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Soziale Ungleichheit, Armut und Sozialpolitik

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<strong>Soziale</strong> <strong>Ungleichheit</strong>, <strong>Armut</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialpolitik</strong>Christian Suteres Leben, ohne <strong>Armut</strong>, materielle Not, Angst <strong>und</strong> soziale Ungerechtigkeit. In der modernen pluralistischenGesellschaft kann die Idee der Menschenwürde nur als Gestaltungsauftrag verstandenwerden.Einleitung: Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems in der SchweizSozialziele = Prinzip, kein einklagbares Recht.Dahinter steht: Ausgleich zwischen Starken <strong>und</strong> Schwachen ist nötig.Realisierung dieser Sicherheitsleistung geht weit zurückð Abb2. Schweizerische Sozialversicherungsordnung vgl. ZettelGr<strong>und</strong>prinzipien der sozialen SicherungFünf Prinzipien <strong>Soziale</strong>r Sicherungssystem1. Versicherungsprinzip: Enge Beziehung zwischen Prämie <strong>und</strong> Leistung: Wer mehr beansprucht,muss mehr bezahlen (Äquivalenzprinzip). Leistungsauslösung basiert auf Kausalprinzip,d.h. nicht Notlage, sondern Ursache der Notlage ist entscheidend, ob jemandleistungsberechtigt ist.2. Sozialversicherungsprinzip: Wie Versicherungsprinzip, aber mit einem gewissen sozialenAusgleich. Entscheidend für Leistung ist Kausalprinzip.3. Versorgungsprinzip: Es besteht ein Anspruch auf Leistungen, ohne dass finanzielle Beiträgegeleistet werden müssen <strong>und</strong> ohne, dass Bedürftigkeit vorliegt. Finanzierung durch dieöffentliche Hand (z.B. Schulbildung)4. Bedarfsprinzip (Sozialhilfeprinzip): Leistungen werden individuell ausgerichtet, falls Bedürftigkeitvorliegt (Finalprinzip). Die Höhe der Leistungen ist nicht abhängig von derHöhe der Beiträge, sondern abhängig vom Bedarf.5. Private Sicherung: Neben der Eigenverantwortung.Beispiele zu Sozialversicherungsprinzip:- AHV ð bestimmter Ausgleichscharakter durch Minimal resp. Maximalrente.- Arbeitslosenversicherung: Ausgleich durch gesicherten Lohn (bis max. 100'000.-). Muss für> 300'000.- jedoch keine Beiträge bezahlen, deshalb nur beschränkter Ausgleich.Beispiel zu Versorgungsprinzip: Stipendien, OpferhilfeBeispiel zu Bedarfsprinzip: Sozialhilfe. Nicht Ursache ist Gr<strong>und</strong>, sondern Bedarf für Leistungen.Bsp. Sozialhilfe, ErgänzungsleistungenBeispiel für Eigenverantwortung: Transferleistungen zwischen Haushalten (Alimente, Unterstützungdurch / von Eltern.31

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