KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
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<strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft, Augsburg<br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2009<br />
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN<br />
54 | Anhang<br />
Der Jahresabschluss der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft, Augsburg, wurde für das Ge-<br />
schäftsjahr 2009 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktien-<br />
gesetzes aufgestellt.<br />
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte in Euro.<br />
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung ist das gesetzliche Gliederungs-<br />
schema der Bilanz um den Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Unterstützungsein-<br />
richtungen“ erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkos-<br />
tenverfahren aufgestellt.<br />
Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten<br />
wie auch die ergänzenden Angaben sind im Folgenden einzeln dargestellt.<br />
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber<br />
dem Vorjahr grundsätzlich nicht ergeben.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten<br />
aktiviert. Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer über drei bis<br />
fünf Jahre.<br />
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermin-<br />
dert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.<br />
Den planmäßigen Abschreibungen werden bei Gebäuden Nutzungsdauern zwi-<br />
schen 25 und 50 Jahren, bei übrigen Sachanlagen zwischen 3 und 15 Jahren zu<br />
Grunde gelegt. Gebäude werden linear, Maschinen, technische Anlagen, Betriebs-<br />
und Geschäftsausstattung und die übrigen Sachanlagen, soweit steuerlich zulässig<br />
und vorteilhaft, nach der degressiven Methode abgeschrieben. Darüber hinaus wer-<br />
den der technische Fortschritt und die Wirtschaftlichkeit der Nutzung entsprechend<br />
berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu<br />
150,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Selbstständig<br />
nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 und 1.000,00<br />
EUR werden gemäß den steuerlichen Vorschriften in einen Sammelposten einge-