Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 33<br />
nicht zu erwarten. Kleinräumig werden hierdurch die Habitatbedingungen für Tiere und Pflanzen<br />
nennenswert beeinflusst (vgl. unten: Arten und Biotope).<br />
Stoffliche Emissionen entstehen im Zuge der geplanten <strong>Solarpark</strong>nutzung nahezu nicht, so dass<br />
auch eine Verschlechterung der lufthygienischen Situation weitestgehend ausgeschlossen werden<br />
kann. Lediglich im Zuge der Bauphase bzw. gelegentlich erforderlicher Wartungsarbeiten<br />
kommt es zu zeitlich stark begrenzten, geringen Emissionen durch Baufahrzeuge. Vielmehr muss<br />
hier angemerkt werden, dass die weitgehend emissionsfreie Stromgewinnung durch die Photovoltaikanlagen<br />
überregional betrachtet zu einer nennenswerten Verminderung von Luftschadstoffen<br />
und damit auch einer Verbesserung der Luftqualität beiträgt.<br />
Insgesamt sind nachhaltige negative Auswirkungen auf das Klima und die Lufthygiene nicht zu<br />
erwarten. Im Gegenteil kann die geplante Sonnenenergienutzung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz<br />
leisten.<br />
Arten und Biotope<br />
Direkte Auswirkungen durch Lebensraumverlust<br />
Im Zuge der Realisierung der vorliegenden Planung werden ausschließlich ehemalige Kiesabbauflächen<br />
beansprucht, die derzeit fast vegetationslos bzw. von meist lückiger Ruderalvegetation<br />
geprägt sind. Lediglich im nordöstlichen Teilbereich hat sich bereits Grünland entwickelt, das<br />
jedoch noch ruderalen Charakter aufweist. Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind diese<br />
Flächen derzeit überwiegend von untergeordneter Bedeutung. Eine Ausnahme bilden die temporären<br />
Kleingewässer, die im südlichen Teilbereich der Fläche auftreten und Lebensraum für seltene<br />
und gefährdete Amphibien (Kreuzkröte, Kammmolch) bieten.<br />
Mit dem Bau der Photovoltaikanlagen ist nur eine sehr kleinflächige Zerstörung von Lebensraum<br />
verbunden. Die zu erwartende Versiegelung beschränkt sich auf maximal 5% der Versorgungsfläche<br />
(im Bereich der Fundamente). Die beiden temporären, vegetationsfreien Kleingewässer<br />
liegen innerhalb der geplanten Versorgungsfläche und werden zerstört. Das Kleingewässer im<br />
Osten, welches sich bereits durch eine ausgeprägte Vegetation auszeichnet, liegt innerhalb der<br />
geplanten Maßnahmenfläche und bleibt daher erhalten. Durch die Ausgestaltung der Zaunanlage<br />
mit Durchlässen bzw. mind. 20 cm Abstand zur Geländeoberfläche wird gewährleistet, dass das<br />
Plangebiet auch nach Realisierung der Planung als Lebensraum genutzt werden kann.<br />
Die Auswirkungen durch direkten Lebensraumverlust sind daher eher als gering einzustufen. Für<br />
die Fläche gibt es jedoch eine Rekultivierungsverpflichtung, im Rahmen derer die Entwicklung<br />
von schützenswerten Sand- /Magerrasen und Wiesen vorgesehen ist. Durch die Realisierung der<br />
vorliegenden Planung können die Rekultivierungsmaßnahmen nur teilweise umgesetzt werden,<br />
so dass ein Verlust von potenziellem Lebensraum zu verzeichnen ist. In Abstimmung mit dem<br />
Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr wurde der Rekultivierungsplan an die aktuellen Gegebenheiten<br />
angepasst. Soweit die geplante Nutzung als <strong>Solarpark</strong> es zulässt, wird der Rekultivierungsplan<br />
umgesetzt.<br />
So werden innerhalb der Versorgungsfläche zwischen den Modulreihen Magerrasen durch geeignete<br />
Pflegemaßnahmen entwickelt. Außerhalb der Versorgungsfläche in den Randbereichen<br />
des Plangebietes werden teilweise ebenfalls Magerrasen im Bereich der Böschungen entwickelt.<br />
Das Plangebiet kann daher weiterhin als Lebensraum für Pflanzen und Tiere fungieren.<br />
Die Kleingewässer, welche potenziellen Lebensraum für Amphibien bieten, können kurzfristig im<br />
Süden des Plangebietes (im Bereich der Maßnahmenfläche) wieder hergestellt werden. Das et-<br />
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