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Das pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und ...

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32werden. Allerdings wird kritisiert, dass der besondere Therapiebedarf psychisch Krankernicht adäquat durch die OPS-Codes abgebildet werden könne. 81 So wird bislang lediglich derzeitliche Aufwand, nicht jedoch die inhaltliche Arbeit erfasst. 82 Allerdings bereitet ebenfallsdie zeitliche Erfassung teilweise Probleme. So lässt sich beispielsweise der Bedarf zahlreicherKurzintervention nicht adäquat über OPS-Codes abbilden. Ebenfalls bekommt durch dieIntegration von Prozeduren-Codes die Fallpauschale einen gewissen Charakter einerEinzelleistungsvergütung, was mit dem Anreiz zur (ggf. unnötigen) Einzelleistungsausweitungverb<strong>und</strong>en ist. 83Hinsichtlich der Möglichkeiten zur alternativen Diagnosestellung ist festzustellen,dass bei Fallpauschalen der Anreiz besteht, gegebenenfalls vorhandene diagnostischeGrenzbereiche erlösmaximierend auszunutzen. Wenn keine eindeutige Entscheidungzwischen zwei möglichen Diagnosen getroffen werden kann 84 , ist folglich immer die höhervergütete Diagnose zu kodieren. Dieser Aspekt könnte sich daher zu einem häufigenStreitthema bei MDK-Prüfungen entwickeln <strong>und</strong> zu (Kontroll-) Kostensteigerungen führen.Abschließend ist hinsichtlich der degressiven Tageskostenentwicklung zu bemerken,dass eine fallpauschalisierte Vergütung diesen Aspekt gr<strong>und</strong>sätzlich implizit abbildet, da dieFallpauschalen basierend auf den durchschnittlichen Kosten berechnet werden. Diesedurchschnittlichen Kosten enthalten die degressiv verlaufenden Tageskosten in aggregierterForm. Da letztlich bei Fallpauschalen keine Vergütung auf Tagesbasis erfolgt, sondern sich dieunzureichende Kostenabbildung aus der Varianz der Verweildauer ergibt, ist dieser Aspektfür diese Vergütungsform von nachrangiger Bedeutung.Insgesamt lässt sich feststellen, dass im <strong>psychiatrische</strong>n <strong>und</strong> psychosomatischen BereichFallpauschalen den Ressourcenverbrauch nicht hinreichend adäquat abbilden können <strong>und</strong> mitverschiedenen Fehlanreizen verb<strong>und</strong>en sind. 85 Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> scheinenFallpauschalen für eine flächendeckende Anwendung eher ungeeignet zu sein. Gegebenenfallskönnten sie in einzelnen Leistungsbereichen eingesetzt werden, in denen eineüberdurchschnittliche Fallkostenhomogenität vorliegt <strong>und</strong> Wiederaufnahmen nur inbegrenztem Umfang relevant sind.81 Vgl. Wöhrmann (2012), S. 14.82 Vgl. Leber (2011a), S. 20.83 Ebd.84 Vgl. Fritze et al. (2011), S. 58.85Vgl. Fritze (2010), S. 190; Hauth (2011), S. 35.

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