Solarpark Diefflen - Stadt Dillingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Dillingen</strong> / Saar – Bebauungsplan Nr. 71 „<strong>Solarpark</strong> <strong>Diefflen</strong>“ – 15<br />
5.5 Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind und ihre Nutzung (§ 9<br />
Abs. 1 Nr. 10 BauGB)<br />
Festsetzungen:<br />
Der gem. § 14 Abs. 3 Waldgesetz für das Saarland (LWaldG) zum angrenzenden Wald einzuhaltende<br />
Schutzabstand für Gebäude ist von einer Bebauung mit Gebäuden freizuhalten und gem.<br />
den Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB zu bepflanzen.<br />
Erklärung / Begründung:<br />
Die Aufnahme dieser Festsetzung in den Bebauungsplan erfolgt auf der Grundlage des Landeswaldgesetzes<br />
(siehe hierzu auch Kapitel „Nachrichtliche Übernahme“).<br />
5.6 Verkehr<br />
5.6.1 Verkehrsanbindung des Plangebietes und innere Erschließung<br />
Am Rand des Plangebietes vorbei verläuft eine Reihe von Wegen, über die es auch erschlossen<br />
wird. Zu nennen ist die Verlängerung der Beckinger Straße, die den südlichen Rand des Plangebietes<br />
tangiert und dann weiter durch den Wald in Richtung Wohngebiet „Pachtener Heide“ führt.<br />
Auch die Wege zum Segelflugplatz können für die Erschließung des Plangebietes in Betracht<br />
kommen.<br />
Zu beachten ist weiterhin, dass durch das Plangebiet derzeit eine Fahrspur verläuft, über die der<br />
westliche Teil des Abbaugebietes Pachtener Wald zumindest befristet bis zur vollständigen Verfüllung<br />
noch angefahren werden muss. Dieser Weg ist im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
nachrichtlich als Betriebsweg übernommen. Durch vertragliche Regelungen ist sicherstellen, dass<br />
nach Ende der Verfüllung der Betriebsweg zurückgebaut wird.<br />
5.7 Ver- und Entsorgung<br />
5.7.1 Versorgung<br />
Eine Wasser- und Gasversorgung des Plangebietes ist nicht erforderlich. Strom wird im Plangebiet<br />
selbst produziert und zum geplanten Einspeisepunkt im Feldweg am Plangebiet abgeführt.<br />
Südwestlich des Plangebietes, im Bereich der Parzelle 138/1, verläuft die Gashochdruckleitung<br />
DN 500 Ensdorf – Merzig der Creos Deutschland GmbH. Parallel zu dieser Leitung ist ein Steuerkabel<br />
verlegt. Die Leitungen sind durch einen Schutzstreifen gesichert. Die Breite des Schutzstreifens<br />
beträgt in der Regel 8,0 m, d.h. jeweils 4,0 m recht und links der Leitungsachse. Der Leitungsverlauf<br />
ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan eingetragen, allerdings liegen sowohl<br />
Leitung als auch Schutzstreifen außerhalb des Plangebietes.<br />
Des Weiteren ist noch zu beachten, dass das Plangebiet durch eine Hochspannungsfreileitung<br />
gequert wird, die durch folgende Festsetzungn gesichert wird:<br />
5.7.2 Führung von oberirdischen Versorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13<br />
BauGB)<br />
Hier: 220-kV-Freileitung der RWE mit Hochspannungsmast im Plangebiet<br />
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