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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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ters sind gute Kenntnisse über den Inhaltder in Frage kommenden Datenbanken zurErarbeitung einer Suchstrategie notwendig.Spezifisches EDV-Wissen sollte immer wenigernotwendig sein, gewisse Grundkenntnissesind aber spätestens beim Auftretender ersten Fehlermeldung mehr als nützlich.Auch die Vorstellung, daß durch EDV­Einsatz die gesamte Sucharbeit, wie sie inder Vergangenheit geleistet werden mußte,dem Juristen vom Computer abgenommenwerden kann, ist unrichtig. Um vom EDV­Einsatz nicht enttäuscht zu werden, ist eswichtig, daß man sich auch die Grenzen derAutomatisierung vor Augen hält. Das juristischeDenken selbst ist nach wie vor nicht ersetzbar,der elektronische Jurist weit undbreit nicht in Sicht!Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhangauch, daß Rechtsdatenbanken nieals Ersatz für gedruckte juristische Publikationenkonzipiert worden sind. Es handeltsich vielmehr um neue elektronische Publikationen,die - mit zusätzlichen Möglichkeiten- neben die traditionellen Rechtsinformationssystemetreten. Das Konzept derÜbernahme vorhandener Printmedien in dieDatenbanken brachte allerdings mit sich,daß bis heute neue, zusätzliche Möglichkeitender Datenverarbeitung hinsichtlich Darstellungsweise,Interaktivität, Multimedia,Hypertext, Aufzeigen von Verweisstrukturenetc nicht oder erst in ersten Ansätzenverwirklicht wurden. Juristische Autorenproduzieren ja nach wie vor ausschließlichfür Printmedien und deren Möglichkeiten.Daher besteht zur Zeit der wesentliche qualitativeUnterschied von Rechtsdatenbankenzu traditioneller Rechtsdokumentation inder vielfach größeren Datenmenge, auf dieunmittelbar zugegriffen werden kann und ineinem vielfältigen Angebot an neuenSuchmethoden, die sich vor allem durch dieVerknüpfung von Suchbegriffen ergeben.Deshalb hat sich auch herausgestellt, daßdie juristischen Datenbanken zunächst keineswegszur Milderung der "Informationskrise"beigetragen haben. Die Antwort aufdie Frage, wo welche Informationen in weicherForm gefunden werden können, ist jedenfallsdann zusätzlich erschwert, wennman über Umfang und Inhalt der Rechtsdatenbankennicht genügend Bescheid weiß.Dem Juristen ist seit langer Zeit geläufig,was er an Information erwarten kann, wenner einen Großkommentar, eine Monographie,eine Gesetzesausgabe, eine Zeitschriftetc zu Rate zieht. Er weiß auch, wie er dieseInformationsquelle benutzen muß, damit erzu der in seiner konkreten Situation geradebenötigten Information (nicht mehr undnicht weniger) kommt. Gar nicht geläufig istdem Juristen aber, was ihn in den verschiedenenRechtsdatenbanken an Informationerwartet und wie er diese optimal für seinkonkretes Informationsbedürfnis nützenkann.Bei elI1em gezielten Einsatz könnenNr 2/95Rechtsdatenbanken sehr wohl helfen,schneller und sicherer als bisher zu den gewünschtenInformationen zu gelangen. DieVoraussetzungen dafür ließen sich durch eineentsprechende Ausbildung relativ leichtschaffen, das Problem an sich ist ja keineswegsneu. Auch bei den traditionellen Publikationenist es ohne Wissen um deren Inhaltunmöglich, das für den konkreten Bedarfpassende Rechtsinformationssystem auszuwählen.Über dieses Wissen, ebenso wie dieFachkenntnisse kann aber nur ein ausgebildeterJurist verfügen. Die Suche in Rechtsdatenbankenist daher - ebenso wie die Suchein konventionellen Publikationen juristischeArbeit und sollte deshalb von Juristendurchgeführt werden!Vorteile/NachteileVergleicht man die elektronische Rechtsdokumentationmit konventioneller Rechtsdokumentation,so ergibt sich etwa folgendesBild:Vorteile der EDV-Dokumentation:• gezielte Suche quer durch den gesamtenDatenbestand• die Suche erstreckt sich über mehrereJahrgänge• verschiedene Suchkriterien sind miteinanderverknüpfbar• größere Aktualität als bei Büchern(schließt die zeitliche Lücke etwa beiKommentaren)• keine "Ermüdung" beim Suchvorgang• Suchen mit EDV macht mehr SpaßNachteile der EDV-Dokumentation:• kein laufender Überblick möglich• Datenbestand zeitlich begrenzt• kein " Blättern" wie in einem Buch möglich• Bibliothek ist schöner und repräsentativer• am Bildschirm kann schlecht gelesenwerden• Kosten von Online-Abfragen teilweiseschwer abschätzbarSchon diese kurze Gegenüberstellung vonVor- und Nachteilen der elektronischenRechtsdokumentation zeigt, daß Rechtsdatenbankenkeineswegs die gedruckte juristischeLiteratur ersetzen können (was ja auchnie geplant war). Meines Erachtens kann dieBedeutung der Printmedien, insbesondereder Zeitschriften, als primäre Informationsquellezur Verschaffung eines ständigenÜberblicks über die laufende Rechtsentwicklungnicht genug betont werden. Geradedas "Querlesen" von Fach<strong>zeitschrift</strong>en,um im entscheidenden Moment zu wissen,daß es "zu diesem Problem eine Entscheidunggab" und ein entspanntes "Blättern"durch eine Zeitschrift oder ein Buch sinddurch Rechtsdatenbanken zur Zeit keinesfallsersetzbar. Dieses Überblickswissen istaber von entscheidender Bedeutung insbesonderebei der Entwicklung einer erfolgrei-JURIDIKUMRecht & Gesellschaftehen Suchstrategie für eine Datenbankl'e"eherehe.Von den konventionellen Rechtsinfilrmationssystemensind jene am ehesten durchDatenbanken ersetzbar, die schon bisher dieFunktion eines Nachschlagwerkes hatten,wenn auch in gedruckter Form - also Entscheidungssammlungenund Indices. Bei allenanderen wird man auf eine gedruckteFassung (eventuell neben einer elektronischenzum besseren Suchen) nicht verzichtenkönnen.Die Suchstrategie -"Ariadnes Faden.llNeben den Kenntnissen über den Datenbankinhaltspielt vor allem die Wahl derrichtigen Suchstrategie für den Erfolg einerAbfrage eine ganz entscheidende Rolle. Wersich an den Computer setzt und eine schnellesErgebnis "Marke Knopfdruck" erwartet,wird bald ernüchtert sein und den Datenbankenden Rücken kehren. Deshalb soll imfolgenden die Erarbeitung einer Suchstrategie,die gleichsam "Ariadnes Faden" im Labyrinth der Information bildet, dargestelltwerden. Eine weitere Illustrierung durchAbfragebeispiele muß einem gesondertenBeitrag vorbehalten bleiben.Die Suche in einer Datenbank kann indrei Hauptteile unterteilt werden:1. Die Vorbereitung2. Die Durchführung3. Die Auswertung des Suchergebnisses1. VorbereitungEiner der wesentlichen Aufgaben der Vorbereitungauf eine juristische Recherche ist es,die Hauptaspekte der konkreten Problemstellungherauszuschälen. Zu den einzelnenHauptaspekten können dann bei Bedarfweitere Stichworte und Rechtsnormen notiertwerden.Dies soll kurz an einem einfachen Anfragebeispielanschaulich gemacht werden.Nehmen wir folgende Problemstellung an:"Ist es möglich, daß durch eine Karikatur derTatbestand der Ehrenbeleidigung erfülltwird?"Diese Problemstellung beinhaltet zunächstoffensichtlich die Hauptaspekte:• Karikatur und Beleidigung (straf<strong>recht</strong>lichund zivil<strong>recht</strong>lich).• Der Jurist erkennt aber noch einen weiterenHauptaspekt, nämlich: Kunstfreiheit;und hinter diesen drei Hauptaspektl!ndie einschlägigen Rechtsnormen §* 11 tbzw. 115 StGB, § 1330 ABGB und Art17a StGG.• Der dritte Hauptaspekt und die dnHthlU"gigen Rechtsnormen können nu!' bei elll,sprechender juristische!' Bildung erkllllillSeite 25

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