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möglichkeiten und grenzen der wirkungserfassung von nro-projekten

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7. Bei Rechnungen ist <strong>der</strong> Zahlungsnachweis zu führen (z. B. durch Kontoauszug).<br />

8. Bei Mitteltransfer in das Projektland sind Belege beizufügen, aus denen <strong>der</strong> jeweilige Kurs<br />

<strong>der</strong> Landeswährung zur DM zu ersehen ist. Dieser Kurs bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die Abrechnung.<br />

Bei mehreren Kursen, z. B. Überweisung in das Projektland in USD, ist <strong>der</strong> Kurs DM<br />

zu USD vorzulegen. Werden Ausgaben in <strong>der</strong> Landeswährung getätigt, ist auch eine Kursbestätigung<br />

USD bzw. DM zur Landeswährung vorzulegen. Die Umrechnung in DM kann auf<br />

dem Verwendungsnachweis nach Kostenpositionen (nicht nach Einzelbelegen) erfolgen.<br />

9. Sollte bei EZ-Projekten die Vorlage <strong>von</strong> Originalbelegen nicht möglich sein, kann ein anerkannter<br />

unabhängiger Buchprüfer (chartered accountant) bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>von</strong> Verwendungsnachweisen<br />

eingeschaltet werden. Die Qualifikation als anerkannter unabhängiger<br />

Buchprüfer ist durch eine Bestätigung <strong>der</strong> deutschen Botschaft o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />

Einrichtung nachzuweisen.<br />

b). Sachbericht<br />

1. Der Sachbericht soll alle wesentlichen Aktivitäten, Erfolge <strong>und</strong> Mißerfolge bei <strong>der</strong> Realisierung<br />

des Projektes beinhalten. Die entwicklungspolitischen <strong>und</strong> sozialen Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> die Nachhaltigkeit des Projektes sind aufzuzeigen (s. auch das Evaluierungsraster <strong>der</strong><br />

Stiftung für Auslandsprojekte). Die geplanten Ziele sind dem erreichten Stand gegenüberzustellen.<br />

2. Bei Druckerzeugnissen, Publikationen, Plakaten u. ä. sind Belegexemplare einzureichen.<br />

3. Bei Veranstaltungen <strong>der</strong> Informations- <strong>und</strong> Bildungsarbeit ist ein Programm (Ablauf) über<br />

die zeitliche Reihenfolge <strong>der</strong> Themen mit Namen <strong>der</strong> Vortragenden sowie die Anzahl <strong>der</strong><br />

TeilnehmerInnen (ggf. Teilnahmeliste) beizufügen.<br />

V. Mitteilungspflicht<br />

1. Sollten nach Bestätigung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel weitere Zuwendungen für den gleichen Zweck<br />

<strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Kofinanziers bestätigt werden, ist dies <strong>der</strong> Stiftung mitzuteilen.<br />

2. Verzögert sich die Abrechnung, ist die Verlängerung des Abgabetermins schriftlich zu beantragen.<br />

3. Die Stiftung kann je<strong>der</strong>zeit Auskunft <strong>und</strong> Rechenschaft über die Realisierung des Projekts<br />

verlangen.<br />

4. Treten Umstände ein, die die Durchführung des Projektes in Frage stellen, ist dies <strong>der</strong> Stiftung<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

VI. Entlastung<br />

Nach Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises einschließlich des Sachberichts wird<br />

für die jeweilige För<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsstelle <strong>der</strong> Stiftung eine schriftliche Entlastung<br />

ausgesprochen.<br />

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