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Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 33<br />

nicht zu erwarten. Kleinräumig werden hierdurch die Habitatbedingungen für Tiere und Pflanzen<br />

nennenswert beeinflusst (vgl. unten: Arten und Biotope).<br />

Stoffliche Emissionen entstehen im Zuge der geplanten <strong>Solarpark</strong>nutzung nahezu nicht, so dass<br />

auch eine Verschlechterung der lufthygienischen Situation weitestgehend ausgeschlossen werden<br />

kann. Lediglich im Zuge der Bauphase bzw. gelegentlich erforderlicher Wartungsarbeiten<br />

kommt es zu zeitlich stark begrenzten, geringen Emissionen durch Baufahrzeuge. Vielmehr muss<br />

hier angemerkt werden, dass die weitgehend emissionsfreie Stromgewinnung durch die Photovoltaikanlagen<br />

überregional betrachtet zu einer nennenswerten Verminderung von Luftschadstoffen<br />

und damit auch einer Verbesserung der Luftqualität beiträgt.<br />

Insgesamt sind nachhaltige negative Auswirkungen auf das Klima und die Lufthygiene nicht zu<br />

erwarten. Im Gegenteil kann die geplante Sonnenenergienutzung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz<br />

leisten.<br />

Arten und Biotope<br />

Direkte Auswirkungen durch Lebensraumverlust<br />

Im Zuge der Realisierung der vorliegenden Planung werden ausschließlich ehemalige Kiesabbauflächen<br />

beansprucht, die derzeit fast vegetationslos bzw. von meist lückiger Ruderalvegetation<br />

geprägt sind. Lediglich im nordöstlichen Teilbereich hat sich bereits Grünland entwickelt, das<br />

jedoch noch ruderalen Charakter aufweist. Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind diese<br />

Flächen derzeit überwiegend von untergeordneter Bedeutung. Eine Ausnahme bilden die temporären<br />

Kleingewässer, die im südlichen Teilbereich der Fläche auftreten und Lebensraum für seltene<br />

und gefährdete Amphibien (Kreuzkröte, Kammmolch) bieten.<br />

Mit dem Bau der Photovoltaikanlagen ist nur eine sehr kleinflächige Zerstörung von Lebensraum<br />

verbunden. Die zu erwartende Versiegelung beschränkt sich auf maximal 5% der Versorgungsfläche<br />

(im Bereich der Fundamente). Die beiden temporären, vegetationsfreien Kleingewässer<br />

liegen innerhalb der geplanten Versorgungsfläche und werden zerstört. Das Kleingewässer im<br />

Osten, welches sich bereits durch eine ausgeprägte Vegetation auszeichnet, liegt innerhalb der<br />

geplanten Maßnahmenfläche und bleibt daher erhalten. Durch die Ausgestaltung der Zaunanlage<br />

mit Durchlässen bzw. mind. 20 cm Abstand zur Geländeoberfläche wird gewährleistet, dass das<br />

Plangebiet auch nach Realisierung der Planung als Lebensraum genutzt werden kann.<br />

Die Auswirkungen durch direkten Lebensraumverlust sind daher eher als gering einzustufen. Für<br />

die Fläche gibt es jedoch eine Rekultivierungsverpflichtung, im Rahmen derer die Entwicklung<br />

von schützenswerten Sand- /Magerrasen und Wiesen vorgesehen ist. Durch die Realisierung der<br />

vorliegenden Planung können die Rekultivierungsmaßnahmen nur teilweise umgesetzt werden,<br />

so dass ein Verlust von potenziellem Lebensraum zu verzeichnen ist. In Abstimmung mit dem<br />

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr wurde der Rekultivierungsplan an die aktuellen Gegebenheiten<br />

angepasst. Soweit die geplante Nutzung als <strong>Solarpark</strong> es zulässt, wird der Rekultivierungsplan<br />

umgesetzt.<br />

So werden innerhalb der Versorgungsfläche zwischen den Modulreihen Magerrasen durch geeignete<br />

Pflegemaßnahmen entwickelt. Außerhalb der Versorgungsfläche in den Randbereichen<br />

des Plangebietes werden teilweise ebenfalls Magerrasen im Bereich der Böschungen entwickelt.<br />

Das Plangebiet kann daher weiterhin als Lebensraum für Pflanzen und Tiere fungieren.<br />

Die Kleingewässer, welche potenziellen Lebensraum für Amphibien bieten, können kurzfristig im<br />

Süden des Plangebietes (im Bereich der Maßnahmenfläche) wieder hergestellt werden. Das et-<br />

ARGUSconcept GmbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 116 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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