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Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und ...

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284 Eignung der unterschiedlichen Abrechnungseinheiten vor demHintergr<strong>und</strong> der Spezifika von stationären <strong>psychiatrische</strong>n <strong>und</strong>psychosomatischen Leistungen4.1 FallpauschalenZunächst gilt es, die gr<strong>und</strong>sätzliche Eignung von Fallpauschalen für die Vergütung<strong>psychiatrische</strong>r <strong>und</strong> psychosomatischer Leistungen vor dem Hintergr<strong>und</strong> desKrankheitsverlaufs <strong>und</strong> der größtenteils variablen (verweildauerabhängigen) Kostenzu diskutieren. Wie in Kapitel 3 gezeigt wurde, stellen die Personalkosten den größtenKostenblock dar, welcher mehr als 80% der Versorgungskosten verursacht. 72 Diese Kostensind in hohem Maße von der Verweildauer des Patienten abhängig. 73 Insbesondere beiFallpauschalen ist daher die Varianz der Verweildauer bzw. der Fallkosten von großerBedeutung für die Kostenhomogenität der Fallgruppen <strong>und</strong> somit für die sinnvolleAnwendbarkeit dieser Vergütungsform. Es ist entscheidend, inwieweit die Dauer desstationären Aufenthaltes in Abhängigkeit der jeweiligen Erkrankung streut. Als Streuungsmaßeignet sich der Homogenitätskoeffizient (H). Dieser setzt mit der Formel den Mittelwert <strong>und</strong> die Standardabweichung ins Verhältniszueinander. Eine perfekte Abbildung der Verweildauer (bzw. eine identische Verweildauervon allen Patienten innerhalb einer Fallgruppe) ist erreicht, wenn derHomogenitätskoeffizient den Wert 1 erreicht. Bei einem Homogenitätskoeffizienten von 0,5entspricht die Standardabweichung dem Mittelwert, was eine sehr große Heterogenitätanzeigt. In Abbildung 5 sind verschiedene vom GKV-Spitzenverband berechneteHomogenitätskoeffizienten für psychische Erkrankungen dargestellt. Es wurde eine Analyseder Verweildauerhomogenität für die 15 häufigsten psychischen Krankheitsarten gemäß ICD-Klassifikation auf 3-Steller-Ebene durchgeführt.72 Vgl. Fritze et al. (2001), S. 4.73Vgl. Kapitel 3.

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