N iederschrift - in Hall in Tirol
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35. Sitzung des Geme<strong>in</strong>derates der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> am 31.3.2008<br />
TROG 2006 <strong>in</strong> Anlehnung an die Vorgabe der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht<br />
des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung beschlossen.<br />
Im Zuge des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens wurde seitens der Abteilung<br />
Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der <strong>Tirol</strong>er Landesregierung festgestellt,<br />
dass e<strong>in</strong>e verkürzte Auflage (2 Wochen) nicht möglich sei. § 64 Abs. 4 TROG 2006<br />
sehe e<strong>in</strong> verkürzte Auflage (nur) dann vor, wenn e<strong>in</strong> Entwurf nach se<strong>in</strong>er Auflegung<br />
geändert wird, weshalb der Erlassungsbeschluss vom 27.3.2007 vor Beschlussfassung<br />
über die verkürzte Auflage aufzuheben wäre.<br />
Es ergeht daher der Antrag, zu beschließen wie folgt:<br />
Der Beschluss betreffend die Änderung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 3/2007 vom 27.03.2007 von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39<br />
Abs. 1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)"<br />
gemäß § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />
Ebene 1 (Erdgeschoß) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs. 1 TROG<br />
2006 und "Sonderfläche E<strong>in</strong>kaufszentrum Betriebstyp A" gemäß § 49 TROG 2006<br />
mit e<strong>in</strong>er höchstzulässigen Gesamtkundenfläche von 761 m², die gleichzeitig der Kundenfläche<br />
auf der Lebensmittel angeboten werden entspricht" und<br />
Ebene 2 und darüber (Obergeschoße) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß<br />
§ 39 Abs. 1 TROG 2006, sowie<br />
der Beschluss betreffend die Änderung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 3/2007 vom 25.09.2007 von derzeit "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39<br />
Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)"<br />
gemäß § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />
Ebene 1 (Erdgeschoß) als "Sonderfläche Handelsbetrieb" gemäß § 48a TROG 2006,<br />
Ebene 2 und darüber (Obergeschoße) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß<br />
§ 39 Abs. 1 TROG 2006,<br />
werden aufgehoben.<br />
Die Änderung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/2007 von derzeit<br />
"Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß § 39 Abs.1 TROG 2006 <strong>in</strong> "Sonderfläche für<br />
Widmungen <strong>in</strong> verschiedenen Ebenen (SV-4)" gemäß § 51 TROG 2006 mit den Festlegungen<br />
Ebene 1 (Erdgeschoß) als "Sonderfläche Handelsbetrieb" gemäß § 48a TROG 2006,<br />
Ebene 2 und darüber (Obergeschoße) als "Gewerbe- und Industriegebiet" gemäß<br />
§ 39 Abs. 1 TROG 2006,<br />
wird gemäß Planbeilage der Stadtgeme<strong>in</strong>de <strong>Hall</strong> <strong>in</strong> <strong>Tirol</strong> vom 10.03.2008 auf die<br />
Dauer von 4 Wochen zur öffentlichen E<strong>in</strong>sichtnahme aufgelegt (§ 65 Abs. 1 TROG<br />
2006).<br />
Gleichzeitig beschließt der Geme<strong>in</strong>derat die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Nr. 3/2007 mit dem gesetzlichen Vorbehalt, dass der Beschluss nur rechtswirksam<br />
wird, wenn <strong>in</strong>nerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist ke<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />
zum Entwurf von e<strong>in</strong>er hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.<br />
Beschluss: wird e<strong>in</strong>stimmig mit 19 Stimmen angenommen (Vbgm. Schweighofer