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N iederschrift - in Hall in Tirol

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33. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 22.1.2008<br />

sei. Der E<strong>in</strong>wender ersucht um entsprechende Abänderung zur Erhaltung des Baumbestandes.<br />

Es wird jedoch der Entwurf des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.16/2007 beibehalten.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.16/2007 gemäß vorliegendem Plan der Ingenieurkonsulenten Lotz/Ortner vom<br />

8.10.2007, wird beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

14. Auflegung der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr.18/2007<br />

betreffend Gste 57, 60, 61, 65 und 66, alle GB 81021 Heilig Kreuz II (Löfflerweg)<br />

Es berichtet StR Dr. Margreiter.<br />

Mit GR-Beschluss vom 3.7.2007 wurde der Entwurf des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 7/2007 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Die Änderung des Wandaufbaues hat e<strong>in</strong>e Vergrößerung der Wandstärke zur Folge,<br />

daher wird die Abänderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes beantragt.<br />

Im gegenständlichen Bebauungsplan werden <strong>in</strong> Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

Nr.7/2007 die Abstände der Baufluchtl<strong>in</strong>ien ger<strong>in</strong>gfügig geändert.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebbauungsplanes Nr.18/2007 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 12.3.2007 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung der Änderung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.18/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur<br />

rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird mit 19:1 Stimme angenommen.<br />

Der Tagesordnungspunkt<br />

15. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en Bebauungsplanes Nr.2/2008<br />

betreffend Gste 830/7 und 838/1, beide GB 81007 <strong>Hall</strong>, und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 2/2008 betreffend Gst 830/7,<br />

GB 81007 <strong>Hall</strong> (Brixner Straße)<br />

ist abgesetzt.<br />

16. Liegenschaftsangelegenheiten der <strong>Hall</strong> AG<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ke<strong>in</strong>e Anträge vor.

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