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Bericht über das Informationsprogramm - HYDRA-Institute

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Für alle zu messenden Parameter sieht die EU-<br />

Richtlinie einen zwingenden Wert als Obergrenze<br />

vor. Dieser Grenzwert muss nach der EU-Richtlinie<br />

eingehalten werden. Dar<strong>über</strong> hinaus wurden in der<br />

EU-Richtlinie sog. Richtwerte festgelegt, die deutlich<br />

unter den Grenzwerten liegen und die als<br />

Zielmarke für die Erreichung einer dauerhaft guten<br />

Badegewässerqualität dienen sollen. Maßnahmen<br />

zur Verringerung von Einleitungen und Verschmutzungen<br />

orientieren sich an diesen Werten. Die Richt-<br />

und Grenzwerte der EU für die mikrobiologischen<br />

Parameter sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:<br />

Parameter<br />

Gesamtkoliforme<br />

kbE/100ml<br />

Fäkalkoliforme<br />

kbE/100 ml<br />

Fäkalstreptokokken<br />

kbE /100 ml<br />

Salmonellen<br />

kbE/ 1000 ml<br />

Richtwert <br />

Grenzwert<br />

500 10.000<br />

100 2.000<br />

100 -<br />

0 0<br />

Vergleicht man die Anzahl der Badeverbote in den<br />

verschiedenen Ländern im Datenanhang dieses<br />

<strong>Bericht</strong>es, so fällt auf, <strong>das</strong>s in Italien deutlich öfter<br />

temporäre Badeverbote verhängt wurden als in den<br />

anderen am Service teilnehmenden Ländern. Grund<br />

hierfür ist, <strong>das</strong>s in Italien bereits bei vergleichsweise<br />

geringen hygienischen Belastungen vorsorgliche<br />

Badeverbote ausgesprochen werden. Die italienische<br />

Gesetzgebung sieht, wie die nachfolgende Tabelle<br />

zeigt, für die Hygieneparameter deutlich niedrigere<br />

Grenzwerte vor als dies in den anderen Ländern<br />

Europas der Fall ist:<br />

Parameter<br />

italienischer<br />

Grenzwert<br />

Gesamtkoliforme kbE/100ml 2 000<br />

Fäkalkoliforme<br />

kbE/100 ml<br />

100<br />

Fäkalstreptokokken<br />

kbE /100 ml<br />

100<br />

Salmonellen<br />

kbE/ 1000 ml<br />

0<br />

1.5 Physikalische und chemische Parameter<br />

sind weitere Kriterien für die Wasserqualität<br />

Neben den mikrobiologischen Untersuchungen<br />

werden an den Messstellen noch verschiedene<br />

physikalische und chemische Parameter bestimmt.<br />

So wird der Säuregrad (pH-Wert) gemessen, die<br />

Färbung bestimmt, es wird bei der Probennahme auf<br />

Ölgeruch, einen möglichen Ölfilm oder eine<br />

Schaumbildung geachtet. Weiter wird <strong>das</strong> Vorhandensein<br />

von treibenden Stoffen wie Teer, Holz,<br />

ADAC-Sommerservice 2002 – Seite 10<br />

Kunststoff oder Flaschen notiert und es wird die<br />

Trübung des Wassers gemessen.<br />

1.6 Auf Umweltgifte wird bei Verdacht getestet<br />

Andere Stoffe, die als Zeichen von Verschmutzung<br />

gelten, werden nicht routinemäßig getestet. Besteht<br />

der Verdacht, Pestizide, Schwermetalle, Blausäureverbindungen<br />

oder hohe Phosphat- und Nitratmengen<br />

könnten ins Wasser gelangt sein, werden entsprechende<br />

spezifische Analysen angesetzt.<br />

1.7 Probennahme<br />

Die EU-Richtlinie sieht in der Regel die Probennahme<br />

im vierzehntägigen Rhythmus für jede<br />

Probennahmestelle vor. Die Stelle soll bei normalem<br />

Badebetrieb den Badebereich repräsentieren. Badebereiche<br />

sind laut Definition die Abschnitte eines<br />

Gewässers, welche die üblichen Einrichtungen einer<br />

Badestelle besitzen. Hierzu gehören u.a. Umkleiden,<br />

Duschen, Toilette, Strandliegen und Sonnenschirme.<br />

Daneben sollten aber auch alle anderen Bereiche, an<br />

denen sich häufig Badende aufhalten, als Badestellen<br />

ausgewiesen und regelmäßigen Kontrollen<br />

unterzogen werden. Stellen, die permanent Gesundheits-<br />

oder Sicherheitsrisiken aufweisen, müssen laut<br />

EU-Richtlinie durch entsprechende Beschilderung<br />

als zum Baden ungeeignet gekennzeichnet werden.<br />

Der Messrhythmus kann nach EU-Richtlinie von<br />

zweimal auf einmal monatlich reduziert werden,<br />

wenn in den vorangegangenen Jahren die Analysen<br />

ständig Ergebnisse lieferten, die deutlich unter den<br />

Richtwerten lagen und im Untersuchungsbereich<br />

keine neue mögliche Verschmutzungsursache<br />

hinzugetreten ist.<br />

Die Durchführung der Probennahmen obliegt meist<br />

den lokalen oder staatlichen Gesundheits- oder<br />

Umweltämtern. Die mikrobiologischen Untersuchungen<br />

werden meist in staatlichen Labors durchgeführt.<br />

In manchen Regionen werden dar<strong>über</strong><br />

hinaus auch private Labors mit den Analysen beauftragt.<br />

Zu den nationalen und regionalen Verfahrensweisen<br />

im Einzelnen sei auf die nachstehenden<br />

Regionalberichte verwiesen.<br />

1.8 Daten für den ADAC-Sommerservice<br />

Den Regionalbearbeitern des ADAC-Sommerservice<br />

werden von den jeweiligen Behörden und Labors die<br />

Originalmessdaten der aktuellen Untersuchungen<br />

nach Abschluss der Analysen zur Verfügung gestellt.<br />

Leider bestehen bezüglich der Weiterleitung<br />

der Daten große zeitliche Schwankungen, die vor<br />

allem an verschiedenen Verfahrenstechniken und am<br />

unterschiedlichen Personalstand der Labors und<br />

Behörden liegen. In den meisten Regionen werden<br />

die Daten jedoch innerhalb kürzester Zeit an den<br />

Regionalbearbeiter weitergeleitet. In vielen Regio-

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