N iederschrift - in Hall in Tirol
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37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />
Die Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 24.3.1992, LGBl.Nr.22/1992,<br />
betreffend Kernzone der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> wird gemäß vorliegendem Plan<br />
vom 26.6.2008 beim Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung beantragt.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />
6. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />
betreffend Gste 549, 550, .459, .570, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />
Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />
Für die Bebauung des Post-, Schmölz- und Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />
ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Siegerprojekt hervorgegangen ist. Die Erlassung des gegenständlichen<br />
Bebauungsplanes ist notwendig, um das Glashüttenareal entsprechend<br />
dem Siegerprojekt zu bebauen. Mit GR-Beschlüssen vom 26.2.2008 und 14.5.2008<br />
wurde die Neuerlassung bzw. die Änderung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. 4/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. In den Stellungnahmefristen<br />
ist jeweils e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Bürgerforums Untere Lend, vertreten<br />
durch Obmann Hermann Neuner, Obmann-Stellvertreter Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und<br />
Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />
Im Wesentlichen wird angeführt, dass die Bebauungsdichte nach wie vor bei weitem<br />
zu hoch sei, die geplante Höhe der fünfstöckigen "Front" als Lärmschutzwand 16,5 m<br />
betrage und dies ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den bestehenden Ortsteil darstelle, die Gew<strong>in</strong>ner<br />
die Bauträger wären und die Stadt nur die Probleme erbe, der geplante Innenhof Probleme<br />
mit der Lärmentwicklung hervorrufe, die Entwicklung e<strong>in</strong>es Ortsteilzentrums am<br />
Glashüttenweg wenig realistisch ersche<strong>in</strong>e, die Aufwertung des Stadtteiles nicht ersichtlich<br />
sei und die Schaffung erster Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen im ersten Bauabschnitt<br />
als notwendig erachtet werden.<br />
Der aufgelegte Entwurf wird h<strong>in</strong>sichtlich der Darstellung der maximalen Ausdehnung,<br />
der höchsten Gebäudepunkte sowie der Geschoßanzahl im Bereich des nördlichen<br />
Baukörpers abgeändert, sodass die <strong>in</strong> der Stellungnahme angeführten Festlegungen<br />
wie Bebauungsdichte, Gebäudehöhe und Geschoßanzahl reduziert werden. Weiters ist<br />
die Unterbr<strong>in</strong>gung von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. Versammlungs- und K<strong>in</strong>dergartenräumlichkeiten,<br />
wie im örtlichen Raumordnungskonzept festgehalten, vorgesehen.<br />
Da die Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept auch das Areal der<br />
Post-/Schmölzgründe umfassen, ist die exakte Situierung diverser Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />
abzuklären. Die privatrechtlichen Verträge können erst nach Bekanntse<strong>in</strong><br />
der Situierung und der zukünftigen Grundstücksnummern abgeschlossen werden.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 wird<br />
gemäß vorliegendem Plan vom 7.7.2008 auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).