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Bericht über das Informationsprogramm - HYDRA-Institute

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alle vor Ort befindlichen behindertengerechten<br />

Einrichtungen wie spezielle Rollstuhl-Fahrrampen<br />

bis zur Wasserlinie und behindertengerechte Toiletten<br />

am Strand beinhaltet. Die Broschüre kann unter<br />

anderem angefordert werden bei: CODESS, Viale<br />

Isonzo 11, I-30026 Portogruaro (VE), Fax: 0039<br />

0431 760598.<br />

Hundestrände in der Region Venetien:<br />

In der Region Venetien gibt es zwei freie Strandabschnitte,<br />

an denen <strong>das</strong> Mitführen von Hunden<br />

erlaubt ist.<br />

a) Am Strand von Bibione ist der unbewirtschaftete<br />

Bereich westlich des Leuchtturms für Vierbeiner<br />

freigegeben. Folgende Regeln gelten für die Mitnahme<br />

Ihres Hundes:<br />

- Der Zugang zum Hundestrand darf nur <strong>über</strong> die<br />

Via Faro oder die Via Procione erfolgen<br />

- Hunde, die nicht an der Leine gehalten werden,<br />

müssen einen Maulkorb tragen<br />

- Der Hundehalter muss Hilfsmittel zur Entsorgung<br />

der Exkremente mit sich führen.<br />

b) Ein echtes Paradies für Hundehalter stellt die<br />

Halbinsel Brussa dar. Der Strand der Brussa liegt<br />

zwischen Bibione und Caorle und ist einer der<br />

letzten relativ unberührten Naturstrände der Region<br />

Venetien. Der Besucher verzichtet zwar auf jeglichen<br />

Komfort wie z. B. hygienische Einrichtungen<br />

oder Gastronomie. Dafür erwarten ihn und seinen<br />

vierbeinigen Begleiter 4 km Sandstrand zum Spazieren<br />

gehen und Schwimmen ohne Vorschriften oder<br />

Einschränkungen.<br />

Das Projekt Bau-Bau-Beach am Lido di Venezia,<br />

<strong>das</strong> 2001 ins Leben gerufen wurde und einen voll<br />

ausgestatteten Hundstrand zwischen Alberoni und<br />

Malamocco für die Saison 2002 zum Ziel hatte, hat<br />

sich leider in der italienischen Bürokratie festgefahren<br />

und seine Realisierung ist ungewiss.<br />

4.6 Ökologische Phänomene in der Region 2002<br />

Algenschleim<br />

Dieses in Italien unter dem Begriff Mucillagine<br />

bekannt gewordene Phänomen entsteht durch Ausscheidungen<br />

von Mikroalgen und Bakterien, die im<br />

Laufe ihrer Zersetzung, von Wind und Wellen<br />

angetrieben, unter Wasser zu größeren Watten oder<br />

an der Wasseroberfläche zu flottierenden Teppichen<br />

aggregieren. Derartige Aggregate dieses schleimhaltigen<br />

Materials waren 1989 und 1990 zu einer ernst<br />

zu nehmenden Bedrohung der Tourismusindustrie<br />

der Oberen Adria geworden.<br />

Die Saison 2002 war gekennzeichnet von der Präsenz<br />

großer Mengen von Algenschleim, der aber<br />

aufgrund besonderer klimatischer Konditionen nicht<br />

den Weg an die Oberfläche fand. So blieb <strong>das</strong> von<br />

ADAC-Sommerservice 2002 – Seite 40<br />

den Touristikoperatoren so gefürchtete Anlanden<br />

größerer Algenschleimmengen in der Region Venetien<br />

fast vollständig aus. Lediglich die Fischer waren<br />

wie schon in der Vergangenheit die Leidklagenden,<br />

da ihre Netze durch den Algenschleim unbrauchbar<br />

wurden.<br />

Dabei waren in der Saison 2002 alle Voraussetzungen<br />

für ein "großes Mucillagine-Jahr" gegeben.<br />

Immer wieder entwickelten sich große Mengen des<br />

Algenschleims und waren im Auftauchen begriffen,<br />

als ungewöhnlich kräftige meteorologische Ereignisse<br />

wie heftigste Gewitter und sehr starker Wind<br />

diese "in letzter Minute" noch zerschlugen. Dieser<br />

Algenkrimi dauerte <strong>über</strong> gut 2 Monate und seine<br />

Chronik wird im Kapitel 4.8 nochmals ausführlicher<br />

beschrieben.<br />

Anschwemmung von Makroalgen<br />

Um ein ökologisches Phänomen mit weitgehend<br />

natürlichen Ursachen handelt es sich bei den meist<br />

lokal begrenzten Anschwemmungen größerer<br />

Mengen von Rot- oder Grünalgen. Diese werden bei<br />

bestimmten Strömungs- und Wellenverhältnissen<br />

vom Meeresboden abgerissen und von anlandigen<br />

Winden an die Strände gespült. Wenn die Algenreste<br />

nicht, wie an den meisten Stränden jedoch üblich,<br />

sofort entfernt werden, kann es durch die Zersetzung<br />

des Pflanzenmaterials zu Geruchsbelästigungen<br />

kommen. Die hygienische Qualität des Badegewässers<br />

wird hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt.<br />

4.7 Badesicherheit in der Region<br />

An den konzessionierten Stränden Venetiens müssen<br />

Rettungsschwimmmeister und Erste-Hilfe-Stellen<br />

vorhanden sein. Aufgrund der sehr gut ausgebauten<br />

Infrastruktur kommt es fast nie zu Todesfällen durch<br />

Ertrinken an den Stränden in Venetien. Die auftretenden<br />

Todesfälle sind in der Regel auf Herz- oder<br />

Kreislaufversagen und nicht auf Ertrinken zurückzuführen.<br />

Die Überwachung der Badesicherheit ist gesetzlich<br />

für ganz Italien einheitlich geregelt. Die Gesetze<br />

werden von der Hafenkommandantur erlassen, die<br />

diese an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse<br />

anpasst.<br />

In den Region Venetien gelten folgende Regelungen:<br />

- an den konzessionierten Stränden muss während<br />

der gesamten Badesaison (1. Mai bis 30. September)<br />

ein Rettungsdienst zur Verfügung stehen. Dieses<br />

Rettungspersonal muss eine Ausbildung im Rettungsschwimmen<br />

und in Erste Hilfe nachweisen und<br />

jedes Jahr erneut eine Prüfung ablegen. Zusätzlich<br />

ist eine alljährliche medizinische Untersuchung<br />

notwendig, um <strong>das</strong> Zertifikat Rettungsschwimmmeister<br />

zu erhalten.

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