Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 49<br />
7.1 Gewichtung des Abwägungsmaterials<br />
Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 6 BauGB) wurden die<br />
bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange, wie sie im Rahmen<br />
der Ermittlung der Auswirkungen erfasst wurden, gegeneinander und untereinander gerecht abgewägt<br />
und entsprechend ihrer Bedeutung in den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingestellt.<br />
Für die Abwägung wurden insbesondere folgende Aspekte beachtet:<br />
Argumente für die Verwirklichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
• Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung<br />
einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und damit zur Förderung einer alternativen<br />
Form der Energieerzeugung.<br />
Argumente gegen die Verwirklichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Argumente gegen die Verwirklichung des Bebauungsplanes sind derzeit nicht bekannt.<br />
7.2 Fazit<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar hat die zu beachtenden Belange in ihrer Gesamtheit gegeneinander<br />
und untereinander abgewägt. Da die Argumente für die Realisierung eindeutig überwiegen,<br />
kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar zu dem Ergebnis, den Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“<br />
zu realisieren.<br />
8 PLANVERWIRKLICHUNG UND BODENORDNUNG<br />
Die Entwicklungsflächen befinden sich im Privateigentum. Der Vorhabenträger, die sunera<br />
GmbH, wird diese Flächen allerdings pachten. Bodenordnerische Maßnahmen werden daher<br />
nicht erforderlich. Es ist von einer zügigen Planumsetzung auszugehen.<br />
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