Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 47<br />
Um zu überprüfen, ob sich die Flächen unterhalb und zwischen den Solarmodulen entsprechend<br />
dem Entwicklungsziel Magerrasen entwickeln, wird ein Monitoring festgelegt.<br />
7 ABWÄGUNG/ AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG<br />
Für jede städtebauliche Planung ist das Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB von besonderer<br />
Bedeutung. Danach muss die <strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar als Planungsträger bei der Aufstellung<br />
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander<br />
und untereinander gerecht abwägen. Die Abwägung ist die eigentliche Planungsentscheidung.<br />
Hier setzt die Gemeinde ihr städtebauliches Konzept um und entscheidet sich für die Berücksichtigung<br />
bestimmter Interessen und die Zurückstellung der dieser Lösung entgegenstehenden Belange.<br />
Die Durchführung der Abwägung impliziert eine mehrstufige Vorgehensweise, die aus folgenden<br />
vier Arbeitsschritten besteht:<br />
� Sammlung des Abwägungsmaterials (siehe “Auswirkungen der Planung“)<br />
� Gewichtung der Belange (siehe “Gewichtung des Abwägungsmaterials“)<br />
� Ausgleich der betroffenen Belange (siehe “Fazit“)<br />
� Abwägungsergebnis (siehe “Fazit“).<br />
Auswirkungen auf die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung<br />
Die Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist eine zentrale Aufgabe der Bauleitplanung.<br />
Daher ist zu prüfen, ob von den zulässigen Nutzungen unzumutbare Beeinträchtigungen<br />
für die angrenzende Bebauung zu erwarten sind.<br />
Lärmemissionen durch die geplante <strong>Solarpark</strong>nutzung beschränken sich auf den Baubetrieb sowie<br />
den Fahrverkehr zur Wartung der Anlagen. Durch den Betrieb der Anlagen selbst entstehen<br />
keine Lärmemissionen. Aufgrund der Entfernung der Ortslagen zum Plangebiet sind keine erheblichen<br />
Lärmimmissionen im Bereich der Ortslagen zu erwarten. Eine Erhöhung des Schwerlastverkehrs<br />
ist lediglich in der zeitlich eng begrenzten Bauphase zu erwarten.<br />
Beeinträchtigungen durch Lichtreflektionen (Blendung) sind für PV-Freiflächenanlagen nicht relevant,<br />
da schon in kurzer Entfernung (wenige dm) von den Modulreihen bedingt durch die stark<br />
Licht streuende Eigenschaft der Module nicht mehr mit Blendungen zu rechnen ist. Auch von den<br />
Modulen, Kabeln und Trafostationen ausgehende elektrische oder magnetische Strahlung ist<br />
vernachlässigbar, da sie die maßgeblichen Grenzwerte der BImSchV in jedem Fall unterschreiten<br />
und auf den unmittelbaren Nahbereich beschränkt sind. Beeinträchtigungen der umliegenden<br />
Ortslagen sind daher auszuschließen.<br />
Auswirkungen auf die Belange von Sport, Freizeit und Erholung<br />
Wie erwähnt, grenzt unmittelbar an das Plangebiet das Segelfluggelände <strong>Diefflen</strong> an. Von daher<br />
kann es zu Konflikten zwischen der Gewinnung der Solarenergie und den Belangen der Segelsportler<br />
kommen. Ein Konfliktpunkt, nämlich der Standort der Segelflugwinde, konnte durch die<br />
Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, der so auch mit dem zuständigen Verein vereinbart wurde,<br />
gelöst werden. Auch eine Blendwirkung der Solarmodule für die Segelflieger kann aufgrund<br />
der neuen Moduleigenschaften ausgeschlossen werden.<br />
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