KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
33 | Lagebericht<br />
senpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />
endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet.<br />
Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die auf Grund der<br />
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. April 2009 erworben und gemäß<br />
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.<br />
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
das Bezugsrecht auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen<br />
zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von<br />
Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen<br />
erfolgt. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, wie es erforderlich<br />
ist, um Inhabern der von der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften<br />
ausgegebenen Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen<br />
ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen<br />
nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der<br />
Options- beziehungsweise Wandlungspflicht zustehen würde. Der Vorstand ist<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der<br />
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte<br />
und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.<br />
Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung<br />
des Aufsichtsrats am 6. November 2009 eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss<br />
beschlossen, deren Durchführung am 10. November 2009 im<br />
Handelsregister eingetragen wurde. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden insgesamt<br />
2.659.990 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,60<br />
€ je Aktie ausgegeben; das Grundkapital wurde um nominal 6.915.974 € erhöht.<br />
Aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt das genehmigte Kapital II<br />
derzeit noch 27.584.026 €, die dargestellte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts<br />
bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und Ausgabe der neuen<br />
Aktien zu einem Ausgabebetrag, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten<br />
Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet, wurde bis auf einen Restbetrag<br />
von 26,00 € ausgenutzt.<br />
Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu 19.500.000 € durch<br />
Ausgabe von bis zu 7.500.000 neuen Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />
wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten,<br />
die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren in-<br />
oder ausländischen Mehrheitsbeteilungsgesellschaften bis zum 4. Juli 2008 ausgegebenen<br />
Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren<br />
Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen.<br />
Unter teilweiser Ausnutzung der entsprechenden Ermächtigung zur Begebung von<br />
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und des vorstehend beschriebenen<br />
bedingten Kapitals hat die <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft am 9. Mai 2006 im Wege