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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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(DES-)INTEGRATIONUberprüfung eines BegriffsMartin Michael RoßZwischen Ein-, Ent- undAusgrenzung den Prozessenvon Integration undDesintegration nachspüren,ohne diese als Zustandzu postulieren - daskönnte als Proiekt einer"Transversalen Vernunft"zu einer politischen Praxisder DiHerenz werden.Nr '2/95" ... ein ganz etfaßtes Ding verliert mit einemMale seinen Umfang und schmilzt zu einem Begriffein ... "Robert MusilVorbemerkungDesintegration ist die Auflösung, die Spaltung eitleSvollständigen Ganzen in zerstreute Teile. Diesevorläufige Bestimmung betont zunächstein Geschehen. Mit dem Begriff kann aberauch ein Zustand, in dem sich etwas nachder Auflösung befindet, gemeint sein. Undin diesem - negativen - Begriff ist auch dieFrage nach dessen positivem Pendant - Integration- enthalten. Anders gesagt, ist indie Frage nach der Bestimmung von "Desin-JURIDIKUMtegration" jene nach der Bestimmung von"Integration" sozusagen integriert.Nun ist diese Begriffsstruktur nicht voraussetzungslos.Wenn "Integration", ihremGegensatz entsprechend, vorläufig bestimmtwird, dann bedeutet dieser Begriff die Einbeziehung,Eingliederung in ein größeres Ganzes -die (Wieder-)Herstellung einer Einheit aus Differenziertem- bzw. den Zustand, in dem sichetwas nach der Einbeziehung befindet. Sowohlder Auflösung als auch der Einbeziehungmuß eine treibende Kraft zugrundeliegen.Die Frage nach "Desintegration" bzw."Integration" ist zugleich eine nach dieserKraft, ist die Frage: Wer (rles)it/!fgrio1 wild)Seite '27

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