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KUKA AKTIENGESELLSCHAFT

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29 | Lagebericht<br />

erfolgt eine Auszahlung, deren Höhe sich nach dem Aktienkurs und der Entwicklung<br />

des Unternehmenswerts richtet. Nach den Bedingungen der Phantom-Share-<br />

Programme müssen die teilnahmeberechtigten Führungskräfte am Ende der Laufzeit<br />

des jeweiligen Programms 25% des ausgezahlten Bruttoerlöses zum Kauf von<br />

<strong>KUKA</strong> Aktien einsetzen, bis ein festgelegtes Haltevolumen, dessen Wert für die bisher<br />

aufgelegten Programme 50% der jeweiligen Jahresfestvergütung entspricht,<br />

erreicht ist. Für die Erreichung des Haltevolumens werden auch außerhalb der<br />

Phantom-Share-Programme erworbene Aktien berücksichtigt. Die Halteverpflichtung<br />

endet erst mit dem Ausscheiden aus dem <strong>KUKA</strong> Konzern.<br />

Die <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft hat auch im Jahr 2009 ein sog. MitarbeiterAktienProgramm<br />

(MAP) aufgelegt. Dabei konnten die Mitarbeiter im eigenen Namen und auf<br />

eigene Rechnung <strong>KUKA</strong> Aktien dergestalt erwerben, dass der Kaufpreis durch Einbehaltung<br />

eines Anteils des Arbeitslohns beglichen wurde. Soweit sie dabei von der<br />

gewährten Option Gebrauch gemacht haben, die Kaufpreiszahlung auf mehrere<br />

Gehaltsabrechnungen bis Dezember 2009 zu verteilen, unterlagen die erworbenen<br />

<strong>KUKA</strong> Aktien bis zum 31. Dezember 2009 einer Veräußerungssperre.<br />

Weitere Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen,<br />

sind dem Vorstand nicht bekannt.<br />

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten<br />

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Anleger, der durch Erwerb,<br />

Veräußerung oder auf sonstige Weise die Stimmrechtschwellen gemäß § 21 WpHG<br />

erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Am 10. Juni 2009 wurden<br />

der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft von den nachstehenden Personen und Gesellschaften<br />

folgende Beteiligungen mitgeteilt. Danach bestanden zu diesem Zeitpunkt Kapitalbeteiligungen,<br />

die 10% der Stimmrechte überschreiten:

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