12.07.2015 Aufrufe

Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Recht & Gesellschaftnur eine großflächige, sondern wie für denORF eine flächendeckende Versorgung verordnetwurde und diese Versorgung nichtnur innerhalb, sondern über die einzelnenBundesländer hinausgeht. Außerdem könnenaufgrund dieser Planung die Bedürfnissedes lokalen Hörfunks nicht mehl' erfLllltwerden.Die vorgesehene Nutzung der Frequenzenermöglicht die Ausstrahlung des oberösterreichischenRegionalmdioprogrammesnicht nur in Oberösterreich, sondel'l1 auch inSalzburg und Umgebung, die Ausstrahlungdes burgenländisehen Regionalradioprogrammesin der Bundeshauptstadt Wien undin Teilen Niederöstel'reichs. Das Regionalradioprogrammkann auch im SUdbul'gcnlandempfangen werden. Danll1 ~(ndcrn auch dievorgesehenen Richtantennen nichts. Diesmag zwar für die Regionalradio<strong>gesellschaft</strong>enim Burgenland sowie in Niedel'österreiehund Oberösterreich von großem wirtschaftlichenInteresse sein, entspricht abcl' nicht dergesetzlichen Ermächtigung des § 2 Abs. 2 Z2 RRG: "eine möglichst gro13f11ichigc Versorgunginnerhalb eines Bundeslandes",Lokalradio: Die Letztenbeißen die HundeDiese Zuteilung von FrequenzeuandererBundesländer führt aber auehdazll, daß dieBedürfnisse des lokalen Hörfllnl~s nichtmehr abgedeckt werden können. Am deutlichstenläßt sich dies in den Fällen der StadtSalzburg, Wien und des SUdburgenlandesbelegen.Im Rahmen der Lokalfrequenzplanungstellte sich heraus, daß für die Stadt Salzburgund Umgebung - entgegen den Ausführungenzum Frequenznutzungsplan für Regionalradio- keine Frequenzen fLlr das Lokalradiomehr" vorrätig" sind. Der rege Briefverkehrmit Bayern belegt, daß offensichtlichdie Koordinierung einer Frequenz miterheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.Aber auch für das Südburgenland ist keineFrequenz mehr "vorrätig", wie aus dem"Frequenznutzungsplan Lokalradio", derdem Hauptausschuß zur Beschlußfassungvorgelegt werden sollte, hervorgeht. Diesbringt vor allem für die dort lebenden ungarischenund kroatischen Volksgruppen sowiefür Roma und Sinti erheblich nachteiligeFolgen mit sich, da ihnen damit auch auf lokalerEbene die Möglichkeit genommenwird, ein Radioprogramm in ihrer Muttersprachezu veranstalten.(3)Weiters ist die Verknappung der Frequenzenfür Lokalradios in Wien problematisch.Obwohl sich in Wien allein bei derVergabe der Lizenz für ein Regionalradiomehr als 10 ernsthafte BetreiberInnen beworbenhaben, werden für Wien insgesamtnur 5 Frequenzen ausgeschrieben (2 Lizenzenfür Regionalradio und 3 Lizenzen fürLokalradio).Seite 22Tatsächlich haben aber private, insbesonderekommerzielle RadiobetreiberInnenüberhaupt kein lnteresse, ein BundeslandfHichendeckend zu versorgen. Deren logischesInteresse besteht insbesondere darin,daß ihre Programme in den Ballungszentrenempfangen werden können. Eine flächendeckendeVersorgung eines Bundeslandeswäre für einen privaten Betreiber auch nichtfinanzierbar. (Zu diesem Zweck stehen demORF eben auch die Gebühren zu.) So will in'firol der Lizenzwerber Regionalradio Tirolvon den 55 Frequenzen in der Endausbaustufe20, in der Steiermark der LizenzwerberRegionalradio Steiermark von den 51 zugeordnetenFrequenzen in der Endausbaustufe5, allenfalls 8 Frequenzen, in Niederösterreichder Lizenzwerber RPN von den 27 zugeordnetenFrequenzen 5 (darunter die Wienerund Linzer Frequenz) und in Kärntender Lizenzwerber Regionalradio Kärntenvon den 36 zugeordneten Frequenzen 1(Dobratsch), allenfalls 3 Frequenzen nutzen.Der unterschiedliche Frequenzbedarf -je nachdem ob ein Bundesland flächendeckendoder nur möglichst großflächig zuversorgen ist - zeigt sich bei den bestehendenSenderketten des ORF: Bei Ö-Regionalsind für eine flächendeckende Versorgung inden gebirgigeren Bundesländern, wie beispielsweiseSteiermark, Tirol oder Salzburg,30-50 Frequenzen notwendig. Bei Blue DanubeRadio hingegen sind es für eine möglichstgroßflächige Versorgung nur 5 -10 Frequenzen14>, womit aber immer noch mehr als75% der Bevölkerung erreicht werden können.Ein gesetzeskonformer Frequenznutzungsplanhätte demnach bewirkt, daß fürden lokalen Bedarf erheblich mehr Frequenzenzur Verfügung gestanden wären.Derzeit ist es so, daß die RegionalradiobetreiberInnennatürlich kein Interesse habenwerden, die von ihnen nicht genütztenFrequenzen lokalen ProgrammveranstalterInnenzur Verfügung zu stellen, weil sieSich logischerweise keine Konkurrenz schaffenwollen. Es ist daher zu befürchten, daßein Großteil der durch den Frequenzplanden LizenznehmerInnen zugeordneten Frequenzennur gehortet werden.Verstoß gegen dieMenschen<strong>recht</strong>skonventionDa es im Frequenzbereich nur beschränkteRessourcen gibt, führt dies zwingend zurEinschränkung der Meinungsvielfalt imRundfunkbereich. Daher ist bei der Aufteilungder Frequenzen ein besonders strengerMaßstab anzulegen. Die in Österreich erfolgteFrequenzaufteilung ist auch im Sinnedes Urteiles des Europäischen Gerichtshofsfür Menschen<strong>recht</strong>e (EGMR) vom24.11.1993 verfassungs<strong>recht</strong>lich bedenklich.Der EGMR bringt in diesem Urteil deutlichzum Ausdruck, daß die Meinungsäußerungsfreiheitdes"Art. 10 Europäische Men-JURIDIKUMschen<strong>recht</strong>skonvention nicht nur die Verbreitungvon Meinungen über das MediumRundfunk, sondern auch die Freiheit zumEmpfang von Informationen beinhaltet.Dies bedeutet, daß der Staat als Garant derMeinungsfreiheit die Voraussetzungen dafürzu schaffen hat, daß diese Grundsätze auchverwirklicht werden können. Er hat dieGrundvoraussetzungen dafür zu schaffen,daß sich im Medienbereich Pluralismus entwickelnkann. Mit dem Frequenznutzungsplan(BGBI 957/1993) kommt die RepublikÖsterreich dieser Verpflichtung jedoch nichtnach.Vielmehr führt die Verordnung zu einerEinschränkung der Möglichkeit, Informationenund Meinungen über den Hörfunk zuverbreiten bzw. zu empfangen. So haben wieschon angeführt die Volksgruppen im Südburgenlandkeine Möglichkeit, Radioprogrammein ihrer Muttersprache zu senden,womit ihnen gleichzeitig als EmpfängerInnenauch die Freiheit der Wahl genommenwird. Dies ist weder aus technischen Gründennotwendig, noch sonst in irgendeinerArt und Weise sachlich ge<strong>recht</strong>fertigt. Damitkommt es gerade im Hörfunkbereich, derwegen seiner weiten Verbreitungsmöglichkeiteine wesentliche Rolle für die Freiheitder Meinungsäußerung in der demokratischenGesellschaft hat, zu einer konventionswidrigenBeschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit.Die Vergabe der Regionalradiolizenzendurch die Regionalradiobehörde erfolgte innahezu allen Bundesländern an die marktbeherrschendenPrintmedien, die sich zu diesemZweck zu Betreiber<strong>gesellschaft</strong>en zusammengeschlossenhaben. Dies zeigt deutlich,daß nicht nur die Meinungs- und Medienvielfaltgefährdet ist sondern auch dieMedienkonzentration durch diese Praxis inÖsterreich noch verstärkt wird.Es ist bedauerlich, daß die österreichischeBundesregierung die Chance nichtgenützt hat, mit der Privatisierung des Hörfunkbereiches,Pluralismus zumindest indiesem Bereich der elektronischen Medienzu verwirklichen. Dies wäre vor allem auchangesichts der in Österreich vorherrschendenMedienkonzentration von enormer Bedeutunggewesen.RA Dr. Sepp Brugger arbeitet in der Rechtsabteilungdes Grünen Klubs im Parlament.(3) Bei der Vergabe der Regioflalradiolizenzen wurdeinsbesondere in Kärnten die Nichtberücksichtigung derslowenischetl Volksgruppe damit begriindet, daß diese eineLokalradiolizenz erhaltetI werde. Laut Frequenzflutzungsplatl/iir Lokalradio ist da/iir im Süd kärntnerRaum (im Siedlungsgebiet der Slowenen) auch eine Kettemit zehn Frequenzen vorgesehen.(4) In Tirol sind/iir Blue Danube Radio 10 Frequetlzen,in der Steiermark 5 Frequenzen, in Salzburg 6Frequenzen, in Oberästerreich 4 Frequenzen, in Niederö'sterreich4 Frequenzen, in Burgenland 1 und inKärnten 3 Frequenzetl zugeordnet.,Nr 2/95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!