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N iederschrift - in Hall in Tirol

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146<br />

39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

E<strong>in</strong>e Abänderung dieser Stellungnahme sei nur dann möglich, wenn zwischen der<br />

ÖBB-Infrastruktur Bau AG sowie der Fa. Felder KG e<strong>in</strong>e vertragliche Regelung für e<strong>in</strong>e<br />

Festlegung e<strong>in</strong>er Baugrenzl<strong>in</strong>ie <strong>in</strong> diesem Abstand zur Grundgrenze getroffen werden<br />

könne.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 12/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 1.9.2008 wird beschlossen.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 20 Stimmen angenommen (GR L<strong>in</strong>denberger ist bei<br />

der Abstimmung nicht anwesend)<br />

8. Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom 23.09.2008 über die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie<br />

1042/1, alle KG <strong>Hall</strong>, und Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008<br />

betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 sowie 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Errichtung e<strong>in</strong>es Bürogebäudes auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1042/1 mit e<strong>in</strong>em<br />

zweigeschossigen Verb<strong>in</strong>dungsgang auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 999 zum Bestandsobjekt<br />

auf Gst 84/2, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, hat der Geme<strong>in</strong>derat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am<br />

23.09.2008 die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 beschlossen.<br />

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme zum Entwurf<br />

von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Innerhalb der Auflagefrist ist jedoch vom Amt festgestellt worden, dass sich die Teilfläche<br />

des Gst 1042/1, KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, im Bereich der überörtlichen Verkehrsanlagen,<br />

Hauptbahnen der ÖBB, bef<strong>in</strong>det, jedoch diese Teilfläche als Kerngebiet gem. § 40<br />

Abs. 3 TROG 2006 gewidmet ist.<br />

Daher wird gegenständliche Aufhebung des Geme<strong>in</strong>deratsbeschlusses vom<br />

23.09.2008 und die Auflegung des geänderten Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 8/2008 durchgeführt.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Beschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend<br />

Gst 84/2, von derzeit Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 und e<strong>in</strong>e Teilfläche<br />

des Gst 999, von derzeit Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 3 TROG<br />

2006, sowie e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 1042/1, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Freiland,<br />

Kenntlichmachung überörtliche Verkehrsanlagen, Hauptbahnen der ÖBB, gem. § 41<br />

Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-10)<br />

gemäß § 51 TROG 2001 mit den Festlegungen laut Detailplan:

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