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Bericht über das Informationsprogramm - HYDRA-Institute

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Regionalbericht Venetien<br />

Bearbeitet von Dr. Thomas Pillen, Tittmoning<br />

1. Die Region und ihre Strände<br />

Die Küste Venetiens erstreckt sich von der Mündung<br />

des Tagliamento, im Scheitelpunkt der Oberen Adria<br />

nach Südwesten, entlang der Lagunen von Caorle,<br />

der Mündung der Piave, der Lagune von Venedig<br />

und den Mündungen von Brenta und Adige bis an<br />

die Pomündungen südlich von Venedig. Ihre Länge<br />

beträgt etwa 150 km. Die Strände sind allesamt<br />

Sandstrände, die teilweise durch Blockschüttungen<br />

und Steinwälle, den sogenannten "scogliere" vor<br />

Brandung und gegen Erosion geschützt werden. An<br />

den bekannten Badeorten Bibione, Caorle, Eraclea<br />

Mare, Lido di Jesolo, Lido di Cavallino, Lido di<br />

Venezia, Sottomarina, Isola Verde, Rosolina Mare<br />

und der Insel Albarella sind die Strände meist<br />

konzessioniert. Das Hinterland ist in den Stadtgebieten<br />

dicht bebaut, in den Randbereichen prägen<br />

Pinienwälder die Landschaft. Dazwischen gibt es<br />

noch kilometerlange Strandabschnitte mit Dünen<br />

und Buschzonen, die einen naturnahen Zustand<br />

aufweisen.<br />

2. Überwachung der Badegewässerqualität<br />

durch die Region<br />

2.1 Messpunkte und Probennahme<br />

Die Festlegung der Analysestellen erfolgt auf<br />

Grundlage der EU-Richtlinien. Beprobt werden in<br />

der Regel alle Stellen, die aufgrund ihrer Zugänglichkeit<br />

oder ihrer Infrastruktur wie Bewirtschaftung,<br />

Campingplatz etc. zum Baden geeignet sind.<br />

Untersucht werden zusätzlich Stellen, die Aufschluss<br />

<strong>über</strong> mögliche Verunreinigungsquellen<br />

geben können.<br />

Generell wird vor Beginn der Saison Anfang April<br />

von dem zuständigen Dezernat der Region Venetiens<br />

bestimmt, welche Strände zum Baden geeignet<br />

sind. Diese Entscheidung wird auf der Basis der im<br />

Vorjahr durchgeführten Messungen getroffen. Dabei<br />

dürfen nicht mehr als 10 % für physikalischchemische<br />

bzw. 20 % für mikrobiologische Parameter<br />

der Routineuntersuchungen <strong>über</strong> den strengen<br />

italienischen Normen liegen, sonst wird die Zone als<br />

nicht für den Badebetrieb geeignet betrachtet.<br />

Werden in einem solchen Falle bei den ersten beiden<br />

im April durchgeführten Routineuntersuchungen<br />

keine Grenzwert<strong>über</strong>schreitungen festgestellt, so<br />

kann dieser Messpunkt nachträglich noch als zum<br />

Baden geeignet erklärt werden.<br />

Außerdem gilt folgende neue Regelung. Sollte ein<br />

Strandabschnitt in zwei aufeinanderfolgenden Jahren<br />

als "nicht zum Baden geeignet" eingestuft werden,<br />

so muss an diesem im darauffolgenden Jahr ein<br />

ADAC-Sommerservice 2002 – Seite 36<br />

permanentes Badeverbot verhängt werden. Ein<br />

permanentes Badeverbot wird außerdem verhängt,<br />

wenn mehr als 1/3 der Proben des Vorjahres Überschreitungen<br />

der italienischen Grenzwerte aufgewiesen<br />

haben, oder wenn weniger als die vorgeschriebenen<br />

Messungen von mindestens zwei pro Monat<br />

durchgeführt wurden. Das Gesetz ist in der Badesaison<br />

2002, auf Basis der Ergebnisse aus den Jahren<br />

2000 und 2001, erstmals zur Anwendung gekommen<br />

und infolgedessen mussten 2 Strandabschnitte bis<br />

auf weiteres gesperrt werden. Es handelt sich um die<br />

Punkte: in der Gemeinde Chioggia / Isola Verde die<br />

Strandbereiche 50 m südlich der Flussmündung der<br />

Brenta und 50 m nördlich der Flussmündung der<br />

Etsch.<br />

In der Region Venetien wurden im Jahr 2002 an<br />

insgesamt 94 Untersuchungsstellen routinemäßig<br />

Proben genommen. Die Probennahme, sowie die<br />

Untersuchungen vor Ort erfolgte durch <strong>das</strong> Personal<br />

der zuständigen Umweltagentur ARPAV, (Agenzia<br />

Regionale per la Prevenzione e Protezione Ambientale<br />

del Veneto). Die Wasserproben wurden ca.<br />

30 cm unter der Wasseroberfläche an Stellen mit<br />

einer Wassertiefe von ca. 80 bis 120 cm entnommen.<br />

2.2 Mikrobiologische Untersuchung<br />

Die anzuwendenden Untersuchungsmethoden<br />

werden durch <strong>das</strong> Gesetz D.P.R. 470/82 und dessen<br />

Ergänzungen geregelt. Folgende mikrobiologischen<br />

Parameter werden von Anfang April bis Ende<br />

September in 14-tägigen Abständen erfasst (angewandte<br />

Methode in Klammern): Gesamtkoliforme<br />

Bakterien pro 100 ml (Membranfiltermethode),<br />

fäkalkoliforme Bakterien pro 100 ml (Membranfiltermethode),<br />

Fäkalstreptokokken pro 100 ml<br />

(Membranfiltermethode). Für Salmonellen, die an<br />

allen Kanal- und Flussmündungen untersucht werden,<br />

werden unterschiedliche selektive Anreicherungsmethoden<br />

angewandt. Der Sauerstoffgehalt<br />

und der pH-Wert werden mittels Elektroden bestimmt<br />

und im Labor nochmals <strong>über</strong>prüft. Außerdem<br />

wird <strong>über</strong>prüft - visuell und <strong>über</strong> Geruchsproben -,<br />

ob Mineralöle, Tenside und Phenole im Gewässer<br />

vorhanden sind. Die Sichttiefe wird mit der Secchi-<br />

Scheibe ermittelt.<br />

2.3 Maßnahmen bei hygienischen Beanstandungen<br />

Die Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von<br />

Grenzwerten hygiene- oder sicherheitsrelevanter<br />

Parameter sind eindeutig durch <strong>das</strong> Präsidialdekret<br />

D.P.R. 470/82, welches sich an der EU-Richtlinie<br />

76/160/ EWG orientiert, festgelegt. Überschreitet ein<br />

Parameter der routinemäßigen Untersuchungen die,

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