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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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20 <strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>analoge Rechtsanwendung zu Lasten der Angeklagten zu Grunde. 7<strong>Die</strong> Möglichkeit, Bundesrichter zu werden, war gleichwohl für Drehervorbei. Das Zeitfenster hatte sich geschlossen. Trotzdem, dasMinisterium wollte ihn 1959 nicht ziehen lassen. Seine Mitarbeitbei der Strafrechtsreform war erwünscht. Zugleich wurde in einerBesprechung im Ministerium in Anwesenheit von Minister FritzSchäffer (CSU) davon abgesehen, Maßnahmen zu ergreifen, die zueiner Verjährungsunterbrechung im Fall Dreher führen würden,wie aus einer Aktennotiz vom 27. April 1960 hervorgeht. 8 Stattdessenkamen neue Verdächtigungen auf. <strong>Die</strong> Vorwürfe wurdenoffenbar im Ministerium ernst genommen. Staatssekretär Straußhörte Dreher zum Fall Knoflach an. Wieder wurden die Akten ausWien angefordert, wieder begutachtete Abteilungsleiter Schafheutle,wieder nahm Dreher Stellung. Und wieder erfolgte eineBesprechung mit dem Minister, in der wieder kein Fehlverhaltenfestgestellt wurde. 1964 im Fall Hauser: Das gleiche Spiel.Am 14. August 1968 wurde gegen Dreher sodann (sogar) Strafanzeigewegen Mitwirkung an den Todesurteilen gegen Knoflach und Hausererhoben. Am 13. Dezember 1968 entscheidet Staatssekretär HorstEhmke, dass keine Maßnahmen gegen Dreher angezeigt sind. 9 1969schied Eduard Dreher auf eigenen Wunsch vorzeitig aus dem Ministeriumsdienstaus. Zuvor war noch am 1. Oktober 1968 das EGOWiGunter Mitwirkung von Dreher in Kraft getreten. Mit seinem Urteilvom 20. Mai 1969 erklärte der BGH unter Anwendung des § 50 Absatz2 StGB a. F. die Beihilfetaten an NS-Gewalttaten für verjährt. 10 Damitwar auch Dreher vor Strafverfolgung sicher. Hat er das alles inszeniert?Ich kann es noch nicht abschließend sagen – jedenfalls aber profitierte7Vgl. Dr. Eduard Dreher, Ergänzende Stellungnahme zu dem Verfahren gegen AntonRathgeber vor dem Sondergericht beim Landgericht Innsbruck vom 06.11.1959,BEW 65 Bd. 2, Bl. 188–191.8BEW 65 Bd. 1, Bl. 43.9Nach Aktenvermerk vom 13.12.1968, BEW 65 Bd. 2, Bl. 216, wurde Herrn Dreherdies vom Abteilungsleiter Dr. Krüger mitgeteilt.10Az.: 5 StR 658/68, in: BGHSt 22, 375.

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