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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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52 <strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>nahmen diese illegale Vorgehensweise ohne Widerspruch zurKenntnis und verfuhren in ihren Zuständigkeitsbereichen entsprechend,sodass die Tötungsaktion gegen mehrere zehntausendMenschen im Sinne des Schreibens vom 01.09.1939 reibungslosablaufen konnte. Da die führenden Justizfunktionäre desNS-Staates an den Massentötungen von Insassen der Heil- undPflegeanstalten – zumindest durch Unterlassen der gebotenenGegenmaßnahmen – beteiligt waren, leitete Bauer eine gerichtlicheVoruntersuchung gegen sie beim Landgericht Limburg ein. Inder Nähe von Limburg liegt die Heil- und Pflegeanstalt Hadamar,die eine der ausgewählten Vergasungsanstalten war.<strong>Die</strong>se Mitte 1965 beantragte Voruntersuchung nahm den nachdem damaligen Zeitgeist zu erwartenden Verlauf. Der Untersuchungsrichterließ die Akte nach Antragstellung des Generalstaatsanwalteszuerst einmal ca. 1 ½ Jahre unbearbeitet. Nachden Bestimmungen der StPO über die gerichtliche Voruntersuchung,die seit den siebziger Jahren abgeschafft ist, hatte derUntersuchungsrichter nach der Antragstellung diese zu eröffnenund musste zumindest die Angeschuldigten vernehmen. Erstnach Intervention des Generalstaatsanwaltes bei der zuständigenStrafkammer des Landgerichts Limburg wurde der Untersuchungsrichterim Januar 1967 zur Eröffnung der Voruntersuchungverpflichtet. Dilatorisch und ohne Erklärungsbereitschaftwurde nun das Verfahren geführt. Am 30.06.1968 starb FritzBauer. Damit war vorauszusehen, dass dieses Verfahren nichtzu einem für die Angeschuldigten nachteiligen Ergebnis führenwerde. Einige waren zwischenzeitlich bereits verstorben oderwegen Verhandlungsunfähigkeit, deren Stichhaltigkeit heutenicht mehr überprüfbar ist, außer Verfolgung gesetzt. <strong>Die</strong> viernoch verbliebenen Angeschuldigten wurden von der 1. Strafkammerdes Landgerichts Limburg am 27.05.1970 außer Verfolgunggesetzt. <strong>Die</strong> Begründung für den Schlussstrich lautete kurz undbündig: „Den Angeschuldigten kann eine Beihilfe zum Mord

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