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Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 15<br />

5.5 Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind und ihre Nutzung (§ 9<br />

Abs. 1 Nr. 10 BauGB)<br />

Festsetzungen:<br />

Der gem. § 14 Abs. 3 Waldgesetz für das Saarland (LWaldG) zum angrenzenden Wald einzuhaltende<br />

Schutzabstand für Gebäude ist von einer Bebauung mit Gebäuden freizuhalten und gem.<br />

den Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zu bepflanzen.<br />

Erklärung / Begründung:<br />

Die Aufnahme dieser Festsetzung in den Bebauungsplan erfolgt auf der Grundlage des Landeswaldgesetzes<br />

(siehe hierzu auch Kapitel „Nachrichtliche Übernahme“).<br />

5.6 Verkehr<br />

5.6.1 Verkehrsanbindung des Plangebietes und innere Erschließung<br />

Am Rand des Plangebietes vorbei verläuft eine Reihe von Wegen, über die es auch erschlossen<br />

wird. Zu nennen ist die Verlängerung der Beckinger Straße, die den südlichen Rand des Plangebietes<br />

tangiert und dann weiter durch den Wald in Richtung Wohngebiet „Pachtener Heide“ führt.<br />

Auch die Wege zum Segelflugplatz können für die Erschließung des Plangebietes in Betracht<br />

kommen.<br />

Zu beachten ist weiterhin, dass durch das Plangebiet derzeit eine Fahrspur verläuft, über die der<br />

westliche Teil des Abbaugebietes Pachtener Wald zumindest befristet bis zur vollständigen Verfüllung<br />

noch angefahren werden muss. Dieser Weg ist im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

nachrichtlich als Betriebsweg übernommen. Durch vertragliche Regelungen ist sicherstellen, dass<br />

nach Ende der Verfüllung der Betriebsweg zurückgebaut wird.<br />

5.7 Ver- und Entsorgung<br />

5.7.1 Versorgung<br />

Eine Wasser- und Gasversorgung des Plangebietes ist nicht erforderlich. Strom wird im Plangebiet<br />

selbst produziert und zum geplanten Einspeisepunkt im Feldweg am Plangebiet abgeführt.<br />

Südwestlich des Plangebietes, im Bereich der Parzelle 138/1, verläuft die Gashochdruckleitung<br />

DN 500 Ensdorf – Merzig der Creos Deutschland GmbH. Parallel zu dieser Leitung ist ein Steuerkabel<br />

verlegt. Die Leitungen sind durch einen Schutzstreifen gesichert. Die Breite des Schutzstreifens<br />

beträgt in der Regel 8,0 m, d.h. jeweils 4,0 m recht und links der Leitungsachse. Der Leitungsverlauf<br />

ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan eingetragen, allerdings liegen sowohl<br />

Leitung als auch Schutzstreifen außerhalb des Plangebietes.<br />

Des Weiteren ist noch zu beachten, dass das Plangebiet durch eine Hochspannungsfreileitung<br />

gequert wird, die durch folgende Festsetzungn gesichert wird:<br />

5.7.2 Führung von oberirdischen Versorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13<br />

BauGB)<br />

Hier: 220-kV-Freileitung der RWE mit Hochspannungsmast im Plangebiet<br />

ARGUSconcept GmbH Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 389 16 60 Fax: 0681 / 389 116 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com

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