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Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 23<br />

forderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Hierzu wurden alle<br />

relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit<br />

Schreiben vom 5.7.2010 angeschrieben und um Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 2<br />

Abs. 2 BauGB gebeten.<br />

Von Seiten des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutzes, sowie des NABU Landesverbandes<br />

und des örtlichen Naturschutzbeauftragten wird eine Betrachtung der Amphibien Kammmolch<br />

und Kreuzkröte innerhalb und im weiteren Umkreis des Plangebietes gefordert.<br />

6.1.5 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen<br />

Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale<br />

oder pauschal nach § 22 des Saarländischen Naturschutzgesetzes (SNG) geschützte Biotope<br />

befinden sich nicht innerhalb der Grenzen des Plangebietes.<br />

Das Gebiet liegt jedoch innerhalb der Schutzzone III des in Ausweisung befindlichen Wasserschutzgebietes<br />

“Kondeler Bachtal“. Im Südwesten wird das Plangebiet außerdem von einem<br />

Landschaftsschutzgebiet tangiert.<br />

Nach dem Landesentwicklungsplan Teilabschnitt „Umwelt, Vorsorge für Flächennutzung, Umweltschutz<br />

und Infrastruktur“ (LEP-Umwelt) vom 13. Juli 2004 liegt das Plangebiet innerhalb eines<br />

Vorranggebietes für Grundwasserschutz. Diese sind als Wasserschutzgebiete festzusetzen.<br />

Das Grundwasser ist vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Im vorliegenden Fall ist das<br />

Plangebiet noch nicht Teil eines festgesetzten Wasserschutzgebietes.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar liegt derzeit kein Landschaftsplan als Fachbeitrag des Flächennutzungsplanes<br />

vor, welcher den heutigen Anforderungen an die Landschaftsplanung gerecht wird.<br />

Dieser befindet sich derzeit in Aufstellung.<br />

Das Landschaftsprogramm des Saarlandes stellt für den Bereich des Plangebietes das Ziel<br />

„Großräumige Freiraumaufwertung im Bereich von Abbauflächen“ dar. Hier ist ein besonderes<br />

Augenmerk auf die kulturraumtypische Entwicklung und das Landschaftsbild sowie auf die Erholungsnutzung<br />

und die Belange des Naturschutzes zu legen. Dies entfaltet jedoch keine direkt<br />

bindende Wirkung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong>, sondern dieses Ziel ist lediglich im Rahmen der kommunalen<br />

Abwägung zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der klimaökologisch notwendigen<br />

Förderung der Nutzung alternativer Energien, der guten Eignung des Plangebietes für eine Photovoltaik-Anlage,<br />

die auch durch eine Studie, die im Auftrag des Ministeriums für Umwelt erstellt<br />

wurde, belegt wird, kommt die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> daher zu der Entscheidung den Belangen des Klimaschutzes<br />

an dieser Stelle einen Vorrang gegenüber den Zielen des Landschaftsprogrammes<br />

des Saarlandes einzuräumen. Für den Abbaubereich liegt eine Rekultivierungsplanung vor, welche<br />

in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr an die aktuellen Gegebenheiten<br />

angepasst wurde und soweit es die Planung zulässt, im Plangebiet umgesetzt wird.<br />

Hierdurch wird der Eingriff ins Landschaftsbild deutlich abgemildert und es werden Biotope als<br />

wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen entwickelt. Eine Zerschneidung von Wanderwegen<br />

ist durch die Planung nicht zu erwarten, so dass auch keine erheblichen Beeinträchtigungen für<br />

die Naherholung zu erwarten sind.<br />

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