möglichkeiten und grenzen der wirkungserfassung von nro-projekten
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Finanzen<br />
108<br />
Erläuterungen zur Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung zum 31.12.1999<br />
I. Erträge<br />
Erträge aus Wertpapieren: Hier werden die jährlichen Erträge aus den Wertpapieren<br />
erfaßt, die sich in fünf Depots befinden.<br />
Zinserträge: vgl. Erläuterungen 1998<br />
Sonstige Erträge: vgl. Erläuterungen 1998<br />
II. Aufwendungen<br />
Aufwendungen für Projekte: Diese Position enthält alle 1999 bestätigten Projektför<strong>der</strong>ungen<br />
unter Berücksichtigung nicht verbrauchter Mittel. Desweiteren sind für<br />
die Weiterführung <strong>der</strong> Personalkostenför<strong>der</strong>ung für das Jahr 2000 <strong>und</strong> z. T. 2001<br />
För<strong>der</strong>mittel enthalten.<br />
Kursverluste aus dem Verkauf <strong>von</strong> Wertpapieren: Beim Verkauf <strong>von</strong> festverzinslichen<br />
Wertpapieren wird <strong>der</strong> Kurswert gezahlt. Der Kurswert lag unter dem Buchwert.<br />
Sonstige Aufwendungen: Diese glie<strong>der</strong>n sich in Miet-, Energie-,Telefon-, Reisekosten,<br />
Porto, Versicherung, Zeitungen, Zeitschriften, Arbeit <strong>der</strong> Gremien, Kosten<br />
<strong>der</strong> Wertpapierverwaltung, Prüfungskosten u.a. Desweiteren sind hier die Aufwendungen<br />
<strong>der</strong> Personalkosten aus dem Zuschuß des B<strong>und</strong>esministerium für wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit <strong>und</strong> Entwicklung nachgewiesen.<br />
Jahresfehlbetrag: Die Aufwendungen waren im abgerechneten Jahr höher als die<br />
Erträge.<br />
Entnahme aus <strong>der</strong> Rücklage aus buchmäßigen Kursgewinnen zur Deckung des<br />
künftigen Abschreibungsbedarfs zum Finanzanlagevermögen: Mit dem Verkauf<br />
<strong>von</strong> Wertpapieren wurden Rücklagen <strong>von</strong> 314.900,00 DM aufgelöst, <strong>der</strong> Kursverlust<br />
damit getilgt <strong>und</strong> ein Ertrag erzielt.<br />
Entnahme aus <strong>der</strong> Rücklage für satzungsgemäße Zwecke: Aus <strong>der</strong> im Jahre 1997<br />
gebildeten Rücklage für satzungsgemäße Zwecke wurden die Aufwendungen für<br />
den ideellen Bereich entsprechend <strong>der</strong> notwendigen zeitnahen Verwendung (AO)<br />
entnommen.<br />
Zuführung zu Rücklagen: Der Jahresüberschuß im Jahr 1999 <strong>und</strong> die Entnahmen<br />
aus den Rücklagen bilden die Zuführungen für die neuen Rücklagen.<br />
für satzungsgemäße Zwecke: zur zeitnahen Verwendung 2000<br />
freie Rücklage: Entsprechend <strong>der</strong> Abgabenordnung § 58 Nr.7a ist es zulässig, eine<br />
Freie Rücklage in Höhe <strong>von</strong> jährlich höchstens ein Viertel des Überschusses <strong>der</strong><br />
Einnahmen über die Unkosten aus <strong>der</strong> Vermögensverwaltung zu bilden. Diese Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Vorsorge zur langfristigen Sicherung <strong>der</strong> realen Kapitalerhaltung wurde<br />
genutzt.