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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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Recht & Gesellschaftwerden. Ohne sie besteht aber die Gefahr,daß die Abfrage unvollständig oderwenig zielführend ausfällt.Die Anzahl der österreichischen Rechtsdatenbankenist noch <strong>recht</strong> überschaubar.Ohne einen Überblick und ohne eingehendeKenntnisse über Inhalt und Aufbau dereinzelnen Datenbanken ist es aber unmöglich,die für den konkreten Anwendungsfallpassende(n) Datenbank(en) auszuwählen.Die einzelnen Hauptaspekte der Anfragemüssen häufig mit logischen Operatoren verknüpftwerden. Die am meisten verwendetenOperatoren sind und und oder.Zunächst kann nach den Hauptaspekteneiner Abfrage alleine gesucht werden. Bei einerzu großer Anzahl von FundsteIlen ist essinnvoll, die;: Hauptaspekte mit und zu verknüpfen,weil sie ja im Idealfall gemeinsamim Dokument vorkommen müssen. Das Problemder Synonyme, Endungen, etc kanndurch eine Verknüpfung mit oder bzw durchsog "Maskierung" gelöst werden. Im Allgemeinenwird man zunächst mit einermöglichsteinfachen Suchlogik arbeiten. Wirklichkomplizierte Verknüpfungen sind nur beiganz wenigen Abfragen notwendig.Für die Verknüpfung mit und gilt alsFaustregel, daß sie das Gesamtergebnis auf1/10 des kleinsten Teilergebnisses drückt:(Aspekt A liefert 1000 Dokumente, AspektB liefert 100 Dokumente, Verknüpfung Aund B liefert etwa 10 Dokumente).Ein verwertbares Endergebnis wird - vonDatenbank zu Datenbank etwas verschieden- bei maximal 50 (bei Index- bzw Verweisdatenbankenca 100) Fundstellen liegen.2. Durchführung der SucheBei der Durchführung der Suche ist vor allemzu bedenken, daß es fast immer mehrereMöglichkeiten gibt, ein Rechtsproblem inwenigen Suchbegriffen "abzubilden". Vonder gewählten Variante hängt natürlich auchdas Suchergebnis ab.Es empfiehlt sich in der Praxis, eher mitspezielleren Begriffen zu beginnen und erstim Laufe einer Abfrage auf allgemeinere Begriffeauszudehnen, um nicht im Ergebnisder Suche zu "ertrinken". Für Juristen giltweiters, daß die Verwendung von juristischenFachbegriffen oder von Rechtsnormeneine gezieltere Suche ermöglicht. Erhältman nicht auf Anhieb ein zufriedensteIlendesErgebnis so gilt die Devise: Nichtvorschnell aufgeben und die Datenbank verfluchen!In solchen Fällen empfiehlt es sich,andere Möglichkeiten zu überlegen, wie dieAbfrage formuliert werden kann. Auch bereitsgefundene Dokumente können Anregungenfür mögliche Suchbegriffe geben.Schließlich ist noch zu sagen: auch ein(durch mehrere Suchvarianten abgesichertes)"Nullergebnis" ist ein Ergebnis. Es sagtnämlich aus, daß zum vorliegenden Suchproblemin den Publikationen, die in der jeweiligenDatenbank gespeicherten sind, ebenkein passendes Dokument vorhanden ist.3. Auswertung desSuchergebnissesDie Auswertung des Suchergebnisses umfaßtvor allem: Das Sichten des Suchergebnissedurch Durchsicht des Ausdrucks odermit Mitteln der Textverarbeitung; bei Verweisdatenbankendie Volltextbeschaffung;das Bewerten der Information, um darausSchlüsse zu ziehen.Gerade der Auswertung einer Recherchekommt eine entscheidende Rolle im Ablaufeiner Datenbanksuche zu, die häufig unterschätztwird. Man sollte dafür genügend Zeiteinplanen. Letztlich kann eine Datenbanknur Informationsmaterial zur Verfügung steilen.Was davon im konkreten Fall von Bedeutungist, kann nur der Benutzer mit seinemFachwissen entscheiden. Er sollte aberbereits vor Beginn einer Abfrage bedenken,daß ihm diese (oft <strong>recht</strong> mühsame) Auswertungdes Suchergebnisse keinesfalls vomComputer abgenommen werden kann!Denken müssen wir - Gott sei Dank -nach wie vor selber!Dr. Dietmar Jahnel ist Universitötsassistent am Institutfür Verwaltungs- und Verfassungs <strong>recht</strong> der UniversitötSalzburg und Leiter des Hochschulkurses fürRechtsinformatik.;;q DieGrüne Bildungswerkstatt präsentiertStreitenu m d i 'e R e pub I I •k> Montag 8. Mai> 19:30 Uhr> Odeon:Taborstraße 10,1020 Wien> Eintritt Frei!!Um die Republik streiten u.a.:>Josef BroukalJournalist>Josef CapBundesgeschäftsführer SPÖ> Fritz CzoklichZeitzeuge>Madeleine PetrovicBundessprecherin der Grünen> Ma"rtin ZumtobelUnternehmer> Moderation:> > > > > > > > >>Barbara Coudenhove-KalergiJURIDIKUMNr 2/95

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