Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 31<br />
kungen auf die Schutz- und Nutzungsgüter aus. Genauere Ausführungen erfolgen im Anschluss<br />
an das Scoping-Verfahren.<br />
6.5.1 Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />
Untergrund / Boden<br />
Der Boden übernimmt im Naturhaushalt vielfältige Funktionen. Neben der zeitlich verzögernden<br />
Speicherung von Wasser übernimmt der Boden die Bindung anorganischer und organischer<br />
Schadstoffe, ebenso den mikrobiellen Um- und Abbau von organischen Schadstoffen. So werden<br />
schädliche Stoffe gebunden oder sogar unschädlich gemacht, die Auswaschung ins Grundwasser<br />
oder die Aufnahme in die Nahrungskette durch Pflanzen wird gemindert. Weiterhin ist der Boden<br />
bedeutsamer Lebens- und Nahrungsraum für pflanzliche und tierische Organismen und daher<br />
auch Produktionsort von Biomasse. Durch die Versiegelung von Bodenoberfläche gehen diese<br />
Funktionen vollständig verloren.<br />
Da es sich bei dem Plangebiet um eine ehemalige Kiesabbaufläche handelt, wurden hier die Bodenfunktionen<br />
bereits stark verändert und beeinträchtigt. Nach Beendigung des Abbaus wurde<br />
die Fläche mit meist sandig-lehmigen Erdmassen sowie mit lehmigen Abfällen aus der Kiesaufbereitung<br />
verfüllt. Der im Zuge des Abbaus angefallene Oberboden wird derzeit in Mieten am Rande<br />
des Abbaugebietes gelagert und wird vor Beginn der Bauarbeiten für den <strong>Solarpark</strong> wieder auf<br />
der Fläche aufgebracht.<br />
Im Bereich des geplanten <strong>Solarpark</strong>s bleibt der Verlust von Bodenoberfläche durch Versiegelung<br />
vergleichsweise gering. So wird der Gesamtversiegelungsgrad der Anlage inklusive aller Gebäudeteile<br />
nicht über 5 % liegen. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Art der gewählten Gründungsbauweise.<br />
Da diese auf Ebene des Bebauungsplans nicht festgelegt wird, wird hier hinsichtlich<br />
der Bewertung des Eingriffs von der maximal möglichen 5%-igen Flächenversiegelung<br />
ausgegangen. Dies entspricht einer maximalen Neuversiegelung von 3.030 m 2 Fläche.<br />
Durch die Überdeckung des Bodens durch die Modulflächen kann es weiterhin zu einer oberflächigen<br />
Austrocknung der Böden durch die Reduzierung des Niederschlagswassers unter den<br />
Modulen kommen. Durch das abtropfende Regenwasser entlang der Modultischkanten besteht<br />
theoretisch auch die Gefahr der Bildung von Erosionsrinnen (z.B. bei Starkregenereignissen).<br />
Durch die zukünftig bestehende ganzjährig geschlossene Vegetationsdecke wird der oberflächige<br />
Abfluss jedoch abgemindert. Insbesondere im Vergleich zu den derzeit vegetationsfreien bis -<br />
armen Abbauflächen wird sich die Erosionsgefahr zukünftig deutlich verringern.<br />
Baubedingte Auswirkungen durch das Befahren mit schwerem Gerät und eine hiermit verbundene<br />
Bodenverdichtung können hier aufgrund der Vornutzung „Sand- und Kiesabbau“ weitgehend<br />
unberücksichtigt bleiben. Auch die Anlage der Kabelgräben zwischen den einzelnen Modultischen<br />
stellt einen Eingriff in den Boden dar. Aber auch hier können die Auswirkungen aufgrund<br />
der Vornutzung der Flächen als vergleichsweise gering eingestuft werden, da kein natürliches<br />
Bodenprofil mehr vorhanden ist.<br />
Die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden bleiben insgesamt gering. Betrachtet<br />
man die Vornutzung des geplanten <strong>Solarpark</strong>-Standorts als Abbaufläche, so wird in eine vorbelastete<br />
Fläche ohne natürlich gewachsenes Bodenprofil eingegriffen. Durch die geringflächige<br />
Neuversiegelung und Bodenbeanspruchung sind keine weitreichenden Beeinträchtigungen der<br />
Bodenfunktionen zu erwarten. Durch die Begrünung des Bodens zwischen den Modulen sowie im<br />
Bereich der Ausgleichsflächen werden Bodenbelastungen deutlich reduziert, der Oberflächenab-<br />
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