KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
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59 | Anhang<br />
von der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen<br />
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Options-<br />
rechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen<br />
nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts zustünde, (iii) bei Kapitaler-<br />
höhungen gegen Bareinlagen unter den in der Satzung (§ 4 Abs. 5 zweiter Absatz<br />
dritter Unterpunkt) näher genannten Voraussetzungen und sofern die unter Aus-<br />
schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien<br />
insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, sowie<br />
(iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Un-<br />
ternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen (§ 4 Abs. 5 der Satzung).<br />
(5A) KAPITALRÜCKLAGE<br />
Im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 6. November 2009 hat sich die Kapitalrückla-<br />
ge durch das Aktienagio um insgesamt 21.013.921,00 EUR erhöht. Dies entspricht<br />
einem Kursaufschlag von 7,90 EUR pro Aktie.<br />
(6) RÜCKLAGE FÜR EIGENE ANTEILE<br />
Aufgrund des Erwerbs von eigenen Aktien in 2008 wird eine Rücklage für eigene<br />
Anteile in Höhe von 15.477 TEUR (Vorjahr 16.632) TEUR bilanziert.<br />
Der Vorstand der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft hat am 18. März 2008 beschlossen, ge-<br />
mäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung am 16. Mai 2007<br />
erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu<br />
2.660.000 Stückaktien der Gesellschaft über die Börse zurück zu erwerben. Dies<br />
entspricht bis zu insgesamt 10 % des derzeit bestehenden Grundkapitals. Der<br />
Rückerwerb wurde in der Zeit vom 25. März 2008 bis spätestens zum 29. August<br />
2008 unter Führung einer Bank durchgeführt, die dabei verpflichtet war, den Rück-<br />
erwerb der Aktien über die Börse unter Beachtung des Hauptversammlungsbe-<br />
schlusses vom 16. Mai 2007 und der in Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr.<br />
2273/2003 enthaltenen Vorgaben durchzuführen. Im Rahmen dieses Aktienrück-<br />
kaufprogramms hat die <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft 1.327.340 <strong>KUKA</strong> Aktien erworben.<br />
Eine chronologische Auflistung der Erwerbsvorgänge der eigenen Aktien, die zum<br />
31.12.2009 noch im Bestand sind, kann folgender Tabelle entnommen werden: