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N iederschrift - in Hall in Tirol

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35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr.8/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 17.3.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />

nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

StR Dr. Haslwanter merkt kritisch an, dass <strong>in</strong> letzter Zeit immer häufiger schlampige<br />

E<strong>in</strong>reichpläne vorgelegt und im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> Änderungen beantragt würden. Solchen<br />

Vorgangsweisen sei künftig e<strong>in</strong> Riegel vorzuschieben, <strong>in</strong>dem den Architekten sorgfältigeres<br />

Planen aufzutragen sei. Weiters sei im gegenständlichen Antrag e<strong>in</strong>e massive<br />

Erhöhung des Treppenturmes um 3,60 m auf e<strong>in</strong>e Gebäudehöhe von <strong>in</strong>sgesamt 18 m<br />

vorgesehen. Dies ersche<strong>in</strong>e ihr deutlich zu hoch, auch der Ortsplaner könne dies aus<br />

raumplanerischer Sicht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>ster Weise befürworten. Aus den angeführten Gründen<br />

kann StR Dr. Haslwanter dem Antrag daher ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

GR Schramm-Skoficz bestätigt die Me<strong>in</strong>ung des Raumplaners. Im Übrigen sei man von<br />

der ursprünglich vorgesehenen Erhöhung um 60 cm <strong>in</strong>zwischen auf über 1 m gekommen.<br />

Auch sie könne daher dem Antrag ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird mit 15:4 Stimmen angenommen (Vbgm.Schweighofer ist<br />

bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />

13. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 7/2008 betreffend Gst 805/7, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />

(Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Mit GR-Beschluss vom 29.6.2004 wurde der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en<br />

und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes, ausgenommen die Altstadt, auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />

Um den beabsichtigten Neubau e<strong>in</strong>es Metallgroßhandels mit Hochregallager, Produktionshalle<br />

sowie Büroräumlichkeiten auf dem gegenständlichen Grundstück zu ermöglichen,<br />

ist die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes zur Schaffung der erforderlichen<br />

rechtlichen Grundlagen notwendig. Die Festlegungen des Entwurfes der<br />

Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend<br />

die Baulandflächen des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong>, ausgenommen<br />

die Altstadt, bleiben unverändert. Ergänzend dazu werden die Lage der Höhenbezugspunkte<br />

sowie die Abstände der Baufluchtl<strong>in</strong>ien im Plan als Orientierungshil-

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