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Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und ...

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6Kriterien vorgenommen werden (bspw. Psych-PV-Behandlungsbereiche, Haupt- <strong>und</strong>Nebendiagnosen, Prozeduren, Schweregrad, Alter, Geschlecht, Verweildauer etc.). Sokönnen idealerweise ausreichend aufwandshomogene Gruppen gebildet werden, die dentatsächlichen Ressourcenaufwand hinreichend präzise abbilden. Dabei ist zu berücksichtigen,dass mit zunehmendem Differenzierungsgrad die Komplexität des Vergütungssystems steigt,da eine größere Anzahl an Fallgruppen kalkuliert werden muss. Darüber hinaus würde sichdie Vergütung bei einer Differenzierung nach Prozeduren eher einer(einzelleistungsbasierten) Kostenerstattung annähern, wodurch der Anreiz zur effizientenLeistungserstellung abnimmt. 24In der Theorie impliziert eine fallpauschalenbasierte Vergütung im Vergleich zutagesgleichen Pflegesätzen aufgr<strong>und</strong> des pauschalen Entgelts für Patienten mit vergleichbaremRessourcenaufwand starke Anreize zur Ausweitung der Zahl der Behandlungsfälle beigleichzeitiger Reduktion des Ressourceneinsatzes <strong>und</strong> der Verweildauer je Behandlungsfallauf das notwendige Maß oder sogar darunter. 25 Durch Fallzahlsteigerungen lastet derLeistungserbringer zudem die durch Verweildauerreduktion freiwerdenden Kapazitäten aus.Ferner werden durch Mengenausweitungen Skaleneffekte generiert <strong>und</strong> hierdurch eineReduktion der relativen Fixkosten je Fall erreicht. 26 Über die Reduktion der Verweildauer<strong>und</strong> des Ressourcenaufwands je Fall sowie durch Lerneffekte können darüber hinaus dievariablen Kosten je Behandlungsfall reduziert werden. Somit eröffnet sich demLeistungserbringer die Möglichkeit positive Deckungsbeiträge zu erzielen. 27 Im Vergleich zumStatus quo ist daher der Anreiz zur Steigerung der Fallzahlen stärker ausgeprägt, währendeine stärkere Verkürzung der Verweildauer <strong>und</strong> Reduktion des Ressourcenaufwands je Fallangestrebt wird.Die Reduktion des Ressourcenaufwands je Fall sowie der Verweildauer birgt jedoch dieGefahr einer Verschlechterung der Versorgungsqualität. So könnte es zu einer ökonomischinduziertenUnterversorgung, zu verfrühten Entlassungen oder zur Risikoselektion vonPatienten kommen. Insbesondere verfrühte Entlassungen bergen die Gefahr von vermehrtenWiederaufnahmen eines Patienten <strong>und</strong> können somit dazu führen, dass die kumulierteVerweildauer je Patient im Unterschied zur Verweildauer je Fall sich nicht wesentlich24Vgl. Amelung (2007), S. 160.25Vgl. Geissler et al. (2012), S. 634.26 Vgl. Amelung (2007), S. 162.27 Vgl. Friedl/Ott (2001), S. 5 f. Die Höhe der Vergütung (sowohl bei Fallpauschalen als auch bei Zeitpauschalen)wird an den durchschnittlichen Kosten der Kalkulationshäuser orientiert sein. Da für alle Häuser der Anreiz zurKostenreduktion besteht, kann es bei der jährlichen Neukalkulation zu einer Absenkung der Vergütungkommen. Positive Deckungsbeiträge werden nur dauerhaft erzielt, solange man kontinuierlich effizienter als derDurchschnitt (der Kalkulationshäuser) ist.

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