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Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 31<br />

kungen auf die Schutz- und Nutzungsgüter aus. Genauere Ausführungen erfolgen im Anschluss<br />

an das Scoping-Verfahren.<br />

6.5.1 Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

Untergrund / Boden<br />

Der Boden übernimmt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen. Neben der zeitlich verzögernden<br />

Speicherung von Wasser übernimmt der Boden die Bindung anorganischer und organischer<br />

Schadstoffe, ebenso den mikrobiellen Um- und Abbau von organischen Schadstoffen. So werden<br />

schädliche Stoffe gebunden oder sogar unschädlich gemacht, die Auswaschung ins Grundwasser<br />

oder die Aufnahme in die Nahrungskette durch Pflanzen wird gemindert. Weiterhin ist der Boden<br />

bedeutsamer Lebens- und Nahrungsraum für pflanzliche und tierische Organismen und daher<br />

auch Produktionsort von Biomasse. Durch die Versiegelung von Bodenoberfläche gehen diese<br />

Funktionen vollständig verloren.<br />

Da es sich bei dem Plangebiet um eine ehemalige Kiesabbaufläche handelt, wurden hier die Bodenfunktionen<br />

bereits stark verändert und beeinträchtigt. Nach Beendigung des Abbaus wurde<br />

die Fläche mit meist sandig-lehmigen Erdmassen sowie mit lehmigen Abfällen aus der Kiesaufbereitung<br />

verfüllt. Der im Zuge des Abbaus angefallene Oberboden wird derzeit in Mieten am Rande<br />

des Abbaugebietes gelagert und wird vor Beginn der Bauarbeiten für den <strong>Solarpark</strong> wieder auf<br />

der Fläche aufgebracht.<br />

Im Bereich des geplanten <strong>Solarpark</strong>s bleibt der Verlust von Bodenoberfläche durch Versiegelung<br />

vergleichsweise gering. So wird der Gesamtversiegelungsgrad der Anlage inklusive aller Gebäudeteile<br />

nicht über 5 % liegen. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Art der gewählten Gründungsbauweise.<br />

Da diese auf Ebene des Bebauungsplans nicht festgelegt wird, wird hier hinsichtlich<br />

der Bewertung des Eingriffs von der maximal möglichen 5%-igen Flächenversiegelung<br />

ausgegangen. Dies entspricht einer maximalen Neuversiegelung von 3.030 m 2 Fläche.<br />

Durch die Überdeckung des Bodens durch die Modulflächen kann es weiterhin zu einer oberflächigen<br />

Austrocknung der Böden durch die Reduzierung des Niederschlagswassers unter den<br />

Modulen kommen. Durch das abtropfende Regenwasser entlang der Modultischkanten besteht<br />

theoretisch auch die Gefahr der Bildung von Erosionsrinnen (z.B. bei Starkregenereignissen).<br />

Durch die zukünftig bestehende ganzjährig geschlossene Vegetationsdecke wird der oberflächige<br />

Abfluss jedoch abgemindert. Insbesondere im Vergleich zu den derzeit vegetationsfreien bis -<br />

armen Abbauflächen wird sich die Erosionsgefahr zukünftig deutlich verringern.<br />

Baubedingte Auswirkungen durch das Befahren mit schwerem Gerät und eine hiermit verbundene<br />

Bodenverdichtung können hier aufgrund der Vornutzung „Sand- und Kiesabbau“ weitgehend<br />

unberücksichtigt bleiben. Auch die Anlage der Kabelgräben zwischen den einzelnen Modultischen<br />

stellt einen Eingriff in den Boden dar. Aber auch hier können die Auswirkungen aufgrund<br />

der Vornutzung der Flächen als vergleichsweise gering eingestuft werden, da kein natürliches<br />

Bodenprofil mehr vorhanden ist.<br />

Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden bleiben insgesamt gering. Betrachtet<br />

man die Vornutzung des geplanten <strong>Solarpark</strong>-Standorts als Abbaufläche, so wird in eine vorbelastete<br />

Fläche ohne natürlich gewachsenes Bodenprofil eingegriffen. Durch die geringflächige<br />

Neuversiegelung und Bodenbeanspruchung sind keine weitreichenden Beeinträchtigungen der<br />

Bodenfunktionen zu erwarten. Durch die Begrünung des Bodens zwischen den Modulen sowie im<br />

Bereich der Ausgleichsflächen werden Bodenbelastungen deutlich reduziert, der Oberflächenab-<br />

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