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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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76 <strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>Richtervereine folgten innerhalb kürzester Zeit diesem Beispiel undauch der Richterverein beim Reichsgericht trat korporativ dem BNS-DJ bei. 18 Am 21. Mai 1933 gab der Vorstand des Deutschen Richterbundesfolgende Erklärung ab:„Der Deutsche Richterbund erklärt für sich und für die ihmangeschlossenen Landesvereine seinen korporativen Eintritt inden Nationalsozialistischen Juristenbund und unterstellt sich derFührung des Herrn Reichskanzlers Adolf Hitler. Unter Wahrungseiner Selbständigkeit verpflichtet er sich, an der Erneuerung desnationalen Staates mit allen Kräften mitzuarbeiten.“ 19Mit dieser Erklärung folgte der Deutsche Richterbund dem DeutschenAnwaltsverein, der kurz zuvor mit einer entsprechendenErklärung korporativ dem BNSDJ beigetreten war. 20 Bereits EndeMai 1933 war der BNSDJ die ständische Organisation aller mit demRecht zusammenhängenden Berufe, d. h. der Richter, Staatsanwälte,Rechtspfleger, Notare, Assessoren und Referendare. 21S. 155, 156. Vgl. zur Vereinigung der Preußischen Staatsanwälte DJZ 1933, Sp. 1353.18Dazu insgesamt Wrobel, KJ 1982, S. 323, 335 f.19Zit. nach Karl Linz, Zeitspiegel, DRiZ 1933, S. 186, 187. Dazu Wrobel, KJ 1982, S. 323, 338.20Erklärung des Deutschen Anwaltsvereins vom 12. Mai 1933: „Der Deutsche Anwaltsverein[…] tritt korporativ dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristenbei, um gemeinsam mit diesem unter der Führung Adolf Hitlers an der Gestaltungdes deutschen Rechts und dem Aufbau des nationalsozialistischen Staates mitzuarbeiten.“Zit. nach Linz, DRiZ 1933, S. 186, 187. Dazu insgesamt Wrobel, KJ 1982, S.323, 337 f.; Hinrich Rüping, Rechtsanwälte und Rechtswahrer, Zur Lage eines freienBerufs im Nationalsozialismus, AnwBl. 2007, S. 809, 811.21Karl Linz, Zeitspiegel, DRiZ 1933, S. 257. Vgl. weiter das GlückwunschschreibenAdolf Hitlers an Reichsjustizkommissar Hans Frank vom 30. Mai 1933: „Ich freuemich, von Ihnen die Meldung erhalten zu haben, daß der Aufbau einer geschlossenenFront zur Neugestaltung eines Deutschen Rechtes durch Anschluss des DeutschenRichterbundes e.V. […], Bundes Deutscher Rechtspfleger e.V. […], Deutschen Notarvereinese.V., […] Deutschen Anwaltsvereins e.V. […] an den Bund NationalsozialistischerDeutscher Juristen erfolgt ist. Zu diesem Erfolg der Bewegung möchteich Sie aufrichtig beglückwünschen und die von Ihnen als notwendig erkanntenMaßnahmen zur Bildung einer geschlossenen Rechtsfront bestätigen. Der Bund NationalsozialistischerDeutscher Juristen ist unter Ihrer Führung zur Durchführung der großen, inder Zukunft zu lösenden Aufgabe der Schaffung eines deutschen Rechts und der Neugestaltungder deutschen Rechtsordnung berufen.“ Zit. nach Linz, DRiZ 1933, S. 186, 188.

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