Bericht über das Informationsprogramm - HYDRA-Institute
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Regionalbericht Venetien<br />
Bearbeitet von Dr. Thomas Pillen, Tittmoning<br />
1. Die Region und ihre Strände<br />
Die Küste Venetiens erstreckt sich von der Mündung<br />
des Tagliamento, im Scheitelpunkt der Oberen Adria<br />
nach Südwesten, entlang der Lagunen von Caorle,<br />
der Mündung der Piave, der Lagune von Venedig<br />
und den Mündungen von Brenta und Adige bis an<br />
die Pomündungen südlich von Venedig. Ihre Länge<br />
beträgt etwa 150 km. Die Strände sind allesamt<br />
Sandstrände, die teilweise durch Blockschüttungen<br />
und Steinwälle, den sogenannten "scogliere" vor<br />
Brandung und gegen Erosion geschützt werden. An<br />
den bekannten Badeorten Bibione, Caorle, Eraclea<br />
Mare, Lido di Jesolo, Lido di Cavallino, Lido di<br />
Venezia, Sottomarina, Isola Verde, Rosolina Mare<br />
und der Insel Albarella sind die Strände meist<br />
konzessioniert. Das Hinterland ist in den Stadtgebieten<br />
dicht bebaut, in den Randbereichen prägen<br />
Pinienwälder die Landschaft. Dazwischen gibt es<br />
noch kilometerlange Strandabschnitte mit Dünen<br />
und Buschzonen, die einen naturnahen Zustand<br />
aufweisen.<br />
2. Überwachung der Badegewässerqualität<br />
durch die Region<br />
2.1 Messpunkte und Probennahme<br />
Die Festlegung der Analysestellen erfolgt auf<br />
Grundlage der EU-Richtlinien. Beprobt werden in<br />
der Regel alle Stellen, die aufgrund ihrer Zugänglichkeit<br />
oder ihrer Infrastruktur wie Bewirtschaftung,<br />
Campingplatz etc. zum Baden geeignet sind.<br />
Untersucht werden zusätzlich Stellen, die Aufschluss<br />
<strong>über</strong> mögliche Verunreinigungsquellen<br />
geben können.<br />
Generell wird vor Beginn der Saison Anfang April<br />
von dem zuständigen Dezernat der Region Venetiens<br />
bestimmt, welche Strände zum Baden geeignet<br />
sind. Diese Entscheidung wird auf der Basis der im<br />
Vorjahr durchgeführten Messungen getroffen. Dabei<br />
dürfen nicht mehr als 10 % für physikalischchemische<br />
bzw. 20 % für mikrobiologische Parameter<br />
der Routineuntersuchungen <strong>über</strong> den strengen<br />
italienischen Normen liegen, sonst wird die Zone als<br />
nicht für den Badebetrieb geeignet betrachtet.<br />
Werden in einem solchen Falle bei den ersten beiden<br />
im April durchgeführten Routineuntersuchungen<br />
keine Grenzwert<strong>über</strong>schreitungen festgestellt, so<br />
kann dieser Messpunkt nachträglich noch als zum<br />
Baden geeignet erklärt werden.<br />
Außerdem gilt folgende neue Regelung. Sollte ein<br />
Strandabschnitt in zwei aufeinanderfolgenden Jahren<br />
als "nicht zum Baden geeignet" eingestuft werden,<br />
so muss an diesem im darauffolgenden Jahr ein<br />
ADAC-Sommerservice 2002 – Seite 36<br />
permanentes Badeverbot verhängt werden. Ein<br />
permanentes Badeverbot wird außerdem verhängt,<br />
wenn mehr als 1/3 der Proben des Vorjahres Überschreitungen<br />
der italienischen Grenzwerte aufgewiesen<br />
haben, oder wenn weniger als die vorgeschriebenen<br />
Messungen von mindestens zwei pro Monat<br />
durchgeführt wurden. Das Gesetz ist in der Badesaison<br />
2002, auf Basis der Ergebnisse aus den Jahren<br />
2000 und 2001, erstmals zur Anwendung gekommen<br />
und infolgedessen mussten 2 Strandabschnitte bis<br />
auf weiteres gesperrt werden. Es handelt sich um die<br />
Punkte: in der Gemeinde Chioggia / Isola Verde die<br />
Strandbereiche 50 m südlich der Flussmündung der<br />
Brenta und 50 m nördlich der Flussmündung der<br />
Etsch.<br />
In der Region Venetien wurden im Jahr 2002 an<br />
insgesamt 94 Untersuchungsstellen routinemäßig<br />
Proben genommen. Die Probennahme, sowie die<br />
Untersuchungen vor Ort erfolgte durch <strong>das</strong> Personal<br />
der zuständigen Umweltagentur ARPAV, (Agenzia<br />
Regionale per la Prevenzione e Protezione Ambientale<br />
del Veneto). Die Wasserproben wurden ca.<br />
30 cm unter der Wasseroberfläche an Stellen mit<br />
einer Wassertiefe von ca. 80 bis 120 cm entnommen.<br />
2.2 Mikrobiologische Untersuchung<br />
Die anzuwendenden Untersuchungsmethoden<br />
werden durch <strong>das</strong> Gesetz D.P.R. 470/82 und dessen<br />
Ergänzungen geregelt. Folgende mikrobiologischen<br />
Parameter werden von Anfang April bis Ende<br />
September in 14-tägigen Abständen erfasst (angewandte<br />
Methode in Klammern): Gesamtkoliforme<br />
Bakterien pro 100 ml (Membranfiltermethode),<br />
fäkalkoliforme Bakterien pro 100 ml (Membranfiltermethode),<br />
Fäkalstreptokokken pro 100 ml<br />
(Membranfiltermethode). Für Salmonellen, die an<br />
allen Kanal- und Flussmündungen untersucht werden,<br />
werden unterschiedliche selektive Anreicherungsmethoden<br />
angewandt. Der Sauerstoffgehalt<br />
und der pH-Wert werden mittels Elektroden bestimmt<br />
und im Labor nochmals <strong>über</strong>prüft. Außerdem<br />
wird <strong>über</strong>prüft - visuell und <strong>über</strong> Geruchsproben -,<br />
ob Mineralöle, Tenside und Phenole im Gewässer<br />
vorhanden sind. Die Sichttiefe wird mit der Secchi-<br />
Scheibe ermittelt.<br />
2.3 Maßnahmen bei hygienischen Beanstandungen<br />
Die Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von<br />
Grenzwerten hygiene- oder sicherheitsrelevanter<br />
Parameter sind eindeutig durch <strong>das</strong> Präsidialdekret<br />
D.P.R. 470/82, welches sich an der EU-Richtlinie<br />
76/160/ EWG orientiert, festgelegt. Überschreitet ein<br />
Parameter der routinemäßigen Untersuchungen die,