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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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<strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>Der Auschwitzprozess inFrankfurt/MainDr. Heinz Düx*41Als im März 1958 der ehemaligeHäftling des KonzentrationslagersAuschwitz Adolf Rögner bei derStaatsanwaltschaft Stuttgart gegenWilhelm Boger, einem besonderssadistischen Tötungsspezialistendieses Vernichtungslagers, eineStrafanzeige erstattete, waren dieatmosphärischen Bedingungen füreine zügige und objektive Bearbeitungdieser Anzeige absolutungünstig.Zwar war der Weg für eine Ahndungder NS-Gewaltverbrechen – Verbrechengegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit undKriegsverbrechen – durch das Urteil des Internationalen Militärtribunalsgegen die Haupt-Kriegsverbrecher vom 01.10.1946 völkerstrafrechtlichgeebnet. <strong>Die</strong> Alliierten hatten sich diesmal nicht – wie nachdem 1. Weltkrieg (Artikel 228 Versailler Vertrag) – bereit gefunden,deutsche Kriegsverbrechen vor dem Reichsgericht in Leipzig verhandelnzu lassen. Damals wurden von 901 Beschuldigten lediglich 13 zuGefängnis zwischen 6 Monaten und 4 Jahren verurteilt. Den wenigenVerurteilten wurde die Flucht ermöglicht und die ihnen dienstbarenGefängnisbeamten dafür öffentlich belobigt. Eine solche verbrechensbegünstigende,strafvereitelnde Tendenz zeigte sich unmittelbar nachdem II. Weltkrieg im Sog der Nürnberger Prozesse zunächst auch nicht,* Dr. Heinz Düx, Richter am Oberlandesgericht a. D. war Untersuchungsrichter imAuschwitzprozess am Landgericht Frankfurt am Main.

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