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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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<strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>75„Angehörige[n] fremder Rasse“ und „eingeschriebene[n] Mitglieder[n]marxistischer Parteien, also der SPD. und KPD.“ „unverzüglich zu säubern“sei, eine Entschließung, mit der die Ziele der neuen Regierungbegrüßt wurden; sie endete mit dem Satz: „Der Deutsche Richterbundbringt der neuen Regierung volles Vertrauen entgegen.“ 12Am 7. April 1933 traten das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums13 und das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft14 in Kraft, mit der Folge, dass etwa 740 jüdische Justizjuristen,1760 jüdische Anwälte und (in Preußen) 850 jüdische Notare ihreÄmter und Berufe nicht mehr ausüben durften. 15 Am 25. April 1933wurde Hans Frank zum „Reichskommissar für die Gleichschaltungder Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung“ernannt. 16 Am selben Tag forderte der Vorstand des PreußischenRichtervereins (dem die Mehrzahl aller deutschen Richterangehörte) seine Mitglieder zum Beitritt in den BNSDJ auf 17 ; weitere12Senatspräsident am Reichsgericht Karl Linz, Zeitspiegel, DRiZ 1933, S. 121, 122.Dazu Hans Wrobel, Der Deutsche Richterbund im Jahre 1933, KJ 1982, S. 323, 328.13Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, RGBl. I, S. 175.14Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933, RGBl. I, S. 188.15Zahlen nach Sievert Lorenzen, <strong>Die</strong> Juden und die Justiz, 1942, S. 176 ff.16<strong>Die</strong> mit dem Amt verbundenen Aufgaben wurden im Völkischen Beobachtervom 26. April 1933 folgendermaßen beschrieben: „Der ReichsjustizkommissarDr. Frank wird seine Aufgabe darin sehen, innerhalb der von Adolf Hitler durchgeführtengrandiosen Umgestaltung des gesamten deutschen Lebens auf demGebiete des Rechtes den Willen des Führers und Kanzlers zu vollziehen. […] De[r]Nationalsozialistisch[e] deutsche Juristenbund, dessen Führer Dr. Frank seit Jahrenist, […] wird künftig als maßgebliche offizielle Arbeits- und Standesgemeinschaftaller deutschen Juristen das Fundament für den Kampf um das deutsche Rechtbilden. Auch die rechtspolitische Abteilung der Reichsleitung der NSDAP. […] wird beider Schaffung der Grundlagen eines neuen deutschen Rechtes in entsprechender Weiseherangezogen werden.“ Zit. nach Karl Linz, Zeitspiegel, DRiZ 1933, S. 155, 157.17Entschließung des Preußischen Richtervereins vom 22. April 1933: „Der PreußischeRichterverein hat das Bekenntnis abgelegt, daß es sein heißestes Bestreben ist, aufdem Gebiete der Rechtspflege am Neubau des deutschen Rechtes und der deutschenVolksgemeinschaft gemeinschaftlich mitzuarbeiten. <strong>Die</strong>ses Ziel kann nur erreichtwerden, wenn die preußischen Richter und Staatsanwälte sich in die gemeinsameKampffront unter der Führung des Reichskanzlers Adolf Hitler eingliedern. UnserKampfabschnitt ist von dem Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen abgestecktund festgelegt. Deshalb fordern wir alle unsere Mitglieder auf, sich diesemBund als Mitglieder anzuschließen. […] <strong>Die</strong> Berliner Mitglieder des engeren Vorstandeshaben bereits ihren Beitritt zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei undzum Reichsbund nationalsozialistischer Juristen erklärt.“ Zit. nach Linz, DRiZ 1933,

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