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Niederschrift - Stadt Kaiserslautern

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- Äußerungen des Einzelhandelsverbandes- Einzelbeschlüsse der zuständigen Gremien für Ansiedlungen außerhalb derAbgrenzung bleiben vorbehalten- Aufrechterhaltung der Versorgungsmöglichkeiten in den Ortsbezirken- Berücksichtigung der Argumente der OrtsbeiräteOberbürgermeister Dr. Weichel stellt im Rahmen der Diskussion fest, dass beiAnsiedlungsvorhaben für Einzelhandelsbetriebe außerhalb der festgelegten Abgrenzungen,insbesondere in den Ortsbezirken, über Einzelfälle wohlwollendentschieden werde.Nach eingehender Beratung fasst der <strong>Stadt</strong>rat mit der Maßgabe, über Ansiedlungsvorhabenfür Einzelhandel außerhalb der festgelegten Abgrenzungenwohlwollend zu entscheiden, folgenden Beschluss:a) Die Einzelhandelskonzeption wird als sonstige städtebauliche Planung nach§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und bildet eine wichtige Grundlage fürdie zukünftige <strong>Stadt</strong>entwicklungs- und Bauleitplanung.b) Die Einzelhandelskonzeption bildet eine inhaltliche Grundlage, um im Vollzugder aufgestellten Zielsetzungen bzw. des Zonierungskonzepts und desSortimentskonzepts qualifizierte Bebauungspläne nach § 30 BauGB sowieauf die Regelung der baulichen Nutzung beschränkte Bebauungspläne nach§ 9 Abs. 2a BauGB für im Zusammenhang bebauten Ortsteilen aufzustellen.c) Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig in den Baugenehmigungsverfahrendurch die Festschreibung der maximalen Verkaufsfläche und deren Aufteilungin Sortimentsgruppen, unter Beachtung der Zentrenrelevanz, dasSortimentskonzept der Einzelhandelskonzeption zu berücksichtigen undumzusetzen.Abstimmungsergebnis:Einstimmig zugestimmtEnthaltungen: 1________________________________________________Seite 14 von 23

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