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N iederschrift - in Hall in Tirol

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N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 33. Sitzung des GEMEINDERATES, am Dienstag, 22. Jänner 2008, um<br />

18.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mag. Yavuzhan Öztürk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

GR-Ersatzmitglied He<strong>in</strong>z Zimmermann<br />

GR-Ersatzmitglied Gerhard Mimm<br />

GR-Ersatzmitglied Silvia Schenk<br />

entschuldigt: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Protokoll- StR Dr. Johannes Margreiter<br />

unterfertiger: GR Wolfgang Willburger<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 4.12.2007<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Auflassung e<strong>in</strong>er Teilfläche der öffentlichen Straße Gst 1089 <strong>in</strong> EZ 651 GB<br />

81007 <strong>Hall</strong> (Kugelanger/Fassergasse)<br />

3. Führung und Verwendung des Stadtwappens durch den Vere<strong>in</strong> "Kameradschaft<br />

der ehemaligen Sal<strong>in</strong>enbediensteten"<br />

4. F<strong>in</strong>anzierungsbeitrag Löfflerweg<br />

5. Freigabe der Mittel für die Errichtung des Busparkplatzes Augasse<br />

6. Beschlussfassung über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

Nr.2/2005 betreffend Gste 711, .869, .1338, 690/2, .972, .1285, .1283,<br />

.1282, 1068, .1284, .1281, .794, .1337, .898, .897, 665/5, .906, .907, .908,<br />

.909, .1013/2, 666/1, 666/3, 666/4, 666/5 und Teilflächen des Gst 1042/1, alle<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Innsbrucker Straße)<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.4/2005<br />

betreffend Gste 711, .869, .1338, 690/2, .972, .1285, .1283, .1282, 1068,<br />

.1284, .1281, .794, .1337, .898, .897, 665/5, .906, .907, .908, .909,<br />

.1013/2, 666/1, 666/3, 666/4, 666/5 und Teilflächen des Gst 1042/1, alle GB<br />

81007 <strong>Hall</strong> (Innsbrucker Straße)<br />

8. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.1/2008 betreffend Gste 1068, .1337, .1285, .1284,<br />

.1283, .1281, .909, .908, .907, .906, und .794, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Innsbrucker<br />

Straße)<br />

9. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.10/2007<br />

betreffend Gste 716/4 und 716/5, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Rohrbachstraße)<br />

10. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.11/2007<br />

betreffend Gst 464/2 und Teilfläche des Gst 1009/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Milser Straße)<br />

11. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.19/2007<br />

betreffend Gst 464/2 und Teilfläche des Gst 1009/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, und<br />

Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 19/2007 betreffend Gst<br />

464/2, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Milser Straße)<br />

12. Auflegung der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.15/2007 betreffend Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, und Änderung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.15/2007 betreffend Gste 30 und 31, GB 81021<br />

Heilig Kreuz II (Heiligkreuzer Feld)<br />

13. Beschlussfassung über den allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr.16/2007 betreffend Gst 498/1 sowie Teilflächen der Gste 498/2 und 498/11,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Mitterweg)


3<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

14. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.18/2007<br />

betreffend Gste 57, 60, 61, 65 und 66, alle GB 81021 Heilig Kreuz II (Löfflerweg)<br />

15. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.2/2008<br />

betreffend Gste 830/7 und 838/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, und Neuerlassung des<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend Gst 830/7, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Brixner Straße)<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

17 Personalangelegenheiten<br />

18. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 4.12.2007<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 4.12.2007 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.<br />

2. Auflassung e<strong>in</strong>er Teilfläche der öffentlichen Straße Gst 1089<br />

<strong>in</strong> EZ 651 GB 81007 <strong>Hall</strong> (Kugelanger/Fassergasse)<br />

Die Stadtwerke <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> GmbH hat auf Gst 1098 e<strong>in</strong>e Trafostation errichtet. Um<br />

das davon betroffene Grundstück an die Stadtwerke veräußern zu können, ist e<strong>in</strong> Teil<br />

der öffentlichen Straße im Ausmaß von 20 m² gemäß § 15 Abs.1 <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz<br />

als Geme<strong>in</strong>destraße aufzulassen, da ihr ke<strong>in</strong>e Verkehrsbedeutung nach § 13<br />

Abs.2 leg.cit. mehr zukommt. Des Weiteren ist es notwendig, die Widmung des Teilstückes<br />

als Geme<strong>in</strong>gebrauch gemäß § 68 Abs. 2 TGO 2001 aufzuheben.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Das im Lageplan des DI He<strong>in</strong>z Ebenbichler (GZ 10398/03) dargestellte Grundstück<br />

1089/2, welches aus Gst 1089 (h<strong>in</strong>künftig 1089/1) <strong>in</strong> EZ 651, GB 81007 <strong>Hall</strong>, herausgeteilt<br />

wird, im Ausmaß von <strong>in</strong>sgesamt 20 m², wird als Geme<strong>in</strong>destraße aufgelassen,<br />

da dem Grundstück ke<strong>in</strong>e Verkehrsbedeutung nach § 13 Abs.2 <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz<br />

mehr zukommt. Die Widmung des Geme<strong>in</strong>gebrauches wird gem. § 68 Abs. 2<br />

TGO 2001 aufgehoben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

3. Führung und Verwendung des Stadtwappens durch den Vere<strong>in</strong><br />

"Kameradschaft der ehemaligen Sal<strong>in</strong>enbediensteten"<br />

Der Vere<strong>in</strong> Kameradschaft der ehemaligen Sal<strong>in</strong>enbediensteten erstellt derzeit e<strong>in</strong>e<br />

Homepage. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die Geme<strong>in</strong>dewappen der Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>Hall</strong>, Absam und Thaur auf der Webseite zu verwenden. Gemäß § 11 Abs. 5 TGO<br />

2001 bedürfen die Führung und die Verwendung des Geme<strong>in</strong>dewappens e<strong>in</strong>er Bewilli-<br />

gung des Geme<strong>in</strong>derates. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn dies im besonderen<br />

Interesse der Geme<strong>in</strong>de gelegen und e<strong>in</strong> nachteiliger Gebrauch nicht zu erwarten ist.


4<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Diese Voraussetzungen liegen im Gegenstandsfall vor, zumal durch die Verwendung<br />

des Wappens der Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> auf der angesprochenen Webseite auf die histori-<br />

sche Tradition der Stadt im Zusammenhang mit der Salzgew<strong>in</strong>nung h<strong>in</strong>gewiesen wird.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Dem Antrag des Vere<strong>in</strong>es "Kameradschaft der ehemaligen Sal<strong>in</strong>enbediensteten" vom<br />

16.11.2007, um Genehmigung zur Verwendung des Geme<strong>in</strong>dewappens auf dessen<br />

Webseite wird gemäß § 11 Abs. 5 der <strong>Tirol</strong>er Geme<strong>in</strong>deordnung (TGO 2001) statt<br />

gegeben und die angesuchte Bewilligung bescheidmäßig erteilt.<br />

Das Geme<strong>in</strong>dewappen ist <strong>in</strong> der beim Stadtlogo verwendeten Gestaltungsform zu<br />

verwenden, jedoch reduziert auf das Wappen (Wappenform), nicht als gesamtes Logo.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

4. F<strong>in</strong>anzierungsbeitrag Löfflerweg<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Der Anteil der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> an den Gesamtkosten für die Generalsanierung<br />

Löfflerweg und Schlöglstraße beträgt € 565.000,--. Bereits im Jahr 2007 wurden seitens<br />

der Stadt <strong>Hall</strong> Zahlungen <strong>in</strong> der Höhe von ca. € 275.000,-- geleistet. Die ursprüngliche<br />

Auftragssumme wurde mit € 430.000,-- angegeben. Der Anteil der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

beträgt e<strong>in</strong> Viertel des neu errichteten Kreisverkehrs, Gehsteige sowie die<br />

Anschlussbereiche zu den angrenzenden Grundstücken am Löfflerweg und die Generalsanierung<br />

(<strong>in</strong>cl. Gehsteige) der Schlöglstraße. Nach Vorliegen der Gesamtkosten<br />

wurde festgestellt, dass e<strong>in</strong>e Kostenüberschreitung von 30 % auf Grund diverser<br />

Mehrleistungen, Umgestaltungen sowie erhöhter Massen, zu verzeichnen ist. Die Bauarbeiten<br />

und Abrechnungen wurden durch die Bauaufsicht der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung<br />

kontrolliert und überprüft.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Für die Generalsanierung der Schlöglstraße, die Errichtung der Gehsteige am Löfflerweg<br />

sowie die Erweiterung des Kreisverkehrs wird e<strong>in</strong> Nachtragskredit <strong>in</strong> der Höhe<br />

von € 110.000,- auf HHSt. 5/612000-002000 genehmigt. Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgt<br />

aus Rücklagen. Gleichzeitig wird die Freigabe der Mittel <strong>in</strong> der Höhe von <strong>in</strong>sgesamt<br />

€ 290.000,-- genehmigt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Der Tagesordnungspunkt<br />

5. Freigabe der Mittel für die Errichtung des Busparkplatzes Augasse<br />

ist abgesetzt.


5<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

6. Beschlussfassung über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

Nr.2/2005 betreffend Gste 711, .869, .1338, 690/2, .972, .1285, .1283, .1282,<br />

1068, .1284, .1281, .794, .1337, .898, .897, 665/5, .906, .907, .908, .909,<br />

.1013/2, 666/1, 666/3, 666/4, 666/5 und Teilflächen des Gst 1042/1,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 6.9.2005 wurde die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

Nr. 2/2005 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. In der Stellungnahmefrist<br />

ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme der <strong>Tirol</strong>er Röhren- und Metallwerke AG, vertreten<br />

durch die Rechtsanwälte Köll/Schmied<strong>in</strong>ger/Lederer, e<strong>in</strong>gelangt.<br />

Dar<strong>in</strong> wird hauptsächlich e<strong>in</strong>gewendet, dass durch die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

sowie die nachfolgende Erlassung e<strong>in</strong>es geänderten Flächenwidmungsplanes<br />

Interessen der Beteiligten verletzt würden. Durch die Änderung der Signatur J2 <strong>in</strong><br />

Signatur J1 - Übergangszone gewerbliche Nutzung zum Wohngebiet und damit darauf<br />

folgende Widmung als Mischgebiet Mb - werde die Nutzung der betroffenen Grundstücke<br />

erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt. Des Weiteren wird e<strong>in</strong>gewendet, dass die beabsichtigte<br />

Änderung des bisher une<strong>in</strong>geschränkten Gewerbe- und Industriegebietes <strong>in</strong> Gewerbe-<br />

und Industriegebiet für produzierende Gewerbebetriebe wiederum erhebliche E<strong>in</strong>schränkungen<br />

zur Folge hätte. Weiters wird der Vorwurf erhoben, dass die Änderung<br />

des Raumordnungskonzeptes mit nachfolgender Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

ausschließlich der Standortsicherung des bestehenden Betriebes dienen sollte. In<br />

diesem Zusammenhang verweist die E<strong>in</strong>wender<strong>in</strong> auf diverse Veröffentlichungen <strong>in</strong><br />

der Presse. Die E<strong>in</strong>wender<strong>in</strong> br<strong>in</strong>gt vor, dass diese Maßnahmen nicht den Zielen der<br />

örtlichen Raumordnung gemäß § 27 TROG 2001 dienen (sparsamer Verbrauch von<br />

Grund und Boden, <strong>in</strong>sbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung e<strong>in</strong>es funktionsfähigen<br />

Naturhaushaltes, der Schutz und die Pflege der Natur und der Kulturlandschaft,<br />

die Erhaltung ihres Erholungswertes sowie die Verr<strong>in</strong>gerung bestehender und<br />

die Vermeidung zusätzlicher Umweltbelastungen).<br />

In Anlehnung an § 27 TROG 2001 wird darauf verwiesen, dass durch produzierende<br />

Betriebse<strong>in</strong>richtungen diese Grundsätze ke<strong>in</strong>esfalls erfüllt würden. Die geplante raumplanerische<br />

Maßnahme, künftigh<strong>in</strong> nur noch produzierenden Gewerbebetrieben e<strong>in</strong>e<br />

Ansiedelung im Bereich der Betriebsliegenschaft der Beteiligten zu ermöglichen, steht<br />

soh<strong>in</strong> nicht nur im klaren Widerspruch zu den gesetzlichen raumplanerischen Vorgaben<br />

sondern manifestiert bereits bestehende Konflikte mit den Nachbarn. Daraus wird gefolgert,<br />

dass die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des folgenden<br />

Flächenwidmungsplanes gesetzwidrig sei und darüber h<strong>in</strong>aus berechtigte Interessen<br />

der Beteiligten verletze, weshalb diese sich ausdrücklich gegen die geplante Änderung<br />

aussprechen.<br />

Es ist festzuhalten, dass es im S<strong>in</strong>ne des öffentlichen Interesses ist, den Firmenstandort<br />

zu erhalten und damit die entsprechenden raumordnerischen Maßnahmen zu veranlassen.<br />

Im Übrigen ist e<strong>in</strong>e Übergangszone zur östlich bef<strong>in</strong>dlichen Wohnbebauung<br />

als durchaus vertretbar zu sehen.


6<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. 2/2005 gemäß vorliegendem<br />

Plan der Ingenieurkonsulenten Lotz/Ortner vom 25.8.2005 wird mit folgenden Festlegungen<br />

beschlossen:<br />

Festlegung der Entwicklungssignatur J1 bzw. J3 anstelle der Signatur J2 mit der Zeitstufe<br />

1 und der Baudichte 2<br />

Festlegung J1 gemäß Verordnungstext des örtlichen Raumordnungskonzeptes:<br />

Übergangszone gewerbliche Nutzung/Wohngebiet, beschränkt auf betriebliche Nutzung.<br />

Analoge Festlegungen zu Festlegungen zur Signatur E5. Die Schließung von<br />

Baulandlücken ist jederzeit möglich. In den Bebauungsplänen s<strong>in</strong>d jedoch entsprechende<br />

Flächengrößen zur Ansiedelung wohngebietsverträglicher Kle<strong>in</strong>betriebe bzw.<br />

von Dienstleistungsbetrieben vorzusehen. Im Falle der Ansiedelung von Dienstleistungsbetrieben<br />

s<strong>in</strong>d über 5.000 m² Grundfläche möglich.<br />

Festlegungen J3, Änderung des Verordnungstextes des örtlichen Raumordnungskonzeptes:<br />

Gewerbegebietsflächen für produzierende Gewerbegebiete. In den Bestimmungen des<br />

Flächenwidmungsplanes s<strong>in</strong>d entsprechende Beschränkungen zur Sicherstellung der<br />

Nutzungsbeschränkungen vorzunehmen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.4/2005<br />

betreffend Gste 711, .869, .1338, 690/2, .972, .1285, .1283, .1282, 1068, .1284,<br />

.1281, .794, .1337, .898, .897, 665/5, .906, .907, .908, .909, .1013/2, 666/1,<br />

666/3, 666/4, 666/5 und Teilflächen des Gst 1042/1,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 6.9.2005 wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 4/2005 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. In der Stellungnahmefrist ist<br />

e<strong>in</strong>e Stellungnahme der <strong>Tirol</strong>er Röhren- und Metallwerke AG, vertreten durch die<br />

Rechtsanwälte Köll/Schmied<strong>in</strong>ger/Lederer, e<strong>in</strong>gelangt.<br />

Dar<strong>in</strong> wird hauptsächlich e<strong>in</strong>gewendet, dass durch die Erlassung e<strong>in</strong>es geänderten<br />

Flächenwidmungsplanes Interessen der Beteiligten verletzt würden. Die Widmung als<br />

Mischgebiet Mb bee<strong>in</strong>trächtige die Nutzung der betroffenen Grundstücke erheblich.<br />

Des Weiteren wird e<strong>in</strong>gewendet, dass die beabsichtigte Änderung des bisher une<strong>in</strong>geschränkten<br />

Gewerbe- und Industriegebietes <strong>in</strong> Gewerbe- und Industriegebiet für produzierende<br />

Gewerbebetriebe wiederum erhebliche E<strong>in</strong>schränkungen zur Folge hätten.<br />

Weiters wird der Vorwurf erhoben, dass die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

mit nachfolgender Änderung des Flächenwidmungsplanes ausschließlich der Standortsicherung<br />

des bestehenden Betriebes dienen sollte. In diesem Zusammenhang verweist<br />

die E<strong>in</strong>wender<strong>in</strong> auf diverse Veröffentlichungen <strong>in</strong> der Presse.


7<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Die E<strong>in</strong>wender<strong>in</strong> br<strong>in</strong>gt vor, dass diese Maßnahmen nicht den Zielen der örtlichen<br />

Raumordnung gemäß § 27 TROG 2001 dienen (sparsamer Verbrauch von Grund und<br />

Boden, <strong>in</strong>sbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung e<strong>in</strong>es funktionsfähigen Naturhaushaltes,<br />

der Schutz und die Pflege der Natur und der Kulturlandschaft, die Erhaltung<br />

ihres Erholungswertes sowie die Verr<strong>in</strong>gerung bestehender und die Vermeidung<br />

zusätzlicher Umweltbelastungen).<br />

In Anlehnung an § 27 TROG 2001 wird darauf verwiesen, dass durch produzierende<br />

Betriebse<strong>in</strong>richtungen diese Grundsätze ke<strong>in</strong>esfalls erfüllt würden. Die geplante raumplanerische<br />

Maßnahme, künftigh<strong>in</strong> nur noch produzierenden Gewerbebetrieben e<strong>in</strong>e<br />

Ansiedelung im Bereich der Betriebsliegenschaft der Beteiligten zu ermöglichen, steht<br />

soh<strong>in</strong> nicht nur im klaren Widerspruch zu den gesetzlichen raumplanerischen Vorgaben,<br />

sondern manifestiert bereits bestehende Konflikte mit den Nachbarn. Daraus wird<br />

gefolgert, dass die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und des folgenden<br />

Flächenwidmungsplanes gesetzwidrig sei und darüber h<strong>in</strong>aus berechtigte Interessen<br />

der Beteiligten verletze, weshalb diese sich ausdrücklich gegen die geplante Änderung<br />

aussprechen.<br />

Es ist festzuhalten, dass es im S<strong>in</strong>ne des öffentlichen Interesses ist, den Firmenstandort<br />

zu erhalten und damit die entsprechenden raumordnerischen Maßnahmen zu veranlassen.<br />

Im Übrigen ist e<strong>in</strong>e Übergangszone zur östlich bef<strong>in</strong>dlichen Wohnbebauung<br />

als durchaus vertretbar zu sehen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2005 von derzeit Gewerbe- und Industriegebiet<br />

gemäß § 39 Abs.1 TROG 2001 <strong>in</strong> Gewerbe- und Industriegebiet gemäß<br />

§ 39 Abs.2 lit.b und c TROG 2001, wobei als zulässige Betriebstypen nur produzierende<br />

Gewerbebetriebe erklärt werden, betreffend die Gste 711, .869, .1338, 690/2,<br />

.972, .1285, .1283, .1282, 1068, .1284, .1281, .794, .1337, .898, .897, 665/5,<br />

.907, .908, .909, .1013/2 und .906, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, gemäß vorliegendem Plan<br />

der Ingenieurkonsulenten Lotz/Ortner vom 25.8.2005, wird beschlossen.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2005 von derzeit Gewerbe- und Industriegebiet<br />

gemäß § 39 Abs.1 TROG 2001 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gemäß<br />

§ 40 Abs.2 TROG 2001, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG 2001 als Wohnungen nur<br />

betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden, betreffend die Gste<br />

666/1, 666/3, 666/4 und 666/5 sowie Teilflächen des Gst. 1042/1, alle GB 81007<br />

<strong>Hall</strong>, gemäß vorliegendem Plan der Ingenieurkonsulenten Lotz/Ortner vom 25.8.2005,<br />

wird beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


8<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

8. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.1/2008 betreffend Gste 1068, .1337, .1285, .1284, .1283,<br />

.1281, .909, .908, .907, .906, und .794, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 29.6.2004 wurde der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen<br />

des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, ausgenommen die Altstadt, zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Im Areal der <strong>Tirol</strong>er Röhrenwerke ist e<strong>in</strong> Zubau geplant. Im gegenständlichen Bebauungsplan<br />

werden die Festlegungen wie Baumassendichte, Bebauungsdichte, Bauplatzgröße<br />

und Gebäudehöhe auf den Bestand bzw. an den geplanten Zubau angepasst.<br />

Auf Grund der Änderung des <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes, <strong>in</strong> dem gemäß § 62 Abs.1<br />

TROG 2006 die Bauhöhe von Gebäuden durch deren obersten Punkt, bezogen auf die<br />

absolute Höhe oder auf e<strong>in</strong>en sonstigen Fixpunkt festzulegen ist, muss der aufgelegte<br />

Entwurf des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen des Geme<strong>in</strong>degebietes<br />

der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, ausgenommen die Altstadt, dah<strong>in</strong>gehend<br />

ergänzt werden, dass sich die obersten Gebäudepunkte auf e<strong>in</strong>e Höhenlage gemäß<br />

§ 62 Abs. 6 TROG 2006 beziehen. Da es sich hierbei gemäß § 65 Abs. 3 um e<strong>in</strong>e Änderung<br />

des Entwurfes nach se<strong>in</strong>er Auflage handelt, wird die Auflegungsfrist auf zwei<br />

Wochen herabgesetzt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.1/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 10.1.2008 wird auf die<br />

Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.1/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

9. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.10/2007<br />

betreffend Gste 716/4 und 716/5, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Rohrbachstraße)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Die Eigentümer des Gst 716/4, GB 81007 <strong>Hall</strong>, beabsichtigen, auf Gst 716/5 e<strong>in</strong> Gebäude<br />

zu errichten. Um die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Umwidmung<br />

erforderlich. In diesem Zusammenhang wird das westlich angrenzende<br />

Gst 716/4, welches bereits mit e<strong>in</strong>em Wohngebäude bebaut ist, auch umgewidmet.


9<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.10/2007 betreffend die Gste 716/4 und<br />

716/5, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Freiland gemäß § 41 Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong><br />

Wohngebiet gemäß § 38 Abs.1 TROG 2006 gemäß vorliegendem Plan vom<br />

19.12.2007, wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt<br />

(§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr.10/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigen Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

10. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.11/2007<br />

betreffend Gst 464/2 und Teilfläche des Gst 1009/1,<br />

beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Milser Straße)<br />

Es ergeht der StR Dr. Margreiter.<br />

Das Bezirkskrankenhaus wird durch Zubauten erweitert. Aus diesem Grund wurden<br />

u.a. Grenzänderungen vorgenommen. Um das Bauvorhaben zu verwirklichen wird e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>heitliche Widmung benötigt. In diesem Zusammenhang wird auch betreffend die<br />

e<strong>in</strong>heitliche Widmung die nördlich angrenzende Milser Straße berücksichtigt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.11/2007 von Teilflächen des Gst<br />

1009/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Sonderfläche Krankenhaus (SKh) gemäß § 43<br />

Abs.1 lit.a und b TROG 2006 bzw. Sonderfläche Krankenhaus und Tiefgarage (SKh Tg)<br />

gemäß § 43 Abs.1 lit.a und b TROG 2006 bzw. Sonderfläche Mediz<strong>in</strong>isches Ausbildungs-<br />

und Dienstleistungszentrum (SMADZ) gemäß § 43 Abs.1 lit.a TROG 2006 bzw.<br />

Sonderfläche Mediz<strong>in</strong>isches Ausbildungs- und Dienstleistungszentrum mit Versorgungse<strong>in</strong>richtungen<br />

((SMADZ) gemäß § 43 Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong> Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de<br />

(VO) gemäß § 53 Abs. 1 TROG 2006 und<br />

Umwidmung von Teilflächen des Gst 464/2, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />

Krankenhaus (SKh) gemäß § 43 Abs. 1 lit.a und b TROG 2006 bzw. Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO) gemäß § 53 Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche Krankenhaus und<br />

Tiefgarage (SKh Tg) gemäß § 43 Abs. 1 lit.a und b TROG 2006 gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 10.1.2008, wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr.11/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


10<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

11. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.19/2007<br />

betreffend Gst 464/2 und Teilfläche des Gst 1009/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>,<br />

und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 19/2007<br />

betreffend Gst 464/2, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Milser Straße)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 29.6.2004 wurde der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen<br />

des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, ausgenommen die Altstadt, zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Es wurde e<strong>in</strong> Bebauungskonzept für das Bezirkskrankenhaus auf Gst 464/2, GB<br />

81007 <strong>Hall</strong>, vorgelegt. Basierend auf dem Bebauungskonzept wurde der gegenständliche<br />

Bebauungsplan erstellt, <strong>in</strong> welchem die Gebäudehöhen entsprechend dem Bestandsobjekt<br />

bzw. dem geplanten Zubau fixiert werden. Weiters wird der Verlauf der<br />

Straßenfluchtl<strong>in</strong>ie an den geänderten Straßenverlauf angepasst.<br />

Auf Grund der Änderung des <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes, <strong>in</strong> dem gemäß § 62<br />

Abs.1 TROG 2006 die Bauhöhe von Gebäuden durch deren obersten Punkt, bezogen<br />

auf die absolute Höhe oder auf e<strong>in</strong>en sonstigen Fixpunkt festzulegen ist, muss der<br />

aufgelegte Entwurf des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen<br />

des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, ausgenommen die Altstadt,<br />

dah<strong>in</strong>gehend ergänzt werden, dass sich die obersten Gebäudepunkte auf e<strong>in</strong>e Höhenlage<br />

gemäß § 62 Abs. 6 TROG 2006 beziehen.<br />

Da es sich hierbei gemäß § 65 Abs.3 um e<strong>in</strong>e Änderung des Entwurfes nach se<strong>in</strong>er<br />

Auflage handelt, wird die Auflegungsfrist auf 2 Wochen herabgesetzt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.19/2007 betreffend<br />

Gst 464/2 und e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 1009/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, und die Neuerlassung<br />

des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 19/2007 betreffend Gst 464/2 (Grenzänderung),<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 14.1.2008, wird auf die Dauer von 2 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.19/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


11<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

12. Auflegung der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.15/2007 betreffend Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, und Änderung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.15/2007 betreffend Gste 30 und 31,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II (Heiligkreuzer Feld)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Um den beabsichtigten Neubau des Sanitärgroßhandels Holter sowie die Erweiterung<br />

auf Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, zu ermöglichen, ist die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes zur Schaffung der erforderlichen rechtlichen<br />

Grundlagen notwendig. Im südlichen Bereich des Grundstückes wird e<strong>in</strong>e Baugrenzl<strong>in</strong>ie<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von 4,0 m parallel zur südlichen Grundgrenze festgelegt, sodass<br />

die Erschließung des gewerblich zu nutzenden Gst 33, GB 81021 Heilig Kreuz II, auch<br />

bei Gegenverkehr gewährleistet ist. Des Weiteren s<strong>in</strong>d ger<strong>in</strong>gfügige Änderungen betreffend<br />

die Gebäudehöhen auf den Gste 30 und 31, beide GB 81021 Heilig Kreuz II,<br />

vorgesehen, sodass e<strong>in</strong>e Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes für diese<br />

Grundstücke notwendig ist.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.15/2007 betreffend Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, und der Entwurf der Änderung<br />

des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.15/2007 betreffend die Gste 30 und 31,<br />

beide GB 81021 Heiligkreuz II, gemäß vorliegendem Plan vom 20.11.2007 wird auf die<br />

Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.15/2007 bzw. die Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.15/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />

rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

13. Beschlussfassung über den allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr.16/2007 betreffend Gst 498/1 sowie Teilflächen der Gste 498/2 und 498/11,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Mitterweg)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 23.10.2007 wurde der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes Nr.16/2007 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt.<br />

Innerhalb der Stellungnahmefrist wurde e<strong>in</strong>e Stellungnahme von Herbert <strong>Hall</strong>egger,<br />

Milser Straße 20, <strong>Hall</strong>, abgegeben. Dar<strong>in</strong> wird festgehalten, dass die Errichtung e<strong>in</strong>er<br />

Tiefgarage bis direkt an die östliche Grundgrenze vorgesehen sei und der alte Baumbestand<br />

<strong>in</strong>folge der dadurch bed<strong>in</strong>gten Beschädigung der Wurzeln massiv gefährdet


12<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

sei. Der E<strong>in</strong>wender ersucht um entsprechende Abänderung zur Erhaltung des Baumbestandes.<br />

Es wird jedoch der Entwurf des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.16/2007 beibehalten.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.16/2007 gemäß vorliegendem Plan der Ingenieurkonsulenten Lotz/Ortner vom<br />

8.10.2007, wird beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

14. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.18/2007<br />

betreffend Gste 57, 60, 61, 65 und 66, alle GB 81021 Heilig Kreuz II (Löfflerweg)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 3.7.2007 wurde der Entwurf des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 7/2007 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Die Änderung des Wandaufbaues hat e<strong>in</strong>e Vergrößerung der Wandstärke zur Folge,<br />

daher wird die Abänderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes beantragt.<br />

Im gegenständlichen Bebauungsplan werden <strong>in</strong> Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

Nr.7/2007 die Abstände der Baufluchtl<strong>in</strong>ien ger<strong>in</strong>gfügig geändert.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebbauungsplanes Nr.18/2007 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 12.3.2007 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung der Änderung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.18/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />

rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird mit 19:1 Stimme angenommen.<br />

Der Tagesordnungspunkt<br />

15. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.2/2008<br />

betreffend Gste 830/7 und 838/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend Gst 830/7,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

ist abgesetzt.<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.


13<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Der Tagsordnungspunkt<br />

18. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

wird vorgezogen.<br />

StR Mag. Wiener verweist auf die Notwendigkeit, für das Sonderpädagogische Zentrum<br />

e<strong>in</strong>e Nachmittagsbetreuung e<strong>in</strong>zuführen. Er stellt daher den Antrag, dem näherzutreten<br />

und diese Möglichkeit bzw. die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Hortes zu schaffen, auch<br />

unter dem Aspekt e<strong>in</strong>er allfälligen Mitf<strong>in</strong>anzierung durch die umliegenden Geme<strong>in</strong>den.<br />

Zur Errichtung e<strong>in</strong>es Hortes im Leopold<strong>in</strong>um sollten entsprechende Gespräche geführt<br />

werden. Der Antrag möge dem zuständigen Ausschuss zur Beratung zugewiesen werden.<br />

Bürgermeister Vonmetz kann den Antrag nur unterstützen, es hätten bereits mehrere<br />

Mütter vorgesprochen und ihre dr<strong>in</strong>gliche Situation geschildert. Es sei jedenfalls Handlungsbedarf<br />

gegeben, er werde auch bezüglich e<strong>in</strong>er Mitf<strong>in</strong>anzierung mit den Bürgermeistern<br />

der Nachbargeme<strong>in</strong>den Kontakt aufnehmen.<br />

Der Antrag wird dem Schulausschuss zugewiesen.<br />

GR Sürth berichtet, dass man hier nicht säumig sei, die Themen Nachmittagsbetreuung<br />

wie auch Hortbetreuung seien <strong>in</strong> Beratung.<br />

GR Dr. Schiffner er<strong>in</strong>nert an se<strong>in</strong>en <strong>in</strong> der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung e<strong>in</strong>gebrachten<br />

Antrag, Vere<strong>in</strong>e von der Gebühr für die Benützung städtischer Sportanlagen und Turnhallen<br />

im S<strong>in</strong>ne der Volksgesundheit zu befreien. Er konkretisiert den Antrag wie<br />

folgt: Der Geme<strong>in</strong>derat möge beschließen, alle <strong>Hall</strong>er Vere<strong>in</strong>e von diesen Gebühren zur<br />

Gänze zu befreien bzw. die Kosten im Subventionswege zu refundieren. Es mögen der<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss und der Familie-, Jugend- und Sportausschuss mit diesem Antrag<br />

befasst werden.<br />

GR Meister berichtet als Stellvertreter<strong>in</strong> des Obmannes des Familien-, Jugend- und<br />

Sportausschusses, dass der Ausschuss dieses Thema <strong>in</strong> der letzten Sitzung wahrgenommen<br />

und besprochen habe und somit <strong>in</strong> dieser Sache bereits tätig geworden sei.<br />

GR Ing. Spötl me<strong>in</strong>t, es sei für <strong>Hall</strong> e<strong>in</strong> schwarzer Tag gewesen, als man aus den Medien<br />

erfahren habe, dass der bekannteste Bürger die Stadt verlassen werde. Es seien<br />

<strong>in</strong> dieser Angelegenheit mehrheitliche Beschlüsse im Geme<strong>in</strong>derat gefasst worden,<br />

doch hätten sich e<strong>in</strong>ige Mandatare medial zu weit h<strong>in</strong>ausgelehnt und e<strong>in</strong>en Medienwirbel<br />

erzeugt, was den Bewerber offensichtlich veranlasst habe, das Kaufangebot<br />

nicht anzunehmen. Es sei dies für <strong>Hall</strong> e<strong>in</strong> großer Schritt zurück, Sem<strong>in</strong>o Rossi hätte<br />

viele Visionen gehabt, u.a. zwei Konzerte <strong>in</strong> <strong>Hall</strong>, deren Verwirklichung nunmehr zu<br />

bezweifeln sei. Geme<strong>in</strong>deratsbeschlüsse sollte man jedenfalls akzeptieren und nicht<br />

medial verbreiten.


14<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

StR Mag. Wiener bezieht sich auf das unlängst an alle Haushalte ergangene Informationsblatt<br />

der <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten und zeigt sich erstaunt darüber, dass sich diese<br />

die Abschaffung der K<strong>in</strong>dergartengebühr auf die Fahnen heften. Es sei dies nämlich<br />

e<strong>in</strong> Antrag der ÖVP, vorgebracht von Vbgm. Dr. Posch, gewesen. Das gleiche gelte<br />

für den Volksschülerhort im Leopold<strong>in</strong>um, was ebenfalls e<strong>in</strong>e Initiative der ÖVP darstelle.<br />

GR Sürth entgegnet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zwischenruf, dass die Initiative h<strong>in</strong>sichtlich des Hortes<br />

von ihr ausgegangen sei.<br />

StR Mag. Wiener fährt fort und weist darauf h<strong>in</strong>, dass der Geme<strong>in</strong>derat immerh<strong>in</strong> aus<br />

21 Mitgliedern bestehe und e<strong>in</strong>e Fraktion mit 5 Mitgliedern gar nicht die Möglichkeit<br />

habe, D<strong>in</strong>ge umzusetzen. Bei der Information der Bevölkerung sollte man daher die<br />

Kirche im Dorf lassen und sich nicht mit fremden Federn schmücken.<br />

StR Dr. Margreiter me<strong>in</strong>t zu den Ausführungen von GR Ing. Spötl, man müsse froh<br />

se<strong>in</strong>, dass die Stadt <strong>Hall</strong> ke<strong>in</strong>e anderen Sorgen habe. Angesichts vieler anderer tragischer<br />

Vorkommnisse sei es vermessen, von e<strong>in</strong>em schwarzen Tag zu reden. Überdies<br />

bewege sich die Angelegenheit bis dato auf der Ebene von Gerüchten. Die erforderlichen<br />

Geme<strong>in</strong>deratsbeschlüsse seien gefasst worden, es handle sich um unbestätigte<br />

Meldungen, dass sich der Kauf<strong>in</strong>teressent zurückziehe. Dessen Haltung, sich <strong>in</strong> den<br />

Schmollw<strong>in</strong>kel zurückzuziehen, sei jedenfalls nicht nachvollziehbar. Der Vorwurf, dass<br />

Kolleg<strong>in</strong>nen se<strong>in</strong>er Fraktion e<strong>in</strong>en Medienwirbel <strong>in</strong>szeniert hätten, sei zurückzuweisen.<br />

Es müsse erlaubt se<strong>in</strong>, das demokratische Recht <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen, zu diversen<br />

Sachthemen unterschiedliche Me<strong>in</strong>ungen zu vertreten und diese zu äußern. Daraus<br />

e<strong>in</strong>en Vorwurf zu machen, zeuge von e<strong>in</strong>er fraglichen demokratischen Ges<strong>in</strong>nung.<br />

Wenn der Bewerber ke<strong>in</strong> Interesse mehr am Erwerb des Grundstückes habe, werde er<br />

se<strong>in</strong>e Gründe haben und man müsse daraus se<strong>in</strong>e Schlüsse ziehen. Es sei zu hoffen,<br />

dass er <strong>in</strong> Mils glücklich werde, er bleibe der Region ja trotzdem erhalten.<br />

Bürgermeister Vonmetz entgegnet, die Fraktionskolleg<strong>in</strong>nen von StR Dr. Margreiter<br />

hätten sich mit ihren Wortmeldungen künstlich produziert, was für <strong>Hall</strong> e<strong>in</strong> großer<br />

Schaden sei. Wenn schon so auf Me<strong>in</strong>ungsfreiheit gepocht werde, so habe auch er<br />

se<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung und <strong>in</strong> der Sache versucht, immer wieder darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass<br />

sich damit e<strong>in</strong>e günstige Gelegenheit für <strong>Hall</strong> ergäbe. Man müsse bestrebt se<strong>in</strong>, der<br />

Stadt Vorteile zu verschaffen und Schaden zu vermeiden. Er glaube auch nicht, dass<br />

es sich um Gerüchte handle, sondern, dass der Kauf<strong>in</strong>teressent entsprechend umdisponiert<br />

habe. Damit habe man sich unter den <strong>Tirol</strong>er Geme<strong>in</strong>den zum allgeme<strong>in</strong>en Gelächter<br />

gemacht.


15<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

GR Mag. Öztürk er<strong>in</strong>nert an se<strong>in</strong>e Gegenstimme <strong>in</strong> dieser Sache und begründet diese<br />

damit, dass lt. Bauordnung nur e<strong>in</strong>e bestimmte Flächengröße verbaut werden dürfe.<br />

Man mache sich vielmehr zum Gespött, wenn man sich wissentlich gesetzlichen Vorschriften<br />

widersetze. Im Übrigen habe man alles versucht, um Sem<strong>in</strong>o Rossi <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> zu<br />

behalten und sogar die Verleihung der Ehrenbürgerschaft vorbereitet. Wenn nun das<br />

Land e<strong>in</strong> Veto e<strong>in</strong>lege, könne man nichts mehr tun, außer das Gesetz ändern.<br />

Zur Wortmeldung von StR Mag. Wiener sei festzuhalten, dass die Abschaffung der<br />

K<strong>in</strong>dergartengebühren wie auch die kostenlose Benützung aller Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

für K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>e jahrzehntelange sozialdemokratische Forderung sei. Wenn dies nun<br />

plötzlich die ÖVP auf Zuruf der Bundes-ÖVP fordert, sei dies e<strong>in</strong> populistischer Ansatz.<br />

Bürgermeister Vonmetz me<strong>in</strong>t, wenn diese Forderung bereits seit der Ära Kreisky bestehe,<br />

dann habe man jetzt die <strong>Hall</strong>er SPÖ wohl wachgeküsst.<br />

GR Meister appelliert, auf der Sachebene zu bleiben und den Geme<strong>in</strong>derat als demokratisches<br />

Gremium zu sehen. Die Mehrheit habe für den Verkauf des Grundstückes<br />

an Sem<strong>in</strong>o Rossi gestimmt, die Ablehnung sei vom Land <strong>Tirol</strong> gekommen, zumal e<strong>in</strong>e<br />

Grundstücksfläche von 4.200 m² für die Errichtung e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>familienhauses zu groß<br />

sei. Dieser status quo sei zu akzeptieren.<br />

GR Sürth bestätigt, dass die Abschaffung der K<strong>in</strong>dergartengebühr bereits seit Jahrzehnten<br />

e<strong>in</strong>e Forderung der SPÖ sei. Damals sei die SPÖ <strong>in</strong> der M<strong>in</strong>derheit gewesen,<br />

umso erfreulicher sei es, wenn jetzt auch die ÖVP diese Me<strong>in</strong>ung vertrete, der sich die<br />

SPÖ natürlich angeschlossen habe. H<strong>in</strong>sichtlich der Nachmittagsbetreuung <strong>in</strong> den <strong>Hall</strong>er<br />

Schulen sei e<strong>in</strong>e Umfrage durchgeführt worden, mit dem Ergebnis, dass ke<strong>in</strong> Bedarf<br />

bestehe. Vielmehr bestehe e<strong>in</strong>e klare Forderung nach e<strong>in</strong>er flexiblen Hortbetreuung<br />

anstelle der starren schulischen Nachmittagsbetreuung. Auf Grund dessen habe<br />

sie sich auf die Suche nach entsprechenden Möglichkeiten gemacht und diesbezügliche<br />

Gespräche mit der Leitung des Leopold<strong>in</strong>ums aufgenommen. Daraufh<strong>in</strong> sei dort<br />

e<strong>in</strong>e Hortbetreuung e<strong>in</strong>gerichtet worden, was auch durch alle zuständigen Gremien<br />

gegangen sei. Jetzt zu behaupten, es sei dies die Initiative der ÖVP gewesen, sei e<strong>in</strong>e<br />

Verwirrung der Tatsachen.<br />

Vbgm. Dr. Posch befürwortet den Antrag auf kostenlose Benützung von Sportanlagen<br />

und Turnhallen für alle <strong>Hall</strong>er Vere<strong>in</strong>e und hofft, dass diese Angelegenheit <strong>in</strong> den zuständigen<br />

Ausschüssen entsprechend behandelt werde. Der Ausführung von GR Meister,<br />

dass der Ausschuss dies bereits beschlossen habe, entgegnet sie, dass im Protokoll<br />

e<strong>in</strong> solcher Beschluss nicht zu f<strong>in</strong>den sei. Es sei dort lediglich herauszulesen, dass<br />

der Obmann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er der nächsten Ausschusssitzungen über die Abschaffung der <strong>Hall</strong>engebühr<br />

für K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g der <strong>Hall</strong>er Vere<strong>in</strong>e beraten wolle.<br />

GR Meister betont, sie habe weder von e<strong>in</strong>em Beschluss noch von e<strong>in</strong>er Abstimmung<br />

gesprochen.


16<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

GR-Ersatzmitglied Mimm bestätigt dies, auch er habe nicht wahrgenommen, dass sich<br />

GR Meister auf e<strong>in</strong>en Beschluss bezogen hätte. Zum Thema freie Me<strong>in</strong>ungsäußerung,<br />

angesichts der gegenseitigen Schuldzuweisungen und des zwischenzeitlichen Verlaufes<br />

im Fall Sem<strong>in</strong>o Rossi sei er überzeugt, dass es richtig gewesen sei, sich gegen<br />

diese Sache zu stellen. Schenke man den Gerüchten h<strong>in</strong>sichtlich des Kaufpreises<br />

Glauben, hätte man das Grundstück <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> zu e<strong>in</strong>em Schleuderpreis verkauft. Es sei<br />

auch nicht anzunehmen, dass der Kauf<strong>in</strong>teressent bereit gewesen wäre, den Preis anzuheben.<br />

Zur Abschaffung der K<strong>in</strong>dergartengebühr me<strong>in</strong>t GR-Ersatzmitglied Mimm,<br />

man solle hier ke<strong>in</strong>en Urheberstreit beg<strong>in</strong>nen. Es sei dies immer e<strong>in</strong>e Forderung der<br />

SPÖ gewesen. Es sei ke<strong>in</strong>e Seltenheit und komme <strong>in</strong> der Politik öfter vor, dass e<strong>in</strong><br />

Antrag e<strong>in</strong>er Fraktion aus der Vergangenheit von e<strong>in</strong>er anderen Fraktion nach geraumer<br />

Zeit wieder aufgegriffen und als eigener gestellt werde. Ausschlaggebend sei jedenfalls,<br />

dass der Antrag nunmehr e<strong>in</strong>er positiven Erledigung zugeführt worden sei.<br />

Für Bürgermeister Vonmetz gehe es hier nicht um Urheberrechte, sondern darum,<br />

dass die Bevölkerung daraus Vorteile ziehe.<br />

GR Dr. Schiffner stellt richtig, Sem<strong>in</strong>o Rossi hätte <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> 4.000 m² gekauft, wobei er<br />

ca. 500 m² für die Wegerschließung benötigt hätte. Das Grundstück <strong>in</strong> Mils h<strong>in</strong>gegen<br />

sei voll erschlossen. Es werde auch nie erwähnt, dass auf der angebotenen Grundfläche<br />

<strong>in</strong> <strong>Hall</strong> neben e<strong>in</strong>em Wohnhaus auch e<strong>in</strong> Tonstudio, Produktionsstätten, Lagerflächen<br />

und Besprechungsräume geplant gewesen seien. Somit wäre das Areal e<strong>in</strong>er<br />

gemischten Nutzung zugeführt worden, womit sich das Flächenausmaß erkläre und<br />

was auch den Preis rechtfertige. In Mils werde jetzt lediglich e<strong>in</strong> Wohnhaus errichtet,<br />

die Betriebsstätten anderswo. Bedauerlich sei, dass e<strong>in</strong>e Familie zwischen die Mühlen<br />

der Politik geraten sei. Zur Abschaffung der K<strong>in</strong>dergartengebühr sei festzustellen, dass<br />

die SPÖ vier Jahre Zeit gehabt hätte, e<strong>in</strong>en entsprechenden Antrag zu stellen.<br />

StR Dr. Margreiter entgegnet den Ausführungen von GR Dr. Schiffner und stellt sachlich<br />

richtig, dass e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung problematisch gewesen wäre, zumal diese<br />

Fläche als Wohngebiet gewidmet sei. Man sei auch nur von e<strong>in</strong>em Wohnhaus ausgegangen<br />

und habe die entsprechende Widmung auch e<strong>in</strong>stimmig beschlossen. Der Verkauf<br />

sei mehrheitlich beschlossen worden, somit seien alle Weichen gestellt gewesen.<br />

Dass die Familie Sem<strong>in</strong>o <strong>in</strong> die Mühlen der Politik geraten wäre, sei daher erklärungsbedürftig.<br />

Wenn nun seitens der Aufsichtsbehörde anders entschieden werde, könne<br />

man das nicht darauf zurückführen, dass sich e<strong>in</strong>zelne Mandatare <strong>in</strong> dieser Sache zu<br />

Wort gemeldet haben. Es sei schon im Vorfeld bekannt gewesen, dass die Aufsichtsbehörde<br />

ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen werde. Gegenseitige Schuldzuweisungen seien<br />

uns<strong>in</strong>nig, wenn Sem<strong>in</strong>o Rossi wegen kritischer Äußerungen beleidigt sei, sei das se<strong>in</strong>e<br />

Sache. Man könne das nicht jenen Mandatar<strong>in</strong>nen zum Vorwurf machen, die von ihrem<br />

Recht, sich zu Wort zu melden, Gebrauch gemacht hätten.


17<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Vbgm. Dr. Posch erklärt bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt 3, dass es sich bei<br />

der Kameradschaft um e<strong>in</strong>en Nachfolgevere<strong>in</strong> der Sal<strong>in</strong>enmitarbeiter im <strong>Hall</strong>er Salzberg<br />

handle mit der ursprünglichen Intention e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>ternen Sozialversicherung für die<br />

Knappen. Die Kameradschaft bestehe seit der Schließung der Sal<strong>in</strong>e im Jahr 1967 bis<br />

heute und habe <strong>in</strong> Absam und Thaur e<strong>in</strong>en hohen Traditionswert, im Gegensatz zu<br />

<strong>Hall</strong>, obwohl die Stadt ihre Gründung der Salzgew<strong>in</strong>nung verdanke. Auch der jährliche<br />

Bergerjahrtag f<strong>in</strong>de <strong>in</strong> der <strong>Hall</strong>er Bevölkerung kaum Beachtung, die Sal<strong>in</strong>entradition sei<br />

offensichtlich <strong>in</strong> Vergessenheit geraten. Der Kameradschaft sei jedoch gedankt für die<br />

Hochhaltung der Tradition und deren Vere<strong>in</strong>stätigkeit. Lobenswert sei auch, dass seitens<br />

der Kameradschaft um die Genehmigung zur Verwendung des Geme<strong>in</strong>dewappens<br />

angesucht worden sei, im Gegensatz zu anderen Gruppierungen, im konkreten Fall<br />

e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>deratsfraktion, die das Wappen auf ihrem Informationsblatt führe. Es sei<br />

davon auszugehen, dass diese Fraktion wissen müsste, dass hier entsprechende Formalitäten<br />

e<strong>in</strong>zuhalten seien.<br />

GR-Ersatzmitglied Mimm erklärt, dass se<strong>in</strong>e Fraktion diesen Fehler erkannt habe und<br />

entschuldigt sich für das Versehen. Es werde raschest um die Genehmigung angesucht.<br />

StR Dr. Haslwanter verwehrt sich gegen die Unterstellung, sich <strong>in</strong> der Sache Sem<strong>in</strong>o<br />

Rossi medial zu weit h<strong>in</strong>ausgelehnt zu haben. Es dränge sich hier die H<strong>in</strong>terfragung<br />

des Demokratieverständnisses der ÖVP auf. Wenn seitens des Bürgermeisters gewünscht<br />

werde, bei Abstimmungen ke<strong>in</strong>e Wortmeldungen abzugeben oder andernfalls<br />

den Sitzungssaal zu verlassen, sei dies als äußerst fragwürdig zu bezeichnen. Man sei<br />

schließlich gewählt worden, dass man se<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ungen auch äußern dürfe. Ihre<br />

Wortmeldung habe sie sachlich begründet und auch festgehalten, dass sie jede Entscheidung<br />

akzeptieren würde, aber auch das Recht habe, Stellung zu nehmen. Ob das<br />

so e<strong>in</strong> schwarzer Tag für <strong>Hall</strong> sei, sei zu bezweifeln, zumal weder auf der Homepage<br />

von Sem<strong>in</strong>o Rossi noch bei Interviews e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis auf <strong>Hall</strong> erkennbar sei. Ebenso sei<br />

zu bezweifeln, ob sich jemand erst wohlfühle, wenn er besser behandelt werde als<br />

andere.<br />

GR Dr. Schiffner bezieht sich auf se<strong>in</strong>en <strong>in</strong> der letzten GR-Sitzung e<strong>in</strong>gebrachten Antrag<br />

betreffend die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Sozialladens. Das System ließe sich relativ e<strong>in</strong>fach<br />

<strong>in</strong> Räumlichkeiten des Roten Kreuzes umsetzen. Wie aus der Presse zu entnehmen<br />

sei, vertrete die SPÖ die Me<strong>in</strong>ung, dass Personen bei Beantragung e<strong>in</strong>er Berechtigungskarte<br />

bestätigt bekämen, dass sie wirklich arm seien. Diese Me<strong>in</strong>ung sei nicht<br />

nachvollziehbar, dann würde sich nämlich jegliches Beihilfewesen erübrigen, welches<br />

auch nur über E<strong>in</strong>kommensnachweis und Antrag funktioniere. Weiters würden nach<br />

Me<strong>in</strong>ung der SPÖ nicht der Erwerb von Lebensmitteln, sondern vielmehr die Heiz- und<br />

Wohnungskosten das Problem se<strong>in</strong>. Dem sei beispielsweise mit dem H<strong>in</strong>weis auf die<br />

Möglichkeit der Beantragung e<strong>in</strong>es Heizkostenzuschusses zu entgegnen.


18<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Der Sozialmarkt würde auch teurere Lebensmittel, wie Obst und Gemüse, zu günstigsten<br />

Preisen anbieten. Darüber h<strong>in</strong>aus würden der Stadtgeme<strong>in</strong>de kaum Kosten entstehen.<br />

Die Rettung biete Raum- und Personalressourcen, man müsse nur mehr mit ortsansässigen<br />

Firmen Kontakt aufnehmen und das Projekt umsetzen. GR Dr. Schiffner<br />

glaubt, mit dieser E<strong>in</strong>richtung schnell und effizient helfen zu können.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist diesen Antrag dem Sozialausschuss zu.<br />

GR-Ersatzmitglied Mimm me<strong>in</strong>t, es gebe hier unterschiedliche ideologische Anschauungen.<br />

Im Grunde genommen sei e<strong>in</strong>e solche E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> Armutszeugnis für<br />

die gesamte Gesellschaftsstruktur, wenn man sich solcher E<strong>in</strong>richtungen bedienen<br />

müsste. Es sei nicht e<strong>in</strong>fach für Leute am Rande der Gesellschaft, das Angebot, <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em Sozialladen Lebensmittel mit Berechtigungskarte zu erwerben, anzunehmen. Für<br />

den größten Teil dieser Menschen sei es e<strong>in</strong> absoluter Niedergang, sich solcher Mittel<br />

zu bedienen, um die notwendigsten Bedürfnisse abzudecken. Man müsste vielmehr<br />

die Menschen über die vielfältigen Unterstützungen und Beihilfen <strong>in</strong>formieren. Die<br />

Grundidee des Sozialmarktes sei ke<strong>in</strong>esfalls schlecht oder verwerflich, gesellschaftspolitisch<br />

jedoch e<strong>in</strong> Armutszeugnis.<br />

Bürgermeister Vonmetz me<strong>in</strong>t, es sei härter, hungern oder auf vieles verzichten zu<br />

müssen als sich dazu zu bekennen, das Angebot e<strong>in</strong>es solchen Ladens anzunehmen.<br />

Wie GR Dr. Schiffner hat auch GR Willburger als Funktionär bei der Rettung feststellen<br />

müssen, dass auch <strong>in</strong> der Stadt <strong>Hall</strong> Armut herrsche. Man sollte daher e<strong>in</strong>en solchen<br />

Sozialladen anbieten und das Projekt starten. Es werde ja niemand gezwungen, dort<br />

e<strong>in</strong>zukaufen, außerdem sei der Standort im Rettungsgebäude äußerst dezent.<br />

Für GR Dr. Schiffner geht es hier um den Grundgedanken des Helfens. Mit diesem<br />

Projekt könnte man mit wenig Aufwand rasch helfen, als zu warten, bis sich die Gesellschaft<br />

ideologisch ändere.<br />

Der Tagesordnungspunkt<br />

17. Personalangelegenheiten<br />

wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.


19<br />

33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz schließt die Sitzung um 19.20 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

GR Wolfgang Willburger eh. Leo Vonmetz eh.<br />

StR Dr. Johannes Margreiter eh. Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.


N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 34. Sitzung des GEMEINDERATES, am Dienstag, 26. Februar 2008, um<br />

18.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mag. Yavuzhan Öztürk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

GR-Ersatzmitglied Mart<strong>in</strong> Norz<br />

GR-Ersatzmitglied Gerhard Mimm<br />

entschuldigt: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Protokoll- Vbgm. Dr. Eva Maria Posch<br />

unterfertiger: GR Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


21<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 22.1.2008<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Antragstellung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen anlässlich der Veranstaltung<br />

"Nightsee<strong>in</strong>g" am 25.10.2008<br />

3. Führung und Verwendung des Stadtwappens durch die Geme<strong>in</strong>deratsfraktion<br />

"<strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten"<br />

4. Beschlussfassung über die Satzungen des Wasserverbandes gemäß § 88 Abs.1<br />

lit.a Wasserrechtsgesetz 1959<br />

5. Freigabe der Förderungsbeiträge nach dem <strong>Tirol</strong>er Stadt- und Ortsbildschutzgesetz<br />

(SOG)<br />

6. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste 557/3, 557/4, 557/5, 550, 549, alle GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Untere Lend)<br />

7. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 554/3, 557/3, 557/4, 557/5, 549, 550, .459, .570, alle<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

8. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

9. Auflegung der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 5/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 3729/1, GB 81008 Heilig Kreuz I<br />

(Schobersteig)<br />

10. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 6/2008 betreffend Gst 10, GB 81021 Heilig<br />

Kreuz II (Innsbrucker Straße)<br />

11. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 23.10.2007 betreffend die<br />

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. 3/2007, Teilfläche des<br />

Gst 931/2, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Scheidenste<strong>in</strong>straße)<br />

12. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 23.10.2007 betreffend die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2007, Teilfläche des Gst<br />

931/2, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Scheidenste<strong>in</strong>straße)<br />

13. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

14. Genehmigung von Nachtragskrediten<br />

15. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

16. Anträge, Anfragen, Allfälliges


22<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 22.1.2008<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 22.1.2008 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.<br />

2. Antragstellung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen<br />

anlässlich der Veranstaltung "Nightsee<strong>in</strong>g" am 25.10.2008<br />

Der Tourismusverband Region <strong>Hall</strong>-Wattens, Abteilung Stadtmarket<strong>in</strong>g <strong>Hall</strong>, beabsichtigt,<br />

am Samstag, 25.10.2008, von 15.00 bis 24.00 Uhr, e<strong>in</strong>e Veranstaltung<br />

unter dem Namen "Nightsee<strong>in</strong>g" durchzuführen. Diese Idee stellt e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung<br />

aus Kultur-, Handel- und Gastronomieangeboten dar, die den Besuchern<br />

der Veranstaltung die e<strong>in</strong>malige Gelegenheit bietet, ansonsten nicht öffentlich<br />

zugängliche Orte von kultureller Bedeutung zu besichtigen, die <strong>Hall</strong>er Altstadtgeschäfte<br />

näher präsentiert zu bekommen sowie den Abend mit den mitwirkenden<br />

Gastronomiebetrieben gesellig auskl<strong>in</strong>gen zu lassen. Mit Verordnung des Landeshauptmannes<br />

kann e<strong>in</strong>e längere Öffnungszeit auf Grund besonderer Anlässe pro<br />

Geme<strong>in</strong>de, im gesamten Geme<strong>in</strong>degebiet oder <strong>in</strong> Teilen des Geme<strong>in</strong>degebietes,<br />

zweimal jährlich ermöglicht werden. Derzeit kommt e<strong>in</strong>e Verordnungserlassung<br />

nur aus Anlass von Veranstaltungen besonderer lokaler, regionaler oder überregionaler<br />

Bedeutung (Feste, sportliche Veranstaltungen, Landesausstellungen etc.)<br />

<strong>in</strong> Frage. Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Verordnungserlassung ist das Aufrechtbleiben<br />

der geltenden wöchentlichen Gesamtöffnungszeit, die Durchführung der Veranstaltung<br />

mit besonderer lokaler, regionaler oder überregionaler Bedeutung sowie<br />

e<strong>in</strong> Antrag der Geme<strong>in</strong>de und das Vorliegen e<strong>in</strong>es positiven Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses.<br />

Der entsprechende Antrag der Geme<strong>in</strong>de ist m<strong>in</strong>destens vier Wochen<br />

vor dem Veranstaltungsterm<strong>in</strong> zu stellen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> stellt an den Landeshauptmann von <strong>Tirol</strong> den Antrag auf<br />

Offenhalten von Verkaufsstellen, am Samstag, 25.10.2008, bis 24.00 Uhr, im<br />

Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung "Nightsee<strong>in</strong>g", welche<br />

sich als e<strong>in</strong> Fest mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung darstellt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

3. Führung und Verwendung des Stadtwappens durch<br />

die Geme<strong>in</strong>deratsfraktion "<strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten"<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, zumal noch offene Fragen zu klären s<strong>in</strong>d.


23<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

4. Beschlussfassung über die Satzungen des Wasserverbandes<br />

gemäß § 88 Abs.1 lit.a Wasserrechtsgesetz 1959<br />

Mit GR-Beschluss vom 4.12.2007 wurde Folgendes beschlossen:<br />

1. Abschluss e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung über die Auflösung des derzeitigen Abwasserverbandes<br />

<strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> - Fritzens gemäß § 129 Abs. 6 TGO 2001 mit 31.12.2008<br />

2. Bildung e<strong>in</strong>es freiwilligen Wasserverbandes gemäß § 88 Abs.1 lit.a Wasserrechtsgesetz<br />

1959 anhand des vorliegenden Vere<strong>in</strong>barungsentwurfes mit Wirksamkeit<br />

vom 1.1.2009<br />

3. Anerkennung des Aufteilungsschlüssels lt. vorliegendem Satzungsentwurf<br />

4. Gesonderte Beschlussfassung über die Satzung des zu gründenden freiwilligen Abwasserverbandes<br />

Nunmehr ist der juristisch überarbeitete Entwurf der Satzung vom 30.1.2008 durch<br />

den Geme<strong>in</strong>derat zu genehmigen, um die Bildung des freiwilligen Wasserverbandes<br />

nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 mit 1.1.2009 <strong>in</strong> die Wege leiten zu können.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Satzung gemäß Wasserrechtsgesetz 1959 für den Abwasserverband <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> -<br />

Fritzens lt. vorliegendem Entwurf vom 30.1.2008 wird genehmigt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

5. Freigabe der Förderungsbeiträge<br />

nach dem <strong>Tirol</strong>er Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG)<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Freigabe der auf HHSt. 5/363020-778000 vorgesehenen Mittel <strong>in</strong> der Höhe von<br />

€ 200.000,-- für die Förderung nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG),<br />

Abrechnungsjahr 2008, wird genehmigt.<br />

Nach Beurteilung und Erstellung von Gutachten durch den Sachverständigenbeirat<br />

werden die e<strong>in</strong>zelnen Förderbeträge aufgelistet und abschnittsweise ausbezahlt.<br />

Seitens des Landes werden 50 % der Fördersumme refundiert.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

6. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste 557/3, 557/4, 557/5, 550, 549,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Bebauung der Post-/Schmölzgründe sowie des Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong><br />

Wettbewerb ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist. Die Änderung<br />

des Flächenwidmungsplanes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung für die Realisie-


24<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

rung des Wettbewerbes zu schaffen, da die Kenntlichmachung der Verkehrsfläche der<br />

Geme<strong>in</strong>de sich im Vergleich zum rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 5/2007<br />

ändert.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008 betreffend Teilflächen der Gste<br />

557/3 und 557/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Vorbehaltsfläche objektgeförderter<br />

Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs.1 lit.b TROG 2006 bzw. "Vorbehaltsfläche<br />

Grün- und Sportanlagen (VGrSa)" gemäß § 52 Abs.1 lit.a TROG 2006 bzw. "Sonderfläche<br />

Parkplatz (SPa)" gemäß § 43 Abs.1 lit.a TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung<br />

"Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)" <strong>in</strong> "Vorbehaltsfläche objektgeförderter Wohnbau<br />

(VW)" gemäß § 52 Abs.1 lit.b TROG 2006 bzw. "Vorbehaltsfläche Grün- und Sportanlagen<br />

(VGrSa)" gemäß § 52 Abs.1 lit.a TROG 2006 bzw. "Sonderfläche Parkplatz<br />

(SPa)" gemäß § 43 Abs.1 lit.a TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung "Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO)",<br />

sowie e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 557/5, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Vorbehaltsfläche<br />

objektgeförderter Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs.1 lit.b TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung<br />

"Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)" <strong>in</strong> "Vorbehaltsfläche objektgeförderter<br />

Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs.1 lit.b TROG 2006,<br />

sowie Teilflächen der Gste 549 und 550, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Wohngebiet"<br />

gemäß § 38 Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Wohngebiet (VO)" gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 15.2.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 2/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger hält es pr<strong>in</strong>zipiell für sehr positiv, dass es nach etlichen Jahren der<br />

<strong>in</strong>tensiven Gespräche mit der Bevölkerung jetzt endlich möglich sei, <strong>in</strong> der Unteren<br />

Lend zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Im vorliegenden Antrag gehe es<br />

aber auch um e<strong>in</strong>e Zufahrtsstraße, die zur Bauabwicklung notwendig sei. GR L<strong>in</strong>denberger<br />

betont, dass es sich dabei um e<strong>in</strong> Provisorium handle und diese Straße lt. Verkehrserschließungsstudie<br />

nach Abwicklung der Bautätigkeit wiederum nach Norden<br />

verlegt werde. Dann könnte die bestehende Sportanlage mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen<br />

Grundstück verbunden und somit erweitert werden. Es wäre dann möglich, e<strong>in</strong>em lang<br />

gehegten Wunsch der Bevölkerung nach e<strong>in</strong>em Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gsplatz für die dort wohnende<br />

Jugend nachzukommen und auch für sonstige Aktivitäten e<strong>in</strong>e öffentliche Sportanlage<br />

zu schaffen. Auch wenn die Sache erst <strong>in</strong> der nächsten Geme<strong>in</strong>deratsperiode fällig<br />

werde, sollte man daran festhalten und dies nicht aus den Augen verlieren.


25<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz hält fest, dass diese Zufahrtsstraße von e<strong>in</strong>em anderen als<br />

dem Siegerarchitekten geplant worden sei. Es sei dies der letzte Bauabschnitt nach<br />

Abschluss der generellen Bebauung und werde entsprechende Berücksichtigung f<strong>in</strong>den.<br />

Seitens des Bauamtes sei diese Straßenlösung <strong>in</strong> verkehrssicherheitstechnischer<br />

H<strong>in</strong>sicht sehr kritisch beurteilt worden. Es werde dies daher unter Abwägung aller<br />

Vor- und Nachteile sehr gut zu überlegen se<strong>in</strong>.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> stellt ergänzend fest, dass die angesprochene Lösung so nicht durchführbar<br />

sei und man bemüht sei, hier zu e<strong>in</strong>em vernünftigen Ergebnis zu kommen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 554/3, 557/3, 557/4, 557/5, 549, 550, .459, .570,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Bebauung der Post-/Schmölzgründe sowie des Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong><br />

Wettbewerb ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist. Die Erlassung<br />

des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal entsprechend<br />

dem Siegerprojekt zu bebauen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008 gemäß Plan<br />

vom 15.2.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes<br />

Nr. 3/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig genehmigt.<br />

8. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Bebauung der Post-/Schmölzgründe sowie des Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong><br />

Wettbewerb ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist. Die Erlassung<br />

des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das "Glashüttenareal" entsprechend<br />

dem Siegerprojekt zu bebauen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 18.2.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).


26<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i stellt fest, dass mit der beantragten Beschlussfassung der<br />

Startschuss für die Bebauung <strong>in</strong> der Unteren Lend gelegt und mit dieser Entscheidung<br />

e<strong>in</strong>e große Verantwortung übernommen werde. Das Siegerprojekt habe sie durch die<br />

massive Bauweise entlang der Bahn und am Glashüttenareal e<strong>in</strong>igermaßen erschreckt.<br />

Der Liebreiz und Charakter e<strong>in</strong>er Stadt entstehe durch unterschiedliche Dachhöhen<br />

und Dachkonstruktionen. E<strong>in</strong>e massive Bauweise mit e<strong>in</strong>er durchgehenden Höhe auf<br />

mehreren 100 Metern habe ke<strong>in</strong> Leben <strong>in</strong> sich. Jedes Gebäude der Stadt, sogar die<br />

Siedlung <strong>in</strong> der Zollstraße (ehem. Speckbacherareal) weise verschiedene Höhen auf,<br />

wie auch die Landschaft selbst. Man sollte die geplante e<strong>in</strong>heitliche Bauhöhe E+4<br />

überdenken, ebenso die Innenhof- und Grünflächengestaltung. Es sollte ke<strong>in</strong>e Satellitensiedlung<br />

entstehen, sondern vielmehr darauf Bedacht genommen werden, den<br />

Charakter der Kle<strong>in</strong>stadt dort weiterzuführen und Lebensqualität zu erhalten.<br />

StR Dr. Margreiter teilt diese Argumente und Überlegungen voll<strong>in</strong>haltlich. Das Stadtbild<br />

lebe davon, dass es nicht homogen durchgebaut werden, sondern sich heterogen<br />

entwickeln sollte. Mit der Auflegung des ergänzenden Bebauungsplanes für das Areal<br />

Glashüttenweg werde der Startschuss zur öffentlichen Diskussion gelegt, wobei<br />

sicherlich noch e<strong>in</strong>iger Diskussionsbedarf gegeben sei, ob und <strong>in</strong> welcher Form die<br />

Ideen des Wettbewerbes zur Umsetzung gelangen. Dafür bleibe aber noch Zeit, da<br />

man sich politisch und <strong>in</strong> Absprache mit den Wohnbauträgern darauf gee<strong>in</strong>igt habe,<br />

zuerst das Areal Glashüttenweg und erst ab 2010 die Post-/Schmölzgründe zu verbauen.<br />

Was den Entwurf des ergänzenden Bebauungsplanes für das Glashüttenareal<br />

betreffe, seien se<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach die Anforderungen nach gestaffelter Bauhöhe und<br />

versetzten Baukörpern weitgehend erfüllt. Es sei e<strong>in</strong> attraktiver Innenhof geplant, der<br />

hohe Wohnqualität biete. Zur Bahn h<strong>in</strong> seien die Baukörper höher gestaffelt, nach<br />

Westen h<strong>in</strong> nur mehr mit E+2 vorgesehen, sodass e<strong>in</strong>e Besonnung der dah<strong>in</strong>terliegenden<br />

Wohnungen sichergestellt sei. Es sei dies e<strong>in</strong> durchaus gutes Konzept, zu dem<br />

man sich bekennen könne, obwohl den Befürchtungen, dass mit großer Dynamik jede<br />

freie Wiese zugebaut werde, Recht zu geben sei, zumal man auch Verantwortung dafür<br />

habe, dass nachfolgenden Generationen noch ausreichend Grünflächen zur Verfügung<br />

stehen. Das Ergebnis des Wettbewerbes für das Glashüttenareal entspreche sowohl<br />

den Anforderungen der Entwicklung des Stadtteiles, wie auch der Wohnqualität<br />

unter Rücksichtnahme auf das gesamte Stadtbild. Für die Bebauung der Post-/<br />

Schmölzgründe gehe es vorerst um den allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplan, der weder Bauhöhen<br />

noch Baudichten, sondern Verkehrswege festlege. Auch hier werde man noch<br />

unter Berücksichtigung aller Kriterien diskutieren müssen.


27<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz me<strong>in</strong>t, die Ausführungen von GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i seien<br />

durchaus ernst zu nehmen und stellt ebenfalls fest, dass e<strong>in</strong>e der Hauptanforderungen<br />

die Hebung der Wohnqualität <strong>in</strong> der Unteren Lend sei. Das von der Jury, bestehend<br />

aus Geme<strong>in</strong>devertretern, Vertretern des Bürgerforums, Architekten und Fachleuten,<br />

e<strong>in</strong>stimmig ausgewählte Siegerprojekt sei als Grundgerüst zu sehen, auf das man aufbauen<br />

könne.<br />

Dem schließt sich GR Ing. Spötl an, welcher der offensichtlich angestrebten Salamitaktik<br />

jedoch ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen kann. Wenn man nun mit Fragmenten beg<strong>in</strong>ne,<br />

sei die Harmonie unterbrochen und es entstehe e<strong>in</strong>e Situation, die man nicht<br />

wolle. Der vorgesehene lange Baukörper habe zwar gewisse Vorteile, verlange jedoch<br />

<strong>in</strong> optischer H<strong>in</strong>sicht nach e<strong>in</strong>er guten Lösung. Dazu sei es notwendig, die Architektur<br />

an bestimmten Punkten aufzulockern. Wichtig sei jedenfalls, die Vorstellungen der<br />

Architekten im geme<strong>in</strong>samen Gespräch mit der Bevölkerung bestmöglich umzusetzen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 18:2 Stimmen angenommen.<br />

9. Auflegung der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 5/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 3729/1,<br />

GB 81008 Heilig Kreuz I (Schobersteig)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit dem Flächenwidmungsplan Nr. 9/2007 wurde die gesetzliche Grundvoraussetzung<br />

geschaffen, e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 3729/1 als Wohngebiet gemäß § 38 TROG 2006<br />

zu widmen. Um die Errichtung von zwei E<strong>in</strong>familienhäusern zu gewährleisten, ist die<br />

Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes notwendig. Die Festlegung im Bebauungsplan<br />

entspricht den Festlegungen der Bebauungspläne <strong>in</strong> diesem Bereich.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 5/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 15.2.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 5/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen


28<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

10. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 6/2008 betreffend Gst 10, GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

(Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 29.6.2004 wurde der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen<br />

des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, ausgenommen die Altstadt, zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Auf Gst 10, GB 81021 Heilig Kreuz II, ist der Abbruch und der Neubau e<strong>in</strong>es Betriebsgebäudes<br />

geplant. Auf Grund der Änderung des <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes,<br />

<strong>in</strong> dem gemäß § 62 Abs.1 TROG 2006 die Bauhöhe von Gebäuden durch deren<br />

obersten Punkt, bezogen auf die absolute Höhe oder auf e<strong>in</strong>en sonstigen Fixpunkt<br />

festzulegen ist, muss der aufgelegte Entwurf des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend<br />

die Baulandflächen des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong>, ausgenommen<br />

die Altstadt, dah<strong>in</strong>gehend ergänzt werden, dass sich der höchste Gebäudepunkt<br />

auf e<strong>in</strong>e Absoluthöhe gemäß § 62 Abs. 6 TROG 2006 bezieht.<br />

Da es sich hierbei gemäß § 65 Abs.3 um e<strong>in</strong>e Änderung des Entwurfes nach se<strong>in</strong>er<br />

Auflage handelt, wird die Auflegungsfrist auf zwei Wochen herabgesetzt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 6/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 13.2.2008 wird auf die Dauer<br />

von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 6/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang darauf h<strong>in</strong>, dass im nördlichen<br />

Teil des gegenständlichen Geländes immer wieder Großfahrzeuge am so genannten<br />

Wirtschaftsweg parken. Das dortige Straßenbankett bef<strong>in</strong>de sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em äußerst<br />

sanierungsbedürftigen Zustand, Eigentümer des Weges sei das Land. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

komme es häufig zu Lärmstörungen durch laufende Motoren. Es sei zu hoffen, dass<br />

man mit dem geplanten Bau diese Missstände <strong>in</strong> den Griff bekomme.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


29<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

11. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 23.10.2007 betreffend die<br />

Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. 3/2007,<br />

Teilfläche des Gst 931/2, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Scheidenste<strong>in</strong>straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Gemäß Schreiben vom 25.2.2008 hat sich Sem<strong>in</strong>o Rossi entschieden, vom Erwerb<br />

des gegenständlichen Grundstückes abzusehen. Daher ist das vom Amt der <strong>Tirol</strong>er<br />

Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, urgierte öffentliche Interesse<br />

nicht mehr gegeben.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss vom 23.10.2007 betreffend die Änderung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes Nr. 3/2007 (Teilfläche des Gst 931/2, GB 81007 <strong>Hall</strong>) wird<br />

aufgehoben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

12. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 23.10.2007 betreffend die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2007,<br />

Teilfläche des Gst 931/2, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Scheidenste<strong>in</strong>straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Gemäß Schreiben vom 25.2.2008 hat sich Sem<strong>in</strong>o Rossi entschieden, vom Erwerb<br />

des gegenständlichen Grundstückes abzusehen. Daher ist das vom Amt der <strong>Tirol</strong>er<br />

Landesregierung, Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht, urgierte öffentliche Interesse<br />

nicht mehr gegeben.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss vom 23.10.2007 betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 8/2007 (Teilfläche des Gst 931/2, GB 81007 <strong>Hall</strong>) von derzeit<br />

Freiland gemäß § 41 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> gemischtes Wohngebiet gemäß § 38<br />

Abs.2 TROG 2006, wird aufgehoben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

13. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.<br />

14. Genehmigung von Nachtragskrediten<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.


30<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

15. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

Es berichtet GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er.<br />

15.1. Auf Grund des ständigen Verparkens im Bereich der Hauszufahrten zu den Objekten<br />

Hötzendorfplatz 1 und 2 sowie der Müllsammelstelle, ist es erforderlich,<br />

das Halten und Parken am gesamten Platz, ausgenommen Ladetätigkeit, zu verbieten.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Auf Grund des vorliegenden Verordnungsentwurfes wird gemäß §§ 43 Abs.1,<br />

44 Abs.1 und 94d Z.4 lit.a StVO 1960 das Halten und Parken am Hötzendorfplatz,<br />

bei der Zufahrt zu den Objekten Hötzendorfplatz 1 und 2, von der Rudolfstraße<br />

her, am gesamten Platz, ausgenommen Ladetätigkeit, verboten.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

15.2. Zur Instandhaltung des städtischen Straßennetzes ist es zur Sicherheit der Bediensteten<br />

des städtischen Bauhofes notwendig, kurzfristig diverse verkehrstechnische<br />

Maßnahmen zu setzen. Die <strong>in</strong> diesem Zusammenhang notwendige<br />

Anbr<strong>in</strong>gung von Straßenverkehrszeichen darf nur auf Grund e<strong>in</strong>er Verordnung<br />

erfolgen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Auf Grund des vorliegenden Verordnungsentwurfes wird gemäß §§ 43 Abs.1a<br />

und 94d Z.16 StVO 1960 die Anbr<strong>in</strong>gung von Straßenverkehrszeichen bezüglich<br />

Arbeiten zur Erhaltung, Pflege und Re<strong>in</strong>igung der Straßen sowie für dr<strong>in</strong>gende<br />

Reparaturen an öffentlichen E<strong>in</strong>richtungen und zur Sicherheit der mit den<br />

Arbeiten beschäftigten Personen im Zeitraum vom 1.3.2008 bis 31.12.2008 im<br />

gesamten Ortsgebiet der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> verordnet.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

16. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

GR L<strong>in</strong>denberger er<strong>in</strong>nert an die Diskussionen über verschiedene Standorte be-<br />

treffend Public View<strong>in</strong>g anlässlich der EURO 08. Der von ihm favorisierte<br />

Standort Altstadt sei nicht im S<strong>in</strong>ne des Bürgermeisters gewesen, man habe<br />

sich auf die Kompromissvariante beim Lobkowitzgebäude gee<strong>in</strong>igt und e<strong>in</strong>en<br />

Gastronomen mit der Organisation beauftragt. Dieser habe sich jedoch auf<br />

Grund des hohen Investitionsaufwandes und Risikos zurückgezogen.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger hat sich auf die Suche nach weiteren Partnern gemacht, <strong>in</strong> der<br />

Firma Signation, Absam, e<strong>in</strong>en Veranstaltungsprofi gefunden und e<strong>in</strong> Angebot<br />

e<strong>in</strong>geholt. Demnach halte sich der Investitionsaufwand <strong>in</strong> Grenzen, jedenfalls<br />

um e<strong>in</strong> Dreifaches ger<strong>in</strong>ger als für den ursprünglich von der ÖVP vorgeschlage-<br />

nen Standort Sportplatz Lend.


31<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

GR L<strong>in</strong>denberger übergibt dem Bürgermeister das Angebot und ersucht auf<br />

Grund des gegebenen Zeitdruckes um rasche Behandlung und Entscheidung.<br />

Bürgermeister Vonmetz Leo hält die Anbotssumme <strong>in</strong> der Höhe von € 42.000,--<br />

für recht stattlich.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger stellt fest, dass der Kostenanteil für die Stadt lediglich<br />

€ 10.000,-- ausmachen würde.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist darauf h<strong>in</strong>, dass im Budget dafür ke<strong>in</strong>e Mittel<br />

vorgesehen seien und dafür e<strong>in</strong> Nachtragskredit notwendig se<strong>in</strong> werde. Abge-<br />

sehen vom f<strong>in</strong>anziellen Aufwand gehe es ihm <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie um die Sicherheit<br />

und er glaube, dass die diesbezüglichen Voraussetzungen im Bereich um das<br />

Lobkowitzgebäude erfüllt werden könnten.<br />

GR Schramm-Skoficz schlägt als weiteren Standort den Platz vor dem Kurhaus vor.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist das Angebot dem F<strong>in</strong>anzausschuss und <strong>in</strong> weite-<br />

rer Folge dem Sportausschuss mit dem Auftrag e<strong>in</strong>er raschen Behandlung zu.<br />

GR Dr. Schiffner er<strong>in</strong>nert an se<strong>in</strong>en an den Sozialausschuss gerichteten Antrag<br />

<strong>in</strong> der letzten GR-Sitzung h<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Sozialladens und er-<br />

kundigt sich nach dem Stand <strong>in</strong> dieser Sache.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger me<strong>in</strong>t, bevor man solche Anträge stelle, sollte man mit dem<br />

möglichen Partner Gespräche führen, das Rote Kreuz sei nämlich gegen dieses<br />

Vorhaben.<br />

Bürgermeister Vonmetz hält dem entgegen, dass die Idee vom Roten Kreuz ge-<br />

kommen und von se<strong>in</strong>er Fraktion aufgenommen und weitergetragen worden sei.<br />

GR Dr. Schiffner bekräftigt, er habe mit dem Obmann des Roten Kreuzes bereits<br />

drei Mal <strong>in</strong> dieser Sache gesprochen und auch drei Mal Rückendeckung erhal-<br />

ten. Seitens des Roten Kreuzes sei zum Ausdruck gekommen, dass nur mehr<br />

auf die Entscheidung der Geme<strong>in</strong>de gewartet werde und man dort <strong>in</strong> organisato-<br />

rischer H<strong>in</strong>sicht bereits tätig geworden sei. Grundsätzlich sei der Bedarf nach<br />

solchen E<strong>in</strong>richtungen gegeben und man habe bisher überall gute Erfahrungen<br />

gemacht. Dies widerspreche auch der Me<strong>in</strong>ung, dass sich dort sche<strong>in</strong>bar nie-<br />

mand h<strong>in</strong>traue.<br />

Bürgermeister Vonmetz ersucht, das Thema weiter zu behandeln, der Antrag sei<br />

bereits dem Sozialausschuss zugewiesen worden. Es lägen auch bereits Anfra-<br />

gen von Brotfirmen vor, die tonnenweise (bis zu 60 Tonnen/Jahr/Firma) noch


32<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

genießbares unverdorbenes Brot vernichten müssten. Dieses Brot könnte so auf<br />

e<strong>in</strong>em vernünftigen Umweg entsprechend vertrieben werden. Diese wichtige An-<br />

gelegenheit werde se<strong>in</strong>e Fraktion weiter aufzeigen und unterstützen.<br />

GR Weiler berichtet, dass das Thema Sozialladen noch nicht im Sozialausschuss<br />

behandelt worden sei, sie werde jedoch dafür sorgen, dass dies <strong>in</strong> der nächsten<br />

Sitzung erfolge.<br />

GR Mag. Öztürk verweist auf den Warenkorb, mit dem die Inflation gemessen<br />

werde, woraus klar und deutlich hervorgehe, dass Wohnungs- und Energiekos-<br />

ten mit über 50 % im Raum <strong>Tirol</strong> überwiegen, Lebensmittel sich h<strong>in</strong>gegen nur<br />

mit 12 % bis 15 % niederschlagen. Natürlich seien Lebensmittel wichtig, man<br />

dürfe aber den gesamten systemischen Zusammenhang nicht vergessen. Es<br />

nütze nichts, sich bei Kle<strong>in</strong>igkeiten sozial zu engagieren, das wäre nur e<strong>in</strong> Trop-<br />

fen auf den heißen Ste<strong>in</strong>. Man müsse vielmehr bei den Wohnungs- und Energie-<br />

kosten ansetzen, <strong>in</strong>dem seitens der Geme<strong>in</strong>de billiger Wohnraum gefördert wer-<br />

de, was wesentlich effektiver sei.<br />

GR Dr. Schiffner me<strong>in</strong>t, wenn man beim Essen sparen könne, stünde mehr Geld<br />

für Energie und Wohnung zur Verfügung. Er erläutert den Grundgedanken des<br />

Roten Kreuzes, nämlich Helfen um des Helfens Willen. Wenn se<strong>in</strong>erzeit Henry<br />

Dunant, der Gründer des Roten Kreuzes, <strong>in</strong> der Schlacht von Solfer<strong>in</strong>o den ver-<br />

letzten Soldaten gesagt hätte, dass er zuvor die Welt verbessern müsse und ih-<br />

nen dann erst helfen könne, dann gäbe es heute noch ke<strong>in</strong> Rotes Kreuz. Man<br />

könne eben <strong>in</strong> Notsituationen nicht erst ideologische Weltverbesserungen ab-<br />

warten, e<strong>in</strong>e solche Diskussion würde auch ke<strong>in</strong> Betroffener verstehen.<br />

GR Ing. Spötl verweist auf die Situation am Breitweg und erkundigt sich da-<br />

nach, ob e<strong>in</strong> entsprechendes Gutachten im H<strong>in</strong>blick auf die Gefahrenstellen vor-<br />

liege. Nach Fertigstellung der dortigen Bautätigkeiten sei geplant, die Straße ei-<br />

ner zeitgemäßen Gestaltung zuzuführen. Durch die vorgesehene teilweise Ver-<br />

breiterung seien erhöhte Geschw<strong>in</strong>digkeiten zu befürchten, was e<strong>in</strong> erhöhtes<br />

Gefahrenpotential <strong>in</strong> der verkürzten Engstelle bewirke. Die Stadt <strong>Hall</strong> als Mitbe-<br />

sitzer<strong>in</strong> der Straße habe die Verantwortung, dort entsprechende Maßnahmen<br />

zum Schutze der Fußgänger zu setzen, um sich nicht dem Vorwurf der Fahrläs-<br />

sigkeit auszusetzen.<br />

Bürgermeister Vonmetz stellt fest, dass die erhöhte Verkehrsfrequenz überall<br />

Probleme schaffe, die Stadt werde zunehmend als Zubr<strong>in</strong>ger für die Nachbar-<br />

geme<strong>in</strong>den benutzt. Die Verkehrsumfahrungsmaßnahmen <strong>in</strong> Thaur hätten noch


33<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

nicht zur Gänze zur gewünschten Entflechtung geführt. Diese Durchzugsprob-<br />

lematik führe auch vermehrt zu Protesten <strong>in</strong> der Bevölkerung <strong>in</strong> Form von Un-<br />

terschriftslisten. Leider gäbe es hier ke<strong>in</strong> Patentrezept und ke<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Sofortlösung, am ehesten könne man durch Geschw<strong>in</strong>digkeitsmessungen zur<br />

Wahrung der Sicherheit beitragen. Bürgermeister Vonmetz ersucht den Ver-<br />

kehrsausschuss, sich mit dieser Problematik zu befassen, <strong>in</strong>sbesondere auch<br />

mit der Entschärfung der durch unklare Regelung bestehenden Gefahrensituati-<br />

on an der Kreuzung Kathre<strong>in</strong>straße/Speckbacherstraße/Scheidenste<strong>in</strong>straße.<br />

Zur Verbesserung der Situation am Breitweg müsse man geme<strong>in</strong>sam mit der<br />

Geme<strong>in</strong>de Absam als Mitbesitzer<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Lösung f<strong>in</strong>den, gegenseitige Schuldzu-<br />

weisungen nützten hier wenig. Als Sofortmaßnahme habe er die Stadtpolizei<br />

angewiesen, diesen Bereich verstärkt zu kontrollieren und die Autofahrer anzu-<br />

halten, auf Fußgänger und K<strong>in</strong>der besonders zu achten.<br />

GR-Ersatzmitglied Mimm entgegnet den Darstellungen der ÖVP, die SPÖ würde<br />

sich grundsätzlich gegen e<strong>in</strong>en Sozialladen aussprechen, und stellt fest, dass<br />

lediglich versucht worden sei, darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass es viel mehr zu tun gä-<br />

be, als nur diesen Laden zu <strong>in</strong>stallieren um damit das Gewissen zu beruhigen.<br />

Nach se<strong>in</strong>en Informationen würde das Rote Kreuz den Sozialladen alle<strong>in</strong> betrei-<br />

ben. Der H<strong>in</strong>weis des Bürgermeister auf Übermengen von Brot sei e<strong>in</strong> Beweis<br />

für den herrschenden Überfluss und die Unfähigkeit, damit fertig zu werden.<br />

Andererseits sei man der Me<strong>in</strong>ung, mit e<strong>in</strong>em Sozialmarkt alles erledigt zu ha-<br />

ben. Man sollte vielmehr über den Tellerrand h<strong>in</strong>ausschauen, es gäbe mehr zu<br />

tun, um den Leuten zu helfen.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger nimmt Bezug auf die Absetzung des TO-Punktes 3 betreffend<br />

den Antrag der Sozialdemokraten auf Verwendung des Stadtwappens. Kurz vor<br />

der Sitzung habe ihn der Bürgermeister ersucht, den Antrag zurückzunehmen,<br />

mit der Begründung, allfällige Diskussionen zu vermeiden. Er sei e<strong>in</strong> Gegner von<br />

Politik h<strong>in</strong>ter verschlossenen Türen und halte dies demokratiepolitisch für äu-<br />

ßerst bedenklich. Der Angriff auf die Parteizeitung <strong>in</strong> der letzten Geme<strong>in</strong>derats-<br />

sitzung habe ihn e<strong>in</strong>igermaßen überrascht, er habe sich als Redakteur eigentlich<br />

nichts dabei gedacht, zumal das Stadtwappen bereits seit 22 Jahren verwendet<br />

werde. Der damalige Bürgermeister habe auch ke<strong>in</strong>e Bedenken geäußert. Die<br />

Reaktion auf dieses Thema zeige die Wandlung der politischen Kultur der ÖVP,<br />

<strong>in</strong>dem politischer Sacharbeit e<strong>in</strong>es Mitkonkurrenten offensichtlich nur mehr mit<br />

Schmutzkübeln begegnet werde. Dadurch würden auch viele Vere<strong>in</strong>e, die das<br />

Wappen verwenden, <strong>in</strong> Bedrängnis gebracht. Eigentlich sei es erfreulich, wenn<br />

sich Vere<strong>in</strong>e durch die Führung des Stadtwappens mit der Stadt <strong>Hall</strong> identifizie-<br />

ren. GR L<strong>in</strong>denberger sichert allen Vere<strong>in</strong>en, die dadurch Probleme bekommen,


34<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

Hilfe se<strong>in</strong>er Fraktion <strong>in</strong> der Form zu, dass die dadurch anfallenden Gebühren re-<br />

fundiert werden. Außerdem sei er der Me<strong>in</strong>ung, dass alle politischen Fraktionen,<br />

die durch den Souverän - das Volk - <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>derat bestellt worden seien,<br />

auch die Möglichkeit haben sollten, das Wappen zu verwenden. Die Parteizei-<br />

tung werde jedenfalls nicht e<strong>in</strong>gestellt und man werde weiterh<strong>in</strong> den Weg der<br />

Sachpolitik gehen.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist den Vorwurf der Schmutzkübelkampagne zurück,<br />

ebenso, dass er ke<strong>in</strong>e Diskussion zulassen würde. Es sei dies nicht Inhalt se<strong>in</strong>es<br />

Gespräches mit GR L<strong>in</strong>denberger gewesen, er habe lediglich gebeten, sich vor<br />

e<strong>in</strong>er Beschlussfassung über die Führung des Stadtwappens e<strong>in</strong>ig zu se<strong>in</strong>. Die-<br />

sem Wunsch sei nicht nachgekommen worden, <strong>in</strong> Folge dessen sei es ihm mög-<br />

lich, den Tagesordnungspunkt abzusetzen um im S<strong>in</strong>ne der Sache E<strong>in</strong>igkeit zu<br />

erreichen. Niemand wolle die SPÖ-Zeitung e<strong>in</strong>stellen, es ersche<strong>in</strong>e aber auch<br />

fraglich, ob e<strong>in</strong>e Fraktion e<strong>in</strong> Wappen brauche, um aufzufallen. Jede Fraktion<br />

könne auftreten und ersche<strong>in</strong>en wie sie wolle, wenn jedoch e<strong>in</strong> Hoheitszeichen<br />

verwendet werde, seien gewisse Voraussetzungen und Verhaltensformen e<strong>in</strong>-<br />

zuhalten. GR-Ersatzmitglied Mimm habe <strong>in</strong> der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung das<br />

Versehen, das Wappen ohne Berechtigung zu verwenden, erkannt und sich da-<br />

für entschuldigt. GR L<strong>in</strong>denberger h<strong>in</strong>gegen wolle mit Sturheit durch die Wand<br />

und werde nunmehr e<strong>in</strong>ige Zeit warten müssen, bis die Sache geklärt sei. Das<br />

sei ke<strong>in</strong>e Drohung, sondern e<strong>in</strong>e Feststellung.<br />

Vbgm. Dr. Posch stellt klar, dass ihre Wortmeldung zum Thema Stadtwappen <strong>in</strong><br />

der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung im Gegensatz zu den kräftigen Ausdrücken von<br />

GR L<strong>in</strong>denberger wesentlich dezenter ausgefallen sei. Sie habe bewusst ganz<br />

anders e<strong>in</strong>geleitet und nicht e<strong>in</strong>mal die Bezeichnung der Fraktion <strong>in</strong> den Mund<br />

genommen, um ke<strong>in</strong>e Diskussion anzuheizen, was h<strong>in</strong>gegen offenbar <strong>in</strong> der In-<br />

tention des GR L<strong>in</strong>denberger liege. Sie könne gut verstehen, dass, wenn e<strong>in</strong>e<br />

sozialdemokratische Fraktion mit dem Thema Sozialladen nicht fertig werde und<br />

ihr es nicht gel<strong>in</strong>ge, dazu e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>deutiges Bekenntnis abzulegen, diese dann auf<br />

das Wappenthema umschwenke. Bereits seit drei Sitzungen werde dieses Sozi-<br />

alprojekt thematisiert und es wäre für den Obmann des Sozialausschusses<br />

schon lang an der Zeit gewesen, sich dieses Themas im Ausschuss anzuneh-<br />

men. GR-Ersatzmitglied Mimm habe vorher erklärt, die Sozialdemokraten seien<br />

nicht grundsätzlich gegen e<strong>in</strong>e solche E<strong>in</strong>richtung. Dass der Sozialladen nicht<br />

mit der Unterstützung der Stadt betrieben werden solle, sei ihr unverständlich.<br />

Auf gesellschaftspolitische Veränderungen zu warten, um e<strong>in</strong>e Verbesserung<br />

der Situation für Bezieher ger<strong>in</strong>ger E<strong>in</strong>kommen herzustellen, sei fast e<strong>in</strong> Hohn<br />

gegenüber f<strong>in</strong>anzschwachen Bevölkerungsgruppen. Der Gedanke dieses Sozial-


35<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

ladens sei durchaus e<strong>in</strong> lauterer, vielleicht f<strong>in</strong>de er bei den Sozialdemokraten<br />

deswegen nicht so viel Gefallen, weil er ursprünglich aus kirchlichen Kreisen<br />

komme. Es sei jedenfalls unverständlich, wieso man sich <strong>in</strong> gesellschaftspoliti-<br />

sche Diskussionen versteige, wenn man e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>faches Projekt umsetzen möch-<br />

te, wobei es durchaus zweckmäßig und förderlich wäre, wenn sich die Stadt<br />

<strong>in</strong>itiativ daran beteilige und sich des Roten Kreuzes als Umsetzer bedienen kön-<br />

ne. Vbgm.Dr.Posch betrachtet dies alles nur als e<strong>in</strong>e Ansammlung von Aus-<br />

flüchten, was der Sache nicht gerecht werde, die immerh<strong>in</strong> österreichweit sehr<br />

erfolgreich umgesetzt und sehr gut angenommen werde. Sie lasse sich nicht mit<br />

dem Argument beschwichtigen und wolle nicht darauf warten, dass man zu-<br />

erst das System ändern, den Leuten das Geld <strong>in</strong> die Hand geben und den Strom<br />

billiger machen solle. Weiters verwehre sie sich entschieden dagegen, dass der<br />

Sozialladen nicht kommen solle, weil das nicht <strong>in</strong> die Ideologie der Sozialdemo-<br />

kraten passe. GR-Ersatzmitglied Mimm habe versucht, die Gegenargumente ele-<br />

gant auszudrücken, im Gegensatz zu se<strong>in</strong>em Fraktionskollegen. Abschließend<br />

stellt Vbgm.Dr. Posch fest, dass e<strong>in</strong> Sozialladen e<strong>in</strong>e gute Sache sei und des-<br />

wegen ihre Fraktion das Anliegen im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er christlich-sozialen Weltan-<br />

schauung weiterverfolgen werde.<br />

GR Meister ist der Me<strong>in</strong>ung, dass die Verwendung des Stadtwappens durch<br />

Vere<strong>in</strong>e legal sei und sieht dies auch als Ausdruck des Dankes an die Stadt für<br />

deren Unterstützung. Sie ersucht jedoch um Klarstellung, ob dies rechtlich <strong>in</strong><br />

Ordnung sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist die Angelegenheit dem Wirtschafts- und Rechts-<br />

ausschuss zu. Mehrere Vere<strong>in</strong>e würden das Wappen bereits verwenden, sei es<br />

auf der Homepage oder auf Drucksorten. Die rechtlichen Voraussetzungen seien<br />

jedenfalls zu schaffen und die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen. Bei<br />

den üblichen Verwaltungsabgaben werde man Kulanz walten lassen. Unberech-<br />

tigte Verwendungen des Wappens seien jedenfalls zu vermeiden, die Sache sei<br />

leicht lösbar, niemand brauche sich diesbezüglich zu fürchten.<br />

GR-Ersatzmitglied Mimm zeigt sich über die unterschiedliche Interpretation von<br />

Wortmeldungen verwundert und stellt nochmals klar, dass es seitens der Sozi-<br />

aldemokraten zum Sozialladen ke<strong>in</strong> Ne<strong>in</strong> gäbe und dies so auch nie gesagt wor-<br />

den se<strong>in</strong>. Man habe lediglich das Gedankengut e<strong>in</strong>gebracht, um zum Blick über<br />

den Tellerrand h<strong>in</strong>aus anzuregen, da man im sozialen Bereich mehr zu tun hätte.<br />

Solche Wortmeldungen müssten möglich se<strong>in</strong>. Den Grund der Absetzung des<br />

Antrages h<strong>in</strong>sichtlich der Verwendung des Stadtwappens verstehe er nicht,<br />

zumal er sich <strong>in</strong> der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung für dieses Versehen entschul-<br />

digt habe. Nunmehr sei ordnungsgemäß e<strong>in</strong> entsprechender Antrag e<strong>in</strong>gebracht


36<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

worden. Was man hier auf e<strong>in</strong>e gleiche Me<strong>in</strong>ungsebene br<strong>in</strong>gen wolle, verstehe<br />

er auch nicht. Die Antragstellung sei klar und e<strong>in</strong>fach, da bedürfe es ke<strong>in</strong>er Dis-<br />

kussionen um Me<strong>in</strong>ungsbildung.<br />

Für GR Dr. Schiffner ist es unverständlich, wenn man sachliche Diskussionen<br />

als Schmutzkübelpolitik bezeichne. Solche Angriffe seien äußerst "tief", man<br />

begebe sich damit auf e<strong>in</strong> Niveau, das nicht mehr angebracht sei.<br />

GR Dr.Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er hält die Diskussion für beschämend und ersucht den Bürger-<br />

meister, die Sache <strong>in</strong> die Hand zu nehmen und durchzuführen.<br />

Bürgermeister Vonmetz sagt dies zu und ist sich sicher, dass man <strong>in</strong> dieser Sa-<br />

che e<strong>in</strong>e Mehrheit f<strong>in</strong>den werde.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i zeigt unter H<strong>in</strong>weis auf die derzeit laufende E<strong>in</strong>schreibung<br />

<strong>in</strong> die weiterführenden Schulen auf, dass den Eltern der K<strong>in</strong>der, die <strong>in</strong>s Gymna-<br />

sium e<strong>in</strong>geschrieben würden, die f<strong>in</strong>anziellen Auswirkungen immer noch nicht<br />

bekannt seien. Daher sei es an der Zeit, hier endlich Klarheit zu schaffen. Sie<br />

stellt daher den Antrag, das Thema Schulgeld bis zur nächsten Geme<strong>in</strong>derats-<br />

sitzung aufzuarbeiten. Man solle sich endlich trauen, den Leuten zu sagen, mit<br />

welchen Kosten der Gymnasialbesuch verbunden sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist den Antrag dem Schulausschuss zu und ersucht<br />

um baldige Behandlung. Die Eltern sollten über die Höhe des Schulgeldes Be-<br />

scheid wissen.<br />

GR Sürth hält den Schulausschuss für das falsche Gremium, die Festlegung von<br />

Gebühren obliege vielmehr dem F<strong>in</strong>anzausschuss. Abgesehen davon sei be-<br />

schlossen worden, dass das Schulgeld bis zur Beendigung des Conta<strong>in</strong>erbetrie-<br />

bes unverändert bleibe. Die Diskussion werde nur künstlich <strong>in</strong> Gang gehalten,<br />

denn es sei klar, was zu zahlen sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz verweist auf die Geschäftsordnung, wonach Schulthe-<br />

men dem Schulausschuss zugeteilt seien, man könne aber die Sache übergrei-<br />

fend mit dem F<strong>in</strong>anzausschuss behandeln.<br />

GR Meister schließt sich den Ausführungen von GR Sürth an und me<strong>in</strong>t, man<br />

solle nichts beschönigen und realistisch se<strong>in</strong>. Das Schulgeld sei bisher sehr<br />

niedrig gewesen und man habe bereits darüber gesprochen, dass man sich dem<br />

üblichen Schulgeld an Privatschulen annähern werde müssen. Das könne man<br />

auch gegenüber den Eltern argumentieren auch mit dem H<strong>in</strong>weis auf verschie-<br />

dene Unterstützungsmöglichkeiten oder die Möglichkeit, die K<strong>in</strong>der an öffentli-<br />

che Schulen nach Innsbruck zu schicken.


37<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i zeigt auf, dass das Schulgeld lediglich bis Ende 2008 be-<br />

schlossen worden und nicht klar sei, was ab 2009 se<strong>in</strong> werde. Der Besuch des<br />

Gymnasiums erstrecke sich nicht auf 1 1/2, sondern auf 4 bis 8 Jahre.<br />

GR Sürth betont nochmals, dass das Schulgeld bis zum Auszug aus den Con-<br />

ta<strong>in</strong>ern beschlossen worden sei.<br />

GR Ing. Spötl stellt Säumigkeit der zuständigen Gremien fest und me<strong>in</strong>t, man<br />

habe Verantwortung den Eltern gegenüber. Für viele Familien sei der Gymna-<br />

siumsbesuch ihrer K<strong>in</strong>der e<strong>in</strong>e grundsätzliche Entscheidung auf mehrere Jahre.<br />

Er verweist auf Zahlen und Fakten, der F<strong>in</strong>anzplan für die Generalsanierung des<br />

Gymnasiums stehe fest, ebenso seien die zu erwartenden Schülerzahlen be-<br />

kannt. Demnach könne man genau errechnen, was man verlangen müsse, um<br />

den Umbau zu f<strong>in</strong>anzieren. Die Eltern sollten realistisch betrachten können, ob<br />

sie sich das leisten könnten, ohne <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzielle Engpässe zu geraten.<br />

GR Ing. Spötl ersucht e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich beide Ausschüsse, die Sache <strong>in</strong> die Hand zu<br />

nehmen und möglichst schnell die Eltern und den Elternvere<strong>in</strong> zu <strong>in</strong>formieren,<br />

was <strong>in</strong> den nächsten Jahre auf sie zukommen werde.<br />

StR Dr. Margreiter hält die Diskussion über das Schulgeld für sehr künstlich und<br />

verweist auf das im Zusammenhang mit der Generalsanierung Gymnasium be-<br />

schlossene F<strong>in</strong>anzierungskonzept. Faktum sei, dass das Schulgeld spätestens<br />

bei Inbetriebnahme der sanierten Schule (ab Schuljahr 2009/2010) € 1.000,--<br />

für 10 Monate betragen werde, was auch so beschlossen worden und allen Be-<br />

teiligten bekannt sei. Er selbst habe auch Gespräche mit dem Elternvere<strong>in</strong> ge-<br />

führt, habe aber als Obmann des F<strong>in</strong>anzausschusses nicht die Möglichkeit, offi-<br />

zielle Erklärungen abzugeben, das sei Sache des Bürgermeisters. Im Rahmen der<br />

Budgetsitzung habe er e<strong>in</strong>e stufenweise Anhebung vorgeschlagen, die Mehrheit<br />

(ÖPV und SPÖ) habe sich jedoch darauf festgelegt, das Schulgeld erst ab Been-<br />

digung des Conta<strong>in</strong>erbetriebes auf € 1.000,-- anzuheben. Dieser Betrag errechne<br />

sich auf Basis von 500 Schülern <strong>in</strong> 20 Klassen. Im Übrigen werde es weiterh<strong>in</strong><br />

gewisse Ermäßigungen wie die Mehrk<strong>in</strong>derstaffelung geben.<br />

GR Ing. Spötl hält es namens se<strong>in</strong>er Fraktion für äußerst unverständlich, dass<br />

<strong>Hall</strong>er Bürger als Miteigentümer der Stadtwerke für den Strombezug mehr be-<br />

zahlen müssten, als die Abnehmer <strong>in</strong> den Nachbargeme<strong>in</strong>den. Die so genannte<br />

Gebrauchsabgabe bestehe zwar seit vielen Jahren, sei jedoch nie e<strong>in</strong>gehoben<br />

worden, solange die ÖVP das Sagen gehabt habe. GR Ing. Spötl fordert die<br />

Stadtwerke auf, den <strong>Hall</strong>er Bürgern die Gebrauchsabgabe <strong>in</strong> Form von Gut-<br />

schriften für Strom oder Wasser zurückzuzahlen.


38<br />

34. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 26.2.2008<br />

Da ke<strong>in</strong>e weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung<br />

um 19.33 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

Vbgm. Dr. Posch eh. Leo Vonmetz eh.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger eh. Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.


N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 35. Sitzung des GEMEINDERATES, am Montag, 31. März 2008, um<br />

18.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister (bis 18.55 Uhr)<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mag. Yavuzhan Öztürk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

Protokoll- GR Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

unterfertiger: GR Barbara Sürth<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


40<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 26.2.2008<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Gebührenbefreiung für <strong>Hall</strong>er Vere<strong>in</strong>e für K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />

3. Mittelfreigabe für den Umbau der Kreuzung B171/Brockenweg<br />

4. Umbau Westtrakt Haus im Stiftsgarten und Arbeitsvergaben<br />

5. Generalsanierung Franziskanergymnasium, Vertragsabschlüsse<br />

6. Genehmigung von Nachtragskrediten für das Haushaltsjahr 2007<br />

7. Genehmigung von Abweichungen zum Haushaltsplan 2007<br />

8. Jahresrechnung der Hoheitsverwaltung für das Jahr 2007<br />

9. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 4.12.2007<br />

betreffend den Bebauungsplan Nr. 15/2007 (Gst 32) und Nr. 8/2007<br />

(Gste 30, 31, GB 81021 Heilig Kreuz II, Heiligkreuzer Feld)<br />

10. Aufhebung der Geme<strong>in</strong>deratsbeschlüsse vom 27.3.2007 und 25.9.2007<br />

betreffend den Flächenwidmungsplan Nr. 3/2007 (Gst 15/1,GB 81021 Heilig Kreuz II,<br />

Innsbrucker Straße)<br />

11. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gst 42/2 und Teilfläche Gst 74, beide GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

(Innsbrucker Straße)<br />

12. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 8/2008 betreffend Gste 42/2 und 15/2, beide GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

(Innsbrucker Straße)<br />

13. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 7/2008 betreffend Gst 805/7, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

14. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

15. Umbesetzung e<strong>in</strong>es Mitgliedes der Bürgermeisterliste VP <strong>Hall</strong> im Aufsichtsrat der<br />

Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> Beteiligungs AG<br />

16. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 26.2.2008<br />

GR Mag. Öztürk entschuldigt sich bei Vbgm.Dr.Posch für se<strong>in</strong>e unangemessene Wortmeldung<br />

<strong>in</strong> der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung ihr gegenüber. Er habe e<strong>in</strong>en Vergleich<br />

anstellen wollen, den er nicht vollständig ausgeführt habe, dabei sei ihm die Wortwahl<br />

misslungen. Er bedaure dieses Missgeschick und ersucht Vbgm. Dr. Posch, die Entschuldigung<br />

anzunehmen.<br />

Vbgm. Dr. Posch nimmt die Entschuldigung an.


41<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 26.2.2008 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.<br />

2. Gebührenbefreiung für <strong>Hall</strong>er Vere<strong>in</strong>e für K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

<strong>Hall</strong>er Sportvere<strong>in</strong>e werden von der Entrichtung der Turnhallen- und Sportplatzgebühren<br />

für K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>gse<strong>in</strong>heiten befreit bzw. bei der Benützung des Eislaufplatzes<br />

unterstützt.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger hält fest, dass er sich permanent für dieses Thema e<strong>in</strong>gesetzt habe<br />

und sich umso mehr freue, dass nunmehr dieser Gebührenbefreiungsantrag zur Beschlussfassung<br />

vorliege. Die Vere<strong>in</strong>sfunktionäre würden viele Stunden an ehrenamtlicher<br />

Tätigkeit für das K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g leisten, was man mit positiver Unterstützung<br />

honorieren sollte.<br />

GR Dr. Schiffner begrüßt pr<strong>in</strong>zipiell die Gebührenbefreiung für Vere<strong>in</strong>e mit K<strong>in</strong>der- und<br />

Jugendschwerpunkt, drückt aber gleichzeitig se<strong>in</strong> Bedauern darüber aus, dass man der<br />

ÖVP-Forderung, sämtliche Vere<strong>in</strong>e von den Sportplatz- und Turnhallengebühren zu befreien,<br />

nicht nachgekommen sei. Angesichts der Diskussion über Volksgesundheit, Antiraucherkampagne,<br />

gesunde Ernährung und mehr Bewegung sowie der Tatsache, dass<br />

damit der Volkswirtschaft viel Geld erspart werde, wäre es der richtige Weg, allen Vere<strong>in</strong>en<br />

Sporte<strong>in</strong>richtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dafür werde sich die<br />

ÖVP weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>setzen.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist diese Anregung dem Familien-, Jugend- und Sportausschuss<br />

mit dem Ersuchen um entsprechende Behandlung <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss zu.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

3. Mittelfreigabe für den Umbau der Kreuzung B171/Brockenweg<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Arbeiten für den Umbau der Kreuzung B171/Brockenweg <strong>in</strong> der Höhe von<br />

€ 130.642,58 (<strong>in</strong>cl. € 12.944,97 Straßenbeleuchtung und Unvorhergesehenes)<br />

werden an die Firma TEERAG ASDAG vergeben.<br />

Die Arbeiten für die Errichtung e<strong>in</strong>er Verkehrslichtsignalanlage <strong>in</strong> der Höhe von<br />

€ 49.357,42 werden an die Firma Siemens vergeben.<br />

Der Anteil der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> an den Gesamtkosten beträgt € 180.000,-- und<br />

wird auf HHSt. 5/612000-002000 frei gegeben.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass dieser Kreuzungsumbau bereits seit Jahren<br />

verfolgt werde. Es seien verschiedene Varianten erarbeitet und diskutiert worden, letztendlich<br />

habe man sich für e<strong>in</strong>e Ampelanlage entschieden, deren Installierung, ergänzt


42<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

um e<strong>in</strong>e separate vorgelagerte Zusatzampel, nunmehr realisiert werde. Es sei zu hoffen,<br />

dass damit e<strong>in</strong>e entsprechende Entschärfung erzielt und somit den Sicherheitsansprüchen<br />

Rechnung getragen werden könne.<br />

Vbgm. Schweighofer freut sich nicht nur als Anra<strong>in</strong>er, sondern für die gesamte Bevölkerung<br />

<strong>in</strong> der Unteren Lend, auch im H<strong>in</strong>blick auf die dort geplanten Wohnbauprojekte,<br />

dass mit dieser Maßnahme künftig e<strong>in</strong> besseres und gefahrloseres Ausfahren aus dem<br />

Brockenweg sichergestellt sei.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

4. Umbau Westtrakt Haus im Stiftsgarten und Arbeitsvergaben<br />

Für die Generalsanierung und den Umbau des Westtraktes Haus im Stiftsgarten für das<br />

Betreute Wohnen s<strong>in</strong>d folgende Mittel vorgesehen:<br />

HHSt. 5/858420-010004 € 1,450.000,-- (Baukosten)<br />

HHSt. 5/859420-043004 € 250.000,-- (E<strong>in</strong>richtung)<br />

Gesamt € 1,700.000,--<br />

Das Bauvorhaben soll bereits Mitte April 2008 <strong>in</strong> Angriff genommen werden. Die Baufertigstellung<br />

ist im Oktober 2008 geplant. Allgeme<strong>in</strong> wird das Gebäude für das "Betreute<br />

Wohnen" umgebaut, erweitert, barrierefrei ausgebildet und mit e<strong>in</strong>er Aufzugsanlage ergänzt.<br />

Das Dachgeschoß wird zu e<strong>in</strong>em Vollgeschoß umgebaut.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Gewährung e<strong>in</strong>es Nachtragskredites <strong>in</strong> der Höhe von € 300.000,-- auf HHSt.<br />

5/859420-010004 wird genehmigt. Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgt aus Rücklagen, wobei im<br />

Bereich der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> der Höhe von voraussichtlich € 100.000,-- nicht<br />

verbraucht werden wird.<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge im Rahmen der Gesamtkosten dieses Vorhabens<br />

an die e<strong>in</strong>zelnen Professionisten auf Grund der Ausschreibungsergebnisse nach<br />

dem Bestbieterpr<strong>in</strong>zip bzw. als Folgeauftrag (nach dem Haus im Magdalenengarten) mit<br />

Indexanpassung vergeben zu können.<br />

GR Kolbitsch er<strong>in</strong>nert daran, dass <strong>Hall</strong> e<strong>in</strong>e der ersten Geme<strong>in</strong>den gewesen sei, die vor<br />

ca. 23 Jahren Betreutes Wohnen im Westtrakt des Hauses im Stiftsgarten e<strong>in</strong>geführt<br />

habe und freut sich, dass nun entsprechende Adaptierungen und Neugestaltungen vor-<br />

genommen würden, um den heutigen Bedürfnissen zu entsprechen.<br />

Vbgm. Schweighofer freut sich als zuständiger Sozialreferent ebenfalls über diese Umbaumaßnahmen,<br />

die sich allerd<strong>in</strong>gs gegenüber dem Ansatz im Haushaltsplan um<br />

€ 200.000,-- erhöht hätten. SeniorInnen seien wichtig für die Geme<strong>in</strong>de und man sollte<br />

ihnen entsprechende Möglichkeiten bieten.


43<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Er verweist <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf die Ausschreibung "Seniorenfreundliche Geme<strong>in</strong>de"<br />

und plädiert dafür, sich zu bewerben, zumal nicht nur im Heimbereich, sondern<br />

auch <strong>in</strong> vielen anderen Seniorene<strong>in</strong>richtungen gute Arbeit geleistet werde.<br />

Weiters regt Vbgm. Schweighofer an, für das Betreute Wohnen e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Namensgebung, z.B. "Seniorenwohnen am/im Stiftsgarten" zu f<strong>in</strong>den.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> berichtet, dass dieses Thema bereits mehrmals im Bauausschuss behandelt<br />

worden sei und nützt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die Gelegenheit, sich für die konstruktive<br />

Mitarbeit zu bedanken.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass das Haus se<strong>in</strong>erzeit <strong>in</strong> hervorragender Lage,<br />

nach den modernsten Erkenntnissen und mit besonders schöner Ausstattung gebaut<br />

worden sei. Inzwischen sei es jedoch notwendig geworden, Adaptierungen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> sicherheitstechnischer H<strong>in</strong>sicht vorzunehmen. Man habe sich von drei möglichen<br />

Varianten zu Gunsten der SeniorInnen für die Komplettvariante entschieden und<br />

nehme viel Geld <strong>in</strong> die Hand, um das Angebot abzurunden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

5. Generalsanierung Franziskanergymnasium, Vertragsabschlüsse<br />

Mit GR-Beschluss vom 6.2.2007 wurde die Realisierung des Projektes "Öffentliches<br />

Gymnasium der Franziskaner <strong>Hall</strong>, Erweiterung und Fuktionsadaptierung" grundsätzlich<br />

beschlossen. Mit GR-Beschluss vom 27.3.2007 wurde der TIGEWOSI an der Gymnasialliegenschaft<br />

(Gst 557, GB 81007 <strong>Hall</strong>) das Baurecht auf die Dauer von 65 Jahren (bis<br />

30.9.2074) e<strong>in</strong>geräumt. Mit GR-Beschluss vom 25.9.2007 wurde der Erweiterung auf<br />

<strong>in</strong>sgesamt 20 vollwertige Klassen zugestimmt und folglich der Abschluss e<strong>in</strong>es neuen<br />

Gymansialvertrages mit der <strong>Tirol</strong>er Franziskanerprov<strong>in</strong>z als Schulerhalter<strong>in</strong> grundsätzlich<br />

genehmigt. Auf Grund der durchgeführten Vergabeverfahren stellen sich die Netto-<br />

Gesamtkosten für die Generalsanierung des Altbestandes, den Zubau, sowie das<br />

Schwimmbad wie folgt dar:<br />

Baukosten € 11,167.000,-- netto<br />

Baukosten <strong>Hall</strong>enbad € 2,540.000,-- netto<br />

Gesamtkosten € 13,707.000,-- netto<br />

Ausgehend von den derzeitigen Bau- und F<strong>in</strong>anzierungskosten ergibt sich somit e<strong>in</strong> von<br />

der TIGEWOSI nach den Bestimmungen des WGG der <strong>Tirol</strong>er Franziskanerprov<strong>in</strong>z als<br />

Schulerhalter<strong>in</strong> für das Gymnasium (ohne <strong>Hall</strong>enbad) vorzuschreibender jährlicher Bestandz<strong>in</strong>s<br />

<strong>in</strong> der Höhe von brutto € 586.680,-- (<strong>in</strong>cl. Versicherung).<br />

Der von der TIGEWOSI der Stadtgeme<strong>in</strong>de für das <strong>Hall</strong>enbad vorzuschreibende jährliche<br />

Bestandz<strong>in</strong>s beträgt brutto € 133.438,-- (<strong>in</strong>cl. Versicherung).


44<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Reduktion der Belastung des laufenden Haushaltes durch die Ausfallhaftung<br />

gegenüber der Franziskanerprov<strong>in</strong>z bzw. durch die Miete für das <strong>Hall</strong>enbad, die<br />

selbst bei Erhöhung des Schulgeldes verbleibt, ist es darüber h<strong>in</strong>aus erforderlich, auf<br />

zwei separaten Konten zwei Tilgungsträger im Betrag von e<strong>in</strong>erseits zum<strong>in</strong>dest<br />

€ 1,799.372,81 auf die Dauer von 27 Jahren, andererseits von € 1,234.627,19 auf<br />

die Dauer von 10 Jahren anzulegen, von denen dann jeweils Monatsbeträge entnommen<br />

werden. Die Dotierung dieser Tilgungsträger erfolgt durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>lage der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>in</strong> der Höhe von zum<strong>in</strong>dest € 1,030.000,-- sowie durch die aufgrund der<br />

Vere<strong>in</strong>barung zwischen dem Bund, dem Land <strong>Tirol</strong>, der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> i. T. und der<br />

<strong>Tirol</strong>er Franziskanerprov<strong>in</strong>z der Stadtgeme<strong>in</strong>de zufließenden Fördermittel des Bundes<br />

und des Landes, soweit diese nicht direkt zur Projektsf<strong>in</strong>anzierung an die TIGEWOSI<br />

weitergeleitet werden. Die Kosten für die E<strong>in</strong>richtung des Gymnasiums von geschätzt<br />

€ 570.000,-- werden seitens des Stadtgeme<strong>in</strong>de getragen, wobei dafür e<strong>in</strong>e Sonderrücklage<br />

angespart wurde bzw. noch wird.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

1. Die Erhöhung des Schulgeldes <strong>in</strong> der Form, dass dieses ab Aufnahme des Schulbetriebes<br />

im neuen bzw. generalsanierten Gymnasialgebäude pro Schüler mit Hauptwohnsitz<br />

<strong>in</strong> der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> i. T. zum<strong>in</strong>dest € 100,-- monatlich und für alle<br />

anderen Schüler zum<strong>in</strong>dest € 150,-- monatlich beträgt, gerechnet für 10 Monate<br />

pro Schuljahr, wird beschlossen.<br />

2. Der Abschluss des Baurechtsvertrages zwischen der Stadtgeme<strong>in</strong>de und der<br />

TIGEWOSI laut vorliegendem Entwurf vom 31.3.2008 wird genehmigt.<br />

3. Der Abschluss e<strong>in</strong>es Mietvertrages zwischen der Stadtgeme<strong>in</strong>de und der<br />

TIGEWOSI betreffend Anmietung des zu errichtenden <strong>Hall</strong>enbades zum oben erwähnten<br />

Mietz<strong>in</strong>s wird grundsätzlich genehmigt.<br />

4. Der Abschluss des Gymnasialvertrages laut GR-Beschluss vom 25.9.2007 auf unbestimmte<br />

Zeit mit beiderseitigem Kündigungsverzicht bis 31.12.2036 wird genehmigt.<br />

Punkt VII. dieses Vertrages ist entsprechend anzupassen.<br />

5. Der Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung zwischen dem Bund, dem Land <strong>Tirol</strong>, der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Hall</strong> i. T. und der <strong>Tirol</strong>er Franziskanerprov<strong>in</strong>z laut vorliegendem Entwurf des<br />

Landesschulrates für <strong>Tirol</strong> vom 13.3.2008 wird genehmigt (Kostenbeiträge des<br />

Bundes und des Landes jedoch je gedeckelt mit zum<strong>in</strong>dest € 3,722.333,-- exkl. USt;<br />

Grundbuchstand <strong>in</strong> Punkt II. noch zu aktualisieren).<br />

6. Die Anlage von zwei separaten Konten für zwei Sonderrücklagen im S<strong>in</strong>ne der<br />

oben erwähnten Tilgungsträger im Betrag von e<strong>in</strong>erseits zum<strong>in</strong>dest € 1,799.372,81<br />

auf die Dauer von 27 Jahren, andererseits von € 1,234.627,19 auf die Dauer von<br />

10 Jahren, von denen dann jeweils Monatsbeträge entnommen werden, wird genehmigt.<br />

Die Dotierung dieser Tilgungsträger erfolgt durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>lage der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>in</strong> der Höhe von zum<strong>in</strong>dest € 1,030.000,-- sowie durch die aufgrund der<br />

Vere<strong>in</strong>barung zwischen dem Bund, dem Land <strong>Tirol</strong>, der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> i. T. und<br />

der <strong>Tirol</strong>er Franziskanerprov<strong>in</strong>z der Stadtgeme<strong>in</strong>de zufließenden Fördermittel des<br />

Bundes und des Landes, soweit diese nicht direkt zur Projektsf<strong>in</strong>anzierung an die<br />

TIGEWOSI weitergeleitet werden.


45<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

StR Dr. Margreiter spricht vom Tag der Wahrheit und endgültigen Entscheidung, nachdem<br />

man sich <strong>in</strong> den vergangenen Monaten mehrfach mit dem Thema Franziskanergymnasium<br />

befasst habe. Mit den e<strong>in</strong>zelnen bisher gefassten Geme<strong>in</strong>deratsbeschlüssen<br />

seien die Weichen gestellt worden, auf Grund des Ausschreibungsverfahren sei nun<br />

auch klar, was an F<strong>in</strong>anzmitteln aufgebracht werden müsse. Auf Grund dessen seien<br />

nun <strong>in</strong> weiterer Folge auch die entsprechenden Verträge abzuschließen und grünes<br />

Licht für den Baubeg<strong>in</strong>n zu geben. Die Vorbereitungsarbeiten durch Abbruch der Zubauten<br />

aus den 1960er- und 1980er-Jahren seien bereits erfolgt, im Anschluss daran werde<br />

mit den Aushubarbeiten begonnen. Es sollte möglich se<strong>in</strong>, den Zeitplan e<strong>in</strong>zuhalten<br />

und dieses ehrgeizige und ambitionierte Projekt im Zeitrahmen von 15 Monaten umzusetzen,<br />

sodass im Herbst 2009 der Schulbetrieb aufgenommen werden könne. Man<br />

müsse sich jedoch im Klaren darüber se<strong>in</strong>, dass es sich bei diesem Projekt um e<strong>in</strong>en<br />

f<strong>in</strong>anziellen Kraftakt handle. Die mit dem Gymnasium verbundenen laufenden Verpflichtungen<br />

zwischen <strong>in</strong>sgesamt € 250.000,-- und € 300.000,-- jährlich würden den f<strong>in</strong>anziellen<br />

Spielraum drastisch e<strong>in</strong>engen. Alle<strong>in</strong> für das <strong>Hall</strong>enbad falle e<strong>in</strong>e jährliche Miete<br />

<strong>in</strong> der Höhe € 133.000,-- an. Weiters werde e<strong>in</strong> Vertrag mit der Franziskanerprov<strong>in</strong>z<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Ausfallshaftung abzuschließen se<strong>in</strong>. Der Abgang des Schulbetriebes,<br />

soweit er nicht durch Schulgelde<strong>in</strong>nahmen und andere Zuschüsse abgedeckt werden<br />

könne, sei ebenfalls von der Stadt zu tragen. Die Prognoseberechnungen des Kammeramtes<br />

seien auf Basis der zu erwartenden Schülerzahlen und Schulgelde<strong>in</strong>nahmen erfolgt.<br />

In diese Berechnungen sei auch e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger F<strong>in</strong>anzierungsbeitrag <strong>in</strong> der Höhe<br />

von etwa € 2 Mio. im Wege e<strong>in</strong>es Liegenschaftsverkaufes e<strong>in</strong>zubeziehen. Mit diesem<br />

großen f<strong>in</strong>anziellen Aufwand gebe man e<strong>in</strong> sehr deutliches Bekenntnis, dass die Bildung<br />

<strong>in</strong> der Stadtpolitik maßgeblichen Stellenwert habe. E<strong>in</strong>e wichtige Rolle spiele die E<strong>in</strong>nahmensituation,<br />

es sei daher unausweichlich, das Schulgeld (dzt. € 300,-- jährlich) zu<br />

erhöhen und sich dem Durchschnittswert im <strong>Tirol</strong>er Privatschulbereich mit € 1.000,--<br />

anzunähern. Das gesamte Konstrukt könne nur dann funktionieren, wenn man sich e<strong>in</strong>stimmig<br />

dazu bekenne, das Schulgeld auf € 1.000,--/Jahr mit Monatsraten zu € 100,--<br />

für <strong>Hall</strong>er Schüler bzw. € 150,-- für Auswärtige anzuheben, anders sei e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung<br />

vollkommen undenkbar und man müsste sich vom Projekt zurückziehen. Natürlich<br />

werde auf soziale Härtefälle Rücksicht genommen, um Schülern mit Gymnasialreife den<br />

Besuch des Gymnasiums nicht aus f<strong>in</strong>anziellen Gründen zu verwehren. Der Elternvere<strong>in</strong><br />

habe zwar zum Ausdruck gebracht, dass das Schulgeld stets lediglich für die laufenden<br />

Betriebskosten verwendet worden sei, was wohl e<strong>in</strong> möglicher Standpunkt und<br />

Wunsch sei, man müsse jedoch der Realität <strong>in</strong>s Auge sehen und sich dazu bekennen,<br />

dass die Schulgelderhöhung unauflösbar mit dem Gesamt-projekt verknüpft sei. Zum<br />

Thema <strong>Hall</strong>enbad erhebe sich die Frage, ob man sich diese Last auferlegen solle, zumal<br />

dies nicht unmittelbar Bestand des Schulprojektes, sondern alle<strong>in</strong> von der Stadt zu f<strong>in</strong>anzieren<br />

sei. Es sei dies e<strong>in</strong>e schwierige Entscheidung, zumal dadurch der städtische<br />

Haushalt mit € 133.000,-- jährlich belastet werde.


46<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

StR Dr. Margreiter glaubt, dass es sich lohne und gerechtfertigt sei, auch diesen Kraftakt<br />

auf sich zu nehmen, auch im S<strong>in</strong>ne der gesamten sportlichen Infrastruktur. Man<br />

werde sich auch überlegen müssen, für diese Miete allenfalls e<strong>in</strong>en weiteren Baukostenzuschuss<br />

zu leisten, um die laufenden Kosten zu reduzieren. Es bleibe dem Geme<strong>in</strong>derat<br />

vorbehalten, zu entscheiden, ob dies verantwortbar sei im Bewusstse<strong>in</strong>, dass<br />

man sich <strong>in</strong> Bereiche vorwage, die bisher der Stadt fremd gewesen seien. In diesem<br />

Zusammenhang sei an die Sanierung des Westtraktes Haus im Sitftsgarten er<strong>in</strong>nert,<br />

ebenso an die dr<strong>in</strong>gend notwendige Generalsanierung der Doppelschule Schönegg. Dies<br />

alles müsse aus Ertragsanteilen und Steuergeld erwirtschaften und das begrenzte f<strong>in</strong>anzielle<br />

Potential erhalten werden. Dazu sei auch e<strong>in</strong>e attraktive Standortpolitik zu verfolgen,<br />

um über entsprechende Kommunalsteuere<strong>in</strong>nahmen zu verfügen. Abschließend<br />

appelliert StR Dr. Margreiter an den Geme<strong>in</strong>derat, das beanspruchende Projekt Gymnasium<br />

geme<strong>in</strong>sam mit größter Verantwortung zu tragen, wobei parteipolitisches Hick-<br />

Hack auszusparen sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz bezeichnet dieses Projekt als e<strong>in</strong> historisches Thema und er<strong>in</strong>nert<br />

daran, dass sich die Stadt <strong>Hall</strong> immer wieder großen Herausforderungen gestellt<br />

habe und <strong>in</strong> vielen Bereichen pionierhaft vorgegangen sei. Hier seien <strong>in</strong>sbesondere die<br />

hohen Investitionen für die Kanalisation, den Tr<strong>in</strong>kwasserstollen, das Krankenhaus und<br />

die Seniorenheime zu erwähnen. Nunmehr stehe man vor e<strong>in</strong>em hochwertigen bildungskulturellen<br />

Projekt, das der Stadt hohe Opferbereitschaft abverlange.<br />

Vbgm. Schweighofer er<strong>in</strong>nert daran, dass die <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten sämtliche Beschlüsse<br />

betreffend das Gymnasium mitgetragen hätten und auch die nunmehr anstehende<br />

Beschlussfassung mittragen würden, vorausgesetzt das Projekt werde als Gesamtpaket,<br />

<strong>in</strong>sbesondere auch h<strong>in</strong>sichtlich des Schulgeldes, welches e<strong>in</strong>en Teil der<br />

F<strong>in</strong>anzierung darstelle, gesehen. Auch wenn sich die Sozialdemokraten grundsätzlich zu<br />

Bundesschulen ohne Schulgeld bekennen, seien alle Entscheidungen zum Erhalt des<br />

katholischen Privatgymnasiums mitgetragen worden. Das <strong>Hall</strong>enbad sei ebenso Teil des<br />

Gesamtprojektes und überdies e<strong>in</strong>e langjährige Forderung der Sozialdemokraten. Das<br />

neue <strong>Hall</strong>enbad sollte künftig e<strong>in</strong>er halböffentlichen Nutzung zugeführt werden, sodass<br />

es auch Vere<strong>in</strong>en, beispielsweise auch für Seniorenschwimmen, zur Verfügung stehe.<br />

GR Schramm-Skoficz betont, dass sie angesichts des hohen f<strong>in</strong>anziellen E<strong>in</strong>satzes diesem<br />

Antrag mit viel Bauchweh zustimmen werde. Obwohl die Forderung nach freiem<br />

Zugang zur Bildung für alle im Parteiprogramm der Grünen verankert sei, sei das Gymnasiumsprojekt<br />

für <strong>Hall</strong> derart wichtig, dass sie dies mittragen könne, wobei es aber<br />

möglich se<strong>in</strong> müsse, Unterstützungen für f<strong>in</strong>anziell Schwächere anzubieten.<br />

Vbgm. Dr. Posch er<strong>in</strong>nert daran, dass die VP <strong>Hall</strong> immer h<strong>in</strong>ter dem Franziskanergymnasium<br />

gestanden sei und dies auch weiterh<strong>in</strong> tun werde. Es sei e<strong>in</strong>e große Chance<br />

für die Stadt <strong>Hall</strong> und wichtig, diese hochwertige Privatschule zu erhalten. Nach langen<br />

Diskussionen habe man sich dafür entschieden, ebenso für das <strong>Hall</strong>enband und


47<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

die Erhöhung des Schulgeldes. Das Projekt stelle ohne Zweifel e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anzieller Kraftakt<br />

dar, die Bildung der K<strong>in</strong>der müsse dies wert se<strong>in</strong>. Es sei gut angelegtes Geld, das<br />

Haus baulich auf den neuesten Stadt zu br<strong>in</strong>gen und das <strong>Hall</strong>enbad für den Schulbetrieb<br />

und Vere<strong>in</strong>szwecke zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich müsse der soziale<br />

Faktor beim Schulgeld erhalten bleiben. Der Gymnasiumsbesuch sollte daher auch<br />

für jene, die es sich auf Grund der familiären Situation nicht leisten können, ermöglicht<br />

werden. Das sei man der Schule und den Schülern schuldig.<br />

GR Sürth zeigt sich erfreut darüber, dass das Thema Generalsanierung Gymnasium<br />

nunmehr e<strong>in</strong>em positiven Abschluss zugeführt werde. Natürlich sei ihr als Sozialdemokrat<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Bundesschule ohne Schulgeld lieber, es sei jedoch klar, dass man e<strong>in</strong>en<br />

Teil der Kosten für e<strong>in</strong>e neue hochwertige Schule mit dem Schulgeld f<strong>in</strong>anzieren müsse.<br />

Selbstverständlich werde man soziale Härtefälle auffangen, sodass niemand aus<br />

f<strong>in</strong>anziellen Gründen auf den Schulbesuch verzichten müsse.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass man versucht habe, bei der zuständigen<br />

M<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Verbundlichung vorzusprechen, was jedoch gescheitert sei.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger freut sich, dass Vorschläge der Sozialdemokraten auch zur Beschlussfassung<br />

reiften. U.a. hätten sie sich beim Conta<strong>in</strong>erstandort durchgesetzt, ebenso dafür,<br />

dass die Schulgelderhöhung erst nach Übersiedlung <strong>in</strong> das sanierte Schulgebäude<br />

erfolge.<br />

GR Mag. Öztürk bedauert die Erhöhung des Schulgeldes, ersucht ebenfalls um entsprechende<br />

Unterstützungsregelungen für soziale Härtefälle, bekennt sich aber gleichzeitig<br />

zum Erhalt des Gymnasiums und wird dem Antrag zustimmen.<br />

StR Dr. Margreiter ersucht um getrennte Abstimmung über den Antragspunkt 1.<br />

Beschluss: Punkt 1 des Antrages wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Punkte 2 - 6 des Antrages werden e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

GR Meister verlässt die Sitzung aus term<strong>in</strong>lichen Gründen um 18.55 Uhr.<br />

6. Genehmigung von Nachtragskrediten für das Haushaltsjahr 2007<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Es ergeht der Antrag, folgende Nachtragskredite für das Haushaltsjahr 2007 nachträglich<br />

zu genehmigen:<br />

HHSt. 5/212010-010000 Gebäude Europahauptschule: € 51.845,--<br />

Während der Bauarbeiten zur Erneuerung des Physik- und Chemiesaales s<strong>in</strong>d bauliche<br />

Sofortmaßnahmen im Bereich der Geschoßdecke notwendig geworden.<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgt über Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt.


48<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

HHSt. 5/859410-010003 Errichtung Heim III: € 54.690,--<br />

Die lt. HH-Plan 2007 vorgesehenen Gesamtkosten für die Restzahlungen für den<br />

Neubau des Hauses im Magdalenengarten <strong>in</strong> der Höhe von € 1 Mio. s<strong>in</strong>d zwar mit<br />

€ 1,000.651,80 fast e<strong>in</strong>gehalten worden, jedoch hat sich e<strong>in</strong>e Verlagerung der Mittel<br />

von E<strong>in</strong>richtung auf Baukosten ergeben.<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung erfolgt durch Mehre<strong>in</strong>nahmen aus dem Erlös Annaheim.<br />

HHSt. 1/010000-500000 Geldbezüge Beamte <strong>in</strong> der Verwaltung: € 52.298,--<br />

Auf Grund der Pragmatisierung des Stadtamtsdirektors im Laufe des Jahres 2007<br />

mussten diese Bezüge auf e<strong>in</strong>er anderen Haushaltsstelle abgerechnet werden. Die entsprechenden<br />

Mittel s<strong>in</strong>d jedoch auf der Haushaltsstelle für Vertragsbedienstete übrig<br />

geblieben.<br />

Bedeckung durch M<strong>in</strong>derausgaben auf HHSt. 1/010000-510000 (VB i.d.Verwaltung)<br />

HHSt. 1/859410-522000 Bezüge nicht ganzj. besch. Angestellte Pflegeheime: € 135.444,--<br />

Ausscheidende Dienstnehmer (Vertragsbedienstete) werden durch neue Dienstnehmer<br />

ersetzt, die jedoch vorerst befristet beschäftigt werden. Die Abrechnung hat jedoch auf<br />

e<strong>in</strong>er differierenden Haushaltsstelle (-522000) zu erfolgen.<br />

Bedeckung durch M<strong>in</strong>derausgaben auf HHSt. 1/859410-510000 (VB)<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen (StR Dr. Haslwanter und<br />

GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

7. Genehmigung von Abweichungen zum Haushaltsplan 2007<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter<br />

Es ergeht der Antrag, nachstehende Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2007<br />

über € 50.000,-- gemäß § 106 Abs.1 TGO mit der jeweiligen Begründung zu genehmigen.<br />

HHSt. Betrag Begründung<br />

E<strong>in</strong>nahmen O HH<br />

2/320100-861000 52.916,00 Mehre<strong>in</strong>nahmen aufgrund Personalkosten 2006 u. E<strong>in</strong>malzahlung<br />

2/429000-817000 - 52.572,62 weniger Bewohner <strong>in</strong> Fremdheimen<br />

2/429000-861060 - 94.057,24 Landesanteil aufgrund ger<strong>in</strong>gerer Geme<strong>in</strong>deanteil reduziert<br />

2/612000-868030 130.434,81 unerwartete Mehre<strong>in</strong>nahmen wegen Radar<br />

2/690000-860000 129.976,19 neue HHSt. statt 2/690000-861001<br />

2/690000-861001 - 90.000,00 siehe HHSt. 2/690000-860000<br />

2/853000-824020 79.621,08 BK-HK Abrechnung u. Acconto/KEP/Pachtanpassungen/Neuverpachtungen<br />

2/859400-810005 120.114,50 mehr Selbstzahler als erwartet<br />

2/859400-810060 -175.015,52 siehe Selbstzahler bzw. M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>n. wegen freien Zimmern<br />

2/859400-879000 86.825,47 höherer Abgang Altersheim<br />

2/859410-810200 76.530,57 mehr Selbstzahler als erwartet<br />

2/859410-810210 -478.045,39 siehe Selbstzahler bzw. M<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>n. wegen freien Zimmern<br />

2/859410-879000 129.287,82 höherer Abgang Pflegeheim<br />

2/859420-810005 - 59.069,55 aufgrund erwarteter Umbau ke<strong>in</strong>e Neuzugänge<br />

2/914000-869000 82.754,59 besseres Ergebnis bei Recycl<strong>in</strong>ghof<br />

2/920000-833000 51.956,25 Mehre<strong>in</strong>nahmen durch KEP<br />

2/920000-836000 80.000,00 laufendes Verfahren<br />

2/925000-859100 395.722,00 besseres Ergebnis bei geme<strong>in</strong>schaftl. Bundesabgaben


49<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

HHSt.<br />

Ausgaben O HH<br />

Betrag Begründung<br />

1/010000-500000 52.297,16 Pragmatisierung StADir.<br />

1/010000-510000 - 71.810,00 Pragmatisierung StADir.<br />

1/080000-752000 - 54.619,23 Abrechnung Geme<strong>in</strong>deverband<br />

1/215000-700000 - 73.000,00 Mietkosten f.Conta<strong>in</strong>er werden <strong>in</strong> Baukosten <strong>in</strong>kludiert<br />

1/269000-757080 50.991,10 genehmigte weitere Zuschüsse für SV <strong>Hall</strong><br />

1/320100-520000 - 60.116,16 weniger DN und ger<strong>in</strong>gere Gehälter<br />

1/413000-751040 50.181,00 Ansatz und Abrechnung lt. Land<br />

1/429000-768002 - 83.003,00 weniger Zahlungen an Fremdheime<br />

1/852000-769000 75.751,26 Mehre<strong>in</strong>n. bei Kostenersätze, M<strong>in</strong>derausg. bei Müllkosten<br />

Fernwärme Erlerstraße, Thurnfeldgasse 3, Wg. Marsoner,<br />

1/853000-614900 78.164,99 Fassade Sal<strong>in</strong>e 5-6 (gen. NT EUR 52.301,73)<br />

1/859400-510000 - 57.499,51 DN Kündigungen dafür vorübergehend beschäftigt u. weniger DN<br />

1/859410-510000 -174.926,17 DN Kündigungen dafür vorübergehend beschäftigt u. weniger DN<br />

1/859410-522000 135.443,49 statt Ausgaben auf Bezüge VB<br />

1/859410-581000 - 50.459,40 M<strong>in</strong>derausgaben Personalkosten allgeme<strong>in</strong><br />

1/912000-298900 206.500,00 Sonderrücklagen E<strong>in</strong>richtung Gym u. Sommertheater<br />

1/914000-779000<br />

E<strong>in</strong>nahmen AO HH<br />

192.900,87 vor allem Mehrabgang bei Heimen<br />

6/163010-346900 -130.000,00 F<strong>in</strong>anzierung AO und O HH<br />

6/163010-871200 -357.757,20 Nichtanschaffung Fahrzeug von Land<br />

6/163010-910000 229.560,32 F<strong>in</strong>anzierung AO (Pflegeheim) und O HH<br />

6/212010-298900 -165.000,00 F<strong>in</strong>anzierung AO und O HH<br />

6/212010-910000 221.122,16 F<strong>in</strong>anzierung AO (Pflegeheim) und O HH<br />

6/214000-298900 -120.000,00 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/214000-910000 135.737,26 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/240010-298900 -210.000,00 F<strong>in</strong>anzierung AO<br />

6/240010-910000 219.684,86 F<strong>in</strong>anzierung AO HV u. Pflegeheim<br />

6/280000-298900 -120.000,00 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/280000-910000 618.955,00 F<strong>in</strong>anzierung AO (Pflegeheim) und O HH<br />

6/325000-298900 -130.500,00 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/325000-910000 116.700,00 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/363020-298900 -100.000,00 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/363020-910000 91.431,29 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/612000-001000 71.075,80 Grundstückserlös Gutmann - Löfflerweg<br />

6/612000-298900 -350.000,00 F<strong>in</strong>anzierung AO und O HH<br />

6/612000-346000 -940.000,00 F<strong>in</strong>anzierung AO und O HH<br />

6/612000-871000 -120.000,00 Brockenweg nicht durchgeführt/Bruckergasse Landesbaustelle<br />

6/612000-872000 55.142,93 SOG Mittel für Raika-Platz<br />

6/612000-910000 1.005.172,21 F<strong>in</strong>anzierung AO (Pflegeheim) und O HH<br />

6/633000-298900 - 70.000,00 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/633000-910000 64.000,00 F<strong>in</strong>anzierung O HH<br />

6/853000-010000 200.000,00 Verkauf Nagglburg<br />

6/853000-298900 - 85.000,00 F<strong>in</strong>anzierung über Verkauf Nagglburg u. M<strong>in</strong>derausgaben<br />

6/853000-829900 -116.700,00 ke<strong>in</strong>e Zahlungen für Burg Hasegg - ke<strong>in</strong> Zuschuss<br />

6/859410-010003<br />

Ausgaben AO HH<br />

500.000,00 Mehrerlös Verkauf Annaheim<br />

5/163010-010000 152.394,99 E<strong>in</strong>bau der Bezirksfunkzentrale Ersatz Land<br />

5/163010-040000 -500.000,00 Fahrzeug wurde von Land nicht angeschafft<br />

5/212010-010000 60.456,95 Deckensanierung im Zuge des Bauvorhabens<br />

5/280000-346900 500.000,00 vorzeitige Tilgung UMIT Darlehen wegen F<strong>in</strong>anzlage


50<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

HHSt. Betrag Begründung<br />

5/363010-778000 -108.900,00 ke<strong>in</strong>e Anträge<br />

Vorh. Brockenweg nicht durchgeführt, M<strong>in</strong>derausg. bei Lorettostr.,<br />

5/612000-002000 -277.389,79 Bruckerg. u. Zollstr.<br />

5/853000-010000 -201.700,00 ke<strong>in</strong>e Zahlungen für Burg Hasegg<br />

5/853000-910000 146.463,26 Ausgleich KG 1 Sanierung<br />

5/859410-010003 54.689,73 Mehrausgaben, dafür M<strong>in</strong>derausgaben E<strong>in</strong>richtung<br />

5/859410-043003 - 77.670,61 M<strong>in</strong>derausgaben, dafür Mehrausgaben Gebäude<br />

5/859410-298903 -1.198.900,00 Mittel wurden zum Ausgleich anderer AO Vorhaben verwendet<br />

5/859410-910000 1.749.750,79 Ausgleich anderer AO Vorhaben<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen (StR Dr. Haslwanter und<br />

GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

8. Jahresrechnung der Hoheitsverwaltung für das Jahr 2007<br />

Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes übernimmt Vbgm. Schweighofer den<br />

Vorsitz.<br />

GR Schramm-Skoficz gibt als Obfrau des Überprüfungsausschusses nachstehenden<br />

Bericht:<br />

"Hoher Geme<strong>in</strong>derat!<br />

Als erstes möchte ich mich an dieser Stelle bei Herrn Christian Wirtenberger für se<strong>in</strong>e Mithilfe<br />

und Unterstützung bei der Jahresrechnung und auch während des vergangenen Jahres, auch<br />

im Namen des Überprüfungsausschusses, herzlich bedanken.<br />

Und auch bei den Quartalsprüfungen des Überprüfungsausschusses konnten wir uns wie <strong>in</strong> den<br />

vergangenen Jahren von der Genauigkeit und Korrektheit der Arbeit der Buchhaltung überzeugen.<br />

Es gab ke<strong>in</strong>erlei Beanstandungen. Vielen Dank auch an Fr. Heidi Bredl und ihr Team.<br />

Dem Überprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung am 28.02.08 übergeben und <strong>in</strong> der<br />

Sitzung vom 13.03.08 e<strong>in</strong>gehend behandelt.<br />

An dieser Stelle möchte ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit im Überprüfungsausschuss<br />

bedanken.<br />

Zur allgeme<strong>in</strong>en F<strong>in</strong>anzlage:<br />

Im ordentlichen Haushalt stehen E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> der Höhe von € 30.254.317,34, Ausgaben<br />

<strong>in</strong> der Höhe von € 30.200.427,51 gegenüber, das ergibt e<strong>in</strong>en Überschuss <strong>in</strong> der Höhe von<br />

€ 53.889,83<br />

2006 betrug der Überschuss € 59.420,22, 2005 war es e<strong>in</strong> Überschuss von € 151.592,31,<br />

2004 waren es € 1.167,33.<br />

Wir haben 2007 e<strong>in</strong> Maastricht-Ergebnis von € 3.206.587,69, 2006 hatten wir e<strong>in</strong> Maastricht-<br />

Ergebnis von - € 2.648.026,78<br />

2005 betrug das Maastricht-Ergebnis € 772.141,07,<br />

2004 war der Maastricht-Überschuss € 1.114.752,12<br />

Der freie Verfügungsrahmen betrug 2007 € 1.659.299<br />

2006 € 1.554.150,--<br />

2005 € 2.027.392,--<br />

2004 € 1.643.847,--<br />

2003 € 2.260.539,--<br />

2002 € 3.373.659,--


51<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Der Rücklagenstand konnte mit 31.12.2007 auf € 3.551.921,67 gebracht werden, das<br />

gibt e<strong>in</strong> Plus von € 326.218,42 gegenüber dem Vorjahr.<br />

2006 € 3.225.703,25<br />

2005 € 3.679.273,82<br />

2004 € 3.870.286,34<br />

Der Schuldenstand verr<strong>in</strong>gert sich von € 16.986.475,32 auf € 16.241.512,06, und wir kommen<br />

hiermit auf e<strong>in</strong>en Verschuldungsgrad von 22,36%.<br />

Die Erklärung hierfür: Heim III Z<strong>in</strong>sen € 72.750,-- neu<br />

UMIT Darlehen Schuldendienst neu € 160.572,71<br />

Heim I höherer Schuldendienst lt. Tilgungsplan € 81.231,22<br />

Gesamtsumme von € 477.743 Schuldendienst<br />

2006 betrug der Verschuldungsgrad 8,89%.<br />

2005 betrug der Verschuldungsgrad 6,96%<br />

2004 betrug der Verschuldungsgrad 8,72%<br />

2007 kommen wir auf e<strong>in</strong>e Pro-Kopf-Verschuldung von € 1.413,41<br />

2006 waren es € 1.478,24/<strong>Hall</strong>erIn<br />

2005 waren es € 989,22/Kopf<br />

2004 waren es € 673,59/Kopf<br />

Die Gegenüberstellung der Daten mit anderen Geme<strong>in</strong>den (Jahresrechnung 2007) ist der N<strong>iederschrift</strong><br />

als Anlage angeschlossen.<br />

Die Leas<strong>in</strong>graten betragen € 500.036,76 für die HS Dr.Posch<br />

€ 144.000,-- für die Tribüne Sportplatz Lend<br />

€ 196.970,11 für städt. Bauhof<br />

€ 131.313,41 für die städt. Gärtnerei<br />

€ 88.795,50 für Postverteilerzentrum<br />

Gesamtleas<strong>in</strong>graten € 1.061.115,78<br />

Gesamtleas<strong>in</strong>graten 2006 € 826.103,21<br />

Außerordentlichen Haushalt:<br />

2007 werden aus dem Ordentlichen Haushalt an den außerordentlichen Haushalt € 1.061.643,21<br />

zugeführt.<br />

2006 € 705.718,11<br />

2005 € 2.318.962,95<br />

2004 € 1.783.531,23<br />

Größere Außerordentliche Vorhaben 2007 waren:<br />

Feuerwehr<br />

Bezirksfunkzentrale ( wird vom Land erstattet) € 186.000,--<br />

Pumpfahrzeug Restzahlung € 90.000,--<br />

Drehleiter 1. Teilzhlg € 360.000,--<br />

Europahauptschule<br />

Physik und Chemiesaal € 233.000,--<br />

Schule am Rosenhof € 36.000,--<br />

Poly- Küche € 136.000,--<br />

Sanierung KG Fuxmagengasse 2.Teil € 220.000,--<br />

UMIT<br />

Lehrstuhl € 120.000 ,--<br />

Teilweise Tilgung des aufgenommenen Darlehens € 500.000,--<br />

Osterfestival € 60.000,--<br />

Salzlager Nachnutzung € 57.000,--


52<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

SOG € 183.000,--<br />

Straßensanierungen:<br />

Löfflerweg 1 Teil € 289.000,--<br />

Zollstraße € 153.000,--<br />

Lorettostraße € 119.000,--<br />

Rückbau Bruckergasse € 120.000,--<br />

Raikaplatz € 111.000,--<br />

Stadtgraben Sanierung € 40.000,--<br />

Unterführung Heiligkreuzer Feld € 36.000,--<br />

UMIT Weg Zuschuss € 200.000,--<br />

Wildbachverbauung Weißenbach 2.Teil € 64.000,--<br />

Spielgeräte für Parkanlagen € 20.000,--<br />

Friedhof Sanierung € 28.000,--<br />

Mauersanierungen € 70.000,--<br />

Ausf<strong>in</strong>anzierung Heim III € 1.000.000,--<br />

Die Gesamtsumme für den außerordentlichen Haushalt beläuft sich auf € 7.736.819,30.<br />

Der AO-Haushalt wurde zur Gänze aus dem Verkauf Nagglburg, Grundstück am Löfflerweg,<br />

Verkauf Annaheim und durch den Überschuss des ordentlichen Haushaltes f<strong>in</strong>anziert.<br />

Es wurden 2007 ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Darlehen aufgenommen. Im Gegenteil, es wurde das<br />

UMIT-Darlehen um € 500.000 vorzeitig reduziert.<br />

Der Überprüfungsausschuss stellt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung fest, dass trotz großer Vorhaben und<br />

F<strong>in</strong>anzierungen gut und sparsam gearbeitet wurde und empfiehlt daher e<strong>in</strong>stimmig die Entlastung<br />

des Bürgermeisters.<br />

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit."<br />

Vbgm. Schweighofer ist entgegen anderslautender Prognosen der Me<strong>in</strong>ung, dass im<br />

abgelaufenen Jahr viel geschehen sei und die außerordentlichen Vorhaben zum Großteil<br />

verwirklicht worden seien. Auch der Verschuldungsgrad sei im Vergleich mit anderen<br />

Geme<strong>in</strong>den recht gut.<br />

StR Dr. Margreiter stellt fest, dass 2007 wider Erwarten e<strong>in</strong> gutes Jahr gewesen sei.<br />

Nicht zuletzt sei die gute Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres das Ergebnis<br />

e<strong>in</strong>es Bes<strong>in</strong>nungswandels und e<strong>in</strong>es Prozesses des Zue<strong>in</strong>anderf<strong>in</strong>dens. Das sollte man<br />

sich auch künftig zu Herzen nehmen, was jedoch nicht heißen solle, dass ke<strong>in</strong>e politischen<br />

Diskussionen mehr stattf<strong>in</strong>den. Diese sollte man jedoch dort führen, wo es<br />

s<strong>in</strong>nvoll sei und unterlassen, wo es schädlich sei. Dass e<strong>in</strong> gewisser M<strong>in</strong>imalkonsens<br />

gegeben se<strong>in</strong> sollte, habe man <strong>in</strong>zwischen gelernt. Dank der Leistung der Wirtschaft,<br />

wo viele Menschen fleißig arbeiten und durch persönliches Risiko ihren Beitrag zur<br />

Allgeme<strong>in</strong>heit e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, habe sich durch entsprechende Steuerleistung auch die E<strong>in</strong>nahmenseite<br />

sehr gut entwickelt. So sei es auch möglich gewesen, die außerordentlichen<br />

Vorhaben ohne Darlehensaufnahmen auszuf<strong>in</strong>anzieren und noch dazu e<strong>in</strong>en Teil<br />

des ordentlichen Haushaltes mit diesen E<strong>in</strong>nahmen zu f<strong>in</strong>anzieren, was letztlich dazu<br />

geführt hat, dass der Rücklagenstand per Jahresende um den Betrag von € 326.000,--<br />

erhöht werden konnte. Auch E<strong>in</strong>nahmen aus der Geschw<strong>in</strong>digkeitsüberwachung stellten<br />

e<strong>in</strong>en unerwarteten Zufluss dar. All das könnte zur Versuchung führen, das Geld<br />

gleich wieder auszugeben. Hier spiele jedoch der Stadtkämmerer e<strong>in</strong>e wichtige, nicht


53<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

hoch genug e<strong>in</strong>zuschätzende Rolle, der immer wieder mahnende Worte f<strong>in</strong>de und zur<br />

Vorsicht aufrufe. Dem sei Respekt entgegenzubr<strong>in</strong>gen, weil die Warnungen fachlich<br />

fundiert und daher ernst zu nehmen seien. Man sei jedenfalls gut beraten, nicht leichtfertig<br />

zu werden. StR Dr. Margreiter kritisiert an dieser Stelle die Abschaffung der<br />

K<strong>in</strong>dergartengebühren, was jährlich E<strong>in</strong>bußen zwischen € 90.000,-- und € 100.000,--<br />

verursache. Auch hier habe der Kämmerer klar darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass das Geld<br />

woanders e<strong>in</strong>gespart werden müsse. Ebenso habe er bei der Gymnasiumsf<strong>in</strong>anzierung,<br />

<strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich des <strong>Hall</strong>enbades deutliche Worte gesprochen. Dafür sei ihm<br />

Dank und Respekt auszusprechen. Abschließend mahnt StR Dr. Margreiter zur Vorsicht,<br />

zumal sich die Entwicklungen der allgeme<strong>in</strong>en Wirtschaftslage bis auf den <strong>Hall</strong>er<br />

Haushalt durchschlagen würden und sich die F<strong>in</strong>anzlage nicht jedes Jahr so gut wie<br />

2007 darstellen werde. Er schließt sich dem Antrag des Überprüfungsausschusses an,<br />

zumal alle Ausgaben durch Beschlüsse gedeckt seien und spricht sich dafür aus, dem<br />

Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.<br />

Vbgm. Schweighofer hält die Abschaffung der K<strong>in</strong>dergartengebühren für e<strong>in</strong>e weise<br />

Entscheidung zweier Parteien, es sei dies e<strong>in</strong> wesentlicher Beitrag zur Entlastung der<br />

Familien.<br />

GR Ing. Spötl freut sich namens se<strong>in</strong>er Fraktion über die positive Rechnung und dass<br />

viele großartige Projekt verwirklicht worden seien. Er komme jedoch nicht umh<strong>in</strong>, den<br />

Vorwurf, <strong>in</strong> der Vergangenheit schlecht gewirtschaftet zu haben, zu entkräften. Immerh<strong>in</strong><br />

habe die ÖVP vor dem Wahljahr 2004 vorausschauend und vorsorglich gewirtschaftet,<br />

was auch zu e<strong>in</strong>em wesentlich ger<strong>in</strong>geren Verschuldungsgrad geführt habe. Auch<br />

er sei der Me<strong>in</strong>ung, dass die Unternehmen mit ihren Mitarbeitern durch Fleiß und Engagement<br />

dazu beigetragen hätten und es dadurch möglich geworden sei, für die Bevölkerung<br />

gut zu arbeiten. Dieser Bereitschaft gebühre Dank und Anerkennung.<br />

Vbgm. Schweighofer schließt sich dem Dank an, dieser gebühre auch dem Kämmerer<br />

und se<strong>in</strong>en Mitarbeiter<strong>in</strong>nen. Im Übrigen glaubt er, dass man den Spagat für die kommenden<br />

Jahr schaffen werde.<br />

Nach den Bestimmungen der <strong>Tirol</strong>er Geme<strong>in</strong>deordnung ist die Jahresrechnung 2007<br />

vom 14.3. bis 28.3.2008 zur allgeme<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>sicht aufgelegen. E<strong>in</strong>wendungen s<strong>in</strong>d<br />

während dieser Zeit nicht erhoben worden. Die Jahresrechnung wurde am 13.3.2008<br />

vom Überprüfungsausschuss gemäß § 111 TGO der Vorprüfung unterzogen. Dabei haben<br />

sich ke<strong>in</strong>e Beanstandungen ergeben.<br />

Somit ergeht gemäß § 108 Abs. 3 TGO der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Für die Jahresrechnung 2007 wird dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Bürgermeister Vonmetz<br />

ist wegen Befangenheit bei der Abstimmung nicht anwesend).


54<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Vbgm. Schweighofer übergibt den Vorsitz wieder an Bürgermeister Vonmetz und teilt<br />

ihm die Beschlussfassung mit.<br />

Bürgermeister Vonmetz bedankt sich für die Entlastung und schließt sich dem Dank an<br />

den Kämmerer und se<strong>in</strong> Team an und erweitert diesen auch auf den F<strong>in</strong>anzausschuss.<br />

9. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 4.12.2007<br />

betreffend den Bebauungsplan Nr. 15/2007 (Gst 32) und Nr. 8/2007<br />

(Gste 30, 31, GB 81021 Heilig Kreuz II, Heiligkreuzer Feld)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 4.12.2007 wurde der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 15/2007 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt. Dieser Beschluss ist auf Grund von Formalfehlern aufzuheben.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Beschluss betreffend den Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 15/2007 für das Gst 32, GB 81021 Heilig Kreuz II, sowie<br />

Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes Nr.<br />

8/2007 für die Gste 30 und 31, beide GB 81021 Heilig Kreuz II, wird aufgehoben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Schweighofer<br />

ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

10. Aufhebung der Geme<strong>in</strong>deratsbeschlüsse vom 27.3.2007 und 25.9.2007<br />

betreffend den Flächenwidmungsplan Nr. 3/2007<br />

(Gst 15/1, GB 81021 Heilig Kreuz II, Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 27.3.2007 wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2007 von derzeit "Gewerbe-und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs. 1 TROG 2006<br />

<strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)" gemäß § 51 TROG<br />

2006 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Im Zuge des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens wurde seitens der Abteilung<br />

Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung vorgeschlagen,<br />

das Erdgeschoß anstelle "Sonderfläche E<strong>in</strong>kaufszentrum Betriebstyp A, gemäß<br />

§ 49 TROG 2006 mit e<strong>in</strong>er höchstzulässigen Gesamtkundenfläche von 761 m², die<br />

gleichzeitig der Kundenfläche auf der Lebensmittel angeboten werden, entspricht", als<br />

"Sonderfläche Handelsbetrieb" gemäß § 48 a TROG 2006 zu widmen und auf die<br />

Dauer von 2 Wochen (verkürzte Auflagefrist) zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufzulegen.<br />

Mit GR-Beschluss vom 25.9.2007 wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2007 von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs.1 TROG<br />

2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)" gemäß § 51


55<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

TROG 2006 <strong>in</strong> Anlehnung an die Vorgabe der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />

des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung beschlossen.<br />

Im Zuge des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens wurde seitens der Abteilung<br />

Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung festgestellt,<br />

dass e<strong>in</strong>e verkürzte Auflage (2 Wochen) nicht möglich sei. § 64 Abs. 4 TROG 2006<br />

sehe e<strong>in</strong> verkürzte Auflage (nur) dann vor, wenn e<strong>in</strong> Entwurf nach se<strong>in</strong>er Auflegung<br />

geändert wird, weshalb der Erlassungsbeschluss vom 27.3.2007 vor Beschlussfassung<br />

über die verkürzte Auflage aufzuheben wäre.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Beschluss betreffend die Änderung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2007 vom 27.03.2007 von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39<br />

Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)"<br />

gemäß § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />

Ebene 1 (Erdgeschoß) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs. 1 TROG<br />

2006 und "Sonderfläche E<strong>in</strong>kaufszentrum Betriebstyp A" gemäß § 49 TROG 2006<br />

mit e<strong>in</strong>er höchstzulässigen Gesamtkundenfläche von 761 m², die gleichzeitig der Kundenfläche<br />

auf der Lebensmittel angeboten werden entspricht" und<br />

Ebene 2 und darüber (Obergeschoße) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß<br />

§ 39 Abs. 1 TROG 2006, sowie<br />

der Beschluss betreffend die Änderung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2007 vom 25.09.2007 von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39<br />

Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)"<br />

gemäß § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />

Ebene 1 (Erdgeschoß) als "Sonderfläche Handelsbetrieb" gemäß § 48a TROG 2006,<br />

Ebene 2 und darüber (Obergeschoße) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß<br />

§ 39 Abs. 1 TROG 2006,<br />

werden aufgehoben.<br />

Die Änderung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2007 von derzeit<br />

"Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für<br />

Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)" gemäß § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />

Ebene 1 (Erdgeschoß) als "Sonderfläche Handelsbetrieb" gemäß § 48a TROG 2006,<br />

Ebene 2 und darüber (Obergeschoße) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß<br />

§ 39 Abs. 1 TROG 2006,<br />

wird gemäß Planbeilage der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> vom 10.03.2008 auf die<br />

Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG<br />

2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Schweighofer


56<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

11. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gst 42/2 und Teilfläche Gst 74, beide GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

(Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Neugestaltung der Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke im<br />

Kreuzungsbereich der B 171 und für die Errichtung der Fußgängerunterführung auf<br />

Gst 42/2, GB 81021 Heilig Kreuz II, wurden Grundgrenzen geändert. Um e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Widmung entsprechend des nunmehrigen Grenzverlaufes zu erzielen ist e<strong>in</strong>e<br />

Umwidmung erforderlich.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2008 von Teilflächen des Gst 42/2,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II, von derzeit Kenntlichmachung überörtlicher Verkehrsanlagen<br />

"Landesstraße B171" bzw. "Hauptbahnen der ÖBB" <strong>in</strong> "Gewerbe- und Industriegebiet"<br />

gemäß § 39 Abs. 1 TROG 2006 und Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 74,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II, von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39<br />

Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Kenntlichmachung überörtliche Verkehrsanlage "Landesstraße<br />

B171" gemäß vorliegendem Plan vom 13.3.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Schweighofer<br />

ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

12. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 8/2008 betreffend Gste 42/2 und 15/2, beide GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

(Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes dient zur Verwirklichung e<strong>in</strong>er Projektänderung<br />

des Verwaltungsgebäudes der <strong>Tirol</strong>er Versicherung. Da das Gebäude höher errichtet<br />

werden soll, wird <strong>in</strong> Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6/2007 der gegenständliche<br />

Bebauungsplan dah<strong>in</strong>gehend geändert, dass für den Planungsbereich die<br />

besondere Bauweise mit e<strong>in</strong>er zw<strong>in</strong>genden Situierung der Gebäude im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

maximale Ausdehnung sowie die Geschoßhöhen und die höchsten Gebäudepunkte<br />

festgelegt werden. Für die Errichtung der Fußgängerunterführung auf Gst 42/2,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II, wurden die Grundgrenzen geändert. Auf Grund der Grenzänderung<br />

wird auf die Festlegung der Straßenfluchtl<strong>in</strong>ie und der Baufluchtl<strong>in</strong>ie im<br />

westlichen Bereich verzichtet.


57<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.8/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 17.3.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

StR Dr. Haslwanter merkt kritisch an, dass <strong>in</strong> letzter Zeit immer häufiger schlampige<br />

E<strong>in</strong>reichpläne vorgelegt und im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> Änderungen beantragt würden. Solchen<br />

Vorgangsweisen sei künftig e<strong>in</strong> Riegel vorzuschieben, <strong>in</strong>dem den Architekten sorgfältigeres<br />

Planen aufzutragen sei. Weiters sei im gegenständlichen Antrag e<strong>in</strong>e massive<br />

Erhöhung des Treppenturmes um 3,60 m auf e<strong>in</strong>e Gebäudehöhe von <strong>in</strong>sgesamt 18 m<br />

vorgesehen. Dies ersche<strong>in</strong>e ihr deutlich zu hoch, auch der Ortsplaner könne dies aus<br />

raumplanerischer Sicht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>ster Weise befürworten. Aus den angeführten Gründen<br />

kann StR Dr. Haslwanter dem Antrag daher ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

GR Schramm-Skoficz bestätigt die Me<strong>in</strong>ung des Raumplaners. Im Übrigen sei man von<br />

der ursprünglich vorgesehenen Erhöhung um 60 cm <strong>in</strong>zwischen auf über 1 m gekommen.<br />

Auch sie könne daher dem Antrag ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 15:4 Stimmen angenommen (Vbgm.Schweighofer ist<br />

bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

13. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 7/2008 betreffend Gst 805/7, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 29.6.2004 wurde der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes, ausgenommen die Altstadt, auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Um den beabsichtigten Neubau e<strong>in</strong>es Metallgroßhandels mit Hochregallager, Produktionshalle<br />

sowie Büroräumlichkeiten auf dem gegenständlichen Grundstück zu ermöglichen,<br />

ist die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes zur Schaffung der erforderlichen<br />

rechtlichen Grundlagen notwendig. Die Festlegungen des Entwurfes der<br />

Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend<br />

die Baulandflächen des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong>, ausgenommen<br />

die Altstadt, bleiben unverändert. Ergänzend dazu werden die Lage der Höhenbezugspunkte<br />

sowie die Abstände der Baufluchtl<strong>in</strong>ien im Plan als Orientierungshil-


58<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

fe dargestellt. Da es sich hierbei gemäß § 65 Abs. 3 TROG 2006 um e<strong>in</strong>e Änderung<br />

des Entwurfes nach se<strong>in</strong>er Auflage handelt, wird die Auflegungsfrist auf zwei Wochen<br />

herabgesetzt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 7/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 10.3.2008 wird auf die<br />

Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG<br />

2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 7/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

14. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

Das Gst 805/7 <strong>in</strong> EZ 2005, GB 81007 <strong>Hall</strong>, gelegen an der Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße,<br />

war bis 31.12.2007 an die Firma Isosport als Parkplatz verpachtet. Nunmehr soll die<br />

Liegenschaft an die Firma Manfred Mayr Metallgroßhandel verkauft werden.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Dem Verkauf des Gst 805/7, GB 81007 <strong>Hall</strong>, im Ausmaß von 2.683 m² an die Firma<br />

Manfred Mayr Metallgroßhandel, zum Kaufpreis von € 265,--/m², durch die Stadt <strong>Hall</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> Immobilien GmbH wird die Zustimmung erteilt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

15. Umbesetzung e<strong>in</strong>es Mitgliedes der Bürgermeisterliste VP <strong>Hall</strong><br />

im Aufsichtsrat der Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> Beteiligungs AG<br />

§ 87 Abs.1 Aktiengesetz schreibt zw<strong>in</strong>gend vor, dass die Bestellung des ersten Aufsichtsrates<br />

nur bis zur Beendigung der ersten Hauptversammlung, die nach Ablauf<br />

e<strong>in</strong>es Jahres seit der E<strong>in</strong>tragung der Gesellschaft <strong>in</strong> das Firmenbuch zur Beschlussfassung<br />

über die Entlastung stattf<strong>in</strong>det, gilt. Es ist daher erforderlich, e<strong>in</strong>e Hauptversammlung<br />

e<strong>in</strong>zuberufen, damit die Aufsichtsratsmitglieder wiederum von der Hauptversammlung<br />

gewählt werden können. Im H<strong>in</strong>blick auf die Bestimmung des § 10<br />

Abs. 3 der Satzung der Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> Beteiligungs AG hat vor der Durchführung<br />

der Hauptversammlung zur Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Geme<strong>in</strong>derat e<strong>in</strong>en<br />

Vorschlag für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder zu erstatten.


59<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Gemäß § 10 Abs.3 der Satzung werden folgende Personen für die Wahl <strong>in</strong> den Aufsichtsrat<br />

vorgeschlagen:<br />

Geme<strong>in</strong>deratspartei "Bürgermeisterliste VP <strong>Hall</strong>"<br />

Ing. Mag. Norbert Blaha<br />

Mag. Gerhard Habtmann<br />

DI Dr. Heribert F<strong>in</strong>k<br />

Geme<strong>in</strong>deratspartei "Für <strong>Hall</strong>"<br />

Dir. Josef Graber<br />

Dr. Johannes Margreiter<br />

Geme<strong>in</strong>deratspartei "<strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten"<br />

Gerhard Mimm<br />

Mag. Monika Manzl<br />

Sämtliche Vorschläge s<strong>in</strong>d mit den erforderlichen Unterschriften versehen und werden<br />

ohne E<strong>in</strong>wand zur Kenntnis genommen.<br />

16. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

Es berichtet GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er.<br />

Auf Grund des ständigen Verparkens im Bereich des Vorplatzes beim GH Bretze (Salzburger<br />

Straße), der Zufahrten zu den bestehenden Garagen und des Gehsteiges, ist es<br />

notwendig, das Parken am gesamten Platz zu verbieten.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Auf Grund des vorliegenden Verordnungsentwurfes wird gemäß §§ 43 Abs. 1, 44<br />

Abs.1 und 94d Z.4 lit.a StVO 1960 das Parken an der Salzburger Straße (B171), am<br />

Vorplatz zu den Objekten Salzburger Straße 3, 5 und 7, am gesamten Platz, verboten.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

17.1. GR Kolbitsch zeigt sich erfreut darüber, dass nach mehrmaligen Versuchen<br />

nunmehr im Sozialausschuss e<strong>in</strong> Grundsatzbeschluss zur Installierung e<strong>in</strong>es<br />

Sozialladens gefasst worden sei.<br />

Vbgm. Schweighofer zeigt auf, dass der <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung am<br />

22.1.2008 von GR Dr. Schiffner gestellte diesbezügliche Antrag erst Ende Feb-<br />

ruar im Sozialamt e<strong>in</strong>gelangt und e<strong>in</strong>e Behandlung im Sozialausschuss daher<br />

erst am 11.3. erfolgt sei. Darüber h<strong>in</strong>aus seien die diesbezüglichen Vorstellun-<br />

gen der Rettung erst am 8.3. schriftlich vorgelegen. Dabei sei seitens der Ret-<br />

tung u.a. vorgesehen, den Sozialladen lediglich am Samstag, von 17.00 bis<br />

18.00 Uhr zu öffnen. Weiters werde, abgesehen von erwarteten städtischen<br />

Zuschüssen, gewünscht, dass seitens der Stadtgeme<strong>in</strong>de mit diversen Handels-<br />

ketten h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Hilfestellung bzw. Belieferung dieses Sozialmarktes


60<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Kontakt aufgenommen werden solle. Dies sei allerd<strong>in</strong>gs Aufgabe des Bürger-<br />

meisters und nicht die des Sozialreferenten. Im Übrigen sei das vorliegende<br />

Konzept der Rettung sehr dürftig. Vbgm. Schweighofer hält aus se<strong>in</strong>er Sicht<br />

fest, dass e<strong>in</strong> solcher Sozialmarkt nur e<strong>in</strong> m<strong>in</strong>imaler Beitrag zur Armutsbekämp-<br />

fung se<strong>in</strong> könne, die wirklichen Probleme lägen <strong>in</strong> anderen Bereichen, wie<br />

Wohnraum- und Energiekosten oder W<strong>in</strong>terbekleidung, was oft schwer bis gar<br />

nicht zu f<strong>in</strong>anzieren sei. Grundsätzlich könne man jedoch der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es<br />

Sozialmarktes zustimmen, egal mit welchem Betreiber. Mit den Details werde<br />

man sich jedoch noch weiter beschäftigen müssen, um die entsprechenden Ent-<br />

scheidungen treffen zu können.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist darauf h<strong>in</strong>, dass es derzeit um e<strong>in</strong>e Grundsatz-<br />

entscheidung gehe und über die Details gesondert zu entscheiden se<strong>in</strong> werde.<br />

17. 2. GR Sürth berichtet, dass nach ihren Informationen für die Nachmittagsbetreu-<br />

ung der Schule am Rosenhof im Leopold<strong>in</strong>um ke<strong>in</strong>e geeigneten Räume zur Ver-<br />

fügung gestellt werden könnten und ersucht den Bürgermeister, diesbezüglich<br />

mit den Franziskanern Gespräche aufzunehmen.<br />

17. 3. GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i br<strong>in</strong>gt vor, dass es im Zuge der geplanten Erhöhung des<br />

Schulgeldes am Gymnasium wichtig sei, Befreiungs- bzw. Ermäßigungsregelun-<br />

gen für soziale Härtefälle sicherzustellen und stellt den Antrag, dass sich der<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss mit diesem Thema befassen und e<strong>in</strong> entsprechendes Konzept<br />

erstellen solle.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist diesen Antrag auch dem Schulausschuss zu.<br />

Vbgm. Schweighofer verweist auf die bereits bestehende Schulgeldbefreiung<br />

analog zur K<strong>in</strong>dergartengebühren- und Musikschulgebührenbefreiungsregelung.<br />

Für GR Ing. Spötl s<strong>in</strong>d angesichts der gefassten Grundsatzbeschlüsse auch sol-<br />

che Regelungen neu zu beschließen.<br />

17. 4. StR Dr. Haslwanter schlägt vor, die Geme<strong>in</strong>deratsprotokolle auf die Homepage<br />

der Stadtgeme<strong>in</strong>de zu stellen und sieht dies als Service am Bürger.<br />

17. 5. GR Ing. Spötl merkt kritisch an, dass das Problem Breitweg immer noch nicht<br />

im Verkehrsauschuss behandelt worden sei und stellt den Antrag, diese Thema-<br />

tik bei der nächsten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses auf die<br />

Tagsordnung zu setzen und mit Fachleuten und Vertretern der Geme<strong>in</strong>de Ab-<br />

sam, unter E<strong>in</strong>beziehung der Erfahrungen der betroffenen Bevölkerung, e<strong>in</strong>e<br />

Lösung zur Sicherheit der dortigen Bewohner zu f<strong>in</strong>den.


61<br />

35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz berichtet, dass er diesbezüglich mit dem Absamer Bür-<br />

germeister gesprochen habe und dieser ihm Unterstützung und Hilfestellung bei<br />

der Lösungsf<strong>in</strong>dung angeboten habe.<br />

17.6. Auf die Anfrage von GR Mag. Öztürk betreffend die geplanten Umbaumaßnah-<br />

men an der Kreuzung Unterer Stadtplatz berichtet Bürgermeister Vonmetz, dass<br />

dieses Thema nicht neu sei und die Notwendigkeit nach wie vor gegeben sei.<br />

Er habe bereits beim Land dah<strong>in</strong>gehend vorgesprochen, als erster Schritt werde<br />

e<strong>in</strong>e Machbarkeitsstudie <strong>in</strong> Auftrag gegeben, deren Kosten zwischen Land und<br />

Stadt geteilt werden sollten. Aus dieser Studie solle <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie hervorgehen,<br />

ob der erforderliche Platzbedarf für e<strong>in</strong> solches Projekt gegeben und die techni-<br />

sche Umsetzung e<strong>in</strong>er Unterführung überhaupt möglich sei. In weiterer Folge<br />

werde die grundsätzliche Möglichkeit, <strong>in</strong>sbesondere die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>es sol-<br />

chen Projektes zu beraten se<strong>in</strong>. Es wäre dies nicht nur für <strong>Hall</strong>, sondern auch<br />

für die umliegenden Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>teressante Lösung und e<strong>in</strong> Beitrag zur<br />

Verkehrsentlastung. Man sollte daher die Nachbargeme<strong>in</strong>den dafür <strong>in</strong>teressieren<br />

und sie zu e<strong>in</strong>er Mitf<strong>in</strong>anzierung animieren.<br />

17. 7. GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i spricht namens des Alpenvere<strong>in</strong>s die E<strong>in</strong>ladung zum Auf-<br />

takt des Boulder-Weltcups, am 18./19. April 2008, im Salzlager, aus. Diese<br />

Veranstaltung werde bereits zum dritten Mal <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> durchgeführt und sei von<br />

<strong>in</strong>sgesamt 7 Bewerben die e<strong>in</strong>zige <strong>in</strong> Österreich.<br />

Da ke<strong>in</strong>e weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Vonmetz die Sitzung<br />

um 20.00 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

GR Ernst Eppenste<strong>in</strong>er eh. Leo Vonmetz eh.<br />

GR Barbara Sürth eh.<br />

Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.


N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 36. Sitzung des GEMEINDERATES, am Mittwoch, 14. Mai 2008, um 18.00<br />

Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mag. Yavuzhan Öztürk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

GR-Ersatzmitglied Gerhard Mimm<br />

GR-Ersatzmitglied He<strong>in</strong>z Zimmermann<br />

entschuldigt: Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Protokoll- GR Maria Meister<br />

unterfertiger: GR Mag. Yavuzhan Öztürk<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


63<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 31.3.2008<br />

2. Neufassung des Musikschulvertrages<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

3. Abschluss e<strong>in</strong>es Kaufvertrages mit der Firma Felder KG betreffend Gst 113,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

4. Bestellung von zwei Geme<strong>in</strong>devertretern <strong>in</strong> das Kuratorium Lambichler Jugendhaus<br />

(Park In)<br />

5. Aufnahme e<strong>in</strong>es Kontokorrentkredites zur Zwischenf<strong>in</strong>anzierung des Bauvorhabens<br />

Sanierung und Umbau "Seniorenwohnen im Stiftsgarten"<br />

6. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste 557/3, 557/4, 557/5, 549 und 550, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere<br />

Lend)<br />

7. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 557/3, 557/4, 549, 550, .459, .570 und Teilflächen der<br />

Gste 554/3 und 557/5, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Post-/Schmölzgründe, Glashüttenareal)<br />

8. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />

9. Auflegung der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

10. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

11. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 9/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

12. Auftragsvergaben<br />

13. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

14. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 31.3.2008<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 31.3.2008 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.


64<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

2. Neufassung des Musikschulvertrages<br />

Im zur Beschlussfassung vorliegenden neuen Musikschulvertrag wurden primär die<br />

Berechnung der Kostenbeiträge der Vertragsgeme<strong>in</strong>den geändert und die verschiedenen<br />

Übere<strong>in</strong>künfte vere<strong>in</strong>heitlicht. Seit 1997/98 wurde e<strong>in</strong> Betrag von € 363,36/Schüler/<br />

Schuljahr e<strong>in</strong>gehoben. Von den Exposituren Absam und Thaur war für jene Schüler, die<br />

<strong>in</strong> der Expositur <strong>in</strong> ihrer Heimatgeme<strong>in</strong>de unterrichtet wurden, €<br />

218,02/Schüler/Schuljahr, von der Geme<strong>in</strong>de Mils für alle Musikschüler €<br />

272,52/Schüler/Schuljahr zu be-zahlen. Nunmehr wird für jeden Schüler der gleiche<br />

Betrag vorgeschrieben, allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d die Expositurgeme<strong>in</strong>den berechtigt, die Raum-<br />

und Materialkosten der jeweiligen Expositur <strong>in</strong> Abzug zu br<strong>in</strong>gen. Basis für die Ermittlung<br />

dieser Kosten bilden die Raum- und Materialkosten pro m² der städtischen Musikschule.<br />

Daher wird es <strong>in</strong> H<strong>in</strong>kunft für die Expositurgeme<strong>in</strong>den nicht mehr von Bedeutung<br />

se<strong>in</strong>, ob e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d den Unterricht <strong>in</strong> der eigenen Geme<strong>in</strong>de oder <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> besucht. Die<br />

Errechnung der Kosten pro Schüler/ Schuljahr wird <strong>in</strong> Anlehnung an die Berechnung der<br />

Hauptschulbeiträge erfolgen. 87,09 % davon werden den Vertragsgeme<strong>in</strong>den zur Bezahlung<br />

vorgeschrieben. Für das laufende Schuljahr wird die e<strong>in</strong>zuhebende Kopfquote<br />

€ 438,--/Schüler betragen, für die Raum- und Materialkosten werden €<br />

132,09/m² von den Expositurgeme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Anrechnung gebracht. Ab dem nächsten<br />

Jahr werden die Raum- und Materialkosten sowie der zu leistende Kostenbeitrag pro<br />

Schüler auf Basis der Rechnungsabschlüsse jährlich neu festgelegt.<br />

Es ergeht daher der Antrag zu beschließen wie folgt:<br />

Der Abschluss des Musikschulvertrages zwischen der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> und den<br />

Geme<strong>in</strong>den Absam, Ampass, Gnadenwald, Mils, Thaur und Tulfes gemäß vorliegendem<br />

Entwurf vom 6.5.2008 wird genehmigt.<br />

GR Sürth freut sich über das nunmehr vorliegende Vertragswerk, <strong>in</strong> welchem die Leistungen<br />

der Geme<strong>in</strong>den klar geregelt seien und das der Stadt <strong>Hall</strong> auch höhere E<strong>in</strong>nahmen<br />

br<strong>in</strong>ge.<br />

StR Dr. Margreiter bezeichnet das Musikschulwesen als e<strong>in</strong>e der gut funktionierenden<br />

kulturellen E<strong>in</strong>richtungen im Land <strong>Tirol</strong>. Das Musikschulgesetz sehe e<strong>in</strong>erseits das<br />

Landesmusikschulwerk vor, andererseits biete es die Möglichkeit der E<strong>in</strong>richtung von<br />

Geme<strong>in</strong>demusikschulen. Als das Musikschulwesen auf e<strong>in</strong>e rechtliche Basis gestellt<br />

worden sei und zu e<strong>in</strong>er deutlichen Qualitätsverbesserung geführt habe, habe man<br />

sich entschieden, die städtische Musikschule weiterzuführen. Zwischen 1993 und<br />

1995 seien mit jenen Geme<strong>in</strong>den Verträge abgeschlossen worden, die für den Besuch<br />

ihrer Schüler <strong>in</strong> der städtischen Musikschule e<strong>in</strong>en Kostenbeitrag zu leisten haben,<br />

weil trotz E<strong>in</strong>hebung der Musikschulgelder die Musikschule e<strong>in</strong>es Zuschusses aus dem<br />

Geme<strong>in</strong>debudget bedürfe. Die Geme<strong>in</strong>debeiträge seien trotz vertraglich festgelegter<br />

Wertsicherungsklausel <strong>in</strong> den letzten Jahren nicht angehoben worden, weshalb nun


65<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

Verhandlungen mit den betroffenen Geme<strong>in</strong>den aufgenommen worden seien, um e<strong>in</strong>e<br />

neue vertragliche Basis zu schaffen. Diese Gespräche seien von großem Entgegenkommen<br />

der Geme<strong>in</strong>den getragen worden, obwohl dies mit e<strong>in</strong>er empf<strong>in</strong>dlichen Anhebung<br />

der Kostenbeiträge verbunden sei. Dafür sei ihnen der besondere Dank auszusprechen,<br />

ebenso dem Musikschuldirektor für se<strong>in</strong> Engagement <strong>in</strong> dieser Sache. Es sei<br />

erfreulich, dass sich die Geme<strong>in</strong>den dazu bekannt haben, sich der städtischen Musikschule<br />

<strong>Hall</strong> anzuschließen und nicht dem Landesmusikschulwerk beizutreten. Durch<br />

die festgelegte Kopfquote <strong>in</strong> der Höhe von € 438,-- sowie deren Anpassung auf Grund<br />

der Rechnungsergebnisse sei sichergestellt, dass der tatsächliche, von der Stadt für<br />

die Schüler aus Nachbargeme<strong>in</strong>den vorf<strong>in</strong>anzierte Aufwand von den Geme<strong>in</strong>den anteilsmäßig<br />

mitgetragen werde. Für die Exposituren Absam, Mils und Thaur sei durch<br />

den Abzug der Kosten von der Quote e<strong>in</strong> gerechter Kostenausgleich vorgesehen. Der<br />

vorliegende Vertrag sei beispielhaft, richtungsweisend und e<strong>in</strong>e positive Grundlage für<br />

den Erhalt der städtischen Musikschule. Für die <strong>in</strong>tensive Zusammen- und Vorbereitungsarbeit<br />

seien <strong>in</strong>sbesondere dem Leiter der F<strong>in</strong>anzverwaltung sowie dem Leiter des<br />

Schulamtes Dank und Anerkennung auszusprechen.<br />

Vbgm.Dr. Posch ist sehr froh und dankbar, dass mit diesem Vertrag der Erhalt der<br />

städtischen Musikschule sichergestellt sei. Die städtische Musikschule weiterzuführen<br />

und sich nicht dem Landesmusikschulwerk anzuschließen, sei aus ihrer Sicht damals<br />

die richtige Entscheidung gewesen. Dadurch sei auch der Erhalt von Selbständigkeit<br />

und E<strong>in</strong>flussmöglichkeit gewährleistet. Die Qualität der Musikschule mit etwa 1.000<br />

Schülern und die Tatsache, dass der Besuch für niemanden verpflichtend sei, spreche<br />

für sich. An dieser Stelle sei auch dem Direktor und der gesamten Lehrerschaft der<br />

Dank auszusprechen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

3. Abschluss e<strong>in</strong>es Kaufvertrages mit der Firma Felder KG<br />

betreffend Gst 113, GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Auf Grund des zwischen der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> und der Firma Felder KG<br />

bestehenden Mietvertrages vom 10.9.2004 hat die Felder KG die vertragsgegenständ-<br />

liche Teilfläche des Gst 113 seit 1.6.2004 von der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> <strong>in</strong> Be-<br />

stand genommen, wobei die Mietgegenstände dieses Mietvertrages auf Grund e<strong>in</strong>er<br />

zwischenzeitlich vorgenommenen Grundbuchsneuordnung noch anders bezeichnet<br />

s<strong>in</strong>d. In Pkt.13 dieses Mietvertrages wird der Firma Felder KG u.a. das Recht zum An-<br />

kauf der Bestandflächen e<strong>in</strong>geräumt. E<strong>in</strong>e weitere, Gegenstand dieses Mietvertrages<br />

vom 10.9.2004 bildende Teilfläche ist bereits mit Tauschvertrag vom 2./3.8.2006 <strong>in</strong><br />

das Eigentum der Felder KG übergegangen. Der Abschluss des gegenständlichen Kauf-<br />

vertrages erfolgt <strong>in</strong> Ausübung des erwähnten, <strong>in</strong> Pkt.13 des Mietvertrages vere<strong>in</strong>bar-<br />

ten Optionsrechtes. Das <strong>in</strong> Pkt. 15 dieses Mietvertrages vere<strong>in</strong>barte Vorkaufsrecht an


66<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

der Liegenschaft EZ 1677, GB 81007 <strong>Hall</strong>, zu Gunsten der Felder KG bleibt aufrecht.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist der Mietvertrag vom 10.9.2004 mit Wirkung ab 1.7.2008 gegen-<br />

standslos (ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Felder KG auch die öffentlichen Abga-<br />

ben <strong>in</strong> ihre Zahlungspflicht). E<strong>in</strong>vernehmlich wird festgestellt, dass die Pflicht zur<br />

Mietz<strong>in</strong>szahlung rückwirkend ab 1.1.2008 somit erloschen ist.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Abschluss des vorliegenden Kaufvertrages zwischen der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Tirol</strong> und der Firma Felder KG betreffend den Verkauf des Trennstückes 2 aus<br />

Gst 113, GB 81021 Heilig Kreuz II, <strong>in</strong> EZ 1677, GB 81007 <strong>Hall</strong>, im Ausmaß von<br />

3.532 m² an die Firma Felder KG durch die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong>, zum Preis von<br />

€ 495.000,-- wird genehmigt.<br />

StR Dr. Margreiter ergänzt, dass mit diesem Liegenschaftsverkauf e<strong>in</strong> Teil der Sanierung<br />

des Gymnasiums f<strong>in</strong>anziert werden könne.<br />

StR Mag. Wiener betont, dass die Firma Felder immer ihre Verpflichtungen gegenüber<br />

der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>gehalten habe und man ihr daher auch bei ihren Expansionsplänen<br />

entgegen kommen solle. Der gegenständliche Liegenschaftsverkauf sei jedenfalls zu<br />

begrüßen, auch angesichts der vielen Arbeitsplätze, die die Firma Felder bereitstelle<br />

und künftig noch schaffen werde.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

4. Bestellung von zwei Geme<strong>in</strong>devertretern<br />

<strong>in</strong> das Kuratorium Lambichler Jugendhaus (Park In)<br />

Mit Kuratoriumsvertrag vom 17.9.1993 zwischen der Röm.-Kath.Stadtpfarrkirche<br />

St. Nikolaus <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> und der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> wird die Verwaltung des<br />

Lambichler Jugendhauses e<strong>in</strong>em Kuratorium übertragen, das sich aus <strong>in</strong>sgesamt fünf<br />

Personen zusammensetzt. Zwei Kuratoriumsmitglieder werden von der Stadtgeme<strong>in</strong>-<br />

de, zwei weitere von der Pfarre, jeweils auf die Dauer von fünf Jahren, bestellt. Das<br />

weitere Mitglied des Kuratoriums, dem die Funktion als Vorsitzender zukommt, ist<br />

vom Bürgermeister der Stadtgeme<strong>in</strong>de im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem Pfarrer der Pfarre<br />

St. Nikolaus auf die Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Die Funktionsdauer dieser<br />

bestellten Personen ist bereits abgelaufen, weshalb e<strong>in</strong>e Neubestellung der ersten<br />

zwei Kuratoriumsmitglieder durch den Geme<strong>in</strong>derat erforderlich ist.<br />

Es ergeht daher folgender Antrag:<br />

Unter s<strong>in</strong>ngemäßer Anwendung des § 83 Abs.1 <strong>Tirol</strong>er Geme<strong>in</strong>dewahlordnung -<br />

TGWO werden folgende zwei Personen von der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> auf<br />

die Dauer von fünf Jahren zu Mitgliedern des Kuratoriums Lambichler Jugendhaus<br />

(Park In) bestellt:


67<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

Geme<strong>in</strong>deratsfraktion Bürgermeisterliste VP <strong>Hall</strong>: Irmgard Wolf<br />

Geme<strong>in</strong>deratsfraktion "Für <strong>Hall</strong>": Mag. Bernhard Bucher<br />

GR L<strong>in</strong>denberger bezeichnet das Park In als e<strong>in</strong> tirolweites Erfolgs- und Herzeigemodell<br />

und richtet an dieser Stelle den Dank an das Mitarbeiterteam sowie die bisherigen und<br />

künftigen Mitglieder des Kuratoriums. Nicht nur gute Mitarbeiter, sondern auch die<br />

Bereitstellung entsprechender f<strong>in</strong>anzieller Mittel würden e<strong>in</strong> erfolgreiches Arbeiten ermöglichen.<br />

Mit e<strong>in</strong>em jährlichen Budget von € 160.000,-- liege man im Spitzenfeld.<br />

Wichtig sei auch, dass sich die Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>haltlich und programmatisch möglichst<br />

wenig e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>ge. Der Familie-, Jugend- und Sportausschuss werde sich jedoch noch<br />

mit dem Jugendhausvertrag befassen, zumal sich <strong>in</strong> den letzten 15 Jahren e<strong>in</strong>iges<br />

verändert habe. Auch sollte man die Funktionsperioden des Kuratoriums an die Geme<strong>in</strong>deratsperioden<br />

angleichen. Primär sollte jedoch die Offenheit für das Team weiterh<strong>in</strong><br />

garantiert werden und die Beratungstätigkeit <strong>in</strong> allen gesellschaftspolitischen<br />

Bereichen auch vertraglich geregelt se<strong>in</strong>.<br />

Bürgermeister Vonmetz hält fest, dass Jugendarbeit <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> Tradition habe und er<strong>in</strong>nert<br />

an E<strong>in</strong>richtungen wie "Pletzerwiese" oder "Gufl". Dieses Vermächtnis werde im "Park<br />

In" weitergeführt, welches sich zu e<strong>in</strong>em Vorzeigehaus entwickelt habe. Allen, die<br />

sich dort bemühen, sei es als Mitarbeiter oder Funktionär, gebühre der Dank.<br />

Die Nom<strong>in</strong>ierungen werden ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.<br />

5. Aufnahme e<strong>in</strong>es Kontokorrentkredites zur Zwischenf<strong>in</strong>anzierung des<br />

Bauvorhabens Sanierung und Umbau "Seniorenwohnen im Stiftsgarten"<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 31.3.2007 wurden die Generalsanierung und der Umbau des<br />

Westtraktes Haus im Stiftsgarten "Seniorenwohnen im Stiftsgarten" mit e<strong>in</strong>em Gesamt<strong>in</strong>vestitionsvolumen<br />

<strong>in</strong> der Höhe von € 1,900.000,-- genehmigt. Bereits mit<br />

GR-Beschluss vom 4.12.2007 wurde die Zwischenf<strong>in</strong>anzierung dieses Bauvorhabens<br />

mittels Kontokorrentkredit bei der <strong>Tirol</strong>er Sparkasse Bank AG mit e<strong>in</strong>em Kreditrahmen<br />

<strong>in</strong> der Höhe von € 1,7 Mio. genehmigt.<br />

Nunmehr ergeht jedoch der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

1. Der GR-Beschluss vom 4.12.2007 (Vergabe der Zwischenf<strong>in</strong>anzierung an die<br />

<strong>Tirol</strong>er Sparkasse) wird aufgehoben.<br />

2. Die Vergabe der Zwischenf<strong>in</strong>anzierung an die Raiffeisen Regionalbank mit e<strong>in</strong>em<br />

Kreditrahmen von € 1,700.000,-- zu folgenden Konditionen wird genehmigt:<br />

Z<strong>in</strong>ssatz: 3-Monats-Euribor plus Aufschlag von 0,08 %-Punkten<br />

Z<strong>in</strong>ssatzanpassung: vierteljährlich im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

Spesen € 15,--/Quartal<br />

Laufzeit: bis 31.12.2008


68<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

Vbgm.Dr. Posch hält fest, dass man das Thema Betreutes Wohnen <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> bereits sehr<br />

früh erkannt habe und begrüßt daher auch die geplanten Sanierungsmaßnahmen, um<br />

das Gebäude auf e<strong>in</strong>en zeitgemäßen Stand zu br<strong>in</strong>gen. Das Verständnis zwischen den<br />

Generationen und die Wertschätzung gegenüber alten Menschen sei auch e<strong>in</strong> Anliegen<br />

der ÖVP. H<strong>in</strong>sichtlich der F<strong>in</strong>anzierungsform enthalte sie sich jedoch der Stimme.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 19:2 Stimmenthaltungen angenommen.<br />

6. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste 557/3, 557/4, 557/5, 549 und 550,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Untere Lend)<br />

Es berichtetet StR Dr. Margreiter<br />

Für die Bebauung des Post-/Schmölz-/Glashüttenareales wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb ausgeschrieben,<br />

aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung<br />

für die Realisierung des Wettbewerbes zu schaffen, da die Kenntlichmachung der Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de sich im Vergleich zum rechtskräftigen Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 5/2007 ändert.<br />

Mit GR-Beschluss vom 26.2.2008 wurde der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 2/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme von Dr. Gernot W<strong>in</strong>kler,<br />

Rechtsabteilung der geme<strong>in</strong>nützigen Wohnungsbau- und Siedlungs GmbH Alpenländische<br />

Heimstätte, <strong>in</strong> Vertretung der geme<strong>in</strong>nützigen Wohnbauträger Neue Heimat<br />

<strong>Tirol</strong>, TIGEWOSI, WE und Alpenländische Heimstätte e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme wird e<strong>in</strong>gewendet, dass im Flächenwidmungsplan im nordöstlichen<br />

Bereich des neu zu bildenden Grundstückes 557/10 e<strong>in</strong>e rechtw<strong>in</strong>klig dreieckige<br />

Fläche als Vorbehaltsfläche für Grün- und Sportanlagen ausgewiesen werde. Die bezeichnete<br />

Fläche soll jedoch ebenfalls die Widmung Wohngebiet aufweisen, um das<br />

Stadtteilentwicklungskonzept Untere Lend des Architektenbüros "Querkopf" realisieren<br />

zu können.<br />

Dem wird entsprochen und ergänzend festgestellt, dass der nordöstliche Bereich des<br />

neu zu bildenden Grundstückes 557/10 als Vorbehaltsfläche objektgeförderter Wohnbau<br />

zu widmen ist, da das gesamte zu bebauende Areal diese Widmung bereits aufweist.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008 betreffend Teilflächen der<br />

Gste 557/3 und 557/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Vorbehaltsfläche objektgeförderter<br />

Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs.1 lit.b TROG 2006 bzw. "Vorbehaltsfläche<br />

Grün- und Sportanlagen (VGrSa)" gemäß § 52 Abs. 1 lit. a TROG 2006 bzw.<br />

"Sonderfläche Parkplatz (SPa)" gemäß § 43 Abs. 1 lit.a TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung<br />

"Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)" <strong>in</strong> "Vorbehaltsfläche objektgeförderter<br />

Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs. 1 lit.b TROG 2006 bzw. "Vorbehaltsfläche Grün-


69<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

und Sportanlagen (VGrSa)" gemäß § 52 Abs. 1 lit.a TROG 2006 bzw. "Sonderfläche<br />

Parkplatz (SPa)" gemäß § 43 Abs. 1 lit.a TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung "Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO)",<br />

sowie e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 557/5, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Vorbehaltsfläche<br />

objektgeförderter Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs. 1 lit.b TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung<br />

"Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)" <strong>in</strong> "Vorbehaltsfläche objektgeförderter<br />

Wohnbau (VW)" gemäß § 52 Abs. 1 lit.g TROG 2006 sowie von Teilflächen<br />

der Gste 549 und 550, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit "Wohngebiet" gemäß § 38<br />

Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Wohngebiet" gemäß § 38 Abs.1 TROG 2006 bzw. Kenntlichmachung<br />

"Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)" wird gemäß vorliegendem Plan vom<br />

23.4.2008 auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt<br />

(§ 65 Abs.1 TRGO 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 2/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 557/3, 557/4, 549, 550, .459, .570 und Teilflächen der Gste 554/3<br />

und 557/5, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Post-/Schmölzgründe, Glashüttenareal)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Für die Bebauung des Post-/Schmölz-/Glashüttenareales wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb ausgeschrieben,<br />

aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Änderung des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal<br />

entsprechend dem Siegerprojekt zu bebauen. Mit GR-Beschluss vom 26.2.2008 wurde<br />

der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008 zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme vom Bürgerforum Untere<br />

Lend, vertreten durch Obmann Hermann Neuner, Obmann-Stellvertreter Dr. Gerhard<br />

Eckste<strong>in</strong> und Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die angepeilte Dichte alle<br />

Befürchtungen bei Weitem übertreffe, die nördliche Bauung zu hoch sei, der Innenhof<br />

auf Grund der hohen Häuserfronten e<strong>in</strong>e enorme Lärmentwicklung bewirke, das Areal<br />

des Glashüttenweges auf Grund se<strong>in</strong>er vorgesehenen Bebauung ke<strong>in</strong> "Ortsteilzentrum"<br />

aufweise und privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen lt. örtlichem Raumordnungskonzept<br />

sowie Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen nicht bekannt seien.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2/2008 auf Grund der<br />

Stellungnahme von Dr. Gernot W<strong>in</strong>kler, <strong>in</strong> Vertretung der geme<strong>in</strong>nützigen Wohnbauträger<br />

Neue Heimat <strong>Tirol</strong>, TIGEWOSI, WE und Alpenländische Heimstätte ist es notwendig,<br />

den allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplan dementsprechend zu ändern.


70<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

Ergänzend wird festgestellt, dass sich die E<strong>in</strong>wendungen <strong>in</strong> der Stellungnahme nicht<br />

auf die Festlegung im gegenständlichen Bebauungsplan beziehen, da im allgeme<strong>in</strong>en<br />

Bebauungsplan lediglich die Widmungen, die M<strong>in</strong>destbaumassendichten sowie die<br />

Bauweisen festgelegt werden. Aus diesem Grund wird auf die Stellungnahme des<br />

Bürgerforums Untere Lend nicht näher e<strong>in</strong>gegangen, die E<strong>in</strong>wendungen betreffen den<br />

nachfolgenden Tagesordnungspunkt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 3/2008 wird gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 23.4.2008 auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes<br />

Nr. 3/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

GR Dr. Schiffner verweist auf die E<strong>in</strong>wendungen und Bedenken des Bürgerforums,<br />

welche <strong>in</strong> schriftlicher Form an alle Geme<strong>in</strong>deratsmitglieder ergangen seien und er<strong>in</strong>nert<br />

daran, dass man den Bewohnern der Unteren Lend zugesichert habe, sie <strong>in</strong> die<br />

Planungen e<strong>in</strong>zubeziehen. Das Bürgerforum führt aus, dass e<strong>in</strong>e gesamtheitliche Verkehrslösung<br />

sowie Infrastrukturmaßnahmen nach wie vor fehlten, die vorgesehene<br />

Riegelbauweise für zu markant angesehen und e<strong>in</strong>e ghettoähnliche Situation befürchtet<br />

werde. GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i habe bereits <strong>in</strong> der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung ähnliche<br />

Bedenken geäußert. Dem Ersuchen des Bürgerforums um weitere Gespräche<br />

sollte man jedenfalls entsprechen. Die ÖVP könne dem vorliegenden Antrag daher<br />

ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

StR Dr. Margreiter entgegnet, es gehe hier um den allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplan, der<br />

auf Grund zwischenzeitlich erfolgter Vermessung anzupassen sei, zu dem das Bürgerforum<br />

auch ke<strong>in</strong>e negative Stellungnahme abgegeben habe. Es gehe im Wesentlichen<br />

lediglich um die neue Erschließungsstraße, die <strong>in</strong> der Natur bereits bestehe. Die Ausführungen<br />

von GR Dr. Schiffner würden erst den nächstfolgenden Tagesordnungspunkt<br />

betreffen, zu welchem tatsächlich <strong>in</strong>haltliche Argumente des Bürgerforums vorlägen,<br />

worüber auch zu diskutieren se<strong>in</strong> werde.<br />

Vbgm. Dr. Posch kann die Me<strong>in</strong>ung von StR Dr. Margreiter, dass die Wortmeldung<br />

von GR Dr. Schiffner e<strong>in</strong>en Tagesordnungspunkt zu früh käme, nicht teilen. Es gehe<br />

darum, das e<strong>in</strong>zuhalten, was man zugesichert habe, nämlich die Entwicklung e<strong>in</strong>es<br />

Gesamtkonzeptes für den Bereich Untere Lend auch <strong>in</strong> <strong>in</strong>frastruktureller H<strong>in</strong>sicht, was<br />

sehr wohl mit dem allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplan zu tun habe. Es sei daher auch gerechtfertigt,<br />

dem Antrag nicht zuzustimmen, weil nach wie vor ke<strong>in</strong> Verkehrskonzept vorliege<br />

sowie ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>frastrukturellen E<strong>in</strong>richtungen wie K<strong>in</strong>dergarten, soziales Zentrum,<br />

Vere<strong>in</strong>slokale u.dgl. vorgesehen seien, was zur Entwicklung des gesamten Gebietes


71<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

Untere Lend gehöre. E<strong>in</strong>e Zustimmung würde bedeuten, damit e<strong>in</strong>verstanden zu se<strong>in</strong>,<br />

dass diese Entwicklungsschritte nicht gesetzt worden seien. Sie hält die Wortmeldung<br />

von GR Dr. Schiffner daher für gerechtfertigt und möchte dem Antrag ebenfalls ke<strong>in</strong>e<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Für Vbgm. Schweighofer ist die Haltung der ÖVP nicht ganz verständlich, zumal im<br />

Bauausschuss E<strong>in</strong>stimmigkeit vorgelegen sei. Auf das Schreiben des Bürgerforums sei<br />

<strong>in</strong> der Weise reagiert worden, dass die Vertreter zu zwei Sitzungen des Bauausschusses<br />

e<strong>in</strong>geladen worden seien, um ihre Vorstellungen darlegen zu können, die auch berücksichtigt<br />

worden seien. Dies sei auch als wertvoller demokratischer Beitrag zu sehen,<br />

zumal es nicht üblich sei, Bauwerbern oder sonstigen Beteiligten e<strong>in</strong>e Teilnahme<br />

an Ausschusssitzungen zu ermöglichen. Es gehe im gegenständlichen Antrag um Verkehrsflächen<br />

und objektgeförderten Wohnbau. Man habe sich konsensual auch dafür<br />

ausgesprochen, das Glashüttenareal früher als die übrigen Grundstücke <strong>in</strong> der Unteren<br />

Lend zu bebauen. Dem Antrag nicht zuzustimmen, würde bedeuten, gegen objektgeförderten<br />

Wohnbau zu se<strong>in</strong>. Angesichts von 900 vorgemerkten Wohnungssuchenden<br />

sei Wohnraumschaffung dr<strong>in</strong>gend notwendig. Die Zusage an das Bürgerforum, am<br />

Glashüttenareal Infrastrukturmaßnahmen zu schaffen, sei von allen Faktionen mitgetragen<br />

worden, daran werde man sich auch halten.<br />

Bürgermeister Vonmetz stellt fest, jetzt dem Antrag nicht zuzustimmen, sei ke<strong>in</strong>e Absage,<br />

sondern e<strong>in</strong> Aufschieben. Den E<strong>in</strong>wendungen und Bedenken müsse Rechnung<br />

getragen werden, was nicht als Absage an geförderten Wohnbau zu sehen sei.<br />

Für StR Dr. Margreiter ist die Argumentation der ÖVP ebenfalls nicht verständlich. Die<br />

Auflegung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes sei <strong>in</strong> der GR-Sitzung am 26.2.2008 e<strong>in</strong>stimmig<br />

beschlossen worden. Die vom Bürgerforum e<strong>in</strong>gebrachten E<strong>in</strong>wendungen<br />

würden sich ausschließlich auf das Areal Glashüttenweg beziehen und nicht auf die<br />

Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes, der nichts vorsehe, was den Zielsetzungen<br />

des Bürgerforums zuwiderlaufen würde. Die nochmalige geänderte Auflegung sei<br />

auf Grund e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>zwischen erfolgten Grundstücksteilung notwendig. Hier dagegen zu<br />

se<strong>in</strong>, sei für ihn besonders unverständlich. Es werde nun der Entwurf des allgeme<strong>in</strong>en<br />

Bebauungsplanes aufgelegt mit dem Ziel, allen Beteiligten die Gelegenheit zur E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung<br />

von Stellungnahmen zu geben und damit die Diskussion fortzusetzen, wie es das<br />

Raumordnungsgesetz vorsehe. Dazu habe der Geme<strong>in</strong>derat den Beschluss zu fassen,<br />

e<strong>in</strong>en Entwurf aufzulegen, um die Diskussion zu eröffnen, was am 26.2.2008 erfolgt<br />

sei. Auch im nächstfolgenden Tagesordnungspunkt werde nur die Auflegung beschlossen.<br />

Dabei sei den E<strong>in</strong>wendungen des Forums durch e<strong>in</strong>e deutliche Reduzierung<br />

der Dichte Rechnung getragen worden. Was nicht im Bebauungsplan zum Ausdruck<br />

komme, jedoch e<strong>in</strong> berechtigtes Anliegen darstelle, sei die Frage der Besiedelung, was<br />

sehr wesentlich für das Funktionieren e<strong>in</strong>es Stadtteiles sei. In den letzten Jahrzehnten<br />

sei dort zu wenig auf Stadtteilentwicklung gesetzt worden, was e<strong>in</strong>e Frage der Infrastruktur<br />

sei. Dafür seien die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen, damit sich e<strong>in</strong> ge-


72<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

wisses Ortsteilbewusstse<strong>in</strong> bilden könne. Das Glashüttenareal biete sich dafür an,<br />

zumal es am zentralsten gelegen sei. StR Dr. Margreiter glaubt, dass der Informationsprozess<br />

mit dem Bürgerforum korrekt und aufgeschlossen erfolgt sei und man die<br />

Argumente ernst genommen habe. Wenn man zum Ergebnis komme, das Richtige zu<br />

tun, solle man das auch beschließen, sich nicht h<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong>er Nichtentscheidung verstecken<br />

und stattdessen die Verantwortung wahrnehmen. Überdies sei daran er<strong>in</strong>nert,<br />

dass man im Jahr 2002 e<strong>in</strong>e vertragliche Verpflichtung übernommen habe, das Glashüttenareal<br />

<strong>in</strong>nerhalb von fünf Jahren e<strong>in</strong>er Bebauung mit sozialem Wohnbau zuzuführen,<br />

daher sollte man auch die Voraussetzungen dafür schaffen.<br />

StR Dr. Haslwanter kann nicht nachvollziehen, warum jetzt plötzlich gegen den vorliegenden<br />

Antrag gestimmt werde, wenn die Auflegung des Bebauungsplanes <strong>in</strong> der<br />

GR-Sitzung am 26.2.2008 e<strong>in</strong>stimmig beschlossen worden sei.<br />

Vbgm. Dr. Posch wiederholt das Ans<strong>in</strong>nen ihrer Fraktion, dass die wesentliche Frage<br />

der Entwicklung des Ortsteiles Untere Lend im Auge zu behalten und auch umzusetzen<br />

sei. Die berechtigten Anliegen der Wohnungssuchenden seien durch die Bebauung<br />

des Glashüttenareals mit gefördertem Wohnbau rasch e<strong>in</strong>er Lösung zuzuführen. Neben<br />

den Interessen der Wohnungssuchenden seien aber auch die der Bewohner gleichwertig<br />

zu behandeln. Die Zustimmung <strong>in</strong> der GR-Sitzung im Februar sei im Vertrauen darauf<br />

erfolgt, dass die Bündnismehrheit zustande br<strong>in</strong>ge, was sie ständig zusichere,<br />

nämlich e<strong>in</strong> Gesamtkonzept zu erstellen. Das sei durchaus auch e<strong>in</strong>e Frage des allgeme<strong>in</strong>en<br />

Bebauungsplanes, es fehle dazu jedoch jegliche Vorlage, jegliches Ans<strong>in</strong>nen<br />

des Bündnisses. Sie wolle sich nicht mehr darauf e<strong>in</strong>lassen, irgendwann irgende<strong>in</strong>en<br />

Vorschlag zu bekommen, nach dem dann im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> dieses Verkehrskonzept <strong>in</strong> die<br />

5. Auflage des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>gestrickt werde. Widmungen und<br />

Bebauungspläne für geförderten Wohnbau beschließe sie mit Wonne, bei der Nichte<strong>in</strong>haltung<br />

von Versprechungen wolle sie jedoch nicht gerne mitmachen. Für e<strong>in</strong>en<br />

K<strong>in</strong>dergarten seien ke<strong>in</strong>erlei entsprechende Mittel im mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan vorgesehen.<br />

In den nächsten 3 Jahren werde man aber das Geld dafür brauchen, nicht nur<br />

zur Anmietung oder zum Ankauf der Kubatur, sondern <strong>in</strong>sbesondere auch für Ausstattung<br />

und Personal. Auch von e<strong>in</strong>em Geschäftslokal, beispielsweise am Brockenweg,<br />

sei ihr nichts bekannt. Man sollte die Sache nicht von h<strong>in</strong>ten aufzäumen. Die Zusagen<br />

seien e<strong>in</strong>zuhalten und die Vorgaben e<strong>in</strong>zulösen, bevor der Startschuss für die Bebauung<br />

gegeben werde, mit dem Bürgerforum sei man im Gespräch zu bleiben.<br />

StR Dr. Margreiter weiß nicht, welches Bündnis genau geme<strong>in</strong>t sei und stellt sich die<br />

Frage, mit welchen Argumenten dem e<strong>in</strong>stimmigen Beschluss zur Auflegung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

Bebauungsplanes jetzt entgegen gesetzt werde. Es werde hier die Fahne <strong>in</strong><br />

den W<strong>in</strong>d gehängt, die VP wolle sich bei den anwesenden Vertretern des Bürgerforums<br />

e<strong>in</strong>schleimen, das sei ke<strong>in</strong>e Art der Politik, es sei dies feig und mutlos. Auch seien<br />

seitens der VP mit ke<strong>in</strong>em Wort Mittel für e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergarten <strong>in</strong> den mittelfristigen<br />

F<strong>in</strong>anzplan h<strong>in</strong>e<strong>in</strong>reklamiert worden. Das herrschende Diskussionsniveau gleiche e<strong>in</strong>em


73<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

P<strong>in</strong>g-Pong-Spiel, was der Sache nicht dienlich sei. Die Auflegung des Entwurfes des<br />

allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes sei nicht als Startschuss für die Bebauung zu sehen.<br />

Abschließend appelliert StR Dr. Margreiter an die Mandatare, die Verantwortung für<br />

die gesamte Stadt wahrzunehmen.<br />

Bürgermeister Vonmetz ist der Me<strong>in</strong>ung, dass die Stellungnahmen argumentierbar und<br />

ernst zu nehmen seien. Es sei äußerste Vorsicht gefordert, wie auch <strong>in</strong> anderen Fällen,<br />

beispielsweise beim Projekt D<strong>in</strong>khauser.<br />

StR Dr. Haslwanter urgiert e<strong>in</strong>e Antwort von Vbgm.Dr.Posch zu ihrer obigen Frage,<br />

wobei sie ihr <strong>in</strong>haltlich <strong>in</strong> vielen Punkten zustimmen könne. Bei der Beschlussfassung<br />

am 26.2.2008 sei auch noch ke<strong>in</strong> Konzept vorgelegen, trotzdem sei e<strong>in</strong>stimmig zugestimmt<br />

worden. Inzwischen seien bereits zwei Gespräche mit dem Forum geführt<br />

worden, jetzt sei die ÖVP ohne stichhaltige Begründung plötzlich dagegen.<br />

Vbgm. Dr. Posch me<strong>in</strong>t, sie habe die Antwort auf die Frage von StR Dr. Haslwanter<br />

durchaus gegeben. Allgeme<strong>in</strong>er Bebauungsplan bedeute die Festlegung von Verkehrs-<br />

flächen. Wenn die verkehrsmäßige Anb<strong>in</strong>dung abgeändert werden solle, dann müsse<br />

man die Verkehrsflächen entsprechend <strong>in</strong> den allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplan e<strong>in</strong>arbeiten,<br />

was bis heute nicht erfolgt sei. Die Wortwahl von StR Dr. Margreiter sei ihr nicht ganz<br />

verständlich, offensichtlich sei man Diskussionen mit der VP <strong>in</strong> dieser Form nicht ge-<br />

wöhnt. P<strong>in</strong>g-Pong sei e<strong>in</strong>e anerkannte Sportart, bisher habe aber immer nur e<strong>in</strong>er P<strong>in</strong>g<br />

gespielt, wenn nun e<strong>in</strong>er Pong sage, sei dies auch zulässig.<br />

Für GR Ing. Spötl stellt sich die Frage, wie oft man den Bebauungsplan noch auflegen<br />

wolle. Der Dialog sei bereits geführt worden, man habe für die Untere Lend die richti-<br />

ge Weichenstellung gegeben, <strong>in</strong>dem attraktiver Siedlungsraum geschaffen werde. Er<br />

bezweifelt die S<strong>in</strong>nhaftigkeit der Arbeit, wenn laufend Beschlüsse gefasst und wieder<br />

umgeworfen würden. Man solle vielmehr konkret arbeiten und Beschlüsse fassen, um<br />

e<strong>in</strong>e Basis zu schaffen. Se<strong>in</strong>e Fraktion habe bereits dem gegenständlichen Bebauungs-<br />

plan e<strong>in</strong>mal zugestimmt <strong>in</strong> der Me<strong>in</strong>ung, dass e<strong>in</strong> passendes Konzept ausgearbeitet<br />

werde.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i zeigt auf, dass die Vertreter des Bürgerforums auf deren Urgenz<br />

zur Darlegung ihrer Standpunkte <strong>in</strong> den Bauausschuss e<strong>in</strong>geladen worden seien, die<br />

Argumente seien jedoch nicht berücksichtigt worden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 12:9 Stimmen (davon 1 Stimmenthaltung)<br />

angenommen.


74<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

8. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Für die Bebauung des Post-/Schmölz-/Glashüttenareales wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb ausgeschrieben,<br />

aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Änderung des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal<br />

entsprechend dem Siegerprojekt zu bebauen. Mit GR-Beschluss vom 26.2.2008 wurde<br />

die Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Bürgerforums<br />

Untere Lend, vertreten durch Obmann Hermann Neuner, Obmann-Stellvertreter<br />

Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die angepeilte Dichte alle<br />

Befürchtungen bei Weitem übertreffe, die nördliche Bauung zu hoch sei, der Innenhof<br />

auf Grund der hohen Häuserfronten e<strong>in</strong>e enorme Lärmentwicklung bewirke, das Areal<br />

des Glashüttenweges auf Grund se<strong>in</strong>er vorgesehenen Bebauung ke<strong>in</strong> "Ortsteilzentrum"<br />

aufweise und privatrechtliche Vere<strong>in</strong>barungen lt. örtlichem Raumordnungskonzept<br />

sowie Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen nicht bekannt seien.<br />

Der aufgelegte Entwurf wird h<strong>in</strong>sichtlich der Darstellung der maximalen Ausdehnung,<br />

der höchsten Gebäudepunkte sowie der Bauplatzgröße abgeändert, sodass die <strong>in</strong> der<br />

Stellungnahme angeführte Dichte reduziert wird. Weiters ist die Unterbr<strong>in</strong>gung von<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen wie z.B. Versammlungsräume und K<strong>in</strong>dergartenräumlichkeiten,<br />

wie im örtlichen Raumordnungskonzept der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> festgehalten,<br />

vorgesehen. Da die Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept auch das Areal<br />

der Post-/Schmölzgründe umfassen, ist die exakte Situierung diverser Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

abzuklären. Die privatrechtlichen Verträge können erst nach Bekanntse<strong>in</strong><br />

der Situierung und der zukünftigen Grundstücksnummern beschlossen werden.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 13.5.2008 wird auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

StR Dr. Margreiter ergänzt, dass es auf Grund der e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahme notwendig<br />

geworden sei, den Entwurf e<strong>in</strong> weiteres Mal zur Diskussion zu stellen. Auf<br />

Grund der E<strong>in</strong>wendungen des Bürgerforums sei es zu deutlichen Änderungen dieses<br />

Entwurfes gekommen. Vor allem sei die Dichte des ursprünglichen Projektes deutlich<br />

herabgesetzt worden. Die Entwurfplanungen seien bereits so weit gediehen, dass jetzt


75<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

e<strong>in</strong> projektbezogener Bebauungsplan vorgesehen werde, der e<strong>in</strong>e wesentlich ger<strong>in</strong>gere<br />

Verbauung aufweise, der die genauen Gebäudekubaturen festlege und somit neuerlich<br />

aufgelegt werden müsse. Aus Gesprächen mit dem Bürgerforum und den Wohnbauträgern<br />

im Kreise des Bauausschusses habe sich klar ergeben, dass die Bauträger jederzeit<br />

und gerne bereit seien, im Zuge von privatrechtlichen Vere<strong>in</strong>barungen die notwendigen<br />

<strong>in</strong>frastrukturellen Maßnahmen zu setzen, um im S<strong>in</strong>ne der berechtigten Argumente<br />

des Bürgerforums den Stadtteil aufzuwerten. Es müsse klar se<strong>in</strong>, dass nicht<br />

alle diese Aufwertungsmaßnahmen im Wege des Bebauungsplanes bewerkstelligt<br />

werden können. Die Art der Bebauung, beispielsweise Reihenhäuser oder Geschoßwohnbau,<br />

lege der Bebauungsplan nicht fest. Die Besiedelung sei auch e<strong>in</strong>e Frage der<br />

sozialen Durchmischung, um den Bedenken e<strong>in</strong>er Ghettoisierung entgegenzuwirken.<br />

Die Schaffung der notwendigen Infrastruktur stehe an erster Stelle der Prioritätenliste,<br />

auch wenn dies e<strong>in</strong>er f<strong>in</strong>anziellen Anstrengung bedürfe. Das sei man den Bewohnern<br />

der Unteren Lend schuldig. In diesem S<strong>in</strong>ne seien Versäumnisse <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

aufzuholen, um die Lebensqualität sicherzustellen. Jetzt gehe es darum, den Diskussionsprozess<br />

weiterzuführen, wie es das Raumordnungsgesetz vorsehe, was auch s<strong>in</strong>nvoll<br />

sei, wobei sich das Verfahren jedoch <strong>in</strong> die Länge ziehen könnte. Man vergebe<br />

sich nichts, sich jetzt dazu zu bekennen, diesen Entwurf aufzulegen.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i sieht sich nicht <strong>in</strong> der Lage, über den Antrag abzustimmen.<br />

Sie vermisse vor allem e<strong>in</strong> Zentrum mit Platzcharakter. Aus der Vorlage sei jedoch<br />

lediglich e<strong>in</strong>e Innenhoflösung für die Bewohner des Areales ersichtlich, was <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er<br />

Weise dem Charakter e<strong>in</strong>es Stadtteilzentrums entspreche. Man wolle nicht wieder e<strong>in</strong><br />

abgeschlossenes Areal. Man sei verantwortlich dafür, das Forum zu unterstützen und<br />

deren Argumente zu überdenken. Sie könne daher dem Antrag ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

StR Dr. Haslwanter ist der Me<strong>in</strong>ung, dass der Ideenf<strong>in</strong>dungswettbewerb misslungen<br />

sei. Es sei von vornhere<strong>in</strong> klar gewesen, dass die Interessen der Stadt, dort Lebensqualität<br />

zu erhalten, nicht durchzubr<strong>in</strong>gen seien, zumal die Stadt lediglich mit e<strong>in</strong>er<br />

Stimme vertreten gewesen sei. Das Siegerprojekt sei jedenfalls nicht realisierbar. Der<br />

Bebauungsplan für das Glashüttenareal sei aufgelegt und auf Grund e<strong>in</strong>gelangter Stellungnahmen<br />

überarbeitet worden, <strong>in</strong>dem man durch die Reduzierung der Dichte den<br />

E<strong>in</strong>wendungen Rechnung getragen habe. Allerd<strong>in</strong>gs sei der schnelle Zeitablauf zu kritisieren,<br />

vorher sei lange nichts passiert, jetzt sei die Zeit für die Betroffenen sehr kurz<br />

gewesen, um sich e<strong>in</strong> Bild darüber machen zu können, was nunmehr zur Beschlussfassung<br />

vorliege. Nachdem den Bedenken Rechnung getragen worden sei, sollte man<br />

den Entwurf neuerlich auflegen, zu dem wiederum Stellungnahme abgegeben werden<br />

könnten. Dennoch sollte man <strong>in</strong> den nächsten 14 Tagen der Auflegungsfrist das Bürgerforum<br />

e<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den.


76<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

GR Ing. Spötl kritisiert, dass <strong>in</strong> den Plänen nichts vorgesehen sei, was man sich vorstelle,<br />

weder Vere<strong>in</strong>sräume noch e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergarten. Es sei e<strong>in</strong> gut überlegtes Konzept<br />

unter Beachtung der Raumbedürfnisse zu erstellen und zu beschließen. Die Anforderungen<br />

seien vorher abzuklären, ansonsten sei dies e<strong>in</strong>e halbherzige Sache ohne Gehalt.<br />

Ebenso entscheidend sei die F<strong>in</strong>anzierungsfrage <strong>in</strong> Anbetracht der bestehenden<br />

laufenden Zahlungsverpflichtungen beispielsweise für das Gymnasium. Man könne<br />

nicht ohne f<strong>in</strong>anziellen H<strong>in</strong>tergrund Grundsatzentscheidungen treffen.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i stellt sich die Frage, warum man jetzt die Auflage des Bebauungsplanes<br />

beschließe, wenn dieser Entwurf Mängel aufweise, anstatt die D<strong>in</strong>ge<br />

so aufzubereiten, dass alles Hand und Fuß habe.<br />

GR Schramm-Skoficz fällt e<strong>in</strong>e Entscheidung <strong>in</strong> dieser Sache sehr schwer, zumal sie <strong>in</strong><br />

die Vorbereitung nur teilweise e<strong>in</strong>gebunden gewesen sei und ihr viele Informationen<br />

fehlten. Dass das Bürgerforum mite<strong>in</strong>bezogen worden sei und man dessen Bedenken<br />

berücksichtigt habe, sei positiv zu bewerten. Wenn mit der Auflegung des gegenständlichen<br />

Beschlusses e<strong>in</strong>e neue Diskussionsbasis entstehe, könne sie dem Antrag<br />

zustimmen. In weiterer Folge sollte man jedoch weiterh<strong>in</strong> mit dem Bürgerforum <strong>in</strong><br />

Kontakt bleiben.<br />

Bürgermeister Vonmetz hält fest, dass die Projekte für den Bereich Untere Lend sorgfältig<br />

vorbereitet worden seien und man diese Gangart zu Ende führen sollte.<br />

StR Dr. Margreiter verweist erneut auf das Raumordnungsgesetz, das Möglichkeiten<br />

vorsieht, um e<strong>in</strong>en Stadtteil entwickeln zu können. Man habe versucht, konsensual<br />

vorzugehen, sich zur Ausschreibung e<strong>in</strong>es Architektenwettbewerbes entschieden und<br />

sei unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Bürgerforums und der Bauträger zu e<strong>in</strong>em Ergebnis gekommen.<br />

Das Baukonzept für das Glashüttenareal sehe entgegen der ursprünglichen Idee<br />

e<strong>in</strong>er Art Dorfplatz e<strong>in</strong>e Hofverbauung vor, der man am Beispiel Schönegg (Wohnen<br />

Morgen) durchaus etwas abgew<strong>in</strong>nen könne. Man könne aber Wettbewerbsergebnisse<br />

auch wieder verwerfen, was letztlich auf die Frage h<strong>in</strong>auslaufe, ob man jemals zu<br />

irgende<strong>in</strong>er Entscheidung kommen werde, was schade wäre, zumal dann auch öffentliche<br />

Mittel vergeudet seien. Im S<strong>in</strong>ne der optimalen Qualität und städtebaulichen Lösung<br />

sei das Geld jedoch gut e<strong>in</strong>gesetzt. Mit der Auflegung des Entwurfes sei die<br />

Diskussion eröffnet, ansonsten würde Stillstand e<strong>in</strong>treten.<br />

GR Dr.Schiffner glaubt nicht an Stillstand, das Problem liege vielmehr dar<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong><br />

hoher Grad an Verunsicherung <strong>in</strong> der betroffenen Bevölkerung herrsche. Der Druck<br />

werde <strong>in</strong>sofern erhöht, dass <strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen Stellungnahmen zu e<strong>in</strong>er doch<br />

sehr komplexen Materie zu erstellen seien. Daher sollte man vor der Auflegung nochmals<br />

e<strong>in</strong>e Gesprächsrunde vorschieben, um die Verunsicherung abzuwenden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 11:10 Stimmen (davon 1 Stimmenthaltung)<br />

angenommen.


77<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

9. Auflegung der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Für die Bebauung des Areales des ehemaligen Annaheimes wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />

ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung<br />

für die Realisierung des Wettbewerbs zu schaffen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 2/2008 von derzeit bebauter Fläche,<br />

Flächen und Gebäudenutzung öffentliche Zwecke, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en baulichen Entwicklungsbereich<br />

mit überwiegender Wohnnutzung (W), Zeitstufe 1 (z1), Dichtestufe 3 (D3) und<br />

Indexziffer L1 im Bereich der Gste .528 und 242/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 24.4.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

Nr.2 /2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer und GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung<br />

nicht anwesend)<br />

10. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

Es berichtetet StR Dr. Margreiter.<br />

Für die Bebauung des Areales des ehemaligen Annaheimes wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />

ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung<br />

für die Realisierung des Wettbewerbs zu schaffen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008 von derzeit "Sonderfläche<br />

Seniorenheim (SSh)" gemäß § 43 Abs. 1 lit.a und b TROG 2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für<br />

Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen" gemäß § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />

Bereich SV-7:<br />

Untergeschoße: Kerngebiet (K) gemäß § 40 Abs. 3 TRGO 2006<br />

Erdgeschoß und 1. OG: Kerngebiet (Kb) gemäß § 40 Abs.3 und 6 TROG 2006<br />

2. OG und darüber: Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs. 1 TRGO 2006


78<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

Bereich SV-8:<br />

Untergeschoße: Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs.1 TRGO 2006<br />

Erdgeschoß und alle Obergeschoße: Wohngebiet (W) gemäß § 38 Abs.1 TROG 2006<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 29.4.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TRGO 2006)<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplans<br />

Nr. 4/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer, GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er und GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei<br />

der Abstimmung nicht anwesend)<br />

11. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 9/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

Es berichtetet StR Dr. Margreiter.<br />

Für die Bebauung des Areales des ehemaligen Annaheimes wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />

ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Sieger hervorgegangen ist.<br />

Die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das Areal<br />

Annaheim entsprechend dem Siegerprojekt zu bebauen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 9/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 29.4.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TRGO 2006)<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 9/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer, GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er und GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei<br />

der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Die Sitzung wird für e<strong>in</strong>e Pause von 19.50 bis 20.05 Uhr unterbrochen<br />

12. Auftragsvergaben<br />

Es berichtet GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er.<br />

12. 1. Es ergeht der Antrag zu beschließen wie folgt:<br />

1. Die Entfernung des Gehsteiges im nordöstlichen Bereich des Oberen Stadtplatzes<br />

und die Pflasterarbeiten <strong>in</strong>cl. der notwendigen Entwässerungse<strong>in</strong>bauten<br />

werden von der Firma Hauser, <strong>Hall</strong>, mit geschätzten Kosten <strong>in</strong> der Höhe<br />

von € 36.000,-- <strong>in</strong>cl.MWSt. (Kostenschätzung) durchgeführt.


79<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

2. Die Entfernung des Gehsteiges und die Errichtung e<strong>in</strong>es barrierefreien Zuganges<br />

mit vorgelagerter, gepflasterter Stufenanlage (Oberer Stadtplatz 5/<br />

Apotheke) wird von der Firma Hauser, <strong>Hall</strong>, mit geschätzten Kosten <strong>in</strong> der<br />

Höhe von € 32.000,-- <strong>in</strong>cl. MWSt. durchgeführt.<br />

Die Mittel werden auf HHSt. 5/612000-002000 frei gegeben.<br />

StR Mag. Wiener hält zu Pkt. 1 des Antrages fest, dass er sich bereits im Verkehrsausschuss<br />

gegen diese Maßnahme ausgesprochen habe, da e<strong>in</strong> Abrücken<br />

des Gastgartens nach Norden und damit e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der Geschäftslokale<br />

zu befürchten sei, ebenso werde Fußgängern e<strong>in</strong> ungeh<strong>in</strong>dertes Passieren<br />

erschwert. Die für die Gehsteigentfernung veranschlagten Kosten wären besser<br />

für dr<strong>in</strong>gendere Baumaßnahmen, wie die Sanierung bzw. Errichtung von Gehsteigen<br />

<strong>in</strong> der Salzburger Straße oder Trientlstraße e<strong>in</strong>gesetzt. Aus diesen Gründen<br />

kann StR Mag. Wiener dem Antrag nicht zustimmen.<br />

GR Weiler hält fest, dass mit der Entfernung des Gehsteiges am Oberen Stadtplatz<br />

das bereits unter Bürgermeister Dr. Posch begonnene, erfolgreiche Sanierungsprogramm<br />

fortgeführt werde, welches auch den Bewohnern sehr zugute<br />

komme. Die Befürchtung, dass der Gastgarten nach Norden abrücken würde,<br />

könne sie nicht bestätigen, zumal die Ausmaße markiert seien und die E<strong>in</strong>haltung<br />

überwacht werde. Der Inhaber der Firma Moser habe sich über die geplante<br />

Gehsteigentfernung zwar nicht begeistert gezeigt, sich jedoch die Auswirkungen<br />

erklären lassen und sich im Großen und Ganzen damit e<strong>in</strong>verstanden<br />

erklärt. Dabei habe er auch den Wunsch geäußert, den Gastgarten nach Osten<br />

abzurücken, um dadurch den Geschäftse<strong>in</strong>gang frei zu halten. Weiters habe er<br />

ersucht, die Bauzeit möglichst kurz zu halten. GR Weiler glaubt, dass die Entfernung<br />

des Gehsteiges e<strong>in</strong>e Aufwertung des Oberen Stadtplatzes bewirke und<br />

diesen größer ersche<strong>in</strong>en lasse.<br />

GR Dr. Schiffner möchte nochmals Gespräche mit den betroffenen Geschäfts<strong>in</strong>habern<br />

Moser und Vettori führen, um gewisse E<strong>in</strong>wände auszudiskutieren.<br />

Moser stelle sich pr<strong>in</strong>zipiell nicht gegen Veränderungen, er sei jedoch vom Konzept<br />

nicht überzeugt und befürchte durch die Aufrückung des Gastgartens e<strong>in</strong>e<br />

Blockierung se<strong>in</strong>es Geschäftse<strong>in</strong>ganges.<br />

StR Dr. Margreiter me<strong>in</strong>t, man müsse sich glücklich schätzen, e<strong>in</strong> so wertvolles<br />

Erbe wie die <strong>Hall</strong>er Altstadt verwalten zu dürfen. Es herrsche nicht nur beste<br />

Lebensqualität, sondern auch e<strong>in</strong> reges Geschäftsleben. Die Entfernung der störenden<br />

Gehsteigkanten habe sich bereits <strong>in</strong> allen Gassen bewährt, daher sollte<br />

man das Programm fortführen. Es komme dies der Altstadt zu Gute, wenn auch<br />

andere Gehsteigprojekte gleich wichtig seien. Mit den Hauptbetroffenen seien<br />

Gespräche geführt worden, wobei unter Berücksichtigung derer Bedenken e<strong>in</strong><br />

Konsens erzielt worden sei.


80<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

GR Schramm-Skoficz hat sich bereits im Verkehrsausschuss den Bedenken angeschlossen,<br />

weil vieles nicht geklärt sei. Auch aus ihrer Sicht sei der Gehsteig<br />

<strong>in</strong> der Salzburger Straße vordr<strong>in</strong>glicher, daher sollten die Mittel dort e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden.<br />

Bürgermeister Vonmetz spricht sich grundsätzlich für die Fortführung des Projektes<br />

aus, er habe sich auch immer zur Entfernung der Gehsteige bekannt. In diesem<br />

Fall sehe er allerd<strong>in</strong>gs technische Probleme h<strong>in</strong>sichtlich des bestehenden Gefälles.<br />

Zur Aufstellung von Gastgärten werde e<strong>in</strong>e Abstufung bzw. Verschwenkung<br />

des Pflasterbereiches erforderlich se<strong>in</strong>, was wiederum Probleme bei der<br />

Schneeräume zur Folge habe. Den Zeitpunkt der Bauarbeiten sollte man mit<br />

Rücksicht auf das Veranstaltungsprogramm wählen und mit dem Stadtmarket<strong>in</strong>g<br />

koord<strong>in</strong>ieren.<br />

GR Weiler kann die Bedenken h<strong>in</strong>sichtlich technischer Probleme entkräften. Die<br />

Verschiebung des Gastgartens nach Osten wäre auf Grund des dort vorhandenen<br />

Gegengefälles gut möglich.<br />

Auf ihre Frage, was nicht geklärt sei, erklärt GR Schramm-Skoficz, dass sich die<br />

betroffenen Anra<strong>in</strong>er offensichtlich gegen die Gehteigentfernung ausgesprochen<br />

hätten. Dazu erklärt GR Weiler, dass Herr Moser e<strong>in</strong>verstanden gewesen sei<br />

und weist gleichzeitig darauf h<strong>in</strong>, dass die Entscheidung letztendlich beim Geme<strong>in</strong>derat<br />

liege und nicht immer auf jeden E<strong>in</strong>wand aus der Bevölkerung e<strong>in</strong>gegangen<br />

werden könne. Die Bauarbeiten würden ca. 10 Tage <strong>in</strong> Anspruch nehmen,<br />

natürlich werde man auf das Veranstaltungsprogramm Rücksicht nehmen.<br />

Im Übrigen habe sie mit dem Stadtmarket<strong>in</strong>g diesbezüglich gesprochen.<br />

GR Dr. Schiffner hält fest, dass hier offensichtlich ke<strong>in</strong> Konsens vorliege, es<br />

gäbe offene Fragen und Bedenken, die nicht ausgeräumt seien. Es seien mehrere<br />

Interessen zu berücksichtigen. Obwohl die Entscheidung beim Geme<strong>in</strong>derat<br />

liege, sollte man dennoch auf E<strong>in</strong>wände und Bedenken der Bürger hören und<br />

versuchen, vor e<strong>in</strong>er Beschlussfassung größtmögliche Akzeptanz zu erreichen.<br />

Beschluss: Pkt. 1 des Antrages wird mit 11:10 Stimmen angenommen.<br />

StR Dr. Margreiter begrüßt die lt. Pkt. 2 des Antrages vorgesehene Maßnahme.<br />

Mit der geplanten Stufenanlage könne zudem das Bühnenprobleme gelöst werden,<br />

was wiederum den gesamten Platz aufwerte.<br />

Beschluss: Pkt. 2 des Antrages wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

12.2. Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Ankauf e<strong>in</strong>er Radarbox zum Offertpreis von € 90.000,-- bei der Firma<br />

Siemens wird genehmigt. Die Mittel werden auf HHSt. 5/612000-050000 frei<br />

gegeben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


81<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

13. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Abschluss e<strong>in</strong>es Kauf- und Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Republik Österreich<br />

(Österreichische Bundesforste) als Käufer<strong>in</strong> und der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong><br />

als Verkäufer<strong>in</strong> unter Beitritt der Stadtwerke <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> GmbH, betreffend den Verkauf<br />

der Liegenschaft <strong>in</strong> EZ 24, GB 81016 Tulfes, bestehend aus Gst .186 im Ausmaß<br />

von 945 m² zum Preis von € 3.780,--, gemäß vorliegendem Vertragsentwurf,<br />

ausgefertigt vom Notariat Dr. Zdesar & Partner, Villach, wird genehmigt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

14. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

Es berichtet GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschießen wie folgt:<br />

Auf Grund des vorliegenden Verordnungsentwurfes wird gemäß §§ 43 Abs.1, 44<br />

Abs.1 und 94d Z.4 lit.a StVO 1960 das L<strong>in</strong>dengassl, von der Kreuzung L<strong>in</strong>dengassl/<br />

Sewerstraße bis zur Kreuzung L<strong>in</strong>dengassl/Scheidenste<strong>in</strong>straße zur Wohnstraße gemäß<br />

§ 76b StVO 1960 bestimmt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

15.1. GR Meister bezieht sich auf die Beiträge im ORF über die Abendbetreuung <strong>in</strong><br />

den Heimen sowie über das von Schülern des Gymnasiums auch <strong>in</strong> den Heimen<br />

aufgeführte und mit dem BTV-Preis ausgezeichnete Theaterstück "Er<strong>in</strong>nerung<br />

statt Entschuldigung". Dies sei e<strong>in</strong> wertvoller Beitrag für die Verständigung zwi-<br />

schen alt und jung. Mit solchen Projekten könne man viel bewegen, es sei wün-<br />

schenswert, solche weiterh<strong>in</strong> zu forcieren.<br />

15.2. GR Mag. Öztürk führt aus, dass sich die wunderschöne <strong>Hall</strong>er Altstadt hervor-<br />

ragend für e<strong>in</strong> schönes E<strong>in</strong>kaufserlebnis eigne und mit e<strong>in</strong>er Vielzahl an Ge-<br />

schäften e<strong>in</strong>e große Auswahl biete. Trotzdem komme es immer wieder zu<br />

Schließungen und gerade die großen E<strong>in</strong>kaufszentren <strong>in</strong> der Umgebung stellten<br />

e<strong>in</strong>e große Konkurrenz dar. Damit die <strong>Hall</strong>er Altstadt für KonsumentInnen wei-<br />

terh<strong>in</strong> attraktiv bleibe, sei es wichtig, zu wissen, was sich diese von der Stadt<br />

erwarten. Die vielen Veranstaltungen <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> würden zwar die Innenstadt bele-<br />

ben, es sei aber fraglich, <strong>in</strong>wieweit sie sich auch auf den Umsatz im erwarteten<br />

Ausmaß positiv auswirkten.<br />

Es ergeht daher nachstehender selbständiger Antrag:<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> soll e<strong>in</strong>e Kaufkraftanalyse bei den privaten <strong>Hall</strong>er Haus-<br />

halten und den Kaufleuten durchführen mit dem Ziel, die Kaufkraft <strong>in</strong> der <strong>Hall</strong>er


82<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

Altstadt zu stärken. Diese Studie soll von der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />

mit den <strong>Hall</strong>er Kaufleuten durchgeführt werden. Basierend auf diesen Resultaten<br />

kann die Stadt <strong>Hall</strong> Impulse für die Händler <strong>in</strong> unserer Stadt setzen, um die ge-<br />

wünschten Infrastrukturen und E<strong>in</strong>kaufsmöglichkeiten für die <strong>Hall</strong>er Bevölkerung<br />

zu schaffen. Bei der Kaufkraftanalyse sollten die Entwicklung der E<strong>in</strong>wohner-<br />

zahlen und der e<strong>in</strong>zelhandelsrelevanten Kaufkraft, die E<strong>in</strong>zelhandelsumsätze<br />

nach Branchen sowie <strong>in</strong>sbesondere die Wünsche und Erwartungen der <strong>Hall</strong>er<br />

Konsumenten an Handelsangeboten <strong>in</strong> der <strong>Hall</strong>er Innenstadt erhoben und ana-<br />

lysiert werden.<br />

GR Mag. Öztürk ergänzt, die Erstellung e<strong>in</strong>er solchen Studie solle ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>mali-<br />

ge Aktion se<strong>in</strong>, sondern am Beispiel erfolgreicher Unternehmen m<strong>in</strong>destes e<strong>in</strong>-<br />

mal jährlich durchgeführt werden, zumal sich das Kaufverhalten rasch ändere.<br />

Der Antrag wird dem Wirtschafts- und Rechtsausschuss zugewiesen.<br />

15.3. GR Eppenste<strong>in</strong>er verweist auf die Häufung von Unfällen im Kreuzungsbereich<br />

Alter Zoll und ersucht den Verkehrsausschuss, sich mit diesem Thema zu be-<br />

fassen.<br />

15.4. StR Dr. Haslwanter er<strong>in</strong>nert an ihre Anregung, die Geme<strong>in</strong>deratsprotokolle auf<br />

die Homepage zu stellen.<br />

15.5. GR L<strong>in</strong>denberger appelliert an alle Parteien, im H<strong>in</strong>blick auf die Fußball-Europa-<br />

meisterschaft nach dem Wahltag die Wahlplakate zu entfernen und bietet na-<br />

mens der <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten Mithilfe an.<br />

15.6. Vbgm. Dr. Posch kann sich durchaus vorstellen, dass der vorh<strong>in</strong> gestellte Ant-<br />

rag zur Erstellung e<strong>in</strong>er Kaufkraftstudie e<strong>in</strong>er positiven Erledigung zugeführt<br />

werde. Völlig unverständlich sei ihr jedoch, dass man sich im Stadtrat mehrheit-<br />

lich dagegen ausgesprochen habe, e<strong>in</strong>e vom Land <strong>in</strong> Auftrag gegebene Studie<br />

zur Lösung des Verkehrsproblems am Unteren Stadtplatz mitzuf<strong>in</strong>anzieren.<br />

Dies offensichtlich mit der Begründung, man müsste auch den Unteren Stadt-<br />

platz Richtung Osten e<strong>in</strong>beziehen und e<strong>in</strong>e regionale Lösung, allenfalls mit ei-<br />

nem Autobahnanschluss <strong>in</strong> Volders, anstreben. Das Thema Kreuzung Unterer<br />

Stadtplatz bleibe der Stadt <strong>Hall</strong> faktisch immer erhalten. Es sei sehr kurz gegrif-<br />

fen, zu glauben, den Unteren Stadtplatz ostwärts e<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den zu müssen und ei-<br />

nem weltweit anerkannten Planer zu unterstellen, nur bis zum Zebrastreifen zu<br />

denken. Für e<strong>in</strong>e dr<strong>in</strong>gend notwendige Lösung ke<strong>in</strong> Geld ausgeben zu wollen,<br />

sei ihr absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar.<br />

GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er erklärt, dass im Verkehrsausschuss die Mitf<strong>in</strong>anzierung der<br />

Studie für den Unteren Stadtplatz empfohlen worden sei.


83<br />

36. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 14.5.2008<br />

StR Dr. Margreiter erwidert, dass die Mitf<strong>in</strong>anzierung nicht abgelehnt, sondern<br />

auf Grund fehlender Informationen zurückgestellt und dem zuständigen Ausschuss<br />

zugewiesen worden sei, der die Sache positiv behandelt habe.<br />

GR Dr. Schiffner me<strong>in</strong>t, man solle die Sache rasch angehen, solange das Geld<br />

vom Land zur Verfügung stehe.<br />

15. 7. GR Ing. Spötl ersucht, den provisorischen Gehsteig <strong>in</strong> der Kathre<strong>in</strong>straße, bei<br />

der Baustelle Gymnasium, entsprechend zu befestigen.<br />

15.8. StR Mag. Wiener macht darauf aufmerksam, dass die bereits zur Institution<br />

gewordene Veranstaltung "Bildung onl<strong>in</strong>e" am kommenden Freitag, 16.5.08 <strong>in</strong><br />

der UMIT eröffnet werde, empfiehlt jedem Interessierten den Besuch dieser Bil-<br />

dungsmesse und richtet an dieser Stelle den Dank an die Initiatoren Wolfgang<br />

Willburger und Harald de Zottis.<br />

15.9. GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er lädt namens der Speckbacher Schützenkompanie die Mitglie-<br />

der des Geme<strong>in</strong>derates zum 100-jährigen Jubiläum der E<strong>in</strong>weihung des Speck-<br />

bacher Denkmales am 28.6.08 e<strong>in</strong>.<br />

15.10. GR Sürth berichtet, dass im Zuge der Schulentwicklung zur Stärkung des<br />

Schultyps Hauptschule das "Mittelschulmodell Floridsdorf" vom dortigen Be-<br />

zirksschul<strong>in</strong>spektor am 2.6.08, um 14.00 Uhr, im Stadtsaal präsentiert werde<br />

und lädt dazu alle Mitglieder des Geme<strong>in</strong>derates e<strong>in</strong>.<br />

Da ke<strong>in</strong>e weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung<br />

um 20.55 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

GR Maria Meister eh. Leo Vonmetz eh.<br />

GR Mag. Yavuzhan Öztürk eh.<br />

Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.


N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 37. Sitzung des GEMEINDERATES, am Dienstag, 15. Juli 2008, um<br />

18.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mag. Yavuzhan Öztürk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

GR-Ersatzmitglied Mart<strong>in</strong> Norz<br />

GR-Ersatzmitglied Barbara Neururer-Kern<br />

GR-Ersatzmitglied Werner Hackl<br />

GR-Ersatzmitglied He<strong>in</strong>z Zimmermann (bis 20.45 Uhr)<br />

entschuldigt: Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Protokoll- Vbgm. Dr. Eva Maria Posch<br />

unterfertiger: GR Barbara Schramm-Skoficz<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


85<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 14.5.2008<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Nachmittagsbetreuung an der Schule am Rosenhof<br />

3. Genehmigung zur Führung und Verwendung des Stadtwappens durch die<br />

Geme<strong>in</strong>deratsfraktionen gem. § 11 Abs. 5 TGO 2001<br />

4. Aufhebung der Widmung nach § 15 Abs.1 <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz und Ausscheidung<br />

aus dem öffentlichen Gut h<strong>in</strong>sichtlich Gst 1090/2 und Teilfläche des<br />

Gst 1090/1, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

5. Antrag auf Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 24.3.1992,<br />

LGBl.Nr.22/1992 betreffend Kernzone der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> beim Amt<br />

der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung<br />

6. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehemaliges Annaheim)<br />

8. Beschlussfassung über die Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 9/2008 betreffend Gste .528 und 242/4, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehemaliges<br />

Annaheim)<br />

9. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 10/2008<br />

betreffend Gste 368/1, 368/2, 367/1, 367/2, 366, 365/1, 365/2, 364, 363,<br />

362, 361, 360, 358/1, 358/2, 358/3, 341/85, 341/1, .980 und Teilflächen der<br />

Gste .693 und 338, GB 81007 <strong>Hall</strong> (nördlich Krajncstraße/ Schranne "Baulandumlegung<br />

Schönegg")<br />

10. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 11/2008 betreffend Gste 346/2 und .1047, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Kaiser-Max-Straße)<br />

11. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008<br />

betreffend Gste 838/3, 838/5, 830/7 und Teilfläche des Gst 838/1, GB 81007<br />

<strong>Hall</strong> (Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

12. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 1/2008<br />

betreffend Gste 830/7 und 1079/4 sowie Teilflächen der Gste 1104/6 und<br />

838/1, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

13. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.2/2008<br />

betreffend Gste 830/7, 838/3, 1079/4, 1083, .1012 und Teilflächen der Gste<br />

838/1 und 1104/6, GB 81007 <strong>Hall</strong>, der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

betreffend Gst 838/3, GB 81007 <strong>Hall</strong>, und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes betreffend Gste 830/7, 1083, .1012/1, 1079/4 und<br />

e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 838/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, (Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)


86<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

14. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 832/3, 832/5, .590/1, 1149, .1077, 1148, .590/2, 830/2,<br />

.1291, 830/9, .1190, 810/1, .1191, 810/3, 810/2, 1084, .818, 811/1, 811/4,<br />

.950, 811/5, .749, 811/3, .726, 1079/3, .740, 811/2, 812 und Teilflächen der<br />

Gste 1111/1 und 1104/6, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Fassergasse/We<strong>in</strong>feldgasse/Innsbrucker<br />

Straße)<br />

15. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2008<br />

betreffend Gste 832/3, 832/5, .590/1, 1149, .1077, 1148, .590/2, 830/2,<br />

.1291, 830/9, 830/10, 830/11, 830/12, 830/13, .591/2, 830/3, .591/1,<br />

830/1, 830/6, .1059, 830/5, .1060, .615, .617, .1190, 810/1, .1191, 810/3,<br />

810/2, 1084, .818, 811/1, 811/4, .950, 811/5, .749, 811/3, .726, 1079/3,<br />

.740, 811/2, 812 und Teilflächen der Gste 1111/1 und 1104/6, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Fassergasse/We<strong>in</strong>feldgasse/Innsbrucker Straße)<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

17. Generalsanierung der Fassade Sal<strong>in</strong>e 10-12<br />

18. Genehmigung von Nachtragskrediten<br />

19. Auftragsvergaben<br />

20. Mittelfreigaben<br />

21. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

22. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 14.5.2008<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 14.5.2008 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.<br />

2. Nachmittagsbetreuung an der Schule am Rosenhof<br />

Mit GR-Beschluss vom 19.9.2006 wurde die Schule am Rosenhof zur ganztägigen<br />

Schule bestimmt. Auf Grund der s<strong>in</strong>kenden Anmeldungszahlen wurde damals ke<strong>in</strong>e<br />

schulische Nachmittagsbetreuung e<strong>in</strong>gerichtet. Daher wurde dieser Beschluss nicht<br />

kundgemacht und ke<strong>in</strong>e aufsichtsbehördliche Genehmigung e<strong>in</strong>geholt.<br />

Mit Stichtag 23.6.2008 wurden 11 K<strong>in</strong>der aus der Schule am Rosenhof zur schulischen<br />

Nachmittagsbetreuung angemeldet. Insgesamt s<strong>in</strong>d aus der Geme<strong>in</strong>de Absam<br />

3 K<strong>in</strong>der, aus der Geme<strong>in</strong>de Mils 2 K<strong>in</strong>der, aus der Geme<strong>in</strong>de Thaur 2 K<strong>in</strong>der und aus<br />

<strong>Hall</strong> 4 K<strong>in</strong>der so angemeldet, dass 6 K<strong>in</strong>der am Montag, 9 K<strong>in</strong>der am Dienstag,<br />

8 K<strong>in</strong>der am Mittwoch und 7 K<strong>in</strong>der am Donnerstag den Betreuungsteil besuchen<br />

werden. Folglich ist nach § 99f Abs.1 <strong>Tirol</strong>er Schulorganisationsgesetz 1991<br />

(TSchOG 1991) diese Schule als ganztägige Schule zu bestimmen.


87<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Gemäß § 99g TSchOG 1991 ist der Betreuungs- und Verpflegungsbeitrag für die Betreuung<br />

von Schülern/Schüler<strong>in</strong>nen im Freizeitbereich des Betreuungsteiles zu verordnen.<br />

Die Tarife für den Betreuungsteil halten sich an die Empfehlung des <strong>Tirol</strong>er Geme<strong>in</strong>deverbandes.<br />

Der Verpflegungsbeitrag soll demnach <strong>in</strong>cl. Jause € 3,60 betragen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

1. Gemäß § 99f <strong>Tirol</strong>er Schulorganisationsgesetz 1991 wird die Schule am Rosenhof<br />

zur ganztägigen Schule bestimmt.<br />

2. Die im Entwurf vorliegende Verordnung über den Betreuungs- und Verpflegungsbeitrag<br />

für die Betreuung von Schülern/Schüler<strong>in</strong>nen im Freizeitbereich des Betreuungsteiles<br />

der Schule am Rosenhof wird genehmigt.<br />

Bürgermeister Vonmetz ergänzt, dass entsprechende Räume <strong>in</strong> nicht zu großer Entfernung<br />

von der Schule zu suchen gewesen seien, die man schlussendlich im Leopold<strong>in</strong>um<br />

gefunden habe. Dafür sei den Franziskanern der Dank auszusprechen, ebenso an<br />

Vbgm. Dr. Posch, die maßgeblich am erfolgreichen Abschluss der diesbezüglichen Gespräche<br />

beteiligt gewesen sei.<br />

Vbgm. Dr. Posch schließt sich dem Dank an die Franziskanerprov<strong>in</strong>z an, die die Möglichkeit<br />

geschaffen habe, die Nachmittagsbetreuung <strong>in</strong> Räumen des Leopold<strong>in</strong>ums e<strong>in</strong>zurichten.<br />

Damit könne man e<strong>in</strong>e qualifizierte Betreuung zur Förderung des Lern- und<br />

Entwicklungsprozesses der SchülerInnen der Schule am Rosenhof anbieten. Das Leopold<strong>in</strong>um<br />

verfüge über die notwendige Infrastruktur, wie Verpflegung, Betreuung und<br />

sportliche Aktivitäten. Der Dank richte sich auch an den Stadtrat, der die Voraussetzungen<br />

dafür geschaffen habe, die erforderlichen Vere<strong>in</strong>barungen abzuschließen, um<br />

die Räume <strong>in</strong> den nächsten zwei Jahren nutzen zu können mit der Option auf Verlängerung<br />

bzw. Ausweichen <strong>in</strong> andere Räumlichkeiten.<br />

GR Sürth freut sich ebenfalls, dass man nunmehr geeignete Räume für die Nachmittagsbetreuung<br />

gefunden habe. Es habe dies unter Beteiligung mehrerer Personen längere<br />

Zeit <strong>in</strong> Anspruch genommen. Schlussendlich sei es gelungen, sehr schöne, k<strong>in</strong>dergerechte<br />

Räume bei den Franziskanern zu f<strong>in</strong>den. Gerade die K<strong>in</strong>der der Schule am<br />

Rosenhof mit teilweise erheblichen Defiziten könnten dort bestens betreut werden, es<br />

stünden dort alle Möglichkeiten zum Spielen, Lernen, zur Freizeitgestaltung und sportlichen<br />

Betätigung zur Verfügung. Die K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> besten Händen zu wissen, stelle auch<br />

für die Eltern e<strong>in</strong>e enorme Entlastung dar. Die Vere<strong>in</strong>barung werde vorerst auf die<br />

Dauer von zwei Jahren abgeschlossen <strong>in</strong> der Hoffnung auf e<strong>in</strong>e Verlängerungsmöglichkeit.


88<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

GR Meister zeigt sich verwundert darüber, dass sich der Dank von Vbgm. Dr. Posch<br />

lediglich an den Stadtrat richte, wo sich doch der Schulausschuss ebenfalls maßgeblich<br />

mit diesem Thema befasst und die Arbeit aller zu diesem Ergebnis geführt habe.<br />

Noch mehr erstaunt sei sie über die Schlagzeile "Betreuung <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> gesichert" <strong>in</strong> der<br />

Wochenendausgabe e<strong>in</strong>er Tageszeitung, wenn erst <strong>in</strong> der jetzigen Sitzung e<strong>in</strong> entsprechender<br />

Beschluss zu fassen sei, wobei sie die Sache selbst sehr befürworte.<br />

Vbgm. Dr. Posch hält den angesprochenen Zeitungsartikel <strong>in</strong>sofern für richtig, als es<br />

Voraussetzung für die Beschlussfassung sei, dass entsprechende Räume zur Verfügung<br />

stünden. Jetzt sei die Änderung der Schulform <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ganztagsschule zu beschließen.<br />

Der Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung mit den Franziskanern zur Anmietung der<br />

Räumlichkeiten sowie die Leistung von Zuschüssen falle <strong>in</strong> die Kompetenz des Stadtrates<br />

und vorberatend <strong>in</strong> die des Schulausschusses, dem natürlich auch der Dank gebühre.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

3. Genehmigung zur Führung und Verwendung des Stadtwappens<br />

durch die Geme<strong>in</strong>deratsfraktionen gem. § 11 Abs. 5 TGO 2001<br />

Gemäß § 11 Abs. 5 TGO 2001 bedürfen die Führung und die Verwendung des Geme<strong>in</strong>dewappens<br />

e<strong>in</strong>er Genehmigung des Geme<strong>in</strong>derates. Diese Genehmigung ist zu<br />

erteilen, wenn dies im besonderen Interesse der Geme<strong>in</strong>de gelegen und e<strong>in</strong> nachteiliger<br />

Gebrauch nicht zu erwarten ist.<br />

Die im Geme<strong>in</strong>derat vertretenen Parteien (§ 67 Abs. 5 TGWO 1994) leisten im wohlverstandenen<br />

Interesse e<strong>in</strong>er demokratischen Geme<strong>in</strong>schaft auf verschiedene Art Informations-<br />

und Kommunikationsarbeit <strong>in</strong> Richtung der Geme<strong>in</strong>debevölkerung. Im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>er klaren Zuordenbarkeit dieser Informations- und Kommunikationstätigkeit zur<br />

Kommunalverwaltung ist das besondere Interesse der Geme<strong>in</strong>de daran, dass die Geme<strong>in</strong>deratsparteien<br />

im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit das Geme<strong>in</strong>dewappen führen,<br />

evident. Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>en nachteiligen Gebrauch s<strong>in</strong>d nicht ersichtlich, sodass<br />

die Voraussetzungen für die Erteilung e<strong>in</strong>er Bewilligung gemäß § 11 Abs. 5 TGO<br />

2001 gegeben ersche<strong>in</strong>en.<br />

Um Bedenken entgegenzuwirken, dass es im Zeitraum von Geme<strong>in</strong>deratswahlen durch<br />

die Verwendung des Geme<strong>in</strong>dewappens auf Wahlwerbungen zu Verwechslungen mit<br />

amtlichen Aussendungen, <strong>in</strong>sbesondere der Geme<strong>in</strong>dewahlbehörde kommt, soll die<br />

Bewilligung <strong>in</strong> der Weise e<strong>in</strong>geschränkt werden, dass im Zeitraum zwischen dem<br />

Stichtag zur Geme<strong>in</strong>deratswahl und der konstituierenden Sitzung des neu gewählten<br />

Geme<strong>in</strong>derates die Führung des Geme<strong>in</strong>dewappens durch die Geme<strong>in</strong>deratsparteien<br />

nicht gestattet ist.


89<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat möge den Geme<strong>in</strong>deratsparteien gemäß § 67 Abs. 5 TGWO 1994,<br />

nämlich Bürgermeisterliste Volkspartei <strong>Hall</strong>, Für <strong>Hall</strong> - Bürgerliste Die <strong>Hall</strong>er, <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten<br />

und Die Grünen <strong>Hall</strong> gemäß § 11 Abs. 5 TGO 2001 die Bewilligung<br />

zur Führung des Geme<strong>in</strong>dewappens erteilen, wobei zur Vermeidung e<strong>in</strong>es nachteiligen<br />

Gebrauches des Geme<strong>in</strong>dewappens diese Bewilligung <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>geschränkt wird,<br />

als sie mit Beg<strong>in</strong>n des Stichtages gemäß § 3 Abs. 2 TGWO 1994 endet und für Geme<strong>in</strong>deratsparteien,<br />

die im zuletzt gewählten Geme<strong>in</strong>derat im S<strong>in</strong>ne des § 45 Abs. 2<br />

TGWO 1994 vertreten waren, mit dem Ende des Tages der konstituierenden Sitzung<br />

des neu gewählten Geme<strong>in</strong>derates gemäß § 75 TGWO 1994 wieder auflebt.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert an die Ursache für den gegenständlichen Antrag,<br />

nämlich die Abbildung des Stadtwappens auf e<strong>in</strong>em Flugblatt der <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten.<br />

Die Frage, ob dafür e<strong>in</strong>e Bewilligung vorliege, habe die Diskussion ausgelöst.<br />

GR Willburger kann ke<strong>in</strong> Interesse der Stadt erkennen, wenn politische Parteien das<br />

Stadtwappen führen. Es sei für ihn nicht nachvollziehbar, wo hier der S<strong>in</strong>n und der<br />

Nutzen liege. Die angesprochene Aussendung der Sozialdemokraten habe dazu geführt,<br />

dass gerade bei älteren Menschen der E<strong>in</strong>druck erweckt worden sei, dass es<br />

sich um e<strong>in</strong>e amtliche Mitteilung der Stadt handle. Die politischen Parteien sollten<br />

vielmehr ihr eigenes Logo präsentieren, womit der Sache Genüge getan se<strong>in</strong> müsste.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger glaubt, dass man nach vorerst emotionalen Diskussionen nunmehr<br />

das Thema sachlich behandeln könne. Zwischenzeitlich seien die Ausschüsse damit<br />

befasst gewesen und man habe versucht, e<strong>in</strong>en Kompromiss zu f<strong>in</strong>den, nämlich allen<br />

im Geme<strong>in</strong>derat vertretenen Parteien die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten.<br />

Er halte es für richtig, dass Geme<strong>in</strong>deratsparteien das Wappen führen, zumal sie als<br />

Träger <strong>in</strong>nerstädtischer Demokratie von der Bevölkerung beauftragt seien, diese zu<br />

vertreten. Er habe auch ke<strong>in</strong>e Bedenken h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er missbräuchlichen Verwendung<br />

oder der Verwechslung mit amtlichen Mitteilungen, zumal der Herausgeber deutlich<br />

erkennbar sei. Er halte die WählerInnen für so reif, dass sie zwischen amtlichen<br />

und Parteimitteilungen sehr wohl unterscheiden könnten.<br />

GR Ing. Spötl hält Demokratie für e<strong>in</strong> hohes Gut, dazu gehöre auch die Vielfalt der<br />

Parteien und die Abgrenzung untere<strong>in</strong>ander. Demokratie lebe dadurch, dass die Parteien<br />

Kontakt zur Bevölkerung aufnehmen und dass klar zum Ausdruck komme, von<br />

wem die Aussage stamme. Die Verwendung des Wappens könne zur Verwechslung<br />

zwischen amtlichen Mitteilungen und Parteienaussendungen oder deren Gleichsetzung<br />

führen. Die Stadt biete andere schöne Wiedererkennungszeichen, die man verwenden<br />

könne, um als politische Gruppierung aufzutreten und sich zu identifizieren, es müsse<br />

nicht unbed<strong>in</strong>gt das Stadtwappen se<strong>in</strong>.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 12:9 Stimmen angenommen.


90<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

4. Aufhebung der Widmung nach § 15 Abs.1 <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz<br />

und Ausscheidung aus dem öffentlichen Gut h<strong>in</strong>sichtlich Gst 1090/2<br />

und Teilfläche des Gst 1090/1, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

Die gegenständlichen Grundflächen wurden mit Kaufvertrag vom 7.1.2008 an die<br />

röm.-kath. Lorettokirche veräußert. Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Kaufvertrages<br />

s<strong>in</strong>d sowohl die Aufhebung dieser Grundflächen als Geme<strong>in</strong>destraße als<br />

auch die Aufhebung der Widmung als Geme<strong>in</strong>gebrauch erforderlich.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Das <strong>in</strong> der Planurkunde des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI He<strong>in</strong>z<br />

Ebenbichler, GZ 11479/06, dargestellte Grundstück Nr.1090/2 <strong>in</strong> EZ 651, GB 81007<br />

<strong>Hall</strong>, im Ausmaß von <strong>in</strong>sgesamt 367 m², sowie die dargestellte Teilfläche 2 des<br />

Grundstückes Nr.1090/1 <strong>in</strong> EZ 651, GB 81007 <strong>Hall</strong>, im Ausmaß von 57 m², werden<br />

als Geme<strong>in</strong>destraßen aufgelassen, da sie ke<strong>in</strong>e Verkehrsbedeutung nach § 13 Abs. 2<br />

<strong>Tirol</strong>er Straßengesetz mehr haben. Weiters wird die Widmung des Geme<strong>in</strong>gebrauches<br />

gemäß § 68 Abs. 2 TGO 2001 aufgehoben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

5. Antrag auf Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 24.3.1992,<br />

LGBl.Nr.22/1992 betreffend Kernzone der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong><br />

beim Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung<br />

Mit der Novelle des <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes (TROG 2001), welche mit<br />

1.7.2005 <strong>in</strong> Kraft getreten ist, wurden die Bestimmungen über die Zulässigkeit von<br />

E<strong>in</strong>kaufszentren geändert. Weiters wurden neue Bestimmungen über die Zulässigkeit<br />

von E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben, deren Kundenfläche 300 m² übersteigt, geschaffen.<br />

Kernpunkte des Regelungssystems im TROG 2001 s<strong>in</strong>d der § 8 "Raumordnungsprogramme<br />

für E<strong>in</strong>kaufszentren", der § 48a "Sonderflächen für Handelsbetriebe" und der<br />

§ 49 "Sonderflächen für E<strong>in</strong>kaufszentren" <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der Anlage zu den §§ 8<br />

und 49, welche die Schwellenwerte sowie die Betriebstypendef<strong>in</strong>ition enthält.<br />

Im <strong>Tirol</strong>er E<strong>in</strong>kaufszentrenprogramm 2005, LGBl.Nr.119/2005, werden konkrete<br />

Standortvorgaben für E<strong>in</strong>kaufszentren gemacht und Grundsätze formuliert, welche bei<br />

der Widmung entsprechender Sonderflächen zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />

Die Landesregierung verordnet <strong>in</strong> Form von Raumordnungsprogrammen so genannte<br />

Kernzonen für Geme<strong>in</strong>den, <strong>in</strong>nerhalb derer die Widmung von Sonderflächen für E<strong>in</strong>kaufszentren<br />

des Betriebstyps A (größtenteils <strong>in</strong>nenstadtrelevantes Sortiment und Lebensmittel)<br />

zulässig ist. Innerhalb der Kernzonen dürfen Handelsbetriebe über 300 m²<br />

im Bauland errichtet werden. Außerhalb der Kernzonen ist die Errichtung solcher Handelsbetriebe<br />

nur auf Sonderflächen für Handelsbetriebe zulässig. Da sich die Nutzung<br />

der Grundstücke, welche sich <strong>in</strong>nerhalb der verordneten Kernzone bef<strong>in</strong>den, geändert<br />

hat und der Kernzonenbereich generell überarbeitet werden soll, ergeht der Antrag, zu<br />

beschließen wie folgt:


91<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Die Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 24.3.1992, LGBl.Nr.22/1992,<br />

betreffend Kernzone der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> wird gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 26.6.2008 beim Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung beantragt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

6. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Bebauung des Post-, Schmölz- und Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />

ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Siegerprojekt hervorgegangen ist. Die Erlassung des gegenständlichen<br />

Bebauungsplanes ist notwendig, um das Glashüttenareal entsprechend<br />

dem Siegerprojekt zu bebauen. Mit GR-Beschlüssen vom 26.2.2008 und 14.5.2008<br />

wurde die Neuerlassung bzw. die Änderung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. In den Stellungnahmefristen<br />

ist jeweils e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Bürgerforums Untere Lend, vertreten<br />

durch Obmann Hermann Neuner, Obmann-Stellvertreter Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und<br />

Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

Im Wesentlichen wird angeführt, dass die Bebauungsdichte nach wie vor bei weitem<br />

zu hoch sei, die geplante Höhe der fünfstöckigen "Front" als Lärmschutzwand 16,5 m<br />

betrage und dies ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den bestehenden Ortsteil darstelle, die Gew<strong>in</strong>ner<br />

die Bauträger wären und die Stadt nur die Probleme erbe, der geplante Innenhof Probleme<br />

mit der Lärmentwicklung hervorrufe, die Entwicklung e<strong>in</strong>es Ortsteilzentrums am<br />

Glashüttenweg wenig realistisch ersche<strong>in</strong>e, die Aufwertung des Stadtteiles nicht ersichtlich<br />

sei und die Schaffung erster Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen im ersten Bauabschnitt<br />

als notwendig erachtet werden.<br />

Der aufgelegte Entwurf wird h<strong>in</strong>sichtlich der Darstellung der maximalen Ausdehnung,<br />

der höchsten Gebäudepunkte sowie der Geschoßanzahl im Bereich des nördlichen<br />

Baukörpers abgeändert, sodass die <strong>in</strong> der Stellungnahme angeführten Festlegungen<br />

wie Bebauungsdichte, Gebäudehöhe und Geschoßanzahl reduziert werden. Weiters ist<br />

die Unterbr<strong>in</strong>gung von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. Versammlungs- und K<strong>in</strong>dergartenräumlichkeiten,<br />

wie im örtlichen Raumordnungskonzept festgehalten, vorgesehen.<br />

Da die Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept auch das Areal der<br />

Post-/Schmölzgründe umfassen, ist die exakte Situierung diverser Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

abzuklären. Die privatrechtlichen Verträge können erst nach Bekanntse<strong>in</strong><br />

der Situierung und der zukünftigen Grundstücksnummern abgeschlossen werden.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 wird<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 7.7.2008 auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).


92<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert an die vielen Diskussionen zu diesem Thema vor und<br />

nach der Geme<strong>in</strong>deratswahl. Die Fronten hätten <strong>in</strong>zwischen gewechselt, daher werde<br />

es weiterh<strong>in</strong> Diskussionen geben. Lediglich die dortigen Bewohner seien fast dieselben<br />

geblieben, immer wieder würden neue Ideen e<strong>in</strong>gebracht, auf die seitens der Politik<br />

e<strong>in</strong>zugehen sei. Nunmehr liege e<strong>in</strong> Ergebnis vor, über das zu bef<strong>in</strong>den se<strong>in</strong> werde.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> ergänzt, dass die Bauausschusssitzung am 24.6.08 bei diesem Tagesordnungspunkt<br />

abgebrochen und am 27.6.08 im Rahmen e<strong>in</strong>es Lokalaugensche<strong>in</strong>es unter<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Bürgerforums fortgesetzt worden sei. Mit Hilfe der Feuerwehrleiter<br />

habe man die tatsächlichen Gebäudehöhen mit 16,5 m bzw. 13,5 im vorderen Bereich<br />

optisch dargestellt.<br />

Vbgm. Schweighofer hält die wiederholte Behandlung des Themas im Bauausschuss<br />

unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Bürgerforums für sehr positiv. Man habe den E<strong>in</strong>sprüchen durch<br />

Verh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er Fortsetzung des nördlichen Riegelbaues nach Westen sowie die<br />

Reduzierung der Gebäudehöhen Rechnung getragen und somit e<strong>in</strong>e deutliche Aufbesserung<br />

erzielt. Daher könne er auch dem nunmehr vorliegenden Antrag mit gutem<br />

Gewissen zustimmen. Die Aussage des Bürgermeisters, dass sich die Fronten verschoben<br />

hätten, sei nicht ganz richtig, zumal die Bebauung des Glashüttenareals für<br />

alle Fraktionen immer unbestritten gewesen sei und man sich überdies darauf gee<strong>in</strong>igt<br />

habe, die Post-/Schmölzgründe erst nach dem Jahr 2010 zu bebauen.<br />

Vbgm. Schweighofer kündigt an, unter Tagesordnungspunkt Allfälliges e<strong>in</strong>en selbständigen<br />

Antrag e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, mit welchem vorgeschlagen werde, im Erdgeschoß des<br />

südlichen Bauteiles e<strong>in</strong>e Fläche im Ausmaß von 470 m² anzumieten und dort K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen<br />

sowie Vere<strong>in</strong>sräume, beispielsweise für die Pfadf<strong>in</strong>der und<br />

die Wasserwacht, zu schaffen. Darüber h<strong>in</strong>aus sollte man versuchen, auf e<strong>in</strong>em Teil<br />

der Fläche e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Nahversorger mit Schwerpunkt Brot anzusiedeln. Zur Durchmischung<br />

der künftigen Besiedelung regt Vbgm. Schweighofer an, die Wohnungen<br />

nach e<strong>in</strong>er Idee der Integrationsgruppe des Landes <strong>Tirol</strong> schwerpunktmäßig an Interessensgruppen,<br />

wie beispielsweise Berg- und Wanderfreunde zu vergeben. Über diesen<br />

Weg könnten Wohnungssuchende vom Bankdirektor bis zum Arbeitslosen angesprochen<br />

werden.<br />

Bürgermeister Vonmetz kann sich mit dieser Idee nicht anfreunden und wünscht sich,<br />

dass jeder <strong>Tirol</strong>er Sportler dort wohnen könne, wo er wolle.


93<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

StR Dr. Margreiter hält die e<strong>in</strong>gehende Befassung mit diesem Thema für e<strong>in</strong>en Qualitätsmaßstab<br />

der Arbeit im Bauausschuss und betont, dass der Dialog mit den Bürgern<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sehr aufgeschlossenen und offensiven Weise geführt werde. Der gegenständliche<br />

Bebauungsplan sei erstmals mit e<strong>in</strong>stimmigem GR-Beschluss vom 26.2.08 zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt worden. Auf Grund von e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen<br />

mit sachlich fundierten E<strong>in</strong>wendungen sei das Projekt redimensioniert und <strong>in</strong><br />

der geänderten Variante mit mehrheitlichem GR-Beschluss vom 14.5.08 neuerlich<br />

aufgelegt worden. Dazu seien wiederum Stellungnahmen mit zahlreichen Argumenten<br />

e<strong>in</strong>gelangt, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der Gebäudehöhe von 16,5 m im nördlichen Teil.<br />

Diesem Argument sei so viel Gewicht beigemessen worden, dass sich der Bauausschuss<br />

noch e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>gehend damit beschäftigt habe. Beim Lokalaugensche<strong>in</strong> habe<br />

man sich durch Markierung der Bauhöhen e<strong>in</strong> Bild machen können und sich auf Grund<br />

dessen dazu entschlossen, den nördlichen Gebäudeteil um e<strong>in</strong> Geschoß und somit auf<br />

13,5 m zu reduzieren, was auch e<strong>in</strong>e deutliche Verr<strong>in</strong>gerung der Dichte zur Folge habe.<br />

Für das Wohlfühlen der Bewohner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wohnanlage sei jedoch nicht alle<strong>in</strong> die<br />

Dichte ausschlaggebend, dies bedürfe noch e<strong>in</strong>iger anderer Faktoren, auf die mit Bedacht<br />

Rücksicht zu nehmen se<strong>in</strong> werde. Die Interessen des Bürgerforums, nämlich die<br />

Bebauung möglichst wenig dicht zu halten, seien durchaus verständlich, andererseits<br />

bestehe Bedarf an sozialem Wohnbau. Abgesehen davon sei <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, speziell <strong>in</strong> der<br />

Inntalfurche, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zumal lediglich 13 % besiedelbare<br />

Fläche zur Verfügung stehe, auf der qualitätsvolles Wohnen wie auch entsprechende<br />

Bewirtschaftung möglich se<strong>in</strong> solle. Man müsse hier e<strong>in</strong> richtiges Maß an<br />

Dichte f<strong>in</strong>den und e<strong>in</strong>e Verhüttelung vermeiden. Weiters sei auch das Verkehrsgeschehen<br />

bestmöglich abzuwickeln. StR Dr. Margreiter ist überzeugt, dass der nunmehr<br />

zur Auflage vorliegende Entwurf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ausgewogenen Art und Weise allen Interessen<br />

und Erfordernissen entspreche.<br />

Bürgermeister Vonmetz hält fest, dass die E<strong>in</strong>stimmigkeit bei der ersten Beschlussfassung<br />

darauf abgezielt habe, dass damit das Auflageprocedere und die Diskussionsphase<br />

<strong>in</strong> Gang gesetzt werde. Inzwischen habe man sich dazu kritisch geäußert und<br />

werde auch jetzt neue Vorschläge e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />

GR Ing. Spötl stellt sich Bürgere<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung anders vor, als lediglich <strong>in</strong> der Natur e<strong>in</strong>en<br />

unverb<strong>in</strong>dlichen Lokalaugensche<strong>in</strong> vorzunehmen. Vielmehr sollten alle Beteiligten anhand<br />

der vorliegenden Pläne und Unterlagen geme<strong>in</strong>sam darüber diskutieren. Was jetzt<br />

zur Beschlussfassung vorliege, sei lediglich e<strong>in</strong>e Grundrissstudie. Zwar habe man h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Bebauung e<strong>in</strong>iges verbessert, die Struktur, Gliederung, die W<strong>in</strong>kelstellungen<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Baukörper zue<strong>in</strong>ander sowie die geraden Fassadenflächen führten<br />

jedoch zu e<strong>in</strong>er erhöhten Schallentwicklung. Namens se<strong>in</strong>er Fraktion stellt GR Ing.<br />

Spötl den Abänderungsantrag, die dem 45°-Schenkel zugewandte Seite des südlichen<br />

Bauteiles um e<strong>in</strong> Geschoß zu reduzieren.


94<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz ergänzt, dass durch die beantragte Reduzierung um e<strong>in</strong> Geschoß<br />

im südlichen Teil lediglich 4 Wohnungen entfallen würden. Damit könnte die<br />

Lärmentwicklung abgem<strong>in</strong>dert und e<strong>in</strong>e Verbesserung der Wohnqualität erzielt werden.<br />

Vbgm. Dr. Posch kritisiert, dass die Frage der Verkehrsanb<strong>in</strong>dung im Bereich Brockenweg<br />

entgegen der Zusage der mehrheitsschaffenden Fraktionen nach wie vor nicht gelöst<br />

sei. Immerh<strong>in</strong> würden zusätzlich zur bisherigen Besiedelung <strong>in</strong> diesem Gebiet weitere<br />

90 Wohnungen mit durchschnittlich je 2 bis 3 Autofahrern entstehen.<br />

Weiters plädiert sie dafür, besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass K<strong>in</strong>der von<br />

<strong>Hall</strong>er Familien bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt würden, von e<strong>in</strong>er Vergabe<br />

nach Sportarten oder sonstigen Interessensgruppen wolle sie jedenfalls Abstand nehmen.<br />

GR Willburger freut sich über den Antrag, K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen und Vere<strong>in</strong>sräume<br />

zu schaffen, vermisst jedoch e<strong>in</strong>en Spielplatz <strong>in</strong> diesem Bereich. Der Feststellung<br />

von StR Dr. Margreiter, dass mit Grund und Boden sorgsam umzugehen sei, könne<br />

er beipflichten, allerd<strong>in</strong>gs müsse man sich <strong>in</strong> diesem Zusammenhang die grundsätzliche<br />

Frage nach der maximalen E<strong>in</strong>wohnerzahl stellen und sich im Klaren darüber se<strong>in</strong>,<br />

für welche Höchstzahl genügend Infrastruktur zur Verfügung stehe. Wenn man nicht<br />

mehr wisse, wie man Wohnungen vergeben solle, komme dies e<strong>in</strong>em K.O. des Wohnungsausschusses<br />

gleich. Man sollte dafür sorgen, die Wohnungen an K<strong>in</strong>der von<br />

<strong>Hall</strong>er Familien und nicht nach Interessensgruppen zu vergeben.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger hält die Gespräche mit dem Bürgerforum für beispielhaft, kaum irgendwo<br />

<strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> würden Anra<strong>in</strong>er derart <strong>in</strong>tensiv e<strong>in</strong>bezogen. Wenn sich GR Ing. Spötl<br />

Bürgere<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung anders vorstelle, so sei an die vergangene Geme<strong>in</strong>deratsperiode<br />

verwiesen. Wäre es nach dem Willen der ÖVP gegangen, wäre <strong>in</strong> diesem Bereich bereits<br />

wesentlich mehr verbaut.<br />

Für GR Schramm-Skoficz ist das Projekt noch lange nicht entscheidungsreif. Auch sie<br />

stelle sich Bürgere<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung anders vor, über das Projekt sei jedenfalls noch zu reden.<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt über den Abänderungsantrag auf Reduzierung um e<strong>in</strong><br />

Geschoß von E+3 auf E+2 im südlichen Bauteil abstimmen.<br />

Beschluss: Der Abänderungsantrag wird mit 12:9 Stimmen abgelehnt.<br />

Der Hauptantrag wird mit 11:10 Stimmen angenommen.<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehemaliges Annaheim)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 14.5.2008 wurde der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 4/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.


95<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Gemäß § 21 Abs. 2 des <strong>Tirol</strong>er Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG 2003)<br />

ist vor Erlassung und Änderung von Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplänen und<br />

örtlichen Bauvorschriften e<strong>in</strong> Gutachten des Sachverständigenbeirates e<strong>in</strong>zuholen.<br />

Innerhalb der vorgesehenen Stellungnahmefrist wurde e<strong>in</strong>e Sitzung des Sachverständigenbeirates<br />

anberaumt. Der Sachverständigenbeirat stellt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Gutachten im Wesentlichen<br />

fest, dass von Seiten des Sachverständigenbeirates Bedenken betreffend<br />

e<strong>in</strong>e Geschäftsnutzung (z.B. Handelsbetrieb) im südlichen Bereich mit Ausnahme der<br />

gastronomischen Nutzung (Tagescafe), Ord<strong>in</strong>ationen und Kanzleien bestehen würden.<br />

Weiters wurde e<strong>in</strong>e Stellungnahme per E-Mail von der Geschäftsleitung der Firma<br />

We<strong>in</strong>berg Bauträger & Consult<strong>in</strong>g GmbH, Innra<strong>in</strong> 22, 6020 Innsbruck, e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Die Stellungnahme wurde an Stadtbaumeister DI Nock und an die Sachbearbeiter<strong>in</strong><br />

adressiert, wobei beide Personen die Stellungnahme nicht erhalten haben. Nachdem<br />

das Risiko der Zustellung per EDV beim Absender, Fa. We<strong>in</strong>berg Bauträger & Consult<strong>in</strong>g<br />

GmbH, liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Stellungnahme nicht<br />

fristgerecht e<strong>in</strong>gebracht wurde. Da e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Sachverständigenbeirates<br />

fristgerecht e<strong>in</strong>gebracht wurde und diese sich auch auf die Flächenwidmungsfestlegung<br />

bezieht, erfolgt im Interesse der E<strong>in</strong>schreiter dennoch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Behandlung<br />

dieser Stellungnahme.<br />

Die Firma We<strong>in</strong>berg stellt im Wesentlichen fest, dass die Pläne den Vorgaben des<br />

Grundankaufangebotes sowie den Vorgaben und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Architektenwettbewerbes<br />

entsprechen, jedoch die Ergänzung des § 40 Abs. 6 TROG 2006 für<br />

das Erdgeschoß sowie für das erste Obergeschoß im südlichen Baukörper nicht entsprechen<br />

würde. Die Ansiedelung von Geschäftsflächen/Handelsbetrieben bzw.<br />

Dienstleistungsbetrieben <strong>in</strong> diesem Bereich sei als Kann- bzw. Sollbestimmung verstanden<br />

worden. Es dürfe e<strong>in</strong>e Ausschließung bzw. e<strong>in</strong> Verbot e<strong>in</strong>er Alternativnutzung<br />

Wohnen nicht gegeben se<strong>in</strong>.<br />

Der Bauausschuss, der Wirtschafts- und Rechtsausschuss sowie der Altstadtausschuss<br />

befassten sich mit gegenständlicher Angelegenheit und befürworten die Beibehaltung<br />

der Widmung, da aus städtebaulicher Sicht e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Wohnnutzung <strong>in</strong> diesem<br />

Areal nicht vertreten werden kann.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008 von derzeit Sonderfläche Seniorenheim<br />

(SSh) gem. § 43 Abs. 1 lit. a und b TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Ebenen gem. § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />

Bereich SV-7:<br />

Untergeschoße: Kerngebiet (K) gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

Erdgeschoß und 1. OG: Kerngebiet (Kb) gem. § 40 Abs. 3 und 6 TROG 2006<br />

2. OG und darüber: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006


96<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Bereich SV-8:<br />

Untergeschoße: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />

Erdgeschoß und alle Obergeschoße: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />

wird gemäß vorliegendem Plan vom 29.4.2008 beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

8. Beschlussfassung über die Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 9/2008 betreffend Gste .528 und 242/4, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Areal ehemaliges Annaheim)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 14.5.2008 wurde der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 8/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

E<strong>in</strong>e Stellungnahme per E-Mail wurde von der Geschäftsleitung der Firma We<strong>in</strong>berg<br />

Bauträger & Consult<strong>in</strong>g GmbH, Innra<strong>in</strong> 22, 6020 Innsbruck, e<strong>in</strong>gebracht. Die Stellungnahme<br />

wurde <strong>in</strong>nerhalb der Stellungnahmefrist an Stadtbaumeister DI Nock und<br />

an die Sachbearbeiter<strong>in</strong> adressiert, wobei beide Personen die Stellungnahme nicht erhalten<br />

haben. Nachdem das Risiko der Zustellung per EDV beim Absender, Fa. We<strong>in</strong>berg<br />

Bauträger & Consult<strong>in</strong>g GmbH, liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die<br />

Stellungnahme nicht fristgerecht e<strong>in</strong>gebracht wurde. Im Interesse der E<strong>in</strong>schreiter erfolgt<br />

dennoch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Behandlung dieser Stellungnahme.<br />

In dieser Stellungnahme wird auf die Änderung der Flächenwidmung verwiesen, welche<br />

Bestandteil der Festlegung im Bebauungsplan ist. Weiters stellt die Firma We<strong>in</strong>berg<br />

fest, dass die Pläne den Vorgaben des Grundankaufangebotes sowie den Vorgaben<br />

und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Architektenwettbewerbes entsprechen, jedoch die<br />

Ergänzung des § 40 Abs. 6 TROG 2006 für das Erdgeschoß sowie für das erste<br />

Obergeschoß im südlichen Baukörper nicht entsprechen würde. Die Ansiedelung von<br />

Geschäftsflächen/Handelsbetrieben bzw. Dienstleistungsbetrieben <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

sei als Kann- bzw. Sollbestimmung verstanden worden. Es dürfe e<strong>in</strong>e Ausschließung<br />

bzw. e<strong>in</strong> Verbot e<strong>in</strong>er Alternativnutzung Wohnen nicht gegeben se<strong>in</strong>.<br />

Der Altstadtausschuss befasste sich mit gegenständlicher Angelegenheit und befürwortete<br />

die Beibehaltung der Widmung, da aus städtebaulicher Sicht e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e<br />

Wohnnutzung <strong>in</strong> diesem Areal nicht vertreten werden kann.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 9/2008 wird<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 29.4.2008 beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer ist bei der Abstimmung nicht anwesend)


97<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

9. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 10/2008<br />

betreffend Gste 368/1, 368/2, 367/1, 367/2, 366, 365/1, 365/2, 364, 363, 362,<br />

361, 360, 358/1, 358/2, 358/3, 341/85, 341/1, .980 und Teilflächen der Gste .693<br />

und 338, GB 81007 <strong>Hall</strong> (nördlich Krajncstraße/Schranne<br />

"Baulandumlegung Schönegg")<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Das Planungsgebiet bef<strong>in</strong>det sich nördlich des Siedlungsbereiches "Schranne".<br />

Mit GR-Beschluss vom 30.3.2005 wurde der allgeme<strong>in</strong>e Bebauungsplan Nr. 14/2004<br />

für diesen Bereich genehmigt.<br />

Auf Grund der Neuaufteilung von Grundparzellen ist e<strong>in</strong>e Änderung des bestehenden<br />

allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes für den Bereich der "Baulandumlegung Schönegg" notwendig.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 10/2008 wird gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 27.5.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes<br />

Nr. 10/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer und StR Dr. Haslwanter s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung<br />

nicht anwesend)<br />

10. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 11/2008 betreffend Gste 346/2 und .1047,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Kaiser-Max-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Es ist beabsichtigt, auf den o.a. Grundstücken das Bestandsgebäude abzubrechen um<br />

e<strong>in</strong>e Wohnanlage zu errichten.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 11/2008 wird gemäß vorliegendem Plan auf die Dauer von 4<br />

Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 11/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wurde.


98<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Vbgm. Dr. Posch verweist auf ihre im Bauausschuss e<strong>in</strong>gebrachten und nach wie vor<br />

aufrechten Bedenken gegen das Projekt und enthält sich daher der Stimme.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 18:1 Stimmenthaltung angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer und StR Dr. Haslwanter s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung<br />

nicht anwesend)<br />

11. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008<br />

betreffend Gste 838/3, 838/5, 830/7 und Teilfläche des Gst 838/1,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Um die beabsichtigte Erweiterung der Betriebsanlage der Fa. D<strong>in</strong>khauser Kartonagen<br />

GmbH zu ermöglichen, ist die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für<br />

diesen Bereich notwendig.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008 wird gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 29.4.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 64 Abs. 1 TROG 2006) mit folgenden Festlegungen:<br />

1. Änderung der Festlegungen der Indexziffer M2 auf überwiegend gewerbliche Nutzung,<br />

wobei die Dichtestufe auf D3 angehoben wird.<br />

Signatur M2:<br />

Übergangszone gewerbliche Nutzung/Wohngebiete: Beschränkt auf betriebliche<br />

Nutzung. Im Zuge der Flächenwidmung s<strong>in</strong>d Beschränkungen auf wohngebietsverträgliche<br />

Gewerbebetriebe vorzunehmen. Die anschließenden Wohngebiete s<strong>in</strong>d<br />

durch geeignete Maßnahmen im Zuge der Flächenwidmung, der Bebauungsplanung<br />

und entsprechender Vorschreibungen im Zuge der Bauverfahren gegenüber<br />

Immissionen aus dem Gewerbegebiet bestmöglich zu schützen.<br />

2. Ausdehnung des vorwiegend gewerblich genutzten Bereiches nach Osten,<br />

Überbauung e<strong>in</strong>es Teilbereiches der Brixner Straße, Teilfläche des Gst 838/1,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong>.<br />

3. Anpassung der Widmung von W auf M auf Gst 830/7, GB 81007 <strong>Hall</strong>, entsprechend<br />

der rechtskräftigen Flächenwidmung.<br />

Bürgermeister Vonmetz führt aus, dass die Expansionspläne e<strong>in</strong>er lange <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> ansässigen<br />

Firma das Interesse der Anra<strong>in</strong>er wecken würden und es dazu verschiedene<br />

Me<strong>in</strong>ungen gebe. Um diese Me<strong>in</strong>ungen und Interessen der Wirtschaft wie auch der<br />

Anra<strong>in</strong>er abzustimmen, werde nunmehr das Projekt zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt mit der Möglichkeit, dazu Stellung nehmen zu können.<br />

GR Schramm-Skoficz erhebt große Bedenken gegen die beabsichtigte Sperre der Brixner<br />

Straße. Der Auflassung e<strong>in</strong>er öffentlichen Straße stehe sie sehr skeptisch gegenüber,<br />

wie dies auch aus dem gegenständlichen Gutachten hervorgehe.


99<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

StR Dr. Margreiter sieht sich ebenfalls grundsätzlich vor e<strong>in</strong>em schwierigen Problem.<br />

Die Expansionspläne der Firma D<strong>in</strong>khauser seien angesichts der beengten Situation im<br />

Übergangsbereich zum Wohngebiet sehr e<strong>in</strong>gehend und sorgfältig zu beurteilen. Der<br />

Aspekt der Straßensperre spiele dabei ke<strong>in</strong>e unwesentliche Rolle, zumal die teilweise<br />

Auflassung e<strong>in</strong>er öffentlichen Straße e<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Verkehrsgeschehen<br />

darstelle. Die quantitative Verkehrserhebung stelle fest, dass die Hälfte des<br />

Verkehrs auf der Brixner Straße ohneh<strong>in</strong> von der Firma D<strong>in</strong>khauser selbst verursacht<br />

werde. Es sei jedoch beabsichtigt, den Mitarbeiter- und Schwerverkehr anders zu organisieren<br />

und zwar z.T. über die B171, über e<strong>in</strong>en Ladehof und e<strong>in</strong>e Tiefgarage, sodass<br />

die Emissionen und die störenden Auswirkungen des Zulieferverkehrs deutlich<br />

abgem<strong>in</strong>dert würden und für die Anra<strong>in</strong>er nicht mehr spürbar se<strong>in</strong> sollten. Das Gutachten<br />

sage auch aus, dass die Kreuzung Trientlstraße auf diese neue Situation h<strong>in</strong> angepasst<br />

werden bzw. ohneh<strong>in</strong> ausgebaut werden müsse, da sie jetzt schon für die anstehende<br />

Verkehrsfrequenz nicht ausreichend dimensioniert sei. Generell sei zum Verkehrsthema<br />

festzustellen, dass der herrschende Ampelumfahrungsverkehr e<strong>in</strong> unerwünschter<br />

Effekt und daher abzulehnen sei, vielmehr sollte die Bündelung der Verkehrsströme<br />

das Ziel se<strong>in</strong>. StR Dr. Margreiter hält es daher für vertretbar, den südlichen<br />

Teil der Brixner Straße für den öffentlichen Verkehr aufzulassen und damit auch<br />

den Expansionsplänen e<strong>in</strong>es großen <strong>Hall</strong>er Betriebes entgegen zu kommen. Es gehe<br />

dabei aber nicht alle<strong>in</strong> um die nicht unerheblichen Steuerzahlungen der Firma D<strong>in</strong>khauser,<br />

e<strong>in</strong> wesentlicher Aspekt sei der, dass dort e<strong>in</strong>e große Zahl an qualifizierten Arbeitsplätzen<br />

mit modernen Arbeitszeit- und Sozialmodellen angeboten werde, was vielen<br />

<strong>Hall</strong>er Familien e<strong>in</strong>e Existenzgrundlage biete. Andererseits bestünden auch berechtigte<br />

und nachvollziehbare Interessen der Anra<strong>in</strong>er, die sich durch e<strong>in</strong> solches Bauwerk<br />

<strong>in</strong> ihrer Lebensqualität bee<strong>in</strong>trächtigt fühlten. Die Befürchtung, gewohnte Lichtverhältnisse<br />

und Ausblicke aufgeben zu müssen, sei zwar verständlich, könne aber nicht alle<strong>in</strong><br />

ausschlaggebend se<strong>in</strong>, das Interesse der Firma zu negieren. Kritisch werde es lediglich,<br />

wenn solche Veränderungen gesundheitsschädliche Folgen und Grundstücksentwertungen<br />

zur Folge hätten, wobei solche Aspekte derzeit nicht erkennbar seien.<br />

Mit dem vorliegenden Antrag werde ke<strong>in</strong> Schnellschuss gestartet, es sei dies vielmehr<br />

das Ergebnis e<strong>in</strong>er monatelangen Entscheidungsf<strong>in</strong>dungsarbeit. Der Bauausschuss habe<br />

sich erstmals am 15.1.08 und <strong>in</strong> weitere Folge noch vier Mal mit diesem Thema<br />

befasst. Immer wieder neue Aspekte hätten zu Änderungen geführt, doch sei irgendwann<br />

das Ende der Diskussion erreicht. Jetzt stehe die Beschlussfassung über die<br />

Auflegung des vorliegenden Entwurfes an, womit die formale Diskussion eröffnet sei.<br />

Er stellt zusätzlich den Antrag, über die gesetzliche Verpflichtungen des <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes<br />

h<strong>in</strong>aus, alle betroffenen Grundeigentümer zwischen Fassergasse,<br />

B171 und We<strong>in</strong>feldgasse unter H<strong>in</strong>weis auf die Stellungnahmemöglichkeit namentlich<br />

anzuschreiben, wobei die bereits vorliegenden Stellungnahmen <strong>in</strong> die weitere Diskussion<br />

ebenso e<strong>in</strong>gebracht würden. Letzth<strong>in</strong> sei auch dem Bürgermeister e<strong>in</strong> umfangreicher<br />

Forderungskatalog der neu gegründeten Bürger<strong>in</strong>itiative <strong>Hall</strong>-West überreicht<br />

worden, wor<strong>in</strong> weit über das Projekt D<strong>in</strong>khauser h<strong>in</strong>aus Vorschläge zur Verbesserung


100<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

der Lebensqualität sowie die Schaffung e<strong>in</strong>es Verkehrskonzeptes <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

enthalten seien. Wie der Bürgermeister bereits zum Ausdruck gebracht habe, werde<br />

dies selbstverständlich den e<strong>in</strong>zelnen Fachausschüssen zur Behandlung zugewiesen.<br />

StR Dr. Margreiter hat <strong>in</strong> Gesprächen mit den Anra<strong>in</strong>ern zugesagt und wird sich auch<br />

dafür e<strong>in</strong>setzen, nach E<strong>in</strong>langen der Stellungnahmen am Beispiel Glashüttenareal die<br />

Gebäudehöhen vor Ort zu markieren, um sich e<strong>in</strong> Bild <strong>in</strong> der Natur machen zu können.<br />

Es sei absolut legitim, dass der Bauwerber, wie auch die Bürger ihr eigenes Anliegen<br />

verfolgten, die Geme<strong>in</strong>deratsmandatare könnten h<strong>in</strong>gegen weder der e<strong>in</strong>en noch der<br />

anderen Seite bed<strong>in</strong>gungslos folgen, sondern müssten versuchen, das Beste für die<br />

Gesamtgeme<strong>in</strong>de zu erreichen. Der Status sei nun erreicht, der es erlaube, die Auflegung<br />

zu beschließen, das endgültige Ergebnis hänge jedoch vom weiteren Verfahrensverlauf<br />

ab. Es werde jedenfalls weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e sachliche Diskussion zu führen se<strong>in</strong>, um<br />

die richtige Entscheidung zu treffen.<br />

Bürgermeister Vonmetz nimmt den Antrag, die betroffenen Anra<strong>in</strong>er über das Auflageverfahren<br />

schriftlich zu <strong>in</strong>formieren, an.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> regt an, auch die westlich der Firma D<strong>in</strong>khauser bef<strong>in</strong>dlichen und von der<br />

Sperre der Brixner Straße betroffenen Gewerbebetriebe zu verständigen.<br />

GR Willburger merkt an, dass die Auflassung e<strong>in</strong>er Straße Beispielwirkung haben<br />

könnte und verweist gleichzeitig auf die Bedenken der Exekutive, dass bei e<strong>in</strong>er allfälligen<br />

Sperre der B171 auf Grund e<strong>in</strong>es Unfalles oder von Bauarbeiten ke<strong>in</strong>e Ausweichroute<br />

für E<strong>in</strong>satzfahrzeuge <strong>in</strong> diesem Bereich zur Verfügung stehe. Es sei auch nicht<br />

geklärt, wer die Kosten für die Verlegung der E<strong>in</strong>bauten <strong>in</strong> diesem Straßenbereich zu<br />

tragen habe, möglicherweise würden diese dann der Stadtgeme<strong>in</strong>de bleiben. Von der<br />

Auflassung der Brixner Straße seien auch andere Betriebe betroffen, die offensichtlich<br />

dazu nicht befragt worden seien. GR Willburger hat sich anhand e<strong>in</strong>er Fotomontage<br />

e<strong>in</strong> Bild gemacht und kann daher durchaus die Bedenken der Anra<strong>in</strong>er, auch h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der zu erwartenden Lärmbelästigung auf Grund des Mehrschichtbetriebes der<br />

Firma D<strong>in</strong>khauser, nachvollziehen. Aus all diesen Gründen könne er daher dem Antrag<br />

nicht zustimmen.<br />

Vbgm. Dr. Posch bezieht ihre folgende Wortmeldung gesammelt auf die Tagesordnungspunkte<br />

11,12,13 und hält fest, dass es für die VP durchaus wichtig und anerkannt<br />

sei, dass e<strong>in</strong> <strong>Hall</strong>er Betrieb verlässlich Arbeitsplätze erhalte und aufstocke.<br />

Dank der guten Geschäftslage durch die Tüchtigkeit der Unternehmerfamilie und der<br />

Mitarbeiter könne an e<strong>in</strong>e Expansion überhaupt gedacht werden, was dankbar anzuerkennen<br />

sei. Man habe aber auch die Interessen der Anra<strong>in</strong>er zu berücksichtigen und<br />

diese gegen die des Betriebes sorgsam abzuwägen. Innerhalb der VP sei man verschiedener<br />

Auffassung, es sei auch gut und richtig, dass sich jeder e<strong>in</strong>zelne Mandatar<br />

nach se<strong>in</strong>er Überlegung entscheide. Geme<strong>in</strong>sam gehe man jedoch <strong>in</strong>nerhalb der VP<br />

davon aus, dass es doch möglich se<strong>in</strong> müsste, die geplante Betriebserweiterung auch


101<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

mit der Erfüllung e<strong>in</strong>er Forderung der VP zu erreichen, nämlich den im Norden vorgesehenen<br />

Rücksprung des Gebäudes auch im Osten vorzusehen. Sie stellt daher den<br />

Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 13, an der Ostfassade statt der geplanten<br />

Abschrägung e<strong>in</strong>en Rücksprung von 13 m auf 9 m, mit e<strong>in</strong>er Tiefe von 8 m, vorzusehen,<br />

wodurch weniger Beschattung der östlich angrenzenden Grundstücke gewährleistet<br />

wäre. Vbgm. Dr. Posch glaubt, dass diese Änderung für die Firma D<strong>in</strong>khauser<br />

durchaus zumutbar se<strong>in</strong> müsste. Ansonsten habe das Projekt e<strong>in</strong>e gewisse Reife erreicht,<br />

auch h<strong>in</strong>sichtlich der Logistik, die möglichst schonend für die Anra<strong>in</strong>er erfolge.<br />

Die VP-Fraktion lege großen Wert auf Arbeitsplätze, nicht nur wegen des Steueraufkommens,<br />

sondern vor allem deswegen, weil man bestrebt sei, dass die <strong>Hall</strong>er <strong>in</strong> <strong>Hall</strong><br />

Arbeit f<strong>in</strong>den. Durch die Umsetzung des Projektes könne dem entsprochen werden.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus solle auch den Anra<strong>in</strong>ern bei der Projektumsetzung so gut wie möglich<br />

entgegen gekommen werden.<br />

Vbgm. Schweighofer hebt hervor, dass die Erweiterung e<strong>in</strong>es Betriebes Sicherung bestehender<br />

und Schaffung weiterer Arbeitsplätze bedeute. Man habe versucht, die<br />

Interessen der direkten Anra<strong>in</strong>er zu berücksichtigen und auf deren Anliegen e<strong>in</strong>zugehen,<br />

obwohl bereits im Jahr 2004 e<strong>in</strong> ähnliches Projekt vorgelegen sei, zu welchem<br />

ke<strong>in</strong>erlei E<strong>in</strong>sprüche erhoben worden seien, was aber ke<strong>in</strong> Vorwurf gegen die Anra<strong>in</strong>er<br />

se<strong>in</strong> sollte. Der von der Bürger<strong>in</strong>itiative <strong>Hall</strong>-West vorgelegte Forderungskatalog mit<br />

219 Unterschriften werde <strong>in</strong> den entsprechenden Ausschüsse zu behandeln und zu<br />

diskutieren se<strong>in</strong>. Die Fraktion <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten werde dem vorliegenden Antrag<br />

die Zustimmung geben, h<strong>in</strong>sichtlich der Änderungsantrages sei ihm jedoch nicht ganz<br />

klar, ob die VP bei Zustimmung zum Rücksprung auch dem Gesamtprojekt zustimmen<br />

werde.<br />

StR Dr. Margreiter äußert, dass ihn die Wortmeldung von Vbgm. Dr. Posch doch e<strong>in</strong>igermaßen<br />

beruhigt habe, weil <strong>in</strong> sehr ausgewogener Form zum Ausdruck gekommen<br />

sei, welche Interessen hier gegene<strong>in</strong>ander spielen. Die Forderung nach e<strong>in</strong>em Rücksprung<br />

um 8 m <strong>in</strong> der Hoffnung auf Verbesserung sei zwar durchaus legitim, auf<br />

Grund e<strong>in</strong>er Besonnungsstudie br<strong>in</strong>ge dies jedoch ke<strong>in</strong>e Vorteile für die östlichen Anra<strong>in</strong>er.<br />

Generell sei die Haltung der VP anzuerkennen und zu begrüßen, dass es doch<br />

zu e<strong>in</strong>er weitgehend sachlichen Übere<strong>in</strong>stimmung komme und das Projekt nicht von<br />

vornhere<strong>in</strong> abgelehnt werde.<br />

GR-Ersatzmitglied Hackl hält es für e<strong>in</strong>igermaßen e<strong>in</strong>fach, sich zu beschweren und<br />

se<strong>in</strong>en Unmut kundzutun. Viel schwieriger sei es h<strong>in</strong>gegen, etwas zu bewegen, was<br />

nun die neu gegründete Bürger<strong>in</strong>itiative versuchen wolle. Man sollte ihr <strong>in</strong> der derzeitigen<br />

Anfangs- und Konstituierungsphase jedoch genügend Zeit geben, sich mit der<br />

Sachlage zu beschäftigen, sich mit den maßgeblichen Personen ause<strong>in</strong>anderzusetzen<br />

und im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er direkten Demokratie <strong>in</strong> den Prozess e<strong>in</strong>zutreten. Der Zeitpunkt mitten<br />

im Sommer sei jedoch nicht günstig. Daher könne er auch dem Antrag ke<strong>in</strong>e Zustimmung<br />

erteilen.


102<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz berichtet, er habe ca. 6 Term<strong>in</strong>e mit Anra<strong>in</strong>ern und nunmehrigen<br />

Mitgliedern der Bürger<strong>in</strong>itiative geführt, teilweise auch vor Ort. Er selbst sei immer<br />

der Me<strong>in</strong>ung gewesen, dass die geplante Höhe der Ostfassade e<strong>in</strong>e massive Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

der Anra<strong>in</strong>er darstelle und e<strong>in</strong> Rücksprung um 8 m, von 13 auf 9 m, e<strong>in</strong>e<br />

gute Lösung sei. Dies sei auch seitens der Raumordnungsbehörde bestätigt worden.<br />

E<strong>in</strong>e Erleichterung und Entlastung der Anra<strong>in</strong>er habe man <strong>in</strong>zwischen durch den vergrößerten<br />

Abstand auf 10,5 m und durch die Verlegung der Ladetätigkeit nach Süden,<br />

von der B171 her, sowie die Absage e<strong>in</strong>er Straße rund um das Firmengelände erreicht.<br />

Er habe auch die Geschäftsleitung der Firma D<strong>in</strong>khauser gebeten, mit den Nachbarbetrieben<br />

über die Auflassung der Brixner Straße zu reden, e<strong>in</strong> Ergebnis liege ihm nicht<br />

vor. In den vielen Gesprächen habe er auch zum Ausdruck gebracht, dass man auch<br />

Verständnis dafür aufbr<strong>in</strong>gen sollte, dass die Stadtgeme<strong>in</strong>de nicht nur für e<strong>in</strong>e Seite<br />

Partei ergreifen könne, sondern für beide e<strong>in</strong>treten müsse. Dieser Weg sei bereits<br />

weitgehend beschritten worden, die Auflegung des Entwurfes werde Gelegenheit bieten,<br />

die Bedenken entsprechend e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen. Abschießend ersucht Bürgermeister<br />

Vonmetz, dem Abänderungsantrag zuzustimmen.<br />

Die Sitzung wird für e<strong>in</strong>e Beratungspause von 19.45 bis 20.15 Uhr unterbrochen.<br />

Bürgermeister Vonmetz führt die Sitzung fort und lässt über den Antrag auf Änderung<br />

des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008 abstimmen.<br />

Beschluss: wird mit 15:5 Stimmen (davon 1 Stimmenthaltung) angenommen<br />

(GR Dr. Schiffner ist bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

12. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 1/2008<br />

betreffend Gste 830/7 und 1079/4 sowie Teilflächen der Gste 1104/6 und 838/1,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Firma D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH beabsichtigt e<strong>in</strong>e Erweiterung der Betriebsanlage.<br />

Um diese Erweiterung realisieren zu können, ist die Überbauung der Brixner Straße,<br />

die Errichtung e<strong>in</strong>er eigenen Zufahrt zum Firmenareal, die Errichtung e<strong>in</strong>es Grüngürtels<br />

mit Fuß- und Radweg und die Schaffung e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichen Widmung gemäß <strong>Tirol</strong>er<br />

Raumordnungsgesetz 2006 (TROG 2006) notwendig.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 1/2008 betreffend<br />

Umwidmung von Teilflächen des Gst 830/7, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit allgeme<strong>in</strong>es<br />

Mischgebiet gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gemäß § 40<br />

Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen nur betriebstechnisch<br />

notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber und das


103<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb) bzw. Sonderfläche<br />

Grünanlage mit Fuß- und Radweg (SGr-1) gemäß § 43 Abs. 1 lit. a und b TROG<br />

2006,<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 838/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet<br />

gemäß § 40 Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen<br />

nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb),<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1104/6, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet<br />

gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen nur<br />

betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb),<br />

Umwidmung des Gst 1079/4, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de<br />

(VO) gem. § 53 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gemäß § 40<br />

Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen nur betriebstechnisch<br />

notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber und das<br />

Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb),<br />

wird gemäß vorliegendem Plan vom 7.7.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Beschluss: wird mit 15:5 Stimmen (davon 1 Stimmenthaltung) angenommen<br />

(Vbgm. Dr. Posch ist bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

13. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.2/2008<br />

betreffend Gste 830/7, 838/3, 1079/4, 1083, .1012 und Teilflächen der Gste 838/1<br />

und 1104/6, GB 81007 <strong>Hall</strong>, der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend<br />

Gst 838/3, GB 81007 <strong>Hall</strong>, und der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

betreffend Gste 830/7, 1083, .1012/1, 1079/4<br />

und e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 838/1, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Firma D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH beabsichtigt e<strong>in</strong>e Erweiterung der Betriebsanlage.<br />

Um diese Erweiterung realisieren zu können, ist die Überbauung der Brixner<br />

Straße notwendig.<br />

Im gegenständlichen Bebauungsplan werden im Wesentlichen die Straßen- und Baufluchtl<strong>in</strong>ien<br />

geändert, die besondere Bauweise mit der maximalen Ausdehnung der<br />

Gebäudeteile dargestellt und die Gebäudehöhen sowohl für das Bestandsobjekt wie<br />

auch für den geplanten Zubau festgelegt<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend<br />

Gste 830/7, 838/3, 1079/4, 1083, .1012 und Teilflächen der Gste 838/1 sowie


104<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

1104/6, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/2008 betreffend Gst 838/3, GB 81007 <strong>Hall</strong>, und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes betreffend Gste 830/7, 1083, .1012/1, 1079/4 und e<strong>in</strong>er<br />

Teilfläche des Gst 838/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, wird gemäß vorliegendem Plan vom<br />

7.7.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt<br />

(§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt über den unter Tagesordnungspunkt 11 von Vbgm.<br />

Dr. Posch gestellten Abänderungsantrag, an der Ostfassade statt der geplanten Abschrägung<br />

e<strong>in</strong>en Rücksprung von 13 m auf 9 m, mit e<strong>in</strong>er Tiefe von 8 m, vorzusehen,<br />

abstimmen.<br />

Für GR Schramm-Skoficz ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für e<strong>in</strong>e Abstimmung<br />

über den Abänderungsantrag, dem sie somit nicht zustimmen kann.<br />

Beschluss: Der Abänderungsantrag wird mit 12:9 Stimmen abgelehnt.<br />

Der Hauptantrag wird mit 14:7 (davon 1 Stimmenthaltung) angenommen.<br />

14. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gste 832/3, 832/5, .590/1, 1149, .1077, 1148, .590/2, 830/2, .1291,<br />

830/9, .1190, 810/1, .1191, 810/3, 810/2, 1084, .818, 811/1, 811/4, .950, 811/5,<br />

.749, 811/3, .726, 1079/3, .740, 811/2, 812 und Teilflächen der Gste 1111/1 und<br />

1104/6, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Fassergasse/We<strong>in</strong>feldgasse/Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Auf Grund e<strong>in</strong>er Anfrage für die baubehördliche Genehmigung e<strong>in</strong>es Zubaues wurde<br />

e<strong>in</strong> Lokalaugensche<strong>in</strong> durchgeführt, bei dem festgestellt wurde, dass die festgelegte<br />

Widmung nicht dem Naturbestand <strong>in</strong> diesem Bereich entspricht.<br />

Um die rechtlichen Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Umwidmung, welche an den tatsächlichen<br />

Nutzungsbestand angepasst wird, zu entsprechen, ist die Änderung des örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> für diesen Bereich notwendig.<br />

Um e<strong>in</strong>e Schutzwirkung vor gewerblichen Immissionen auf den Wohngebietsflächen<br />

zu gewährleisten, ist die geplante Umwidmung notwendig.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 3/2008 wird gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 28.4.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006) mit folgenden Änderungen:<br />

1. Änderung der Festlegung im Bereich der Gste 832/3, 832/5 und e<strong>in</strong>er Teilfläche<br />

des Gst 1111/1, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Freihaltefläche "Erholungsräume"<br />

<strong>in</strong> vorwiegende Widmung M, Indexziffer F3, Zeitzone z1, Dichtestufe D2<br />

2. Änderung der Festlegung im Bereich der Gste .590/1, 1149, .1077, 1148, .590/2,<br />

830/2, .1291, und 830/9, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit vorwiegende Widmung<br />

W, Indexziffer M2, Zeitzone z1, Dichtestufe D2 <strong>in</strong> vorwiegende Widmung M, Indexziffer<br />

F3, Zeitzone z1, Dichtestufe D2


105<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

3. Änderung der Festlegung im Bereich der Gste .1190, 810/1, .1191, 810/3, 810/2,<br />

1084, .818, 811/1, 811/4, .950, 811/5, .749, 811/3, .726, 1079/3, .740, 811/2,<br />

812 und e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1104/6, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit vorwiegende<br />

Widmung W, Indexziffer M1 bzw. M2, Zeitzone z1, Dichtestufe D2 <strong>in</strong> vorwiegende<br />

Widmung M, Indexziffer F3, Zeitzone z1, Dichtestufe D2<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

Nr. 3/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird mit 17:4 Stimmenthaltungen angenommen.<br />

15. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2008<br />

betreffend Gste 832/3, 832/5, .590/1, 1149, .1077, 1148, .590/2, 830/2, .1291,<br />

830/9, 830/10, 830/11, 830/12, 830/13, .591/2, 830/3, .591/1, 830/1, 830/6,<br />

.1059, 830/5, .1060, .615, .617, .1190, 810/1, .1191, 810/3, 810/2, 1084, .818,<br />

811/1, 811/4, .950, 811/5, .749, 811/3, .726, 1079/3, .740, 811/2, 812<br />

und Teilflächen der Gste 1111/1 und 1104/6, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Fassergasse/We<strong>in</strong>feldgasse/Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die gegenständliche Umwidmung dient der Anpassung der Flächenwidmung an den<br />

tatsächlichen Nutzungsbestand.<br />

Um e<strong>in</strong>e Schutzwirkung vor gewerblichen Immissionen auf den Wohngebietsflächen<br />

zu gewährleisten, ist die geplante Umwidmung notwendig. Aufgrund der Widmung<br />

Mischgebiet (M) bzw. e<strong>in</strong>geschränktes Mischgebiet (Mb) <strong>in</strong> den benachbarten Bereichen<br />

wird im gegenständlichen Bereich das bestehende Wohngebiet als Übergangszone<br />

"gemischtes Wohngebiet" zum östlichen Wohngebiet (W) gewidmet.<br />

Im Bereich zwischen Salzgießenkanal und B171 <strong>Tirol</strong>er Straße ist derzeit e<strong>in</strong>e bestehende<br />

Mischnutzung vorhanden und überdies durch die Auswirkungen der B171 <strong>Tirol</strong>er<br />

Straße e<strong>in</strong>e Wohnnutzung nicht empfehlenswert.<br />

Im nördlichen Bereich ist e<strong>in</strong>e Erholungsfläche nicht erforderlich und das Grundstück<br />

wird auch nicht als e<strong>in</strong> solches genützt.<br />

Mit der 27. Kundmachung der Landesregierung vom 21.02.2006 über die Wiederverlautbarung<br />

des <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes 2001 wurden unter anderem Sonderflächen<br />

für Tankstellen (§ 49b TROG 2006) festgelegt.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes folgt der gesetzlichen Verpflichtung gemäß<br />

TROG 2006.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2008 betreffend Gste 832/3, 832/5<br />

und e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1111/1, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Sonderfläche<br />

Grünanlage (SGr) gem. § 43 Abs. 1 lit. a und b TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet<br />

(M) gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006,


106<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Umwidmung der Gste .590/1, 1149, .1077, 1148, .590/2, 830/2, .1291, und<br />

830/9, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG<br />

2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet (M) gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006,<br />

Umwidmung der Gste 830/10, 830/11, 830/12, 830/13, .591/2, 830/3, .591/1,<br />

830/1, 830/6, .1059, 830/5, .1060, .615, .617, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit<br />

Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> gemischtes Wohngebiet (Wg) gem.<br />

§ 38 Abs. 2 TROG 2006,<br />

Umwidmung der Gste 810/3, 810/2, 1084, .818, 811/1, 811/4, .950, 811/5, .749,<br />

811/3, .726, 1079/3, .740, 811/2, 812 und e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1104/6, alle GB<br />

81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Mischgebiet,<br />

betriebstechnisch notwendige Wohnungen zulässig, (Mb) gem. § 40 Abs. 2 und<br />

6 TROG 2006,<br />

Umwidmung der Gste 810/1, .1190 und .1191, alle GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit<br />

Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche Tankstelle (ST-1) gemäß<br />

§ 49 b TROG 2006<br />

wird gemäß vorliegendem Plan vom 4.7.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.<br />

5/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam wird,<br />

wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum<br />

Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird mit 17:4 Stimmenthaltungen angenommen.<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Es ergeht der Antrag, nachstehenden Liegenschaftsverkäufen durch die Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Tirol</strong> Immobilien GmbH die Zustimmung zu erteilen:<br />

Gst 750/2 <strong>in</strong> EZ 2037, GB 81007 <strong>Hall</strong>, im Ausmaß von 1.847 m²,<br />

zum Preis von € 165,--/m², an die Pfarre St. Nikolaus <strong>Hall</strong><br />

Gst 730 <strong>in</strong> EZ 580, GB 81007 <strong>Hall</strong>, im Ausmaß von 3.214 m²,<br />

zum Preis von € 220,--/m², an die Firma Felder KG<br />

Gst 38 <strong>in</strong> EZ 26, GB 81021 Heilig Kreuz II, im Ausmaß von 524 m²,<br />

zum Preis von € 220,--/m², an die Firma Felder KG<br />

Gst 3809/2 <strong>in</strong> EZ 234, GB 81008 Heilig Kreuz I, im Ausmaß von 5.325 m²,<br />

zum Preis von € 25,--/m² an die Firma Felder KG<br />

Gst 805/2 <strong>in</strong> EZ 2014, GB 81007 <strong>Hall</strong>, im Ausmaß von 9.363 m²,<br />

zum Preis von € 285,--/m², an die Firma Felder KG<br />

Teilfläche des Gst 794/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, im Ausmaß von 40 m²,<br />

zum Preis von € 250,--/m², an die Firma Josef Anker


107<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

GR Mag. Öztürk ersucht um getrennte Abstimmung über den Verkauf des Gst 3809/2<br />

und um Zuweisung dieses Kaufgeschäftes an den Wirtschafts- und Rechtsausschuss,<br />

zumal dies dort noch nicht behandelt worden sei. Es ersche<strong>in</strong>e ihm der Kaufpreis <strong>in</strong><br />

der Höhe von € 25,--/m² zu niedrig, auch wenn es sich um e<strong>in</strong>e Wiese handle. Die bestehenden<br />

Grundstücke <strong>in</strong> diesem Gebiet seien jedenfalls um weit höhere Preise verkauft<br />

worden.<br />

Bürgermeister Vonmetz klärt auf, dass es sich hier um landwirtschaftliche Tauschflächen<br />

handle, sich dadurch an der Widmung nichts ändern und auf die bestehende Bebauung<br />

nicht auswirken werde.<br />

StR Dr. Margreiter betont, es sei dies ke<strong>in</strong>e strategische Grundreserve, das Grundstück<br />

liege mitten im Freiland, wo längstfristig ke<strong>in</strong>e Bebauung denkbar sei. € 25,--/m²<br />

sei der ortsübliche Preis für Kulturgrund.<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt soh<strong>in</strong> über die oben angeführten Grundverkäufe und gesondert<br />

über den Verkauf des Gst 3809/2 abstimmen.<br />

Beschluss: Den beantragten Liegenschaftsverkäufen, ausgenommen das Gst 3809/2,<br />

wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen die Zustimmung erteilt<br />

(Vbgm. Schweighofer ist bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

Dem Verkauf des Gst 3809/2 <strong>in</strong> EZ 234, GB 81001 Heilig Kreuz I wird<br />

mit 18:2 Stimmen die Zustimmung erteilt (Vbgm. Schweighofer ist bei<br />

der Abstimmung nicht anwesend)<br />

17. Generalsanierung der Fassade Sal<strong>in</strong>e 10-12<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Fassadensanierung und der Austausch von Fenstern und Türen sowie der E<strong>in</strong>bau<br />

e<strong>in</strong>er Satellitenanlage im Objekt Sal<strong>in</strong>e 10-12 mit geschätzten Gesamtkosten <strong>in</strong> der<br />

Höhe von € 117.000,-- werden durchgeführt, wobei die Beauftragung und Baubetreuung<br />

durch die Stadt <strong>Hall</strong> Immobilien GmbH erfolgt. Gleichzeitig wird e<strong>in</strong> Nachtragskredit<br />

<strong>in</strong> der Höhe von € 30.000,-- auf HHSt. 5/853000-614900 genehmigt. Die F<strong>in</strong>anzierung<br />

erfolgt aus Rücklagen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

18. Genehmigung von Nachtragskrediten<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

18.1. Die Gesamtkosten der Baumeisterarbeiten für die Generalsanierung Löfflerweg<br />

und Schlöglstraße betragen für die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> € 634.856,34 und zusätzlich<br />

€ 10.394,15 für die Erneuerung des Kreisverkehrs Löfflerweg. Bereits<br />

im Jahr 2007 wurden Zahlungen <strong>in</strong> der Höhe von ca. € 289.000,-- <strong>in</strong>cl. Planungen,<br />

Installationen etc., davon ca. € 275.000,-- für die Baumeisterarbeiten geleistet.<br />

Die ursprüngliche Kostenschätzung der Baumeisterarbeiten sowie die


108<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Auftragssumme haben € 430.000,-- betragen. Der Anteil der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Hall</strong> beträgt e<strong>in</strong> Viertel der Kosten für den neu errichteten Kreisverkehr, die<br />

Gehsteige und die Anschlussbereiche zu den angrenzenden Grundstücken am<br />

Löfflerweg, sowie die Generalsanierung (<strong>in</strong>cl. Gehsteige) der Schlöglstraße.<br />

Nach Vorliegen der Gesamtkosten wurde festgestellt, dass sich e<strong>in</strong>e Kostenüberschreitung<br />

von fast 50 % auf Grund von diversen Mehrleistungen, Umgestaltungen<br />

sowie erhöhter Massen ergibt. Die Bauarbeiten und Abrechnungen<br />

wurden durch die Bauaufsicht der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung kontrolliert und überprüft.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Für die Generalsanierung der Schlöglstraße, die Errichtung der Gehsteige am<br />

Löfflerweg sowie die Erweiterung des Kreisverkehrs wird e<strong>in</strong> Nachtragskredit <strong>in</strong><br />

der Höhe von € 80.251,40 auf HHSt. 5/612000-002000 genehmigt. Die F<strong>in</strong>anzierung<br />

erfolgt aus Rücklagen.<br />

GR Mag. Öztürk ersche<strong>in</strong>en die Mehrkosten <strong>in</strong> der Höhe von € 400.000,-- für<br />

das Gesamtprojekt und die damit verbundene Erhöhung des Anteiles der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

um € 200.000,-- extrem hoch. Das Zustandekommen von Mehrkosten<br />

<strong>in</strong> dieser Größenordnung sei daher zu h<strong>in</strong>terfragen, zumal mit solchen<br />

Mehrbelastungen alle Sparbemühungen vergebens seien. GR Mag. Öztürk stellt<br />

den Antrag, die Angelegenheit dem Überprüfungsausschuss zuzuweisen und<br />

beim Land nachzufragen, wie es zu dieser massiven Kostenüberschreitung gekommen<br />

sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz verweist auf die Stellungnahme des Landes, <strong>in</strong> der die<br />

Kostensteigerung aufgelistet und begründet sei. Hauptsächlich seien es Mehraufwendungen<br />

im Bereich Bodenmechanik, Oberflächenentwässerung, Beton-<br />

statt Asphaltausführungen. Selbstverständlich sei es dem Überprüfungsausschuss<br />

unbenommen, dies zu prüfen, was jedoch nichts an der Sache ändern<br />

würde. Der Ausbau der Kreuzung sowie die Generalsanierung des Löfflerweges<br />

sei e<strong>in</strong>e notwendige Maßnahme gewesen, wofür eben die Mittel aufzubr<strong>in</strong>gen<br />

seien.<br />

Beschluss. Der Antrag wird mit 19:1 Stimmenthaltung angenommen<br />

(GR L<strong>in</strong>denberger ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

18.2. Die Firma Abl<strong>in</strong>ger & Garber legt e<strong>in</strong>e Abrechnung über die Produktionskosten<br />

der Stadtzeitung für die Jahre 2003 bis 2006 vor und br<strong>in</strong>gt den Differenzbetrag<br />

zwischen Produktionskosten und Inseratene<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> der Höhe von<br />

€ 28.438,-- brutto <strong>in</strong> Anrechnung. Gleichzeitig erhöhen sich die E<strong>in</strong>nahmen aus<br />

Inseraten von € 16.500,-- auf € 77.612,67. Der Differenzbetrag <strong>in</strong> der Höhe<br />

von € 61.112,67 liegt um € 18.408,42 über den restlichen Kosten lt. Voran-


109<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

schlag 2008. Die Differenzen bezüglich der Auslegung des Vertrages sollen beigelegt<br />

und für die Zukunft e<strong>in</strong> neuer Vertrag abgeschlossen werden.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Für die Entrichtung der Produktionskosten für die Stadtzeitung <strong>in</strong> den Jahren<br />

2003 bis 2006 wird e<strong>in</strong> Nachtragskredit <strong>in</strong> der Höhe von € 79.521,09 auf<br />

HHSt. 1/882010-728005 genehmigt. Die Bedeckung erfolgt durch Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />

auf HHSt. 2/882010-813005 (€ 61.112,67) sowie durch Mehre<strong>in</strong>nahmen<br />

auf HHSt. 2/925000-859100.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

19. Auftragsvergaben<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.<br />

20. Mittelfreigaben<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Für die Leistung e<strong>in</strong>es Baukostenzuschusses zur Sanierung und zum Ausbau der Burg<br />

Hasegg an die Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> Immobilien GmbH werden die auf HHSt. 5/853000-<br />

010000 vorgesehenen Mittel <strong>in</strong> der Höhe von € 200.000,-- frei gegeben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

21. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

Es berichtet GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er.<br />

21.1. Um das E<strong>in</strong>- und Ausfahren zur und von der Firma Felder zu gewährleisten, ist<br />

es notwendig, das bestehende Halte- und Parkverbot an der Westseite der<br />

Straße Heiligkreuzer Feld, vom neuen Kurvenbereich bis zum nördlichen Gießen<br />

beim Objekt Heiligkreuzer Feld 34, zu verlängern.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Auf Grund des vorliegenden Verordnungsentwurfes wird gemäß § 43 Abs.1,<br />

§§ 44 Abs.1 und 94d Z.4 lit.a StVO 1960 das Halten und Parken an der Südseite<br />

der Lorettostraße, von der Kreuzung mit der KR-Felder-Straße <strong>in</strong> Richtung<br />

Westen und an der Westseite der Straße Heiligkreuzer Feld, von der Kreuzung<br />

mit der Lorettostraße bis zum nördlichen Gießen beim Objekt Heiligkreuzer<br />

Feld 34, verboten.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

21.2. Um das Parken <strong>in</strong> der Nacht bzw. außerhalb der Geschäftszeiten der Firma<br />

Galos zu gewährleisten, ist es notwendig, das bestehende Parkverbot mit der<br />

Zeitbeschränkung von Montag bis Freitag, 7.00 bis 19.00 Uhr und Samstag,<br />

7.00 bis 12.00 Uhr, ausgenommen Feiertage, zu verordnen.


110<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Auf Grund des vorliegenden Verordnungsentwurfes wird gemäß § 43 Abs.1 ,<br />

§§ 44 Abs.1 und 94d Z.4 lit.a StVO 1960 das Parken an der Nordseite der<br />

Sewerstraße, entlang des Objektes Sewerstraße 2, von Montag bis Freitag,<br />

7.00 bis 19.00 Uhr und Samstag, 7.00 bis 12.00 Uhr, ausgenommen Feiertage,<br />

verboten.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

GR-Ersatzmitglied Zimmermann verlässt die Sitzung um 20.45 Uhr.<br />

22. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

22.1. Vbgm. Schweighofer stellt namens der <strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten folgenden<br />

selbständigen Antrag:<br />

Allgeme<strong>in</strong>flächen beim Wohnprojekt Glashüttenweg:<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> soll von den Wohnbaugesellschaften WE und<br />

TIGEWOSI bei der Wohnanlage Glashüttenweg 470 m² im Erdgeschoß des südlichen<br />

Bauteiles für "Allgeme<strong>in</strong>flächen" anmieten. Damit soll sichergestellt se<strong>in</strong>,<br />

dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergarten mit Krabbelstube mit 2 Gruppen, Vere<strong>in</strong>sräume für die<br />

Pfadf<strong>in</strong>der und die <strong>Tirol</strong>er Wasserwacht sowie e<strong>in</strong>e Fläche für e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en<br />

Nahversorger im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es Ortsteilzentrums für die Bewohner<strong>in</strong>nen und Bewohner<br />

der Unteren Lend errichtet werden kann.<br />

Wohnungsvergabe Glashüttenweg - Interessensgeme<strong>in</strong>schaft Berg- und Wanderfreunde:<br />

Bei der Arbeitsgruppe des Integrationsleitbildes des Landes <strong>Tirol</strong> wurde bei den<br />

Möglichkeiten für e<strong>in</strong>e gute soziale Durchmischung von Wohnanlagen der Vorschlag<br />

gemacht, dass BewohnerInnen mit denselben Interessen bevorzugt e<strong>in</strong>e<br />

Wohnung erhalten sollen. Die Wohnanlage Glashüttenweg soll daher den<br />

Schwerpunkt "Berg-und Wanderfreunde-Siedlung" erhalten und bei der Wohnungsvergabe<br />

durch die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> Berücksichtigung f<strong>in</strong>den.<br />

Vbgm. Schweighofer hält ergänzend fest, dass die Arbeitsgruppe zum Integrationsleitbild<br />

von der ehemaligen LH-Stellvertreter<strong>in</strong> Dr. Zanon <strong>in</strong>s Leben gerufen<br />

und die Wohnungsvergabe nach Neigungsgruppen sehr ernst genommen worden<br />

sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz kann sich dieser Idee nicht anschließen und sieht dies<br />

als e<strong>in</strong>e sehr gegensätzliche Bewegung. Er weist den Antrag dennoch dem Sozial-<br />

und Wohnungsausschuss, dem Bauausschuss sowie dem Wirtschafts- und<br />

Rechtsausschuss zu.


111<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

22.2. StR Dr. Haslwanter bedankt sich bei Stadtamtsdirektor Dr. Knapp, dass ihrer<br />

Anregung, die Geme<strong>in</strong>deratsprotokolle auf die Homepage zu stellen, so rasch<br />

entsprochen worden sei. Auf diese neue Möglichkeit, sich über die Arbeit des<br />

Geme<strong>in</strong>derates zu <strong>in</strong>formieren, sollte <strong>in</strong> der Stadtzeitung entsprechend h<strong>in</strong>gewiesen<br />

werden.<br />

22.3. GR Sürth berichtet über die Präsentation des Mittelschulmodells Floridsdorf,<br />

welches auf großes Interesse gestoßen sei. E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>führung dieses Modells<br />

auch <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> könne man sich allseits gut vorstellen. Nach entsprechender Adaptierung<br />

sei geplant, dieses berufsorientierte Mittelschulmodell im übernächsten<br />

Schuljahr e<strong>in</strong>zuführen.<br />

22.4. GR Dr. Schiffner führt aus, er habe eigentlich im Namen der VP e<strong>in</strong>en Antrag<br />

auf Gründung des Sozialmarktes stellen wollen. Nachdem jedoch im Vorfeld<br />

zum Ausdruck gekommen sei, dass e<strong>in</strong> solcher Antrag ke<strong>in</strong>e Zustimmung f<strong>in</strong>den<br />

werde, solange die Trägerschaft wie auch die E<strong>in</strong>nahmenseite nicht geklärt sei,<br />

sei ihm das Thema zu wertvoll, es sollte nicht zum politischen Spielball werden.<br />

Angesichts der Teuerungswelle, besonders im Bereich der Lebensmittel, sollte<br />

für Bürger mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen die Möglichkeit geschaffen werden,<br />

Grundnahrungsmittel und Güter des täglichen Bedarfes zu möglichst günstigen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>zukaufen. Der Bezieherkreis sollte am Beispiel des Sozialmarktes<br />

Innsbruck auf Bezieher von Grundsicherung oder Arbeitslosenunterstützung<br />

und Menschen, deren E<strong>in</strong>kommen unter der Ausgleichszulage liege,<br />

mit besonderem Augenmerk auf die Pensionisten, e<strong>in</strong>geschränkt werden.<br />

Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass e<strong>in</strong>e solche E<strong>in</strong>richtungen der<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de ke<strong>in</strong>e Kosten verursache, sei jährlich mit e<strong>in</strong>em Aufwand von<br />

€ 50.000,-- zu rechnen (Miete, Betriebskosten, Personal- und Nebenkosten).<br />

Der Markt sollte entsprechend menschenwürdig <strong>in</strong> dezenter aber doch zentraler<br />

Lage aufgebaut se<strong>in</strong> mit guter Verkehrsanb<strong>in</strong>dung und entsprechenden Öffnungszeiten.<br />

E<strong>in</strong> geeignetes Objekt stünde <strong>in</strong> der Salvatorgasse zur Verfügung<br />

mit e<strong>in</strong>em sehr humanen Mietz<strong>in</strong>s. Als Träger komme nur e<strong>in</strong> eigens dazu gegründeter<br />

Vere<strong>in</strong> <strong>in</strong> Frage, <strong>in</strong> dem die Stadtgeme<strong>in</strong>de Mitglied se<strong>in</strong> sollte <strong>in</strong><br />

Kooperation mit der Rettung, die die entsprechende Logistik zur Verfügung stellen<br />

könne. Es könnte aber auch die Rettung als Träger auftreten, wobei sich die<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> Mitspracherecht sichern sollte. Es seien bereits Subventionsansuchen<br />

an Dritte gestellt worden, wobei schon teilweise Kostenbeteiligungen<br />

<strong>in</strong> Aussicht gestellt worden seien. Nach der Sommerpause sollten entsprechende<br />

Informationen vorliegen. In weiterer Folge sollte man versuchen, e<strong>in</strong>e<br />

breite Zustimmung zu f<strong>in</strong>den, um das Projekt starten zu können.<br />

GR Meister hält den jährlichen Kostenaufwand <strong>in</strong> der Höhe von € 50.000,-- für<br />

relativ hoch und glaubt, dass man die Bedürftigen besser und gezielter unterstützen<br />

könne, <strong>in</strong>dem man ihnen e<strong>in</strong>en bestimmten Betrag zukommen lasse. Es


112<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

bestehe aber auch die Möglichkeit, zu bestimmten Zeiten <strong>in</strong> gewissen Geschäften<br />

kostengünstig e<strong>in</strong>zukaufen, beispielsweise im Spar-Markt oder bei der Firma<br />

Interfood, die jeden Freitag ab 13.00 Uhr e<strong>in</strong>en Sonderverkauf anbiete.<br />

GR Dr. Schiffner glaubt nicht, dass den Betroffenen mit e<strong>in</strong>em Barbetrag geholfen<br />

sei und me<strong>in</strong>t überdies, dass die Bereitstellung f<strong>in</strong>anzieller Mittel e<strong>in</strong>e Frage<br />

der Priorität und der Wertigkeit sei.<br />

22.6. GR Ing. Spötl kommt auf die angespannte f<strong>in</strong>anzielle Lage der <strong>Hall</strong> AG zu sprechen.<br />

Es liege ihm dieses Unternehmen sehr am Herzen, auf Grund der Verschwiegenheitspflicht<br />

der Aufsichtsräte sei man jedoch über die Entwicklung<br />

und die Geschäftsgänge nicht oder nur aus der Presse <strong>in</strong>formiert, obwohl man<br />

sich als Geme<strong>in</strong>devertreter für das Vermögen der Bürger e<strong>in</strong>setzen sollte. Er<br />

stellt daher den Antrag, die Geme<strong>in</strong>deratsmitglieder ausreichend zu <strong>in</strong>formieren.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der angekündigten E<strong>in</strong>leitung rechtlicher Schritte e<strong>in</strong>es ausgeschiedenen<br />

Geschäftsführers erhebe sich die Frage, wie hoch hier das Risiko und die<br />

Sicherstellung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es ordentlichen Kaufmannes sei. Weiters bezweifelt<br />

GR Ing. Spötl die Notwendigkeit von Festen <strong>in</strong> der Größenordnung der unlängst<br />

stattgefundenen Präsentation des Europatalers und stellt den Antrag, die Kosten<br />

dieses Events unter Darstellung des Rückflusses der Rentabilität offen zu<br />

legen.<br />

Da ke<strong>in</strong>e weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Bürgermeister die Sitzung<br />

um 21.00 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

Vbgm. Dr. Posch eh. Leo Vonmetz eh.<br />

GR Schramm-Skoficz eh.<br />

Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.


N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 38. Sitzung des GEMEINDERATES, am Dienstag, 23. September 2008, um<br />

18.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mag. Yavuzhan Öztürk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

GR-Ersatzmitglied Mart<strong>in</strong> Norz<br />

GR-Ersatzmitglied Gerhard Mimm<br />

entschuldigt: Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Protokoll- Vbgm. Harald Schweighofer<br />

unterfertiger: GR Maria Meister<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


114<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 15.7.2008<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Beschlussfassung über die Verordnung über e<strong>in</strong>e Schutzzone für das Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

<strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong><br />

3. Beschlussfassung über die Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />

4. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 12/2008 betreffend Gste 22, .1, 18, 17, .2, 24 und 25,<br />

alle GB 81021 Heilig Kreuz II, (Innsbrucker Straße/Bereich Loretto)<br />

5. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplan Nr. 14/2008<br />

betreffend Gste .1047 und 346/2, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Kaiser-Max-Straße)<br />

6. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

7. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008<br />

betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 und 1042/1, alle GB 81007<br />

<strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

8. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Weißenbachgraben)<br />

9. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 7/2008<br />

betreffend Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Weißenbachgraben)<br />

10. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

11. Genehmigung von Nachtragskrediten<br />

12. Auftragsvergaben<br />

13. Mittelfreigaben<br />

14. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 15.7.2008<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 15.7.2008 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.<br />

2. Beschlussfassung über die Verordnung über e<strong>in</strong>e Schutzzone<br />

für das Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong><br />

Es berichtet GR Weiler.<br />

Mit GR-Beschluss vom 4.12.2007 wurde die Ergänzung zur Verordnung (Verord-<br />

nungstext) für den geänderten Entwurf e<strong>in</strong>er Verordnung über e<strong>in</strong>e Schutzzone für<br />

das Geme<strong>in</strong>dgebiet <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, gemäß § 11 Abs. 1 des <strong>Tirol</strong>er Stadt- und Ortsbild-<br />

schutzgesetzes 2003 - SOG 2003, LGB.Nr.89/2003, auf die Dauer von 4 Wochen


115<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. In der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Stellungnahmen e<strong>in</strong>gelangt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die im Entwurf vorliegende Verordnung über e<strong>in</strong>e Schutzzone für das Geme<strong>in</strong>dege-<br />

biet <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> wird beschlossen.<br />

Vbgm. Dr. Posch er<strong>in</strong>nert daran, dass sich die ÖVP von Anfang an mit dem Umfang<br />

und der Ausgestaltung der Schutzzone nicht e<strong>in</strong>verstanden erklärt und sich an dieser<br />

Haltung nichts geändert habe. Ihrer damaligen Forderung bei der Beschlussfassung<br />

am 4.12.2007, e<strong>in</strong>e Verordnung <strong>in</strong> schriftlicher Form zu erlassen, sei nun nachge-<br />

kommen worden, weshalb sie jetzt namens ihrer Fraktion dem vorliegenden Antrag<br />

aus formalen Gründen zustimmen könne.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

3. Beschlussfassung über die Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 betreffend Gste 549, 550, .459, .570, alle GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Glashüttenareal)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong><br />

Für die Bebauung des Post-, Schmölz- und Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />

ausgeschrieben und e<strong>in</strong> Projekt e<strong>in</strong>stimmig zum Sieger bestimmt.<br />

Die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes ist notwendig, um das "Glashüttenareal"<br />

entsprechend dem Siegerprojekt zu bebauen.<br />

Mit GR-Beschluss vom 26.2.2008 wurde die Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme vom Bürgerforum<br />

Untere Lend, vertreten durch Obmann Hermann Neuner, Obmannstellvertreter<br />

Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

Mit GR-Beschluss vom 14.5.2008 wurde die Änderung der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 4/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme vom Bürgerforum<br />

Untere Lend, vertreten durch Obmann Hermann Neuner, Obmannstellvertreter<br />

Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme wird im Wesentlichen angeführt, dass die Bebauungsdichte<br />

nach wie vor bei weitem zu hoch sei, die geplante Höhe der fünfstöckigen "Front"<br />

als Lärmschutzwand 16,5 m betrage und dies ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den bestehenden<br />

Ortsteil darstelle, die Gew<strong>in</strong>ner die Bauträger wären und die Stadt nur die Probleme<br />

erbe, der geplante Innenhof Probleme mit der Lärmentwicklung hervorrufe, die Entwicklung<br />

e<strong>in</strong>es Ortsteilzentrums am Glashüttenweg wenig realistisch ersche<strong>in</strong>e, die<br />

Aufwertung des Stadtteils nicht ersichtlich sei und die Schaffung erster Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

im ersten Bauabschnitt als notwendig erachtet werden.


116<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Der aufgelegte Entwurf wurde h<strong>in</strong>sichtlich der Darstellung der max. Ausdehnung, der<br />

höchsten Gebäudepunkte sowie der Geschoßanzahl im Bereich des nördlichen Baukörpers<br />

abgeändert, sodass die <strong>in</strong> der Stellungnahme angeführten Festlegungen wie<br />

Bebauungsdichte, Gebäudehöhe und Geschoßanzahl reduziert werden.<br />

Weiters ist die Unterbr<strong>in</strong>gung von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen wie z.B. Versammlungsräume<br />

und K<strong>in</strong>dergartenräumlichkeiten, wie im örtlichen Raumordnungskonzept der<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> festgehalten, vorgesehen. Da die Festlegungen im örtlichen<br />

Raumordnungskonzept auch das Areal der Post-/Schmölz-Gründe umfassen, ist<br />

die exakte Situierung diverser Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen abzuklären. Die privatrechtlichen<br />

Verträge können erst nach Bekanntse<strong>in</strong> der Situierung und der zukünftigen<br />

Grundstücksnummern abgeschlossen werden.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist s<strong>in</strong>d zwei Stellungnahmen vom Bürgerforum<br />

Untere Lend, vertreten durch Obmann Hermann Neuner, Obmannstellvertreter<br />

Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber sowie von<br />

Frau Gertrude Andreatta und Frau Dorothea Pur<strong>in</strong> e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme des Bürgerforums Untere Lend wird im Wesentlichen angeführt,<br />

dass die bekannten, mehrmals deponierten Forderungen nur marg<strong>in</strong>al berücksichtigt<br />

und lediglich leichte Korrekturen die Höhe der Bebauung betreffend vorgenommen<br />

worden seien. Die als großes Zugeständnis dargestellten <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

Maßnahmen seien ohnedies wesentlicher Bestandteil des Raumordnungskonzeptes<br />

und würden somit e<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit darstellen. Weiters wird darauf verwiesen,<br />

dass die <strong>in</strong> der Stellungnahme vom 19.6.2008 enthaltenen Forderungen nach<br />

wie vor Gültigkeit haben.<br />

Dazu wird festgehalten, dass das Wettbewerbsprojekt h<strong>in</strong>sichtlich der maximalen<br />

Ausdehnung, der höchsten Gebäudepunkte sowie der Geschoßanzahl im Bereich des<br />

nördlichen Baukörpers abgeändert wurde, sodass die <strong>in</strong> der Stellungnahme angeführten<br />

Festlegungen wie Bebauungsdichte, Gebäudehöhe und Geschoßanzahl reduziert<br />

wurden.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 7.7.2008 wird beschlossen.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i sieht gegenüber dem letzten Entwurf ke<strong>in</strong>e Änderungen. Der<br />

Antrag, den südlichen Baukörper um e<strong>in</strong> Stockwerk zu reduzieren und damit die Anlage<br />

lockerer zu gestalten, sei nicht berücksichtigt worden. Die Gestaltung des Innenhofes<br />

entspreche jedenfalls nicht den Intentionen e<strong>in</strong>es Ortsteilzentrums als<br />

Treffpunkt für die Bevölkerung. Aus diesen Gründen kann GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i dem<br />

Antrag nicht zustimmen.<br />

GR Ing. Spötl schließt sich dem an und stellt fest, dass se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Lärm- und Schallentwicklung im Bauausschuss ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung ge-


117<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

funden hätten. Besonders störend sei für ihn die vorgesehene Inselbebauung mit e<strong>in</strong>em<br />

abgeschlossenen Hof, was an die Bauweise wie vor 100 Jahren er<strong>in</strong>nere und<br />

zur Entwicklung e<strong>in</strong>es neuen Stadtteiles nicht mehr zeitgemäß sei.<br />

GR Schramm-Skoficz bemängelt ebenfalls, dass sich seit dem letzten Entwurf am<br />

Projekt nichts geändert habe und kritisiert die mangelnde Kommunikation mit dem<br />

Bürgerforum. Sie sehe deshalb auch ke<strong>in</strong>e Veranlassung, dem Antrag zuzustimmen.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass er sich dafür ausgesprochen habe, den<br />

südlichen Bauteil um e<strong>in</strong> Stockwerk zu reduzieren, was die Lebensqualität wesentlich<br />

erhöht hätte und ohne wesentlichen Verlust an Wohnraum baulich durchaus umzusetzen<br />

gewesen wäre. Er bedaure, dass diese Möglichkeit nicht genutzt werde und<br />

könne daher namens se<strong>in</strong>er Fraktion ebenfalls ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 11:10 Stimmen angenommen.<br />

4. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 12/2008 betreffend Gste 22, .1, 18, 17, .2, 24 und 25,<br />

alle GB 81021 Heilig Kreuz II, (Innsbrucker Straße/Bereich Loretto)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Planung dient der Schaffung der rechtlichen Vorraussetzungen zum Neubau e<strong>in</strong>es<br />

Ausstellungs- bzw. Präsentationsgebäudes der Firma Felder KG an der KG-Grenze<br />

zwischen <strong>Hall</strong> und Thaur im Bereich Loretto.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 12/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 1.9.2008 wird auf die<br />

Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 12/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

5. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplan Nr. 14/2008<br />

betreffend Gste .1047 und 346/2, beide GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Kaiser-Max-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit Schreiben vom 15.7.2008 an die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten<br />

für <strong>Tirol</strong> und Vorarlberg hat die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />

des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung mitgeteilt, dass es sich bei der Wandhöhe um<br />

e<strong>in</strong>e Höhe handelt, welche den Abstand zwischen dem Schnittpunkt der Wand mit<br />

dem Gelände nach Bauführung und dem Schnittpunkt der Wand mit dem Dach e<strong>in</strong>es


118<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Gebäudes angebe. Die Wandhöhe sei soh<strong>in</strong> die Differenz zwischen diesen beiden<br />

Punkten und die Festlegung durch e<strong>in</strong>e absolute Höhe daher undenkbar.<br />

Auf Grund der geänderten Rechtsansicht im Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung betreffend<br />

Festlegungen von Wandhöhe ist daher der Bebauungsplan Nr. 11/2008 h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Festlegung der Wandhöhe zu ändern. Diese Änderung wird im ergänzenden<br />

Bebauungsplan Nr. 14/2008 vollzogen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 14/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 9.9.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 14/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird mit 20:1 Stimme angenommen.<br />

6. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong><br />

Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Prüfung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 4/2008 wurde betreffend die Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen gem. § 51<br />

TROG 2006 seitens der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />

Landesregierung e<strong>in</strong>e andere Rechtsme<strong>in</strong>ung vertreten als bisher.<br />

Die o.a. Grundstücke wären nun im H<strong>in</strong>blick auf § 3 Abs. 1 TBO 2001 entlang der<br />

Widmungsgrenze <strong>in</strong> (zum<strong>in</strong>dest) zwei Grundstücke zu teilen.<br />

Da e<strong>in</strong>e Teilung seitens des Bauherrn sowie aufgrund der Planungsunterlagen nicht<br />

beabsichtigt wird, ist die Änderung des gegenständlichen Flächenwidmungsplanes<br />

zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Realisierung des Wettbewerbprojektes<br />

notwendig.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2008 von derzeit Sonderfläche für<br />

Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen gem. § 51 TROG 2006 gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 9.9.2008, mit nachstehenden Festlegungen, wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Bereich SV-7:<br />

Untergeschoße: Kerngebiet (K) gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

Erdgeschoß und 1. Obergeschoß: Kerngebiet (Kb) gem. § 40 Abs. 3 und 6 TROG 2006<br />

2.Obergeschoß und darüber: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006


119<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Bereich SV-8:<br />

Untergeschoße: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />

Erdgeschoß und alle Obergeschoße: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />

<strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-9) gem. § 51 TROG 2006 mit<br />

den Festlegungen laut Detailplan:<br />

Untergeschoße: Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006 bzw. Kerngebiet gem. § 40<br />

Abs. 3 TROG 2006,<br />

Erdgeschoß und 1. Obergeschoß: Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006 bzw. Kerngebiet,<br />

betriebstechn. notwendige Wohnungen zulässig, gem. § 40 Abs. 3 und 6 TROG 2006<br />

2. Obergeschoß und darüber: Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 6/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008<br />

betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 und 1042/1,<br />

alle GB 81007 <strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Es ist beabsichtigt, auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1042/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, e<strong>in</strong> Bürogebäude<br />

mit e<strong>in</strong>em zweigeschossigen Verb<strong>in</strong>dungsgang auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des<br />

Gst 999, GB 81007 <strong>Hall</strong>, zum Bestandsobjekt auf Gst 84/2, GB 81007 <strong>Hall</strong> zu errichten.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung<br />

für die Realisierung des Bauvorhabens, d.h. e<strong>in</strong>heitliche Widmung, zu<br />

schaffen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend Gst 84/2, 81007<br />

<strong>Hall</strong>, von derzeit Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 und e<strong>in</strong>e Teilfläche des<br />

Gst 999, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53<br />

Abs. 3 TROG 2006, sowie e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 1042/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit<br />

Freiland, Kenntlichmachung überörtliche Verkehrsanlagen, Hauptbahnen der<br />

ÖBB, gem. § 41 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Ebenen (SV-10) gemäß § 51 TROG 2001 mit den Festlegungen laut Detailplan:<br />

Untergeschoße, Erdgeschoß und 1. Obergeschoß:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 bzw. Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem.<br />

§ 53 Abs. 3 TROG 2006,<br />

2. Obergeschoß und darüber:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 9.9.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).


120<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Bürgermeister Vonmetz zeigt sich erfreut darüber, dass damit der Verbleib der Firma<br />

Bernard <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> mit 150 hochwertigen Arbeitsplätzen gesichert werde. Dem seien<br />

viele Diskussionen über verschiedenste Standortmöglichkeiten vorangegangen, letztendlich<br />

habe die Firma Bernard mit dem Erwerb des Bahngrundes südlich ihres bestehenden<br />

Bürogebäudes e<strong>in</strong>e ideale Lösung gefunden. Er richtet den Dank an alle,<br />

die mitgewirkt haben, die Expansion dieser renommierten Firma zu ermöglichen.<br />

Beschluss. Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

8. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Weißenbachgraben)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Um e<strong>in</strong>e Bebauung auf Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>, zu ermöglichen, ist die Änderung<br />

des örtlichen Raumordnungskonzeptes notwendig, da das Grundstück im Verordnungsplan<br />

sowohl als landwirtschaftliche Freihaltefläche als auch als ökologisch<br />

wertvolle Freihaltefläche ausgewiesen ist.<br />

Da sich nach dem derzeit gültigen Gefahrenzonenplan für die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> die<br />

östliche Hälfte des Grundstückes <strong>in</strong>nerhalb der wildbachroten, die westliche Hälfte<br />

<strong>in</strong>nerhalb der wildbachgelben Gefahrenzone des Salzbergbaches bef<strong>in</strong>det, wurde bei<br />

der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung Gebietsbauleitung Mittleres Inntal um Stellungnahme<br />

bezüglich e<strong>in</strong>er geplanten Umwidmung angefragt.<br />

Mit Schreiben der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung vom 19.8.2008 wurde mitgeteilt,<br />

dass auf Grund der <strong>in</strong> den vergangenen Jahren durchgeführten Uferschutzmaßnahmen<br />

als Vorgriff auf die Revision des Gefahrenzonenplanes für die Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> davon ausgegangen werden könne, dass die betreffende Grundparzelle<br />

zur Gänze außerhalb der wildbachroten- bzw. am Rand der wildbachgelben Gefahrenzone<br />

zu liegen komme. Aus Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestünden seitens<br />

des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />

gegen e<strong>in</strong>e geplante Umwidmung des Grundstückes von derzeit Freiland <strong>in</strong><br />

Wohngebiet.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 4/2008 gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 3.9.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006) mit folgenden Änderungen:<br />

1. Ausweisung e<strong>in</strong>es baulichen Entwicklungsbereiches mit überwiegender Wohnnutzung,<br />

der Zeitstufe 1 und der Dichtestufe 2 mit der Indexziffer K1 betreffend Grundstück<br />

516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong>.


121<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

2. Signatur K1 „Ortsteil Schönegg: Infrastrukturell voll ausgestatteter Ortsteil. Entsprechende<br />

Erholungsflächen s<strong>in</strong>d im Innenbereich bzw. im nahen Umfeld der e<strong>in</strong>zelnen Siedlungen<br />

durch Maßnahmen der Flächenwidmung z.B. durch die Widmung als Sonderfläche Spielplatz<br />

bzw. Grünanlage zu sichern. Bei Nachverdichtungen ist auf die Erhaltung der Wohnqualität<br />

des gesamten Bereiches zu achten.“<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Raumordnungskonzeptes<br />

Nr. 4/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

9. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 7/2008<br />

betreffend Gst 516/1, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Weißenbachgraben)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes dient der Schaffung der entsprechenden<br />

rechtlichen Voraussetzung für e<strong>in</strong>e Wohnbebauung, welche der Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>es<br />

"Wohngebietes" gemäß § 38 Abs. 1 <strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetz 2006 entspricht.<br />

Da sich nach dem derzeit gültigen Gefahrenzonenplan für die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> die<br />

östliche Hälfte des Grundstückes <strong>in</strong>nerhalb der wildbachroten, die westliche Hälfte<br />

<strong>in</strong>nerhalb der wildbachgelben Gefahrenzone des Salzbergbaches bef<strong>in</strong>det, wurde bei<br />

der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung Gebietsbauleitung Mittleres Inntal um Stellungnahme<br />

bzgl. e<strong>in</strong>er geplanten Umwidmung angefragt.<br />

Mit Schreiben der Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung vom 19.8.2008 wurde mitgeteilt,<br />

dass auf Grund der <strong>in</strong> den vergangenen Jahren durchgeführten Uferschutzmaßnahmen<br />

als Vorgriff auf die Revision des Gefahrenzonenplanes für die Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> davon ausgegangen werden könne, dass die betreffende Grundparzelle<br />

zur Gänze außerhalb der wildbachroten- bzw. am Rand der wildbachgelben Gefahrenzone<br />

zu liegen komme. Aus Sicht des Schutzes vor Naturgefahren bestünden seitens<br />

des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Law<strong>in</strong>enverbauung ke<strong>in</strong>e Bedenken<br />

gegen e<strong>in</strong>e geplante Umwidmung des Grundstückes von derzeit Freiland <strong>in</strong><br />

Wohngebiet.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 7/2008 betreffend Gst 516/1,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong>, von derzeit Freiland gem. § 41 Abs. 1 TROG 2006 bzw. Freiland,<br />

Kenntlichmachung "Fließende Gewässer", gem. § 41 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Wohngebiet<br />

gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 gemäß vorliegendem Plan vom 3.9.2008<br />

wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65<br />

Abs. 1 TROG 2006).


122<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 7/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Zu den Tagesordnungspunkten<br />

10. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

11. Genehmigung von Nachtragskrediten<br />

12. Auftragsvergaben<br />

13. Mittelfreigaben<br />

liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.<br />

14. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

14.1.Bürgermeister Vonmetz berichtet über e<strong>in</strong>e geplante Müllverladestelle am Be-<br />

triebsgelände des Biomassekraftwerkes <strong>in</strong> <strong>Hall</strong>. Aufgrund der öffentlichen Aus-<br />

schreibung durch das Land <strong>Tirol</strong> sei für die Abfallentsorgung u.a. für den Be-<br />

reich Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land und Schwaz der Zuschlag an die Firma<br />

SIT Deutschland GmbH erteilt worden. Für die Abwicklung der per Bahn durch-<br />

zuführenden Transporte sei die Firma Rail Logistics AG mit Sitz <strong>in</strong> der Schweiz<br />

beauftragt worden, die den Umschlag und die Vorfracht der Conta<strong>in</strong>er von der<br />

Umladestation im Ahrental bis zum Bahnhof <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> zum Weitertransport<br />

nach Norddeutschland übernehmen werde. Die Betriebsanlage des Biomasse-<br />

kraftwerkes verfüge über e<strong>in</strong>en nach Westen h<strong>in</strong> ausgerichteten Freilagerplatz,<br />

der durch e<strong>in</strong> Anschlussgleis aus dem Bahnhof <strong>Hall</strong> bedient werden könne. Es<br />

sei vorgesehen, e<strong>in</strong>en Teil der westlichen Fläche für die Zwischenlagerung von<br />

30 Conta<strong>in</strong>ern sowie für die Be- und Entladung der Conta<strong>in</strong>er zur Verfügung zu<br />

stellen. Dabei sei von folgender Umschlagsfrequenz auszugehen:<br />

85.000 Tonnen Fracht/Jahr, 337.500 m³ Müllvolumen/Jahr, 7.488 Contai-<br />

ner/Jahr, 2 Züge à 18 Waggons/Woche, 144 LKW-Vor- und Rücklauf/Woche,<br />

Betriebszeiten täglich zwischen 5.00 und 22.00 Uhr.<br />

Bürgermeister Vonmetz sieht sich dazu veranlasst, dieses Projekt der Öffent-<br />

lichkeit vorzustellen, steht dem jedoch sehr kritisch gegenüber, <strong>in</strong>sbesondere er-<br />

fülle ihn neben dem erhöhten Verkehrsaufkommen vor allem die zu erwartende<br />

Geruchsbelästigung mit Sorge. Diesbezüglich habe er auch ke<strong>in</strong>e zufriedenstel-<br />

lende Antwort erhalten, es werde <strong>in</strong> der Projektbeschreibung nur lapidar erklärt,<br />

dass es zur Vermeidung e<strong>in</strong>er wohl nicht gänzlich ausschließbaren Geruchsbe-<br />

lästigung möglich wäre, den losen Haus- und Gewerbemüll nach Befüllung der


123<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Conta<strong>in</strong>er noch im Ahrental mit e<strong>in</strong>em Biofilter (z.B. Hackgut) abzudecken.<br />

Denkbar wäre auch die Zugabe von Geste<strong>in</strong>smehl, Tonerde, Dünge- oder auch<br />

Algenkalk, um die Feuchtigkeit des Abfalls zu b<strong>in</strong>den und so die Geruchsbeläs-<br />

tigung zu m<strong>in</strong>imieren. Das Projekt sollte mit 1.1.2009 umgesetzt werden, wo-<br />

bei viele Fragen ungelöst seien, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der dadurch zu be-<br />

fürchtenden Bee<strong>in</strong>trächtigungen für die Anra<strong>in</strong>er. Die Kurzfristigkeit sehe er als<br />

Druckmittel, vielmehr sollte für derart wichtige Entscheidungen genügend Zeit<br />

se<strong>in</strong>, auch wenn der geplante Verladebetrieb vorerst mit 2 Jahren befristet sei.<br />

Abgesehen davon sei das Projekt viel zu oberflächlich vorbereitet, es sei auch<br />

zu befürchten, dass damit e<strong>in</strong> erster Schritt zur Müllverbrennung <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> gesetzt<br />

werde. Se<strong>in</strong>e Fraktion habe sich immer gegen e<strong>in</strong>e Müllverbrennungsanlage<br />

ausgesprochen, die Ablehnung der Bevölkerung gegen e<strong>in</strong>e solche Anlage sei <strong>in</strong><br />

Form e<strong>in</strong>er Bürger<strong>in</strong>itiative zum Ausdruck gekommen. Es sei auch nicht e<strong>in</strong>zu-<br />

sehen, dass <strong>Hall</strong> die Rechnung für jahrzehntelange Versäumnisse <strong>in</strong> der <strong>Tirol</strong>er<br />

Müllpolitik bezahlen solle.<br />

Auf die Frage von GR Schramm-Skoficz, seit wann dieses Thema aktuell sei<br />

und warum nicht früher darüber <strong>in</strong>formiert worden sei, erklärt Bürgermeister<br />

Vonmetz, dass er selbst erst vor e<strong>in</strong>igen Tagen Kenntnis von diesem Projekt<br />

erlangt habe und die <strong>Hall</strong>AG ebenfalls sehr kurzfristig damit befasst worden sei.<br />

Es werde die Entscheidung der Politik des Landes se<strong>in</strong>, wo dann die entspre-<br />

chenden Abhandlungen (Mülldeponie, -umladung und -verfrachtung) abgewi-<br />

ckelt würden. Drei Standorte seien dafür vorgeschlagen: Roppen (Oberland),<br />

Kufste<strong>in</strong> (Unterland) Innsbruck oder <strong>Hall</strong> (mittleres Inntal). Aus se<strong>in</strong>er Sicht<br />

herrsche jedoch Unklarheit darüber, wo nun tatsächlich diese Abläufe erfolgen<br />

würden. Die Bürgermeister der Verbandsgeme<strong>in</strong>den seien bereits umfangreicher<br />

<strong>in</strong>formiert worden, ehe <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt worden sei.<br />

GR Meister appelliert, vorerst am angekündigten Lokalaugensche<strong>in</strong> am<br />

30.9.2008 teilzunehmen und dann das Thema zu diskutieren.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> steht dem Projekt ebenfalls sehr kritisch gegenüber, gibt aber zu be-<br />

denken, dass bei e<strong>in</strong>er Ablehnung des geplanten Verladestandortes möglicher-<br />

weise die ÖBB diese Tätigkeit übernehmen würden, womit man ke<strong>in</strong>erlei Mits-<br />

pracherecht mehr habe. Das sollte jedenfalls h<strong>in</strong>terfragt werden. Abgesehen<br />

von der Geruchsbelästigung sei auch das Verkehrsaufkommen mit 144 LKW pro<br />

Woche zu bedenken.<br />

Auch Vbgm. Dr. Posch steht dem Vorhaben sehr skeptisch und kritisch gege-<br />

nüber. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass der Standort <strong>Hall</strong> mit oder ohne<br />

das Wollen der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> den Gremien der <strong>Hall</strong> AG ausgewählt werde.


124<br />

38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Egal an welchem Standort müsste man Sorge dafür tragen, dass die Verladung<br />

<strong>in</strong> der größtmöglichst geruchsfreien Form abgewickelt werde. Sie lege Wert<br />

darauf, sich im S<strong>in</strong>ne der Bevölkerung dafür e<strong>in</strong>zusetzen, dass solche Gerät-<br />

schaften Verwendung f<strong>in</strong>den, die e<strong>in</strong>e möglichst ger<strong>in</strong>ge Belästigung gewähr-<br />

leisten.<br />

14.2.Vbgm. Dr. Posch bezieht sich auf die zu Schulbeg<strong>in</strong>n von den <strong>Hall</strong>er Sozialde-<br />

mokraten durchgeführte Informationskampagne über die Reduzierung der K<strong>in</strong>-<br />

dergartengebühren auf e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ges Maß. Es handle sich dabei um e<strong>in</strong>en Be-<br />

schluss des Geme<strong>in</strong>derates, der mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ gefasst<br />

worden sei. Aus ihrer Sicht sei e<strong>in</strong> solches Vorgehen, nämlich Wahlwerbung<br />

bzw. Werbung e<strong>in</strong>er politischen Fraktion vor öffentlichen K<strong>in</strong>der- und Jugend-<br />

e<strong>in</strong>richtungen zu betreiben, <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> unüblich. Ihre Fraktion habe das noch nie<br />

praktiziert, sie hätte sich erwartet, dass das auch von anderen Fraktionen so<br />

gehandhabt werde. E<strong>in</strong>igermaßen verwundert habe sie auch die leicht übertrie-<br />

bene Formulierung "gefordert durchgesetzt" und betont, dass der Beschluss auf<br />

Initiative der ÖVP als Beitrag zur Entlastung der Familien gefasst worden sei.<br />

Nun würde sich die SPÖ dafür rühmen, was sie <strong>in</strong> 20 Jahren selbst nicht zu-<br />

stande gebracht habe.<br />

14.3.Bürgermeister Vonmetz deponiert den Wunsch des Tennisclubs <strong>Hall</strong>-Schönegg<br />

nach e<strong>in</strong>er Flutlichtanlage und schlägt vor, e<strong>in</strong>en entsprechenden Ansatz, zu-<br />

m<strong>in</strong>dest für e<strong>in</strong>en Teil des Platzes, im Haushaltsplan 2009 vorzusehen.<br />

GR Meister me<strong>in</strong>t, dass es am Beispiel Tennisplatz West nicht notwendig sei,<br />

den gesamten Platz auszuleuchten und man sich daher das Beleuchtungsaus-<br />

maß überlegen solle.<br />

StR Dr. Margreiter sieht für diese Maßnahme auch auf Grund der Erfahrungen<br />

am Tennisplatz West ke<strong>in</strong>e große Notwendigkeit, es sei dies auch ke<strong>in</strong>e vor-<br />

dr<strong>in</strong>gliche kommunale Angelegenheit. Angesichts der angespannten f<strong>in</strong>anziellen<br />

Situation sehe er ke<strong>in</strong>e Möglichkeit, dafür Mittel vorzusehen.<br />

Da ke<strong>in</strong>e weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Vonmetz die<br />

Sitzung um 18.50 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

Vbgm. Harald Schweighofer eh. Leo Vonmetz eh.<br />

GR Maria Meister eh. Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.


N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 39. Sitzung des GEMEINDERATES, am Dienstag, 4. November 2008, um<br />

18.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Silvia Schenk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

Protokoll- StR Mag. Dietmar Wiener<br />

unterfertiger: GR Claudia Weiler<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


126<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 23.9.2008<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Nach- und Umbesetzung freier Ausschussstellen und Umbesetzung im Aufsichtsrat der<br />

<strong>Hall</strong>AG<br />

3. Festsetzung von Gebühren, Abgaben und privatrechtlichen Entgelten für das Jahr 2009<br />

4. Grunde<strong>in</strong>löse Löfflerweg<br />

5. Festlegung Umgebungszone nach dem SOG für Gste 237/1 und 237/2, beide KG <strong>Hall</strong><br />

(Nahbereich Objekt Sulzgassl 4, Ansitz Aicham)<br />

6. Baulandumlegung "<strong>Hall</strong>-Schönegg", Übernahme von Verkehrsflächen <strong>in</strong> das öffentliche<br />

Gut (Wege)<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 12/2008 betreffend Gste 22, .1, 18, 17, .2, 24 und 25, alle KG Heiligkreuz<br />

II (Innsbrucker Straße/Bereich Loretto)<br />

8. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 23.09.2008 über die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999<br />

sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong>, und Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend<br />

Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

9. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 13/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 und 1042/1, alle<br />

KG <strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

10. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008<br />

im Bereich der Gste 838/3, 838/5, 830/7 und e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 838/1, alle KG <strong>Hall</strong><br />

(Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

11. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 1/2008<br />

betreffend Gst 830/7, 1079/4 und Teilflächen der Gste 1104/6 sowie 838/1, alle KG <strong>Hall</strong><br />

(Brixner Straße)<br />

12. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste 830/7, 838/3, 1083, .1012 und Teilflächen der Gste 838/1 und 1104/6,<br />

alle KG <strong>Hall</strong>, Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend<br />

Gst 838/3, KG <strong>Hall</strong>, und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend<br />

Gste 830/7, 1083, .1012/1 und e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 838/1, alle KG <strong>Hall</strong><br />

(Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

13. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 9/2008<br />

betreffend Gst 832/1 und e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 838/9 beide KG <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

14. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 15/2008<br />

betreffend Gste 832/1 und 838/9, Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 15/2008 betreffend Gst 838/9 und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 15/2008 betreffend Gst 832/1, alle KG <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

15. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 16/2008<br />

betreffend Gst 458/6 und Teilfläche des Gst 458/1, beide KG <strong>Hall</strong> (Milser Straße)<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG/Stadt <strong>Hall</strong> Immobilien GmbH<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges


127<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 23.9.2008<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 23.9.2008 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.<br />

2. Nach- und Umbesetzung freier Ausschussstellen<br />

und Umbesetzung im Aufsichtsrat der <strong>Hall</strong>AG<br />

Durch den Mandatsverzicht von Mag. Yavuzhan Öztürk und das Nachrücken von<br />

GR Silvia Schenk gibt die Geme<strong>in</strong>deratsfraktion "<strong>Hall</strong>er Sozialdemokraten" folgende<br />

Nach- und Umbesetzungen freier Ausschussstellen bekannt:<br />

Bauausschuss:<br />

GR Silvia Schenk (Ersatzmitglied)<br />

Altstadtausschuss:<br />

GR Silvia Schenk (Ersatzmitglied)<br />

Wirtschafts- und Rechtsausschuss:<br />

GR Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger (Mitglied)<br />

GR Silvia Schenk (Ersatzmitglied)<br />

F<strong>in</strong>anzausschuss:<br />

Vbgm. Harald Schweighofer (Mitglied)<br />

GR Barbara Sürth (Ersatzmitglied)<br />

Überprüfungsausschuss:<br />

GR Silvia Schenk (Mitglied)<br />

Sozial- und Wohnungsausschuss:<br />

GR Silvia Schenk (Mitglied)<br />

Schul- und K<strong>in</strong>dergartenausschuss:<br />

GR Silvia Schenk (Mitglied statt Vbgm. Schweighofer)<br />

Familie-, Jugend- und Sportausschuss:<br />

GR Silvia Schenk (Ersatzmitglied statt Vbgm. Schweighofer)<br />

Aufsichtsrat der <strong>Hall</strong>AG<br />

Mag. Yavuzhan Öztürk anstelle von Mag. Monika Manzl<br />

Die vorstehenden Nach- und Umbesetzungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Bürgermeister Vonmetz bedankt sich an dieser Stelle beim ausgeschiedenen GR Mag.<br />

Öztürk für die gute Zusammenarbeit. Neben vielen <strong>in</strong>teressanten Wortbegegnungen<br />

habe sich Mag. Öztürk durch Menschlichkeit und Herzlichkeit ausgezeichnet und sich<br />

mit viel Verständnis für die Stadt <strong>Hall</strong> e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Die neue Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Silvia Schenk heißt Bürgermeister Vonmetz herzlich willkommen<br />

und bittet sie um gute Zusammenarbeit.<br />

3. Festsetzung von Gebühren, Abgaben und privatrechtlichen Entgelten für das Jahr 2009<br />

StR Dr. Margreiter hält fest, dass die Festsetzung der Gebühren, Abgaben und Entgelte<br />

e<strong>in</strong>en wesentlichen und richtungsweisenden Teil der F<strong>in</strong>anzierung des Voranschlages<br />

darstelle. Dazu sei es alljährlich notwendig, diese rechtzeitig vor Beschlussfassung<br />

über den Haushaltsplan für das kommende Jahr festzusetzen, da sich daraus der Geme<strong>in</strong>dehaushalt<br />

f<strong>in</strong>anziere. Der vorliegende Vorschlag sehe nur wenige Änderungen


128<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

vor. Die Gebühren und Abgaben blieben unverändert, auch jene, die durch eigene Gebührenordnungen<br />

geregelt seien. Bei den privatrechtlichen Entgelten seien Entgelte für<br />

Leistungen des Stadtarchivs für private bzw. kommerzielle Zwecke neu h<strong>in</strong>zugekommen.<br />

Die im laufenden Jahr beschlossene Regelung, <strong>Hall</strong>er Sportvere<strong>in</strong>e von der Turnhallengebühr<br />

für das K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g zu befreien, werde fortgeführt.<br />

Beim Schulgeld Gymnasium werde ab 1.9.2009 anstelle der bisherigen, semesterweisen<br />

auf monatliche E<strong>in</strong>hebung umgestellt und die Höhe für <strong>Hall</strong>er K<strong>in</strong>der mit<br />

€ 100,-- für das erste und € 75,-- für das zweite und jedes weitere K<strong>in</strong>d, für Auswärtige<br />

mit € 150,-- für das erste und € 115,-- für das zweite und jedes weitere K<strong>in</strong>d für<br />

jeweils 10 Monate festgelegt. Außerdem sei e<strong>in</strong>e Befreiung vom Schulgeld nach dem<br />

Grundsicherungsrichtsatz vorgesehen, dasselbe gelte für das Musikschulgeld.<br />

Das Entgelt für die Benützung des Mehrzweckraumes im Tribünengebäude am Sportplatz<br />

Lend werde künftig entfallen. Dieser Bereich sei mit der Kant<strong>in</strong>e verbunden, e<strong>in</strong>e<br />

diesbezügliche Entgeltleistung sei daher mit dem jeweiligen Kant<strong>in</strong>enpächter zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

Bei den Sportplatzentgelten gelte dieselbe Befreiungsregelung wie bei den<br />

Turnhallengebühren.<br />

E<strong>in</strong>e Neuerung sei bei den K<strong>in</strong>dergartenbeiträgen vorgesehen, <strong>in</strong>dem diese auf Grund<br />

der Richtl<strong>in</strong>ie für das "<strong>Tirol</strong>er K<strong>in</strong>dergeld Plus" mit € 150,--/K<strong>in</strong>d/Halbjahr festgelegt<br />

würden. Das "K<strong>in</strong>dergeld Plus" <strong>in</strong> der Höhe von € 400,--/K<strong>in</strong>d/Jahr werde seit 1.7.08<br />

allen <strong>Tirol</strong>ern, deren K<strong>in</strong>der ab dem 4. Lebensjahr e<strong>in</strong>en öffentlichen K<strong>in</strong>dergarten besuchen,<br />

unabhängig vom E<strong>in</strong>kommen gewährt, wenn ke<strong>in</strong> Anspruch auf e<strong>in</strong>en Gratisk<strong>in</strong>dergarten<br />

bestehe. Daher habe man sich entschlossen, e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergartenbeitrag <strong>in</strong><br />

der angeführten Höhe (€ 300,--/Jahr) e<strong>in</strong>zuheben, womit den Familien € 100,-- vom<br />

"K<strong>in</strong>dergeld Plus" verbleiben würden. Künftig entfalle auch der Zuschlag für die Ganztagesbetreuung<br />

<strong>in</strong> der Höhe von € 1,10. Dank dieser neuen Förderaktion bleibe es de<br />

facto bei e<strong>in</strong>em Gratisk<strong>in</strong>dergarten, was e<strong>in</strong>e wesentliche f<strong>in</strong>anzielle Entlastung für die<br />

Eltern darstelle. Bei der Beantragung des "K<strong>in</strong>dergeld Plus" werde man die Familien <strong>in</strong><br />

unbürokratischer Weise unterstützen. Auf Grund der Neugestaltung des K<strong>in</strong>dergartenbeitrages<br />

sei die Stadtgeme<strong>in</strong>de auch <strong>in</strong> der Lage, den Aufwand e<strong>in</strong>igermaßen abzudecken.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Abgaben, Gebühren und privatrechtlichen Entgelte für das Jahr 2009 werden wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

I. ABGABEN<br />

Verspätungszuschlag 10 % gemäß § 106 TLAO<br />

Mahngebühr gemäß § 175 (5) TLAO<br />

Z<strong>in</strong>sen gemäß §§ 160 (2) u.160a (1) TLAO<br />

Grundsteuer A 500% des Steuermessbetrages FAG<br />

Grundsteuer B 500% des Steuermessbetrages FAG


129<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Kommunalsteuer 3% der Bemessungsgrundlage<br />

des Kommunalsteuergesetzes<br />

Vergnügungssteuer gemäß der jeweils gültigen Vergnügungssteuersatzung<br />

Ausgleichsabgabe gemäß §§ 3 u.5 des <strong>Tirol</strong>er Verkehrsaufschließungsabgabengesetz,<br />

LGBl.Nr.22/1998 iVm. der<br />

Verordnung über die Festlegung der<br />

Erschließungskostenfaktoren<br />

Erschließungsbeitrag gemäß § 7 <strong>Tirol</strong>er Verkehrsauf-<br />

schließungsabgabengesetz,<br />

LGBl.Nr. 22/1998 iVm. der Verordnung<br />

über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren<br />

jeweils<br />

5% des Erschließungsfaktors<br />

Gebrauchsabgabe 6 % der Bemessungsgrundlage<br />

gemäß <strong>Tirol</strong>er Gebrauchsabgabegesetz,<br />

LGBl.Nr. 78/1992 idgF. iVm.<br />

der Gebrauchsabgabenverordnung<br />

vom 10.3.1993<br />

Hundesteuer gemäß Hundesteuerordnung<br />

vom 5.11.2002<br />

für den 1. Hund EUR 80,--<br />

Parkabgabe<br />

Abgabe für das Parken von mehrspurigen Fahrzeugen gemäß Parkabgabeverordnung<br />

vom 13.12.2005<br />

EUR 0,50/angefangene halbe Stunde<br />

II. GEBÜHREN<br />

Abfallgebühren gemäß Abfallgebührenordnung<br />

vom 13.12. 2005<br />

Friedhofsgebühren gemäß Friedhofsgebührenordnung<br />

vom 3.11.2004<br />

Monatliche Gebühr auf Grund e<strong>in</strong>er Dauerparkgenehmigung<br />

für den Parkplatz beim Haus im Stiftsgarten EUR 20,--<br />

Gebühr für die Überlassung von Grundflächen <strong>in</strong> den<br />

gebührenpflichtigen Kurzparkzonen für Bauarbeiten<br />

ab dem 4. Tag je gebührenpflichtigem Kurzparktag und Stellplatz EUR 3,--<br />

Gebühr für die Benützung von öffentlichem Gut<br />

a) allgeme<strong>in</strong><br />

je m²/Tag ab dem 4. Tag EUR 0,30<br />

Höchstbetrag EUR 1.875,--<br />

b) für die dauernde Ausübung e<strong>in</strong>es Gastgewerbes<br />

Kat. A – Oberer Stadtplatz pauschal je m²/Jahr EUR 10,--<br />

Kat. B – Restliches Geme<strong>in</strong>degebiet pauschal je m²/Jahr EUR 5,--<br />

Flächen unter 10 m² werden jeweils nicht verrechnet.


130<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

c) für die dauernde Ausübung e<strong>in</strong>es Handelsgewerbes<br />

pauschal je m²/Jahr EUR 5,--<br />

Flächen unter 10 m² werden nicht verrechnet.<br />

d) für Märkte<br />

ohne beigestelltem Stand je lfm/Tag EUR 3,70<br />

Wochenmärkte je Standplatz/Tag EUR 3,--<br />

Die Abrechnung erfolgt quartalsmäßig.<br />

III. PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE<br />

1. Entgelte ohne Umsatzsteuer:<br />

Entgelte für Leistungen des Stadtarchivs für private bzw. kommerzielle Zwecke:<br />

Erstellung von Kopien aus dem Stadtarchiv<br />

Format A4 EUR 2,00<br />

Format A3 EUR 3,00<br />

Erhebungen im Stadtarchiv<br />

M<strong>in</strong>destpauschale bis 2 Stunden EUR 52,00<br />

für jede weitere angefangene ½ Stunde EUR 13,00<br />

Bei Erhebungen, die auf Ersuchen von <strong>Hall</strong>ern durchgeführt werden und auch für die Stadtgeschichte<br />

von Interesse s<strong>in</strong>d, können die oben angeführten Tarife reduziert bzw. kann von der<br />

E<strong>in</strong>hebung ganz abgesehen werden.<br />

Entgelt für das Erstellen von Kopien<br />

A4 EUR 0,40<br />

A3 EUR 0,80<br />

Entgelt für das Erstellen von Plankopien, Scans und Farbausdrucken<br />

Farbausdrucke (Farbdrucker)<br />

A4 EUR 1,50<br />

A3 EUR 3,--<br />

Plankopien (schwarz - weiß) EUR 4,--/lfm<br />

Farbdruck (Plotter) EUR 15,--/lfm<br />

Planscan EUR 30,--/lfm<br />

Entgelt für die Erstellung von Schätzgutachten<br />

über Liegenschaften zur Vermögenserhebung nach § 3 (2)<br />

<strong>Tirol</strong>er Grundsicherungsgesetz (Befund und Gutachten) EUR 200,--<br />

Entgelt für die Erstellung von Verträgen EUR 150,--<br />

Entgelt für die Anbr<strong>in</strong>gung von H<strong>in</strong>weisschildern EUR 75,--<br />

Entgelte für Leistungen des städtischen Bauhofes und der Stadtgärtnerei<br />

Personal<br />

Hilfsarbeiter EUR 34,10/Stunde<br />

Facharbeiter EUR 36,80/Stunde<br />

Techniker EUR 53,60/Stunde<br />

Ingenieur EUR 61,90/Stunde<br />

Zuschläge<br />

Für Freitage ab 12.00 Uhr sowie Samstage 50%<br />

Für Sonn- und Feiertage 100%<br />

Nachtzuschlag zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr 100%


131<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Fahrzeuge und Masch<strong>in</strong>en (ohne Fahrer)<br />

Pritschenfahrzeug, Kombi, Kle<strong>in</strong>-LKW EUR 23,80/Stunde<br />

Gehsteigre<strong>in</strong>igungsfahrzeug und Kehrmasch<strong>in</strong>e EUR 32,30/Stunde<br />

Radlader EUR 29,90/Stunde<br />

Lkw über 10 t und Unimog mit Wasche<strong>in</strong>richtung EUR 27,20/Stunde<br />

Kompressor, Stromaggregat EUR 13,90/Stunde<br />

Entgelt und Kaution für die Benützung städtischer Turnhallen<br />

für diverse Veranstaltungen<br />

Turnhalle HS Dr. Posch je angefangene Stunde EUR 15,--<br />

Kaution EUR 150,--<br />

Turnhallen <strong>in</strong> anderen Schulen je angefangene Stunde EUR 8,--<br />

Kaution EUR 73,--<br />

Entgelt für die regelmäßige Benützung städtischer Turnhallen<br />

Für die wöchentliche Benützung je angefangene Doppelstunde pauschal EUR 50,--/Semester<br />

Sportvere<strong>in</strong>e mit Sitz <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> s<strong>in</strong>d für das K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g befreit.<br />

Schulgeld Gymnasium<br />

bis Ende Schuljahr 2008/09<br />

<strong>Hall</strong>er Schüler<br />

1. K<strong>in</strong>d EUR 150,--/Semester<br />

2. und jedes weitere K<strong>in</strong>d EUR 110,--/Semester<br />

Auswärtige Schüler<br />

1. K<strong>in</strong>d EUR 300,--/Semester<br />

2. und jedes weitere K<strong>in</strong>d EUR 220,--/Semester<br />

ab 1. September 2009<br />

<strong>Hall</strong>er Schüler<br />

1.K<strong>in</strong>d EUR 100,--/Monat<br />

2.und jedes weitere K<strong>in</strong>d EUR 75,--/Monat<br />

Auswärtige Schüler<br />

1. K<strong>in</strong>d EUR 150,--/Monat<br />

2. und jedes weitere K<strong>in</strong>d EUR 115,--/Monat<br />

Für die Monate Juli und August wird das Schulgeld nicht e<strong>in</strong>gehoben.<br />

Befreiungen vom Schulgeld für das Gymnasium für <strong>Hall</strong>er Schüler richten sich nach dem jeweiligen<br />

<strong>Tirol</strong>er Grundsicherungsrichtsatz plus e<strong>in</strong>es Aufschlages <strong>in</strong> der Höhe von 40 % zuzüglich<br />

der tatsächlichen Aufwendungen für Miete oder Annuität <strong>in</strong>cl. Betriebskosten.<br />

Schulgeld Musikschule gemäß Geme<strong>in</strong>deratsbeschluss vom 3. Juli 2007<br />

Befreiungen vom Schulgeld für die Musikschule für <strong>Hall</strong>er Schüler richten sich nach dem jeweiligen<br />

<strong>Tirol</strong>er Grundsicherungsrichtsatz plus e<strong>in</strong>es Aufschlages <strong>in</strong> der Höhe von 40 % zuzüglich<br />

der tatsächlichen Aufwendungen für Miete oder Annuität <strong>in</strong>cl. Betriebskosten.<br />

Entgelt für die Überlassung von Musik<strong>in</strong>strumenten EUR 40,--/Semester<br />

Entgelt für die Benützung des Festsaales Schönegg<br />

und des barocken Stadtsaales<br />

Veranstaltungen bis zu 3 Stunden<br />

<strong>Hall</strong>er EUR 44,--<br />

Auswärtige EUR 88,--<br />

Veranstaltungen bis zu ½ Tag<br />

<strong>Hall</strong>er EUR 73,--<br />

Auswärtige EUR 146,--


132<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Veranstaltungen bis zu 1 Tag<br />

<strong>Hall</strong>er EUR 145,--<br />

Auswärtige EUR 290,--<br />

Veranstaltungen länger als 1 Tag, je Tag<br />

<strong>Hall</strong>er EUR 87,--<br />

Auswärtige EUR 174,--<br />

Für die Beistellung von Grünpflanzen wird e<strong>in</strong>e Pauschale von EUR 20,--<br />

jeweils h<strong>in</strong>zugerechnet.<br />

Veranstaltungen von <strong>Hall</strong>er Schulen, der städtischen<br />

Musikschule und der Bezirksmusikschule entgeltfrei<br />

Proben der Laientheatergruppe "Bühne Schönegg" entgeltfrei<br />

Proben des Chores "Alpenklang" entgeltfrei<br />

Proben des Chores „Stimmsalz“ entgeltfrei<br />

2. Entgelte mit Umsatzsteuer:<br />

Entgelt für den regelmäßigen Bezug der Stadtzeitung<br />

außerhalb des Geme<strong>in</strong>degebietes von <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (<strong>in</strong>kl.USt.) EUR 22,--/Jahr<br />

Entgelt für die Vermietung der Schaukästen Rathausdurchgang (zuzügl. USt.)<br />

Format EUR 30,--/Jahr<br />

Halbformat EUR 15,--/Jahr<br />

Viertelformat EUR 10,--/Jahr<br />

Hundekotaufnahmehilfe (<strong>in</strong>kl.USt.) EUR 0,20/Sack<br />

Entgelt für die Verwahrung von abgeschleppten Fahrzeugen (zuzügl.USt.) EUR 2,50/Tag<br />

Vermietung des WC-Wagens ohne Zustellung (zuzügl.USt.)<br />

Für <strong>Hall</strong>er EUR 40,--/Tag<br />

Für Auswärtige EUR 60,--/Tag<br />

Vermietung des Geschirrmobils <strong>in</strong>kl. Ausstattung ohne Zustellung (zuzügl.USt.)<br />

Für Vere<strong>in</strong>e, Körperschaften und Privatpersonen mit Sitz<br />

bzw. Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong><br />

Geschirrmobil groß<br />

E<strong>in</strong>maliges Vermietungsentgelt EUR 50,--<br />

zusätzlich je Tag EUR 10,--<br />

Geschirrmobil kle<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>maliges Vermietungsentgelt EUR 35,--<br />

zusätzlich je Tag EUR 7,--<br />

Für Sonstige<br />

Geschirrmobil groß<br />

E<strong>in</strong>maliges Vermietungsentgelt EUR 150,--<br />

zusätzlich je Tag EUR 20,--<br />

Geschirrmobil kle<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>maliges Vermietungsentgelt EUR 105,--<br />

zusätzlich je Tag EUR 15,--<br />

Vermietung von Mehrwegbechern ohne Zustellung (zuzügl.USt.)<br />

<strong>Hall</strong>er Auswärtige<br />

je Box 0,5 Liter Becher ( 96 Stück) EUR 7,40 EUR 11,10<br />

je Box 0,3 Liter Becher (160 Stück) EUR 12,10 EUR 18,15<br />

je Box 0,1 Liter Becher ( 85 Stück) EUR 6,30 EUR 9,45<br />

jeweils für e<strong>in</strong>e Zeit von je angefangenen 5 Tagen


133<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Für nicht retournierte bzw. beschädigte Becher werden die tatsächlichen Anschaffungskosten<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Vermietung von Speisegeschirr ohne Geschirrmobil<br />

ohne Zustellung (zuzügl. USt.)<br />

<strong>Hall</strong>er Auswärtige<br />

je Box Teller groß (50 Stück) EUR 10,-- EUR 15,-je<br />

Box Teller kle<strong>in</strong> (50 Stück) EUR 10,-- EUR 15,-je<br />

Doppelbox Kaffeegeschirr (120 Teile) EUR 12,-- EUR 18,-je<br />

Box Besteck (100 Teile) EUR 10,-- EUR 15,-jeweils<br />

für e<strong>in</strong>e Zeit von je angefangenen 5 Tagen<br />

Für nicht retournierte bzw. beschädigte Teile werden die<br />

tatsächlichen Anschaffungskosten <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Vermietung von Pflanzen ohne Zustellung (zuzügl.USt.)<br />

<strong>Hall</strong>er Auswärtige<br />

je Topf EUR 3,-- EUR 4,50<br />

jeweils für e<strong>in</strong>e Zeit von je angefangenen 5 Tagen<br />

Für die Vermietung von Pflanzen für e<strong>in</strong>e gesamte<br />

Saison <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> je Topf EUR 10,--/Saison<br />

Hiebei s<strong>in</strong>d Zustellung/Abholung und gärtnerische Pflege<br />

(ausgenommen Gießen) <strong>in</strong>kludiert.<br />

Vermietung von sonstigen Materialien ohne Zustellung (zuzügl.USt.)<br />

<strong>Hall</strong>er Auswärtige<br />

Notbeleuchtungen (Akkubetrieb) je Stk./Tag EUR 2,60 EUR 3,90<br />

Feuerlöscher je Stk./Tag EUR 2,50 EUR 3,75<br />

Löschdecken je Stk./Tag EUR 2,50 EUR 3,75<br />

Bühnenelemente je Stk./Tag EUR 5,-- EUR 7,50<br />

Absperrgitter je Stk./Tag EUR 1,50 EUR 2,25<br />

Stehtische je Stk./Tag EUR 2,50 EUR 3,75<br />

Stühle je Stk./Tag EUR 1,50 EUR 2,25<br />

Mülltonnen 120 l je Stk./Tag EUR 2,-- EUR 3,--<br />

Mülltonnen 240 l je Stk./Tag EUR 3,-- EUR 4,50<br />

Entgelt für die Vermietung von Markständen ohne Zustellung (zuzügl.USt.)<br />

Marktstand je Stand/Tag EUR 18,35<br />

(Tage ausschließlich zur Abholung und<br />

Rückbr<strong>in</strong>gung werden nicht verrechnet)<br />

Weihnachtsstand groß je Stand/Tag EUR 5,--<br />

Weihnachtsstand kle<strong>in</strong> je Stand/Tag EUR 3,75<br />

Zurverfügungstellung von Stromanschlüssen für<br />

Veranstaltungen am Oberen Stadtplatz (zuzügl. USt.)<br />

Veranstaltungen bis 4 Stunden pauschal EUR 24,40<br />

Veranstaltungen über 4 Stunden je Tag EUR 48,40<br />

Adventmarkt je Stand/Tag EUR 2,50<br />

Adventmarkt Gastro je Stand/Tag EUR 7,50<br />

Cafe-Gastgarten am Oberen Stadtplatz pauschal/Jahr EUR 450,--<br />

Bauernmarkt am Oberen Stadtplatz pauschal/Jahr EUR 150,--<br />

Die Tarife verstehen sich <strong>in</strong>cl. Stromkosten.<br />

Die Ausgabe der Schlüssel für die Stromkästen erfolgt durch das<br />

Umweltamt gegen e<strong>in</strong>e Kaution ohne USt. <strong>in</strong> der Höhe von EUR 72,--


134<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Kostenersätze im Abfallbereich (zuzügl.USt.)<br />

1 Hilfsarbeiter EUR 34,10/Stunde<br />

1 Facharbeiter EUR 36,80/Stunde<br />

Kle<strong>in</strong>-LKW/Kle<strong>in</strong>traktor EUR 23,80/Stunde<br />

LKW (Conta<strong>in</strong>erfahrzeug) EUR 27,20/Stunde<br />

LKW (Müllwagen) EUR 30,70/Stunde<br />

Anhänger, Gebläse- und Spritze<strong>in</strong>richtungen EUR 13,70/Stunde<br />

Conta<strong>in</strong>ermiete EUR 4,50/Tag<br />

Wertstoffsammel<strong>in</strong>sel 25 Liter EUR 5,30/Tag<br />

Wertstoffsammel<strong>in</strong>sel 240 Liter EUR 10,60/Tag<br />

Wertstoffsammel<strong>in</strong>sel 1.100 Liter EUR 31,80/Tag<br />

1 Sack Komposterde (60 Liter) EUR 3,80<br />

1 m³ Komposterde EUR 17,40<br />

M<strong>in</strong>derfakturenzuschlag<br />

Im Bereich der Abfallbeseitigung wird bei Verlangen e<strong>in</strong>er Zielrechnung<br />

bis zu e<strong>in</strong>em Rechnungsbetrag <strong>in</strong> der Höhe von EUR 25,-- e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>derfakturen-<br />

zuschlag <strong>in</strong> der Höhe von EUR 5,-- zuzügl. USt. zusätzlich <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Sportplatzentgelte<br />

für die reservierte Benützung der Sportplätze Lend, <strong>Hall</strong>er Au und Schönegg<br />

Der Basissatz beträgt EUR 85,-- zuzügl.USt.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Entgelte werden <strong>in</strong> Prozenten dieses Betrages verrechnet wie folgt:<br />

Sportplatz Tag Uhrzeit Stundentarif exkl.USt.<br />

Sportplatz Lend Mo – Fr 08.00 – 15.00 100%<br />

großer Platz Mo – Fr 15.00 - 20.00 120%<br />

Mo – Fr 20.00 – 22.00 150%<br />

Sa u. So 08.00 – 12.00 180%<br />

Sa u. So 12.00 – 22.00 200%<br />

Sportplatz Lend Mo – Fr 08.00 – 15.00 60%<br />

kle<strong>in</strong>er Platz Mo – Fr 15.00 - 20.00 70%<br />

Mo – Fr 20.00 – 22.00 80%<br />

Sa u. So 08.00 – 12.00 100%<br />

Sa u. So 12.00 – 22.00 120%<br />

Sportplatz <strong>Hall</strong>er Au Mo – Fr 08.00 – 15.00 50%<br />

Mo – Fr 15.00 - 20.00 60%<br />

Mo – Fr 20.00 – 22.00 70%<br />

Sa u. So 08.00 – 12.00 90%<br />

Sa u. So 12.00 – 22.00 110%<br />

Sportplatz Untere Lend Mo – Fr 08.00 – 15.00 20%<br />

Leichtathletikanlage Mo – Fr 15.00 - 20.00 30%<br />

Mo – Fr 20.00 – 22.00 40%<br />

Sa u. So 08.00 – 12.00 50%<br />

Sa u. So 12.00 – 22.00 60%<br />

Sportplatz Schönegg Mo – Fr 08.00 – 17.00 30%<br />

Fußballplatz Mo – Fr 17.00 - 22.00 50%<br />

Sa – So 08.00 – 17.00 70%<br />

Sa – So 17.00 – 22.00 90%


135<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Sportplatz Schönegg Mo – Fr 08.00 – 20.00 10%<br />

Beachvolleyballplatz Mo – Fr 20.00 - 22.00 15%<br />

Sa u. So 08.00 – 20.00 10%<br />

Sa u. So 20.00 – 22.00 15%<br />

Sportplatz Schönegg Mo – Fr 08.00 – 20.00 10%<br />

Tennisplatz Sa u. So 08.00 – 20.00 10%<br />

Anzeigetafel je Ausleihturnus (3 Tage) 10%<br />

Bandenwerbung je Jahr und Laufmeter (1m x 0,75m) 140%<br />

zuzüglich der gesetzlichen Werbeabgaben<br />

Diese Entgelte be<strong>in</strong>halten sämtliche Betriebskosten wie z.B. Strom, Wasser, Re<strong>in</strong>igung,<br />

Instandhaltung, Wartung und Personal.<br />

Befreiungen und Ermäßigungen:<br />

Vom Entgelt befreit s<strong>in</strong>d <strong>Hall</strong>er Traditionsvere<strong>in</strong>e, LCT, SV <strong>Hall</strong> sowie <strong>Hall</strong>er Schulen.<br />

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr s<strong>in</strong>d vom Entgelt der Sportanlage Schönegg befreit<br />

(auch bei Reservierung).<br />

Weiters s<strong>in</strong>d alle Sportvere<strong>in</strong>e mit Sitz <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> für das K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g<br />

befreit.<br />

<strong>Hall</strong>er Fußball - und Leichtathletikvere<strong>in</strong>e (Betriebsmannschaften, Hobbymannschaften) haben<br />

e<strong>in</strong> Viertel des Entgeltes zu entrichten.<br />

Erfolgt die Benützung durch <strong>Hall</strong>er und auswärtige Mannschaften gleichzeitig (Fußballspiel),<br />

so ist die Hälfte des Entgeltes zu entrichten.<br />

Bei Sport- und Spielfesten sowie Turnieren gelangt bei <strong>Hall</strong>er Vere<strong>in</strong>en e<strong>in</strong> Viertel des Entgeltes<br />

und bei auswärtigen Vere<strong>in</strong>en die Hälfte des Entgeltes zur Vorschreibung.<br />

Bei Sport- und Hobbyvere<strong>in</strong>en, welche für e<strong>in</strong>e gesamte Saison e<strong>in</strong>e Sportstätte wöchentlich<br />

e<strong>in</strong>mal zu Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gszwecken benützen, wird e<strong>in</strong> Sechstel des Entgeltes für maximal 25 Kalenderwochen<br />

pauschal vorgeschrieben.<br />

Ausnahmen von der Entgeltpflicht s<strong>in</strong>d nur über Antrag an den Stadtrat möglich.<br />

Schrebergartenbenützungsentgelt (<strong>in</strong>kl. USt.)<br />

Schrebergarten Lend für bestehende Verträge EUR 0,84/m²/Jahr<br />

bei Neuvermietung ab dem Jahr 2006 EUR 3,--/m²/Jahr<br />

K<strong>in</strong>dergartenbeiträge (<strong>in</strong>kl. USt.)<br />

Aufgrund der Richtl<strong>in</strong>ie für das „<strong>Tirol</strong>er K<strong>in</strong>dergeld Plus“<br />

für jedes K<strong>in</strong>d je Kalenderhalbjahr EUR 150,--<br />

Der Halbjahresbeitrag ist jeweils am 31. März und am 30. September<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Mittagstisch EUR 3,50/Essen<br />

Betriebsabgangsbeitrag der Geme<strong>in</strong>den EUR 1.500,-/Jahr<br />

Befreiungen von K<strong>in</strong>dergartenbeiträgen werden auf Grund der Möglichkeit der Unterstützung<br />

durch das Land <strong>Tirol</strong> "<strong>Tirol</strong>er K<strong>in</strong>dergeld Plus" nicht gewährt.<br />

Vbgm. Dr. Posch freut sich, dass das Anliegen der VP, ke<strong>in</strong>e Gebührenerhöhungen<br />

vorzunehmen, realisiert worden sei. Der vorliegende Gebührenvorschlag f<strong>in</strong>de daher <strong>in</strong><br />

Summe die Zustimmung ihrer Fraktion. Es sei angesichts der allgeme<strong>in</strong>en Teuerungswelle<br />

besonders wichtig, gut und sparsam zu wirtschaften und damit auf Erhöhungen<br />

verzichten zu können. Als Beispiel seien hier die äußerst günstigen Kurzparkzonentarife<br />

anzuführen, die sich mittlerweile auch bewährt hätten und durchaus vertretbar und


136<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

zumutbar seien auch im H<strong>in</strong>blick darauf, dass die Gratisparkstunde weiterh<strong>in</strong> mit wesentlicher<br />

Unterstützung der Stadtgeme<strong>in</strong>de gewährt werde. Weiters nimmt sie Stellung<br />

zu den K<strong>in</strong>dergartenbeiträgen und hält fest, dass auf Initiative ihrer Fraktion e<strong>in</strong>e<br />

Reduzierung auf € 15,-- für das laufende K<strong>in</strong>dergartenjahr beschlossen worden sei unter<br />

dem Aspekt, dass jedem K<strong>in</strong>d der Besuch e<strong>in</strong>es öffentlichen K<strong>in</strong>dergartens ermöglicht<br />

werden sollte. Diese Initiative zur Entlastung der Eltern habe nicht zuletzt auch<br />

im Land <strong>Tirol</strong> bewirkt, dass man sich zur E<strong>in</strong>führung des "K<strong>in</strong>dergeld Plus" entschlossen<br />

habe, womit der Besuch e<strong>in</strong>es öffentlichen K<strong>in</strong>dergartens oder e<strong>in</strong>er vom Land<br />

anerkannten Betreuungse<strong>in</strong>richtung gefördert werde. Der nunmehr vorgesehene K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

<strong>in</strong> der Höhe von € 150,--/Semester könne über dieses "K<strong>in</strong>dergeld<br />

Plus" (€ 200,--/Semester) f<strong>in</strong>anziert werden. Der Wunsch, e<strong>in</strong>en kostenlosen K<strong>in</strong>dergartenbesuch<br />

zu ermöglichen, sei auch dann erfüllt, wenn der K<strong>in</strong>dergartenbeitrag <strong>in</strong><br />

dieser Höhe festgelegt werde.<br />

Vbgm. Schweighofer versteht das Politikverständnis der ÖVP nicht, wenn Erhöhungen<br />

bzw. die Wiedere<strong>in</strong>führung des bereits abgeschafften K<strong>in</strong>dergartenbeitrages vorgesehen<br />

seien. Se<strong>in</strong>e Fraktion habe sich über den Beschluss, die K<strong>in</strong>dergartengebühren von<br />

€ 330,-- auf € 15,-- herabzusetzen, sehr gefreut, womit e<strong>in</strong>e 20-jährige Forderung der<br />

Sozialdemokraten <strong>in</strong> Erfüllung gegangen sei und e<strong>in</strong>e Ersparnis <strong>in</strong> der Höhe von<br />

€ 315,-- bewirkt worden wäre. Die Herabsetzung des K<strong>in</strong>dergartenbeitrages hätte die<br />

Vorstufe zum Gratisk<strong>in</strong>dergarten se<strong>in</strong> sollen. Umso unverständlicher sei es, warum<br />

jetzt - mit bürgerlicher Mehrheit - wieder e<strong>in</strong> Beitrag <strong>in</strong> Höhe von € 300,--/Jahr e<strong>in</strong>geführt<br />

werde. Bei der früheren Regelung seien rund 10 % der Eltern von den Gebühren<br />

befreit gewesen, was e<strong>in</strong> deutlicher Beweis dafür sei, dass e<strong>in</strong>e Reduzierung den Familien<br />

zugute käme.<br />

Vbgm. Schweighofer stellt den Abänderungsantrag, den K<strong>in</strong>dergartenbeitrag wie bisher<br />

mit € 15,-- festzusetzen bzw. bei Erhöhung auf € 300,-- die entsprechende Befreiungsregelung<br />

wieder e<strong>in</strong>zuführen.<br />

GR Schramm-Skoficz schließt sich den Ausführungen von Vbgm. Schweighofer an,<br />

für sie sei es ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum man jetzt den kürzlich auf € 15,--<br />

reduzierten K<strong>in</strong>dergartenbeitrag um das 10-Fache erhöhe und damit das "K<strong>in</strong>dergeld<br />

Plus" den Familien wieder wegnehme. Abgesehen davon sei das Angebot <strong>in</strong> den K<strong>in</strong>dergärten,<br />

<strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich der Öffnungszeiten verbesserungswürdig und den<br />

Anforderungen berufstätiger Eltern anzupassen. Dies gelte <strong>in</strong>sbesondere auch für die<br />

Ferienzeiten, wo ke<strong>in</strong>e durchgängige Betreuung angeboten werde. Mit der Wiedere<strong>in</strong>führung<br />

des K<strong>in</strong>dergartenbeitrages sei sie jedenfalls nicht e<strong>in</strong>verstanden.<br />

StR Dr. Margreiter stellt klar, dass der K<strong>in</strong>dergartenbesuch auch bei Festlegung des<br />

vorgesehenen Beitrages weiterh<strong>in</strong> unentgeltlich sei und die Familien nicht belaste.<br />

Das "K<strong>in</strong>dergeld Plus" <strong>in</strong> der Höhe von € 400,-- jährlich, auf das jeder e<strong>in</strong>kommensunabhängig<br />

Anspruch habe, sei an den Besuch e<strong>in</strong>es gebührenpflichtigen K<strong>in</strong>dergartens<br />

gebunden. So werde de facto künftig das Land die bisher von der Geme<strong>in</strong>de


137<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

getragenen Kosten übernehmen, was wiederum den städtischen Haushalt entlaste.<br />

Für die Eltern würde sich nichts ändern, man werde sie auch bei der Beantragung des<br />

"K<strong>in</strong>dergeldes Plus" unbürokratisch unterstützen. Mit dieser Förderaktion sei auch e<strong>in</strong>e<br />

Befreiungsregelung h<strong>in</strong>fällig. Im Übrigen würden auch die Zusatzkosten für die Ganztagesbetreuung<br />

künftig entfallen. Die Forderung von GR Schramm-Skoficz, die städtischen<br />

K<strong>in</strong>dergärten den gesellschaftlichen Erfordernissen im H<strong>in</strong>blick auf die Öffnungszeiten<br />

anzupassen, könne er teilen. Man wolle nicht nur kostenlose, sondern<br />

auch gute K<strong>in</strong>dergärten mit qualitätsvollem Programm, <strong>in</strong>haltlich wie zeitlich.<br />

Mit dem neuen f<strong>in</strong>anziellen Spielraum haben man noch mehr Möglichkeiten, die Qualität<br />

des Angebotes zu verbessern.<br />

Für GR Sürth ergibt sich aus den vorangegangenen Wortmeldungen der E<strong>in</strong>druck, dass<br />

ke<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dergartengebühr gleich schlechter K<strong>in</strong>dergarten bedeute. Die städtischen K<strong>in</strong>dergärten<br />

würden e<strong>in</strong> sehr hohes Niveau aufweisen, wobei sie durchaus noch ausbaufähig<br />

seien. Unter H<strong>in</strong>weis auf den Semesterk<strong>in</strong>dergarten, den Sommerk<strong>in</strong>dergarten und<br />

die Spiel-mit-mir-Wochen sei die Behauptung, ke<strong>in</strong>e adäquaten Angebote zu haben,<br />

nicht richtig und auch im Namen aller K<strong>in</strong>dergärtner<strong>in</strong>nen strikt zurückzuweisen.<br />

Bürgermeister Vonmetz sieht hier ke<strong>in</strong> Qualitätskriterium. Ganz im Gegenteil sei man<br />

bestrebt, die Möglichkeiten <strong>in</strong> zeitlicher H<strong>in</strong>sicht wie auch ausstattungsmäßig laufend<br />

zu verbessern. Wenn das Land nun <strong>in</strong> Form dieser Förderaktion reagiere, sei dies positiv<br />

zu beurteilen, nicht zuletzt seien e<strong>in</strong>ige Geme<strong>in</strong>den dazu Auslöser gewesen. Der<br />

seit 20 Jahren von den Sozialdemokraten getragene Wunsch nach Gratisk<strong>in</strong>dergärten<br />

sei auf Initiative der ÖVP geme<strong>in</strong>sam mit der SPÖ letzth<strong>in</strong> umgesetzt worden. Daraufh<strong>in</strong><br />

habe das Land reagiert, womit den Familien jährlich € 100,-- verblieben.<br />

GR Dr. Schiffner zeigt sich verwundert darüber, dass nun allseits plötzlich die Abschaffung<br />

der K<strong>in</strong>dergartengebühr gewünscht werde und zeigt auf, dass <strong>in</strong> der nunmehr<br />

seit 4 ½ Jahren laufenden Periode ke<strong>in</strong> Antrag dazu gestellt worden sei. E<strong>in</strong><br />

solcher Antrag sei kürzlich von der VP gekommen, woraus der Unterschied zwischen<br />

wünschen und handeln erkennbar sei. Die ÖVP sei seit Jahrzehnten e<strong>in</strong>e anerkannte<br />

Wirtschaftspartei mit christlich-sozialer Ges<strong>in</strong>nung. Innerhalb dieses geistigen Spektrums<br />

sei es relativ e<strong>in</strong>fach, Entscheidungen zu f<strong>in</strong>den. H<strong>in</strong>sichtlich der K<strong>in</strong>dergartengebührenbefreiung<br />

habe sich die Situation grundsätzlich geändert. Das "K<strong>in</strong>dergeld<br />

Plus" sei nämlich an e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dergartengebühr gebunden. Wenn künftig den Familien<br />

€ 115,-- übrig blieben, brauche man nicht mehr lange entscheiden. Abgesehen davon<br />

würde der Stadt mehr Geld zur Verfügung stehen, das im Bereich Jugendförderung<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden könne. Damit habe man etwas geleistet, das der Bevölkerung tatsächlich<br />

zugute komme.


138<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Vbgm. Schweighofer versteht die bürgerliche Mathematik nicht ganz. Nach se<strong>in</strong>en<br />

Erkundigungen beim Land würden die Eltern das "K<strong>in</strong>dergeld Plus" auch bei e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>dergartengebühr<br />

von € 15,-- bekommen. Hätte man die € 15,-- belassen, würden den<br />

Familien € 385,-- im Jahr bleiben.<br />

GR Dr. Schiffner hält fest, dass e<strong>in</strong> Beitrag <strong>in</strong> Höhe von € 15,--/Jahr ke<strong>in</strong>e für den Bezug<br />

des K<strong>in</strong>dergeld Plus vorgeschriebene Entgeltlichkeit im juridischen S<strong>in</strong>ne sei.<br />

StR Mag. Wiener freut sich, dass die meisten Gebühren unverändert blieben und plädiert<br />

gleichzeitig dafür, nicht nur jene Sportvere<strong>in</strong>e mit K<strong>in</strong>der- und Jugendtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g,<br />

sondern generell alle Sportvere<strong>in</strong>e von den Benützungsgebühren zu befreien. Immerh<strong>in</strong><br />

würden die Sportvere<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag zur Gesundheit leisten, auch<br />

würde das Geme<strong>in</strong>debudget durch diese Gebührenbefreiungen ke<strong>in</strong>en dramatischen<br />

E<strong>in</strong>bruch erleiden.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i ersucht um gesonderte Abstimmung über das Schulgeld für das<br />

Gymnasium und erklärt sich nach Abklärung mit HR Dr. Praxmarer (Geme<strong>in</strong>deabteilung<br />

des Landes) als Mutter dreier Gymnasiumsschüler für befangen.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger führt aus, dass de facto alle Vere<strong>in</strong>e von der Turnhallengebühren befreit<br />

seien. Lediglich e<strong>in</strong>ige wenige Stammtischmannschaften seien von der Entgeltleistung<br />

betroffen.<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt über den von Vbgm. Schweighofer gestellten Abänderungsantrag,<br />

den K<strong>in</strong>dergartenbeitrag wie bisher mit € 15,-- festzulegen, abstimmen.<br />

Beschluss: Der Abänderungsantrag wird mit 14:6 Stimmen abgelehnt.<br />

Die Festlegung des K<strong>in</strong>dergartenbeitrages mit € 150,--/Kalenderhalbjahr<br />

wird mit 14:6 Stimmen genehmigt (GR Ing. Spötl ist bei der Abstimmung<br />

nicht anwesend).<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt über den von Vbgm. Schweighofer gestellten Zusatzantrag<br />

auf Wiedere<strong>in</strong>führung der Befreiungsregelung abstimmen.<br />

Beschluss: Der Zusatzantrag wird mit 14:6 Stimmen abgelehnt (GR Ing. Spötl ist bei<br />

der Abstimmung nicht anwesend).<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt über die Festlegung des Schulgeldes für das Gymnasium<br />

<strong>in</strong> der beantragten Höhe abstimmen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen genehmigt (GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i nimmt<br />

wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil, GR Ing. Spötl ist bei<br />

der Abstimmung nicht anwesend)


139<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt über alle übrigen Gebühren, Abgaben und privatrechtlichen<br />

Entgelte für das Jahr 2009 gemäß vorliegendem Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen genehmigt (GR Ing. Spötl ist bei der<br />

Abstimmung nicht anwesend)<br />

Es ergeht weiters der Antrag, die Entgelte für das "Seniorenwohnen im Stiftsgarten"<br />

festzusetzen wie folgt:<br />

Zweck der Wohnungen:<br />

Die geme<strong>in</strong>deeigenen Seniorenwohnungen dienen der Aufnahme älterer, selbständiger Personen,<br />

die <strong>in</strong> der Nähe zur Innenstadt leben möchten.<br />

Allenfalls können sie Hilfe durch qualifiziertes Personal erhalten und die Infrastruktur der städt.<br />

Wohn- und Pflegeheime nutzen.<br />

Hierfür stehen Wohnungen <strong>in</strong> unterschiedlichen Größen verteilt auf 4 Geschoße zur Verfügung,<br />

wobei die meisten Wohnungen e<strong>in</strong>en Balkon (Loggia) oder Gartenanteil haben.<br />

Haustiere können nur mit Genehmigung mitgenommen werden.<br />

Die Wohnungen werden von der Geschäftsführung der städt. Wohn- und Pflegeheime nach<br />

Maßgabe freier Wohnungen vergeben, es besteht ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf e<strong>in</strong>e bestimmte<br />

Wohnung. Wünsche nach Größe, Ausrichtung usw. können im E<strong>in</strong>zelfall berücksichtigt<br />

werden.<br />

Täglich e<strong>in</strong>mal wird dieser Personenkreis vom Heimpersonal aufgesucht, um <strong>in</strong> Erfahrung zu<br />

br<strong>in</strong>gen, ob und welche Hilfestellungen gewünscht werden.<br />

Voraussetzungen/Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen:<br />

Wohnungswerber bzw. Interessierte können sich bei der Geschäftsführung der städt. Wohn-<br />

und Pflegeheime für e<strong>in</strong>e Wohnung anmelden, wobei die Vergabe nach folgenden Kriterien<br />

erfolgt:<br />

• Hauptwohnsitz <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> <strong>in</strong> den letzten 12 Monaten vor E<strong>in</strong>zug<br />

• Vollendung zum<strong>in</strong>dest des 60. Lebensjahres und Bezug e<strong>in</strong>er Pension/Rente/ Grundsicherung<br />

(Bei Ehepaaren genügt das Vorliegen dieser Voraussetzung bei e<strong>in</strong>em der Ehegatten)<br />

Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können im Ausnahmefall nach Beschluss durch<br />

den Stadtrat aufgenommen werden.<br />

Gegebenenfalls ist e<strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>isches Gutachten über die „selbstständige Wohnfähigkeit“ auf<br />

Kosten des Wohnungswerbers beizubr<strong>in</strong>gen.<br />

Nach Zuweisung e<strong>in</strong>er Wohnung ist diese <strong>in</strong>nerhalb von 30 Tagen ab Zuweisungstag zu beziehen,<br />

ansonsten verfällt die Zuweisung.<br />

Der Wohnungsmieter hat die Pflicht, die ihm zugewiesene Wohnung zu pflegen und für die<br />

ordentliche Instandhaltung auf eigene Kosten zu sorgen, sofern die Notwendigkeit von Instandhaltung<br />

nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen ist.<br />

Er hat die allgeme<strong>in</strong>e Hausordnung genauestens zu beachten und die Wohnung im selben Zustand<br />

zu verlassen, <strong>in</strong> welchem er sie zum Zeitpunkt der Zuweisung vorgefunden hat.<br />

Die Re<strong>in</strong>igung der Wohnung ist Angelegenheit des Mieters. Sollte die Wohnungsre<strong>in</strong>igung<br />

nicht mehr oder nur unzureichend erfolgen, wird e<strong>in</strong>e solche von der Vermieter<strong>in</strong> auf Kosten<br />

des Wohnungsmieters über e<strong>in</strong> konzessioniertes Unternehmen veranlasst und bleibt diese<br />

Maßnahme bis zur Wiedererlangung der vollen Handlungsfähigkeit und Selbständigkeit aufrecht.<br />

Über Beg<strong>in</strong>n und Ende dieser Maßnahme ist im E<strong>in</strong>zelfall mit den nahen Angehörigen<br />

(Vertrauensperson), dem Hausarzt und allenfalls mit dem zuständigen Bezirksgericht das E<strong>in</strong>vernehmen<br />

herzustellen.


140<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Die Kosten werden je nach Aufwand des Re<strong>in</strong>igungsunternehmens dem Mieter <strong>in</strong> Rechnung<br />

gestellt.<br />

Kündigungsgründe liegen vor, wenn<br />

a) Entgeltverzug von mehr als 2 Monatsmieten vorliegt und entsprechende schriftliche Mahnung<br />

erfolgte;<br />

b) die Wohnung zur Gänze oder auch nur teilweise an Dritte abgetreten wird;<br />

c) andere Personen <strong>in</strong> die Wohnung aufgenommen werden, ohne dass e<strong>in</strong>e Zustimmung der<br />

Vermieter<strong>in</strong> vorliegt;<br />

d) die Wohnung während e<strong>in</strong>es Zeitraumes von mehr als drei Monaten nicht ständig und tatsächlich<br />

bewohnt wird, es sei denn, dass zw<strong>in</strong>gende Gründe vorliegen, die der Vermieter<strong>in</strong><br />

mitzuteilen s<strong>in</strong>d;<br />

e) grobe und wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen;<br />

f) die Wohnung missbräuchlich genutzt wird;<br />

g) die zugewiesene Wohnung nicht mehr selbständig geführt werden kann und vom zuständigen<br />

Amtsarzt besche<strong>in</strong>igt wird, dass die Selbständigkeit nicht mehr dauerhaft gewährt ist.<br />

Die Miete be<strong>in</strong>haltet folgende Leistungen:<br />

• Überlassung e<strong>in</strong>es Wohnbereiches mit den dort bef<strong>in</strong>dlichen E<strong>in</strong>richtungen und Kellerabteil,<br />

Betriebskosten (wie Heizung, Strom, Wasseraufbereitung, Grundgebühr Telefon, Kabelfernsehen<br />

und Rundfunkgebühr)<br />

• Nachschau 1x pro Tag, sofern dies erwünscht ist<br />

• Instandhaltungskosten für E<strong>in</strong>richtung und Geräte gem. Übergabeverzeichnis, soweit diese<br />

durch die normale Benutzung anfallen<br />

• Erhaltung und Pflege der Außenanlagen<br />

• Re<strong>in</strong>igung der Stiegenhäuser und Geme<strong>in</strong>schaftsräume<br />

• Benutzung der Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

• Teilnahme an Veranstaltungen <strong>in</strong> den Heimen auf freiwilliger Basis<br />

• Vermittlung von ärztlicher Hilfe<br />

• E<strong>in</strong>satz von geschultem Pflegepersonal bei dr<strong>in</strong>genden Fällen (durch die Notrufanlage)<br />

• Brandmeldeanlage mit Direktleitung zur Leitstelle und Wartung der Anlage<br />

• Vermittlung von Term<strong>in</strong>en für Fußpflege, Friseur, Therapeuten usw. auf Wunsch<br />

• Besorgung von Medikamenten aufgrund ärztlicher Verordnung auf Wunsch<br />

• Bevorzugte Behandlung bei der Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>es der städt. Wohn- und Pflegeheime im<br />

Fall der Pflegebedürftigkeit nach Maßgabe freier Plätze<br />

Entgelt: € 13,20 pro m² Wohnnutzfläche <strong>in</strong>cl. aller Betriebskosten, <strong>in</strong>kludierten Leistungen<br />

und der gesetzlichen USt. (dzt. 10 %)<br />

Kosten der Zusatzleistungen: (<strong>in</strong>kl. der gesetzlichen USt.)<br />

Vorübergehende Pflege <strong>in</strong> der Wohnung<br />

bis zu 30 Tagen <strong>in</strong>cl. Tagesverpflegung pro Tag € 35,--<br />

E<strong>in</strong>zelpflegeleistungen durch Pflegepersonal pro angefangene ¼ Stunde € 5,--<br />

Hausmeisterleistungen <strong>in</strong> der Wohnung pro angefangene ¼ Stunde € 5,--


141<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Wäscheversorgung:<br />

Monatspauschale für Wäsche (Leibwäsche, Hand- u.Badetücher, Bettwäsche) € 25,--<br />

Preis pro Waschgang (Leibwäsche, Hand- u.Badetücher, Bettwäsche) € 3,--<br />

Wäschebreitstellung (Bettwäsche, Hand- u.Badetücher) pro Person und Tag € 1,--<br />

Tagesverpflegung: € 12,30<br />

Frühstück € 2,30<br />

Mittagessen <strong>in</strong>cl. Getränke € 6,--<br />

Abendessen <strong>in</strong>cl. Getränke € 4,--<br />

Zustellung <strong>in</strong> die Wohnung pro Essen € 0,50<br />

Telefonentgelt pro Gesprächse<strong>in</strong>heit € 0,12<br />

Kaution:<br />

Vor der Aufnahme ist pro Person e<strong>in</strong>e Kaution von zwei Monatsmieten zu h<strong>in</strong>terlegen, die auf<br />

e<strong>in</strong>em Sparbuch veranlagt wird.<br />

Bei Auszug aus der Wohnung wird diese Kaution rückerstattet, sofern die Wohnung im übernommenen<br />

Zustand zurückgestellt wird, andernfalls werden die Wiederherstellungskosten<br />

davon <strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />

Zahlung: durch Banke<strong>in</strong>zug<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass <strong>Hall</strong> e<strong>in</strong>e der ersten Geme<strong>in</strong>den gewesen<br />

sei, die betreutes Wohnen im Westtrakt des Hauses im Stiftsgarten angeboten habe.<br />

Auf Grund der erforderlichen Sanierung des Hauses habe man sich von drei Möglichkeiten<br />

für die Vollvariante entschieden und durch den Ausbau des Dachgeschoßes<br />

35 Wohnungen <strong>in</strong> bester Qualität, Lage und Ausstattung geschaffen.<br />

Vbgm. Schweighofer zeigt sich erfreut über den gelungenen Umbau sowie über die<br />

neue Rechtsform auf Mietbasis und die neue Namensgebung. Es sei auch nach außen<br />

h<strong>in</strong> e<strong>in</strong> wichtiges Signal, Seniorenwohnungen mit Betreuungsmöglichkeiten anbieten<br />

zu können. Mit dem Mietz<strong>in</strong>s <strong>in</strong> Höhe von € 13,20/m² liege man im Vergleich zu Innsbruck<br />

mit € 18,--/m² relativ günstig. E<strong>in</strong>e 32-m²-Wohnung komme beispielsweise<br />

auf € 422,-- mit Komplettpaket.<br />

Vbgm. Dr. Posch bestätigt, dass man <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> sehr früh mit dem so genannten betreuten<br />

Wohnen <strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>wohnungen im Nahbereich des Pflegeheimes Haus im Stiftsgarten<br />

begonnen habe. Viele Diskussionen über die weitere Nutzung des Westtraktes hätten<br />

letztendlich zur Entscheidung geführt, dieses Haus <strong>in</strong> bester Lage nach gründlicher<br />

Sanierung weiterh<strong>in</strong> älteren Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürgern zur Verfügung zu stellen.<br />

Es wäre falsch gewesen, diese Form des betreuten Wohnens aufzugeben und das<br />

Haus etwa für Mitarbeiter-, Studentenwohnungen oder sonstige Zwecke zu nutzen.<br />

Die Entgelte seien im H<strong>in</strong>blick auf das nunmehr geschaffene moderne, qualitätsvolle<br />

Niveau und das Leistungsangebot angemessen. Abschließend richtet Vbgm. Dr. Posch<br />

den Dank an den Geme<strong>in</strong>derat für alle Beschlüsse, die zur Erreichung dieses Zieles<br />

beigetragen haben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


142<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

4. Grunde<strong>in</strong>löse Löfflerweg<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Auf Grund der Generalsanierung des Löfflerweges wird gemäß der vorliegenden<br />

Schlussvermessung sowie der Grenzverhandlung vor Ort, entsprechend den Übere<strong>in</strong>kommen<br />

mit den Grundeigentümern, der Betrag <strong>in</strong> Höhe von € 92.360,69 ausbezahlt.<br />

Die Grunderwerbssteuer ist <strong>in</strong> diesem Betrag nicht berücksichtigt.<br />

Die Mittel werden auf HHSt. 5/612000-001000 freigegeben.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen (Vbgm. Schweighofer ist<br />

bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

5. Festlegung Umgebungszone nach dem SOG für Gste 237/1 und 237/2, beide KG <strong>Hall</strong><br />

(Nahbereich Objekt Sulzgassl 4, Ansitz Aicham)<br />

Es ist beabsichtigt, die Gste .405, 237/1 und 237/2, alle KG <strong>Hall</strong> (Ansitz "Aicham",<br />

Sulzgassl 4) zum "charakteristischen Gebäude mit Umgebungszone" zu erklären.<br />

Auf Grund der Tatsache, dass das Gebäude auf Gst .405 bereits unter Denkmalschutz<br />

steht, ist es nicht mehr notwendig, dieses mittels separaten Bescheides zu e<strong>in</strong>em charakteristischen<br />

Gebäude zu erklären, sondern können die Gste 237/1 und 237/2 im<br />

Nahbereich des Denkmales Ansitz "Aicham" durch Verordnung als Umgebungszone<br />

festgelegt werden. Dies wird auch vom Bundesdenkmalamt und vom Sachverständigenbeirat<br />

nach dem SOG empfohlen. Im Bericht des Bundesdenkmalamtes wird u.a<br />

auch darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass es sich beim beschriebenen Areal um e<strong>in</strong> "archäologisches<br />

Funderwartungsgebiet bzw. Grabungsgebiet" handelt und auf Grund der<br />

archäologischen Relevanz e<strong>in</strong>e Unterschutzstellung als Bodendenkmal nicht ausgeschlossen<br />

wird. Der Sachverständigenbeirat legt ausführlich dar, dass auf Grund der<br />

wertvollen, historischen Qualität des Ansitzes und se<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>gefriedeten Gartenbereiches<br />

die Festlegung der Gste 237/1 und 237/2 als Umgebungszone begrüßt wird.<br />

Es wird auch darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass bei Bestrebungen zur Verbauung des Gst<br />

237/2 mit e<strong>in</strong>er Wohnanlage das schutzwürdige Ensemble total zerstört würde. H<strong>in</strong>sichtlich<br />

der historischen Bedeutung des gesamten Areals ist daher bei e<strong>in</strong>er zu erwartenden<br />

Bebauung der gegenständlichen Grundstücke unter Berücksichtigung der vorliegenden<br />

Gutachten und Stellungnahmen mit besonderer Sorgfalt vorzugehen, was<br />

durch die Festlegung der Grundstücke als Umgebungszone erreicht wird.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die im Entwurf vorliegende Verordnung über die Festlegung e<strong>in</strong>er Umgebungszone<br />

gemäß §§ 9 und 11 SOG 2003 betreffend die Gste 237/1 und 237/2, beide KG <strong>Hall</strong>,<br />

im Nahbereich des Ansitzes "Aicham", Sulzgassl 4 (Gst.405) gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 27.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 11 Abs.1 SOG 2003).


143<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

GR Weiler verweist auf die Geschichte dieses Ansitzes, der sich ursprünglich von der<br />

Bruckergasse über den Stadtgraben bis zur Fuxmagengasse h<strong>in</strong> erstreckt habe. Durch<br />

e<strong>in</strong>en Brand im Jahr 1716 sei lediglich der Ostflügel erhalten geblieben. Auf Grund<br />

dieser historischen Bedeutung sollte zum<strong>in</strong>dest der verbliebene Rest erhalten bleiben.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

6. Baulandumlegung "<strong>Hall</strong>-Schönegg",<br />

Übernahme von Verkehrsflächen <strong>in</strong> das öffentliche Gut (Wege)<br />

Gemäß örtlichem Raumordnungskonzept ist e<strong>in</strong>e Bebauung der Liegenschaften zwischen<br />

der Sportanlage Schönegg und der Siedlung Krajncstraße 5-18 nur auf Grundlage<br />

e<strong>in</strong>er neuen Grundstücksordnung, welche durch e<strong>in</strong>e Baulandumlegung erreicht<br />

wird, zulässig. Die Gesamtfläche der soh<strong>in</strong> abgetretenen Wege beträgt 4.883 m², die<br />

Gesamtfläche der neu gebildeten Grundparzellen 32.164 m².<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die im Zuge der Baulandumlegung "<strong>Hall</strong>-Schönegg" ausgewiesenen Verkehrsflächen<br />

gemäß Darstellung vom 21.4.2008, GZ IIId3-6154/24, werden von der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> <strong>in</strong> das öffentliche Gut (Wege) übernommen.<br />

Bürgermeister Vonmetz hält ergänzend fest, dass die ehemalige Parzellierung von<br />

Nord nach Süd für e<strong>in</strong>e entsprechende Verwendung nicht geeignet gewesen sei.<br />

Mit der neuen Grundstücksordnung und Ausrichtung sei e<strong>in</strong>e bessere Nutzung gewährleistet,<br />

im Übrigen hätten sich auch sämtliche betroffene Eigentümer damit e<strong>in</strong>verstanden<br />

erklärt und entsprechende Flächen für die Wege abgetreten.<br />

GR Ing. Spötl regt unter H<strong>in</strong>weis auf das fehlende Radwegenetz an, <strong>in</strong> diesem verkehrsberuhigten<br />

Bereich, abseits der stark frequentierten Kaiser-Max-Straße, e<strong>in</strong>en<br />

Radweg e<strong>in</strong>zuplanen.<br />

Bürgermeister Vonmetz bestätigt ebenfalls die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Radwegenetzes,<br />

und gibt die Anregung von GR Ing. Spötl an den Verkehrsausschuss weiter.<br />

Vbgm. Dr. Posch regt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang unter H<strong>in</strong>weis auf die Bestrebungen<br />

zur Entwicklung e<strong>in</strong>es Radwegenetzes an, im Zuge der Errichtung des Wohnbaupro-<br />

jektes am Mitterweg dafür Sorge zu tragen, dass die Gestaltung der Außenanlagen<br />

so abgestimmt werde, dass an der Nordseite der Milser Straße e<strong>in</strong> Radstreifen Platz<br />

f<strong>in</strong>de. Dieser Radweg sollte dann über das Gelände des Psychiatrischen Krankenhau-<br />

ses Richtung Thurnfeldgasse bis zum Gymnasium weitergeführt werden. E<strong>in</strong>e Fort-<br />

führung bis zum Schwimmbad wäre wünschenswert, was jedoch derzeit nicht reali-<br />

sierbar sei, aber immer wieder <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung gerufen werden sollte.


144<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

GR Meister stellt fest, dass es seit Bestehen der Asylantensiedlung im Bereich der<br />

Baulandumlegung zu gravierenden Veränderungen gekommen sei. Sie demonstriert<br />

anhand von Digitalfotos die Situation, wonach der Schotterweg nördlich der Handelsakademie<br />

Richtung Osten mit e<strong>in</strong>em Sackgassenzeichen versehen sei. Anstelle des bis<br />

vor kurzem dort bef<strong>in</strong>dlichen Scherengitters sei nunmehr e<strong>in</strong> Zaun mit e<strong>in</strong>em Gatter,<br />

versehen mit e<strong>in</strong>em Fahrrad- und e<strong>in</strong>em Vorhängeschloss aufgestellt. Am Zaun bef<strong>in</strong>de<br />

sich e<strong>in</strong> Schild "Privatweg, Durchgang und Durchfahrt verboten". Dieser Weg sei<br />

bisher stets als Verb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Stadt und als Spazier- und Radweg der gesamten<br />

Bevölkerung zur Verfügung gestanden. Nunmehr hätten ca. 20 Leute e<strong>in</strong>en Schlüssel<br />

für dieses Gatter, der Rest der Bevölkerung sei von der Benützung des Weges ausgeschlossen.<br />

Es gehe hier um die Lebensqualität aller Bürger<strong>in</strong>nen und Bürger. Daher<br />

würden sich für GR Meister folgende Fragen aufwerfen:<br />

Kann es se<strong>in</strong>, dass nur Anra<strong>in</strong>er diesen Weg benützen dürfen?<br />

Wer ist Eigentümer dieses Weges?<br />

Ist dieser Weg planlich dargestellt?<br />

Wer kommt für die Instandhaltung, z.B. Schneeräumung auf?<br />

Ist dieser Weg im Privateigentum?<br />

Gibt es e<strong>in</strong> ersessenes Recht?<br />

Gibt es e<strong>in</strong>en Servitutsweg für die Geme<strong>in</strong>de?<br />

Bürgermeister Vonmetz stellt fest, dass e<strong>in</strong> derartiges Präsentieren von Privateigentum<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>deratssitzung nicht üblich und abzulehnen sei. Se<strong>in</strong>es Wissens<br />

sei dieser Weg e<strong>in</strong> Privatweg. Die Klärung der Situation und der Möglichkeiten<br />

sei e<strong>in</strong>er juristischen Beurteilung vorbehalten. Im Übrigen sei dieses Thema nicht im<br />

Geme<strong>in</strong>derat, sondern <strong>in</strong> den zuständigen Ausschüssen, <strong>in</strong>sbesondere im Verkehrsausschuss<br />

zu behandeln. Er könne dazu nicht Stellung nehmen, bevor die H<strong>in</strong>tergründe<br />

und Ursachen nicht erhoben seien.<br />

GR Willburger hält als Bewohner dieses Stadtteiles fest, dass sich dieser Weg <strong>in</strong> Privateigentum<br />

bef<strong>in</strong>de und es se<strong>in</strong>es Erachtens durchaus legitim sei, den Durchgang zu<br />

verbieten. Über Verhandlungen mit der Geme<strong>in</strong>de h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>es Servitutes sei ihm<br />

nichts bekannt.<br />

GR Meister ersucht, ihre Fragen den zuständigen Ausschüssen zuzuweisen.<br />

Bürgermeister Vonmetz missfällt, dass dieses Thema mit den Asylanten <strong>in</strong> Zusammenhang<br />

gebracht werde, hält dies für e<strong>in</strong>e Unterstellung und daher für sehr gewagt<br />

und unfair.<br />

StR Dr. Margreiter bemerkt, dass dieser Weg <strong>in</strong> der Planungskonzeption als Wegfläche<br />

e<strong>in</strong>gezeichnet und immer e<strong>in</strong> Durchgangsweg gewesen sei. E<strong>in</strong>e allfällige Ersitzung sei<br />

daher zu prüfen. Sollte dies zutreffen, müsse man sich diese absichern. Wenn Privateigentum<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommen werde, könne sich jeder zur Wehr setzen, man<br />

müsse sich jedoch an gewisse Regeln halten. Eigenmächtige Handlungen, wie die


145<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Aufstellung e<strong>in</strong>es Zaunes, könnten daher e<strong>in</strong>er Besitzstörung gleichkommen. Er wage<br />

hier ke<strong>in</strong> Urteil zu treffen, zumal solche D<strong>in</strong>ge an Fristen gebunden seien.<br />

Bürgermeister Vonmetz führt aus, dass er seit e<strong>in</strong>iger Zeit mit diesem Problem konfrontiert<br />

worden sei und zeigt Verständnis für den Schutz von Privateigentum.<br />

GR Dr. Schiffner ist ebenfalls der Me<strong>in</strong>ung, dass sich der Verkehrsauschuss unter Beiziehung<br />

von Juristen mit diesem Thema zu befassen habe und nicht der Geme<strong>in</strong>derat<br />

damit belastet werden sollte.<br />

StR Dr. Haslwanter zeigt auf, dass hier der Bürgermeister als Baubehörde und nicht<br />

der Verkehrsausschuss zuständig sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz ist h<strong>in</strong>sichtlich der gewünschten Zufahrtsregelung mit den<br />

Grundbesitzern im Gespräch und geht davon aus, dass sich diese im Recht sehen.<br />

Weitere Maßnahmen durch die Geme<strong>in</strong>de seien zu prüfen unter Anstrebung e<strong>in</strong>er akzeptablen<br />

Lösung.<br />

GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er ist der Me<strong>in</strong>ung, dass es nicht Aufgabe des Verkehrsauschusses<br />

sei, festzustellen, ob es sich hier um e<strong>in</strong>en Privatweg oder e<strong>in</strong> ersessenes Recht handle.<br />

Er selbst lebe seit über 40 Jahren <strong>in</strong> diesem Stadtteil und benütze seither diesen<br />

Weg. H<strong>in</strong>dernisse seien von der Baubehörde zu beseitigen, es sei dies nicht Sache des<br />

Verkehrsausschusses.<br />

Bürgermeister Vonmetz lehnt gegenseitige Schuldzuweisungen ab. Es habe ihm noch<br />

niemand aus dem Geme<strong>in</strong>derat von den Wahrnehmungen berichtet und Handlungsbedarf<br />

moniert. Die betroffenen Besitzer würden nicht von selbst kommen und fragen,<br />

was sie tun dürften und was nicht.<br />

Sodann lässt Bürgermeister Vonmetz über den gegenständlichen Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 12/2008 betreffend Gste 22, .1, 18, 17, .2, 24 und 25,<br />

alle KG Heiligkreuz II (Innsbrucker Straße/Bereich Loretto)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 12/2008 wurde aufgrund des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses<br />

vom 23.09.2008 auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt. Innerhalb der vorgesehenen Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

wurde e<strong>in</strong>e schriftliche Stellungnahme von der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH <strong>in</strong><br />

Vertretung der ÖBB-Infrastruktur Bau AG Immobilienmanagement West, vertreten<br />

durch Herrn Mag. Gerhard Werlberger und Herrn Mag. Josef Herzog, e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Dar<strong>in</strong> wird angeführt, dass die Festlegung der <strong>in</strong> diesem Bereich verordnungsgegenständlichen<br />

oberirdischen Baugrenzl<strong>in</strong>ie entlang der Bahnstrecke abgelehnt werde.


146<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

E<strong>in</strong>e Abänderung dieser Stellungnahme sei nur dann möglich, wenn zwischen der<br />

ÖBB-Infrastruktur Bau AG sowie der Fa. Felder KG e<strong>in</strong>e vertragliche Regelung für e<strong>in</strong>e<br />

Festlegung e<strong>in</strong>er Baugrenzl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> diesem Abstand zur Grundgrenze getroffen werden<br />

könne.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 12/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 1.9.2008 wird beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen (GR L<strong>in</strong>denberger ist bei<br />

der Abstimmung nicht anwesend)<br />

8. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 23.09.2008 über die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie<br />

1042/1, alle KG <strong>Hall</strong>, und Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008<br />

betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Errichtung e<strong>in</strong>es Bürogebäudes auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1042/1 mit e<strong>in</strong>em<br />

zweigeschossigen Verb<strong>in</strong>dungsgang auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 999 zum Bestandsobjekt<br />

auf Gst 84/2, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, hat der Geme<strong>in</strong>derat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am<br />

23.09.2008 die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 beschlossen.<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf<br />

von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Innerhalb der Auflagefrist ist jedoch vom Amt festgestellt worden, dass sich die Teilfläche<br />

des Gst 1042/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, im Bereich der überörtlichen Verkehrsanlagen,<br />

Hauptbahnen der ÖBB, bef<strong>in</strong>det, jedoch diese Teilfläche als Kerngebiet gem. § 40<br />

Abs. 3 TROG 2006 gewidmet ist.<br />

Daher wird gegenständliche Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom<br />

23.09.2008 und die Auflegung des geänderten Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 8/2008 durchgeführt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Beschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend<br />

Gst 84/2, von derzeit Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 und e<strong>in</strong>e Teilfläche<br />

des Gst 999, von derzeit Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 3 TROG<br />

2006, sowie e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Freiland,<br />

Kenntlichmachung überörtliche Verkehrsanlagen, Hauptbahnen der ÖBB, gem. § 41<br />

Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-10)<br />

gemäß § 51 TROG 2001 mit den Festlegungen laut Detailplan:


147<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Untergeschoße, Erdgeschoß und erstes Obergeschoß:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 bzw. Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)<br />

gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006;<br />

zweites Obergeschoß und darüber:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 9.9.2008 wird aufgehoben.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend Gst 84/2 und e<strong>in</strong>e<br />

Teilfläche des Gst 1042/1, von derzeit Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 sowie<br />

e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 999, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der<br />

Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Ebenen (SV-10) gemäß § 51 TROG 2001 mit den Festlegungen laut Detailplan:<br />

Untergeschoße, Erdgeschoß und erstes Obergeschoß:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 bzw. Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)<br />

gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006;<br />

zweites Obergeschoß und darüber:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 27.10.2008 wird auf die Dauer von 2 Wochen zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Dr. Posch und<br />

GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

9. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 13/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 und 1042/1,<br />

alle KG <strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Es ist beabsichtigt auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1042/1 e<strong>in</strong> Bürogebäude mit e<strong>in</strong>em<br />

zweigeschoßigen Verb<strong>in</strong>dungsgang auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 999 zum Bestandsobjekt<br />

auf Gst 84/2, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, zu errichten. Die Änderung des gegenständlichen<br />

Bebauungsplanes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung<br />

des Bauvorhabens zu schaffen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschießen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.13/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999


148<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, gemäß vorliegendem Plan vom 27.10.2008 wird<br />

auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1<br />

TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 13/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle<br />

abgegeben wird.<br />

StR Dr. Haslwanter führt aus, dass nach ihrem Informationsstand zum gegenständlichen<br />

Flächenwidmungsplan e<strong>in</strong>e negative Stellungnahme des Sachverständigenbeirates<br />

nach dem SOG e<strong>in</strong>gelangt sei und bezweifelt daher, ob es s<strong>in</strong>nvoll sei, über den<br />

vorliegenden Antrag abzustimmen. Sie schließe sich jedenfalls der Me<strong>in</strong>ung des Sachverständigenbeirates<br />

an und rege angesichts der exponierten Lage an, das geplante<br />

Gebäude um e<strong>in</strong> Geschoß zu reduzieren.<br />

Bürgermeister Vonmetz verweist darauf, dass es sich beim gegenständlichen Antrag<br />

um die Auflegung handle und spricht sich dafür aus, dem Bauwerber bei se<strong>in</strong>en Expansionsplänen<br />

entgegenzukommen.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> erklärt, dass diese Angelegenheit demnächst im Bauausschuss thematisiert<br />

werde.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 19:1 Stimmenthaltung angenommen<br />

(StR Mag. Wiener ist bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

10. Auflegung der Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008<br />

im Bereich der Gste 838/3, 838/5, 830/7 und e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 838/1,<br />

alle KG <strong>Hall</strong> (Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Um die beabsichtigte Erweiterung der Betriebsanlage der Fa. D<strong>in</strong>khauser Kartonagen<br />

GmbH zu ermöglichen, hat der Geme<strong>in</strong>derat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 15.07.2008 die<br />

notwendige Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes für diesen Bereich zur<br />

Auflage beschlossen. Innerhalb der vorgesehenen Auflage- und Stellungnahmefrist<br />

wurden 11 Stellungnahmen e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Alle e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen beziehen sich überwiegend auf alle aufgelegten<br />

Planwerke der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> für den Bereich des Brixner Straße/Josef-<br />

D<strong>in</strong>khauser-Straße ohne <strong>in</strong>haltliche Trennung der Argumente, sodass e<strong>in</strong>e Zuordnung<br />

zu e<strong>in</strong>em bestimmten Planwerk nicht möglich ist.<br />

Die Stellungnahmen werden daher auch <strong>in</strong>haltlich geme<strong>in</strong>sam auf die aufgelegten<br />

Planwerke bezogen und beurteilt. Die Argumentationen wiederholen sich dabei, greifen<br />

zum Teil die Stellungnahme des Architekten Cernusca auf und s<strong>in</strong>d wie folgt zusammenzufassen:


149<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

• Zu starke Bee<strong>in</strong>trächtigung durch e<strong>in</strong>en 13 Meter hohen Baukörper<br />

• Ästhetische Bee<strong>in</strong>trächtigung der Aussicht<br />

• Projekt mit Ortsbildschutz nicht vere<strong>in</strong>bar<br />

• Sicht auf <strong>Hall</strong>enbau<br />

• Durchgehende Betonmauer<br />

• Sperre der Brixner Straße würde zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung der Verkehrssituation führen<br />

• Auflassung der E<strong>in</strong>- und Ausfahrt Brixner Straße als E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Gewohnheitsrecht<br />

• Verletzung des verfassungsrechtlich gesicherten Gleichheitsgrundsatzes etc. zum ausschließlichen<br />

Vorteil e<strong>in</strong>es Gewerbebetriebes<br />

• Zunahme des LKW-Verkehrs<br />

• Zufahrt zum Gewerbegebiet beh<strong>in</strong>dert, dadurch verursachte Kosten für Gewerbebetrieb <strong>in</strong><br />

der Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße<br />

• Verkehrsverlagerung <strong>in</strong> die We<strong>in</strong>feldgasse<br />

• Wertverlust der angrenzenden Immobilien<br />

• Widerrechtliche Ausdehnung des Gewerbegebietes <strong>in</strong> das Wohnumfeld<br />

• Lärmbelästigung der Anra<strong>in</strong>er<br />

• Generelle Umweltbedenken (Verkehr, Grundwasser etc.)<br />

• Genereller Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept<br />

• Änderung der Wohngebietswidmung dient nur dem Schutz der Gewerbebetriebe<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> sieht vor, die vorhandene Baulücke durch e<strong>in</strong>e Erweiterung<br />

des bestehenden wohnverträglichen Betriebes, Fa. D<strong>in</strong>khauser Kartonagen, zu<br />

schließen und durch die begleitenden vorgesehenen Maßnahmen der Flächenwidmung<br />

und der Bebauungsplanung sicherzustellen, dass für die beiden potentiell konkurrierenden<br />

Nutzungen (Wohnnutzung und Gewerbenutzung) e<strong>in</strong>e kompatible Übergangslösung<br />

zu f<strong>in</strong>den ist.<br />

Für die Stadtgeme<strong>in</strong>de stellt die Erweiterung e<strong>in</strong>es bestehenden Betriebes im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die im Bestand gesicherte Wohnverträglichkeit des Betriebes und der dadurch bewirkten<br />

Standortsicherung des Betriebes unter raumordnerischen Gesichtspunkten die<br />

Gewähr für e<strong>in</strong>en weitgehenden Schutz der Wohnsituation der Anra<strong>in</strong>er dar.<br />

Jedenfalls wurde erkannt, dass im Planungsgebiet e<strong>in</strong>e weitere Ausdehnung der<br />

Wohnnutzung, das zudem durch die Nähe zum Gewerbe- und Industriegebiet (Röhrenwerke)<br />

bzw. der räumlichen Nähe zur stark verkehrsbelasteten B171 bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

wird, für die weitere Entwicklung als Wohnbereich nicht geeignet ersche<strong>in</strong>t.<br />

Die Möglichkeit der gewerblichen Nutzung wiederum wird durch das gegenständliche<br />

<strong>in</strong> Rechtskraft bef<strong>in</strong>dliche Raumordnungskonzept bzw. den Flächenwidmungsplan ermöglicht.<br />

Die Behauptung der Rechtswidrigkeit dieser Festlegungen (Stellungnahme Arch. Cernusca)<br />

h<strong>in</strong>gegen ist als persönliche Me<strong>in</strong>ungsäußerung zu beurteilen, da die Verfahren<br />

zur Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im S<strong>in</strong>ne der Bestimmungen des<br />

<strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes rechtmäßig vollzogen wurden, und die Umsetzung<br />

raumordnerischer Ziele im Ermessensspielraum der Geme<strong>in</strong>de liegt.<br />

Gemäß den gegenwärtig <strong>in</strong> Rechtskraft bef<strong>in</strong>dlichen Bestimmungen des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes bzw. auch des Flächenwidmungsplanes unter begleitender


150<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Vergrößerung der gesetzlichen Grenzabstände auf nahezu das Doppelte des gesetzlichen<br />

Ausmaßes ist daher festzuhalten, dass e<strong>in</strong>e wohnverträgliche gewerbliche Nutzung<br />

gesetzlich zulässig ist.<br />

Durch die nunmehr beabsichtigte weitere E<strong>in</strong>schränkung der Bestimmungen des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes bzw. des Flächenwidmungsplanes wird h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

möglichen gewerblichen Nutzung ke<strong>in</strong>e Veränderung vorgenommen, sondern im Interesse<br />

der Bestandssicherung der Gewerbebetriebe nur e<strong>in</strong>e weitere Ausdehnung der<br />

Wohnnutzung <strong>in</strong> Richtung der Gewerbegebiete ausgeschlossen. Festzuhalten ist, dass<br />

durch diese Maßnahme ke<strong>in</strong>e Verschlechterung der Wohnsituation der bestehenden<br />

Wohnflächen erfolgen darf.<br />

Dies wird durch die begleitende Erlassung des Bebauungsplanes Nr. 2/2008 mit entsprechenden<br />

Festlegungen zum im Örtlichen Raumordnungskonzept geforderten schonenden<br />

Übergang zu den Wohngebieten gesichert.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der nunmehr vorliegenden beabsichtigen Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

ist h<strong>in</strong>sichtlich der Änderungsvoraussetzungen folgendes festzustellen:<br />

Das öffentliche Interesse ist die Erhaltung des Betriebsstandortes e<strong>in</strong>es für die Wirtschaftsstruktur<br />

der Geme<strong>in</strong>de bedeutenden Gewerbebetriebes. Der Planungszeitraum<br />

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erstreckt sich auf 10 Jahre. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

kann im Zeitpunkt der Erlassung des Raumordnungskonzeptes nur jene Umstände berücksichtigen,<br />

die ihr bekannt s<strong>in</strong>d, bzw. im Zuge der Auflageverfahren zur Kenntnis<br />

gebracht werden.<br />

Wenn im Laufe des Planungszeitraumes h<strong>in</strong>gegen Umstände auftreten, die e<strong>in</strong>e Änderung<br />

des Raumordnungskonzeptes erforderlich machen, hat die Geme<strong>in</strong>de neben der<br />

grundsätzlichen raumordnerischen Entscheidung abzuwägen, welche Folgen bei e<strong>in</strong>er<br />

Aufschiebung der Entscheidung bis zum Fortschreibungszeitpunkt zu erwarten s<strong>in</strong>d,<br />

bzw. ob dem Betroffenen zugemutet werden kann, bis zum nächsten Fortschreibungszeitpunkt<br />

zu warten und die beantragte Änderung sodann im Zuge der Gesamtfortschreibung<br />

vorzunehmen.<br />

Wenn <strong>in</strong> der Abwägung der betroffenen Interessen jedoch neben der grundsätzlichen<br />

positiven raumordnerischen Entscheidung der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> akuter Handlungsbedarf<br />

entsteht, der wie im vorliegenden Fall e<strong>in</strong>e Entscheidung über den Betriebsstandort<br />

selbst bzw. die nachhaltige Sicherung des Betriebsstandortes zum Gegenstand hat,<br />

ersche<strong>in</strong>t das öffentliche Interesse an der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

jedenfalls als begründet.<br />

Inhaltlich wird die Dichtefestlegung dem vorliegenden Bestand entsprechend angepasst<br />

und auch der Erweiterungsbereich im S<strong>in</strong>ne des raumordnerischen Zieles e<strong>in</strong>er<br />

zweckmäßigen und bodensparenden Nutzung des Baulandes festgelegt.


151<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes wird durch die Punkte<br />

• Festlegung e<strong>in</strong>er sonstigen Freihaltefläche im Bereich des Gst 830/7 mit der Nutzungsfestlegung<br />

als Immissionsschutzstreifen (FS01)<br />

• Begleitende Verkehrsmaßnahmen:<br />

VK01: Auflassung der Brixner Straße im Planungsgebiet, wobei hier die Betriebszufahrt<br />

der Firmenanlage D<strong>in</strong>khauser Kartongagen GmbH vorzusehen ist.<br />

VK02: Fahrverbot <strong>in</strong> der verbleibenden Brixner Straße im Norden für den Schwerverkehr<br />

VK03: Öffentlich nutzbare Wendemöglichkeit für den Schwerverkehr im Bereich der Gewerbezone<br />

Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße. Verbot des L<strong>in</strong>ksabbiegens im Bereich der<br />

Trientlstraße im Kreuzungsbereich mit der B171<br />

geändert bzw. ergänzt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Raumordnungskonzeptes Nr. 1/2008 gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 20.10.2008 wird auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 64 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Änderungen:<br />

4. Änderung der Festlegungen der Indexziffer M2 auf überwiegend gewerbliche Nutzung,<br />

wobei die Dichtestufe auf D 3 angehoben wird.<br />

Signatur M2:<br />

Übergangszone gewerbliche Nutzung/Wohngebiete: Beschränkt auf betriebliche Nutzung.<br />

Im Zuge der Flächenwidmung s<strong>in</strong>d Beschränkungen auf wohngebietsverträgliche Gewerbebetriebe<br />

vorzunehmen. Die anschließenden Wohngebiete s<strong>in</strong>d durch geeignete Maßnahmen<br />

im Zuge der Flächenwidmung, der Bebauungsplanung und entsprechender Vorschreibungen<br />

im Zuge der Bauverfahren gegenüber Immissionen aus dem Gewerbegebiet<br />

bestmöglich zu schützen.<br />

5. Ausdehnung des vorwiegend gewerblich genutzten Bereiches nach Osten, Überbauung<br />

e<strong>in</strong>es Teilbereiches der Brixner Straße, Teilfläche des Gst 838/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>.<br />

6. Festlegung e<strong>in</strong>er sonstigen Freihaltefläche im Bereich des Gst 830/7 mit der Nutzungsfestlegung<br />

als Immissionsschutzstreifen (FS01)<br />

7. Begleitende Verkehrsmaßnahmen:<br />

VK01: Auflassung der Brixner Straße im Planungsgebiet, wobei hier die Betriebszufahrt<br />

der Firmenanlage D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH vorzusehen ist<br />

VK02: Fahrverbot <strong>in</strong> der verbleibenden Brixner Straße im Norden für den Schwerverkehr<br />

VK03: Öffentlich nutzbare Wendemöglichkeit für den Schwerverkehr im Bereich der Gewerbezone<br />

Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße; Verbot des L<strong>in</strong>ksabbiegens im Bereich der<br />

Trientlstraße im Kreuzungsbereich mit der B171<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass diesem Projekt zahlreiche Diskussionen<br />

vorausgegangen seien und man bestrebt sei, für den Bauherrn wie auch für die Anra<strong>in</strong>er<br />

e<strong>in</strong>e verträgliche Lösung zustande zu br<strong>in</strong>gen. Mit der nunmehr beantragten Auflegung<br />

beg<strong>in</strong>ne der weitere Verfahrensverlauf mit der Möglichkeit, Stellungnahmen<br />

e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen.<br />

GR Schramm-Skoficz vermisst für e<strong>in</strong>e Zustimmung ihrerseits die Klärung e<strong>in</strong>iger entscheidender<br />

Punkte. Insbesondere fehle e<strong>in</strong> verkehrstechnisches Gutachten h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der geplanten Wendeschleife, ebenso e<strong>in</strong>e Verkehrslösung für die Trientlstraße.


152<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Die unmittelbare Nachbarschaft von Gewerbe- und Wohngebiet <strong>in</strong> diesem Bereich erfordere<br />

e<strong>in</strong>e sensible Lösung. Das Projekt sei daher aus ihrer Sicht nach wie vor nicht<br />

entscheidungsreif, weshalb sie dem Antrag nicht zustimmen könne.<br />

Bürgermeister Vonmetz verweist nochmals auf die Möglichkeit der E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung von<br />

Stellungnahmen im Auflegungsverfahren.<br />

Für GR Ing. Spötl gehe es darum, dass hier alle Interessen, die des Unternehmers wie<br />

auch die der Anra<strong>in</strong>er, zu berücksichtigen seien. Daher seien die Verhandlungsgrundlagen<br />

offen darzulegen, damit sich jeder e<strong>in</strong> Bild davon machen und Stellungnahmen<br />

abgeben könne. Mit der beantragten Auflegung sei jedem die Möglichkeit gegeben,<br />

sich mit dem Projekt ause<strong>in</strong>anderzusetzen, um letztlich e<strong>in</strong>e konsensuale Lösung f<strong>in</strong>den<br />

zu können.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> betont, dass die ursprüngliche Ausführung des vorliegenden Projektes im<br />

S<strong>in</strong>ne der Anra<strong>in</strong>er wie auch des Unternehmens enorm angepasst worden sei.<br />

GR Schramm-Skoficz fordert, den Anra<strong>in</strong>ern e<strong>in</strong>e Anhörungsmöglichkeit zu geben.<br />

Auf heftige Zwischenrufe aus der Zuhörerschaft erklärt Bürgermeister Vonmetz, dass<br />

derartige Me<strong>in</strong>ungsäußerungen nicht zulässig seien und es nicht vorgesehen sei, im<br />

Rahmen der Geme<strong>in</strong>deratssitzung darauf e<strong>in</strong>zugehen und mit dem Publikum zu diskutieren.<br />

Diese Möglichkeit bestehe außerhalb der Sitzung jederzeit, was er auch immer<br />

wieder angeboten habe.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 20:1 Stimme angenommen.<br />

Die Sitzung wird von 19.52 bis 20.15 Uhr unterbrochen.<br />

Bürgermeister bietet den Anra<strong>in</strong>er e<strong>in</strong> aufklärendes Gespräch geme<strong>in</strong>sam mit dem<br />

Bauausschuss an. Bei dieser Gelegenheit könnten Fragen und Anregungen e<strong>in</strong>gebracht<br />

werden.<br />

11. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 1/2008<br />

betreffend Gst 830/7, 1079/4 und Teilflächen der Gste 1104/6 sowie 838/1,<br />

alle KG <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Firma D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH beabsichtigt e<strong>in</strong>e Erweiterung der Betriebsanlage.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung<br />

für die Realisierung des Bauvorhabens zu schaffen.<br />

Mit GR-Beschluss vom 21.7.2008 wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 1/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist s<strong>in</strong>d 9 Stellungnahmen e<strong>in</strong>gelangt.


153<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Alle e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen beziehen sich überwiegend auf alle aufgelegten<br />

Planwerke der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> für den Bereich des Brixner Straße/Josef-<br />

D<strong>in</strong>khauser-Straße ohne <strong>in</strong>haltliche Trennung der Argumente, sodass e<strong>in</strong>e Zuordnung<br />

zu e<strong>in</strong>em bestimmten Planwerk nicht möglich ist.<br />

Die Stellungnahmen werden daher auch <strong>in</strong>haltlich geme<strong>in</strong>sam auf die aufgelegten<br />

Planwerke bezogen und beurteilt. Die Argumentationen wiederholen sich dabei, greifen<br />

zum Teil die Stellungnahme des Architekten Cernusca auf und s<strong>in</strong>d wie folgt zusammenzufassen:<br />

• Zu starke Bee<strong>in</strong>trächtigung durch e<strong>in</strong>en 13 Meter hohen Baukörper<br />

• Ästhetische Bee<strong>in</strong>trächtigung der Aussicht<br />

• Projekt mit Ortsbildschutz nicht vere<strong>in</strong>bar<br />

• Sicht auf <strong>Hall</strong>enbau<br />

• Durchgehende Betonmauer<br />

• Sperre der Brixner Straße würde zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung der Verkehrssituation führen<br />

• Auflassung der E<strong>in</strong>- und Ausfahrt Brixner Straße als E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Gewohnheitsrecht<br />

• Verletzung des verfassungsrechtlich gesicherten Gleichheitsgrundsatzes etc. zum ausschließlichen<br />

Vorteil e<strong>in</strong>es Gewerbebetriebes<br />

• Zunahme des LKW-Verkehrs<br />

• Zufahrt zum Gewerbegebiet beh<strong>in</strong>dert, dadurch verursachte Kosten für Gewerbebetrieb <strong>in</strong><br />

der Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße<br />

• Verkehrsverlagerung <strong>in</strong> die We<strong>in</strong>feldgasse<br />

• Wertverlust der angrenzenden Immobilien<br />

• Widerrechtliche Ausdehnung des Gewerbegebietes <strong>in</strong> das Wohnumfeld<br />

• Lärmbelästigung der Anra<strong>in</strong>er<br />

• Generelle Umweltbedenken (Verkehr, Grundwasser etc.)<br />

• Genereller Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept<br />

• Änderung der Wohngebietswidmung dient nur dem Schutz der Gewerbebetriebe<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> sieht vor, die vorhandene Baulücke durch e<strong>in</strong>e Erweiterung<br />

des bestehenden wohnverträglichen Betriebes, Fa. D<strong>in</strong>khauser Kartonagen, zu<br />

schließen und durch die begleitenden vorgesehenen Maßnahmen der Flächenwidmung<br />

und der Bebauungsplanung sicherzustellen, dass für die beiden potentiell konkurrierenden<br />

Nutzungen (Wohnnutzung und Gewerbenutzung) e<strong>in</strong>e kompatible Übergangslösung<br />

zu f<strong>in</strong>den ist.<br />

Für die Stadtgeme<strong>in</strong>de stellt die Erweiterung e<strong>in</strong>es bestehenden Betriebes im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die im Bestand gesicherte Wohnverträglichkeit des Betriebes und der dadurch bewirkten<br />

Standortsicherung des Betriebes unter raumordnerischen Gesichtspunkten die<br />

Gewähr für e<strong>in</strong>en weitgehenden Schutz der Wohnsituation der Anra<strong>in</strong>er dar.<br />

Jedenfalls wurde erkannt, dass im Planungsgebiet e<strong>in</strong>e weitere Ausdehnung der<br />

Wohnnutzung, das zudem durch die Nähe zum Gewerbe- und Industriegebiet (Röhrenwerke)<br />

bzw. der räumlichen Nähe zur stark verkehrsbelasteten B171 bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

wird, für die weitere Entwicklung als Wohnbereich nicht geeignet ersche<strong>in</strong>t.<br />

Die Möglichkeit der gewerblichen Nutzung wiederum wird durch das gegenständliche<br />

<strong>in</strong> Rechtskraft bef<strong>in</strong>dliche Raumordnungskonzept bzw. den Flächenwidmungsplan ermöglicht.


154<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Die Behauptung der Rechtswidrigkeit dieser Festlegungen (Stellungnahme Arch. Cernusca)<br />

h<strong>in</strong>gegen ist als persönliche Me<strong>in</strong>ungsäußerung zu beurteilen, da die Verfahren<br />

zur Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im S<strong>in</strong>ne der Bestimmungen des<br />

<strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes rechtmäßig vollzogen wurden, und die Umsetzung<br />

raumordnerischer Ziele im Ermessensspielraum der Geme<strong>in</strong>de liegt.<br />

Gemäß den gegenwärtig <strong>in</strong> Rechtskraft bef<strong>in</strong>dlichen Bestimmungen des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes bzw. auch des Flächenwidmungsplanes unter begleitender<br />

Vergrößerung der gesetzlichen Grenzabstände auf nahezu das Doppelte des gesetzlichen<br />

Ausmaßes ist daher festzuhalten, dass e<strong>in</strong>e wohnverträgliche gewerbliche Nutzung<br />

gesetzlich zulässig ist.<br />

Durch die nunmehr beabsichtigte weitere E<strong>in</strong>schränkung der Bestimmungen des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes bzw. des Flächenwidmungsplanes wird h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

möglichen gewerblichen Nutzung ke<strong>in</strong>e Veränderung vorgenommen, sondern im Interesse<br />

der Bestandssicherung der Gewerbebetriebe nur e<strong>in</strong>e weitere Ausdehnung der<br />

Wohnnutzung <strong>in</strong> Richtung der Gewerbegebiete ausgeschlossen. Festzuhalten ist, dass<br />

durch diese Maßnahme ke<strong>in</strong>e Verschlechterung der Wohnsituation der bestehenden<br />

Wohnflächen erfolgen darf.<br />

Dies wird durch die begleitende Erlassung des Bebauungsplanes Nr. 2/2008 mit entsprechenden<br />

Festlegungen zum im Örtlichen Raumordnungskonzept geforderten schonenden<br />

Übergang zu den Wohngebieten gesichert.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der nunmehr vorliegenden beabsichtigen Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

ist h<strong>in</strong>sichtlich der Änderungsvoraussetzungen folgendes festzustellen:<br />

Das öffentliche Interesse ist die Erhaltung des Betriebsstandortes e<strong>in</strong>es für die Wirtschaftsstruktur<br />

der Geme<strong>in</strong>de bedeutenden Gewerbebetriebes. Der Planungszeitraum<br />

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erstreckt sich auf 10 Jahre. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

kann im Zeitpunkt der Erlassung des Raumordnungskonzeptes nur jene Umstände berücksichtigen,<br />

die ihr bekannt s<strong>in</strong>d, bzw. im Zuge der Auflageverfahren zur Kenntnis<br />

gebracht werden.<br />

Wenn im Laufe des Planungszeitraumes h<strong>in</strong>gegen Umstände auftreten, die e<strong>in</strong>e Änderung<br />

des Raumordnungskonzeptes erforderlich machen, hat die Geme<strong>in</strong>de neben der<br />

grundsätzlichen raumordnerischen Entscheidung abzuwägen, welche Folgen bei e<strong>in</strong>er<br />

Aufschiebung der Entscheidung bis zum Fortschreibungszeitpunkt zu erwarten s<strong>in</strong>d,<br />

bzw. ob dem Betroffenen zugemutet werden kann, bis zum nächsten Fortschreibungszeitpunkt<br />

zu warten und die beantragte Änderung sodann im Zuge der Gesamtfortschreibung<br />

vorzunehmen.<br />

Wenn <strong>in</strong> der Abwägung der betroffenen Interessen jedoch neben der grundsätzlichen<br />

positiven raumordnerischen Entscheidung der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> akuter Handlungsbedarf<br />

entsteht, der wie im vorliegenden Fall e<strong>in</strong>e Entscheidung über den Betriebsstandort<br />

selbst bzw. die nachhaltige Sicherung des Betriebsstandortes zum Gegenstand hat,


155<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

ersche<strong>in</strong>t das öffentliche Interesse an der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

jedenfalls als begründet.<br />

Inhaltlich wird die Dichtefestlegung dem vorliegenden Bestand entsprechend angepasst<br />

und auch der Erweiterungsbereich im S<strong>in</strong>ne des raumordnerischen Zieles e<strong>in</strong>er<br />

zweckmäßigen und bodensparenden Nutzung des Baulandes festgelegt.<br />

Die Festlegungen im Flächenwidmungsplan Nr. 1/2008 werden beibehalten, lediglich<br />

der Planverfasser sowie das Erstellungsdatum werden geändert.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 1/2008 betreffend<br />

Umwidmung von Teilflächen des Gst 830/7, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit allgeme<strong>in</strong>es<br />

Mischgebiet gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gemäß § 40<br />

Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen nur betriebstechnisch<br />

notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber und das<br />

Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb) bzw. Sonderfläche<br />

Grünanlage mit Fuß- und Radweg (SGr-1) gemäß § 43 Abs. 1 lit. a und b TROG 2006,<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 838/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet<br />

gemäß § 40 Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen<br />

nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb),<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1104/6, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Verkehrsfläche<br />

der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet<br />

gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen nur<br />

betriebstechnisch notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

und das Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb), sowie<br />

Umwidmung des Gst 1079/4, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de<br />

(VO) gem. § 53 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gemäß § 40<br />

Abs. 2 TROG 2006, wobei gemäß § 40 Abs. 6 TROG als Wohnungen nur betriebstechnisch<br />

notwendige Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber und das<br />

Aufsichts- und Wartungspersonal errichtet werden dürfen (Mb),<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 20.10.2008 wird auf die Dauer von 2 Wochen zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

GR Schramm-Skoficz verweist auf ihre Wortmeldung zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt<br />

und stimmt auch diesem Antrag nicht zu.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 19:1 Stimme angenommen (Vbgm. Schweighofer ist<br />

bei der Abstimmung nicht anwesend)


156<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

12. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gste 830/7, 838/3, 1083, .1012 und Teilflächen der Gste 838/1 und 1104/6,<br />

alle KG <strong>Hall</strong>, Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 2/2008<br />

betreffend Gst 838/3, KG <strong>Hall</strong>, und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend Gste 830/7, 1083, .1012/1 und e<strong>in</strong>er Teilfläche<br />

des Gst 838/1, alle KG <strong>Hall</strong> (Brixner Straße/Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Firma D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH beabsichtigt e<strong>in</strong>e Erweiterung der Betriebsanlage.<br />

Die Änderung des gegenständlichen Bebauungsplanes dient dazu, die rechtliche<br />

Voraussetzung für die Realisierung des Bauvorhabens zu schaffen.<br />

Mit GR-Beschluss vom 21.07.2008 wurde die Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 2/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

In der vorgesehenen Stellungnahmefrist s<strong>in</strong>d 11 Stellungnahmen e<strong>in</strong>gelangt.<br />

Alle e<strong>in</strong>gelangten Stellungnahmen beziehen sich überwiegend auf alle aufgelegten<br />

Planwerke der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> für den Bereich des Brixner Straße/Josef-<br />

D<strong>in</strong>khauser-Straße ohne <strong>in</strong>haltliche Trennung der Argumente, sodass e<strong>in</strong>e Zuordnung<br />

zu e<strong>in</strong>em bestimmten Planwerk nicht möglich ist.<br />

Die Stellungnahmen werden daher auch <strong>in</strong>haltlich geme<strong>in</strong>sam auf die aufgelegten<br />

Planwerke bezogen und beurteilt. Die Argumentationen wiederholen sich dabei, greifen<br />

zum Teil die Stellungnahme des Architekten Cernusca auf und s<strong>in</strong>d wie folgt zusammenzufassen:<br />

• Zu starke Bee<strong>in</strong>trächtigung durch e<strong>in</strong>en 13 Meter hohen Baukörper<br />

• Ästhetische Bee<strong>in</strong>trächtigung der Aussicht<br />

• Projekt mit Ortsbildschutz nicht vere<strong>in</strong>bar<br />

• Sicht auf <strong>Hall</strong>enbau<br />

• Durchgehende Betonmauer<br />

• Sperre der Brixner Straße würde zu e<strong>in</strong>er Verschlechterung der Verkehrssituation führen<br />

• Auflassung der E<strong>in</strong>- und Ausfahrt Brixner Straße als E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Gewohnheitsrecht<br />

• Verletzung des verfassungsrechtlich gesicherten Gleichheitsgrundsatzes etc. zum ausschließlichen<br />

Vorteil e<strong>in</strong>es Gewerbebetriebes<br />

• Zunahme des LKW-Verkehrs<br />

• Zufahrt zum Gewerbegebiet beh<strong>in</strong>dert, dadurch verursachte Kosten für Gewerbebetrieb <strong>in</strong><br />

der Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße<br />

• Verkehrsverlagerung <strong>in</strong> die We<strong>in</strong>feldgasse<br />

• Wertverlust der angrenzenden Immobilien<br />

• Widerrechtliche Ausdehnung des Gewerbegebietes <strong>in</strong> das Wohnumfeld<br />

• Lärmbelästigung der Anra<strong>in</strong>er<br />

• Generelle Umweltbedenken (Verkehr, Grundwasser etc.)<br />

• Genereller Widerspruch zum Örtlichen Raumordnungskonzept<br />

• Änderung der Wohngebietswidmung dient nur dem Schutz der Gewerbebetriebe<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> sieht vor, die vorhandene Baulücke durch e<strong>in</strong>e Erweiterung<br />

des bestehenden wohnverträglichen Betriebes, Fa. D<strong>in</strong>khauser Kartonagen, zu<br />

schließen und durch die begleitenden vorgesehenen Maßnahmen der Flächenwidmung<br />

und der Bebauungsplanung sicherzustellen, dass für die beiden potentiell konkurrie-


157<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

renden Nutzungen (Wohnnutzung und Gewerbenutzung) e<strong>in</strong>e kompatible Übergangslösung<br />

zu f<strong>in</strong>den ist.<br />

Für die Stadtgeme<strong>in</strong>de stellt die Erweiterung e<strong>in</strong>es bestehenden Betriebes im H<strong>in</strong>blick<br />

auf die im Bestand gesicherte Wohnverträglichkeit des Betriebes und der dadurch bewirkten<br />

Standortsicherung des Betriebes unter raumordnerischen Gesichtspunkten die<br />

Gewähr für e<strong>in</strong>en weitgehenden Schutz der Wohnsituation der Anra<strong>in</strong>er dar.<br />

Jedenfalls wurde erkannt, dass im Planungsgebiet e<strong>in</strong>e weitere Ausdehnung der<br />

Wohnnutzung, das zudem durch die Nähe zum Gewerbe- und Industriegebiet (Röhrenwerke)<br />

bzw. der räumlichen Nähe zur stark verkehrsbelasteten B171 bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

wird, für die weitere Entwicklung als Wohnbereich nicht geeignet ersche<strong>in</strong>t.<br />

Die Möglichkeit der gewerblichen Nutzung wiederum wird durch das gegenständliche<br />

<strong>in</strong> Rechtskraft bef<strong>in</strong>dliche Raumordnungskonzept bzw. den Flächenwidmungsplan ermöglicht.<br />

Die Behauptung der Rechtswidrigkeit dieser Festlegungen (Stellungnahme Arch. Cernusca)<br />

h<strong>in</strong>gegen ist als persönliche Me<strong>in</strong>ungsäußerung zu beurteilen, da die Verfahren<br />

zur Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes im S<strong>in</strong>ne der Bestimmungen des<br />

<strong>Tirol</strong>er Raumordnungsgesetzes rechtmäßig vollzogen wurden, und die Umsetzung<br />

raumordnerischer Ziele im Ermessensspielraum der Geme<strong>in</strong>de liegt.<br />

Gemäß den gegenwärtig <strong>in</strong> Rechtskraft bef<strong>in</strong>dlichen Bestimmungen des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes bzw. auch des Flächenwidmungsplanes unter begleitender<br />

Vergrößerung der gesetzlichen Grenzabstände auf nahezu das Doppelte des gesetzlichen<br />

Ausmaßes ist daher festzuhalten, dass e<strong>in</strong>e wohnverträgliche gewerbliche Nutzung<br />

gesetzlich zulässig ist.<br />

Durch die nunmehr beabsichtigte weitere E<strong>in</strong>schränkung der Bestimmungen des Örtlichen<br />

Raumordnungskonzeptes bzw. des Flächenwidmungsplanes wird h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

möglichen gewerblichen Nutzung ke<strong>in</strong>e Veränderung vorgenommen, sondern im Interesse<br />

der Bestandssicherung der Gewerbebetriebe nur e<strong>in</strong>e weitere Ausdehnung der<br />

Wohnnutzung <strong>in</strong> Richtung der Gewerbegebiete ausgeschlossen. Festzuhalten ist, dass<br />

durch diese Maßnahme ke<strong>in</strong>e Verschlechterung der Wohnsituation der bestehenden<br />

Wohnflächen erfolgen darf.<br />

Dies wird durch die begleitende Erlassung des Bebauungsplanes Nr. 2/2008 mit entsprechenden<br />

Festlegungen zum im Örtlichen Raumordnungskonzept geforderten schonenden<br />

Übergang zu den Wohngebieten gesichert.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der nunmehr vorliegenden beabsichtigen Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

ist h<strong>in</strong>sichtlich der Änderungsvoraussetzungen folgendes festzustellen:<br />

Das öffentliche Interesse ist die Erhaltung des Betriebsstandortes e<strong>in</strong>es für die Wirtschaftsstruktur<br />

der Geme<strong>in</strong>de bedeutenden Gewerbebetriebes. Der Planungszeitraum<br />

des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erstreckt sich auf 10 Jahre. Die Geme<strong>in</strong>de<br />

kann im Zeitpunkt der Erlassung des Raumordnungskonzeptes nur jene Umstände be-


158<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

rücksichtigen, die ihr bekannt s<strong>in</strong>d, bzw. im Zuge der Auflageverfahren zur Kenntnis<br />

gebracht werden.<br />

Wenn im Laufe des Planungszeitraumes h<strong>in</strong>gegen Umstände auftreten, die e<strong>in</strong>e Änderung<br />

des Raumordnungskonzeptes erforderlich machen, hat die Geme<strong>in</strong>de neben der<br />

grundsätzlichen raumordnerischen Entscheidung abzuwägen, welche Folgen bei e<strong>in</strong>er<br />

Aufschiebung der Entscheidung bis zum Fortschreibungszeitpunkt zu erwarten s<strong>in</strong>d,<br />

bzw. ob dem Betroffenen zugemutet werden kann, bis zum nächsten Fortschreibungszeitpunkt<br />

zu warten und die beantragte Änderung sodann im Zuge der Gesamtfortschreibung<br />

vorzunehmen.<br />

Wenn <strong>in</strong> der Abwägung der betroffenen Interessen jedoch neben der grundsätzlichen<br />

positiven raumordnerischen Entscheidung der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong> akuter Handlungsbedarf<br />

entsteht, der wie im vorliegenden Fall e<strong>in</strong>e Entscheidung über den Betriebsstandort<br />

selbst bzw. die nachhaltige Sicherung des Betriebsstandortes zum Gegenstand hat,<br />

ersche<strong>in</strong>t das öffentliche Interesse an der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />

jedenfalls als begründet.<br />

Inhaltlich wird die Dichtefestlegung dem vorliegenden Bestand entsprechend angepasst<br />

und auch der Erweiterungsbereich im S<strong>in</strong>ne des raumordnerischen Zieles e<strong>in</strong>er<br />

zweckmäßigen und bodensparenden Nutzung des Baulandes festgelegt.<br />

Der aufgelegte Entwurf zur Änderung und Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 2/2008 im Bereich der Firmenanlage D<strong>in</strong>khauser Kartonagen<br />

GmbH wird wie folgt geändert:<br />

• Reduktion der zulässigen Gebäudehöhen im Anschluss an die Wohnbebauung auf höchstens<br />

10 Meter<br />

• Vergrößerung des Schutzabstandes bei Beibehaltung der zulässigen Gebäudehöhe auf<br />

ca. 11 Meter.<br />

• Begleitende Grünraumplanung<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend<br />

Gste 830/7, 838/3, 1083, .1012/1 und Teilflächen der Gste 838/1 sowie 1104/6,<br />

alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend<br />

Gst 838/3, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, und der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

betreffend Gste 830/7, 1083, .1012/1 und e<strong>in</strong>er Teilfläche des<br />

Gst 838/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, gemäß vorliegendem Plan vom 21.10.2008 wird auf die<br />

Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Beschluss: wird mit 20:1 Stimme angenommen.<br />

13. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 9/2008<br />

betreffend Gst 832/1 und e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 838/9 beide KG <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Firma D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH beabsichtigt e<strong>in</strong>en Zubau nach Norden, um<br />

dort Büros, Sozialräume, Mitarbeiterwohnungen und Lagerräume zu errichten.


159<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes dient der Schaffung der entsprechenden<br />

rechtlichen Voraussetzung für e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Widmung des Bauplatzes.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 9/2008 betreffend<br />

Umwidmung von Teilflächen der Gste 838/9 und 832/1, beide KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von<br />

derzeit Wohngebiet <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006, wobei<br />

gem. § 40 Abs. 6 TROG 2006 als Wohnungen nur betriebstechnisch notwendige<br />

Wohnungen und Wohnungen für den Betriebs<strong>in</strong>haber und das Aufsichts- und Wartungspersonal<br />

errichtet werden dürfen (Mb),<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 832/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Wohngebiet<br />

<strong>in</strong> Sonderfläche "Immissionsschutzstreifen" gem. § 43 Abs. 1 lit. a TROG 2006,<br />

sowie<br />

Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 832/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Wohngebiet<br />

<strong>in</strong> Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-11) gem. § 51 TROG<br />

2006 mit folgenden Festlegungen (siehe Detailplan):<br />

Teilbereich A:<br />

allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006, wobei im S<strong>in</strong>ne der Bestimmungen<br />

des § 39 Abs. 2 lit. a und b TORG 2006 die betriebliche Nutzung auf Büroflächen<br />

beschränkt wird (M-1)<br />

Teilbereich B:<br />

allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet gem. § 40 Abs. 2 TROG 2006 (M)<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 21.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 68 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

GR Schramm-Skoficz stimmt den Antrag zu, nachdem es sich hier um e<strong>in</strong> anderes<br />

Projekt bzw. e<strong>in</strong>e gänzlich andere Sachlage handle.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

14. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr. 15/2008<br />

betreffend Gste 832/1 und 838/9, Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 15/2008<br />

betreffend Gst 838/9 und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 15/2008 betreffend<br />

Gst 832/1, alle KG <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Firma D<strong>in</strong>khauser Kartonagen GmbH beabsichtigt e<strong>in</strong>en Zubau nach Norden, um<br />

dort Büros, Sozialräume, Mitarbeiterwohnungen und Lagerräume zu errichten.<br />

Im gegenständlichen Bebauungsplan werden im Wesentlichen die besondere Bauweise<br />

mit der maximalen Ausdehnung der Gebäudeteile dargestellt und die Gebäudehöhen<br />

sowohl für das Bestandsobjekt wie auch für den geplanten Zubau festgelegt.


160<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.15/2008 betreffend<br />

Gste 832/1 und 838/9, der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.15/2008<br />

betreffend Gst 838/9 und der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr.15/2008 betreffend Gst 832/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, gemäß vorliegendem Plan vom<br />

22.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt<br />

(§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

15. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 16/2008<br />

betreffend Gst 458/6 und Teilfläche des Gst 458/1, beide KG <strong>Hall</strong> (Milser Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Seitens der TILAK, <strong>Tirol</strong>er Landeskrankensanstalten GmbH, wurde beantragt, das geplante<br />

Verwaltungsgebäude um maximal 1,0 m höher zu errichten.<br />

Für diese Änderung des Bauvorhabens ist es erforderlich, den ergänzenden Bebauungsplan<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.16/2008 gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 27.10.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.16/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Der Tagesordnungspunkt<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG/Stadt <strong>Hall</strong> Immobilien GmbH<br />

wird nicht behandelt.<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

17.1. Es ergeht der Antrag, nachstehendem Antrag die Dr<strong>in</strong>glichkeit zuzuerkennen<br />

und zu beschließen wie folgt:<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr.11/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche<br />

des Gst 458/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Milser Straße)<br />

Die TILAK beabsichtigt, das geplante Verwaltungsgebäude nach Norden zu erweitern.<br />

Dah<strong>in</strong>gehend wurde vom Vermessungsbüro Neuner e<strong>in</strong> Teilungsplan<br />

erstellt. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist es notwendig, die nördliche<br />

Widmungsgrenze zu erweitern, um e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlich gewidmetes Grundstück<br />

für e<strong>in</strong>en Bauplatz gemäß <strong>Tirol</strong>er Bauordnung zu erhalten.


161<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 11/2008 von derzeit Sonderfläche<br />

"Grünanlage" gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche "Mediz<strong>in</strong>isches<br />

Ausbildungs- und Dienstleistungszentrum" gemäß § 43 Abs.1 TROG 2006 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 3.11.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 68 Abs. 1 i.V.m. § 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr.11/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />

rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist<br />

ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder<br />

Stelle abgegeben wird.<br />

Bürgermeister Vonmetz begründet die Dr<strong>in</strong>glichkeit damit, dass das gegenständliche<br />

Projekt bereits früher realisiert werden hätte sollen, <strong>in</strong>zwischen gestoppt<br />

worden sei und nunmehr umgesetzt werden sollte. Es handle sich um landeseigene<br />

Grundstücke, daher seien auch ke<strong>in</strong>e Anra<strong>in</strong>ere<strong>in</strong>wände zu erwarten.<br />

Beschluss: Die Dr<strong>in</strong>glichkeit wird e<strong>in</strong>stimmig zuerkannt.<br />

Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

17.2. Es ergeht der Antrag, nachstehendem Antrag die Dr<strong>in</strong>glichkeit zuzuerkennen<br />

und zu beschließen wie folgt:<br />

Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr.17/2008 betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 458/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Milser Straße)<br />

Die TILAK beabsichtigt das geplante Verwaltungsgebäude nach Norden zu erweitern.<br />

Dah<strong>in</strong>gehend wurde vom Vermessungsbüro Neuner e<strong>in</strong> Teilungsplan<br />

erstellt. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist es notwendig, die gleichen<br />

Festlegungen, wie im südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr.16/2008 fixiert,<br />

für die gegenständliche nördlich angrenzende Fläche darzustellen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.17/2008 gemäß vorliegendem Plan vom<br />

3.11.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.17/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass<br />

der Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und<br />

Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten<br />

Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Beschluss: Die Dr<strong>in</strong>glichkeit wird e<strong>in</strong>stimmig zuerkannt.<br />

Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


162<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

17.3. StR Mag. Wiener kritisiert die Vorgangsweise h<strong>in</strong>sichtlich der Führung des<br />

Parkhotels. Obwohl bereits seit e<strong>in</strong>em halben Jahr bekannt sei, dass der Ge-<br />

schäftsführer mit Ende Oktober ausscheiden werde, sei bis heute ke<strong>in</strong>e endgül-<br />

tige Entscheidung über die Nachfolge getroffen worden. Mit dem Geschäftsfüh-<br />

rer würden weitere führende Mitarbeiter das Haus verlassen, der Betrieb leide<br />

unter dieser unprofessionellen Vorgangsweise. Der Aufsichtsrat habe sich daher<br />

um e<strong>in</strong>e Nachfolge, <strong>in</strong> welcher Form auch immer, zu kümmern, um ehebaldigst<br />

zu e<strong>in</strong>er Lösung zu kommen.<br />

GR Schramm-Skoficz schließt sich dem an und kritisiert, dass die Vergabe nicht<br />

öffentlich ausgeschrieben worden sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz stellt fest, dass es sich dabei um e<strong>in</strong> operatives Ge-<br />

schäft des Aufsichtsrates handle und der Geme<strong>in</strong>derat nicht zuständig sei, sich<br />

jedoch dazu äußern könne.<br />

GR Ing. Spötl zeigt die Situation der Mitarbeiter des Parkhotels auf, die die ans-<br />

tehenden Veränderungen lediglich aus der Zeitung erfahren und ke<strong>in</strong>erlei Infor-<br />

mationen über die Zukunft hätten. Höchstes Kapitel e<strong>in</strong>es Unternehmens seien<br />

die Mitarbeiter, Demotivation schlage sich auf den Geschäftsgang und die Aus-<br />

strahlung des Betriebes nieder. Verwundert und verärgert zeigt sich<br />

GR Ing. Spötl darüber, wie die Geschehnisse rund um das Parkhotel <strong>in</strong> die Me-<br />

dien gelangt seien, zumal man <strong>in</strong> dieser Sache ke<strong>in</strong>e öffentliche Diskussion aus-<br />

lösen wollte und daher auch von e<strong>in</strong>er Ausschreibung Abstand genommen ha-<br />

be. Mit dieser Vorgehensweise sei die Chancengleichheit und Wettbewerbs-<br />

gleichheit nicht gegeben. Wenn es um öffentliches Vermögen der Bevölkerung<br />

gehe, sei es verpflichtend, die Sache mit entsprechendem Ernst anzugehen.<br />

Wenn seit e<strong>in</strong>em halben Jahr bekannt sei, dass der Betrieb ab Oktober füh-<br />

rungslos se<strong>in</strong> werde, müsse man rechtzeitig Lösungen für e<strong>in</strong>en reibungslosen<br />

Übergang im Konsens mit den Mitarbeitern f<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong> derart dilettantisches<br />

Vorgehen sei nicht zu akzeptieren. Die Mitglieder des Aufsichtsrates seien dem<br />

Eigentümer, nämlich der <strong>Hall</strong>er Bevölkerung gegenüber verantwortlich. Wenn<br />

man als Aufsichtsratsvorsitzender e<strong>in</strong>e Aufwandsentschädigung beziehe, die<br />

nicht ger<strong>in</strong>g sei und mehr als das E<strong>in</strong>kommen mancher Bürger ausmache, müs-<br />

se man entsprechende Sorgfalt an den Tag legen, um Schaden vom Unterneh-<br />

men abzuwenden. Ansonsten stelle sich sogar die Frage e<strong>in</strong>er eventuellen Haf-<br />

tung.<br />

StR Dr. Haslwanter verwehrt sich dagegen, e<strong>in</strong> Tochterunternehmen der Stadt<br />

derart <strong>in</strong> den Schmutz zu ziehen. Im Übrigen seien <strong>in</strong> dieser Angelegenheit die<br />

drei Vertreter der VP im Aufsichtsrat tonangebend gewesen.


163<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

GR Ing. Spötl bekräftigt se<strong>in</strong>e Ausführungen, dass es nicht duldbar sei, mit Mi-<br />

tarbeitern so umzugehen und zeigt sich verwundert darüber, dass StR Dr.<br />

Haslwanter über die Abstimmungsergebnisse im Aufsichtsrat so gut <strong>in</strong>formiert<br />

sei, wo doch dort Verschwiegenheitspflicht herrsche.<br />

17.4. Für GR L<strong>in</strong>denberger ist es nicht nachvollziehbar, sich bei der Abstimmung über<br />

die Festlegung von Gebühren für befangen zu erklären, zumal jedes Mitglied des<br />

Geme<strong>in</strong>derates <strong>in</strong> irgende<strong>in</strong>er Form selbst davon betroffen sei, beispielsweise<br />

bei den Abfallgebühren oder Heimtarifen. Äußerst bedenklich ersche<strong>in</strong>e ihm je-<br />

doch, wenn sich e<strong>in</strong> VP-Geme<strong>in</strong>derat der Debatte vor der Tür entziehe. Daher<br />

richte sich se<strong>in</strong>e Anfrage an die Stadtparteiobfrau, ob die freie Mandatsausü-<br />

bung auf Grund des Clubzwanges nicht ermöglicht werde. Die weitere Frage<br />

richte sich an den Bürgermeister, ob er dies dulde.<br />

Vbgm. Dr. Posch ist der Me<strong>in</strong>ung, dass sie statutenmäßig e<strong>in</strong>em Geschäftsfüh-<br />

rer der SPÖ nicht auskunftspflichtig sei, möchte aber dennoch auf die Frage<br />

von GR L<strong>in</strong>denberger antworten. Die Beratungen über die jeweiligen Tagesord-<br />

nungspunkte würden im VP-Club breit und umfangreich stattf<strong>in</strong>den, jedes Mitg-<br />

lied könne sich äußern und vor allem sich nach se<strong>in</strong>em Wunsch entscheiden,<br />

obwohl man zu gewissen Thema geschlossen auftreten wolle. Wenn GR Ing.<br />

Spötl den Saal verlasse, sei das se<strong>in</strong>e Entscheidung. Sie verbitte sich jedoch <strong>in</strong><br />

diesem Gremium jegliche Unterstellungen dieser Art gegen ihre Person als<br />

Stadtparteiobfrau und damit gegen ihre Fraktion.<br />

Bürgermeister Vonmetz glaubt, dass heute deutlich zum Ausdruck gekommen<br />

sei, dass die Mitglieder der VP <strong>in</strong> der Lage seien, sich frei am Gespräch zu be-<br />

teiligen und sieht ke<strong>in</strong>en Anlass, mit erhobenem Zeigef<strong>in</strong>ger aufzutreten.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger hält es für bedenklich und auf jeden Fall für h<strong>in</strong>terfragenswert,<br />

wenn der Verdacht bestehe, dass die Ausübung des freien Mandates nicht ge-<br />

währleistet sei.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist diese Unterstellung zurück, zumal jedes Mitglied<br />

se<strong>in</strong>er Fraktion das freie Mandat ausüben könne und niemand unterdrückt werde.<br />

17.5. StR Dr. Haslwanter zeigt die chaotischen Zustände im Zusammenhang mit den<br />

Abbrucharbeiten am ehemaligen Annaheim auf. Durch herabstürzendes Mauer-<br />

werk und erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schwerfahrzeuge würden be-<br />

sonders K<strong>in</strong>der auf ihrem Schulweg enorm gefährdet. Nach massivem Bürger-<br />

protest habe man zwar <strong>in</strong>zwischen für entsprechende Absperrungen gesorgt,<br />

die Straubstraße sei jedoch nach wie vor ständig durch Schwerfahrzeuge blo-


164<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

ckiert. Sie ersucht daher den Bürgermeister als Baubehörde, dafür Sorge zu tra-<br />

gen, dass e<strong>in</strong> gefahrloses Passieren der Baustellenbereiche Annaheim und Gym-<br />

nasium ermöglicht werde. Auch er<strong>in</strong>nert StR Dr. Haslwanter <strong>in</strong> diesem Zusam-<br />

menhang daran, dass sie bereits im Vorfeld des Bauprojektes Annaheim die Ers-<br />

tellung e<strong>in</strong>es Verkehrsgutachtens verlangt habe und ersucht, mit diesem Thema<br />

den zuständigen Ausschuss zu befassen.<br />

Bürgermeister Vonmetz verweist auf die bescheidmäßig vorgeschriebenen Auf-<br />

lagen, die von den Baufirmen e<strong>in</strong>zuhalten seien. Darüber h<strong>in</strong>aus werde es je-<br />

doch auf Grund der schmalen Straßenbreite im Bereich der Baustelle Annaheim<br />

notwendig se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>e Umleitung für Fußgänger e<strong>in</strong>zurichten. Das Bauamt sei be-<br />

reits beauftragt, e<strong>in</strong>e entsprechende Lösung auszuarbeiten.<br />

17.6. StR Mag. Wiener weist auf das immer noch ungelöste Problem fehlender Park-<br />

plätze im Bahnhofsbereich h<strong>in</strong> und kritisiert die Haltung der ÖBB, die sich <strong>in</strong> die-<br />

ser Frage offensichtlich e<strong>in</strong>e Kostenbeteiligung der Geme<strong>in</strong>de erwarten. Viel-<br />

mehr sollte jedoch die Bahn als Dienstleister e<strong>in</strong>en gewissen Service für ihre<br />

Kunden erbr<strong>in</strong>gen. Genauso gut könnten auch Supermärkte mit e<strong>in</strong>em solchen<br />

Ans<strong>in</strong>nen an die Geme<strong>in</strong>de herantreten.<br />

Bürgermeister Vonmetz berichtet dazu, dass er mit den ÖBB zu diesem Thema<br />

ständig im Gespräch sei. Der F<strong>in</strong>anzierungsvorschlag, wonach sich die ÖBB mit<br />

50 %, Land und Geme<strong>in</strong>de mit je 25 % an den Kosten der Errichtung von<br />

Parkplätzen beteiligen sollten, stoße auf wenig Freude bei den Geme<strong>in</strong>den.<br />

Trotzdem werde er weiterh<strong>in</strong> an der Sache dran bleiben.<br />

17.7. GR Kolbitsch freut sich über die Fertigstellung der Seniorenwohnungen und be-<br />

zieht sich <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf die Bedarfserhebung e<strong>in</strong>er Tagesbe-<br />

treuung für SeniorInnen. Über das Ergebnis habe man lediglich aus der Zeitung<br />

erfahren, dies sollte aber auch <strong>in</strong> den zuständigen Ausschüssen behandelt wer-<br />

den.<br />

Vbgm. Schweighofer sagt zu, dieses Thema im Sozialausschuss zu behandeln.<br />

Da ke<strong>in</strong>e weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister Vonmetz die<br />

Sitzung um 20.55 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

StR Mag. Dietmar Wiener eh. Leo Vonmetz eh.<br />

GR Claudia Weiler eh.<br />

Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.


N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 40. Sitzung des GEMEINDERATES, am Dienstag, 16. Dezember 2008, um<br />

16.00 Uhr, im Rathaus, Ratssaal<br />

Vorsitz: Bürgermeister Leo Vonmetz<br />

anwesend: Vizebürgermeister Harald Schweighofer<br />

Vizebürgermeister<strong>in</strong> Dr. Eva Maria Posch<br />

Stadtrat Mag. Dietmar Wiener<br />

Stadtrat Dr. Johannes Margreiter<br />

Stadträt<strong>in</strong> Dr. Christ<strong>in</strong>a Haslwanter<br />

Stadtrat Walter Vedl<strong>in</strong><br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Sab<strong>in</strong>e Kolbitsch<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Werner Schiffner<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Petra Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ing. Re<strong>in</strong>hard Spötl<br />

Geme<strong>in</strong>derat Wolfgang Willburger<br />

Geme<strong>in</strong>derat Ernst Eppenste<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Claudia Weiler<br />

Geme<strong>in</strong>derat Dr. Christian Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Christ<strong>in</strong>a Schauer<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Maria Meister<br />

Geme<strong>in</strong>derat Mart<strong>in</strong> L<strong>in</strong>denberger<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Sürth<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Silvia Schenk<br />

Geme<strong>in</strong>derät<strong>in</strong> Barbara Schramm-Skoficz<br />

Protokoll- StR Mag. Dietmar Wiener<br />

unterfertiger: GR Silvia Schenk<br />

Schriftführer: Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


166<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 4.11.2008<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

2. Umbesetzung im Aufsichtsrat der <strong>Hall</strong>AG<br />

3. Bestellung e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>devertreters gemäß § 24 Stadt- und Ortsbildschutzgesetz<br />

2003 (SOG)<br />

4. Zusammenlegung Thaurer Felder<br />

5. Auflassung e<strong>in</strong>er Teilfläche der öffentlichen Straße Gst 4026 KG Heiligkreuz I<br />

(Samerweg)<br />

6. Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008<br />

betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong><br />

(Bahnhofstraße)<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 13/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der<br />

Gste 999 und 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Bahnhofstraße)<br />

8. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 10/2008<br />

betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 794/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Burgfrieden/Kle<strong>in</strong>gartenanlage<br />

Loretto)<br />

9. Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 18/2008<br />

betreffend Gst 242/23, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Sigmundstraße)<br />

10. Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 24.3.1992, LGBl.Nr. 22/1992<br />

betreffend Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren gemäß § 8 TROG 2006<br />

11. Haftungsübernahme für e<strong>in</strong> Darlehen zur Teilf<strong>in</strong>anzierung Gymnasium<br />

12. Liegenschaftsverkauf zur Teilf<strong>in</strong>anzierung Gymnasium<br />

13. Festsetzung von weiteren Entgelten für das Haushaltsjahr 2009<br />

14. Haushaltsplan für das Jahr 2009<br />

15. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG/Stadt <strong>Hall</strong> Immobilien GmbH<br />

16. Personalangelegenheiten<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

1. N<strong>iederschrift</strong> vom 4.11.2008<br />

Die N<strong>iederschrift</strong> vom 4.11.2008 wird ohne E<strong>in</strong>wände zur Kenntnis genommen.


167<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

2. Umbesetzung im Aufsichtsrat der <strong>Hall</strong>AG<br />

Auf Grund der Niederlegung des Aufsichtsratsmandates durch Herrn Mag. Gerhard<br />

Habtmann, per 31.12.2008, wird von der Bürgermeisterliste Volkspartei <strong>Hall</strong><br />

Herr Dr. Klaus Nuener, geb. am 12.6.1952, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Anichstraße<br />

40, als Mitglied des Aufsichtsrates der <strong>Hall</strong>AG namhaft gemacht.<br />

Dieser Vorschlag wird der Hauptversammlung zum Zwecke der Wahl des Herrn<br />

Dr. Klaus Nuener <strong>in</strong> den Aufsichtsrat der Stadt <strong>Hall</strong> Beteiligungs AG vorgelegt.<br />

Dies wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

3. Bestellung e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>devertreters gemäß § 24 Stadt- und<br />

Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)<br />

Gemäß § 24 Abs. 2 des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 gehört dem Sachverständigenbeirat<br />

e<strong>in</strong> Vertreter der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> an und wird dieser gemäß § 24<br />

Abs. 4 von der Landesregierung auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Funktionsperiode<br />

endet am 20.1.2009. Gemäß § 24 Abs. 6 SOG 2003 ist neben dem Geme<strong>in</strong>devertreter<br />

auch e<strong>in</strong> Ersatzmitglied zu bestellen.<br />

Als Vertreter der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> im Sachverständigenbeirat wird Stadtbaumeister<br />

DI Franz Nock, als Ersatzmitglied DI Simone Kempf vorgeschlagen.<br />

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.<br />

4. Zusammenlegung Thaurer Felder<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit Bescheid der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung vom 22.8.2008 wurden die Gste 72 und 129<br />

gemäß § 4 Abs.1 TFLG <strong>in</strong> das "Zusammenlegungsgebiet Thaurer Felder" e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Im Zuge des noch nicht verhandelten Wegeplanes (Plan der geme<strong>in</strong>samen Maßnahmen<br />

und Anlagen) soll die Römerstraße von der Überführung Thaur bis zur ehemaligen<br />

Straubkaserne, mit e<strong>in</strong>er Breite von 6 m, ausgebaut werden. Davon betroffen s<strong>in</strong>d auch<br />

das Gst 72, KG 81021 Heiligkreuz II, EZ 43, Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> (Teilfläche 578 m²)<br />

und das Gst 129, KG 81007 <strong>Hall</strong>, EZ 651, Öffentliches Geme<strong>in</strong>degut der Stadt <strong>Hall</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>Tirol</strong>. Die betroffene Weglänge von hm 1,3 bis 5,4 beträgt 410 lfm. Die geschätzten<br />

Kosten für den Ausbau des <strong>Hall</strong>er Weganteiles betragen bei e<strong>in</strong>em angenommenen<br />

Baukostensatz von € 360,--/lfm ca. € 147.600,--.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> stimmt der Bauführung im Zusammenhang mit der<br />

"Zusammenlegung Thaurer Felder" auf Gst 72, KG 81021 Heiligkreuz II und Gst 129,<br />

KG 81007 <strong>Hall</strong>, zum Ausbau der Römerstraße von der Überführung Thaur bis zur ehemaligen<br />

Straubkaserne, mit e<strong>in</strong>er Breite von 6 m, zu und ist bereit, 30 % dieser Kosten,<br />

d.s. ca. € 44.280,-- zu übernehmen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


168<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

5. Auflassung e<strong>in</strong>er Teilfläche der öffentlichen Straße Gst 4026 KG Heiligkreuz I<br />

(Samerweg)<br />

Auf Grund der StR-Beschlüsse vom 5.12.2007 und 17.9.2008 wird e<strong>in</strong>e Teilfläche von<br />

34 m² aus der öffentlichen Straße (Gst 4026) unentgeltlich übereignet. Zur Umsetzung<br />

dieser Beschlüsse muss die gegenständliche Teilfläche der öffentlichen Straße<br />

(Gst 4026) im Ausmaß von <strong>in</strong>sgesamt 34 m² aufgelassen werden, sofern ihr ke<strong>in</strong>e Verkehrsbedeutung<br />

nach dem <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz mehr zukommt. Weiters ist es notwendig,<br />

die Widmung des Teilstückes als Geme<strong>in</strong>gebrauch gemäß § 68 Abs. 2 TGO<br />

2001 aufzuheben.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die <strong>in</strong> der Planurkunde des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI He<strong>in</strong>z<br />

Ebenbichler vom 17.3.2008, GZ 12322/08T, dargestellte Teilfläche 1 der öffentlichen<br />

Straße mit der Grundstückszahl 4026, KG 81008 Heiligkreuz I, im Ausmaß von <strong>in</strong>sgesamt<br />

34 m², wird als Geme<strong>in</strong>destraße aufgelassen, da sie ke<strong>in</strong>e Verkehrsbedeutung<br />

nach § 13 Abs. 2 <strong>Tirol</strong>er Straßengesetz mehr hat. Weiters wird die Widmung des Geme<strong>in</strong>gebrauches<br />

gemäß § 68 Abs. 2 TGO 2001 aufgehoben.<br />

GR Ing. Spötl zeigt auf, dass der Samerweg <strong>in</strong>sgesamt sehr schmal sei und an dieser<br />

Stelle die e<strong>in</strong>zige Ausweichmöglichkeit für Autofahrer bestehe, die auf jeden Fall erhalten<br />

bleiben sollte. Es ersche<strong>in</strong>e daher nicht s<strong>in</strong>nvoll, diese Teilfläche <strong>in</strong> Privatvermögen<br />

zurückzuführen. Auch wäre man dadurch für künftige Bebauungen oder Verwertungen<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich blockiert.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger er<strong>in</strong>nert an die Vorgeschichte und me<strong>in</strong>t, man könne davon ausgehen,<br />

dass die Grundeigentümer <strong>in</strong> der damaligen Zeit wenig Wahlmöglichkeiten gehabt hätten,<br />

gegen e<strong>in</strong>e Enteignung aufzutreten. Man sollte daher die Verantwortung wahrnehmen<br />

und Unrecht wiedergutmachen, wozu e<strong>in</strong>e breite Zustimmung erbeten werde.<br />

Bürgermeister Vonmetz bemerkt, dass die Vergangenheit kaum nachvollziehbar sei und<br />

er mit der Vorgangsweise nicht e<strong>in</strong>verstanden sei. Durch die Verlängerung der Grundgrenze<br />

würde e<strong>in</strong> nicht genehmigter Bau legalisiert, was nicht zu unterstützen sei.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 12:9 Stimmen angenommen.<br />

6. Beschlussfassung über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008<br />

betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong><br />

(Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Der gegenständliche Flächenwidmungsplan Nr. 8/2008 wurde aufgrund des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses<br />

vom 4.11.2008 <strong>in</strong> geänderter Form auf die Dauer von zwei Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. Weiters wurde beschlossen, dass bis spätestens<br />

e<strong>in</strong>e Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist der Beschluss rechtswirksam<br />

wird, wenn ke<strong>in</strong>e schriftliche Stellungnahme abgegeben wird.


169<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

In der Stellungnahme- und Auflagefrist ist e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Sachverständigenbeirates<br />

nach dem SOG e<strong>in</strong>gebracht und dar<strong>in</strong> festgehalten worden, dass der vorgelegte<br />

Flächenwidmungsplan <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf das zu erwartende Projekt nicht zur Kenntnis<br />

genommen werde, da die Höhenentwicklung <strong>in</strong> diesem Bereich für die Sichtzone auf die<br />

Altstadt von em<strong>in</strong>enter Bedeutung sei. S<strong>in</strong>nvoll wäre die Vorlage des offensichtlich zu<br />

erwartenden Projektes.<br />

Nach Befassung der zuständigen Ausschüsse wird der gegenständliche Flächenwidmungsplan<br />

beibehalten, da sich die E<strong>in</strong>wände h<strong>in</strong>sichtlich der Höhe auf die Festlegungen<br />

im Bebauungsplan beziehen.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend Gst 84/2 und e<strong>in</strong>e<br />

Teilfläche des Gst 1042/1, von derzeit Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 sowie<br />

e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 999, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de<br />

(VO) gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Ebenen (SV-10) gemäß § 51 TROG 2001 mit den Festlegungen laut Detailplan:<br />

Untergeschoße, Erdgeschoß und erstes Obergeschoß:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 bzw. Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)<br />

gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006<br />

zweites Obergeschoß und darüber:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 27.10.2008 wird beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

7. Beschlussfassung über die Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 13/2008 betreffend Gst 84/2 und<br />

Teilflächen der Gste 999 und 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 13/2008 wurde aufgrund des Geme<strong>in</strong>deratsbe-<br />

schlusses vom 4.11.2008 auf die Dauer von vier Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt. Weiters wurde beschlossen, dass bis spätestens e<strong>in</strong>e Woche nach dem Ablauf<br />

der Auflegungsfrist der Beschluss rechtswirksam wird, wenn ke<strong>in</strong>e schriftliche Stellung-<br />

nahme abgegeben wird.<br />

In der Auflage- und Stellungnahmefrist s<strong>in</strong>d zwei Stellungnahmen e<strong>in</strong>gelangt.<br />

In der Stellungnahme der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH <strong>in</strong> Vertretung der ÖBB-<br />

Infrastruktur Bau AG Immobilienmanagement West, vertreten durch Herrn Mag. Gerhard<br />

Werlberger und Herrn Mag. Josef Herzog, wird angeführt, dass die Festlegung der <strong>in</strong> die-<br />

sem Bereich verordnungsgegenständlichen oberirdischen Baugrenzl<strong>in</strong>ie entlang der


170<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

geme<strong>in</strong>samen Grenzen des Gst 1042/1 und des neu gebildeten Gst 1042/8 (siehe<br />

Grundteilungsplan des DI He<strong>in</strong>z Ebenbichler, GZ 12117/08 T vom 28.03.2008) abgelehnt<br />

werde. E<strong>in</strong>e Abänderung dieser Stellungnahme sei nur dann möglich, wenn zwischen<br />

der ÖBB-Infrastruktur Bau AG sowie der Fa. Bernard + Partner ZT-GmbH e<strong>in</strong>e<br />

vertragliche Regelung für die Festlegung e<strong>in</strong>er Baugrenzl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> diesem Abstand zur<br />

Grundgrenze getroffen werden könne.<br />

Der Sachverständigenbeirat nach dem SOG lehnt den vorgelegten Bebauungsplan ab,<br />

da e<strong>in</strong>e Höherzonung auf 23 m wesentlich über der Höhe der umliegenden Bestandsgebäude<br />

liege und damit e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung der Sichtzone auf die Altstadt<br />

mit sich br<strong>in</strong>ge. Dabei sei es unerheblich, von welchem Standpunkt die vorgelegten<br />

oder anderen Ansichten gewählt werden, da <strong>in</strong> jedem Fall e<strong>in</strong>e drastische Änderung der<br />

Topographie erfolge.<br />

Nach Befassung der zuständigen Ausschüsse wird der gegenständliche Bebauungsplan<br />

beibehalten. Betreffend die Stellungnahme der ÖBB handelt es sich um e<strong>in</strong>e privatrechtliche<br />

Vere<strong>in</strong>barung. Zur Stellungnahme des Sachverständigenbeirates wird die Me<strong>in</strong>ung<br />

vertreten, dass die geplante Gebäudehöhe vertretbar ersche<strong>in</strong>t.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.13/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie<br />

1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, gemäß vorliegendem Plan vom 27.10.2008 wird beschlossen.<br />

Beschluss: wird mit 20:1 Stimme angenommen.<br />

8. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 10/2008<br />

betreffend e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 794/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong><br />

(Burgfrieden/Kle<strong>in</strong>gartenanlage Loretto)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 10/2008 von derzeit Sonderfläche<br />

Kle<strong>in</strong>gartenanlage (SKlg) gem. § 43 Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>es Mischgebiet (M)<br />

gemäß § 40 Abs. 2 TROG 2006 gemäß vorliegendem Plan vom 4.12.2008 wird auf<br />

die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 68 Abs. 1 iVm<br />

§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 10/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum<br />

Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


171<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

9. Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 18/2008<br />

betreffend Gst 242/23, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> (Sigmundstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Im ergänzenden Bebauungsplan Nr. 22/2003 betreffend Gste 242/23 und .1213, beide<br />

KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, wurde die Bebauung von zwei frei stehenden E<strong>in</strong>familienwohnhäuser<br />

vorgesehen.<br />

Die Eigentümer beantragten die Vere<strong>in</strong>igung von zwei Grundstücken, um e<strong>in</strong>e flächengleiche<br />

Teilung vorzunehmen.<br />

Durch die Festlegung e<strong>in</strong>er besonderen Bauweise konnten die beiden Gebäude näher<br />

ane<strong>in</strong>ander herangerückt werden, sodass die Abstände gem. TBO an der geme<strong>in</strong>samen<br />

Grenze reduziert wurden.<br />

Da e<strong>in</strong>e Eigentümer<strong>in</strong> das geplante Gebäude jetzt um 60 cm länger und um 40 cm<br />

schmäler errichten möchte, entspricht das geplante Gebäude nicht mehr der im Bebauungsplan<br />

Nr. 22/2003 festgelegten maximalen Ausdehnung.<br />

Die maximale Gebäudeausdehnung wird im gegenständlichen Bebauungsplan an das<br />

neu geplante Gebäude angepasst.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.18/2008 gemäß vorliegendem<br />

Plan vom 5.12.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 18/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

10. Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 24.3.1992, LGBl.Nr. 22/1992<br />

betreffend Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren gemäß § 8 TROG 2006<br />

Es berichtet GR Weiler.<br />

Mit Schreiben vom 5.11.2008 hat die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes<br />

der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung um Rückmeldung über die von der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> gewünschte weitere Vorgehensweise <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf den <strong>in</strong>s Auge gefassten<br />

Bereich der geplanten Kernzonenänderung gebeten.<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> hat mit Schreiben vom 23.7.2008 an das Amt der <strong>Tirol</strong>er<br />

Landesregierung den Antrag auf Änderung der Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren gemäß § 8<br />

TROG 2006 gestellt. Die rechtskräftige Kernzone geht auf die Verordnung der Landesregierung<br />

vom 24.3.1992, LGBl. Nr. 22/1992, zurück und entspricht nicht mehr den aktuellen<br />

Verhältnissen. Der Geme<strong>in</strong>derat der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> hat daher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Sitzung am 15.7.2008 beschlossen, die Änderung der Kernzone zu beantragen.


172<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Dem Antrag wurde e<strong>in</strong> Abgrenzungsentwurf angefügt. Der Antragsentwurf der Stadtgeme<strong>in</strong>de<br />

wird <strong>in</strong> zwei Bereichen abgeändert wie folgt:<br />

• am nordöstlichen Rand bildet der Stadtgraben die Grenze, d.h. der Bereich nördlich<br />

des Stadtgrabens und nördlich der Milser Straße sowie der Bereich östlich des<br />

Stadtgrabens (Spielplatz, Seniorenheim) wird aus der Kernzone genommen;<br />

• am südlichen Rand wird die Kernzone zwischen Lendgasse und Brockenweg weiter<br />

ausgedehnt.<br />

Für das Verfahren ist somit <strong>in</strong> Abstimmung mit der Stadtgeme<strong>in</strong>de der Abgrenzungsentwurf<br />

gemäß vorliegendem Plan maßgeblich. Bestandteile der Kernzone s<strong>in</strong>d<br />

nördlich der B 171 <strong>Tirol</strong>er Straße:<br />

• der historische Stadtkern, umgrenzt durch den Stadtgraben;<br />

• westlich des Stadtkerns e<strong>in</strong> Bereich zwischen Speckbacherstraße und Fassergasse<br />

(u.a. Standort Supermarkt Mpreis) sowie der Bereich nördlich und südlich der Gerbergasse.<br />

Südlich der B 171 <strong>Tirol</strong>er Straße werden <strong>in</strong> die Kernzone e<strong>in</strong>bezogen:<br />

• der Bereich zwischen B 171a – Autobahnzubr<strong>in</strong>ger <strong>Hall</strong> Mitte und Augasse (Sal<strong>in</strong>enareal,<br />

alter Standort C&C ADEG)<br />

• der Bereich östlich der B 171a - Autobahnzubr<strong>in</strong>ger <strong>Hall</strong>-Mitte bis auf Höhe Salzgießenkanal,<br />

Lendgasse, Gst 566/12; den östlichen Abschluss bildet hier der<br />

Brockenweg<br />

Das öffentliche Interesse an der Änderung des Raumordnungsprogrammes bzw. der<br />

Neufestlegung der Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren wird aus raumordnungsfachlicher Sicht<br />

als gegeben erachtet. Die Entwicklungsvorhaben der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> und<br />

die gewünschte Änderung der Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren stehen im E<strong>in</strong>klang mit den<br />

Zielen und Grundsätzen der überörtlichen Raumordnung.<br />

Zum e<strong>in</strong>en werden mit der Neufestlegung Stadtgebiete nördlich und östlich des Stadtgrabens<br />

aus der Kernzone genommen, <strong>in</strong> denen aufgrund der Bebauungs- und Nutzungs-<br />

struktur die Entwicklung großflächiger E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe auszuschließen ist.<br />

Zum anderen werden mit der neuen Kernzonenabgrenzung gezielte Vorhaben zur Stadtentwicklung<br />

<strong>in</strong> zentrumsnahen Bereichen südlich der B 171 ermöglicht. Es betrifft dies<br />

das Sal<strong>in</strong>enreal und den alten Standort des C&C ADEG sowie das Gebiet zwischen<br />

Lendgasse und Brockenweg.<br />

Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der vom Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung ausgearbeitete Entwurf für die Änderung der<br />

Kernzone für E<strong>in</strong>kaufszentren gem. § 8 TROG 2006 wird genehmigt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


173<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

11. Haftungsübernahme für e<strong>in</strong> Darlehen zur Teilf<strong>in</strong>anzierung Gymnasium<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Die TIGEWOSI errichtet als Bauträger den Neu- und Umbau des Franziskanergymnasiums<br />

mit Funktionsadaptierung des Bestandes, wobei e<strong>in</strong> Teil der Gesamtbaukosten<br />

(€ 15 Mio.) über e<strong>in</strong> Darlehen <strong>in</strong> der Höhe von € 9 Mio. zu f<strong>in</strong>anzieren ist. Bei Übernahme<br />

der Haftung durch die Stadtgeme<strong>in</strong>de könnten weitaus günstigere Konditionen<br />

und somit e<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzierungsvorteil erzielt werden, der sich letztlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em erheblichen<br />

Barwertvorteil zu Gunsten des Geme<strong>in</strong>debudgets niederschlagen würde.<br />

Die TIGEWOSI hat nunmehr die Darlehensf<strong>in</strong>anzierung für das Gymnasium ausgeschrieben.<br />

Dabei ist die Raiffeisen Wohnbausparkasse geme<strong>in</strong>sam mit der Raiffeisen Landesbank<br />

(das Angebot erfolgte <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Raiba <strong>Hall</strong>) mit der Verz<strong>in</strong>sung<br />

3-Monats-Euribor plus e<strong>in</strong>em Aufschlag von 0,15 % ohne Rundung mit halbjährlicher<br />

Z<strong>in</strong>sanpassung als Bestbieter hervorgegangen, wobei vorausgesetzt wird, dass seitens<br />

der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> e<strong>in</strong>e Haftungserklärung statt e<strong>in</strong>er grundbücherlichen<br />

Sicherstellung abgegeben wird. Weiters entfällt bei Inanspruchnahme dieses Darlehens<br />

die Kreditvertragsgebühr von 0,8 % (d.s. € 72.000,-).<br />

Bei Genehmigung e<strong>in</strong>er Haftungserklärung seitens der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> spart<br />

sich die TIGEWOSI und auch die Stadtgeme<strong>in</strong>de selbst 1,2 % der Darlehenssumme an<br />

E<strong>in</strong>tragungsgebühr, d.s. € 108.000,- bei der ausgeschriebenen Darlehenssumme von<br />

€ 9 Mio. Der 3-Monats-Euribor liegt mit Stichtag 3.12.2008 bei 3,743 %, was e<strong>in</strong>em<br />

Gesamtz<strong>in</strong>ssatz von 3,893 % entspricht. Der 3-Monats-Euribor beträgt nunmehr mit<br />

Stichtag 11.12. 2008 3,329 %, was e<strong>in</strong>er weiteren Reduzierung um 0,414 %-Punkte<br />

entspricht. Seitens der Geme<strong>in</strong>deabteilung des Landes dürfte e<strong>in</strong>er aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung des Haftungsbeschlusses unter Berücksichtigung der vorliegenden<br />

Gegebenheiten nichts im Wege stehen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Stadtgeme<strong>in</strong>de übernimmt grundsätzlich die Haftung für e<strong>in</strong> Darlehen der TIGEWOSI<br />

bei der Raiffeisen Wohnbausparkasse <strong>in</strong> der Höhe von maximal € 9 Mio. zur Teilf<strong>in</strong>anzierung<br />

des Gymnasiums zu folgenden Bed<strong>in</strong>gungen:<br />

3-Monats-Euribor + Aufschlag 0,15 %-Punkte ohne Rundung mit halbjährlicher Z<strong>in</strong>sanpassung.<br />

Die tatsächliche Höhe des Darlehens ergibt sich nach Abrechnung des Gesamtbauvorhabens.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

12. Liegenschaftsverkauf zur Teilf<strong>in</strong>anzierung Gymnasium<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Laut Beschluss des Geme<strong>in</strong>derates vom 31.3.2008 hat die Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> die F<strong>in</strong>anzierung<br />

des Neubaues und der Funktionsadaptierung des Franziskanergymnasiums unter<br />

anderem die Erträgnisse von Tilgungsträgern e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, welche mit e<strong>in</strong>em Betrag<br />

von € 1,030.000,00 zu dotieren s<strong>in</strong>d. Weiters hat die Stadtgeme<strong>in</strong>de der TIGEWOSI


174<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

als Baurechtsnehmer<strong>in</strong> und Bauherr<strong>in</strong> betreffend den Neubau und die Funktionsadaptierung<br />

des Franziskanergymnasiums die von dieser aufgewendeten Kosten für die Errichtung<br />

und Anmietung des Ausweichgebäudes für das Gymnasium (Conta<strong>in</strong>erschule) <strong>in</strong><br />

der Gesamthöhe von € 1,400.000,00 bis 31.12.2008 zu ersetzen. Für letztere Kosten<br />

wird seitens des Landes <strong>Tirol</strong> e<strong>in</strong> Zuschuss <strong>in</strong> der Höhe von € 430.000,00 noch vor<br />

dem 31.12.2008 geleistet, sodass sich für die Stadtgeme<strong>in</strong>de bis zum 31.12.2008 e<strong>in</strong><br />

Kapitalerfordernis <strong>in</strong> der Höhe von € 2 Mio. ergibt. Dieses Erfordernis ist durch den<br />

Verkauf e<strong>in</strong>er geeigneten Liegenschaft aufzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Die diesbezüglichen Vorgespräche haben ergeben, dass <strong>in</strong>sbesondere zwei Liegenschaften<br />

für e<strong>in</strong>en diesbezüglichen Verkauf <strong>in</strong> Frage kommen, wobei auch e<strong>in</strong>e direkte Eigentumsübertragung<br />

an die TIGEWOSI mit Gegenverrechnung der wechselseitigen Forderungen<br />

denkbar ist.<br />

Nachstehend angeführte Grundstücke bieten sich zum Verkauf an:<br />

Die Liegenschaft EZ 248 GB <strong>Hall</strong> (ehem. Bauhof, Münzergasse 7/9) hat e<strong>in</strong> Gesamtausmaß<br />

von 4.664 m². Ohne die Gebäude Münzergasse 7 und 9 beträgt das Ausmaß<br />

der Liegenschaft 3.974 m².<br />

Unter Berücksichtigung des derzeit von der Wohnbauförderung für die verdichtete<br />

Bauweise vorgegebenen Preises von € 368,00/m² NFL wäre es erforderlich, für diese<br />

Liegenschaft e<strong>in</strong>e Baumassendichte (BMD) von zum<strong>in</strong>dest 5,0 festzusetzen, um den<br />

erforderlichen Verkaufspreis von € 503,00/m² zu erzielen, dies unter der Annahme,<br />

dass ausschließlich geförderter Wohnbau geschaffen wird.<br />

Nachdem die Liegenschaft EZ 248 GB <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> der Schutzzone nach dem Stadt- und Ortbildschutzgesetz<br />

liegt, ersche<strong>in</strong>t es ausgeschlossen, die zur Erzielung des Kaufpreises<br />

von € 2 Mio. erforderliche Dichte zu beschließen. Die maximal <strong>in</strong> diesem Bereich zu<br />

vertretende BMD von 2,25 ergibt e<strong>in</strong>en Kaufpreis von ca. € 925.000,00, womit das<br />

F<strong>in</strong>anzierungsziel nicht zu erreichen ist.<br />

Im Zuge der Baulandumlegung Schönegg ergeben sich für die Stadtgeme<strong>in</strong>de das<br />

Gst 1361 (vormals Gst 358/2) im Ausmaß von 1.090 m², das Gst 1362 (vormals<br />

Gst 358/1) im Ausmaß von 1.080 m² sowie das Gst 1358 im Ausmaß von ca. 3.931 m².<br />

Die Gste 1361 und 1362 (zusammen ca. 2.200 m²) s<strong>in</strong>d aufgrund ihrer Lage und Form<br />

für e<strong>in</strong>e Reihenhausanlage optimal geeignet. Bei e<strong>in</strong>er dah<strong>in</strong>gehenden Verwertung ist<br />

für diese beiden Grundstücke e<strong>in</strong> Erlös von ca. € 1,2 Mio. (= € 545,00/m²) zu erzielen.<br />

Gst 1358 ist für e<strong>in</strong>en verdichteten Geschoßwohnbau geeignet. Bei e<strong>in</strong>er BMD von<br />

3,0, welche <strong>in</strong> diesem Bereich durchaus möglich ersche<strong>in</strong>t, ist e<strong>in</strong> Erlös von ca.<br />

€ 1,3 Mio. zu erzielen, dies unter der Annahme, dass ausschließlich geförderter Wohnbau<br />

geschaffen wird.<br />

StR Dr. Margreiter führt ergänzend aus, das Raumordnungskonzept sehe für diesen Bereich<br />

Wohngebiet vor, die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e endgültige Umwidmung seien gegeben,<br />

die zeitliche Abfolge sei möglich, die Baulandumlegung sei bereits durchgeführt und<br />

der Erschließungsplan bereits beschlossen worden. Der Bürgermeister sollte ermächtigt


175<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

werden, nach vorheriger E<strong>in</strong>holung der Entscheidung des Stadtrats über die Bebauungsregeln,<br />

die Liegenschaft zum Verkauf auszuschreiben, vorbehaltlich nachfolgender Beschlüsse<br />

des Geme<strong>in</strong>derates über die notwendigen Raumordnungs<strong>in</strong>strumente.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat fasst den Grundsatzbeschluss, das nach der Baulandumlegung neu<br />

gebildete Gst 1358 im Ausmaß von 3.931 m² für Zwecke der Gymnasialf<strong>in</strong>anzierung<br />

zu veräußern und zwar zu e<strong>in</strong>em bestmöglichen Kaufpreis, d.h. für freif<strong>in</strong>anzierten<br />

Wohnbau, zur Erzielung e<strong>in</strong>es Gesamterlöses von zum<strong>in</strong>dest € 2 Mio. Der Stadtrat wird<br />

ermächtigt, die näheren Modalitäten, wie Baumassendichte, Bebauungsdichte und Bauhöhe<br />

festzulegen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das gegenständliche Grundstück<br />

nach vorheriger E<strong>in</strong>holung der Entscheidung des Stadtrates über die Bebauungsregeln<br />

zum Verkauf auszuschreiben.<br />

Vbgm. Schweighofer hält fest, dass se<strong>in</strong>e Fraktion die bisherige Beschlusslage das<br />

Gymnasium betreffend stets mitgetragen habe und es auch immer klar gewesen sei,<br />

dass e<strong>in</strong> Betrag <strong>in</strong> Höhe von € 2 Mio. durch Grundstücksverkauf here<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen sei.<br />

Grundsätzlich sei auch gegen Liegenschaftsverkäufe nichts e<strong>in</strong>zuwenden, wenn damit<br />

andere Werte für die Stadt und ihre Bürger geschaffen werden. Se<strong>in</strong>e Fraktion spricht<br />

sich daher dafür aus, das zu verkaufende Grundstück nicht zur Gänze dem frei f<strong>in</strong>anzierten<br />

Wohnungsmarkt zu überlassen. Dies sei bereits beim Areal Annaheim der Fall<br />

gewesen. Es wäre dies unverantwortlich der wohnungssuchenden Bevölkerung gegenüber.<br />

Frei f<strong>in</strong>anzierter Wohnbau sei für den Großteil nicht leistbar und würde zudem<br />

unkontrollierten Zuzug verursachen, der <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>ster Weise zu befürworten sei.<br />

Vbgm. Schweighofer stellt daher den Abänderungsantrag, zum<strong>in</strong>dest die Hälfte des zu<br />

veräußernden Grundstückes für geförderten Wohnbau zur Verfügung zu stellen.<br />

GR Schramm-Skoficz schließt sich angesichts der Tatsache, dass <strong>in</strong> letzter Zeit häufig<br />

frei f<strong>in</strong>anzierter Wohnbau bewilligt worden sei, dem Abänderungsantrag an und spricht<br />

sich für geförderten Wohnbau im Bereich Schönegg aus.<br />

StR Dr. Haslwanter kann sich den Ausführungen von Vbgm. Schweighofer und<br />

GR Schramm-Skoficz nicht anschließen, zumal mit Ausnahme des Annaheimareals zum<br />

größten Teil geförderter Wohnbau zur Verfügung stehe und gestellt werde (z.B. Glashüttenweg,<br />

Mitterweg). Sie vermisse den f<strong>in</strong>anziellen Überblick der Sozialdemokraten,<br />

wenn man e<strong>in</strong>en F<strong>in</strong>anzierungsbetrag von € 2 Mio. aufzubr<strong>in</strong>gen habe. Der Erlös aus<br />

dem Verkauf von Grundflächen für geförderten Wohnbau würde sich um € 600.000,--<br />

bis € 700.000,-- verr<strong>in</strong>gern. In diesem Falle wären Lösungsvorschläge gefragt, wie diese<br />

Differenz auszugleichen sei. Der Verkauf zum bestmöglichen Preis sei daher unbed<strong>in</strong>gt<br />

notwendig, um das Gymnasium f<strong>in</strong>anzieren zu können.


176<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Vbgm. Dr. Posch kann sich dem Abänderungsantrag ebenfalls nicht anschließen und ist<br />

auch der Auffassung, dass im Bereich geförderter Wohnbau bereits sehr viel ermöglicht<br />

worden sei und werde. Sie glaubt, dass anderweitiger Bedarf durchaus bestehe und die<br />

Stadtgeme<strong>in</strong>de auch diese Aufgabe zu erfüllen habe, nämlich Grundstücke solchen<br />

Zwecken zur Verfügung zu stellen.<br />

Vbgm. Schweighofer zeigt sich verwundert darüber, dass gerade die Frage des Zuzuges<br />

immer wieder von StR Dr. Haslwanter komme und es im aktuellen Fall nun offensichtlich<br />

egal sei, woher und welche Leute kämen. Derzeit seien ca. 1000 Wohnungssuchende<br />

vorgemerkt, von denen sich lediglich 20 für e<strong>in</strong>e Eigentumswohnung <strong>in</strong>teressierten.<br />

In Schönegg stünden drei Grundstücke zum Verkauf zur Verfügung, dann wäre<br />

auch e<strong>in</strong>e andere Aufteilung möglich. Beim Projekt Mitterweg habe man sich auf e<strong>in</strong><br />

Verhältnis von 70:30 zwischen frei f<strong>in</strong>anziertem und gefördertem Wohnbau gee<strong>in</strong>igt,<br />

nunmehr würden sich die Sozialdemokraten bereits mit e<strong>in</strong>er Aufteilung von 50:50 zufrieden<br />

geben, was durchaus e<strong>in</strong> faires Angebot wäre.<br />

StR Dr. Margreiter hebt anerkennend hervor, dass die Sozialdemokraten konsequent<br />

sämtliche Beschlüsse für das Gymnasium mitgetragen hätten, was nicht selbstverständlich<br />

sei. Dass dieses Projekt großteils auf e<strong>in</strong>stimmigen Beschlüssen beruhe und<br />

das geme<strong>in</strong>same Ziel im Vordergrund stehe, sei erfreulich. Unterschiedliche Auffassungen<br />

über Grundstücksverwertungen seien zulässig und das Bestreben der Sozialdemokraten,<br />

leistbaren Wohnraum zu schaffen, durchaus verständlich. Den Begriff des kontrollierten<br />

oder unkontrollierten Zuzuges sieht StR Dr. Margreiter jedoch problematisch,<br />

denn Kontrolle über Zuzug auszuüben, sei von vornhere<strong>in</strong> aussichtslos. Neben dem offiziellen<br />

bestehe e<strong>in</strong> großer privater Wohnungsmarkt, wo von überall her Zuzug stattf<strong>in</strong>de,<br />

ohne diesen kontrollieren zu wollen, müssen oder können. Um e<strong>in</strong>e gute soziale<br />

Durchmischung zu erzielen, sei es durchaus vertretbar, neben großen geförderten<br />

Wohnbauprojekten auch e<strong>in</strong> entsprechendes Angebot im frei f<strong>in</strong>anzierten Bereich zu<br />

machen. Der Verkauf des gegenständlichen Grundstückes zur Hälfte für geförderten<br />

Wohnbau würde jedenfalls den F<strong>in</strong>anzierungsbedarf erheblich unterschreiten. Die zwei<br />

weiteren zum Verkauf vorgeschlagenen Grundstücke wären auf Grund der Lage für<br />

Reihenhausbau geeignet und sollten auch dafür vorgesehen werden. Der daraus zu erzielende<br />

Verkaufserlös könnte dann zur Begleichung offener Forderungen an die <strong>Hall</strong>AG<br />

Verwendung f<strong>in</strong>den. Bei Abwägung aller Argumente sei der vorgeschlagene Grundstücksverkauf<br />

jedenfalls e<strong>in</strong>e vertretbare Lösung.<br />

GR Dr. Schiffner glaubt, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen müsse, wie viel<br />

Zuzug aus städtebaulicher und <strong>in</strong>frastruktureller Sicht verkraftbar sei. Zum gegenständlichen<br />

Antrag sei festzuhalten, dass es darum gehe, e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierungslücke beim<br />

Gymnasiumsprojekt zu schließen, was nur durch e<strong>in</strong>en Liegenschaftsverkauf zum<br />

bestmöglichen Preis erreichbar sei. Dabei sei aber auch mit den Ressourcen vorsichtig<br />

und verantwortungsvoll umzugehen.


177<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

GR Meister hält angesichts des bestehenden Bedarfes aus der Belegschaft des Bezirkskrankenhauses<br />

und der UMIT nach Wohnungen und Reihenhäusern die Lage des gegenständlichen<br />

Grundstückes für sehr geeignet und unterstützt daher den vorliegenden<br />

Antrag.<br />

Bürgermeister Vonmetz zeigt auf, dass derzeit ca. 6,5 ha für geförderten Wohnbau<br />

gewidmet seien und hält den Verkauf des vorgeschlagenen Grundstückes <strong>in</strong> Schönegg<br />

zum bestmöglichen Preis zur Erzielung e<strong>in</strong>es Verkaufserlöses <strong>in</strong> der Höhe von € 2 Mio.<br />

zur F<strong>in</strong>anzierung des Gymnasiums für vernünftig.<br />

Er lässt sodann über den von Vbgm. Schweighofer gestellten Abänderungsantrag, zum<strong>in</strong>dest<br />

die Hälfte des zu veräußernden Grundstückes für geförderten Wohnbau zur<br />

Verfügung zu stellen, abstimmen.<br />

Beschluss: Der Abänderungsantrag wird mit 14:6 Stimmen abgelehnt<br />

(GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er ist bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

Der Hauptantrag wird mit 14:6 Stimmen angenommen<br />

(GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er ist bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

13. Festsetzung von weiteren Entgelten für das Haushaltsjahr 2009<br />

13.1. Es ergeht der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge für Schüler/Schüler<strong>in</strong>nen im<br />

Freizeitbereich des Betreuungsteiles der Schule am Rosenhof werden für<br />

das Haushaltsjahr 2009 gemäß Verordnung vom 15.7.2008 festgesetzt<br />

wie folgt:<br />

für SchülerInnen, die für e<strong>in</strong>en Tag pro Woche zur Nachmittagsbetreuung<br />

angemeldet s<strong>in</strong>d, € 40,--/Monat<br />

für SchülerInnen, die für zwei Tage pro Woche zur Nachmittagsbetreuung<br />

angemeldet s<strong>in</strong>d, € 40,--/Monat<br />

für SchülerInnen, die für drei Tage pro Woche zur Nachmittagsbetreuung<br />

angemeldet s<strong>in</strong>d, € 50,--/Monat<br />

für SchülerInnen, die für vier Tage pro Woche zur Nachmittagsbetreuung<br />

angemeldet s<strong>in</strong>d, € 60,--/Monat<br />

für SchülerInnen, die für fünf Tage pro Woche zur Nachmittagsbetreuung<br />

angemeldet s<strong>in</strong>d, € 70,--/Monat<br />

Für das zweite und jedes weitere K<strong>in</strong>d wird e<strong>in</strong>e Ermäßigung von jeweils<br />

50 % zu obigen Beträgen gewährt.<br />

Der Verpflegungsbeitrag beträgt € 3,60 pro Mittagessen.


178<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

StR Mag. Wiener zeigt sich erfreut, dass es gelungen sei, für die SchülerInnen<br />

der Schule am Rosenhof e<strong>in</strong>e entsprechende Nachmittagsbetreuung<br />

im Bereich des Leopold<strong>in</strong>ums zu ermöglichen. Durch die räumliche Nähe<br />

zur Schule und geeignete Räumlichkeiten herrschten dort optimale Bed<strong>in</strong>gungen,<br />

auch der angeschlossene Sportplatz trage zum Wohle der K<strong>in</strong>der<br />

bei. Bei allen anderen Nachmittagsbetreuungen sollte man sich bemühen,<br />

gleich gute Bed<strong>in</strong>gungen zu schaffen.<br />

Bürgermeister Vonmetz führt aus, dass das Leopold<strong>in</strong>um als e<strong>in</strong>es der ältesten<br />

Hortbetriebe nunmehr wieder <strong>in</strong> voller Funktion stehe und freut sich ebenfalls,<br />

dort diese Möglichkeit der Nachmittagsbetreuung anbieten zu können.<br />

Beschluss: Der Antrag wird e<strong>in</strong>stimmig mit 18 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer, StR Dr. Haslwanter und GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er<br />

s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

13.2. Es ergeht der Antrag, die Entgelte für die städtischen Wohn- und Pflegeheime für<br />

das Jahr 2009 festzulegen wie folgt:<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ien für die städt. Wohn- und Pflegeheime:<br />

Die Entgelte für die Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong> städt. Wohn- und Pflegeheim richten sich grundsätzlich nach der zum<br />

Zeitpunkt der Aufnahme bestehenden Pflegegelde<strong>in</strong>stufung.<br />

Ändert sich nach der Aufnahme die Pflegegelde<strong>in</strong>stufung, so ändert sich mit diesem<br />

Zeitpunkt auch das Entgelt für die Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> den städt. Wohn- und Pflegeheimen.<br />

Die Unterbr<strong>in</strong>gung erfolgt <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zel- und Doppelzimmern nach Verfügbarkeit freier<br />

Plätze. E<strong>in</strong> Anspruch auf e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelzimmer ist nicht gegeben.<br />

Für alle Neuaufnahmen wird bargeldloser Zahlungsverkehr vere<strong>in</strong>bart. Mit der Aufnahme<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> städt. Wohn- und Pflegeheim ist e<strong>in</strong>e Banke<strong>in</strong>zugsermächtigung zu unterfertigen.<br />

2. Leistungen und Tarife der städt. Wohn- und Pflegeheime:<br />

a) Im Bereich "Wohnheim" (Pflegegeldstufe 0 – 2) werden nachstehende Leistungen<br />

zur Verfügung gestellt:<br />

• Unterbr<strong>in</strong>gung im E<strong>in</strong>- oder Zweibettzimmer, <strong>in</strong>cl. Grundgebühr Telefon und Rundfunk<br />

sowie Kabelfernsehen<br />

• Vollverpflegung<br />

• Betreuung und Versorgung entsprechend der Pflegee<strong>in</strong>stufung nach den vom<br />

Land <strong>Tirol</strong> vorgegebenen Kriterien<br />

• Zimmerre<strong>in</strong>igung<br />

• Wäschere<strong>in</strong>igung (Privatwäsche)<br />

• Bettwäsche und Handtücher, sowie deren Re<strong>in</strong>igung<br />

• Benutzung der Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

Entgelte pro Tag pro Monat<br />

Wohnheim (ke<strong>in</strong> Pflegegeldbezug) € 39,00 € 1.170,00<br />

Erhöhte Betreuung 1 (Pflegegeldstufe 1) € 50,00 € 1.500,00<br />

Erhöhte Betreuung 2 (Pflegegeldstufe 2) € 61,00 € 1.830,00


179<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Kaution:<br />

Vor der Aufnahme ist e<strong>in</strong>e Kaution von € 300,00 pro Person zu h<strong>in</strong>terlegen, die auf<br />

e<strong>in</strong>em Sparbuch veranlagt wird.<br />

Bei Auszug wird diese Kaution rückerstattet, sofern die zum Wohnzweck überlassenen<br />

Räumlichkeiten im übernommenen Zustand zurückgestellt werden, andernfalls<br />

werden die Wiederherstellungskosten davon <strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />

Auswärtigenbeitrag:<br />

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz vor dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> städtisches Wohnheim<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> hatten, wird e<strong>in</strong> Auswärtigenbeitrag von mtl. € 363,00 <strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Die Kostentragung des Auswärtigenbeitrages ist mit der jeweiligen Hauptwohnsitzgeme<strong>in</strong>de<br />

zu regeln und von dieser vor Heimaufnahme e<strong>in</strong>e schriftliche Zusage zur<br />

Kostenübernahme vorzulegen.<br />

b) Im Bereich "Pflegeheim" (ab Pflegegeldstufe 3) werden nachstehende Leistungen zur<br />

Verfügung gestellt:<br />

• Unterbr<strong>in</strong>gung im E<strong>in</strong>- oder Zweibettzimmer <strong>in</strong>cl. Grundgebühr Telefon und Rundfunk<br />

sowie Kabelfernsehen<br />

• Vollverpflegung<br />

• Betreuung und Versorgung der vom Land <strong>Tirol</strong> vorgegebenen Kriterien entsprechend<br />

der Pflegee<strong>in</strong>stufung<br />

• Zimmerre<strong>in</strong>igung<br />

• Wäschere<strong>in</strong>igung (Privatwäsche)<br />

• Bettwäsche und Handtücher, sowie deren Re<strong>in</strong>igung<br />

• Benutzung der Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

Entgelte (zuzügl. 10 % USt.) pro Tag pro Monat<br />

Teilpflege 1 (Pflegegeldstufe 3) € 77,70 € 2.331,00<br />

Teilpflege 2 (Pflegegeldstufe 4) € 94,50 € 2.835,00<br />

Vollpflege (ab Pflegegeldstufe 5) € 110,00 € 3.300,00<br />

Kaution:<br />

Vor der Aufnahme ist e<strong>in</strong>e Kaution von € 300,00 pro Person zu h<strong>in</strong>terlegen, die auf<br />

e<strong>in</strong>em Sparbuch veranlagt wird.<br />

Bei Auszug wird diese Kaution rückerstattet, sofern die zum Wohnzweck überlassenen<br />

Räumlichkeiten im übernommenen Zustand zurückgestellt werden, andernfalls<br />

werden die Wiederherstellungskosten davon <strong>in</strong> Abzug gebracht.<br />

Auswärtigenbeitrag:<br />

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz vor dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> e<strong>in</strong> städtisches Pflegeheim<br />

nicht <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> hatten, wird e<strong>in</strong> Auswärtigenbeitrag von mtl. € 363,00 zzgl. 10 % Umsatzsteuer<br />

<strong>in</strong> Rechnung gestellt.<br />

Die Kostentragung des Auswärtigenbeitrages ist mit der jeweiligen Hauptwohnsitzgeme<strong>in</strong>de<br />

zu regeln und von dieser vor Heimaufnahme e<strong>in</strong>e schriftliche Zusage zur<br />

Kostenübernahme vorzulegen.


180<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

c) Kurzzeitpflege:<br />

Nach Verfügbarkeit von freien Betten wird auch die Unterbr<strong>in</strong>gung als Kurzzeitpflege<br />

angeboten.<br />

Diese Unterbr<strong>in</strong>gung erfolgt im Rahmen der Leistungen "Pflegeheim", jedoch ohne<br />

Kautionsleistung und ohne Auswärtigenbeitrag.<br />

Gemäß den Bestimmungen des Landes <strong>Tirol</strong> können Bezieher e<strong>in</strong>er solchen Leistung<br />

e<strong>in</strong>en Zuschuss beim Land <strong>Tirol</strong> bzw. beim Bundessozialamt beantragen.<br />

Entgelte (zuzügl. 10 % USt.) pro Tag<br />

Teilpflege 1 (Pflegegeldstufe 3) € 81,00<br />

Teilpflege 2 (Pflegegeldstufe 4) € 99,00<br />

Vollpflege (ab Pflegegeldstufe 5) € 115,00<br />

Auch bei Bezug von Pflegegeld, das weniger als Stufe 3 beträgt, wird zum<strong>in</strong>dest das<br />

Entgelt "Teilpflege 1" verrechnet.<br />

Vor Aufnahme ist der Gesamtbetrag für die Dauer des Aufenthaltes zu entrichten.<br />

Rückvergütungen erfolgen im Fall der Leistung durch das Land <strong>Tirol</strong>. Leistungen des<br />

Bundessozialamtes werden direkt ausbezahlt.<br />

3. Telefonentgelt:<br />

Das Telefonentgelt beträgt € 0,12 (<strong>in</strong>cl. 20 % USt.) pro verrechneter Gesprächse<strong>in</strong>heit.<br />

4. Kühlschrank:<br />

Für e<strong>in</strong>en Zimmerkühlschrank werden pro Monat € 7,20 (<strong>in</strong>cl. 20 % USt.) <strong>in</strong> Rechnung<br />

gestellt.<br />

5. Abzug bei Abwesenheit im Bereich "Wohnheim" und "Pflegeheim":<br />

Bei Krankenhausaufenthalt länger als 2 Tage:<br />

• Bei Selbstzahlern € 7,00 pro Tag<br />

• Anteiliges Pflegegeld bei Teilzahlern<br />

6. Personalessen:<br />

Frühstück € 0,90<br />

Mittagessen € 2,50<br />

Abendessen € 1,50<br />

7. Parkplätze:<br />

Für MitarbeiterInnen<br />

Parkplatz im Freien € 15,00/Monat <strong>in</strong>cl. 20 % USt.<br />

Reservierter Tiefgaragenplatz € 30,00/Monat <strong>in</strong>cl. 20 % USt.<br />

Tiefgaragenplatz für<br />

100 % Beschäftigte € 25,00/Monat <strong>in</strong>cl. 20 % USt.<br />

75 % Beschäftigte € 20,00/Monat <strong>in</strong>cl. 20 % USt.<br />

unter 75 % Beschäftigte € 15,00/Monat <strong>in</strong>cl. 20 % USt.<br />

Für BewohnerInnen (nur Tiefgarage) € 30,00/Monat <strong>in</strong>cl. 20 % USt.<br />

Für BesucherInnen (nur Tiefgarage) € 1,00/Stunde <strong>in</strong>cl. 20 % USt.<br />

E<strong>in</strong>malige Vorauszahlung von € 20,00 <strong>in</strong>cl.20 % USt. bei Ausstellung der Karte<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer und GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung<br />

nicht anwesend)


181<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

14. Haushaltsplan für das Jahr 2009<br />

StR Dr. Margreiter bezieht sich im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanes<br />

auf den Film "Meuterei auf der Bounty". Diese Geschichte mache sehr deutlich,<br />

dass bei schwerer See nicht gemeutert werde und es <strong>in</strong> schwierigen Situationen ums<br />

Überleben gehe. Der Budgetdampfer bef<strong>in</strong>de sich angesichts der drohenden F<strong>in</strong>anzkrise<br />

ebenfalls auf dem Weg <strong>in</strong> schwere See. E<strong>in</strong>em Artikel im Standard sei zu entnehmen,<br />

dass <strong>in</strong> der Steiermark etliche Geme<strong>in</strong>den bereits vor der Pleite stünden und unter Kuratel<br />

gestellt werden müssten. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise würden <strong>in</strong>sbesonders<br />

durch s<strong>in</strong>kende Kommunalsteuere<strong>in</strong>nahmen spürbar werden, viele Geme<strong>in</strong>den hätten<br />

sich auch übernommen oder aber verschiedene Bereiche ausgelagert. Dies sei auch<br />

<strong>in</strong> der Stadt <strong>Hall</strong> praktiziert worden und man stehe nun bei e<strong>in</strong>em Budget von<br />

€ 32,7 Mio. e<strong>in</strong>em Schuldenstand der <strong>Hall</strong>AG mit € 90 Mio. gegenüber. Die Zeichen<br />

würden darauf h<strong>in</strong>deuten, dass die See sehr rau werde und die guten Jahre vorbei seien.<br />

Verschärfend komme h<strong>in</strong>zu, dass enorme Investitionen für Projekte wie die Sanierung<br />

des Gymnasiums und der Doppelschule Schönegg zu bewältigen se<strong>in</strong> würden.<br />

Bei der Haushaltsplanerstellung sei auch e<strong>in</strong> Schwergewicht auf die E<strong>in</strong>nahmenseite zu<br />

legen gewesen. Große F<strong>in</strong>anzierungsquellen seien die eigenen Steuern, <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Kommunalsteuer sowie die Ertragsanteile, was wiederum von der Konjunktur abhänge.<br />

StR Dr. Margreiter er<strong>in</strong>nert daran, dass er <strong>in</strong> den vergangenen Jahren stets sehr<br />

optimistisch gewesen sei, die Empfehlungen des Landes überschritten und im S<strong>in</strong>ne der<br />

Budgetwahrheit höhere E<strong>in</strong>nahmenansätze vorgesehen habe. Dies sei nun nicht mehr<br />

möglich und auch nicht verantwortungsvoll. Der Ansatz für die Kommunalsteuer sei mit<br />

€ 5,8 Mio. gleich belassen, ja sogar überlegt worden, die Summe zu reduzieren. Die<br />

Zahl der Arbeitsplätze sei aller Voraussicht nach nicht zu halten, was sich eben auf die<br />

Kommunalsteuere<strong>in</strong>nahmen auswirken werde. So sei nun von zu erwartenden E<strong>in</strong>nahmen<br />

<strong>in</strong> Höhe von gesamt € 32,754.000,-- Mio. auszugehen, welche bis auf e<strong>in</strong>en Betrag<br />

von nur mehr € 384.000,-- für Pflichtausgaben verplant seien. Damit halte man bei<br />

den e<strong>in</strong>maligen Ausgaben den absoluten M<strong>in</strong>usrekord. In guten Zeiten habe man noch<br />

ATS 12 bis ATS 14 Mio. für den e<strong>in</strong>maligen Haushalt zur Verfügung gehabt.<br />

Besondere Sorge bereite auch die Gestaltung des mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplanes, es sei zu<br />

befürchten, dass <strong>in</strong> den nächsten 3 Jahren ke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliger Haushalt mehr möglich se<strong>in</strong><br />

werde. Die Ursachen für die stetige E<strong>in</strong>engung des f<strong>in</strong>anziellen Spielraumes seien im<br />

wesentlichen auf große F<strong>in</strong>anzierungen und Leas<strong>in</strong>gverpflichtungen wie für Hauptschule<br />

Dr. Posch, Bauhof, Gärtnerei, Sportplatztribüne, Betriebsgebäude Post, zurückzuführen.<br />

Verschiedene laufende F<strong>in</strong>anzierungen, die eigentlich die Hoheitsverwaltung beträfen,<br />

wie Personalkosten, Stadtzeitung, öffentliche Beleuchtungs- und Brunnenanlagen seien<br />

<strong>in</strong> den vergangenen Jahren der Tochtergesellschaft übertragen worden, was angesichts<br />

der dort herrschenden hohen Verschuldung jetzt nicht mehr möglich sei. Somit würden<br />

diese laufenden Ausgaben auf den städtischen Haushalt zurückfallen. Auch der Sozialbereich<br />

sei durch stetigen Anstieg gekennzeichnet, dem ke<strong>in</strong>e adäquate E<strong>in</strong>nahmensteigerung<br />

gegenüberstehe. E<strong>in</strong>e weitere Belastung des Haushaltes sei der Bereich K<strong>in</strong>-


182<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

derbetreuung, der <strong>in</strong> den letzten Jahren laufend erweitert worden und mit Mehrausgaben<br />

verbunden sei. Trotzdem sei es möglich, Schwerpunkte zu setzen. Im Bildungsbereich<br />

sei die Nachhaltigkeit der letzten Jahre nunmehr <strong>in</strong> der Weise spürbar, dass sich<br />

die Wünsche der Schuldirektionen nach Ausstattung und Lehrmitteln merklich reduziert<br />

hätten. Die großen Projekte Gymnasium und DS Schönegg seien entsprechend budgetiert<br />

bzw. im mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan vorgesehen. Alle<strong>in</strong> diese beiden Schulprojekte<br />

bedürften gewaltiger Anstrengungen, die nur geme<strong>in</strong>sam, ohne politischen Kle<strong>in</strong>kram,<br />

zu bewältigen seien. E<strong>in</strong> weiterer Schwerpunkt sei die Erneuerung der städtischen EDV-<br />

Infrastruktur, wofür € 315.000,-- vorgesehen seien. Damit werde es gel<strong>in</strong>gen, nicht nur<br />

den technischen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch die Servicequalität der<br />

städtischen Verwaltung weiter zu steigern. Im Kulturbereich, e<strong>in</strong> sehr notwendiger<br />

zentraler Bereich, auch <strong>in</strong> wirtschaftlich schwierigen Zeiten, seien die Neukonzipierung<br />

des Stadtmuseums mit € 50.000,-- die Restaurierung des Brunnenhauses mit<br />

€ 40.000,-- sowie das Sommertheater <strong>in</strong> der Burg Hasegg mit € 90.000,-- erwähnenswert.<br />

Für den neu gegründeten Altstadtfonds (anstelle der Fassadenaktion) seien<br />

€ 320.000,-- e<strong>in</strong>geplant. Statt der Erstellung des seit Jahren geplanten Radwegekonzeptes<br />

denke man nun konkret an Radwegebau. Um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs<br />

zu heben, seien Projektkosten <strong>in</strong> der Höhe von € 350.000,-- für die Errichtung<br />

von Gehsteigen <strong>in</strong> der Trientlstraße und Salzburger Straße vorgesehen. Wie bereits erwähnt,<br />

sei der Blick auf den mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan nicht sehr ermutigend. Nicht alle<br />

Wünsche könnten auf Grund der Begrenztheit der Mittel erfüllt werden, die politische<br />

Diskussion über Wertigkeiten sei jedoch zulässig. StR Dr. Margreiter ist überzeugt, dass<br />

der vorliegende, mit viel Hoffnung getragene Budgetentwurf e<strong>in</strong>e gute Grundlage für<br />

das nächste Jahr darstelle. Er zeige aber auch Verständnis dafür, wenn sich e<strong>in</strong>zelne<br />

Mandatare und Fraktionen nicht <strong>in</strong> der Lage sehen würden, ihre Zustimmung zu erteilen.<br />

Es sei das Bestmögliche mit den zu erwartenden Mitteln geplant. Zugegebenermaßen<br />

sei die Kommunikation mit den Fraktionen nicht so <strong>in</strong>tensiv wie <strong>in</strong> den vergangenen<br />

Jahren gewesen, zumal sich die Haushaltsplanerstellung außerordentlich schwierig<br />

gestaltet und viel Zeit <strong>in</strong> Anspruch genommen habe, wofür um Verständnis gebeten<br />

werde. StR Dr. Margreiter ersucht abschließend um Zustimmung zum vorliegenden<br />

Budgetentwurf verbunden mit dem Dank an den Stadtkämmerer, der wiederum <strong>in</strong> äußerst<br />

gewissenhafter und engagierter Art an der schwierigen und arbeits<strong>in</strong>tensiven Erstellung<br />

des Haushaltsplanes gearbeitet habe. Er beherrsche dies nicht nur durch Können,<br />

sondern auch mit großer Leidenschaft.<br />

Bürgermeister Vonmetz bestätigt aus eigener Segelerfahrung, dass man <strong>in</strong> stürmischen<br />

Zeiten mehr zusammen halte und hofft, dass Bündnisse auch Sturmsegler seien. Se<strong>in</strong>e<br />

Fraktion habe des Öfteren gezeigt, mit Schwierigkeiten umgehen zu können, er sei zuversichtlich,<br />

dass man <strong>in</strong> Krisenzeiten geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> der Lage sei, die Situation zu bewältigen.


183<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

GR Dr. Schiffner führt aus, dass das f<strong>in</strong>anzielle Korsett mit oder ohne F<strong>in</strong>anzkrise äußerst<br />

eng und der Bewegungsspielraum sehr ger<strong>in</strong>g sei. Die zur freien Verfügung verbleibenden<br />

Mitteln <strong>in</strong> Höhe von € 384.000,-- seien schnell ausgegeben. Diese sachgerecht<br />

und im Blickw<strong>in</strong>kel der sozialen Gerechtigkeit e<strong>in</strong>zusetzen, sei e<strong>in</strong>e Herausforderung.<br />

Er zeigt sich sehr erfreut, dass trotzdem e<strong>in</strong>e Vielzahl von VP-Forderungen ihren<br />

Niederschlag im Budget gefunden hätten. E<strong>in</strong>e Studie besage, dass wenn man <strong>in</strong> Krisenzeiten<br />

€ 100 Mio. <strong>in</strong> die Bauwirtschaft <strong>in</strong>vestiere, ca. € 4 bis 5 Mio. zurückfließen<br />

und 7.000 Arbeitsplätze erhalten bleiben würden. Daher sollte man gerade <strong>in</strong> schlechten<br />

Zeiten anstehende Bauprojekte umsetzen. Wenn noch dazu Bauvorhaben mit Sicherheit<br />

und Bildung, nicht zuletzt mit Kommunalsteuere<strong>in</strong>nahmen verknüpft werden<br />

könnten, habe man mehrere Zielsetzungen erreicht. E<strong>in</strong> großer Wunsch der VP, nämlich<br />

die Errichtung von Gehsteigen <strong>in</strong> der Trientlstraße und Salzburger Straße sowie die<br />

Überprüfung der Schutzwege zur Sicherheit der Fußgänger, sei durch entsprechende<br />

Ansätze berücksichtigt worden, ebenso wie die Verbesserung der Altstadtbeleuchtung.<br />

Alle<strong>in</strong> die Investitionen im Bildungsbereich seien enorm und auch e<strong>in</strong> Grund dafür, dass<br />

das Budget eng werde. Das Bildungsangebot reiche vom K<strong>in</strong>dergarten über die Volks-<br />

und Hauptschule und das Gymnasium bis zur Universität, worauf man stolz se<strong>in</strong> könne.<br />

An dieser Stelle sei allen <strong>Hall</strong>er Betrieben und deren Mitarbeitern der Dank für Fleiß und<br />

Mut zur Selbständigkeit auszusprechen, was sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em hohen Kommunalsteueraufkommen<br />

niederschlage. Die Wurzeln der VP-Fraktion seien christlich-sozial, gepaart mit<br />

Wirtschaftskompetenz, daher sei der Sozialbereich stets e<strong>in</strong> wichtiges Anliegen. Mit<br />

zielgerichtetem E<strong>in</strong>satz der Mittel sei es gelungen, e<strong>in</strong>en Sozialmarkt <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit der Rettung umzusetzen. Besonders erfreulich sei der Budgetposten <strong>in</strong> Höhe<br />

von € 20.000,--, womit die Erhaltung dieser E<strong>in</strong>richtung gewährleistet sei. Bei den K<strong>in</strong>dergartengebühren<br />

wolle die VP nachbessern, <strong>in</strong>dem die Befreiungsregelung für bedürftige<br />

Familien wieder e<strong>in</strong>geführt werde, womit man wirklich soziale Gerechtigkeit erreiche.<br />

Bei Geldknappheit müsse man die Mittel sehr zielgerecht, vernünftig und realistisch<br />

e<strong>in</strong>setzen, wie z.B. für den Sozialmarkt. Damit könne man e<strong>in</strong>en weitaus größeren<br />

Teil der Bevölkerung erreichen und sozial entlasten. Weiters solle der Überl<strong>in</strong>g aus den<br />

K<strong>in</strong>dergartengebühren dazu verwendet werden, dass zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergarten den<br />

Bedürfnissen berufstätiger Erziehungsberechtigter h<strong>in</strong>sichtlich der Öffnungszeiten angepasst<br />

werden könne. GR Dr. Schiffner betont, dass ihm und se<strong>in</strong>er Fraktion Sicherheit<br />

und soziale Gerechtigkeit sehr wertvoll seien. Der Wunsch, die Sportstättengebühren<br />

auch für den Erwachsenensport zu erlassen, sei leider nicht erfüllt worden, der Vorschlag<br />

von VP-GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i, e<strong>in</strong>en Fitnessparcours im Bereich der UMIT zu<br />

errichten, sei h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> das Budget aufgenommen worden. Die VP-Fraktion werde<br />

sich auch dafür e<strong>in</strong>setzen, Versprechungen, wie die Errichtung e<strong>in</strong>es Stadtteilzentrums<br />

<strong>in</strong> der Unteren Lend, e<strong>in</strong>zulösen. Abschließend stellt GR Dr. Schiffner fest, dass man<br />

nicht aus dem Vollen schöpfen könne, trotz aller Knappheit liege jedoch e<strong>in</strong> sehr gerechtes<br />

Budget vor, das alle Bereiche der Sachpolitik erfülle.


184<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Vbgm. Schweighofer zeigt sich etwas irritiert darüber, dass der F<strong>in</strong>anzreferent Gespräche<br />

mit Fraktionsvertretern offensichtlich für nicht wichtig halte, obwohl dies <strong>in</strong> den<br />

vergangenen Jahren üblich gewesen sei. Über den Haushaltsplan sei erstmalig am<br />

17.11. gesprochen worden, erst am 24.11. habe man Gelegenheit gehabt, Vorschläge<br />

und Ideen e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen, am 28.11. sei der Budgetentwurf zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

aufgelegt worden. Der Versuch, am 27.11. den F<strong>in</strong>anzreferenten zu erreichen,<br />

sei erfolglos geblieben, erst zwei Wochen nach der Auflage sei e<strong>in</strong> Gespräch am 10.12.<br />

ermöglicht worden. Von den Wünschen der SP-Fraktion, hauptsächlich wichtige und<br />

zentrale Themen im S<strong>in</strong>ne der Bevölkerung <strong>in</strong> den Bereichen Familie, K<strong>in</strong>der, Schulen<br />

und Bildung, mit e<strong>in</strong>em Kostenrahmen von € 125.000,-- seien lediglich drei erfüllt worden.<br />

Obwohl die Wunschliste auf € 100.00,-- reduziert worden sei, habe er zur Kenntnis<br />

nehmen müssen, dass die Wünsche der Sozialdemokraten ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung<br />

gefunden hätten. Für das Tagesseniorenzentrum seien Mittel vorgesehen, somit könne<br />

man das Projekt starten. Unerklärlich sei auch die Nichtbeachtung des Projektes "K<strong>in</strong>derstadt",<br />

welches sehr erfolgreich <strong>in</strong> Schwaz gelaufen sei und nach <strong>Hall</strong> gebracht<br />

werden hätte können. Für die Sanierung des Jugendcafes im Park In seien ebenfalls<br />

ke<strong>in</strong>e Mittel vorgesehen, der erhöhte Subventionsbedarf von € 7.000,-- für das Eltern-<br />

K<strong>in</strong>d-Zentrum sei unberücksichtigt geblieben, ebenso e<strong>in</strong> Miet- und Betriebskostenzuschuss<br />

für den Ganztagsk<strong>in</strong>dergarten der Volkshilfe. Weiters fehlten die notwendigen<br />

Mittel <strong>in</strong> der Höhe von € 10.000,-- für die Ausstattung des Physik- und Chemiesaales <strong>in</strong><br />

der EU-Hauptschule. Im Kulturbereich bleibe <strong>in</strong>sbesondere die alternative Kunst auf der<br />

Strecke, so seien für <strong>Hall</strong> Akustika oder die Wäscherei P ke<strong>in</strong>e entsprechenden Mittel<br />

vorgesehen. Für das Literaturfestival "Sprachsalz" sei zwar e<strong>in</strong>e Subvention <strong>in</strong> Höhe<br />

von € 25.000,-- zugesagt, diese letztlich jedoch um € 2.500,-- gekürzt worden.<br />

37 % des Gesamtbudgets seien für den Schul- und K<strong>in</strong>dergartenbereich vorgesehen,<br />

was zweifellos e<strong>in</strong>en Schwerpunkt darstelle, davon seien allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Drittel für sicherheitstechnische<br />

Maßnahmen und Malerarbeiten geplant, die ohneh<strong>in</strong> durchzuführen<br />

seien. Tatsächlich fehlten jedoch D<strong>in</strong>ge, die den K<strong>in</strong>dern zugute kommen würden. Zur<br />

Frage der Bedeckung sei festzuhalten, dass man e<strong>in</strong>en Überschuss erzielen werde und<br />

sich dadurch die Möglichkeit ergebe, das Geld zu übertragen. Die Gehaltserhöhungen<br />

seien ger<strong>in</strong>ger ausgefallen als angenommen, was e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Polster von<br />

€ 30.000,-- ergebe. Nicht verständlich ersche<strong>in</strong>e ihm, dass die Kommunalsteuer lediglich<br />

mit € 5,5 Mio. angesetzt sei, e<strong>in</strong>genommen habe man € 5,8 Mio. Bei Hochrechnung<br />

der Lohnerhöhung könnte man locker € 200.000,-- mehr ansetzen.<br />

Für Vbgm. Schweighofer sei dies e<strong>in</strong> Mogelbudget, das mit Ehrlichkeit nichts zu tun<br />

habe. Er schließt se<strong>in</strong>e Ausführungen mit dem Spruch des ehemaligen F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isters<br />

Lac<strong>in</strong>a: "Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben".<br />

GR Schramm-Skoficz zeigt sich e<strong>in</strong>igermaßen erstaunt über die Ausführungen des<br />

F<strong>in</strong>anzreferenten, man solle geme<strong>in</strong>sam <strong>in</strong> See stechen, zumal sie von Geme<strong>in</strong>samkeit<br />

nichts bemerkt habe. Sie sei nicht e<strong>in</strong>mal nach ihren Wünschen für den Haushaltsplan<br />

gefragt worden. Gerade <strong>in</strong> wirtschaftlich schwierigen Zeiten sollte man sich geme<strong>in</strong>sam


185<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

an e<strong>in</strong>en Tisch setzen, was nicht der Fall gewesen sei. Die vorgesehenen Initiativen im<br />

Bildungsbereich seien zwar gut und recht, trotzdem sei hier e<strong>in</strong>iges zu vermissen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

e<strong>in</strong>e ganzjährige K<strong>in</strong>derbetreuung. Ebenso fehlten im Umweltbereich wichtige<br />

Ansätze wie beispielsweise für den Ausbau des Regiobusses, für den Katastrophenschutzplan<br />

oder für Energieprojekte. Der geplante Radwegebau sei zwar sehr zu<br />

begrüßen, es stelle sich jedoch die Frage, was mit den im außerordentlichen Haushalt<br />

veranschlagten € 50.000,-- vorgesehen sei. Ohne Radwegkonzept, wofür € 30.000,--<br />

notwendig wären, könne man ke<strong>in</strong>e Radwege bauen. Alle<strong>in</strong> der Zusammenschluss des<br />

Radweges <strong>in</strong> der Oberen Lend würde € 200.000,-- kosten. Der Umweltausschuss habe<br />

für den Haushaltsplan 80 Posten beantragt, lediglich ca. 10 hätten sich im vorliegenden<br />

Budgetentwurf wiedergefunden. Zu bedauern seien auch die Kürzungen im Kulturbereich,<br />

<strong>in</strong>sbesondere der Ansätze für <strong>Hall</strong> Akustika, Wäscherei P und Sprachsalz.<br />

GR Schramm-Skoficz stellt enttäuscht fest, dass sie mit dem vorliegenden Budgetentwurf<br />

nicht viel anfangen könne.<br />

StR Dr. Margreiter geht nun auf die e<strong>in</strong>zelnen Haushaltsgruppen e<strong>in</strong><br />

Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 127.700,-- Ausgaben: € 3,671.300,--<br />

Beschluss: Gruppe 0 wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(GR Schenk ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Gruppe 1 - Öffentliche Ordnung und Sicherheit<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 9.000,-- Ausgaben: € 443.500,--<br />

Beschluss: Gruppe 1 wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(GR Schenk ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 1,619.900,-- Ausgaben: € 5,469.300,--<br />

StR Mag. Wiener zeigt sich erfreut, dass für die Bücherei wieder entsprechende Mittel<br />

vorgesehen seien. Diese für die Bevölkerung wichtige E<strong>in</strong>richtung biete e<strong>in</strong>e umfassende<br />

Sammlung an Büchern, CDs, Videos und sei daher als e<strong>in</strong>e Alternative zu Fernsehen<br />

und Computerspiel zu sehen, was auch die jährlich steigenden Entlehnzahlen bestätigten.<br />

Erwähnenswert sei <strong>in</strong> dieser Haushaltsgruppe auch die UMIT, e<strong>in</strong>e sehr wichtige<br />

E<strong>in</strong>richtung, die sich neben ständig steigenden Forschungsaktivitäten und Hörerzahlen<br />

auch im Bereich Pflegewissenschaften verdient gemacht habe. Die UMIT sei zweifellos<br />

e<strong>in</strong> Gew<strong>in</strong>n für die Stadt und daher entsprechend zu unterstützen. Die vorgesehenen<br />

Unterstützungen für den Bereich Erwachsenenbildung (VHS, Bildungswerk, Stubengesellschaft<br />

u.a.) seien ebenfalls zu begrüßen. Die hohen Aufwendungen für das Gymnasium<br />

seien e<strong>in</strong>e wichtige Investition <strong>in</strong> die Zukunft, auch für die Sanierung der Doppelschule<br />

Schönegg sei entsprechend vorzusorgen, um dort e<strong>in</strong>en zeitgemäßen modernen


186<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Standard herzustellen. Insgesamt gesehen, sei der Bereich Schulen und Bildung gut dotiert,<br />

um den gewohnten Standard erhalten zu können.<br />

GR Sürth vermisst e<strong>in</strong>iges im ordentlichen Haushalt, <strong>in</strong>sbesondere fehlt ihr e<strong>in</strong>e absolute<br />

Kostenwahrheit. Im Bereich Haupt- und Berufsschulen seien nämlich durch Geme<strong>in</strong>debeiträge<br />

E<strong>in</strong>nahmen zu verzeichnen, wodurch die Ausgaben nicht annähernd so hoch<br />

seien wie immer dargestellt. Beispielsweise würden die für die Optikerschule vorgesehenen<br />

€ 408.000,-- zur Gänze vom Land refundiert, was im Haushaltsplan nirgends<br />

aufsche<strong>in</strong>e. Es sei verwunderlich, dass das den wirtschaftskompetenten Mitgliedern<br />

des Geme<strong>in</strong>derates noch nie aufgefallen sei. Die Hauptschule Schönegg würde nach<br />

Abzug der Geme<strong>in</strong>debeiträge und des Schuldendienstes lediglich € 11.100,--/Jahr kosten.<br />

Es sei aber offensichtlich nicht möglich, € 60.000,-- für e<strong>in</strong>e Planung auszugeben.<br />

Diese Aufzählung könnte ohne Ende fortgeführt werden. Hätte man diese E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong><br />

alle den Jahren <strong>in</strong> die Schulen <strong>in</strong>vestiert anstatt andere Löcher zu stopfen, hätte man<br />

jetzt herrlichste Zustände. GR Sürth kritisiert, dass ke<strong>in</strong> Geld für die Doppelschule<br />

Schönegg, für die Ausrüstung des Physiksaales <strong>in</strong> der EU-Hauptschule und für die<br />

längst fällig Sanierung des K<strong>in</strong>dergartens Bachlechnerstraße vorgesehen sei. E<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dergartengruppe<br />

koste auch nicht wie veranschlagt € 13.000,--, hier würden m<strong>in</strong>d.<br />

€ 4.000,-- vom Land zurückkommen. Weiters würden Ansätze für die Werkzeugausstattung<br />

<strong>in</strong> der Polytechnischen Schule fehlen, obwohl auch dort E<strong>in</strong>nahmen von<br />

€ 118.000,-- zu verzeichnen seien. Das Budget sei daher für GR Sürth <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>ster Weise<br />

akzeptabel.<br />

GR Willburger vergleicht die fehlende Ausstattung des Physiksaales <strong>in</strong> der EU-Hauptschule<br />

mit e<strong>in</strong>em Auto ohne Räder. Angesichts der angespannten f<strong>in</strong>anziellen Situation<br />

müsse man sich eben mit abgefahrenen Rädern begnügen und zur Kenntnis nehmen,<br />

dass nicht alles möglich sei. Es sei jedoch zu hoffen, dass sich die E<strong>in</strong>nahmensituation<br />

verbessere und dann auch die Möglichkeit bestehe, die Ausstattung des Physiksaales<br />

zu f<strong>in</strong>anzieren. Er sei ebenfalls enttäuscht und verwundert, dass für die Sanierung der<br />

DS Schönegg nichts vorgesehen sei. Dazu fehle auch e<strong>in</strong> Konzept, e<strong>in</strong>e Kostenschätzung<br />

und e<strong>in</strong>e Bestandserhebung. GR Willburger gibt auch zu bedenken, dass bei der<br />

Darlehensaufnahme für das Gymnasium mit € 9 Mio. bei e<strong>in</strong>er Laufzeit von 30 Jahren<br />

€ 22 Mio. zurückzuzahlen seien.<br />

StR Vedl<strong>in</strong> verweist auf den Grundsatzbeschluss des Stadtrates h<strong>in</strong>sichtlich der Sanierung<br />

der Doppelschule Schönegg, dazu seien auch sämtliche Daten erfasst und bekannt.<br />

GR Kolbitsch begrüßt trotz der f<strong>in</strong>anziellen Knappheit die Ansätze für Vere<strong>in</strong>e, die sich<br />

um den Bereich Bildung, Erziehung und Freizeitgestaltung bemühten, womit die Fortführung<br />

deren Arbeit zum Wohle der Bevölkerung sichergestellt sei.


187<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

StR Dr. Margreiter kann die Ablehnung des Budgets durch die Schulreferent<strong>in</strong> nicht<br />

nachvollziehen, zumal im Bildungsbereich seit Jahren Schwerpunkte gesetzt würden.<br />

Dass nicht alles vorgesehen sei, sei ke<strong>in</strong> Willkürakt, sondern e<strong>in</strong> Diktat der begrenzten<br />

Mittel. Es sei auch nicht nachvollziehbar und sachlich unrichtig, wenn behauptet werde,<br />

dass die Sanierung der DS Schönegg nicht vorgesehen sei. Im mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan<br />

seien dafür sehr wohl entsprechende Mittel vorgesehen, der Schulausschuss sei e<strong>in</strong>geladen,<br />

dazu Impulse zu setzen.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger führt aus, dass der Bereich Familie, Jugend und Sport zwar über mehrere<br />

Haushaltsstellen verteilt, <strong>in</strong> der Gruppe 2 jedoch e<strong>in</strong>e massive Verschlechterung<br />

festzustellen sei. Seit Jahren werde darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Tartanbahn am<br />

Sportplatz Lend äußerst renovierungsbedürftig sei, die diesbezüglichen Anregungen<br />

hätten leider ke<strong>in</strong> Gehör gefunden. Nunmehr müsse die Bahn aus Sicherheitsgründen<br />

geschlossen werden. Bezugnehmend auf den H<strong>in</strong>weis von GR Dr. Schiffner, <strong>in</strong> die<br />

Bauwirtschaft zu <strong>in</strong>vestieren, wäre diese Sanierung auch e<strong>in</strong>e nachhaltige Investition <strong>in</strong><br />

die Jugend. Weiters sei die Kürzung um € 10.000,-- für das Park In zu bemängeln, es<br />

sei nicht s<strong>in</strong>nvoll, gerade bei Jugende<strong>in</strong>richtungen zu sparen. So müssten - auch unter<br />

Berücksichtigung der vom Land angekündigten erneuten Kürzung für Jugendzentren -<br />

nunmehr seit vielen Jahren die Investitionen für das Park In gestoppt werden, was auch<br />

e<strong>in</strong> reduziertes Angebot mit sich br<strong>in</strong>ge. GR L<strong>in</strong>denberger als Jugendreferent hätte sich<br />

mehr Interesse und Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong> gegenüber der Jugend gewünscht.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i zeigt sich e<strong>in</strong>igermaßen schockiert über die Ausführungen von<br />

GR L<strong>in</strong>denberger, dass für die Jugend nichts oder zu wenig getan werde. Sie zeigt auf,<br />

dass seit November 2005 e<strong>in</strong>e Streetsocceranlage im Wert von € 7.440,-- unbenützt <strong>in</strong><br />

der Remise lagere. Neben e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>maligen E<strong>in</strong>satz der Anlage bei der Landesausausstellung<br />

sei sie noch e<strong>in</strong>mal vermietet worden, seither liege sie brach, was e<strong>in</strong>em fahrlässigen<br />

Umgang mit öffentlichen Geldern gleichkomme. Man könnte die Socceranlage<br />

im Park In aufstellen, dort wäre sie gut betreut und gesichert.<br />

Beschluss: Gruppe 2 wird mit 15:6 Stimmen angenommen.<br />

Gruppe 3 - Kunst, Kultur und Kultur<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 1,190.500,-- Ausgaben: € 2,043.000,--<br />

StR Mag. Wiener hebt aus dieser Haushaltsgruppe die Ansätze für die Musikschule und<br />

die Maßnahmen zur Förderung der Musikpflege hervor. Die Musikschule sei nicht nur<br />

sehr erfolgreich, die gute Ausbildung der Schüler komme auch den verschiedenen Musikkapellen<br />

und musikalischen Institutionen zugute. Die Unterstützungen <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

seien daher gut angelegt und sollten <strong>in</strong> diesem Maße auch <strong>in</strong> den nächsten Jahren<br />

fortgesetzt werden.


188<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

GR Schauer ist der Me<strong>in</strong>ung, dass man mit dem vorliegenden Kulturbudget gut arbeiten<br />

könne, es seien e<strong>in</strong>ige Posten sogar aufgestockt worden. Für das Sommertheater sei<br />

entsprechend vorgesorgt, für die Reaktivierung des Stadtmuseums seien € 50.000,--<br />

vorgesehen. Auch werde den Kulturschaffenden mit den 3-Jahresverträgen entsprechende<br />

Sicherheit geboten.<br />

GR Ing. Spötl freut sich zwar über diverse Aufstockungen im Kulturbudget, bedauert<br />

jedoch die Streichung der Subvention für Kirchenkonzerte. Er zeigt sich dennoch zuversichtlich,<br />

im Laufe des Jahres Möglichkeiten zu f<strong>in</strong>den, diese Position zu bedecken. Die<br />

Galerie St. Barbara genieße seit Jahrzehnten <strong>in</strong>ternationale Bedeutung und hohen Stellenwert,<br />

man sollte dies entsprechend honorieren und nach Ablauf der 3-Jahresverträge<br />

entsprechend vorsorgen, um deren Leistungsfähigkeit zu erhalten.<br />

Vbgm. Schweighofer hält fest, dass se<strong>in</strong>e Fraktion der Gruppe 3 die Zustimmung erteilen<br />

werde, mit dem H<strong>in</strong>tergrund, dass "Sprachsalz" <strong>in</strong> der Gruppe 2 verankert sei. Es<br />

sollte dadurch jedoch nicht der E<strong>in</strong>druck entstehen, dass man mit den Kürzungen e<strong>in</strong>verstanden<br />

sei.<br />

GR Schauer weist den Vorwurf von GR Ing. Spötl h<strong>in</strong>sichtlich der Streichung der<br />

Konzertsubventionen zurück, es sei dieser Posten trotz mehrmaliger Aufforderung<br />

im laufenden Jahr nicht abgerufen worden<br />

Beschluss: Gruppe 3 wird mit 20:1 Stimme angenommen.<br />

Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 830.400,--- Ausgaben: € 2,930.600,--<br />

GR Kolbitsch begrüßt die Erhöhung des Ansatzes für den Sozialsprengel, dadurch könne<br />

dessen wertvolle Arbeit weiterh<strong>in</strong> ermöglicht und unterstützt werden. Diese seit<br />

1981 bestehende E<strong>in</strong>richtung f<strong>in</strong>de großen Anklang, deren Dienste würden von ca.<br />

26.000 Menschen <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger hält fest, dass diese Haushaltsgruppe den Stellenwert der Familien-<br />

und Jugendpolitik widerspiegle. Man habe versucht, mit Aktionen wie Spiel-mit-mir-<br />

Wochen, Ferienexpress und Sommerk<strong>in</strong>dergarten, e<strong>in</strong>e durchgehende K<strong>in</strong>der- und Jugendbetreuung<br />

im Sommer anzubieten. Zur Schließung der Betreuungslücke im Juli für<br />

ältere K<strong>in</strong>der hätte sich das <strong>in</strong> Schwaz bereits sehr erfolgreich gelaufene Projekt "K<strong>in</strong>derstadt"<br />

angeboten. Neben mehreren <strong>in</strong>teressierten Geme<strong>in</strong>den sei <strong>Hall</strong> als weiterer<br />

Austragungsort favorisiert gewesen, im Budget jedoch ke<strong>in</strong> Ansatz dafür vorgesehen<br />

worden, womit das Projekt abgelehnt sei. Mit den budgetierten € 18.000,-- für die äußerst<br />

erfolgreiche K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtung Eltern-K<strong>in</strong>d-Zentrum werde man das<br />

Auslangen nicht f<strong>in</strong>den. Es würden € 27.000,-- benötigt, ansonsten müsste e<strong>in</strong>e Gruppe<br />

geschlossen werden. Man beschließe hier e<strong>in</strong> Millionenbudget, <strong>in</strong> welchem offensichtlich<br />

€ 7.000,-- für K<strong>in</strong>derbetreuung ke<strong>in</strong>en Platz fänden. Die Verantwortung dafür<br />

liege demnach bei "schwarz-gold".


189<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Bürgermeister Vonmetz zeigt auf, dass <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> bereits viele ähnliche beispielhafte Projekte<br />

umgesetzt worden seien. Angebote aus anderen Geme<strong>in</strong>den zu übernehmen, ersche<strong>in</strong>e<br />

ihm nicht sehr s<strong>in</strong>nvoll, es würde dies den f<strong>in</strong>anziellen Rahmen sprengen und<br />

vielleicht auch die K<strong>in</strong>der und Familien überfordern. Man sollte daher bei den bestehenden<br />

und bewährten E<strong>in</strong>richtungen bleiben und diese nach den f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten<br />

entsprechend ausstatten. Zu behaupten, dass man gewisse Projekte sterben lasse, sei<br />

daher nicht zuträglich.<br />

GR Meister ist das Projekt "K<strong>in</strong>derstadt" bereits seit Jahren bekannt. Im kle<strong>in</strong>en Rahmen<br />

sei dies bereits auf der Gufl erfolgreich umgesetzt worden. Sie würde sich zwar<br />

auch das größere Projekt wünschen, nehme aber zur Kenntnis, dass dies derzeit aus<br />

f<strong>in</strong>anziellen Gründen nicht möglich sei.<br />

Dass "schwarz-gold" regiere ist GR Dr. Schiffner völlig neu. Vielmehr beherrsche das<br />

rot-goldene Bündnis seit Jahren die Stadtpolitik, das dafür die Verantwortung zu übernehmen<br />

habe, auch gegenüber der Bevölkerung. Wenn man die Begehrlichkeiten zusammenzähle,<br />

liege man weit über € 300.000,--. Wenn aber nur € 384.000,-- zur Verfügung<br />

stünden, erhebe sich die Frage nach der F<strong>in</strong>anzierung. Wenn dann von den Sozialdemokraten<br />

die Beamtengehälter als Bedeckung vorgeschlagen würden, sei das für<br />

ihn e<strong>in</strong> Kulturschock. Zur Kritik, dass die Kommunalsteuer zu niedrig angesetzt sei, sei<br />

zu bemerken, dass die F<strong>in</strong>anzkrise dar<strong>in</strong> bestehe, dass spekulativ auf D<strong>in</strong>ge gesetzt<br />

werde, die dann nicht e<strong>in</strong>treten. Unlängst habe der ehemalige F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister Androsch<br />

e<strong>in</strong>gemahnt, die besten Leute <strong>in</strong> der Wirtschaft aufzubieten, um dieser Krise zu trotzen<br />

und von Begehrlichkeiten abzusehen. Auch die VP-Fraktion habe viele Wünsche im vorliegenden<br />

Budget nicht erfüllt bekommen. Alle hätten bereits im August gewusst, dass<br />

die Mittel knapp seien und daher von vornhere<strong>in</strong> nachdenken müssen, wo man bereit<br />

sei, nachzugeben. Schließlich richtet GR Dr. Schiffner se<strong>in</strong>en besonderen Dank an alle<br />

Soziale<strong>in</strong>richtungen, speziell an die Feuerwehr und die Rettung. Es sei sehr erfreulich,<br />

dass sich <strong>in</strong> egoistisch beherrschten Zeiten noch Leute freiwillig und unentgeltlich <strong>in</strong><br />

den Dienst der Allgeme<strong>in</strong>heit stellten. In diesem Zusammenhang sei aber auch festzustellen,<br />

dass die Feuerwehrmitglieder im Unglücksfall unterversichert seien und hier<br />

Handlungsbedarf gegeben sei, um die h<strong>in</strong>terbliebenen Familien abzusichern.<br />

Vbgm. Schweighofer hält fest, dass man bei der Budgeterstellung von e<strong>in</strong>er Gehaltserhöhung<br />

von 3,8 % ausgegangen sei und diese letztlich nur 3,55 % ausgemacht habe,<br />

womit sich e<strong>in</strong> Polster von ca. € 30.000,-- ergeben habe, der dem Budget zur Verfügung<br />

stünde und zur Bedeckung von Wünschen verwendet werden könnte. Alle<strong>in</strong> im<br />

Herbst seien rund € 143.000,-- an Nachtragskrediten genehmigt worden. Insgesamt<br />

gesehen bestehe e<strong>in</strong> Spielraum von rund € 300.000,--, das Budget sei somit unehrlich<br />

und abzulehnen.


190<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Für StR Dr. Haslwanter ist der Ansatz <strong>in</strong> der Höhe von € 20.000,-- für den Sozialmakt<br />

etwas keck und erklärungsbedürftig, auch wenn dem sozialen E<strong>in</strong>satz von GR Dr.<br />

Schiff-ner Lob und Dank gebühre. Das Thema sei erstmals im Jänner angepriesen und<br />

erklärt worden, dass der Stadt dadurch ke<strong>in</strong>e Kosten entstehen würden. E<strong>in</strong> weiteres<br />

Mal sei im März darüber gesprochen worden, wobei Vbgm. Schweighofer zu Recht<br />

aufgezeigt habe, dass das Konzept der Rettung äußerst dürftig sei. Im letzten F<strong>in</strong>anzausschuss<br />

vor dem Sommer sei dann plötzlich e<strong>in</strong> Unterstützungsbetrag <strong>in</strong> Höhe von €<br />

20.000,-- beantragt worden, der sich künftig sogar auf € 40.000,-- bis € 50.000,-- erhöhen<br />

würde. Seither habe man nichts Konkretes mehr gehört, die geforderten Unterlagen<br />

lägen immer noch nicht vor. Es sei daher e<strong>in</strong>igermaßen e<strong>in</strong>zigartig, dass nunmehr<br />

e<strong>in</strong> Posten <strong>in</strong> Höhe von € 20.000,-- ohne jegliche Unterlagen im Budget seien Niederschlag<br />

f<strong>in</strong>de.<br />

Wenn sich GR Dr. Schiffner ständig auf christlich-soziale Werte der VP berufe, sei an die<br />

Ausführungen des ehemaligen VP-Vizekanzlers Busek er<strong>in</strong>nert, die besagten, dass man<br />

sich im freien Raum bef<strong>in</strong>de und sich neu orientieren müsse. Dass man außer e<strong>in</strong>er durch<br />

organisatorische Meisterleistung erwirkten e<strong>in</strong>maligen Landesförderung den Rest der<br />

Stadt aufs Auge drücke, sei äußerst fragwürdig. Abgesehen davon würden tirolweit solche<br />

E<strong>in</strong>richtungen von der Caritas betrieben, <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem AMS, teils mit Landes-<br />

und pfarrlicher Unterstützung. Unabhängig von der guten Idee und vom sozialen<br />

Ansatz sei es jedoch der falsche Weg, dass dafür die Stadt aufkommen solle. Es sei daher<br />

die Sache anhand von konkreten Unterlagen nachzuarbeiten.<br />

Vbgm. Dr. Posch me<strong>in</strong>t, dass sich StR Dr. Haslwanter um die geistigen Grundlagen der<br />

ÖVP ke<strong>in</strong>e Sorgen machen müsse, solche Debatten würden im Rahmen des Geme<strong>in</strong>derates<br />

ke<strong>in</strong>en Erfolg haben. Es sei dem Projekt gegenüber äußerst unfair, das Thema Sozialmarkt<br />

mit Ideologie zu verknüpfen. GR Dr. Schiffner habe schon mehrfach vorgebracht,<br />

warum e<strong>in</strong>e solche E<strong>in</strong>richtung dr<strong>in</strong>gend gebraucht werde. Seitens der Rettung<br />

bestehe diese Idee bereits sehr lange, jetzt habe sie umgesetzt werden können, was zu<br />

unterstützen sei. Auch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>beziehung der Caritas sei längst angedacht und besprochen.<br />

Es sei gut und richtig, dass das Projekt nun gestartet worden sei, <strong>in</strong> weiterer Folge<br />

werde es gel<strong>in</strong>gen, Organisationen, Freiwillige und Spender e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

Vbgm. Dr. Posch ersucht, den Budgetgeme<strong>in</strong>derat nicht dazu zu verwenden, das mit<br />

Ehrlichkeit und viel Enthusiasmus begonnene Sozialmarktprojekt <strong>in</strong>s Eck zu stellen, was<br />

der Sache ke<strong>in</strong>esfalls dienlich sei. Man müsse vielmehr zusammenarbeiten, um den bedürftigen<br />

Menschen diese E<strong>in</strong>richtung anbieten und das größtmögliche Angebot verschaffen<br />

zu können.<br />

Bürgermeister Vonmetz appelliert, sozial bedürftigen Menschen zu helfen, anstatt daraus<br />

politisches Kapital zu schlagen. Auch hätten sich alle Bürgermeister der umliegenden<br />

Geme<strong>in</strong>den bereit erklärt, das Projekt zu unterstützen, ebenso verschiedene Firmen.<br />

GR Weiler steht dem Sozialmarkt grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, doch würden<br />

hier noch e<strong>in</strong>ige Fragen offen se<strong>in</strong>. Sie sei daher davon ausgegangen, dass die Diskussion<br />

fortgeführt werde, umso erstaunter sei sie nun, dass der Laden bereits eröffnet


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

sei. Ursprünglich sei man von e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>gen städtischen Zuschuss ausgegangen, der<br />

sich nunmehr mit € 20.000,-- im Budget niederschlage und sich <strong>in</strong> weiterer Folge noch<br />

erhöhen werde. Trotzdem stimme sie der Haushaltsgruppe 4 zu und schlägt vor, die<br />

ungeklärten Fragen im Sozialausschuss zu diskutieren.<br />

GR Meister er<strong>in</strong>nert an ihren Vorschlag, statt der jährlichen Zuschussleistung, den Bedürftigen<br />

gezielt e<strong>in</strong>e Unterstützung zukommen zu lassen. Nach Rücksprache bei der<br />

Rettung habe sie auch <strong>in</strong> Erfahrung gebracht, dass dort nicht alle h<strong>in</strong>ter diesem Projekt<br />

stünden und mit dieser Art von Sozialmarkt nicht konform g<strong>in</strong>gen.<br />

GR Dr. Schiffner führt aus, dass die Umsetzung des Projektes auch <strong>in</strong> den Räumen der<br />

Rettung machbar gewesen wäre und der Stadt somit nichts gekostet hätte. Man sei<br />

jedoch bestrebt gewesen, die Sache seriös und dezent anzugehen. Warum das Projekt<br />

so schnell gestartet worden sei, sei e<strong>in</strong>fach erklärt, denn helfen heiße, etwas zu tun<br />

und nicht ewig darüber zu diskutieren. In <strong>Tirol</strong> würden bereits sehr viele Sozialläden mit<br />

Hilfe der Rettung betrieben. In weiterer Folge sei vorgesehen, die Stadt als Subventionsgeber<br />

e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den, um e<strong>in</strong>e gewisse Kontrolle und E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die F<strong>in</strong>anzgebarung zu<br />

haben.<br />

GR Willburger zeigt auf, dass mit Rettung das Rote Kreuz geme<strong>in</strong>t sei, dessen Vertreter<br />

zum Unterschied zur Rettung im sozialen Dienst tätig seien und dort dem Sozialmarktprojekt<br />

breite Zustimmung entgegengebracht werde.<br />

Bürgermeister Vonmetz bedauert es, wenn versucht werde, solche E<strong>in</strong>richtungen politisch<br />

zu sensibilisieren und lässt sodann über die Gruppe 4 abstimmen.<br />

Beschluss: Gruppe 4 wird mit 15:6 Stimmen angenommen.<br />

Die Sitzung wird für e<strong>in</strong>e Pause von 19.10 bis 19.45 Uhr unterbrochen.<br />

Gruppe 5 - Gesundheit<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 1.800,-- Ausgaben: € 2,213.100,--<br />

Beschluss: Gruppe 5 wird mit 18:1 Stimme angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer und GR Dr. Schiffner s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung<br />

nicht anwesend)<br />

Gruppe 6 - Straßen- und Wasserbau, Verkehr<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 913.000,-- Ausgaben: € 1,525.200,--<br />

Beschluss: Gruppe 6 wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(Vbgm. Schweighofer ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Gruppe 7 - Wirtschaftsförderung<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 0,00 Ausgaben: € 316.700,--


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

GR Ing. Spötl freut sich über die steigenden Kommunalsteuere<strong>in</strong>nahmen, was auf die<br />

guten Leistungen der bestehenden Betriebe zurückzuführen sei.<br />

GR Dr. Schiffner verweist auf e<strong>in</strong>e Studie der Wirtschaftskammer, die besage, dass<br />

sich die Bereitstellung von Parkplätzen wesentlich auf das E<strong>in</strong>kaufsverhalten auswirke.<br />

Als Vertreter der Kaufmannschaft sei er daher sehr froh und dankbar, dass für die Weiterführung<br />

der Gratisparkstunde entsprechende Mittel zur Verfügung stünden, was als<br />

wichtiger Beitrag zur Belebung der Innenstadtwirtschaft zu sehen sei.<br />

StR Dr. Margreiter verweist auf das vielfältige Veranstaltungsprogramm, das letztlich<br />

auch den Haushaltsplan belaste. Dazu zähle auch die anfänglich umkämpfte Gratisparkstunde,<br />

die nunmehr jedoch durch die E<strong>in</strong>nahmen aus der Parkraumbewirtschaftung<br />

f<strong>in</strong>anziert werden könne. Auch würden sehr viele, ziffernmäßig nicht erfasste Leistungen<br />

im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbetrieb erbracht, was nicht zuletzt zur<br />

erfolgreichen Umsetzung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>telligenten Programmes beitrage, das sich bewährt<br />

habe und weitum Anerkennung f<strong>in</strong>de.<br />

StR Dr. Haslwanter hält es für erfreulich, dass die Wirtschaft <strong>in</strong> <strong>Hall</strong> nach wie vor auf<br />

guten Be<strong>in</strong>en stehe und hofft, dass sich die angekündigte Rezession <strong>in</strong> Grenzen halten<br />

werde. Die Erhöhung des Ansatzes für die Gratisparkstunde von 150.000,- auf<br />

230.000,-- erkläre sich damit, dass die ursprüngliche Deckelung aufgehoben sei und<br />

sich somit diese Aktion <strong>in</strong> vollem Umfang auf das Budget auswirke.<br />

Bürgermeister Vonmetz er<strong>in</strong>nert daran, dass <strong>Hall</strong> mit der E<strong>in</strong>führung der Gratisparkstunde<br />

e<strong>in</strong>e Vorreiterrolle übernommen habe und dies nicht nur der Wirtschaft, sondern<br />

auch der Bevölkerung und Gästen zugute komme.<br />

Beschluss: Gruppe 7 wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Gruppe 8 - Dienstleistungen<br />

E<strong>in</strong>ahmen: € 9,511.400,-- Ausgaben: € 10,717.300,--<br />

GR Kolbitsch spricht den städtischen Wohn- und Pflegeheimen e<strong>in</strong> besonderes Lob aus,<br />

und hebt <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auch hervor, dass es auf Drängen der VP gelungen<br />

sei, das Betreute Wohnen entgegen ursprünglich anderer Überlegungen fortzuführen.<br />

Nach erfolgreicher Sanierung stehe somit <strong>in</strong> diesem Bereich e<strong>in</strong> sehr gutes Angebot zur<br />

Verfügung.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i er<strong>in</strong>nert im Zusammenhang mit der Ausstattung der K<strong>in</strong>derspielplätze<br />

daran, dass im letzten Jahr e<strong>in</strong>e Teilzahlung <strong>in</strong> der Höhe von € 11.676,-- für die<br />

Anschaffung e<strong>in</strong>es Galaxy-Spielgerätes für den Spielplatz im Kurpark geleistet worden<br />

sei. Die Verlegung des Spielplatzes sei jedoch mehrheitlich abgelehnt worden mit dem<br />

Auftrag, dieses Geld zum Ankauf anderer Spielgeräte zu verwenden, was bis jetzt nicht<br />

erfolgt sei.


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

GR L<strong>in</strong>denberger er<strong>in</strong>nert an die Zusage des F<strong>in</strong>anzreferenten im letzten Jahr, dass laufende<br />

Projekte, wie auch der K<strong>in</strong>derspielplatz Kurpark, realisiert würden, der Stadtrat<br />

habe sich - ohne Stimmen der Sozialdemokraten - jedoch anders entschieden. Man habe<br />

e<strong>in</strong>e Teilzahlung für den Ankauf spezieller Spielgeräte geleistet, seither sei nichts<br />

mehr passiert. Es sei sehr bedauerlich, dass K<strong>in</strong>derspielplätzen so wenig Wertschätzung<br />

entgegengebracht werde.<br />

GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i ist der Me<strong>in</strong>ung, dass sich der Obmann des zuständigen Ausschusses<br />

darum zu kümmern habe, auch wenn das Projekt abgelehnt worden sei.<br />

Es sei immerh<strong>in</strong> bereits e<strong>in</strong>e Teilzahlung geleistet worden, es gehe jetzt um Initiative<br />

und Engagement.<br />

StR Dr. Haslwanter spricht dem Stadtmarket<strong>in</strong>g Lob und Dank aus, durch dessen gute<br />

Arbeit könne mit den vorgesehenen, eher bescheidenen Mitteln <strong>in</strong> der Höhe von<br />

€ 120.000,-- das ganze Jahr über e<strong>in</strong> ansprechendes Veranstaltungsprogramm angeboten<br />

werden.<br />

Dem Vorwurf von StR Dr. Margreiter, dass von den Sozialdemokraten ke<strong>in</strong>erlei Wünsche<br />

für K<strong>in</strong>derspielplätze e<strong>in</strong>gebracht worden seien, entgegnet GR L<strong>in</strong>denberger, dass<br />

sehr wohl entsprechende Mittel für den K<strong>in</strong>derspielplatz Kurpark und Gugger<strong>in</strong>sel beantragt<br />

worden seien.<br />

Beschluss: Gruppe 8 wird mit 15:6 Stimmen angenommen<br />

Gruppe 9 - F<strong>in</strong>anzwirtschaft<br />

E<strong>in</strong>nahmen: € 18,551.000,-- Ausgaben: € 3,424.700,--<br />

Beschluss: Gruppe 9 wird mit 15:6 Stimmen angenommen<br />

Sodann lässt Bürgermeister Vonmetz über den gesamten ordentlichen Haushalt<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: Der ordentliche Haushalt wird mit 15:6 Stimmen angenommen.<br />

Außerordentlicher Haushalt<br />

Zentralamt<br />

Telefonanlage € 100.000,--<br />

Server € 90.000,--<br />

Arbeitsplatze<strong>in</strong>richtung € 50.000,--<br />

GR Willburger hält es für sehr erfreulich, dass die städtische EDV nunmehr unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

professioneller Partner auf e<strong>in</strong>en zeitgemäßen Stand gebracht werde.<br />

StR Dr. Margreiter schließt sich dem an. Die Erneuerung der EDV erfolge unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

von Partnern, nämlich der KufGem und der Tochtergesellschaft citynet.


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Es sei jedoch zu bedenken, dass man mit laufenden Folgekosten zu rechnen habe. Man<br />

könne jedenfalls davon ausgehen, dass mit der Erneuerung der EDV die Qualität der<br />

Dienstleistung für die Bevölkerung sichergestellt sei.<br />

Beschluss: Die Ansätze Zentralamt werden e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Amtsgebäude<br />

Verkabelung Telefon und EDV € 75.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Bauamt<br />

Plankopierer € 26.000,--<br />

Easy Archiv € 42.000,--<br />

Raumordnungskonzept € 20.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Stadtpolizei<br />

Dienstfahrzeug € 21.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Stadtfeuerwehr<br />

Zuweisung an AO Haushalt € 60.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Volksschule am Unteren Stadtplatz<br />

Activboards € 30.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(GR Schauer ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Gymnasium<br />

E<strong>in</strong>richtung € 570.000,--<br />

Rücklagenzuführung € 1,030.000,--<br />

F<strong>in</strong>anzierungsbeitrag € 4,840.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

K<strong>in</strong>dergarten Bachlechnerstraße<br />

Generalsanierung Sanitärräume, Kellergeschoß,<br />

Fluchtwege € 80.000,--<br />

Zum Vorschlag von GR Schramm-Skoficz, diesen K<strong>in</strong>dergarten als Ganztagsk<strong>in</strong>dergarten<br />

zu adaptieren, gibt StR Dr. Margreiter zu bedenken, dass die Stadt hier nicht Eigentümer<br />

sei und daher jede Ausweitung auf Grund von Eigenbedarf problematisch sei.<br />

Außerdem würden sich die Kellerräume nicht als Gruppenräume eignen, man müsse<br />

sich daher mit der Sanierung der Sanitäranlagen begnügen.<br />

Beschluss: Der Ansatz K<strong>in</strong>dergarten Bachlechnerstraße wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

UMIT<br />

Lehrstuhl Pflegewissenschaften € 120.000,--<br />

Bürgermeister Vonmetz berichtet über den Wunsch des neuen Rektors, diese Förderung<br />

weiterzuführen und plädiert dafür, dem im Rahmen der Möglichkeiten zu entsprechen.<br />

Beschluss: Der Ansatz UMIT wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Stadtmuseum<br />

Erstellung Museumskonzept € 50.000,--<br />

Vbgm. Schweighofer ist der Me<strong>in</strong>ung, wenn nicht e<strong>in</strong>mal die F<strong>in</strong>anzierung des Museums<br />

sichergestellt sei, wäre es s<strong>in</strong>nvoller, dieses Geld für die Planung der DS Schönegg<br />

zu verwenden.<br />

GR Ing. Spötl hält die Fortführung der Befragung von Zeitzeugen für vordr<strong>in</strong>glich, auch<br />

die digitale Erfassung des Museumsbestandes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zeitgemäßen Form sei sehr wichtig,<br />

um <strong>in</strong>sbesondere bei Schadensfällen oder auch für Restaurierungsmaßnahmen entsprechendes<br />

Material zur Verfügung zu haben.<br />

Beschluss. Der Ansatz Stadtmuseum wird mit 16:5 Stimmen (davon 1 Stimmenthaltung)<br />

angenommen.<br />

Denkmalpflege<br />

Sanierung Brunnenhaus Faistenbergergarten € 40.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Denkmalschutz<br />

Zuschüsse aus Altstadtfonds € 120.000,--<br />

Zuschüsse nach dem SOG € 200.000,--<br />

GR Weiler unterstreicht die Ausführungen des Bürgermeisters, dass sich die Fassadenaktion<br />

<strong>in</strong> nahezu 30 Jahren zu e<strong>in</strong>er Erfolgsgeschichte entwickelt habe, obwohl man<br />

ursprünglich von e<strong>in</strong>em Förderungszeitraum von 4 bis 5 Jahren ausgegangen sei. Mit<br />

dem neuen Altstadtfonds sollten nun auch Förderungsmöglichkeiten für die Restaurierung<br />

von Innenräumen, wie Stiegenhäuser oder Decken, gegeben se<strong>in</strong>.<br />

Zum Wunsch von Bürgermeister Vonmetz, die noch verbliebenen Fassaden zu sanieren,<br />

gibt GR Weiler zu bedenken, dass es sich durchwegs um Privathäuser handle und man<br />

niemanden zu e<strong>in</strong>er Sanierung zw<strong>in</strong>gen könne.<br />

Beschluss: Der Ansatz Denkmalschutz wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

Theater<br />

Zuschuss Sommertheater € 90.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Geme<strong>in</strong>destraßen<br />

Rückbau Augasse (LA 05) € 45.000,--<br />

Radwegbau € 50.000,--<br />

Gehsteig Trientlstraße € 100.000,--<br />

Gehsteig Salzburger Straße € 250.000,--<br />

Ortsbegrüßungstafeln € 40.000,--<br />

Beitrag Grundzusammenlegung Thaurer Felder € 44.300,--<br />

Für GR Schramm-Skoficz ist zum Bau von Radwegen e<strong>in</strong> Konzept erforderlich.<br />

Für StR Vedl<strong>in</strong> ist der Ansatz von € 50.000,-- für den Radwegbau e<strong>in</strong>e Alibihandlung.<br />

Er habe diesbezüglich im Verkehrsauschuss e<strong>in</strong>e Erhebung des Iststandes sowie e<strong>in</strong>e<br />

Bedarfserhebung angeregt. Zum geplanten Umbau der Kreuzung Krippgasse/Stadtgraben<br />

habe er darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass die Führung e<strong>in</strong>es Rad- wie auch e<strong>in</strong>es<br />

Schulweges im Falle e<strong>in</strong>es Kreisverkehrs nicht realisierbar sei. Die Ansätze für die Errichtung<br />

von Gehsteigen <strong>in</strong> der Trientlstraße und Salzburger Straße seien im S<strong>in</strong>ne der<br />

Sicherheit der Fußgänger sehr zu begrüßen. Bei der Trientlstraße sei überdies Handlungsbedarf<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die B171 gegeben. Der Ansatz für die Ortsbegrüßungstafeln<br />

h<strong>in</strong>gegen sei <strong>in</strong> Zeiten wie diesen anderweitig besser e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Vbgm. Schweighofer ersucht um getrennte Abstimmung über den Ansatz "Ortsbegrüßungstafeln".<br />

GR Dr. Vis<strong>in</strong>te<strong>in</strong>er ist die Fortführung der Sanierung von Geme<strong>in</strong>destraßen sehr wichtig.<br />

Mit den veranschlagten Mitteln <strong>in</strong> Höhe von € 50.000,-- werde versucht, e<strong>in</strong>e direkte<br />

Radwegverb<strong>in</strong>dung von Schönegg über das UMIT-Gelände bis zum Schwimmbad bzw.<br />

zur Kreuzung Kathre<strong>in</strong>straße/Fuxmagengase herzustellen. E<strong>in</strong> Beitrag zur Sicherheit der<br />

Fußgänger werde durch die Errichtung von Gehsteigen <strong>in</strong> der Trientlstraße und Salzburger<br />

Straße geleistet.<br />

StR Dr. Margreiter ist zum Thema Radwegebau der Me<strong>in</strong>ung, dass man nicht immer nur<br />

an Konzepte denken, sondern auch e<strong>in</strong>mal etwas umsetzen sollte. Am Beispiel der<br />

Stadt Meran müssen man auch nicht immer <strong>in</strong> großen Dimensionen denken. Wenn es<br />

gel<strong>in</strong>ge, mit diesen veranschlagten € 50.000,-- die Achse von Schönegg bis zum<br />

Schwimmbad zustande zu br<strong>in</strong>gen, habe man viel für die Radfahrer erreicht.<br />

Bürgermeister Vonmetz hält es für pe<strong>in</strong>lich und beschämend, dass es seit 2003 nicht<br />

gelungen sei, entsprechende Ortsbegrüßungstafeln mit dem H<strong>in</strong>weis auf die Partnerstadt<br />

anzubr<strong>in</strong>gen, was h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> Sommacampagna schon längst erfolgt sei. Es sei<br />

e<strong>in</strong> Akt der Höflichkeit der Partnerstadt gegenüber, daher sei diese Maßnahme raschest<br />

umzusetzen.<br />

Beschluss: Der Ansatz "Ortsbegrüßungstafeln" wird mit 16:5 Stimmen angenommen,<br />

die restliche Ansätze werden mit 20:1 Stimme angenommen


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Wasserbau<br />

Oberflächenentwässerung Thaur € 100.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen<br />

(GR Sürth ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

Öffentliche Beleuchtung<br />

Neuanlagen und Verbesserungen € 50.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Städtischer Friedhof<br />

Erweiterung Urnenanlage € 100.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Grundbesitz<br />

Grundkauf (Postgründe) € 400.000,--<br />

Mauersanierungen € 50.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Hausverwaltung<br />

Heizungsverteiler Krippgasse 7 € 42.000,--<br />

Generalsanierung Sal<strong>in</strong>e 10-12 € 80.000,--<br />

Generalsanierungen Wohnungen € 110.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Wohn- und Pflegeheime<br />

EDV Hardware für Pflegedokumentation € 25.000,--<br />

Software für Pflegedokumentation € 43.500,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Seniorenwohnen im Stiftsgarten<br />

Generalsanierung € 145.000,--<br />

E<strong>in</strong>richtung € 30.000,--<br />

Sollabgang Vorjahr € 1,465.000,--<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen<br />

Sodann lässt Bürgermeister Vonmetz über den gesamten außerordentlichen Haushalt<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: Der außerordentliche Haushalt wird mit 20:1 Stimme angenommen.<br />

Mittelfristiger F<strong>in</strong>anzplan<br />

StR Dr. Margreiter hebt e<strong>in</strong>ige markante Vorhaben aus dem mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan<br />

heraus. So seien vorgesehen:<br />

Feuerwehr<br />

Fahrzeuganschaffungen (Rüstfahrzeug, Wechselladeconta<strong>in</strong>er) <strong>in</strong>sgesamt € 550.000,--<br />

verteilt auf 3 Jahre;<br />

Volksschule Schönegg<br />

2010 Planungskosten € 40.000,--, 2011 und 2012 Baukosten je € 1,600.000,--;


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Hauptschule Schönegg<br />

2010 Planungskosten € 60.000,--, 2011 und 2012 Baukosten je € 2,400.000,--;<br />

Gymnasium<br />

2010 Ausf<strong>in</strong>anzierung nach Abzug der erwarteten Bundes- und Landesförderungen<br />

€ 2,004.000,--;<br />

Stadtmuseum<br />

2010 2. Hälfte von Gesamtkosten <strong>in</strong> der Höhe von € 100.000,--;<br />

Altstadtfonds 2010, 2011 und 2012 je € 120.000,--;<br />

Beiträge nach dem SOG 2010, 2011 und 2012 je € 200.000,--;<br />

Sommertheater 2011 € 30.000,-- für den laufenden Betrieb (alle 2 Jahre);<br />

Geme<strong>in</strong>destraßen 2012 € 150.000,--;<br />

Recycl<strong>in</strong>ghof<br />

Fahrzeugankauf 2011 € 30.000,--;<br />

Hausverwaltung<br />

2010, 2011 und 2012 e<strong>in</strong>malige Instandhaltungen je € 60.000,--.<br />

Weiters erwähnenswert sei der im Jahr 2011 geplante Grundverkauf zur F<strong>in</strong>anzierung<br />

der Generalsanierung der Doppelschule Schönegg mit e<strong>in</strong>em veranschlagten Verkaufserlös<br />

von € 4 Mio.<br />

Vbgm. Schweighofer lehnt namens se<strong>in</strong>er Fraktion den mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan ab mit<br />

der Begründung, dass die Planungskosten für die Sanierung Doppelschule Schönegg<br />

bereits 2009 sowie die Baukosten für die Jahre 2010 und 2011 e<strong>in</strong>zuplanen gewesen<br />

wären.<br />

Bürgermeister Vonmetz lässt über den mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan abstimmen.<br />

Beschluss: Der mittelfristige F<strong>in</strong>anzplan wird mit 15:6 Stimmen angenommen.<br />

Es ergeht der Antrag zu beschließen wie folgt:<br />

1. Der Haushaltplan 2009 wird nach dem vom Bürgermeister vorgelegten Entwurf genehmigt.<br />

Dieser Entwurf ist vom 28.11.2008 bis zum 15.12.2008 zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sicht aufgelegen. Während dieser Auflagefrist wurde von mehreren Bürgern <strong>in</strong> den<br />

Haushaltsplan 2009 E<strong>in</strong>sicht genommen. Es wurden ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen erhoben.<br />

2. Der Dienstpostenplan wird <strong>in</strong> der vorliegenden Form bzw. mit den im Haushaltsplan<br />

2009 vorgesehenen Personalkosten genehmigt.<br />

3. Abweichungen zwischen den Ansätzen 2009 und den tatsächlichen Sollwerten<br />

2009 s<strong>in</strong>d ab e<strong>in</strong>em Differenzbetrag <strong>in</strong> der Höhe von € 100.000,-- für die Genehmigung<br />

der Jahresrechnung 2009 zu erläutern.


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40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

StR Dr. Margreiter bedankt sich abschließend beim gesamten Geme<strong>in</strong>derat für die sehr<br />

sachlich geführte Debatte, was nicht selbstverständlich sei, zumal es nicht möglich<br />

gewesen sei, alle Wünsche und Pläne zu berücksichtigen. Es sei auch e<strong>in</strong> Beweis dafür,<br />

wie Geme<strong>in</strong>dedemokratie funktionieren könnte und sollte. Durch freie Me<strong>in</strong>ungsbildung<br />

würden sich breite Mehrheiten bilden, was der Arbeit des Geme<strong>in</strong>derates angemessen<br />

sei. Zu den Vorwürfen von GR Schramm-Skoficz und Vbgm. Schweighofer, zuwenig<br />

mit den Fraktionen kommuniziert zu haben, nehme er e<strong>in</strong>e gewisse Verantwortung auf<br />

sich. Dass er nicht von sich aus <strong>in</strong>itiativ geworden sei, sei sicherlich verbesserungswürdig,<br />

wobei es durchaus möglich gewesen wäre, mit ihm Kontakt aufzunehmen, wozu<br />

er jederzeit gerne bereit sei.<br />

GR Schramm-Skoficz ist der Me<strong>in</strong>ung, dass derjenige, der das Budget erstelle, auch<br />

dafür verantwortlich sei, alle e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den.<br />

Bürgermeister Vonmetz richtet se<strong>in</strong>en Dank an den F<strong>in</strong>anzausschuss, an die Fraktionen<br />

sowie den Stadtkämmerer mit se<strong>in</strong>em Team, ebenso für die angenehme Atmosphäre.<br />

Er stellt abschließend fest, dass im Haushaltsplan sehr viel enthalten sei, was der Bevölkerung<br />

zugute komme und lässt über den ordentlichen, den außerordentlichen, den<br />

mittelfristigen F<strong>in</strong>anzplan und die gestellten Anträge abstimmen.<br />

Beschluss. Der ordentliche und außerordentliche Haushalt, der mittelfristige F<strong>in</strong>anzplan<br />

sowie die gestellten Anträge (Pkt. 1 bis 3) werden mit 15:6 Stimmen<br />

angenommen.<br />

GR Dr. Schiffner hält es für e<strong>in</strong>igermaßen befremdend und unverständlich, dass die<br />

Vertreter<strong>in</strong> der Grünen ihre Ablehnung nicht begründe. Mit Sorge erfülle ihn, dass sich<br />

das rot-goldene Bündnis, das Regierungsverantwortung übernommen habe, offensichtlich<br />

1 ½ Jahre vor der nächsten Geme<strong>in</strong>deratswahl aus der Verantwortung ziehen wolle.<br />

Es sei vielmehr dessen Aufgabe, geme<strong>in</strong>sam mit dem Bündnispartner e<strong>in</strong> Budget zu<br />

beschließen.<br />

StR Dr. Margreiter hält fest, Regierung heiße Exekutivgewalt, die wiederum lt. TGO<br />

alle<strong>in</strong> der Bürgermeister habe. Opposition def<strong>in</strong>iere sich nicht an M<strong>in</strong>derheiten, im konkreten<br />

Fall stehe der Bürgermeister wahlweise Mehrheiten gegenüber. Das viel zitierte<br />

Bündnis sei nicht als allgeme<strong>in</strong>e Koalition zu sehen, se<strong>in</strong>e Funktion beschränke sich auf<br />

thematische Zusammenarbeit, die klar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Arbeitsübere<strong>in</strong>kommen geregelt sei.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sei man entscheidungsfrei, daher sei es auch ke<strong>in</strong> Vertragsbruch, wenn<br />

es die SPÖ für richtig halte, das Budget abzulehnen. Begrifflichkeiten wie Regierung,<br />

Opposition oder Bündnis seien e<strong>in</strong>e falsche Ausdrucksweise, nicht zielführend und daher<br />

nicht angebracht.<br />

GR Schramm-Skoficz hält fest, sie habe bereits deutlich zum Ausdruck gebracht, dass<br />

sie dem außerordentlichen Haushalt deswegen nicht zustimme, weil e<strong>in</strong>iges fehle. Sie<br />

wolle ihre Ausführungen auch nicht öfter als 1 Mal anbr<strong>in</strong>gen.


200<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Vbgm. Dr. Posch gibt StR Dr. Margreiter <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Ausführungen zur rechtstheoretischen<br />

und gesetzlichen Begründung der Begriffe Regierung, Exekutivgewalt und Beschlussfassung<br />

Recht. Es sei jedoch an die Ansagen und Plakate des Bündnisses "Wir<br />

regieren die Stadt" er<strong>in</strong>nert, womit sich dieses Verantwortung nicht nur angemaßt,<br />

sondern diese durch vielfache mehrheitliche Beschlussfassungen faktisch übernommen<br />

habe. Nunmehr wolle man sich unter H<strong>in</strong>weis auf die alle<strong>in</strong>ige Exekutivgewalt des Bürgermeisters<br />

aus der Verantwortung ziehen. Die Rechtfertigung von StR Dr. Margreiter<br />

zum Vorwurf, die Fraktionen zu wenig <strong>in</strong> die Haushaltsplanung e<strong>in</strong>bezogen zu haben,<br />

sei angesichts se<strong>in</strong>er langjährigen Erfahrung <strong>in</strong> allen Konstellationen etwas dürftig. Er<br />

selbst habe damals, als sie die Funktion der F<strong>in</strong>anzreferent<strong>in</strong> ausgeübt habe, bei ihr die<br />

Gesprächsaufnahme mit den Fraktionen e<strong>in</strong>gemahnt. E<strong>in</strong> F<strong>in</strong>anzreferent brauche zwar<br />

ke<strong>in</strong>e Zurufe, er sollte jedoch zum<strong>in</strong>dest den E<strong>in</strong>druck vermitteln, zu erfragen, was gewünscht<br />

werde. In der nunmehrigen Vorgangsweise sei fast e<strong>in</strong> bisschen Absicht zu<br />

sehen. Es sei eigenartig, dass e<strong>in</strong>ige Ausschussobleute dem Haushaltsplan nicht zustimmen<br />

und somit mit e<strong>in</strong>em Budget arbeiten würden, dem nicht zugestimmt worden<br />

sei. Das sei der Stadt und ihrer Bevölkerung nicht zuträglich.<br />

StR Dr. Margreiter me<strong>in</strong>t, dass auf Wahlplakaten wohl Aussagen getätigt werden könnten,<br />

wie im konkreten Fall "geme<strong>in</strong>sam regieren", was jedoch nichts an der Tatsache<br />

ändern würde, dass dies weder geplant noch ausführbar se<strong>in</strong>. Mit e<strong>in</strong>em solchen Plakat<br />

Regierungsmehrheiten auszurufen, sei nicht zielführend. Alle<strong>in</strong> der Bürgermeister regiere<br />

die Stadt und sonst niemand, auch wenn er an Beschlüsse gebunden sei. Wie bereits<br />

erwähnt, sei die Kommunikation bei der Haushaltsplanerstellung verbesserungswürdig,<br />

das Umfeld sei im heurigen Jahr besonders herausfordernd und schwierig gewesen,<br />

besondere Gespräche hätten daher nichts am vorliegenden Budgetentwurf geändert.<br />

StR Mag. Wiener ruft <strong>in</strong> Er<strong>in</strong>nerung, dass als erste Aktion des Bündnisses nach der letzten<br />

Geme<strong>in</strong>deratswahl die Reduktion der Ausschussmitglieder auf 7 und damit die Sicherung<br />

der Mehrheit erfolgt sei. Dies nicht als Regierung zu bezeichnen, sei weit hergeholt<br />

und entbehre jeglicher juridischer Begründung.<br />

Bürgermeister Vonmetz hält den Ausführungen von StR Dr. Margreiter entgegen, es sei<br />

ihm völlig klar, dass er sehr viel alle<strong>in</strong> machen könnte, was jedoch nicht se<strong>in</strong> Stil sei.<br />

Je breiter die Diskussionen stattfänden, desto bessere Lösung seien zu erzielen.<br />

Zum Tagesordnungspunkt<br />

15. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG/Stadt <strong>Hall</strong> Immobilien GmbH<br />

liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.


201<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Der Tagsordnungspunkt<br />

17. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

wird vorgezogen.<br />

17.1. Die SPÖ-<strong>Hall</strong>-Fraktion stellt nachstehenden Dr<strong>in</strong>glichkeitsantrag:<br />

1. Der Geme<strong>in</strong>derat möge beschließen, dass der K<strong>in</strong>dergartenbeitrag ab<br />

1.9.2008 pro K<strong>in</strong>d je K<strong>in</strong>dergartenjahr € 15,-- beträgt.<br />

Begründung:<br />

Die bei der letzten Geme<strong>in</strong>deratssitzung erhöhte K<strong>in</strong>dergartengebühr auf<br />

€ 300,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr (zahlbar 31.3. und 30.9. mit jeweils € 150,--) soll wieder<br />

€ 15,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr betragen.<br />

Laut Auskunft vom Land <strong>Tirol</strong>, Abteilung JUFF, ist e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergartenbeitrag von<br />

€ 15,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr ausreichend für den Anspruch auf K<strong>in</strong>dergeld plus vom<br />

Land <strong>Tirol</strong>. Nachdem die derzeitige Teuerungswelle die Familien besonders stark trifft,<br />

wird neuerlich dieser Antrag zur Förderung der <strong>Hall</strong>er Familien gestellt.<br />

2. Der Geme<strong>in</strong>derat möge beschließen, dass e<strong>in</strong>e Befreiung vom K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

analog der Musikschul- und Gymnasiumsschulgeldbefreiung beantragt<br />

werden kann. E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergartenbeitrag von € 15,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr ist<br />

trotzdem zu bezahlen.<br />

Die Befreiung vom Schulgeld für die Musikschule bzw. das Gymnasium für<br />

<strong>Hall</strong>er Schüler richtet sich nach dem jeweiligen <strong>Tirol</strong>er Grundsicherungsrichtsatz<br />

plus e<strong>in</strong>es Aufschlages <strong>in</strong> der Höhe von 40 % zuzüglich der tatsächlichen<br />

Aufwendungen für Miete oder Annuität <strong>in</strong>kl. Betriebskosten.<br />

Wenn es zu e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>schleifregelung bei der Befreiung des Gymnasiumsschulgeldes<br />

kommen sollte, sollte dies natürlich auch für die Befreiung vom K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

Gültigkeit haben.<br />

Begründung:<br />

Sollte der erste Teil des Antrages (Pkt.1) über die Wiedere<strong>in</strong>führung von € 15,- K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

pro K<strong>in</strong>dergartenjahr ke<strong>in</strong>e Mehrheit f<strong>in</strong>den, sollte zum<strong>in</strong>dest die Befreiung<br />

vom K<strong>in</strong>dergartenbeitrag wieder möglich se<strong>in</strong>. Damit können wieder ca. 10 %<br />

der <strong>Hall</strong>er Familien von der K<strong>in</strong>dergartengebühr befreit werden.<br />

3. Der Geme<strong>in</strong>derat möge beschließen, dass der beim letzten Geme<strong>in</strong>derat mit<br />

Mehrheit beschlossene K<strong>in</strong>dergartenbeitrag von € 300,-- pro K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />

erst mit 1.9.2009 e<strong>in</strong>gehoben wird und zwar <strong>in</strong> monatlichen Teilbeträgen von<br />

€ 30,--.<br />

Begründung:<br />

Sollten die beiden anderen Teile des Antrages (Pkt. 1 und 2) ke<strong>in</strong>e Mehrheit f<strong>in</strong>den,<br />

müsste es zum<strong>in</strong>dest im Rahmen des Erwartungsschutzes zu e<strong>in</strong>er Rechtssicherheit<br />

für die Eltern kommen, <strong>in</strong> dem der erhöhte K<strong>in</strong>dergartenbeitrag erst wieder mit dem<br />

neuen K<strong>in</strong>dergartenjahr 2009/2010 fällig wird.


202<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

Für GR Schramm-Skoficz s<strong>in</strong>d die K<strong>in</strong>dergartenbeiträge derzeit nicht mehr nach-<br />

vollziehbar. Zuerst seien sie auf Antrag der ÖVP auf € 15,-- reduziert worden, im<br />

selben Jahr mit dem H<strong>in</strong>weis auf das K<strong>in</strong>dergeld plus wieder erhöht worden. Das<br />

K<strong>in</strong>dergeld plus sei jedoch nicht zur Abdeckung des K<strong>in</strong>dergartenbeitrages ge-<br />

dacht, es stehe nämlich auch jenen Eltern zu, deren K<strong>in</strong>der ke<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergarten<br />

besuchen. Für das K<strong>in</strong>dergartenjahr 2008/2009 sei der K<strong>in</strong>dergartenbeitrag <strong>in</strong><br />

Höhe von € 15,-- bereits bezahlt worden, jetzt werde dieser ab 1.3. wieder auf €<br />

150,-- angehoben. Es sei äußerst unseriös den Eltern gegenüber, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Jahres nach Willkür Gebühren mehrmals zu ändern.<br />

Vbgm. Dr. Posch plädiert dafür, den Antrag dem zuständigen Ausschuss zuzu-<br />

weisen.<br />

GR L<strong>in</strong>denberger hält die Dr<strong>in</strong>glichkeit sehr wohl für gegeben, zumal die Gebüh-<br />

ren ab 1.3.09 <strong>in</strong> Kraft treten würden. Er richtet den Appell an die ÖVP, die Sa-<br />

che wieder gut zu machen.<br />

GR Schramm-Skoficz hält die Dr<strong>in</strong>glichkeit ebenfalls für gegeben auch im H<strong>in</strong>b-<br />

lick auf die herrschende Verunsicherung, ob und wie viel im nächsten Jahr zu<br />

bezahlen sei.<br />

Beschluss: Die Dr<strong>in</strong>glichkeit wird mit 15:6 Stimmen abgelehnt.<br />

Der Antrag wird dem zuständigen Ausschuss zugewiesen.<br />

Vbgm.Dr.Posch räumt e<strong>in</strong>, dass die Diskussionen über den K<strong>in</strong>dergartenbeitrag<br />

<strong>in</strong>nerhalb ihrer Fraktion Anlass zum Umdenken gegeben hätten. So sollte die<br />

halbjährliche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e monatliche Zahlungsweise geändert sowie die bisherige Be-<br />

freiungsregelung wieder e<strong>in</strong>geführt werden. Das wesentliche Anliegen sei es je-<br />

denfalls, den K<strong>in</strong>dergartenbesuch leistbar zu machen. Dieser Vorreiterrolle habe<br />

sich das Land mit der E<strong>in</strong>führung des "K<strong>in</strong>dergeld Plus" angeschlossen, womit<br />

der K<strong>in</strong>dergartenbesuch praktisch f<strong>in</strong>anziert werde. Es sollte e<strong>in</strong>e sozial gerechte<br />

Lösung angeboten werden können, jedoch ke<strong>in</strong>e Doppelförderung stattf<strong>in</strong>den. In<br />

weiterer Folge sollte zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dergarten so umgerüstet werden, um den<br />

Anforderungen berufstätiger Erziehungsberechtigter durch flexible Abholzeiten<br />

gerecht zu werden. Vbgm.Dr.Posch ersucht, diese Anregung dem Schulaus-<br />

schuss und dem F<strong>in</strong>anzausschuss zuzuweisen.<br />

17.2. GR Ing. Spötl ersucht, den Grundverkauf <strong>in</strong> Schönegg zur F<strong>in</strong>anzierung des Gym-<br />

nasiums zügig abzuwickeln. Um das bestmögliche Angebot zu erzielen, seien die<br />

raumordnerischen Vorgaben festzulegen, was auch den Preis bestimme.<br />

Er schlägt vor, dazu e<strong>in</strong>e außerordentliche Sitzung des Bauausschusses anzube-<br />

raumen.


203<br />

40. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 16.12.2008<br />

17.3. GR Ra<strong>in</strong>er-Scartezz<strong>in</strong>i bezieht sich auf den Budgetposten <strong>in</strong> Höhe von € 50.000,-<br />

- für den Radwegbau und demonstriert anhand e<strong>in</strong>es Planes <strong>in</strong> Powerpo<strong>in</strong>tformat<br />

die geplante Route von Schönegg bis zum Schwimmbad. Man sollte dieses Pro-<br />

jekt endlich umsetzen, anstatt ständig zu erklären, es sei nicht realisierbar.<br />

Auf die Frage von GR L<strong>in</strong>denberger, ob die Möglichkeit von Powerpo<strong>in</strong>tpräsenta-<br />

tionen für alle Fraktionen gelte, me<strong>in</strong>t Bürgermeister Vonmetz, dass dies unter<br />

dem Tagesordnungspunkt "Allfälliges" durchaus denkbar sei.<br />

17.4. GR Ing. Spötl zeigt auf, dass die Unfallversicherung für Feuerwehrmitglieder auf<br />

Grund der niedrigen Deckungssumme nicht mehr zeitgemäß sei. Es sei hier dr<strong>in</strong>-<br />

gender Handlungsbedarf gegeben, damit die Angehörigen im Unglücksfall ent-<br />

sprechend abgesichert seien.<br />

Bürgermeister Vonmetz weist diese Anregung dem F<strong>in</strong>anzausschuss und dem<br />

Wirtschafts- und Rechtsausschuss zu.<br />

Der Tagesordnungspunkt<br />

16. Personalangelegenheiten<br />

wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.<br />

Bürgermeister Vonmetz schließt die Sitzung um 21.40 Uhr.<br />

Die Protokollunterfertiger: Der Bürgermeister:<br />

StR Mag. Dietmar Wiener eh. Leo Vonmetz eh.<br />

GR Silvia Schenk eh. Der Schriftführer:<br />

StADir. Dr. Bernhard Knapp eh.<br />

Ilse Hörmann eh. (TO 16.2.)

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