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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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<strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>91Ehegatten regelmäßig nicht der Fall war. Das Reichsgericht umschifftediese Klippe, indem es den Irrtum über die Bedeutung desRasseunterschiedes, der bei einer Eheschließung vor 1933 unter bestimmtenVoraussetzungen anzunehmen sei, als Eigenschaftsirrtumdeklarierte. 69In den folgenden Jahren baute der IV. Zivilsenat diese Rechtsprechungbeständig aus, wobei er 1935 die „nicht zu widerlegendeMöglichkeit“ einer jüdischen Abstammung und 1938 einen„Bruchteil jüdischer Erbmasse“ für eine Anfechtung genügen ließ. 70Bei dieser richterlichen Rechtsfortbildung über die Grenzen derGesetze hinaus 71 handelte es sich keineswegs um einen Einzelfall,vielmehr sah der IV. Zivilsenat seine Aufgabe auch in anderenBereichen darin, in enger Abstimmung mit dem Reichsjustizministeriumaktiv an der Gestaltung eines nationalsozialistischenFamilienrechts mitzuarbeiten.So war die Regelung des § 55 EheG 1938, mit der das Verschuldensprinzipdurch das (auch bevölkerungspolitisch motivierte)Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht abgelöst wurde, am Endedeutlich weicher formuliert worden als ursprünglich geplant. 72Daher eröffnete § 55 EheG 1938 unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten,was sich insbesondere auch daran zeigt, dassder Bundesgerichtshof und das Oberste Gericht der DDR dienach 1945 wortgleich fortbestehende Norm ganz anders interpretierten.73 Das Reichsjustizministerium setzte allerdings von69RGZ 145, S. 1, 4 ff. Vgl. dazu insgesamt Eva Schumann, <strong>Die</strong> Reichsgerichtsrechtsprechungin Familiensachen von 1933–1945, in: Bernd-Rüdiger Kern/Adrian Schmidt-Recla (Hrsg.), 125 Jahre Reichsgericht, 2006, S. 171, 173 ff. und Rüthers (Anm. 63), S.155 ff. jeweils mwN.70RGZ 148, S. 193, 195; RG JW 1938, S. 2475.71So auch Rüthers (Anm. 63), S. 158 f. (der IV. Zivilsenat habe „bewußt eine rechtsänderndeInterpretation“ betrieben und „gesetzgeberische Funktionen“ wahrgenommen).72Dazu Schumann (Anm. 69), S. 171, 184 ff. mwN.73Dazu Schumann (Anm. 69), S. 171, 187 (Nachweise dort in Fn. 63).

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