30.11.2012 Aufrufe

KUKA AKTIENGESELLSCHAFT

KUKA AKTIENGESELLSCHAFT

KUKA AKTIENGESELLSCHAFT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

33 | Lagebericht<br />

senpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />

endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die auf Grund der<br />

Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. April 2009 erworben und gemäß<br />

§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden.<br />

Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

das Bezugsrecht auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen<br />

zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von<br />

Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen<br />

erfolgt. Außerdem ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, wie es erforderlich<br />

ist, um Inhabern der von der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften<br />

ausgegebenen Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen<br />

ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen<br />

nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der<br />

Options- beziehungsweise Wandlungspflicht zustehen würde. Der Vorstand ist<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der<br />

Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte<br />

und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.<br />

Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats am 6. November 2009 eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss<br />

beschlossen, deren Durchführung am 10. November 2009 im<br />

Handelsregister eingetragen wurde. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurden insgesamt<br />

2.659.990 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,60<br />

€ je Aktie ausgegeben; das Grundkapital wurde um nominal 6.915.974 € erhöht.<br />

Aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung beträgt das genehmigte Kapital II<br />

derzeit noch 27.584.026 €, die dargestellte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts<br />

bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und Ausgabe der neuen<br />

Aktien zu einem Ausgabebetrag, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten<br />

Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet, wurde bis auf einen Restbetrag<br />

von 26,00 € ausgenutzt.<br />

Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist das Grundkapital um bis zu 19.500.000 € durch<br />

Ausgabe von bis zu 7.500.000 neuen Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung<br />

wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- bzw. Optionsrechten,<br />

die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren in-<br />

oder ausländischen Mehrheitsbeteilungsgesellschaften bis zum 4. Juli 2008 ausgegebenen<br />

Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren<br />

Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen.<br />

Unter teilweiser Ausnutzung der entsprechenden Ermächtigung zur Begebung von<br />

Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und des vorstehend beschriebenen<br />

bedingten Kapitals hat die <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft am 9. Mai 2006 im Wege

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!