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KUKA AKTIENGESELLSCHAFT

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59 | Anhang<br />

von der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen<br />

Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Options-<br />

rechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen<br />

nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts zustünde, (iii) bei Kapitaler-<br />

höhungen gegen Bareinlagen unter den in der Satzung (§ 4 Abs. 5 zweiter Absatz<br />

dritter Unterpunkt) näher genannten Voraussetzungen und sofern die unter Aus-<br />

schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien<br />

insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, sowie<br />

(iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Un-<br />

ternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen (§ 4 Abs. 5 der Satzung).<br />

(5A) KAPITALRÜCKLAGE<br />

Im Rahmen der Kapitalerhöhung vom 6. November 2009 hat sich die Kapitalrückla-<br />

ge durch das Aktienagio um insgesamt 21.013.921,00 EUR erhöht. Dies entspricht<br />

einem Kursaufschlag von 7,90 EUR pro Aktie.<br />

(6) RÜCKLAGE FÜR EIGENE ANTEILE<br />

Aufgrund des Erwerbs von eigenen Aktien in 2008 wird eine Rücklage für eigene<br />

Anteile in Höhe von 15.477 TEUR (Vorjahr 16.632) TEUR bilanziert.<br />

Der Vorstand der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft hat am 18. März 2008 beschlossen, ge-<br />

mäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG von der durch die Hauptversammlung am 16. Mai 2007<br />

erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu<br />

2.660.000 Stückaktien der Gesellschaft über die Börse zurück zu erwerben. Dies<br />

entspricht bis zu insgesamt 10 % des derzeit bestehenden Grundkapitals. Der<br />

Rückerwerb wurde in der Zeit vom 25. März 2008 bis spätestens zum 29. August<br />

2008 unter Führung einer Bank durchgeführt, die dabei verpflichtet war, den Rück-<br />

erwerb der Aktien über die Börse unter Beachtung des Hauptversammlungsbe-<br />

schlusses vom 16. Mai 2007 und der in Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr.<br />

2273/2003 enthaltenen Vorgaben durchzuführen. Im Rahmen dieses Aktienrück-<br />

kaufprogramms hat die <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft 1.327.340 <strong>KUKA</strong> Aktien erworben.<br />

Eine chronologische Auflistung der Erwerbsvorgänge der eigenen Aktien, die zum<br />

31.12.2009 noch im Bestand sind, kann folgender Tabelle entnommen werden:

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