N iederschrift - in Hall in Tirol
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35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr.8/2008 gemäß vorliegendem Plan vom 17.3.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />
zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss<br />
nur rechtswirksam wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e<br />
Stellungnahme zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />
wurde.<br />
StR Dr. Haslwanter merkt kritisch an, dass <strong>in</strong> letzter Zeit immer häufiger schlampige<br />
E<strong>in</strong>reichpläne vorgelegt und im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> Änderungen beantragt würden. Solchen<br />
Vorgangsweisen sei künftig e<strong>in</strong> Riegel vorzuschieben, <strong>in</strong>dem den Architekten sorgfältigeres<br />
Planen aufzutragen sei. Weiters sei im gegenständlichen Antrag e<strong>in</strong>e massive<br />
Erhöhung des Treppenturmes um 3,60 m auf e<strong>in</strong>e Gebäudehöhe von <strong>in</strong>sgesamt 18 m<br />
vorgesehen. Dies ersche<strong>in</strong>e ihr deutlich zu hoch, auch der Ortsplaner könne dies aus<br />
raumplanerischer Sicht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>ster Weise befürworten. Aus den angeführten Gründen<br />
kann StR Dr. Haslwanter dem Antrag daher ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />
GR Schramm-Skoficz bestätigt die Me<strong>in</strong>ung des Raumplaners. Im Übrigen sei man von<br />
der ursprünglich vorgesehenen Erhöhung um 60 cm <strong>in</strong>zwischen auf über 1 m gekommen.<br />
Auch sie könne daher dem Antrag ke<strong>in</strong>e Zustimmung erteilen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird mit 15:4 Stimmen angenommen (Vbgm.Schweighofer ist<br />
bei der Abstimmung nicht anwesend).<br />
13. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr. 7/2008 betreffend Gst 805/7, GB 81007 <strong>Hall</strong><br />
(Josef-D<strong>in</strong>khauser-Straße)<br />
Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />
Mit GR-Beschluss vom 29.6.2004 wurde der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en<br />
und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend die Baulandflächen des<br />
Geme<strong>in</strong>degebietes, ausgenommen die Altstadt, auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt.<br />
Um den beabsichtigten Neubau e<strong>in</strong>es Metallgroßhandels mit Hochregallager, Produktionshalle<br />
sowie Büroräumlichkeiten auf dem gegenständlichen Grundstück zu ermöglichen,<br />
ist die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes zur Schaffung der erforderlichen<br />
rechtlichen Grundlagen notwendig. Die Festlegungen des Entwurfes der<br />
Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes betreffend<br />
die Baulandflächen des Geme<strong>in</strong>degebietes der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong>, ausgenommen<br />
die Altstadt, bleiben unverändert. Ergänzend dazu werden die Lage der Höhenbezugspunkte<br />
sowie die Abstände der Baufluchtl<strong>in</strong>ien im Plan als Orientierungshil-