03.12.2012 Aufrufe

N iederschrift - in Hall in Tirol

N iederschrift - in Hall in Tirol

N iederschrift - in Hall in Tirol

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

95<br />

37. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 15.7.2008<br />

Gemäß § 21 Abs. 2 des <strong>Tirol</strong>er Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG 2003)<br />

ist vor Erlassung und Änderung von Flächenwidmungsplänen, Bebauungsplänen und<br />

örtlichen Bauvorschriften e<strong>in</strong> Gutachten des Sachverständigenbeirates e<strong>in</strong>zuholen.<br />

Innerhalb der vorgesehenen Stellungnahmefrist wurde e<strong>in</strong>e Sitzung des Sachverständigenbeirates<br />

anberaumt. Der Sachverständigenbeirat stellt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Gutachten im Wesentlichen<br />

fest, dass von Seiten des Sachverständigenbeirates Bedenken betreffend<br />

e<strong>in</strong>e Geschäftsnutzung (z.B. Handelsbetrieb) im südlichen Bereich mit Ausnahme der<br />

gastronomischen Nutzung (Tagescafe), Ord<strong>in</strong>ationen und Kanzleien bestehen würden.<br />

Weiters wurde e<strong>in</strong>e Stellungnahme per E-Mail von der Geschäftsleitung der Firma<br />

We<strong>in</strong>berg Bauträger & Consult<strong>in</strong>g GmbH, Innra<strong>in</strong> 22, 6020 Innsbruck, e<strong>in</strong>gebracht.<br />

Die Stellungnahme wurde an Stadtbaumeister DI Nock und an die Sachbearbeiter<strong>in</strong><br />

adressiert, wobei beide Personen die Stellungnahme nicht erhalten haben. Nachdem<br />

das Risiko der Zustellung per EDV beim Absender, Fa. We<strong>in</strong>berg Bauträger & Consult<strong>in</strong>g<br />

GmbH, liegt, kann davon ausgegangen werden, dass die Stellungnahme nicht<br />

fristgerecht e<strong>in</strong>gebracht wurde. Da e<strong>in</strong>e Stellungnahme des Sachverständigenbeirates<br />

fristgerecht e<strong>in</strong>gebracht wurde und diese sich auch auf die Flächenwidmungsfestlegung<br />

bezieht, erfolgt im Interesse der E<strong>in</strong>schreiter dennoch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltliche Behandlung<br />

dieser Stellungnahme.<br />

Die Firma We<strong>in</strong>berg stellt im Wesentlichen fest, dass die Pläne den Vorgaben des<br />

Grundankaufangebotes sowie den Vorgaben und Rahmenbed<strong>in</strong>gungen des Architektenwettbewerbes<br />

entsprechen, jedoch die Ergänzung des § 40 Abs. 6 TROG 2006 für<br />

das Erdgeschoß sowie für das erste Obergeschoß im südlichen Baukörper nicht entsprechen<br />

würde. Die Ansiedelung von Geschäftsflächen/Handelsbetrieben bzw.<br />

Dienstleistungsbetrieben <strong>in</strong> diesem Bereich sei als Kann- bzw. Sollbestimmung verstanden<br />

worden. Es dürfe e<strong>in</strong>e Ausschließung bzw. e<strong>in</strong> Verbot e<strong>in</strong>er Alternativnutzung<br />

Wohnen nicht gegeben se<strong>in</strong>.<br />

Der Bauausschuss, der Wirtschafts- und Rechtsausschuss sowie der Altstadtausschuss<br />

befassten sich mit gegenständlicher Angelegenheit und befürworten die Beibehaltung<br />

der Widmung, da aus städtebaulicher Sicht e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Wohnnutzung <strong>in</strong> diesem<br />

Areal nicht vertreten werden kann.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4/2008 von derzeit Sonderfläche Seniorenheim<br />

(SSh) gem. § 43 Abs. 1 lit. a und b TROG 2006 <strong>in</strong> Sonderfläche für Widmung<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Ebenen gem. § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />

Bereich SV-7:<br />

Untergeschoße: Kerngebiet (K) gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

Erdgeschoß und 1. OG: Kerngebiet (Kb) gem. § 40 Abs. 3 und 6 TROG 2006<br />

2. OG und darüber: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!