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N iederschrift - in Hall in Tirol

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37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Die Änderung der Verordnung der Landesregierung vom 24.3.1992, LGBl.Nr.22/1992,<br />

betreffend Kernzone der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> wird gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 26.6.2008 beim Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung beantragt.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig angenommen.<br />

6. Auflegung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008<br />

betreffend Gste 549, 550, .459, .570, GB 81007 <strong>Hall</strong> (Glashüttenareal)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Bebauung des Post-, Schmölz- und Glashüttenareals wurde e<strong>in</strong> Wettbewerb<br />

ausgeschrieben, aus dem e<strong>in</strong> Siegerprojekt hervorgegangen ist. Die Erlassung des gegenständlichen<br />

Bebauungsplanes ist notwendig, um das Glashüttenareal entsprechend<br />

dem Siegerprojekt zu bebauen. Mit GR-Beschlüssen vom 26.2.2008 und 14.5.2008<br />

wurde die Neuerlassung bzw. die Änderung der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 4/2008 zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt. In den Stellungnahmefristen<br />

ist jeweils e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Bürgerforums Untere Lend, vertreten<br />

durch Obmann Hermann Neuner, Obmann-Stellvertreter Dr. Gerhard Eckste<strong>in</strong> und<br />

Schriftführer<strong>in</strong> Mag. Anita Töchterle-Graber e<strong>in</strong>gelangt.<br />

Im Wesentlichen wird angeführt, dass die Bebauungsdichte nach wie vor bei weitem<br />

zu hoch sei, die geplante Höhe der fünfstöckigen "Front" als Lärmschutzwand 16,5 m<br />

betrage und dies ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den bestehenden Ortsteil darstelle, die Gew<strong>in</strong>ner<br />

die Bauträger wären und die Stadt nur die Probleme erbe, der geplante Innenhof Probleme<br />

mit der Lärmentwicklung hervorrufe, die Entwicklung e<strong>in</strong>es Ortsteilzentrums am<br />

Glashüttenweg wenig realistisch ersche<strong>in</strong>e, die Aufwertung des Stadtteiles nicht ersichtlich<br />

sei und die Schaffung erster Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen im ersten Bauabschnitt<br />

als notwendig erachtet werden.<br />

Der aufgelegte Entwurf wird h<strong>in</strong>sichtlich der Darstellung der maximalen Ausdehnung,<br />

der höchsten Gebäudepunkte sowie der Geschoßanzahl im Bereich des nördlichen<br />

Baukörpers abgeändert, sodass die <strong>in</strong> der Stellungnahme angeführten Festlegungen<br />

wie Bebauungsdichte, Gebäudehöhe und Geschoßanzahl reduziert werden. Weiters ist<br />

die Unterbr<strong>in</strong>gung von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. Versammlungs- und K<strong>in</strong>dergartenräumlichkeiten,<br />

wie im örtlichen Raumordnungskonzept festgehalten, vorgesehen.<br />

Da die Festlegungen im örtlichen Raumordnungskonzept auch das Areal der<br />

Post-/Schmölzgründe umfassen, ist die exakte Situierung diverser Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

abzuklären. Die privatrechtlichen Verträge können erst nach Bekanntse<strong>in</strong><br />

der Situierung und der zukünftigen Grundstücksnummern abgeschlossen werden.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Neuerlassung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 4/2008 wird<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 7.7.2008 auf die Dauer von 2 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs.1 TROG 2006).

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