möglichkeiten und grenzen der wirkungserfassung von nro-projekten
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7. Bei Rechnungen ist <strong>der</strong> Zahlungsnachweis zu führen (z. B. durch Kontoauszug).<br />
8. Bei Mitteltransfer in das Projektland sind Belege beizufügen, aus denen <strong>der</strong> jeweilige Kurs<br />
<strong>der</strong> Landeswährung zur DM zu ersehen ist. Dieser Kurs bildet die Gr<strong>und</strong>lage für die Abrechnung.<br />
Bei mehreren Kursen, z. B. Überweisung in das Projektland in USD, ist <strong>der</strong> Kurs DM<br />
zu USD vorzulegen. Werden Ausgaben in <strong>der</strong> Landeswährung getätigt, ist auch eine Kursbestätigung<br />
USD bzw. DM zur Landeswährung vorzulegen. Die Umrechnung in DM kann auf<br />
dem Verwendungsnachweis nach Kostenpositionen (nicht nach Einzelbelegen) erfolgen.<br />
9. Sollte bei EZ-Projekten die Vorlage <strong>von</strong> Originalbelegen nicht möglich sein, kann ein anerkannter<br />
unabhängiger Buchprüfer (chartered accountant) bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>von</strong> Verwendungsnachweisen<br />
eingeschaltet werden. Die Qualifikation als anerkannter unabhängiger<br />
Buchprüfer ist durch eine Bestätigung <strong>der</strong> deutschen Botschaft o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />
Einrichtung nachzuweisen.<br />
b). Sachbericht<br />
1. Der Sachbericht soll alle wesentlichen Aktivitäten, Erfolge <strong>und</strong> Mißerfolge bei <strong>der</strong> Realisierung<br />
des Projektes beinhalten. Die entwicklungspolitischen <strong>und</strong> sozialen Auswirkungen<br />
<strong>und</strong> die Nachhaltigkeit des Projektes sind aufzuzeigen (s. auch das Evaluierungsraster <strong>der</strong><br />
Stiftung für Auslandsprojekte). Die geplanten Ziele sind dem erreichten Stand gegenüberzustellen.<br />
2. Bei Druckerzeugnissen, Publikationen, Plakaten u. ä. sind Belegexemplare einzureichen.<br />
3. Bei Veranstaltungen <strong>der</strong> Informations- <strong>und</strong> Bildungsarbeit ist ein Programm (Ablauf) über<br />
die zeitliche Reihenfolge <strong>der</strong> Themen mit Namen <strong>der</strong> Vortragenden sowie die Anzahl <strong>der</strong><br />
TeilnehmerInnen (ggf. Teilnahmeliste) beizufügen.<br />
V. Mitteilungspflicht<br />
1. Sollten nach Bestätigung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel weitere Zuwendungen für den gleichen Zweck<br />
<strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Kofinanziers bestätigt werden, ist dies <strong>der</strong> Stiftung mitzuteilen.<br />
2. Verzögert sich die Abrechnung, ist die Verlängerung des Abgabetermins schriftlich zu beantragen.<br />
3. Die Stiftung kann je<strong>der</strong>zeit Auskunft <strong>und</strong> Rechenschaft über die Realisierung des Projekts<br />
verlangen.<br />
4. Treten Umstände ein, die die Durchführung des Projektes in Frage stellen, ist dies <strong>der</strong> Stiftung<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
VI. Entlastung<br />
Nach Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises einschließlich des Sachberichts wird<br />
für die jeweilige För<strong>der</strong>ung durch die Geschäftsstelle <strong>der</strong> Stiftung eine schriftliche Entlastung<br />
ausgesprochen.<br />
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