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Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und ...

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VIIIExecutive SummaryDer Gesetzgeber hat in §17d KHG die Einführung eines leistungsorientierten <strong>und</strong><strong>pauschalierende</strong>n <strong>Entgeltsystem</strong>s basierend auf tagesbezogenen Entgelten für <strong>psychiatrische</strong><strong>und</strong> psychosomatische Einrichtungen festgelegt. Ebenfalls ist die Prüfung alternativerAbrechnungseinheiten vorgesehen. Die vorliegende Untersuchung greift diesen gesetzlichenPrüfauftrag auf <strong>und</strong> analysiert verschiedene Entgeltformen (Fallpauschalen, Zeitpauschalen,Regionalbudgets) hinsichtlich ihrer Anreizwirkungen, ihrer Vor- <strong>und</strong> Nachteile gegenüberdem gegenwärtigen Vergütungssystem aus Sicht der beteiligten Akteure sowie ihrergr<strong>und</strong>sätzlichen Eignung als Vergütungsinstrumente nach §17d KHG, vor dem Hintergr<strong>und</strong>zentraler Besonderheiten der <strong>psychiatrische</strong>n <strong>und</strong> psychosomatischen Versorgung.Die Untersuchung zeigt, dass die analysierten Entgeltformen jeweils mit verschiedenenAnreizwirkungen verb<strong>und</strong>en sind. Generell sind die <strong>pauschalierende</strong>n <strong>Entgeltsystem</strong>e imVergleich zur derzeitigen Vergütung anhand von tagesgleichen Pflegesätzen mit Anreizen zurReduktion des Ressourcenaufwands sowie zur Effizienzsteigerung verb<strong>und</strong>en. Ferner steigtmit einer zunehmenden Differenzierung des Vergütungssystems tendenziell zwar deradministrative Dokumentationsaufwand aber zeitgleich auch die Leistungstransparenz. Beilängerfristigen Zeitpauschalen <strong>und</strong> Regionalbudgets besteht außerdem der Anreiz zu einerReduktion der kumulativen stationären Verweildauer <strong>und</strong> zur medizinisch indiziertenIntegration ambulanter Versorgungsstrukturen.Wesentliche Besonderheiten der <strong>psychiatrische</strong>n <strong>und</strong> psychosomatischen Versorgunglassen sich in Bezug auf den Krankheitsverlauf, den Behandlungsverlauf <strong>und</strong> dieKostenstruktur feststellen. So stellen der hohe stationäre Wiederaufnahmebedarf, die großeVarianz der Verweildauer, gewisse Möglichkeiten zur alternativen Diagnosestellung,Entscheidungskorridore bei der Therapiewahl, ein hoher Anteil variabler Kosten sowie einedegressive Tageskostenentwicklung bedeutsame Spezifika von <strong>psychiatrische</strong>n <strong>und</strong>psychosomatischen Leistungen dar, die hinsichtlich der Eignung der verschiedenenEntgeltformen zu berücksichtigen sind.Die anreiztheoretische Analyse zeigte, dass Tagespauschalen aus derges<strong>und</strong>heitsökonomischen Perspektive besser zur Vergütung von <strong>psychiatrische</strong>n <strong>und</strong>psychosomatischen Einrichtungen geeignet sind als tagesgleiche Pflegesätze, da sie zu einereffizienteren Versorgung <strong>und</strong> einer erhöhten Leistungstransparenz führen, ohne eine(anreiztheoretisch-indizierte) Reduktion der Versorgungsqualität erwarten zu lassen. Ferner

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