Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 13<br />
Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Die Grundflächenzahl ist<br />
folglich eine Verhältniszahl, die den Überbauungsgrad der Grundstücke im Bauland bestimmt.<br />
Dabei sind im Sinne der Berücksichtigung des Umweltschutzes in der Bauleitplanung alle ober-<br />
und unterirdischen Anlagen mitzurechnen, wie z.B.<br />
• Hauptgebäude<br />
• Garagen und Stellplätze mit Zufahrten<br />
• Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO<br />
• Tiefgaragen und sonstige unterirdische Anlagen.<br />
Entsprechend der tatsächlichen Planungsabsicht des Projektentwicklers wird eine Grundflächenzahl<br />
von 0,5 festgesetzt und somit einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung<br />
getragen. Im Regelfall gibt die Grundflächenzahl den Versiegelungsgrad eines Grundstückes wider.<br />
Dies ist im Rahmen des vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht der Fall.<br />
Hier wird das Grundstück zwar durch die Solarmodule überdeckt, so dass diese Flächen bei der<br />
Ermittlung der Grundflächenzahl mit zu berücksichtigen sind, aber nicht versiegelt. Die GRZ ermittelt<br />
sich damit durch die übertraufte Fläche der Solarmodule in senkrechter Projektion. Der<br />
Versiegelungsgrad des Grundstückes wird aber deutlich unter 5% liegen.<br />
5.2.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 20 BauNVO)<br />
Festsetzungen<br />
Die minimale und maximale Höhe der baulichen Anlagen (hier: Modultische der Photovoltaikfreiflächenanlage)<br />
innerhalb des Planungsgebietes wird wie folgt festgesetzt:<br />
� Höhe 1: Höhe Photovoltaik-Gestelle über Geländeoberfläche als Mindestmaß: 0,4 m<br />
� Höhe 2: Höhe Photovoltaik-Gestelle über Geländeoberfläche als Höchstmaß: 3,0 m<br />
Für einzelne Nebenanlagen (Wechselrichter, Trafoanlage) kann ausnahmsweise eine maximale<br />
Höhe von 4,0 m zugelassen werden und für die Kameramasten bis zu 8,0 m.<br />
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