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N iederschrift - in Hall in Tirol

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35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />

ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

11. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2008<br />

betreffend Gst 42/2 und Teilfläche Gst 74, beide GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

(Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Für die Neugestaltung der Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke im<br />

Kreuzungsbereich der B 171 und für die Errichtung der Fußgängerunterführung auf<br />

Gst 42/2, GB 81021 Heilig Kreuz II, wurden Grundgrenzen geändert. Um e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

Widmung entsprechend des nunmehrigen Grenzverlaufes zu erzielen ist e<strong>in</strong>e<br />

Umwidmung erforderlich.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2008 von Teilflächen des Gst 42/2,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II, von derzeit Kenntlichmachung überörtlicher Verkehrsanlagen<br />

"Landesstraße B171" bzw. "Hauptbahnen der ÖBB" <strong>in</strong> "Gewerbe- und Industriegebiet"<br />

gemäß § 39 Abs. 1 TROG 2006 und Umwidmung e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 74,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II, von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39<br />

Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> Kenntlichmachung überörtliche Verkehrsanlage "Landesstraße<br />

B171" gemäß vorliegendem Plan vom 13.3.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 3/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Schweighofer<br />

ist bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

12. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 8/2008 betreffend Gste 42/2 und 15/2, beide GB 81021 Heilig Kreuz II<br />

(Innsbrucker Straße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Die Änderung des Bebauungsplanes dient zur Verwirklichung e<strong>in</strong>er Projektänderung<br />

des Verwaltungsgebäudes der <strong>Tirol</strong>er Versicherung. Da das Gebäude höher errichtet<br />

werden soll, wird <strong>in</strong> Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6/2007 der gegenständliche<br />

Bebauungsplan dah<strong>in</strong>gehend geändert, dass für den Planungsbereich die<br />

besondere Bauweise mit e<strong>in</strong>er zw<strong>in</strong>genden Situierung der Gebäude im H<strong>in</strong>blick auf die<br />

maximale Ausdehnung sowie die Geschoßhöhen und die höchsten Gebäudepunkte<br />

festgelegt werden. Für die Errichtung der Fußgängerunterführung auf Gst 42/2,<br />

GB 81021 Heilig Kreuz II, wurden die Grundgrenzen geändert. Auf Grund der Grenzänderung<br />

wird auf die Festlegung der Straßenfluchtl<strong>in</strong>ie und der Baufluchtl<strong>in</strong>ie im<br />

westlichen Bereich verzichtet.

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