12.07.2015 Aufrufe

Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

Die Rosenburg - Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

98 <strong>Die</strong> <strong>Rosenburg</strong>eine nahezu unbegrenzte Gestaltungsbefugnis einräume. 91 In seinerSchrift „Der deutsche Richter“ von 1943, die nach RothenbergersBerufung in das Reichsjustizministerium erschien und mit einemGeleitwort von Reichsjustizminister Thierack versehen ist, gründetRothenberger seine Überlegungen zur Rechtsanwendung auf dieunmittelbare Bindung des Richters an den Führer:„Heute ist der Richter nicht nur an das Gesetz […], sondernebenso stark an die nationalsozialistische Weltanschauungdes Führers gebunden. […] Zwischen dem Führer und dem einzelnenRichter besteht also ein unmittelbares Lehensverhältnisohne Zwischeninstanz, und der Richter hat das Recht nachden Grundsätzen zu finden, von denen aus der Führer ‚richtet‘.[…] Der Richter ist das Bindeglied zwischen Recht und Politik.Nur durch ihn kann die verhängnisvolle Kluft zwischen Volkund Recht, zwischen Weltanschauung und Recht geschlossenwerden. Je subjektiver und ausschließlicher der Richter an dieIdeen des Nationalsozialismus gebunden ist, desto objektiverund gerechter wird seine Rechtsprechung sein.“ 92Dass diese von Staat und Partei propagierte Ideologie auf fruchtbarenBoden fiel, ist für verschiedene Bereiche des Rechts und91Rothenberger, Der deutsche Richter und Staatsanwalt (Anm. 90), S. 13, 30 zu denAufgaben des Richters: „Er soll das ‚Recht‘ finden. Dazu ist er insofern instandgesetzt worden, als ihm die Ausfüllung weitgefaßter Generalklauseln überlassen istund der Gesetzgeber ihm eine weitreichende Gestaltungsbefugnis hinsichtlich derseiner Beurteilung unterbreiteten Lebensvorgänge eingeräumt hat. <strong>Die</strong>se Tendenzist fast aus jedem neuen Reichsgesetz ersichtlich. […] Das neue Eherecht ist dasmarkanteste Beispiel für die ungeheure Verantwortung, die der nationalsozialistischeGesetzgeber dem Richter überträgt. Hier ist der Richter in einem bisher nichtgekannten Umfang von der Bindung an eng formulierte Gesetzesnormen freigestelltworden, er kann eine nach dem Wortlaut des Gesetzes an sich berechtigteKlage auf Aufhebung oder Scheidung der Ehe abweisen, wenn das Begehren imHinblick auf die besonderen Umstände des Falles als ‚sittlich nicht gerechtfertigt‘erscheint; er kann umgekehrt die Scheidung wegen Ehezerrüttung trotz Widerspruchsdes schuldlosen Gatten auf die Klage des schuldigen Ehegatten aussprechen,wenn die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt ist.“92Curt Rothenberger, Der Deutsche Richter, 1943, S. 50 f., 53 f. [Hervorhebung durch Verf.]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!