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Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 47<br />

Um zu überprüfen, ob sich die Flächen unterhalb und zwischen den Solarmodulen entsprechend<br />

dem Entwicklungsziel Magerrasen entwickeln, wird ein Monitoring festgelegt.<br />

7 ABWÄGUNG/ AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />

Für jede städtebauliche Planung ist das Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB von besonderer<br />

Bedeutung. Danach muss die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar als Planungsträger bei der Aufstellung<br />

des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander<br />

und untereinander gerecht abwägen. Die Abwägung ist die eigentliche Planungsentscheidung.<br />

Hier setzt die Gemeinde ihr städtebauliches Konzept um und entscheidet sich für die Berücksichtigung<br />

bestimmter Interessen und die Zurückstellung der dieser Lösung entgegenstehenden Belange.<br />

Die Durchführung der Abwägung impliziert eine mehrstufige Vorgehensweise, die aus folgenden<br />

vier Arbeitsschritten besteht:<br />

� Sammlung des Abwägungsmaterials (siehe “Auswirkungen der Planung“)<br />

� Gewichtung der Belange (siehe “Gewichtung des Abwägungsmaterials“)<br />

� Ausgleich der betroffenen Belange (siehe “Fazit“)<br />

� Abwägungsergebnis (siehe “Fazit“).<br />

Auswirkungen auf die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung<br />

Die Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist eine zentrale Aufgabe der Bauleitplanung.<br />

Daher ist zu prüfen, ob von den zulässigen Nutzungen unzumutbare Beeinträchtigungen<br />

für die angrenzende Bebauung zu erwarten sind.<br />

Lärmemissionen durch die geplante <strong>Solarpark</strong>nutzung beschränken sich auf den Baubetrieb sowie<br />

den Fahrverkehr zur Wartung der Anlagen. Durch den Betrieb der Anlagen selbst entstehen<br />

keine Lärmemissionen. Aufgrund der Entfernung der Ortslagen zum Plangebiet sind keine erheblichen<br />

Lärmimmissionen im Bereich der Ortslagen zu erwarten. Eine Erhöhung des Schwerlastverkehrs<br />

ist lediglich in der zeitlich eng begrenzten Bauphase zu erwarten.<br />

Beeinträchtigungen durch Lichtreflektionen (Blendung) sind für PV-Freiflächenanlagen nicht relevant,<br />

da schon in kurzer Entfernung (wenige dm) von den Modulreihen bedingt durch die stark<br />

Licht streuende Eigenschaft der Module nicht mehr mit Blendungen zu rechnen ist. Auch von den<br />

Modulen, Kabeln und Trafostationen ausgehende elektrische oder magnetische Strahlung ist<br />

vernachlässigbar, da sie die maßgeblichen Grenzwerte der BImSchV in jedem Fall unterschreiten<br />

und auf den unmittelbaren Nahbereich beschränkt sind. Beeinträchtigungen der umliegenden<br />

Ortslagen sind daher auszuschließen.<br />

Auswirkungen auf die Belange von Sport, Freizeit und Erholung<br />

Wie erwähnt, grenzt unmittelbar an das Plangebiet das Segelfluggelände <strong>Diefflen</strong> an. Von daher<br />

kann es zu Konflikten zwischen der Gewinnung der Solarenergie und den Belangen der Segelsportler<br />

kommen. Ein Konfliktpunkt, nämlich der Standort der Segelflugwinde, konnte durch die<br />

Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, der so auch mit dem zuständigen Verein vereinbart wurde,<br />

gelöst werden. Auch eine Blendwirkung der Solarmodule für die Segelflieger kann aufgrund<br />

der neuen Moduleigenschaften ausgeschlossen werden.<br />

ARGUSconcept GmbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 116 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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