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N iederschrift - in Hall in Tirol

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39. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 4.11.2008<br />

Untergeschoße, Erdgeschoß und erstes Obergeschoß:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 bzw. Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)<br />

gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006;<br />

zweites Obergeschoß und darüber:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 9.9.2008 wird aufgehoben.<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 8/2008 betreffend Gst 84/2 und e<strong>in</strong>e<br />

Teilfläche des Gst 1042/1, von derzeit Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 sowie<br />

e<strong>in</strong>e Teilfläche des Gst 999, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, von derzeit Verkehrsfläche der<br />

Geme<strong>in</strong>de (VO) gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Ebenen (SV-10) gemäß § 51 TROG 2001 mit den Festlegungen laut Detailplan:<br />

Untergeschoße, Erdgeschoß und erstes Obergeschoß:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006 bzw. Verkehrsfläche der Geme<strong>in</strong>de (VO)<br />

gem. § 53 Abs. 3 TROG 2006;<br />

zweites Obergeschoß und darüber:<br />

Kerngebiet gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

gemäß vorliegendem Plan vom 27.10.2008 wird auf die Dauer von 2 Wochen zur<br />

öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 8/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />

Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Dr. Posch und<br />

GR L<strong>in</strong>denberger s<strong>in</strong>d bei der Abstimmung nicht anwesend)<br />

9. Auflegung der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 13/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999 und 1042/1,<br />

alle KG <strong>Hall</strong> (Bahnhofstraße)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong>.<br />

Es ist beabsichtigt auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 1042/1 e<strong>in</strong> Bürogebäude mit e<strong>in</strong>em<br />

zweigeschoßigen Verb<strong>in</strong>dungsgang auf e<strong>in</strong>er Teilfläche des Gst 999 zum Bestandsobjekt<br />

auf Gst 84/2, alle KG <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong>, zu errichten. Die Änderung des gegenständlichen<br />

Bebauungsplanes dient dazu, die rechtliche Voraussetzung für die Realisierung<br />

des Bauvorhabens zu schaffen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschießen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des allgeme<strong>in</strong>en und der Neuerlassung des ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr.13/2008 betreffend Gst 84/2 und Teilflächen der Gste 999

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