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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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<strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>59tung und Schulung wieder in den Volkskörper eingereiht“ werde.In einer Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurden schließlichdie jüdischen Mitbürger mit einem Federstrich dem Schutz derGerichte entzogen mit der lapidaren Bestimmung: „StrafbareHandlungen von Juden werden durch die Polizei geahndet.“ Kurzum– es entstand neben dem Normenstaat der Maßnahmenstaatim Sinne Ernst Fraenkels, der systematisch justizieller Kontrolleentzogen war.<strong>Die</strong>s kann natürlich nicht die Verantwortung für Terror- undWillkürurteile der Gerichte, die es zu Hauf gab, relativieren,sondern zeigt lediglich den immer stärker beschränkten Zuständigkeits-und Verantwortungsbereich der Justiz auf.III. Juristen im NS-UnrechtsstaatBefasst man sich mit der Aufarbeitung von Justizunrecht im„Dritten Reich“ durch die bundesdeutsche Justiz, muss man sichauch mit der Frage befassen, wie es dazu kommen konnte, dass soviele Richter diesem Unrechtssystem zu Willen waren, ja es aktivund aus freien Stücken nach Kräften unterstützten und trugen.Man muss also mit den Trägern der dritten Gewalt beginnen. Wiekonnten Richter, die wie kein anderer Berufsstand nach Ausbildungund Berufsethos dem Recht verpflichtet waren, sich demUnrecht andienen? Allerdings verbietet es sich, in diesem Kontextvon „der Richterschaft“ zu sprechen, als wären die Träger derdritten Gewalt ein monolithischer Block gewesen. Auch unter denRichtern gab es überzeugte und gewissenlose Nazis und Faschisten,es gab viele Duckmäuser und Mitläufer und es gab – wenige –aufrichtige und mutige Vertreter des Rechts.

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