KUKA AKTIENGESELLSCHAFT
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55 | Anhang<br />
stellt. Der Sammelposten wird in 2009 und den folgenden vier Wirtschaftsjahren pro<br />
Jahr um ein Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.<br />
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungs-<br />
kosten bilanziert. Die Folgebewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten<br />
bzw. den niedrigerem beizulegenden Wert.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten unter<br />
Berücksichtigung individueller Abschläge für alle erkennbaren Risiken bewertet.<br />
Die aktiven Rechungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Ab-<br />
schlussstichtag, die Aufwendungen für einen späteren bestimmten Zeitraum darstel-<br />
len.<br />
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen<br />
und drohende Verluste sowie für sonstige künftige Belastungen gebildet.<br />
Die Pensionsrückstellungen werden auf Basis eines Zinsfußes von 4% (Vj. 4%) in<br />
Höhe des versicherungsmathematischen Teilwertes gemäß § 6a EStG unter An-<br />
wendung der Heubeck-Richttafeln 2005 G gebildet.<br />
Der Ausweis der Zinskomponente in den Zuführungen zu Pensionsrückstellungen<br />
und vergleichbaren Verpflichtungen erfolgt im Sinne einer betriebswirtschaftlich rich-<br />
tigen Darstellung des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit nicht im Personalauf-<br />
wand, sondern im Zinsergebnis.<br />
Die sonstigen Steuern werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />
ausgewiesen.<br />
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
Als Werte für Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsver-<br />
trägen werden die am Bilanzstichtag valutierten Beträge angegeben.<br />
Kostenumlagen werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und ent-<br />
sprechend den erbrachten bzw. empfangenen Leistungen als sonstige betriebliche<br />
Erträge bzw. unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.<br />
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Aufwendungen für Steuer-<br />
umlagen der Organgesellschaften in Höhe von TEUR 13.978 (Vorjahr Erträge TEUR<br />
13.780).<br />
Zinsaufwendungen und Erträge werden entsprechend ihrer Entstehung bilanziell<br />
erfasst.