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N iederschrift - in Hall in Tirol

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38. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 23.9.2008<br />

Gebäudes angebe. Die Wandhöhe sei soh<strong>in</strong> die Differenz zwischen diesen beiden<br />

Punkten und die Festlegung durch e<strong>in</strong>e absolute Höhe daher undenkbar.<br />

Auf Grund der geänderten Rechtsansicht im Amt der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung betreffend<br />

Festlegungen von Wandhöhe ist daher der Bebauungsplan Nr. 11/2008 h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Festlegung der Wandhöhe zu ändern. Diese Änderung wird im ergänzenden<br />

Bebauungsplan Nr. 14/2008 vollzogen.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Der Entwurf der Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 14/2008 gemäß<br />

vorliegendem Plan vom 9.9.2008 wird auf die Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen<br />

E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. 14/2008 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />

wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben<br />

wurde.<br />

Beschluss: wird mit 20:1 Stimme angenommen.<br />

6. Auflegung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2008<br />

betreffend Gste .528 und 242/4, beide GB 81007 <strong>Hall</strong> (Areal ehem. Annaheim)<br />

Es berichtet StR Vedl<strong>in</strong><br />

Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Prüfung des Flächenwidmungsplanes<br />

Nr. 4/2008 wurde betreffend die Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen gem. § 51<br />

TROG 2006 seitens der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der <strong>Tirol</strong>er<br />

Landesregierung e<strong>in</strong>e andere Rechtsme<strong>in</strong>ung vertreten als bisher.<br />

Die o.a. Grundstücke wären nun im H<strong>in</strong>blick auf § 3 Abs. 1 TBO 2001 entlang der<br />

Widmungsgrenze <strong>in</strong> (zum<strong>in</strong>dest) zwei Grundstücke zu teilen.<br />

Da e<strong>in</strong>e Teilung seitens des Bauherrn sowie aufgrund der Planungsunterlagen nicht<br />

beabsichtigt wird, ist die Änderung des gegenständlichen Flächenwidmungsplanes<br />

zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzung für die Realisierung des Wettbewerbprojektes<br />

notwendig.<br />

Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2008 von derzeit Sonderfläche für<br />

Widmung <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen gem. § 51 TROG 2006 gemäß vorliegendem Plan<br />

vom 9.9.2008, mit nachstehenden Festlegungen, wird auf die Dauer von 4 Wochen<br />

zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG 2006).<br />

Bereich SV-7:<br />

Untergeschoße: Kerngebiet (K) gem. § 40 Abs. 3 TROG 2006<br />

Erdgeschoß und 1. Obergeschoß: Kerngebiet (Kb) gem. § 40 Abs. 3 und 6 TROG 2006<br />

2.Obergeschoß und darüber: Wohngebiet (W) gem. § 38 Abs. 1 TROG 2006

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