KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
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43 | Lagebericht<br />
Darüber hinaus wurde für die Mitglieder des Vorstands seit 2006 jährliche Phantom-<br />
Share-Programme (nachfolgend auch „Programme“) vereinbart, die eine langfristige<br />
Anreizwirkung haben sollen. Phantom Shares sind virtuelle Aktien, die dem Inhaber<br />
das Recht auf eine Barzahlung in Höhe des gültigen Aktienkurses der Gesellschaft<br />
gewährt. Anders als bei Aktienoptionen enthalten Phantom Shares also nicht allein<br />
die Wertsteigerung, sondern den gesamten Aktienwert als Erlös. Außerdem wird<br />
während der Planlaufzeit jährlich je virtueller Aktie ein Dividendenäquivalent in Höhe<br />
der tatsächlich ausgeschütteten Dividende auf echte <strong>KUKA</strong>-Aktien gezahlt. Stimmrechte<br />
sind mit den Phantom Shares nicht verbunden.<br />
Das Programm umfasst jeweils drei Kalenderjahre und wurde erstmals für die Jahre<br />
2006 - 2008 vereinbart. Das als Bestandteil der Vergütung für das Geschäftsjahr<br />
2009 aufgelegte Programm bezieht sich auf die Jahre 2009 - 2011. Zu Beginn der<br />
Dreijahresperiode legt der Aufsichtsrat das Zuteilungsvolumen fest. Geteilt durch<br />
den Anfangskurs der <strong>KUKA</strong> Aktie ergibt sich eine vorläufige Zahl von Phantom Shares.<br />
Ebenfalls zu Beginn des dreijährigen Performance-Zeitraums wird vom Aufsichtsrat<br />
ein EVA (Economic Value Added) der Continuing Operations (vor Steuern)<br />
auf Basis der operativen Planung der drei Bezugsjahre festgelegt, welches sich an<br />
dem Budget des ersten Geschäftsjahres des Dreijahreszeitraums und der Planung<br />
der beiden nachfolgenden Geschäftsjahre orientiert. Das Programm für die Jahre<br />
2006 - 2008 und das Programm für die Jahre 2007 - 2009 haben einen Zinssatz von<br />
11%. Das Programm für die Jahre 2008 - 2010 hat einen Zinssatz von 9%. Das kumulative<br />
EVA des dreijährigen Performance-Zeitraums wird durch das EVA der<br />
Continuing Operations entsprechend der operativen Planung der drei Bezugsjahre<br />
geteilt, um einen Erfolgsfaktor zu ermitteln. Der Erfolgsfaktor kann zwischen 0 und<br />
2,0 schwanken. Die endgültige Anzahl der Phantom Shares hängt von dem erreichten<br />
Erfolgsfaktor ab, der mit der vorläufigen Zahl der Phantom Shares multipliziert<br />
wird. Die Obergrenze bildet eine Verdoppelung der Phantom Shares (dies ist der<br />
Fall, wenn der Erfolgsfaktor 2,0 erreicht wird). Die Auszahlung erfolgt auf Basis der<br />
endgültigen Anzahl Phantom Shares zum Endkurs (Durchschnittskurs der <strong>KUKA</strong><br />
Aktie zwischen dem 01. Januar des den drei Bezugsjahren folgenden Jahres („Folgejahr“)<br />
und dem Tag vor der ersten Sitzung des Aufsichtsrats des Folgejahres).<br />
Das jeweilige Vorstandsmitglied ist verpflichtet, in Höhe von 25% des im April des<br />
Folgejahres ausgezahlten Bruttobetrages <strong>KUKA</strong> Aktien zum dann gültigen Aktienkurs<br />
zu erwerben. Dieser Erwerb dient dem Aufbau eines festgelegten Haltevolumens<br />
von 50% der Jahresgrundvergütung von <strong>KUKA</strong> Aktien ab März des Folgejahres.<br />
Diese Verpflichtung endet mit dem Ausscheiden aus dem <strong>KUKA</strong> Konzern. Endet<br />
des Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds durch Kündigung – unabhängig<br />
von welcher Seite sie erfolgt –, so verfallen alle ihm zugeteilten Phantom<br />
Shares.