Bericht über das Informationsprogramm - HYDRA-Institute
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Für alle zu messenden Parameter sieht die EU-<br />
Richtlinie einen zwingenden Wert als Obergrenze<br />
vor. Dieser Grenzwert muss nach der EU-Richtlinie<br />
eingehalten werden. Dar<strong>über</strong> hinaus wurden in der<br />
EU-Richtlinie sog. Richtwerte festgelegt, die deutlich<br />
unter den Grenzwerten liegen und die als<br />
Zielmarke für die Erreichung einer dauerhaft guten<br />
Badegewässerqualität dienen sollen. Maßnahmen<br />
zur Verringerung von Einleitungen und Verschmutzungen<br />
orientieren sich an diesen Werten. Die Richt-<br />
und Grenzwerte der EU für die mikrobiologischen<br />
Parameter sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:<br />
Parameter<br />
Gesamtkoliforme<br />
kbE/100ml<br />
Fäkalkoliforme<br />
kbE/100 ml<br />
Fäkalstreptokokken<br />
kbE /100 ml<br />
Salmonellen<br />
kbE/ 1000 ml<br />
Richtwert <br />
Grenzwert<br />
500 10.000<br />
100 2.000<br />
100 -<br />
0 0<br />
Vergleicht man die Anzahl der Badeverbote in den<br />
verschiedenen Ländern im Datenanhang dieses<br />
<strong>Bericht</strong>es, so fällt auf, <strong>das</strong>s in Italien deutlich öfter<br />
temporäre Badeverbote verhängt wurden als in den<br />
anderen am Service teilnehmenden Ländern. Grund<br />
hierfür ist, <strong>das</strong>s in Italien bereits bei vergleichsweise<br />
geringen hygienischen Belastungen vorsorgliche<br />
Badeverbote ausgesprochen werden. Die italienische<br />
Gesetzgebung sieht, wie die nachfolgende Tabelle<br />
zeigt, für die Hygieneparameter deutlich niedrigere<br />
Grenzwerte vor als dies in den anderen Ländern<br />
Europas der Fall ist:<br />
Parameter<br />
italienischer<br />
Grenzwert<br />
Gesamtkoliforme kbE/100ml 2 000<br />
Fäkalkoliforme<br />
kbE/100 ml<br />
100<br />
Fäkalstreptokokken<br />
kbE /100 ml<br />
100<br />
Salmonellen<br />
kbE/ 1000 ml<br />
0<br />
1.5 Physikalische und chemische Parameter<br />
sind weitere Kriterien für die Wasserqualität<br />
Neben den mikrobiologischen Untersuchungen<br />
werden an den Messstellen noch verschiedene<br />
physikalische und chemische Parameter bestimmt.<br />
So wird der Säuregrad (pH-Wert) gemessen, die<br />
Färbung bestimmt, es wird bei der Probennahme auf<br />
Ölgeruch, einen möglichen Ölfilm oder eine<br />
Schaumbildung geachtet. Weiter wird <strong>das</strong> Vorhandensein<br />
von treibenden Stoffen wie Teer, Holz,<br />
ADAC-Sommerservice 2002 – Seite 10<br />
Kunststoff oder Flaschen notiert und es wird die<br />
Trübung des Wassers gemessen.<br />
1.6 Auf Umweltgifte wird bei Verdacht getestet<br />
Andere Stoffe, die als Zeichen von Verschmutzung<br />
gelten, werden nicht routinemäßig getestet. Besteht<br />
der Verdacht, Pestizide, Schwermetalle, Blausäureverbindungen<br />
oder hohe Phosphat- und Nitratmengen<br />
könnten ins Wasser gelangt sein, werden entsprechende<br />
spezifische Analysen angesetzt.<br />
1.7 Probennahme<br />
Die EU-Richtlinie sieht in der Regel die Probennahme<br />
im vierzehntägigen Rhythmus für jede<br />
Probennahmestelle vor. Die Stelle soll bei normalem<br />
Badebetrieb den Badebereich repräsentieren. Badebereiche<br />
sind laut Definition die Abschnitte eines<br />
Gewässers, welche die üblichen Einrichtungen einer<br />
Badestelle besitzen. Hierzu gehören u.a. Umkleiden,<br />
Duschen, Toilette, Strandliegen und Sonnenschirme.<br />
Daneben sollten aber auch alle anderen Bereiche, an<br />
denen sich häufig Badende aufhalten, als Badestellen<br />
ausgewiesen und regelmäßigen Kontrollen<br />
unterzogen werden. Stellen, die permanent Gesundheits-<br />
oder Sicherheitsrisiken aufweisen, müssen laut<br />
EU-Richtlinie durch entsprechende Beschilderung<br />
als zum Baden ungeeignet gekennzeichnet werden.<br />
Der Messrhythmus kann nach EU-Richtlinie von<br />
zweimal auf einmal monatlich reduziert werden,<br />
wenn in den vorangegangenen Jahren die Analysen<br />
ständig Ergebnisse lieferten, die deutlich unter den<br />
Richtwerten lagen und im Untersuchungsbereich<br />
keine neue mögliche Verschmutzungsursache<br />
hinzugetreten ist.<br />
Die Durchführung der Probennahmen obliegt meist<br />
den lokalen oder staatlichen Gesundheits- oder<br />
Umweltämtern. Die mikrobiologischen Untersuchungen<br />
werden meist in staatlichen Labors durchgeführt.<br />
In manchen Regionen werden dar<strong>über</strong><br />
hinaus auch private Labors mit den Analysen beauftragt.<br />
Zu den nationalen und regionalen Verfahrensweisen<br />
im Einzelnen sei auf die nachstehenden<br />
Regionalberichte verwiesen.<br />
1.8 Daten für den ADAC-Sommerservice<br />
Den Regionalbearbeitern des ADAC-Sommerservice<br />
werden von den jeweiligen Behörden und Labors die<br />
Originalmessdaten der aktuellen Untersuchungen<br />
nach Abschluss der Analysen zur Verfügung gestellt.<br />
Leider bestehen bezüglich der Weiterleitung<br />
der Daten große zeitliche Schwankungen, die vor<br />
allem an verschiedenen Verfahrenstechniken und am<br />
unterschiedlichen Personalstand der Labors und<br />
Behörden liegen. In den meisten Regionen werden<br />
die Daten jedoch innerhalb kürzester Zeit an den<br />
Regionalbearbeiter weitergeleitet. In vielen Regio-