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Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

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<strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>47kommen. Da Rumänien in Wien eine Gesandtschaft unterhielt,erklärte sich die österreichische Justiz bereit – Landesgericht fürStrafsachen in Wien/Ermittlungsrichter Franz Fiedler – die rumänischenZeugen in meinem Beisein zu vernehmen. Nachdemich selbst noch einmal in der Gesandtschaft mit einem Gesandtschaftssekretärgesprochen hatte, durften die Zeugen dann späterauch zur Hauptverhandlung nach Frankfurt reisen.<strong>Die</strong> gerichtliche Voruntersuchung richtete sich insgesamt gegen30 Angeschuldigte. Welche Widerstände zu überwinden waren,habe ich in den letzten Jahren in mehreren Buch- und Zeitschriftenpublikationenausführlich geschildert. Es würde zu weitführen, das alles noch einmal darzustellen. Stichwortartig seierwähnt: <strong>Die</strong> Belastungszeugen wurden richterlicherseits intern alsLügner bezeichnet, Schreiben an die sowjetische Botschaft in Bonnwurden tagelang zurückgehalten, weil in ihnen die BezeichnungDDR statt SBZ verwendet worden war, Richter aus der Justizverwaltungtraten an mich heran, das Verfahren über den GesamtkomplexAuschwitz wieder in Einzelverfahren aufzulösen und dabei dieFrankfurter Zuständigkeit wieder in Frage zu stellen, selbst Beamtedes gehobenen <strong>Die</strong>nstes aus der Geschäftsleitung des Landgerichtsmaßten sich an, ihren Unmut über das Auschwitz-Verfahren in einerin ihrer faschistischen Gesinnung eindeutig erkennbaren Weisezum Ausdruck zu bringen, Beamte der Strafverfolgungsbehördeweigerten sich, einen antikommunistischen, polnischen Häftlingsarzt,der nun in der Bundesrepublik lebte und seinen polnischenNamen germanisiert hatte, trotz massiver Mordbelastung indie Gruppe der Angeschuldigten aufzunehmen, weil das in Polenzu Irritationen führen könne. Das war abwegig, weil bereits ein polnischerFunktionshäftling zu den Angeschuldigten gehörte und seinAngeschuldigtsein durch polnisches Beweismaterial gestützt wurde.<strong>Die</strong> Tatortbesichtigung musste als private Reise statt offizieller<strong>Die</strong>nstfahrt durchgeführt werden. An Ort und Stelle ließ mir derProfessor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Krakau,

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