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Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und ...

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22 Analyse der Anreizwirkungen verschiedenerAbrechnungseinheiten der Vergütung <strong>psychiatrische</strong>r Leistungenim Krankenhaus vor dem Hintergr<strong>und</strong> ihrer Vor- <strong>und</strong> Nachteilefür Leistungserbringer, Kostenträger <strong>und</strong> GesellschaftDie verschiedenen potentiell einsetzbaren Abrechnungseinheiten implizieren jeweilsunterschiedliche Anreizwirkungen. Effektive Vergütungsinstrumente sollten dieLeistungserbringer dazu motivieren, die Patienten mit medizinisch notwendigen <strong>und</strong> qualitativhochwertigen Leistungen in angemessenem Umfang zu versorgen. 2 Darüber hinaus sollte esZiel der Vergütungsinstrumente sein, eine Balance zwischen Anreizen zurLeistungserbringung <strong>und</strong> Anreizen zur Kostenkontrolle herzustellen. Ferner sollte deradministrative Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich sein, damit die verfügbarenRessourcen für die direkte Patientenversorgung zur Verfügung stehen <strong>und</strong> entsprechendeingesetzt werden können. Idealerweise bewirkt die Umsetzung dieser Zielsetzungenzugleich eine Erhöhung der Transparenz sowie eine Steigerung der Effektivität <strong>und</strong> Effizienzin der Versorgung. 3Daraus wird unmittelbar ersichtlich, dass bei der Analyse der Anreizwirkungen derAbrechnungseinheiten vielfältige Dimensionen zu berücksichtigen sind, die ihrerseitsverschiedenen Zielkonflikten unterliegen. 4 Jede Systemausgestaltung unterliegtunterschiedlichen Stärken <strong>und</strong> Schwächen, die es im Detail abzuwägen gilt. Im Folgendenwerden zunächst die gr<strong>und</strong>sätzlichen Anreizwirkungen, die von den diskutiertenAbrechnungseinheiten aus ges<strong>und</strong>heitsökonomischer Perspektive ausgehen, näherbeschrieben, bevor im Anschluss die Vor- <strong>und</strong> Nachteile der Abrechnungseinheiten für dieverschiedenen Akteure (Leistungserbringer, Kostenträger <strong>und</strong> Gesellschaft) näher betrachtetwerden.2.1 Abrechnungseinheiten <strong>und</strong> ihre AnreizwirkungenMit der Einführung des neuen <strong>Entgeltsystem</strong>s für <strong>psychiatrische</strong> <strong>und</strong> psychosomatischeEinrichtungen bezweckt der Gesetzgeber die konsequente Fortsetzung des durch die DRG-Einführung angestoßenen Prozesses der Umwandlung von kostenorientierten Budgets hin zu2 Gr<strong>und</strong>sätzlich wird davon ausgegangen, dass die Leistungserbringer ein intrinsisches Interesse an einerbedürfnisgerechten <strong>und</strong> qualitativ hochwertigen Versorgung haben. Aufgr<strong>und</strong> der Zielsetzung dieserUntersuchung wird jedoch vom Leistungserbringer als rationalem Akteur ausgegangen, für den ausschließlich dieökonomischen Anreize der verschiedenen Entgeltformen relevant sind.3 Vgl. Geissler et al. (2012), S. 633.4Ebd., S. 634.

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