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Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und ...

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18Zeitpauschalen mit kurzen Bezugszeiträumen implizieren aus gesellschaftlicherPerspektive den Vorteil, dass die Effizienz der Leistungserbringung zunimmt <strong>und</strong> eine höhereLeistungstransparenz besteht. Je länger der Bezugszeitraum der Zeitpauschale wird, destomehr rücken die Versorgungsqualität <strong>und</strong> die Patientenbedürfnisse in den Fokus derBehandlung. Für Anbieter existiert ein Anreiz eine hohe Versorgungsqualität zu erreichen,um den stationären Behandlungsbedarf eines Patienten weitgehend zu minimieren. Auchbesteht für sie ein Interesse daran, dass Patienten möglichst ambulante <strong>und</strong> teilstationäreVersorgungsangebote nutzen. Hierdurch steigt ebenfalls die Effizienz der Versorgung. Fernerist bei längerfristigen Zeitpauschalen ein niedrigerer administrativer Aufwand zu erwarten,der allerdings auch mit einer geringeren Leistungstransparenz dieser Abrechnungsformverb<strong>und</strong>en ist. Allerdings besteht ein gewisses Risiko für verstärkte Patientenselektion, da dieAnbieter ein hohes Kostenrisiko bei langfristig ausgelegten Zeitpauschalen tragen. DieseProblematik besteht insbesondere bei Hochkostenpatienten.Regionalbudgets erscheinen aus gesellschaftlicher Perspektive zunächst interessant. Sokönnen Vorteile in der patientenorientierten Versorgung, der Flexibilisierung der Behandlung<strong>und</strong> der Optimierung der Verweildauer für stationäre Aufenthalte identifiziert werden. Hinzukommt die zu begrüßende Realisierung des ambulanten Behandlungspotenzials, was letztlichauch einen effizienteren Umgang mit den vorhandenen Ressourcen gewährleistet.Problematisch erscheint dagegen die mangelnde Transparenz des Kosten- <strong>und</strong>Leistungsgeschehens. Ebenso sind Regionalbudgets in Ballungsgebieten nur schwer zurealisieren, was bewirkt, dass der Zugang zu regionalbudgetbasierten Versorgungskonzeptenvermutlich nicht flächendeckend für alle Patienten realisierbar ist. Ferner ist beiRegionalbudgets die Finanzierung überregionaler Leistungserbringer (z.B. Universitätsklinka,Spezialeinrichtungen) zu berücksichtigen. So wäre bei einer Entscheidung für Regionalbudgetszunächst zu klären, ob weiterhin überregionale Leistungserbringer vorgehalten werdensollen. Wenn diese Einrichtungen weiterhin bestehen sollen, so müsste über derenFinanzierung entschieden werden. Erfolgt deren Finanzierung über ein separates Budget,besteht der Nachteil, dass Leistungserbringer zur Kostenvermeidung versuchen werden,kostenintensive Patienten in überregionale Versorgungseinrichtungen zu verlegen. Umdiesem Anreiz entgegenzuwirken müssten entsprechend komplexe Bereinigungsmechanismeneingeführt werden, die den administrativen Aufwand insbesondere der Kostenträgerdeutlich erhöhen würden.

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