KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
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58 | Anhang<br />
Dabei wurden 2.659.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabe-<br />
betrag von 2,60 € je Aktie und einem Platzierungspreis von 10,50 € je Aktie ausge-<br />
ben.<br />
Das Grundkapital unterteilt sich somit in 29.259.990 (Vorjahr 26.600.000) auf den<br />
Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie entspricht einer Stimme.<br />
Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der <strong>KUKA</strong> Aktien-<br />
gesellschaft vom 4. Juli 2003 ist das Grundkapital um bis zu EUR 19.500.000 durch<br />
Ausgabe von bis zu 7.500.000 neuen Aktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitaler-<br />
höhung wird nur insoweit durchgeführt wie die Inhaber von Wandlungs- bzw. Opti-<br />
onsrechten, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren in-<br />
oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 04. Juli 2008 aus-<br />
gegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von<br />
ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen (§ 5 Abs. 6 der Satzung).<br />
Unter teilweiser Ausnutzung der entsprechenden Ermächtigung zur Begebung von<br />
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat die <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft<br />
am 9. Mai 2006 im Wege einer Privatplatzierung über ihre 100%ige niederländische<br />
Tochtergesellschaft, <strong>KUKA</strong> Finance B.V., eine durch die <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft<br />
garantierte Wandelschuldverschreibung im Nominalbetrag von 69.000.000 € plat-<br />
ziert. Hieraus entsteht die Verpflichtung zugunsten der Anleihegläubiger, jede<br />
Schuldverschreibung im Wert von nom. 50.000 € gemäß dem Wandlungsrecht je-<br />
derzeit während des Ausübungszeitraums (8. Juli 2006 bis 18. Oktober 2011) ganz,<br />
nicht jedoch teilweise, zum Wandlungspreis von aktuell 25,3833 € pro Aktie in auf<br />
den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der <strong>KUKA</strong> Aktiengesellschaft zu<br />
wandeln. Das Kapital ist hieraus bedingt – vorbehaltlich der Verwässerungsschutz-<br />
bestimmungen der Anleihebedingungen – um maximal 2.660.000 Aktien erhöht.<br />
Eine Börsennotierung der Anleihe ist im EuroMTF-Markt der Luxemburger Börse<br />
erfolgt.<br />
Gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der <strong>KUKA</strong> Aktienge-<br />
sellschaft vom 1. Juni 2006 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-<br />
sichtsrats bis zum 31. Mai 2011 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insge-<br />
samt 34.500.000 € durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien gegen<br />
Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen, wobei den<br />
Aktionären hierbei ein Bezugsrecht einzuräumen ist, der Vorstand allerdings er-<br />
mächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der<br />
Aktionäre auszuschließen (i) für Spitzenbeträge, (ii) soweit es erforderlich ist, um<br />
den Inhabern von aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 4. Juli 2003